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> Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis
Michael31
Beitrag 19.08.2010, 19:20
Beitrag #1


Neuling
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Ein Hallo an Alle!
Ich habe da ein Problem.
1992 wurde meine Fahrerlaubnis eingezogen(2,3Promille),Strafbefehl bekommen,10Monate Sperrfrist.
MPU,Negativbescheid Dezember1994,Januar1995 Antrag auf Neuerteilung zurückgenommen.
Januar2007 Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis gestellt.Sollte wieder eine MPU machen.
Alkohl ist für mich kein Problem mehr,seit2006 trocken! Kann ich durch Hausarzt belegen, abgelehnt.
Begründung: Nach dem §29Abs.8 der (StVG) ist somit weiterhin die Verwertbarkeit für die o.g. Anordnung gegeben.
Habe jetzt in Flensburg nachgefragt,habe keinen Eintrag.
Ich wollte wieder einen Antrag stellen.Welche Chancen habe ich jetzt?
Die 15 Jahrregel ist ja auch schon vorbei und eine neue MPU finde ich als Abzocke.
Ach so den Antrag von 2007 hatte ich nach MPU-Anforderung wieder zurückgenommen.

Bitte um Hilfe von Euch!
Danke!
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darkstar
Beitrag 19.08.2010, 19:33
Beitrag #2


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Zitat (Michael31 @ 19.08.2010, 20:20) *
Ich wollte wieder einen Antrag stellen.Welche Chancen habe ich jetzt?
Gute.

Du mußt bei deiner lokalen FEB einen Antrag auf Neuerteilung (ca. 100-220€) stellen. Was du dazu benötigst siehe FAQ: Führerschein weg - was tun?. Wenn keine sonstigen Vorfälle mehr waren, dann darf die Tat von 1992 nicht mehr verwertet werden. Eine erneute MPU-Aufforderung wäre rechtswidrig.
Es bestehen weiterhin gute Chancen das die FE prüfungsfrei neuerteilt wird (ohne Ablegung von Fahrprüfungen). Siehe dazu folgenden Thread mit Erfahrungen von Usern aufgeschlüsselt nach Bundesländern.

Es war im übrigen sehr klug das du die Anträge auf Neuerteilung jeweils wieder zurückgenommen hast. wavey.gif

mfg
darkstar


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elewicko
Beitrag 19.08.2010, 21:44
Beitrag #3


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Zitat
Es war im übrigen sehr klug das du die Anträge auf Neuerteilung jeweils wieder zurückgenommen hast.


wenigstens einer der mal mitdenkt!!! wavey.gif
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Michael31
Beitrag 21.08.2010, 21:51
Beitrag #4


Neuling
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Habe heute Neuerteilung beantragt.Die Sachbearbeiterin war in ihrer Art kühl und abweisend.Sie holte sich meine Akte und meinte ich müßte wohl eine erneute MPU machen.Habe dann nach der
15-Jahrregelung gefragt.Antwort war,das könne nicht sie entscheiden,das entscheidet die Behörde nach kompletter Akteneinsicht.Ich werde dann schriftlich benachrichtigt.
Da bin ich jetzt aber doch etwas verunsichert!
Gruß an Alle
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Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 21.08.2010, 21:54
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Zitat gelöscht
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jfk
Beitrag 21.08.2010, 22:08
Beitrag #5


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Na, dann lass dich mal nicht so sehr verunsichern - und gönne dir ein ruhiges WE!

Nach den von Dir hier vorgestellten Fakten kann keine MPU angeordnet werden.
Mag sein, dass die Sachbearbeiterin sich nicht allzuweit aus dem Fenster lehnen wollte...


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Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.

Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist - gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt.
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Q-Treiberin
Beitrag 21.08.2010, 22:11
Beitrag #6


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Zitat (Michael31 @ 21.08.2010, 22:51) *
Antwort war,das könne nicht sie entscheiden,das entscheidet die Behörde nach kompletter Akteneinsicht.
Keep cool. wavey.gif
Wenn Du nichts vergessen oder falsch in Erinnerung hattest, darf keine MPU mehr angeordnet werden.

Die SB'in will eben auf Nummer sicher gehen und erst Deine gesamte Akte auf dem Tisch haben bevor sie eine definitive Antwort gibt...


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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Michael31
Beitrag 14.09.2010, 14:23
Beitrag #7


Neuling
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Gruß an Alle
Habe heute von der lokalen FEB (Hessen) Bescheid erhalten.In meinen Antrag auf Neuerteilung habe ich meine Diabetes angegeben(Langzeitwert 6,5),nehme 2Tab. pro Tag.
Die FEB fordert jetzt ein Gutachten über meine Diabetes,habe Termin vereinbart(Arzt aus Liste gewählt).Ist wohl etwas umfangreicher (mehrere Arztbesuche),dürfte aber
kein Problem sein.Eine MPU wird nicht mehr verlangt.Fahre aber morgen bis zum 03.10. in Urlaub,muß halt noch etwas warten bis es weitergeht!

Gruß an Alle!
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Q-Treiberin
Beitrag 14.09.2010, 14:26
Beitrag #8


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Danke für die Rückmeldung.. wavey.gif und weiter viel Erfolgfür Deinen Antrag!


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darkstar
Beitrag 14.09.2010, 14:35
Beitrag #9


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Zitat (Michael31 @ 14.09.2010, 15:23) *
In meinen Antrag auf Neuerteilung habe ich meine Diabetes angegeben(Langzeitwert 6,5),nehme 2Tab. pro Tag. Die FEB fordert jetzt ein Gutachten über meine Diabetes,habe Termin vereinbart(Arzt aus Liste gewählt).
Ich persönlich hätte es wohl beim Neuantrag nicht angegeben. thread.gif

Eine Auflistung über die Eignung und bedingte Eignung (nach Fahrerlaubnisklassen) bei Diabetes findest du in Anlage 4 FeV unter Punkt 5. Das äG wird dann nach § 11 Abs 2 FeV angeordnet.

mfg
darkstar


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Michael31
Beitrag 05.10.2010, 18:00
Beitrag #10


Neuling
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Bin wieder zurück aus den Urlaub!
Ich war noch am letzten Tag bei der FEB und habe dort einen Arzt aus ihrer Liste ausgewählt.Die FEB wollte ja die Akte schon zur Ärztin schicken.Im Urlaub noch Termin für gestern vereinbart.
Gestern Anruf von der Ärztin: Sie hätte die Akte gelesen und auf Grund der schlechten MPU-Bewertung von 1994 das erstellen eines Gutachtens auf Diabetes abgelehnt.Habe sie noch drauf
hingewiesen das die MPU keine Rolle mehr spielt und das ich schon lange trocken bin. Sie wollte jetzt die Akte wieder an die FEB zuruckschicken. Heute die FEB darüber informiert,sie wollen mit
der Ärztin Rücksprache halten. Was wird das wohl werden? Ich habe nicht verstanden warum ihr überhaupt die alten Unterlagen die nicht mehr zählen vorgelegt werden.
Wie soll ich mich jetzt da nun verhalten?
Bedanke mich schon im voraus für Eure Hilfe!
Gruß an Alle!
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Mr.T
Beitrag 05.10.2010, 18:52
Beitrag #11


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Zitat (Michael31 @ 05.10.2010, 19:00) *
Wie soll ich mich jetzt da nun verhalten?
Ich würde die FSST mal fragen, ob dort nicht der § 11 Abs. 6 Satz 5 FeV:
Zitat
Die Fahrerlaubnisbehörde legt unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls und unter Beachtung der Anlagen 4 und 5 in der Anordnung zur Beibringung des Gutachtens fest, welche Fragen im Hinblick auf die Eignung des Betroffenen zum Führen von Kraftfahrzeugen zu klären sind. Die Behörde teilt dem Betroffenen unter Darlegung der Gründe für die Zweifel an seiner Eignung und unter Angabe der für die Untersuchung in Betracht kommenden Stelle oder Stellen mit, daß er sich innerhalb einer von ihr festgelegten Frist auf seine Kosten der Untersuchung zu unterziehen und das Gutachten beizubringen hat; sie teilt ihm außerdem mit, dass er die zu übersendenden Unterlagen einsehen kann. Der Betroffene hat die Fahrerlaubnisbehörde darüber zu unterrichten, welche Stelle er mit der Untersuchung beauftragt hat. Die Fahrerlaubnisbehörde teilt der untersuchenden Stelle mit, welche Fragen im Hinblick auf die Eignung des Betroffenen zum Führen von Kraftfahrzeugen zu klären sind und übersendet ihr die vollständigen Unterlagen, soweit sie unter Beachtung der gesetzlichen Verwertungsverbote verwendet werden dürfen. Die Untersuchung erfolgt auf Grund eines Auftrages durch den Betroffenen.
bekannt ist.


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Michael31
Beitrag 01.12.2010, 19:00
Beitrag #12


Neuling
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Gruß an Alle!
Habe Gutachten über Diabetes erstellen lassen,es gab keine Einwände (62 Euro).Die FSST hatte die Akte auch bald wieder zurück,vier Tage später (heute) konnte ich den Führerschein abholen.
Ich mache jetzt drei Kreuze!Neue Prüfung war schon eingeplant,es waren ja nun auch schon 18 Jahre ohne.Nehme aber noch freiwillig ein paar Stunden Fahrunterricht zur Auffrischung.
Wie ist es jetzt eigentlich mit dem Führerschein? Er zählt doch jetzt wie bei einem Führerscheinneuling,also Probezeit und so, oder wie? Allen rechtherzlich Dank für Eure Hilfe !!! Das Forum hat mir wirklich sehr geholfen!


Michael31 wavey.gif
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Gast_charly68_*
Beitrag 01.12.2010, 19:06
Beitrag #13





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Zitat (Michael31 @ 01.12.2010, 19:00) *
Wie ist es jetzt eigentlich mit dem Führerschein? Er zählt doch jetzt wie bei einem Führerscheinneuling,also Probezeit und so, oder wie?


Du hast nur eine sogenannte Restprobezeit wenn Dir damals der Führerschein während der laufenden Probezeit entzogen wurde.

War zum Entzugszeit die Probezeit bereits vorbei bzw. es ein FS bei dem es noch gar keine Probezeit gab, dann hast Du selbstverständlich keine neue Probzeit.
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Mr.T
Beitrag 01.12.2010, 19:16
Beitrag #14


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Ich habe den Thread in unserer Sammlung verewigt.


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Gruß Mr.T

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Gast_klaus62_*
Beitrag 01.12.2010, 19:32
Beitrag #15





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Glückwunsch zum Führerschein wavey.gif wavey.gif
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 29.04.2024 - 10:17