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> Interessantes Urteil Thema Sommer-/Winterreifen
Haberlon
Beitrag 27.11.2010, 15:02
Beitrag #251


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Zitat (nachteule @ 26.11.2010, 21:26) *
und wer bekommt nun das Bußgeld?


Ausschließlich der Fahrer, da man ja das Auto auch sommerbereift lassen und nur bei entsprechender Witterung in Betrieb nehmen kann. Allein das Fahren bei entsprechender Witterung ist ordnungswidrig.
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Hoheneicherstation
Beitrag 27.11.2010, 15:36
Beitrag #252


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Zitat (Pfeiffermit3f @ 27.11.2010, 15:52) *
Was wollte man denn schon mit der alten Vorschrift und jetzt auch mit der neuen erreichen: doch nur, dass nicht schon an der kleinsten Steigung falsch bereifte Kraftfahrzeuge, vor allem der Schwerverkehr, sich querstellt und damit der ganze Verkehr zum Erliegen kommt. .


Hallo

Ich will gar nicht meckern ...
(Habe auch auf allen Fahrzeugen Winter-bzw. Ganzjahresreifen)

Aber der immer wieder genannte Grund: Die LKW sind schuld ... zeugt mMn von nicht vorhandenem Menschen(Technik/Praxis)verstand.

Ein LKW mit speziellen Winterreifen auf der Antriebsachse kommt z.B. in den Kasseler Bergen, bei schneebedeckter Fahrbahn, vielleicht 500 Meter weiter als ein LKW ohne Winterreifen. - Aber er kommt trotzdem den Berg nicht hoch!
Wenn von 10 Rädern, jedes mit mindestens 3-4 Tonnen belastet, nur 2 Räder angetrieben werden, dann funktioniert das ganz einfach nicht!
Noch extremer ist die Situation, wenn der LKW (Sattelzug oder LKW mit Anhänger ist eigentlich fast egal)leer ist. Ohne Last auf der Antriebsachse geht so gut wie gar nichts!
Die andere Situation, wo nix mehr geht, ist wenn der LKW zwar dem Berg hoch gekommen ist, a b e r der Fahrer sich nicht traut auf der anderen Seite wieder bergab zu fahren.
Wenn 40 Tonnen erst einmal ins rutschen gekommen sind, helfen auch keine Winterreifen mehr.
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blue0711
Beitrag 27.11.2010, 15:48
Beitrag #253


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Auch ich will nicht über den Gesetzestext meckern, ich wünsch mir schlicht eine klare Definition von Winterreifen, wenn man sie schon vorschreiben will.

Entweder überlass ich es dem gesunden Menschenverstand oder ich regele es anständig. Irgendwas zwischendrin geht IMHO nicht.
Vorallem geht es nicht, etwas vorzuschreiben, was unzureichend definiert ist.


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Gruß Kai
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"Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu?
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Weinberg
Beitrag 27.11.2010, 18:55
Beitrag #254


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Zitat (Hoheneicherstation @ 27.11.2010, 15:36) *
.....Ein LKW mit speziellen Winterreifen auf der Antriebsachse kommt z.B. in den Kasseler Bergen, bei schneebedeckter Fahrbahn, vielleicht 500 Meter weiter als ein LKW ohne Winterreifen. - Aber er kommt trotzdem den Berg nicht hoch!
Wenn von 10 Rädern, jedes mit mindestens 3-4 Tonnen belastet, nur 2 Räder angetrieben werden, dann funktioniert das ganz einfach nicht!
Noch extremer ist die Situation, wenn der LKW (Sattelzug oder LKW mit Anhänger ist eigentlich fast egal)leer ist. Ohne Last auf der Antriebsachse geht so gut wie gar nichts!
Die andere Situation, wo nix mehr geht, ist wenn der LKW zwar dem Berg hoch gekommen ist, a b e r der Fahrer sich nicht traut auf der anderen Seite wieder bergab zu fahren.
Wenn 40 Tonnen erst einmal ins rutschen gekommen sind, helfen auch keine Winterreifen mehr.



Deswegen ist auch bei uns in A für LKW´s über 3,5 t die Mitnahme von Schneeketten gesetzlich vorgeschrieben (1. Nov. bis 15. April). Die auch bei entsprechenden Witterungsverhältnissen angelegt werden müssen. Bei entsprechenden Strassenabschnitten wird dies dann durch die dafür vorgesehenen Verkehrszeichen angeordnet und auch von der Exekutive überwacht.

Lg aus Wien

Weinberg

(der sich wundert, daß man aus einem so trivialen Thema ein Wissenschaft machen muß)
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die-scharfs
Beitrag 27.11.2010, 23:52
Beitrag #255


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Wo ist der Unterschied zwischen "Glatteis" und "Eisglätte"?
Falls das schon Thema war: thread.gif
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janr
Beitrag 27.11.2010, 23:57
Beitrag #256


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Glatteis ist gefrierender frischer Niederschlag beim Auftreffen auf dem Boden.

Von Eisglätte (überfrierende Nässe) spricht man, wenn auf der Straße vorhandenes Wasser (Pfützen) gefriert.

Reifglätte entsteht, wenn die Temperatur des Straßenbelags unter dem Taupunkt liegt und somit Luftfeuchtigkeit anfriert.

usw ... nachzulesen bei Wikipedia (Winterglätte) wavey.gif


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Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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willi
Beitrag 28.11.2010, 07:39
Beitrag #257


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Zitat (Pfeiffermit3f @ 27.11.2010, 14:52) *
Ein bisschen Menschenverstand sollte auch noch vorhanden sein
Dann brauchen wir die Vorschrift nicht. wavey.gif
So mit der Vorschrift haben wir nicht nur einen zu definierenden Reifen, sondern auch 135 zu definierende und zu beurteilende Strassenzustände.
Klar definiert wäre, von Datum a bis Datum b ist Reifen x zu verwenden.
Mal ganz abgesehen davon, dass ich eine Verhaltensvorschrift für Zustände, die sich während der Fahrt ändern können, man diese Verhaltensvorschrift aber entsprechend der Vorschrift während der Fahrt nicht umsetzen kann, für völligen Blödsinn halte. Oder sollen bei Schneefall auf der A45 dann alle betreffenden Autofahrer anhalten und auf Tauwetter warten. think.gif
Da kann man nur für (möglichst) klare Verhältnisse sorgen in dem man ganzjährig auf Winterreifen fährt. Ich möchte ja nicht im Sauerland auf der Autobahn campieren müssen, nur weil es im August schneit. wink.gif
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Petra
Beitrag 28.11.2010, 08:03
Beitrag #258


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Zitat (willi @ 28.11.2010, 07:39) *
Da kann man nur für (möglichst) klare Verhältnisse sorgen in dem man ganzjährig auf Winterreifen fährt.
wink.gif

Genau das tat ich - und daraus ergibt sich nun mein Problem:
Die Winterreifen habe ich übrigens seit Jahren nicht heruntergenommen, weil ich dachte, dass der alt Micra eh nicht mehr sooo lange durchhalten würde .... whistling.gif
Natürlich freut es mich, dass er es doch tat, aber nun ist das Profil nicht mehr so "schick". rolleyes.gif
Es liegt noch deutlich über 1,6 mm (ich schätze auf 4 mm) - aber ist die Grenze (wenigstens versicherungstechnisch?) ganz woanders?
Wobei es doch bei Glätte (nicht Schneedecke, oder -matsch) eh egal wäre, oder?
Zu allem Überfluss steht die HU an. Wäre die Profiltiefe ein Grund, mir die Plakette zu verweigern?


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*Ich bin frei, denn ich bin einer Wirklichkeit nicht ausgeliefert, ich kann sie gestalten.*--> Paul Watzlawick
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willi
Beitrag 28.11.2010, 08:15
Beitrag #259


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Nö.
4mm ist doch reichlich.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 28.11.2010, 08:30
Beitrag #260


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Zitat (Weinberg @ 27.11.2010, 19:55) *
... Weinberg
(der sich wundert, daß man aus einem so trivialen Thema ein Wissenschaft machen muß)

In Österreich ist alles ein wenig anders:
Es gibt bei Euch - auch in den tieferen Lagen - einfach mehr Schnee als in den meisten Teilen Deutschlands.
In Deutschland gibt es eben die großen regionalen Unterschiede. Im Süden liegt Schnee, im Norden eher nicht.
Typisches Flensburger Weihnachtswetter: +8°C, Regen, Windstärke 7 crybaby.gif

Deshalb erzähllt man sich in Süddeutschland ja auch diesen Witz:
"Im Herbst begegnen sich hoch in den Wolken zwei Schneeflocken und unterhalten sich.
Sagt die eine: "Ich bin diesen Silverster in Garmisch . Da treff iich mich miit viiielen Freunden, und es gibt eine Riesengaudi. Komm doch einfach mit."
Sagt die andere Flocke: Nö, ich hab dieses Jahr schon was besseres vor: Ich fliege nach Bremen und mache da GANZ ALLEIN ein Riesen-Verkehrschaos."


Wenn es bei uns eine nur über den Kalender definierte allgemeine Winterreifenpflicht gäbe, würden viele Leute an der Nordsee das für reine Schikane halten - bei dem einen einzelnen Schnee-Tag, der da in der Regel pro "Winter" mal vorkommt.


In Österreich kommt zur allgemeinen Tendenz zu mehr Schnee auch noch hinzu, dass es "vertikale Unterschiede" gibt: Fährt man auf Eurer A10 gen Süden, dann regenet es in Salzburg, in Flachauwinkel hat der Schneepflug schwer zu schaffen, und ab Spittal lacht die Sonne über grünen Wiesen...


Bei solchen Verhältnissen kann man übrigens auch nicht ALLES mit einer am Kalender ausgerichteten Winterreifenpflicht "erschlagen":
Ich bin am 9.Mai 2005 spät abends mit Anhänger und Sommerreifen im Schneetreiben die Felbertauernstraße hochgeschlittert und habe dann vorsichtshalber kurz vorm Tunnel auf einem Parkplatz eine Übernachtung eingelegt.

Am nächten Morgen war wieder Tauwetter, aber oben bot sich dennoch DIESES Bild:
Angehängte Datei  VITO_Felbertauern_3.JPG ( 231.64KB ) Anzahl der Downloads: 10

10.05.2005


Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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willi
Beitrag 28.11.2010, 09:02
Beitrag #261


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 28.11.2010, 08:30) *
Bei solchen Verhältnissen kann man übrigens auch nicht alles mit einer am Kalender ausgerichteten Winterreifenpflicht "erschlagen":
Natürlich nicht. Dafür hat man eine klar geregelte Vorgabe. Was nicht darunter fällt ist halt ungeregelt.
So, wie es jetzt ist verliert man sich in Details unter Vermeidung jeglicher klarer Vorgaben. "Wir regeln nix konkret, dieses dafür aber genau."

btw: Wozu soll man überhaupt bei Glatteis, Schneeglätte, Eis- oder Reifglätte Reifen fahren, die bei Matsch und schmelzendem Schnee besonders geeignet sind? Bei Glatteis kann das Reifenprofil eh keine Muster machen.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 28.11.2010, 09:09
Beitrag #262


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Zitat (willi @ 28.11.2010, 10:02) *
... Bei Glatteis kann das Reifenprofil eh keine Muster machen.

Weil es nicht nur auf das Profil, sondern auch auf die Gummimischung ankommt.
Es gibt Straßenverhältnisse, da machst Du mit Sommerreifen UNWEIGERLICH einen Abflug (z.B. Eisglätte und 15 % Gefälle), während du da selbst mit VÖLLIG abgedrehten Winterreifen noch locker heil runterkommst.

Doc


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und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
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willi
Beitrag 28.11.2010, 09:12
Beitrag #263


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 28.11.2010, 09:09) *
Zitat (willi @ 28.11.2010, 10:02) *
... Bei Glatteis kann das Reifenprofil eh keine Muster machen.

Weil es nicht nur auf das Profil, sondern auch auf die Gummimischung ankommt.
Davon steht in der EWG-Richtlinie, auf die man sich bezieht aber nix. Da steht nur was von Profil. Mal abgesehen davon, dass das bei aktuellen Reifen die Beschreibung garnicht unbedingt zutrifft. (Danach wären meine Sommerräder eher Winterräder als meine Winterräder.)
Oder hab ich was übersehen. think.gif
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janr
Beitrag 28.11.2010, 11:49
Beitrag #264


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 28.11.2010, 09:09) *
Es gibt Straßenverhältnisse, da machst Du mit Sommerreifen UNWEIGERLICH einen Abflug (z.B. Eisglätte und 15 % Gefälle), während du da selbst mit VÖLLIG abgedrehten Winterreifen noch locker heil runterkommst.
Einspruch. wavey.gif Ich selber fahre erst seit ca 8 Jahren mit Winterreifen.

Vorher war ich Sommerreifenverfechter.

Hört sich für so manchen jetzt grausam an, aaaber eine hervorragender Sommerreifen ist einem mittleren Winterreifen überlegen.

Grad im Gebirge ist oft mit Schneeglätte unter Schnee zu rechnen, da hilft kein Profil und keine Gummimischung so gut wie hervorragende Schneeketten.

Ich habe, regelmäßig beim Skifahren alle Winterreifenfahrer an Passstraßen überholt und bei Bedarf die Kette drauf geschnallt.
Und ich war früher jedes Jahr für 14 Tage in Südtirol unterwegs.

Tests haben schon lange bestätigt, daß die Kälte keinen Einfluss auf den Bremsweg hat.

Wem das mit den Reifenwechsel zu schwierig ist und die Regelung auch, der kann ja Ganzjahresreifen nehmen. Diese sind Winterreifen mit einer Gummimischung die sich nicht so schnell bei warmen Temperaturen abschruppt.

Ähnlich den Benzinsparreifen: härtere Mischung => greingerer Rollwiderstand. Wer jetzt aber glaubt, daß da der Bremsweg länger wird der irrt. Tests habe auch hier ergeben, daß bei identischen FZen der Bremsweg beim harten Benzinsparreifen sogar kürzer ist.

Die Reifenindustrie ist mit Sicherheit seit langen dazu fähig, Reifen herzustellen, die die Winternorm des Gesetzgebers erfüllen und sehr gute Fahreigenschäften für alle Gegebenheiten haben. Solche Reifen könnten dann gleich von Anfang an auf die Achsen, aber damit läßt sich weniger Geld verdinen. dry.gif


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blue0711
Beitrag 28.11.2010, 12:22
Beitrag #265


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 28.11.2010, 09:09) *
Weil es nicht nur auf das Profil, sondern auch auf die Gummimischung ankommt.
Vehementer Einspruch!
Die jetzt umgesetzte Regelung stellt ALLEINE auf das Profil ab.

So beschreibt es der Anhang II Nr 2.2 der EG-Rili 92/23/EWG.


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Gruß Kai
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 28.11.2010, 12:31
Beitrag #266


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Zitat (blue0711 @ 28.11.2010, 13:22) *
...Die jetzt umgesetzte Regelung stellt ALLEINE auf das Profil ab...

Kommt darauf an, worüber wir gerade reden:
Reden wir über den SINN von Winterreifen, dann ist deren Gummimischung durchaus relevant.
Reden wir aber nur über die FORMALE Winterreifenpflicht lt. StVO, dann mag die Gummimischung egal sein.

Obwohl...
Ich glaube mich zu erinnern, dass irgendwo was von "Profil und Struktur" gelesen zu haben. Und wenn mit "Struktur" die Molekülstruktur gemeint ist...

Doc



P.S.:
Darf man eigentlich im Tiefschnee mit Sommerreifen plus Schneeketten fahren?
Zusatzfrage: Müssen Reifen mit Schneeketten ÜBERHAUPT ein Profil haben?


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und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
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blue0711
Beitrag 28.11.2010, 13:51
Beitrag #267


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Struktur ist in der Rili nicht näher spezifiziert, kann also alles sein. Jedoch ist es mit "und" verknüpft, was IMHO heisst, dass das Profil immer wichtig ist.

Bei Struktur denke ich da aber eher an Dinge wie Lamellen, Faserbeimischungen, Profilausgestaltung (also nicht Tiefe und Breite, sondern Form und Verlauf) oä. Ohne nähere Erwähnung kann für mich Struktur nicht gleich auf Molekülebene gemeint sein.

Zu Deinen Zusatzfragen:
Für die Regelung ist es IMHO unerheblich, ob noch ein zusätzliches Hilfsmittel daziwschen ist. Der Reifen muss die Anforderung erfüllen, sobald der Straßenzustand gegeben ist.


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nachteule
Beitrag 28.11.2010, 13:52
Beitrag #268


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Hallo, Petra,

bzgl. der Profiltiefe dürfte es beim TÜV keine Schwierigkeiten geben, allenfalls einen gut gemeinten und berechtigten Rat, Winterreifen nur mit mehr als 4 mm Profiltiefe zu benutzen.

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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Pfeiffermit3f
Beitrag 29.11.2010, 00:48
Beitrag #269


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Ich gebe mich geschlagen. In Deutschland muss wohl tatsächlich alles bis ins Kleinste geregelt sein. Ein anderer Weg ist offenbar nicht möglich...
Da fällt mir ein, wann beginnt Dämmerung und wann endet sie? Gibt es dazu Definitionen? Und ist Dämmerung im August auf der A 45 das gleiche wie auf der A 8?
Mann, Mann, Mann...
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Tracy
Beitrag 29.11.2010, 00:52
Beitrag #270


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Hallo, um ganz ehrlich zu sein, habe ich bisher nicht verstanden, warum in Deutschland immer und alles per Gesetz geregelt werden muss. Mir brauchte bisher niemand zu sagen, dass ich im Winter gute Winterreifen (deutsche Markenreifen) aufziehe und im Sommer eben Sommerreifen. Hat man das Geld dafür nicht, kann man ja auch Allwetterreifen (in unserer Region) aufziehen.
Das sagt mir doch der gesunde Menschenverstand, dass ich auf meine eigene Sicherheit achte- und natürlich auch auf die anderer Verkehrsteilnehmer.
Ich mache mir jedoch echte Gedanken darüber, dass ich alles getan habe um sicher durch den Winter zu kommen- und ein "Hirni" macht das nicht- und knallt mir in den Wagen. mad.gif
Und nur aus diesem Grund- kann ich mir erklären, dass (mal wieder) in Deutschland alles per Gesetz geregelt werden muss.
Wäre also die Menge an Gesetzen ein Gradmesser für die Intelligenz des Volkes- wäre es wirklich schlimm um Deutschland bestellt... shutup.gif

LG
Tracy
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Der_Veranstalter
Beitrag 29.11.2010, 08:54
Beitrag #271


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Das Gesetz ist auch nicht für Menschen mit GMV gedacht, sondern für die ganzen mentalen Halbmaate, die denken, dass die Reifen so lange gut wären, wie die Luft nicht rausgeht.

gb


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Firefighter im Ruhestand....

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willi
Beitrag 29.11.2010, 09:31
Beitrag #272


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Zitat (Pfeiffermit3f @ 29.11.2010, 00:48) *
In Deutschland muss wohl tatsächlich alles bis ins Kleinste geregelt sein.
Nö, man kann es auch lassen.
Nur dann klagen die ganzen Jammerer, die irgendwo mal im Winter auf der Autobahn im Stau standen, dass das an Jemandem lag, der mit Sommerreifen irgendwo nicht den Berg hochkam und das unbedingt geregelt werden müsse, welche Reifen bei welcher Witterung zu verwenden seien.
Als ob das vorher nicht 50 Jahre ohne Regelung funktioniert hätte. wavey.gif

Damit dem recht getan wird, gibts dann eine Wischiwaschivorschrift, damit die Vorschrift vorhanden, aber niemandem etwas vorgeschrieben wird. Hängt vom Wetter ab ist nicht sehr konkret und kann sich auch 10 mal am tag ändern. Was der Fahrzeuglenker, der dann unterwegs ist, dann machen soll hat der Gesetzgeber natürlich vergessen zu regeln. Aber dann wäre ja aufgefallen, dass das Schwachsinn ist dem Fahrer seherische Fähigkeiten abzuverlangen. wacko.gif Das können nicht mal die Wetterfrösche vollkommen.

Zitat (ukr @ 27.11.2010, 13:48) *
Genau genommen müsste es eine Sommerreifen-Erlaubnis geben. scared.gif
yes.gif
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 29.11.2010, 11:02
Beitrag #273


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Zitat (willi @ 29.11.2010, 10:31) *
...Als ob das vorher nicht 50 Jahre ohne Regelung funktioniert hätte.

Stimmt, es hat 50 Jahre lang" prima" funktioniert:
Alle Jahre wieder war bei uns die A2 dicht, weil irgendwelche Hirnies meinten, zwischen Berlin und Dortmund sei alles "Flachland", wo es ohne Winterreifen ginge. Und wenn die A2 am Bielefelder Berg "dicht" ist, dann ist das nicht irgendein kleiner Stau, sondern es geht stundenlang NICHTS mehr. Und das alles nur wegen ein paar Schneeflocken.

Wer dann schon mal dort auf der A2 übernachtet hat (obwohl er selbst natürlich Winterreifen drauf hatte), der wünscht sich, dass die Bundeswehr mal anrückt und vorn mit dem Bergepanzer "aufräumt"



Zitat
... Hängt vom Wetter ab ist nicht sehr konkret und kann sich auch 10 mal am tag ändern. Was der Fahrzeuglenker, der dann unterwegs ist, dann machen soll hat der Gesetzgeber natürlich vergessen zu regeln...

Stimmt nicht ganz.
Normal" ist es aus meiner Sicht, Winterreifen zu benutzen, wenn es jahreszeitlich bedingt glatt werden könnte. Das ist in Mittenwald zwischen Mitte September und Ende Mai und auf Westerland von Ende November bis Anfang März...

Nun frage ich mich allerdings, warum man in der Norddeutschen Tiefebene ÜBERHAUPT Winterreifen benutzen muss. Ich selbst stamme aus Oldenburg und bin dort jahrelang ganz gut "ohne" klargekommen:
Es gibt dort keine Berge, an denen man hängenbleibt, und geringere Kurvengeschwindigkeiten und verlängerte Bremswege muss man auch MIT Winterreifen einplanen. Da fährt man an den zwei Schnee-Tagen pro Jahr auf seinen Sommerreifen eben NOCH ein wenig vorsichtiger - oder man nimmt den Bus.

Warum dann dort der nur zum Einkaufen benutzte Zweitwagen von Mutti unbedingt ein halbes Jahr lang winterbereift sein sollte erschließt sich mir nicht ganz.

Doc


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und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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willi
Beitrag 29.11.2010, 11:36
Beitrag #274


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Mir erschließt sich dann nicht, warum der Zweitwagen von Mutti die andere Hälfte des Jahres sommerbereift sein muß. wink.gif
Aber im ernst:
Dann sollte der Gesetzgeber Ganzjahresreifen vorschreiben, damit Mutti keine Klimmzüge machen muß um sich an die Vorschriften zu halten und jedem der meint, bei hinreichend guter Witterung Sommerreifen fahren zu müssen, dieses erlauben. Wer sich dann beim Wetter vertan hat, kriegt halt Knöllchen.

Zitat (Doc aus Bückeburg @ 29.11.2010, 11:02) *
Normal" ist es aus meiner Sicht, Winterreifen zu benutzen, wenn es jahreszeitlich bedingt glatt werden könnte. Das ist in Mittenwald zwischen Mitte September und Ende Mai und auf Westerland von Ende November bis Anfang März...
Da ich gerne bei den Ösis Urlaub mache falle ich als Norddeutscher auch unter Mittenwald. Was mich dazu bringt zu Überlegen, nach Verbrauch der vorhandenen Sommerreifen ganzjährig Winterreifen zu fahren. Für die drei Monate im Jahr, in denen ich am wenigsten Auto fahre ist mir die Wechselei nämlich zu blöd.
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Kai R.
Beitrag 29.11.2010, 11:40
Beitrag #275


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Hallo,

was mache ich eigentlich, wenn ich im Oktober im Wald durch eine Kurve fahre und am Kurvenausgang auf Reifglätte treffe? Anhalten und das Auto darüberhinwegschieben? Wenn ein Unfall passiert, dann konnte man bisher mit 35.- € davonkommen. Muss man jetzt damit rechnen, dass die falsche Bereifung auch geahndet wird?

Grüße

Kai


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Kai

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Beitrag 29.11.2010, 11:43
Beitrag #276


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@willi:

Du weißt aber, dass Winterreifen bei Hitze deutlich schlechtere Eigenschaften haben als Sommerreifen? Für diesen Nachteil reicht meist sogar die Abwesenheit von Eis und Schnee aus.
Und diese massive Gefährdung außerhalb Österreichs und der Zubringerautobahnen möchtest Du damit rechtfertigen, dass Du im Schnee sicherer fahren möchtest. MMn ist das eine ethisch nicht zu vertretende Abwägung. laugh2.gif


Man kann es nie allen Recht machen. Daher war die bisherige Vorschrift mit geeigneter Bereifung schon passend. Dass sie nicht rechtmäßig war, zeigt auf, dass man manche Dinge des realen Lebens einfach nicht gesetzlich hinreichend erfassen kann.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 29.11.2010, 12:07
Beitrag #277


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Zitat (willi @ 29.11.2010, 12:36) *
... Mir erschließt sich dann nicht, warum der Zweitwagen von Mutti die andere Hälfte des Jahres sommerbereift sein muß...

Weil es gar keine "Sommerreifen" gibt!
Es gibt nur "Winterreifen" und "normale Reifen" - oder haben "Sommerreifen" ein Sonnenschein-Symbol?

Ich hätte kein Problem damit, wenn der Gesetzgeber vorschreibt, dass (egal ob nach Kalender oder nach Straßenzustand) im "Winter" ein Reifen eine eingeprägte Schneeflocke haben muss. Für Leute, die sowas normalerweise nicht brauchen, bietet der Markt inzwischen ganz brauchbare "Ganzjahresreifen" mit Schneeflocke an. Nur: Muttis Einkaufswagen hatte noch NIE Schneeflockenreifen drauf gehabt, und die jetzigen "Sommerreifen" halten noch mindestens 5 Jahre...



Übrigens: Auch bei "Sommerreifen" untereinander gibt es gewisse Unterschiede:
Vor gefühlten hundert Jahren hatte ich mir einen gebrauchten T2-Bulli wub.gif gekauft. Der hatte noch DIAGONAL-Reifen (im doppelten Sinn ziemlich "abgefahren")! Als dann der erste Schneefall kam, stellte ich fest, dass die Karre kaum noch beherrschbar war: Anfahren, Bremsen oder gar Lenken nahezu UN-MÖG-LICH!

Ich bin dann gaaanz langsam zum Reifendienst geschlichen - und alle Winterreifen in passender Größe waren natürlich schon ausverkauft. crybaby.gif

Ich hab dann notgedrungen erst mal anständige Radial-"Sommer"-Reifen aufziehen lassen - und dabei ist es dann für den Rest des Winters geblieben.

Doc


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willi
Beitrag 29.11.2010, 12:31
Beitrag #278


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 29.11.2010, 12:07) *
Zitat (willi @ 29.11.2010, 12:36) *
... Mir erschließt sich dann nicht, warum der Zweitwagen von Mutti die andere Hälfte des Jahres sommerbereift sein muß...

Weil es gar keine "Sommerreifen" gibt!
Es gibt nur "Winterreifen" und "normale Reifen" - oder haben "Sommerreifen" ein Sonnenschein-Symbol?
Wollen wir jetzt Kümmel spalten? laugh2.gif

Zitat
Nur: Muttis Einkaufswagen hatte noch NIE Schneeflockenreifen drauf gehabt, und die jetzigen "Sommerreifen" halten noch mindestens 5 Jahre...
Genau DAS ist ja das Problem. Wenn die Reifen einmal da sind, sind sie da. Dann wird einkaufen gefahren, weil eingekauft werden muß und nicht nicht eingekauft, weil die Reifen nicht passen.
Deshalb sollte der Gesetzgeber nach Möglichkeit etwas vorschreiben, was vom Autofahrer keine EXTRA Aktivitäten erfordert. wavey.gif
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 29.11.2010, 15:21
Beitrag #279


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Zitat (willi @ 29.11.2010, 13:31) *
Deshalb sollte der Gesetzgeber nach Möglichkeit etwas vorschreiben, was vom Autofahrer keine EXTRA Aktivitäten erfordert. wavey.gif

Also das ganze Jahr über in der Regel "Ganzjahresreifen";
wer im Winter (oder auch das ganze Jahr über) ECHTE Winterreifen fahren will, der darf das, und der klassische Sommerreifen wird generell VERBOTEN, weil es ja auch im kalendermäßigen Hochsommer mal kurzfristig glatt seiin kann...

Doc


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blue0711
Beitrag 29.11.2010, 15:43
Beitrag #280


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Und was machen wir dann mit der WInterreifendefinition, die sich ja an "normalen" Reifen orientiert. laugh2.gif tongue.gif


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 29.11.2010, 15:45
Beitrag #281


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Zitat (Tracy @ 29.11.2010, 01:52) *
Hallo, um ganz ehrlich zu sein, habe ich bisher nicht verstanden, warum in Deutschland immer und alles per Gesetz geregelt werden muss. Mir brauchte bisher niemand zu sagen, dass ich im Winter gute Winterreifen (deutsche Markenreifen) aufziehe und im Sommer eben Sommerreifen...

Also, ICH wäre schon für eine klare gesetzliche Regelung.

Es geht hier schließlich nicht um ein Park-Knöllchen, sondern (auch bei einwandfreiem Fahren OHNE jegliche Behinderung) immerhin um Flens-Punkte. Und so ein Flens-Punkt kann durchaus, sofern er nicht "solo" in der Kartei steht, zu einem Fahrverbot oder gar zu einem Führerscheinentzug führen.

Und da erwarte ich ganz einfach, dass der Gesetzgeber mir sagt, was ich DARF und was ich NICHT DARF.
Ob ich die Regelung für sinnvoll oder für übertrieben halte spielt dann keine Rolle mehr, und wenn ich eine Regel missachte, weiß ich schon VORHER, was mir für Konsequenzen drohen.

Wir wohnen wettermäßig eher an der Nordsee als in den Alpen, aber ich bin häufig mit meinem Gespann näher am Großglockner als an Helgoland.
Und bei uns im Weserbergland ist die Erde auch eher "schräg" als gerade.
Also fahre ich mit Winterreifen von Anfang Oktober bis Mitte Mai,
und meine Frau fährt mit Winterreifen von Mitte November bis Anfang April.

Und wir fahren sommers wie winters mit Reifen, die die Reifenhändlerin meines geringsten Misstrauens mir empfiehlt.

Aber warum sollte nicht einer, der sparen muss, auf einen günstigen "Markenreifen" aus Timbuktistan zurückgreifen? Da in Deutschland alles gesetzlich geregelt ist, gehe ich mal davon aus, dass dieser Reifen benutzt werden DARF, also wird wohl irgendwer ihn für in Ordnung befunden und zugelassen haben.

Und was ist mit dem "Mindestprofil"?
Wenn der Gesetzgeber sagen würde: "Ein Winterreifen gilt nur dann als Winterreifen, wenn er mindestens 4 mm Profil hat", dann wäre ich zwar manchmal traurig, aber ich wüsste wenigstens, woran ich bin.
Nur fahre ich im Monent auf der hinteren Antriebsachse NEUE Winterreifen spazieren, während die Vorderräder nur noch gut 3 mm Profil haben - und zum Frühling hin wird es noch deutlich werden.

Bisher gehe ich davon aus, das ich nicht bestraft werden kann, solange
- alle Reifen mindestens 1,6 mm mm Profil haben,
- ich den Witterungsverhältnissen angepasst fahre.
Ich glaube übrigens NICHT, dass ich bei NEUWERTIGEN Vorderreifen wesentlich schneller fahren dürfte als bei meinen 3-mm-Reifen.

Ich gehe mal davon aus, dass meine Vorderreifen gesetzlich so okay sind. Ich wäre jedenfalls ganz schön beleidigt, wenn ich dafür Punkte kassieren würde, weil irgendein Polizist oder Richter meint, "mindestens 4 mm" wären erforderlich.

Doc


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und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
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willi
Beitrag 29.11.2010, 16:00
Beitrag #282


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 29.11.2010, 15:21) *
Also das ganze Jahr über in der Regel "Ganzjahresreifen";

So ähnlich. Du kannst schließlich bei VW auch keinen Golf ohne Beleuchtung bestellen mit der Begründung, das du nur bei Tageslicht fährst.
Was glaubst du, wie viele Leute dann im Dunkeln ohne Licht führen, weil Licht a) extra kostet und b) in der Stadt die Strassen sowieso beleuchtet seien und c) Mutti ja nur zum einkaufen fährt. wavey.gif

Gibt nur drei sinnvolle Möglichkeiten, was die Vorschrift anbelangt:
a) Reifen egal
b) Winterreifen von März bis Oktober (oder anders herum wink.gif )
c) Ganzjährig Winterreifen.

Wobei die vom Gesetzgeber angedachte Vorschrift zwar nicht so aussieht, bei Lichte besehen aber c) entspricht. Es sei denn, man hat immer die Räder zum wechseln dabei. wink.gif
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Weinberg
Beitrag 29.11.2010, 17:40
Beitrag #283


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Zitat (willi @ 29.11.2010, 11:36) *
.....Dann sollte der Gesetzgeber Ganzjahresreifen vorschreiben, ...



Wieso "vorschreiben"??

Es steht doch derzeit - und auch in Hinkunft - jedermann frei, sog. Ganzjahresreifen zu verwenden!!

Wenn man mit deren Eigenschaften, nämlich "im Sommer schlechter als ein guter Sommerreifen und im Winter schlechter als ein guter Winterreifen" leben kann, spricht nix dagegen.

Wer aber sowohl im Sommer als auch im Winter bestens besohlt sein will, kann ja die dafür erforderlichen Qualitäten aufziehen!!

lg aus Wien

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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 29.11.2010, 15:45) *
....Und was ist mit dem "Mindestprofil"?
Wenn der Gesetzgeber sagen würde: "Ein Winterreifen gilt nur dann als Winterreifen, wenn er mindestens 4 mm Profil hat"...


Und bei uns ist es so gesetzlich vorgesehen!! Also bei Fahrten ins österreichische Schigebiet o.Ä. dies beachten!!

Bei Diagonalreifen werden sogar 5 mm Mindestprofil gefordert.

lg aus Wien

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Wollf_0708
Beitrag 29.11.2010, 18:50
Beitrag #284


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 29.11.2010, 15:45) *
aber ich bin häufig mit meinem Gespann näher am Großglockner als in Helgoland.
Und bei uns im Weserbergland ist die Erde auch eher "schräg" als gerade.
Also fahre ich mit Winterreifen von Anfang Oktober bis Mitte Mai,

Doc wavey.gif
Du hast deinen Anhänger auch mit Winterreifen versehen ?




____________________________________


D.h. alle 750kg Klaufixe müssen ebenfalls mit Winterreifen bestückt werden ?
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CvR
Beitrag 29.11.2010, 19:41
Beitrag #285


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Zitat (Weinberg @ 29.11.2010, 17:40) *
Zitat (Doc aus Bückeburg @ 29.11.2010, 15:45) *
....Und was ist mit dem "Mindestprofil"?
Wenn der Gesetzgeber sagen würde: "Ein Winterreifen gilt nur dann als Winterreifen, wenn er mindestens 4 mm Profil hat"...

Und bei uns ist es so gesetzlich vorgesehen!! Also bei Fahrten ins österreichische Schigebiet o.Ä. dies beachten!!

Hier zwar ein wenig OT, ich frage aber rein interessehalber nochmal nach:
Wo ist das bei euch gesetzlich verankert? In einer Vorschrift, die regelt, "wie" man am Strassenverkehr teilnimmt? (so wie "unsere" StVO) oder in einer Vorschrift, die regelt, wie die Beschaffenheit von Fahrzeugen zu sein hat? (sowas wie unsere StVZO)?


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"Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger
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Weinberg
Beitrag 29.11.2010, 19:52
Beitrag #286


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Zitat (blue0711 @ 28.11.2010, 12:22) *
Zitat (Doc aus Bückeburg @ 28.11.2010, 09:09) *
Weil es nicht nur auf das Profil, sondern auch auf die Gummimischung ankommt.
Vehementer Einspruch!
Die jetzt umgesetzte Regelung stellt ALLEINE auf das Profil ab.

So beschreibt es der Anhang II Nr 2.2 der EG-Rili 92/23/EWG.


In der bei uns (und auch in D) geltenden ECE-Regelung Nr. 54 steht ausdrücklich u. A. "Laufflächenprofil" und "Laufflächenmischung"!!

Es ist doch eh alles europaweit geregelt, aber in D muß halt immer wieder selbst das Rad neu erfunden werden laugh.gif

lg aus Wien

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Wollf_0708
Beitrag 29.11.2010, 20:13
Beitrag #287


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Zitat (Weinberg @ 29.11.2010, 19:52) *
aber in D muß halt immer wieder selbst das Rad neu erfunden werden laugh.gif

Nur das Winterrad, nur das Winterrad. wavey.gif
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blue0711
Beitrag 29.11.2010, 23:27
Beitrag #288


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Zitat (CvR @ 29.11.2010, 19:41) *
Wo ist das bei euch gesetzlich verankert?
Im Kraftfahrgesetz, Pflichten des Kraftfahrzeuglenkers §102 Abs. 8a.
Also eine Verhaltensvorschrift. (In Österreich ist das aber auch nicht sauber getrennt. Im selben Gesetz steht die Ausrüstungsvorschrift mit der Warntafel)

Witzigerweise ist in A die Pflicht auf M2, M3, N2 und N3 sowie "abgeleitete" beschränkt sowie mit Ausnahme für Überführungs- und Probefahrten versehen.
(Soviel zu selber stricken. whistling.gif laugh2.gif )

Wobei, auf DEN Kompromiss könnte ich mich einlassen, bis auf die zeitliche Festlegung.
Verständlicher ist es allemale, das muss man zugeben.


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Gruß Kai
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Dennis112
Beitrag 29.11.2010, 23:34
Beitrag #289


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Sind denn meine Ganzjahrsreifne auf dme neuen Auto mit M+s und der Berg mit Schneeflocke denn jetzt auch in Ordnung?
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 29.11.2010, 23:45
Beitrag #290


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Zitat (Weinberg @ 29.11.2010, 18:40) *
... Wer aber sowohl im Sommer als auch im Winter bestens besohlt sein will, kann ja die dafür erforderlichen Qualitäten aufziehen!!...


Das ist ja gerade das Problem, das ich weiter oben angesprochen habe:
Ab Ostern, allerspätestens aber ab Anfang Mai fährt bei uns der normale Automobilist mit "Sommerreifen", also mit Reifen ohne Flocke drauf.

Wenn es jetzt bei uns in D im Sommer mal glatt wird (Schneeregen im Hochsauerland...), dann muss der Sommerreifen-Fahrer entweder auf der Stelle die Reifen wechseln oder das Auto stehenlassen und zu Fuß weitergehen. Auch dann, wenn er GUTE Sommerreifen drauf hat und die Strecke durchaus befahrbar ist.

Doc


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und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
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Mitleser
Beitrag 30.11.2010, 08:33
Beitrag #291


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Zitat (Wollf_0708 @ 29.11.2010, 18:50) *
D.h. alle 750kg Klaufixe müssen ebenfalls mit Winterreifen bestückt werden ?

no.gif Anhänger sind ja keine Kraftfahrzeuge - und nur für die sieht der § 2 Abs. 3a StVO (Version ganz neu) eine Winterreifenpflicht vor.
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Mitleser
Beitrag 30.11.2010, 09:08
Beitrag #292


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So, das heutige Bundesgesetzblatt wurde soeben online gestellt. Und siehe da, die Winterreifenverordnung ist nicht enthalten - obwohl sie doch zum 01.12.2010 in Kraft treten sollte. think.gif
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ukr
Beitrag 30.11.2010, 09:17
Beitrag #293


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Naja, es wird schon noch rechtzeitig vor dem Wintereinbruch eine Winterreifenpflicht geben, auch wenn sie in einer nichtigen StVO enthalten sein wird. whistling.gif
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Andreas
Beitrag 30.11.2010, 09:18
Beitrag #294


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Wenn ich mir die Seite vom Bundesrat so ansehe, ist das auch kein Wunder.

Zitat
Der Bundesrat hat heute der Verordnung zur Neufassung der Winterreifenpflicht mit Änderungen zugestimmt.........................

Es liegt nun an der Bundesregierung, ob sie die Verordnung in der geänderten Fassung in Kraft setzt.


Zitat (Dennis112 @ 29.11.2010, 23:34) *
Sind denn meine Ganzjahrsreifne auf dme neuen Auto mit M+s und der Berg mit Schneeflocke denn jetzt auch in Ordnung?


Ja


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mir
Beitrag 30.11.2010, 09:35
Beitrag #295


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Zitat (Pfeiffermit3f @ 27.11.2010, 14:52) *
wie wäre es denn, wenn Ihr mal einen schönen Vorschlag macht, wie so ein Gesetzestext aussehen könnte, der alle Eventualitäten einschließt?


Ich frage mich, ob das Problem denn wirklich so bedeutend ist, daß man hier mit einer (logischerweise dann unflexiblen) Regel kommen muß. Regeln, die wirklich überprüfbar sind, schießen immer ein wenig über das eigentliche Problem heraus, z.B. erzwingt eben eine rote Ampel auch das Anhalten, wenn gar niemand von der anderen Seite kommt. Ich halte das ganze eh für Polit-Theater, Ramsauer möchte einfach seinen Bekanntheitsgrad erhöhen.

Einen Vorschlag hätte ich trotzdem.

*Wenn* einem das Problem wirklich wichtig ist, könnte man zum einen eine klare Definition von Winterreifen formulieren, insbesondere mit einem gesetzlich geschützten Symbol, und dann eben ein Schild analog zur Schneekettenpflicht schaffen, das diese Winterreifen vorschreibt. An den bekannten Problemstellen - Doc hilft hier den Behörden sicher gerne weiter - werden dann bei Bedarf diese Schilder aufgestellt. Damit sich die Leute dran halten (wer hat schon Lust, dann umzukehren?) stellt man noch ein paar Polizisten ab, die Verkehrskontrollen durchführen, und Doc hat dann freie Fahrt (wenn man von dem Stau *vor* diesem Schild absieht rolleyes.gif)


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Kai R.
Beitrag 30.11.2010, 10:07
Beitrag #296


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Hallo,

ich habe mich ja gefragt, wie die heutige Fahrt zu beurteilen gewesen wäre. Ich wohne in einer Stichstraße, die war schneebedeckt, das war ja noch eindeutig. Die restliche Fahrt war die Fahrbahn nass, teilweise lag aber in der Fahrbahnmitte und am Fahrbahnrand Schnee. Man konnte aber das Auto auch mit Sommerreifen problemlos sicher bewegen. Nur manche Brücken und Übergänge hatten noch mehr Schnee, da war es auch glatt.

Hätte ich jetzt mit Sommerreifen die ganze Strecke legal fahren dürfen? Oder nur Teile? Oder gar nicht? think.gif

Grüße

Kai


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Grüße

Kai

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ilam
Beitrag 30.11.2010, 10:30
Beitrag #297


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Zitat (Kai R. @ 30.11.2010, 10:07) *
Die restliche Fahrt war die Fahrbahn nass, teilweise lag aber in der Fahrbahnmitte und am Fahrbahnrand Schnee.


Diese Frage wird wohl noch das eine oder andere Gericht beschäftigen. Meine unmaßgebliche Meinung ist, dass sobald Fahrbahnbereiche mit Schnee bedeckt sind, M+S-Reifen notwendig sind. Ein Spurwechsel, Ausweichen bis an den Fahrbahnrand, Überholmanöver oder auch im Bedarfsfall die Nutzung der Standspur der Autobahn - also die Nutzung der gesamten Fahrbahn - ist "ganz normaler Straßenverkehr" und muss mit dem Fahrzeug gefahrlos möglich sein. Ich stelle mir gerade den Falle einer geräumten Autobahn und einer sauglatten weißen Standspur vor. Was macht man jetzt mit Sommerreifen im Pannenfall? Gleich in die Böschung oder auf der normalen Spur fast bis zur Schrittgeschwindigkeit runterbremsen, bevor man auf die Standspur geht?
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willi
Beitrag 30.11.2010, 10:39
Beitrag #298


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Ist doch logo: Dann darf man mit Sommerreifen keine Panne haben.
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Kai R.
Beitrag 30.11.2010, 10:44
Beitrag #299


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Zitat (ilam @ 30.11.2010, 10:30) *
Meine unmaßgebliche Meinung ist, dass sobald Fahrbahnbereiche mit Schnee bedeckt sind, M+S-Reifen notwendig sind.

im Gesetz wird stehen:
Zitat
Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche ....

Ich kann daraus nur lesen, dass ich nicht auf Straßen fahren darf, wenn sie solche Verhältnisse aufweisen. So lange meine Straße nur nass ist und ich den Randstreifen nicht nutze, kann mir keiner was. Notfalls muss ich halt auf der Straße anhalten, weil auf den Seitenstreifen darf ich ja nicht und ich will ja keine Ordnungswidrigkeit begehen rolleyes.gif .

Grüße

Kai


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Kai

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ilam
Beitrag 30.11.2010, 10:46
Beitrag #300


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@Kai R.
Das sehe ich [edit] fast [/edit] genauso. Die Straßen, die Du fährst, müssen aber frei sein... Dann stellt sich noch die Frage, wo die Straße hier beginnt und endet und ob man wissen muss, was am anderen Ende der Fuhlsbüttler Straße (eine der längsten Straßen Hamburgs) los ist oder ob hier die Sichtweite genügt...
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