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> Beschilderung im eingeschränkten Halteverbot eindeutig?
G. Lump
Beitrag 10.07.2010, 00:59
Beitrag #1


Neuling


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Hallo wavey.gif ,


ich habe eine Verwarnung wegen Parkens im eingeschr. Halteverbot bekommen. Bisher dachte ich immer, daß das Parken an der Stelle wegen einer Zusatzbeschilderung (mit Anwohnerparkausweis xxx frei von...bis) abends erlaubt wäre. Ich bin auch nicht der einzige, der dort steht bzw. stand (auch nicht der einzige mit Ticket...). Hier eine kurze Beschreibung der Beschilderung: Eingeschränktes Halteverbot Anfang und Ende (soweit noch verständlich), ca. in der Mitte der Strecke aber nochmals eing. Halteverb. Anfang und Ende, darunter besagtes Zusatzzeichen (Anwohnerparken). Ich dachte immer, daß sich das Anwohnerparken auf links und rechts vom Schild bezieht, offenbar ist das aber nur für das untere Schild und somit die linke Hälfte der Strecke gemeint. Ist diese Beschilderung so üblich, oder lohnt es sich, zum Revier zu tapern? Es ist zwar nicht die Welt, ich ärgere mich aber trotzdem darüber...


Danke und Gruß,

Lump.
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steveluke
Beitrag 10.07.2010, 06:49
Beitrag #2


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Hast du vielleicht mal ein oder mehrere aussagekräftige Fotos von der Situation?

Grundsätzlich sieht es so aus, dass die Verbotschilder ab ihrem Aufstellort Geltung haben.
Ausnahme: Die Verkehrszeichen sind mit weißen horizontalen Pfeilen versehen, die in die Richtung zeigen, für die das Verbot gelten soll.


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G. Lump
Beitrag 10.07.2010, 17:23
Beitrag #3


Neuling


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Hallo Steveluke,


ein Bild habe ich z.Z. nicht, aber die Schilder in der Mitte sind mit weißen Richtungspfeilen. Das ZZ Anwohnerparken ist unter dem Schild, das von mir wegzeigte. Sieht so aus, als ob ich zahlen müsste?


G. Lump
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Der Dicke
Beitrag 10.07.2010, 19:33
Beitrag #4


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Hallo,
meinst du das,

das sind aber keine Richtungspfeile, das ist Zeichen 286-30 Eingeschränktes Halteverbot Mitte
Wie der Name schon sagt, steht das in der Mitte wird auch manchmal wiederholt (wegen der vergesslichen Autofahrer laugh2.gif )
Siehe auch hier

Gruß


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Antarctica
Beitrag 10.07.2010, 21:02
Beitrag #5


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So wie ich das verstanden habe sieht das wie folgt aus:

http://www.absperr-schilder-technik.de/art...6_10_286_10.jpg
http://www.absperr-schilder-technik.de/art...6_20_286_20.jpg
http://www.absperr-schilder-technik.de/art..._32_1020_32.jpg

Und er hatte einen gültigen Bewohnerparkausweis, stand aber links vom Schilderwald, nicht rechts.

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 10.07.2010, 21:30
Bearbeitungsgrund: Bilder in Links geändert - bitte das Urheberrecht beachten


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G. Lump
Beitrag 10.07.2010, 21:56
Beitrag #6


Neuling


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Hallo Antartica,


fast richtig, aber genau umgekehrt laugh2.gif (jedenfalls bezüglich der Halteverbotsschilder). Da ich aber rechts von den Schildern stand, kommt es auf das gleiche raus.

Weil ich nächste Woche unterwegs bin und deshalb Fristen versäumen würde, werde ich wohl zahlen. Da ich aber auch künftig irgendwo parken muß (was oft nicht gerade einfach ist), würde mich trotzdem interessieren, ob man dort jetzt abends parken darf oder nicht?


Danke und Gruß.
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Der Dicke
Beitrag 11.07.2010, 10:52
Beitrag #7


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Zitat (G. Lump @ 10.07.2010, 22:56) *
fast richtig, aber genau umgekehrt laugh2.gif (jedenfalls bezüglich der Halteverbotsschilder). Da ich aber rechts von den Schildern stand, kommt es auf das gleiche raus.

Das kann schon mal vorkommen, in Einbahnstraßen. whistling.gif

Gruß


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