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> Durchgezogene Linie / Abbiegen?
thundix
Beitrag 23.08.2010, 02:15
Beitrag #1


Neuling


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Hallo zusammen,

auf einer 4 spurigen Straße ist nun bei der linksabbiegerstraße links eine gelbe durchgezogene Linie. Gründe dafür sind für mich nicht erkennbar, da die Bauarbeiten ganz wo anders stattfinden. Jedoch komm ich so, soweit ich das richtig sehe dass man bei durchgezogenen Linien auch nicht abbiegen darf, nur noch schwer zum Fitnesscenter Parkplatz. Denn wenn ich dort nicht abbiegen kann müsste ich einmal komplett durch die Stadt fahren um von der anderen Hauptstraße zum Fitnesscenter zu kommen.

Ich hab schon gesehen, dass viele Autos dort trotzdem abbiegen. Ist das denn nun verboten oder nicht? Sowie ich das gelernt habe, dürfen durchgezogene Linien generell nicht überfahren werden?

Um den Parkplatz zu erreichen muss ich nicht über die Kreuzung sondern auf der Linkabbiegerspur schon vorher abbiegen.

Vielen Dank!
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Eddie
Beitrag 23.08.2010, 03:34
Beitrag #2


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Hallo Thundix.

Das Vz. 295 (runterscrollen bis Vz. 295 "durchgezogene Linie") darf nicht überfahren werden (auch nicht teilweise). Dabei hebt die "gelbe Ausführung" (temporäre Ausführung bei Bauarbeiten/Baustellen) die "weisse Ausführung" (normale Markierung) auf.

Somit macht sich jeder, der die Linie überquert, einer Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG strafbar - dabei ist es egal, ob es eine weisse oder eine gelbe Linie ist.

BKatV 155 Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295, 296) überquert oder überfahren........
BKatV 155.1 .......
BKatV 155.2 .......
BKatV 155.3 .......und dabei nach links abgebogen oder gewendet 30 €
BKatV 155.3.1... - mit Gefährdung 35 €

Um Deine Geldbörse zu schonen, wird Dir nichts anderes übrigbleiben, als einen anderen Weg zu benutzen wavey.gif

Gruß Eddie


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Wissen ist Macht - nichts wissen, macht auch nichts ...

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superdiesel
Beitrag 23.08.2010, 04:12
Beitrag #3


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Wobei es natürlich durchaus denkbar wäre, dass die Linie von Bauarbeiten einfach "übrig" geblieben ist und nicht so gemeint ist wie markiert. smile.gif

Das hilft dir aber im rechtlichen Sinne nicht - eine Ahndung kann (muss aber nicht) dennoch erfolgen.

Du kannst dich ja mal an die Stadt wenden und auf die Markierung aufmerksam machen bzw. nach dessen Sinn fragen.


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„Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist
und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“

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KJK
Beitrag 23.08.2010, 15:14
Beitrag #4


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Zitat (thundix @ 23.08.2010, 03:15) *
...wenn ich dort nicht abbiegen kann müsste ich einmal komplett durch die Stadt fahren um von der anderen Hauptstraße zum Fitnesscenter zu kommen.
Zitat (Eddie @ 23.08.2010, 04:34) *
Um Deine Geldbörse zu schonen, wird Dir nichts anderes übrigbleiben, als einen anderen Weg zu benutzen wavey.gif

Oder aber Du fährst mit dem Auto bis zu der Stelle, an der Du wenden könntest, parkst dort und joggst zum Fitness-Studio. Dort angekommen, winkst Du einmal fröhlich zur Eingangtür hinein und joggst wieder zurück. Das für das Fitness-Studio gesparte Geld kannst Du dann in total hippe Jogging-Klamotten investieren, und es bleibt bestimmt noch etwas übrig wavey.gif !


*duckundwech*


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Bis zum 24.02.2022 dachte ich, Trump sei der größte lebende Idiot. Dann hat Putin (wo ist der Kotz-Smiley, wenn man ihn braucht?) ihn schlagartig von diesem Platz verdrängt.

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