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> Parkscheibe zu klein
velo
Beitrag 07.10.2010, 11:02
Beitrag #51


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Zitat (ukr @ 07.10.2010, 09:55) *
So unfassbar ist das garnicht. Und aus diesem Grund darf man als Verkehrsteilnehmer auch mal etwas genauer hinschauen, wenn es um Verkehrszeichen geht.
Insbesondere Zusatzzeichen, die eine Parkscheibenregelung enthalten, müssen demnach auch exakt den Vorgaben entsprechen:


Ich könnte wetten, dass die Abbildungen auf den ZZ nicht der Normgröße entsprechen... whistling.gif


--------------------
§2Abs.6StVO: Autofahrer dürfen einzeln in zweispurigen Fahrzeugen fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. ;)
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Bonsai-Brummi
Beitrag 07.10.2010, 11:39
Beitrag #52


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Zitat (highlife78 @ 07.10.2010, 11:51) *
... der seine Rechte (auf Punkt und Komma!) proaktiv ausübt (Behörden)


Das Phänomen ist keineswegs auf die Obrigkeit beschränkt no.gif

Vielleicht ist ja in Forst schon hier und da mal jemand gegen einen nicht 100% korrekten Verwaltungsakt - etwa in Gestalt einer Beschilderung - erfolgreich zu Felde gezogen smartass.gif und hat so die lokalen Behörden (samt mehrheitlich gewählter Vorturner!) erst draufgebracht, es ebenso genau zu nehmen...? unsure.gif


lg
c.s.
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ukr
Beitrag 07.10.2010, 11:48
Beitrag #53


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Zitat (velo @ 07.10.2010, 12:02) *
Ich könnte wetten, dass die Abbildungen auf den ZZ nicht der Normgröße entsprechen... whistling.gif


Bei Größe 2: 150x200mm und 70x95mm wavey.gif
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Kühltaxi
Beitrag 07.10.2010, 15:55
Beitrag #54


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Ich hab noch irgendwo einen Eiskratzer mit zusätzlicher Parkscheibenfunktion und ein Uraltmodell mit nur den Stunden von 1-12 rumliegen. whistling.gif


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"Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker
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Dirk-
Beitrag 08.10.2010, 09:42
Beitrag #55


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Kann mir eigentlich jemand den Sinn der 24 Stunden erklären? Denn man kann ja doch nicht erkennen ob jemand um 6 oder um 18 Uhr geparkt hat. think.gif


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Alles, was lediglich wahrscheinlich ist, ist wahrscheinlich falsch. Rene Descartes, 1596-1650
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Themistoklis
Beitrag 08.10.2010, 12:03
Beitrag #56


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Zitat (ukr @ 07.10.2010, 10:55) *
Insbesondere Zusatzzeichen, die eine Parkscheibenregelung enthalten, müssen demnach auch exakt den Vorgaben entsprechen:



Entsprechend schreiben solche Schildchen die Benutzung der Parkscheibe nicht vor:





Und wie siehts hier aus:


Uploaded with ImageShack.us


--------------------

Meine Beiträge verfasse ich nach bestem Wissen und sie sind meine persönliche Meinung.
Alle Angaben ohne Gewähr.

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ukr
Beitrag 08.10.2010, 14:39
Beitrag #57


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Schwarz = blau? rolleyes.gif

Ist halt einfacher in der Herstellung (Siebdruck, Plotten). Könnte man dann aber auch bei allen anderen Zeichen so anwenden (131, 276, 205 / 308 usw.) man sieht ja, was gemeint ist. whistling.gif
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Ichtyos
Beitrag 12.10.2010, 17:11
Beitrag #58


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Gibt es auch ein Herbstloch? think.gif

Vorhin gab es den Beitrag als Wiederholung:

Ich bin der Sendemitschnitt.

Ab 32:00 min geht's los. Man beachte auch die Beschilderung ab 33:07 min. whistling.gif


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_/ _/_/_/_/_/_/_/_/_/_/
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ukr
Beitrag 12.10.2010, 18:32
Beitrag #59


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Zitat (Ichtyos @ 12.10.2010, 18:11) *
Man beachte auch die Beschilderung ab 33:07 min. whistling.gif

ranting.gif laugh2.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 12.10.2010, 19:42
Beitrag #60


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Sie wird wohl durch die Schule des Herrn Dr. Rammsauer gegangen sein (siehe Z 123 auf der PK)
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ukr
Beitrag 12.10.2010, 20:00
Beitrag #61


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Dann würde sie aber nicht auf marginale Unterschiede achten. thread.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 12.10.2010, 20:25
Beitrag #62


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aber schön, wie man mit einem Bild sein eigenes Unwissen und die wirkliche Absicht hinter dem Kassieren darstellen kann.
Wenns nicht so traurig wäre und diverse Behörden und Beamte mit dem Vorgang beschäftigt wären, könnte man grinsen.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 29.01.2011, 14:19
Beitrag #63


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Nachdemdeser Thread durch einen Link wieder hochgespült wurde...

Zitat (willi @ 20.07.2010, 12:54) *
...Das sind doch faule Ausreden.
Die Standardparkscheibe wird m.W. in der Fahrschule behandelt. Andere Modelle muß man nicht kennen, man braucht sie allerdings auch nicht zu verwenden....

Ich kann das nicht so richtig beurteilen, denn meine Fahrprüfung ist mittlerweile 42 Jahre her.

Ich kann mir aber vorstellen, dass heutzutage in der Fahrschule zwar unterrichtet wird, dass eine Parkscheibe blau ist und auf die volle halbe Stunde vor nach Ankunft einzustellen ist, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass die Abmessungen "11 cm x 15 cm" mittlerweile Prüfungsstoff sind.

Und es ist nach wie vor so, dass eine Parkscheibe nicht zur serienmäßigen Ausstattung eines Autos gehört, sondern man muss sich als Halter bzw. Fahrer entweder eine Parkscheibe kaufen oder schenken lassen.

In der StVO ist so eine Parkscheibe lediglich ABGEBILDET, Maße stehen nicht dabei.
WORAN soll ich dann als Laie erkennen, ob die Abmessungen der von mir verwendeten Parkscheibe innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen?



Ich selbst verwende derzeit eine etwa 20 Jahre alte Parkscheibe (Werbegeschenk) aus Pappe, die schon zwei Eselsohren und etliche Kaffeeflecken aufweist. Das Blau ist also kein reinrassiges RAL-Blau mehr, und die Abmessungen betragen lediglich 10,8 cm x 14,9 cm.
Ist so ein Teil überhaupt zulässig?

Doc

Der Beitrag wurde von Doc aus Bückeburg bearbeitet: 29.01.2011, 15:09


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und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
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ukr
Beitrag 29.01.2011, 14:50
Beitrag #64


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 29.01.2011, 14:19) *
Ist so ein Teil überhaupt zulässig?
Diese Frage kann nur der jeweilige Verkehrsüberwacher beantworten.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 29.01.2011, 14:57
Beitrag #65





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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 29.01.2011, 14:19) *
In der StVO ist so eine Parkscheibe lediglich ABGEBILDET, Maße stehen nicht dabei.

Ist das so? Bei V45 ist die Parkscheibe Bild 291 und in der Abbildung sind die Maße angegeben. Bei V46 ist es Bild 318 und auch dort stehen die Maße dabei (auch wenn in der VP-Fassung der StVO diese Angaben fehlen).
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janr
Beitrag 29.01.2011, 15:07
Beitrag #66


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 29.01.2011, 14:19) *
... und auf die volle halbe Stunde vor Ankunft einzustellen ist, ...
Auf die volle halbe Stunde nach Ankunft: Ankunft 15:07 Uhr, einstellen 15:30 Uhr wavey.gif


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Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 29.01.2011, 15:13
Beitrag #67


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Zitat (janr @ 29.01.2011, 16:07) *
...Auf die volle halbe Stunde nach Ankunft: Ankunft 15:07 Uhr, einstellen 15:30 Uhr.

THX!
War mir schon klar, hab ich in der Eile irgendwie verwechselt... blushing.gif.

Aber wie wäre das in der Praxis:
Ich komme um 15:07 an, habe 2 Stunden Parkzeit zur Verfügung, stelle die Parkscheibe auf "15 Uhr" und will nach einigen Minuten wieder weg.

Nur hat eine Knöllchen-Tante zufällig gesehen, dass ich um 15:07 angekommen bin und die Scheibe (zu meinem eigenen Nachteil!) auf 15 Uhr gestellt habe und verpasst mir daraufhin ein Knöllchen.
Wäre das rechtens?

Doc think.gif


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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 29.01.2011, 15:39
Beitrag #68





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Hallo Doc

Ich habe aus meiner Umgebung schon mitbekommen, dass genau so ein Knöllchen verteilt worden ist. Das ist rechtens, weil die Parkscheibe nicht korrekt eingestellt wurde:

Zitat (StVO §13)
(2) Wird im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (Zeichen 290.1 und 290.2) oder einer Parkraumbewirtschaftungszone (Zeichen 314.1 und 314.2) oder bei den Zeichen 314 oder 315 durch ein Zusatzzeichen die Benutzung einer Parkscheibe (Bild 318) vorgeschrieben, ist das Halten und Parken nur erlaubt,
[...]
2.

soweit das Fahrzeug eine von außen gut lesbare Parkscheibe hat und der Zeiger der Scheibe auf den Strich der halben Stunde eingestellt ist, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt.

Der Zeitpunkt des Anhaltens ist 15:07. Der Strich 15 Uhr ist nicht derjenige, welcher der halben Stunde, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt, entspricht. Die korrekte Einstellung ist 15:30 Uhr.

Die Tatbestandsnummer ist 54.
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dopero
Beitrag 29.01.2011, 16:39
Beitrag #69


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Und wenn meine Uhr um 10 Minuten nachgeht? Bin ich etwa verpflichtet mir die offizielle Ortszeit von der PTB zu holen?
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willi
Beitrag 29.01.2011, 16:44
Beitrag #70


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Du bist veroflichtet, die Parkscheibe korrekt einzustellen. Wie du das anstellst ist dein Problem.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 29.01.2011, 17:32
Beitrag #71


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Zitat (willi @ 29.01.2011, 17:44) *
... Wie du das anstellst ist dein Problem...

Das ist genau so wie mit den Uhrzeiten auf Zusatzschildern von Verkehrszeichen:

Wenn die100 km/h wegen Lärmschutz ab 22 Uhr gelten, könntest Du bei einer Übertretung um 22:00:01 geblitzt werden und Punkte + Fahrverbot kriegen.
Ich wüsste jedenfalls nicht, dass diesbezüglich irgendwo Toleranzen festgelegt sind.

Nur:
Wenn ich meiner Uhr nicht ganz traue, auf Nummer Sicher gehen will und (zu meinem eigenen Nachteil) vorsichtshalber schon um 21:50 die 100 km/h beachte, kann mir keiner was vorwerfen.

Wenn ich aber beim PARKEN meiner Uhr nicht ganz traue, auf Nummer Sicher gehen will und deshalb (zu meinem eigenen Nachteil) die Parkscheibe auf "30 Minuten zu FRÜH" stelle, riskiere ich ein Knöllchen.

Irgendwie bekloppt, sowas... wallbash.gif

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willi
Beitrag 29.01.2011, 17:48
Beitrag #72


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Wenn dir das zu unsicher ist, dann mußt du halt woanders parken. wink.gif
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Ichtyos
Beitrag 29.01.2011, 20:09
Beitrag #73


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Oder mal kurz das Autoradio einschalten: Wenn man einen geeigneten Sender auf irgendeinem Speicherplatz abgelegt hat, laufen um "voll" und um "halb" Nachrichten - sonst gibt es Musik. (Okay, bei 7 Minuten Abweichung könnte es schon wieder knapp werden, eventuell ist da der Verkehrsfunk schon vorbei.)


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 30.01.2011, 08:22
Beitrag #74


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Trotzdem:
Wenn ich bis 14:59:59 ankomme, MUSS ich die Scheibe auf 15 Uhr stellen;
Wenn ich ab 15:00.00 ankomme, MUSS ich die Scheibe auf 15:30 stellen.

Und wenn ich mir mit der Uhrzeit nicht ganz sicher bin und die Scheibe vorsichtshalber auf "zu früh" stelle (und damit zukässige Parkzeit verschenke), kriege ich womöglich ein Knöllchen.

Gibt es für diese Regelung eigentlich einen SINN, oder dient das ausschließlich der "Abzocke"?

Doc


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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 25.08.2025 - 14:16