... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


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> wiedererteilung des FS
elkeno
Beitrag 04.08.2010, 16:09
Beitrag #1


Neuling
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Zum Hergang 1992 bin ich den Führerschein durch zu viele Punkte, durch die Kreisverwaltung
SGH losgeworden auf unbestimmte Zeit, 1994 habe ich den FS neu beantragt darauf hin
Musste ich eine MPU machen mit dem Ergebnis (es ist zu erwarten das der untersuchende auch
Zu Künftig Ordnung Widrigkeiten begeht). Nach Auskunft der Führerscheinstelle habe ich 1997 noch
Einmal einen Antrag gestellt .


Im Jahr 2004 bekam ich wegen meiner Gutmüdigkeit und dem Vertrauen das der Sehr gute bekannte
Auch die Rechnung begleicht eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen insgesamt vom 1053,00 Euro
Was ich beglichen habe, und sehr schnell mich von den bekannten getrennte, dies dürfte aber kein
Grund sein den FS zu verweigert, den aus meinen Bekannten Kreis haben welche ihren FS wieder erhalten trotz Vorstrafe.

muss ich jetzt noch 2 Jahre warten ?

gruß elke
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darkstar
Beitrag 04.08.2010, 16:14
Beitrag #2


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Zitat (elkeno @ 04.08.2010, 17:09) *
Nach Auskunft der Führerscheinstelle habe ich 1997 noch
Einmal einen Antrag gestellt .
Stimmt das? Was ist mit dem Antrag passiert, wurde er zurückgezogen oder von der FEB versagt? think.gif
Zitat (elkeno @ 04.08.2010, 17:09) *
Im Jahr 2004 bekam ich wegen meiner Gutmüdigkeit und dem Vertrauen das der Sehr gute bekannte Auch die Rechnung begleicht eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen insgesamt vom 1053,00 Euro
Wofür? think.gif
Zitat (elkeno @ 04.08.2010, 17:09) *
muss ich jetzt noch 2 Jahre warten ?
Kann man anhand der Fakten noch nicht sagen. wavey.gif

mfg
darkstar


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elkeno
Beitrag 04.08.2010, 16:20
Beitrag #3


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zu 1 der antrag wurde versagt
zu 2 hatte ich für einen bekanten was bestellt

jeden fals nach auskunft von flensburg sind keine einträge mehr da

Der Beitrag wurde von elkeno bearbeitet: 04.08.2010, 16:31
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astaubach
Beitrag 04.08.2010, 16:40
Beitrag #4


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Zitat (elkeno @ 04.08.2010, 16:09) *
Auch die Rechnung begleicht eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen insgesamt vom 1053,00 Euro


Zitat (elkeno @ 04.08.2010, 16:20) *
zu 2 hatte ich für einen bekanten was bestellt


Hattest Du etwas nicht Legales bestellt und
Du bist dann zu den 150 Tagessätzen verurteilt worden ?

Handelte es sich um Drogen ?


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Gruß, Andreas
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elkeno
Beitrag 04.08.2010, 17:52
Beitrag #5


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nix drogen es hatte einen wert von ca. 2000 €
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Mr.T
Beitrag 04.08.2010, 18:15
Beitrag #6


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Aha! unsure.gif


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Gruß Mr.T

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elkeno
Beitrag 05.08.2010, 08:17
Beitrag #7


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bin begeistert das keine antwort auf meine Frage kam
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Q-Treiberin
Beitrag 05.08.2010, 08:21
Beitrag #8


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Bin begeistert, dass man Dir alles aus der Nase ziehen muss? dry.gif

Welche Frage ist denn Deiner Meinung nach noch offen?


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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Mr.T
Beitrag 05.08.2010, 08:21
Beitrag #9


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Kannst du denn mal diese Antwort:
Zitat (elkeno @ 04.08.2010, 18:52) *
nix drogen es hatte einen wert von ca. 2000 €
übersetzen?
Was hatte denn einen Wert von 2000€, wenn es keine Drogen waren. Was war denn an der Bestellung nicht legal?


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jfk
Beitrag 05.08.2010, 08:40
Beitrag #10


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Ist das hier überhaupt von Bedeutung?


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Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.

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Berndi962
Beitrag 05.08.2010, 09:20
Beitrag #11


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Da der TE von einer "Ordnungswidrigkeiten"-Fragestellung schreibt, könnte das schon sein, wenn er es mit "Straftaten-Fragestellung" verwechselt.


Elkeno,

schreibe bitte den (relevanten) genauen Wortlaut der MPU-Aufforderung ab und setze ihn hier ein. Ansonsten kann dir wohl kaum geholfen werden.


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Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. Mark Twain
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astaubach
Beitrag 05.08.2010, 09:41
Beitrag #12


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Wenn ich das richtig verstanden habe, dann gibt es keine aktuelle MPU-Aufforderung.
Und bei der letzten Straftat handelte es sich um eine Straftat, die nichts mit Straßenverkehr
oder Drogen zu tun hatte, also vermutlich um "normalen" Betrug.

Falls Du jetzt einen Antrag auf eine Fahrerlaubnis gestellt hast,
musst Du den unbedingt zurückziehen, bevor Du schriftlich eine Absage bekommst.

Vermutlich kannst Du in 2 Jahren erneut einen Antrag stellen,
falls es noch nicht zu spät ist und
falls die letzte Straftat nichts mit Straßenverkehr oder Drogen zu tun hatte und
falls die Verjährungsfreaks im Forum nicht widersprechen.


--------------------
Gruß, Andreas
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Q-Treiberin
Beitrag 05.08.2010, 09:51
Beitrag #13


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.... und falls Du nicht irgendwas vergessen hast hier zu erzählen was für die Hilfestellung von Bedeutung sein könnte.


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elkeno
Beitrag 05.08.2010, 10:25
Beitrag #14


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also es ist noch kein neu antrag gestellt worde

und die Straftat hat nicht mit Drogen , Alkohol und auch nicht mit verkehrsdelikten zu tun
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Q-Treiberin
Beitrag 05.08.2010, 10:32
Beitrag #15


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Solltest Du eine MPU machen wollen, weiß der GA alles was in Deiner FE-Akte steht. Also auch unter Umständen Straftaten die nichts mit dem Straßenverkehr, Alk oder illegale Drogen zu tun haben.


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jfk
Beitrag 05.08.2010, 11:10
Beitrag #16


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Es ist nur die Frage, inwieweit die herangezogen werden dürfen think.gif

Und das würde ich (nach den vorliegenden, mageren Informationen) eher bezweifeln.


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Q-Treiberin
Beitrag 05.08.2010, 11:13
Beitrag #17


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Kommt drauf an, Aggressionsdelikte z.B. könnten schon eine Rolle spielen.

Da der TE aber lieber sporadisch und dann auch nur kurz angebunden und "nebulös" rüberkommt, kann man einfach nichts ordentliches raten..


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jfk
Beitrag 05.08.2010, 12:36
Beitrag #18


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Zitat (Q-Treiberin @ 05.08.2010, 12:13) *
Kommt drauf an, Aggressionsdelikte z.B. könnten schon eine Rolle spielen.

Das ist mir klar. Allerdings scheint ja hier eher was in Richtung Betrug vorzuliegen. think.gif Allerdings ist dafür die Höhe der TS schon ungewöhnlich...
Zitat (Q-Treiberin @ 05.08.2010, 12:13) *
Da der TE
think.gif
Zitat (elkeno @ 04.08.2010, 17:09) *
gruß elke
Ich bitte doch um etwas mehr Sorgfalt, liebe Frauenbeauftragte! laugh2.gif


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Q-Treiberin
Beitrag 05.08.2010, 12:43
Beitrag #19


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Zitat (jfk @ 05.08.2010, 13:36) *
Ich bitte doch um etwas mehr Sorgfalt, liebe Frauenbeauftragte! laugh2.gif
Ich bitte untertänigst um Entschuldigung für meine Unaufmerksamkeit.... blushing.gif



wavey.gif


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elkeno
Beitrag 05.08.2010, 15:29
Beitrag #20


Neuling
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Solltest Du eine MPU machen wollen, weiß der GA alles was in Deiner FE-Akte steht.


Nach auskunft der FS stelle steht drin das ich wegen dieversen Verkehrsdilikten in der zeit von 1988 - 1992
3x6 Punkte die 18 Punkte erreicht habe 1992 entzung des FS , 1994 erneuter Antrag MPU versagung 1997 erneuter
Antrag auch versagung

Mehr steht in der FS akte nicht drin und die KBA akte ist sauber
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elkeno
Beitrag 31.08.2010, 12:49
Beitrag #21


Neuling
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Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt _Postfach 3653 _ 39011 Magdeburg

Zur rechtlichen Bewertung:

Für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B gelten gemäß § 20 Abs. 1 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) die Vorschriften für die Ersterteilung. Diese setzt nach § 21 Abs. 1 Satz 1 FeV
zunächst einen schriftlich zu stellenden Antrag voraus. Diesen haben Sie nach Aktenlage bisher nicht gestellt.
Mit Antragstellung hat die zuständige Fahrerlaubnisbehörde zu prüfen, ob in Ihrem Fall ein medizinisch-psychologisches Gutachten anzuordnen ist.

Rechtsgrundlage für die Verwertung der letzten Versagung vom 13. Juni 1997 ist die Übergangsvorschrift des § 65 Abs. 9 Satz 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG). Danach dürfen die Entscheidungen, die vor dem 1. Januar 1999 im VZR eingetragen worden sind, nach
§ 52 Abs. 2 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) in der bis zum 31. Dezember 1998 geltenden
Fassung verwertet werden, jedoch längstens bis zu dem Tag, der einer zehnjährigen Tilgungsfrist
entspricht. Somit ist die letzte Versagung vom 13. Juni 1997 nicht mehr verwertbar.
Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde hat gemäß § 20 i. V. m. § 22 Abs. 2 Satz 2 FeV Auskünfte aus dem VZR und dem Zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER) einzuholen
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Kai R.
Beitrag 31.08.2010, 12:58
Beitrag #22


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Beigetreten: 21.09.2007
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 36827



Hallo,

die Tilgung beginnt aber erst 5 Jahre nach der letzten Versagung überhaupt zu laufen. Wenn die Tat in 2004 nichts mit dem Straßenverkehr zu tun hatte, dann ist es nur noch Deine Versagung aus 1997 die die Verjährung hemmt. Wenn Du keine MPU machen willst, musst Du definitiv noch bis 2012 warten.

Grüße

Kai


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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elkeno
Beitrag 31.08.2010, 20:12
Beitrag #23


Neuling
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die tat hatte absolut nichts mit verkehr oder gleichen zu tun

nun dies ist nur ein auszug aus einem schreiben vom

Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes
Sachsen-Anhalt
***
Sachbearbeiter für Fahrerlaubnis- und Fahrlehrerrecht
Referat 35 - Straßenverkehrsrecht, Verkehrssicherheit, Gefahrgutrecht
Turmschanzenstraße 30
39114 Magdeburg

Tel.: +49 391 / ***



Name und Telefon-Nr. gelöscht.

Mr.T
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elkeno
Beitrag 10.09.2010, 10:30
Beitrag #24


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Hallo leute

Heute bei der Fsst gewesen und mit der Dame ein ernst haftest gespeäch gehabt + Antrag gestellt

nach aussage der Dame kam ich den FS in 14 Tagen abholen ohne irgend welchen auflagen.
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durban
Beitrag 10.09.2010, 12:17
Beitrag #25


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Danke für die Rückmeldung und alles Gute!


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Proxima Estación: Esperanza.
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Gast_klaus62_*
Beitrag 10.09.2010, 16:15
Beitrag #26





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Zitat (elkeno @ 10.09.2010, 11:30) *
nach aussage der Dame kam ich den FS in 14 Tagen abholen ohne irgend welchen auflagen.


Klasse thumbup.gif

viel Spaß beim Fahren wavey.gif

edit.

Schreibfehler behoben

Der Beitrag wurde von klaus62 bearbeitet: 10.09.2010, 16:41
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Mr.T
Beitrag 10.09.2010, 16:39
Beitrag #27


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Ich habe deinen Tread in unserer Sammlung verlinkt.

Achja: gratuliere! clapping.gif


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Gruß Mr.T

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elkeno
Beitrag 16.09.2010, 08:19
Beitrag #28


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Hallo zusammen

ich will euch das letzte schreiben von der Fsst nicht vor enthalten

Guten Morgen Frau No,



das Führungszeugnis liegt mir jetzt vor. Es enthält keine negativen Eintragungen, so dass der Neuerteilung des Führerscheines nichts mehr im Wege steht. Ich informiere Sie per Mail, wenn der Führerschein von der Bundesdruckerei vorliegt und Sie diesen dann abholen können.

Mit freundlichem Gruß

Zwin.......


Ps. und es geht auch nach 13 jahren
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Kühltaxi
Beitrag 16.09.2010, 08:27
Beitrag #29


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'Tschuldigung, darf ich den
Zitat (elkeno @ 04.08.2010, 17:09) *
Gutmüdigkeit
behalten*? Der ist einfach zu schön! wub.gif laugh2.gif

*gemäß der oft anzutreffenden Signatur "wer Rechtschreibfehler findet...."


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"Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker
"Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat."
Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger
Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life"....
Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid.
Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg.
Sightseeing Casablanca
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elkeno
Beitrag 23.09.2010, 08:51
Beitrag #30


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wollte euch nur mitteilen

Sehr geehrte Frau No,



Ihr Führerschein ist von der Bundesdrcukerei hergestellt und liegt in der Fahrerlaubnisbehörde vor, d.h. Sie können ihn zu den folgenden Öffnungszeiten in der Fahrerlaubnisbehörde in Sangerhausen abholen:



Montag u. Donnerstag 8.30 -15.00 Uhr

Dienstag 8.30 - 17.30 Uhr

Freitag 8.30 - 12.00 Uhr





Mit freundlichen Grüßen
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 29.04.2024 - 10:29