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> Umweltplakette durch ummeldung abgelaufen?, wer haftet?
Kühltaxi
Beitrag 03.07.2010, 09:07
Beitrag #51


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Zitat (putenpurackel @ 01.07.2010, 08:46) *
Der Weg der Vernunft wäre, einfach zu zahlen.

Kommt jetzt drauf an wie du das meinst, die Verfahrenskosten für den Halter bei Nichtfeststellung des Fahrers, auch falls unrechtmäßig, gerne, da lohnt sich ein Einspruch nicht, aber da jemanden ohne Not zu benennen und bepunkten zu lassen wäre keine Vernunft sondern purer Wahnsinn.

Wenn irgendwelche Wasserköpfe meinen für so einen Sch...dreck wäre ein Punktebußgeld angemessen sollen sie auch bitteschön selbst zusehen daß sie einen Fahrer darauf festnageln können.

Zitat (janr @ 01.07.2010, 22:53) *
Ich les hier feißig mit, weil ich ein bisschen am gMv zweifle.

Kein Wunder, die gesamte Umweltzonen-/Plakettenverordnung ist schließlich eine Maßnahme die am gMv komplett vorbeigeht. wavey.gif


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janr
Beitrag 03.07.2010, 10:02
Beitrag #52


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Zitat (Kühltaxi @ 03.07.2010, 10:07) *
Kein Wunder, die gesamte Umweltzonen-/Plakettenverordnung ist schließlich eine Maßnahme die am gMv komplett vorbeigeht. wavey.gif
Ja das sowieso, das der Feinstaub nichts mit Verkehr zu tun hat sollte spätestens jetzt allen klar sein.

Ich meinte dem gMv und das logische Denkvermögen dessen, der hier mit 40€ und einem Fleißpunkt ahndet.

Wenns ist, besorg ich mir so ein Ding, da klappere ich Hinterhofwerkstätten ab und dann gibt's ne Blanko-Plakette für unter 50 Doppelmark.

Das ist wesentlich günstiger als ein Scheibentausch.

Das hier lediglich vergessen wurde sich für nen 5er eine Neue zu holen ist logisch erkennbar.

Warum muß sowas mit der gleichen Härte bestraft werden, wie jemand der ein KFZ in einer Umweltzone führt welches aufgrund der Emission nie die Erlaubniss bekommen würde, hat nichts mit gMv zu tun. mad.gif


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Kühltaxi
Beitrag 03.07.2010, 10:12
Beitrag #53


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Ach ja, noch 'ne Frage: Sind bei Umweltzonenverstößen wegen Nichtnennung des Parkers (ich sage hier bewußt nicht Fahrer denn den gibt's imho in diesem Fall nur bei einer Kontrolle im fließenden Verkehr) Fahrtenbuchauflagen bekannt und ist eine solche hier überhaupt rechtlich möglich?


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ElDuderino
Beitrag 03.07.2010, 12:15
Beitrag #54


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Zitat (Silbad @ 03.07.2010, 09:40) *
Naja bevor ich jetzt ne Liste von Kram herunterrattere, die das Thema eindeutig abschweifen ließe lasse ich Dich mal in Deiner heilen Welt leben.


Eine sehr fundierte Aussage, danke! rolleyes.gif

Meine Welt ist bestimmt nicht heil. Aber bitte, ich wäre sehr an dieser Liste interessiert um meinen Horizont zu erweitern und meinen evtl. Rückstand an höchstrichterlichen Entscheidungen zu dem Thema wett zu machen.
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Silbad
Beitrag 05.07.2010, 09:01
Beitrag #55


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Habe Dir geschrieben da das nicht zum Thema gehört. Schade daß Du nicht antwortest.


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Gast_charly68_*
Beitrag 05.07.2010, 09:45
Beitrag #56





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Zitat (Jens @ 02.07.2010, 17:17) *
Zitat (charly68 @ 02.07.2010, 17:13) *
Vielmehr sollten die Plaketten eine Nummerierung haben die bei der Vergabe der FIN zugeordnet wird.
Und wie sollen die Verkehrsüberwachungskräfte das vor Ort kontrollieren? Große Liste dabei mit allen Nummern und den dazugehörigen FIN?


Worin siehst Du ein Problem?

Dies lässt sich dann über eine Datenbankabfrage entweder direkt beim KBA oder den einzelnen Zulassungsstellen überprüfen. Die Daten müssten halt einmalig eingepflegt werden.

In Deutschland herrscht doch schon lange die Datensammelwut, Dann kommt es auf die Plakettennummer auch nicht mehr an.

Alternativ könnte man anstelle des Kennzeichens auch die FIN eintragen, zumal diese bei neueren Fahrzeugen auf der Fahrerseite durch die Windschutzscheibe sichtbar ist und somit jederzeit ein Abgleich möglich wäre.
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putenpurackel
Beitrag 05.07.2010, 10:12
Beitrag #57


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Zitat (Kühltaxi @ 03.07.2010, 10:07) *
Zitat (putenpurackel @ 01.07.2010, 08:46) *
Der Weg der Vernunft wäre, einfach zu zahlen.

Kommt jetzt drauf an wie du das meinst...

Ich meine, dass, wenn man gegen ein Gesetz oder eine Verordnung verstoßen hat (aus welchem Grund auch immer, und sei sie auch noch so unsinnig), man die entsprechende Strafe hinzunehmen hat.
In diesem Fall wurde "vergessen" eine neue Plakette zu kaufen. Das ist unzweifelhaft ein solcher Verstoß. In solchen Fällen habe ich kein Verständnis dafür, dass man mit Spitzfindigkeiten, Unsinnigkeitsvorwürfen etc. versucht, sich um die Strafe zu drücken.
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highlife78
Beitrag 05.07.2010, 10:39
Beitrag #58


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Zitat (putenpurackel @ 01.07.2010, 08:46) *
Der Weg der Vernunft wäre, einfach zu zahlen.

Ich hatte ja die ursprüngliche Bemerkung eher für einen Witz gehalten, aber du hast das wirklich ernst gemeint.

Zitat (putenpurackel @ 05.07.2010, 11:12) *
Ich meine, dass, wenn man gegen ein Gesetz oder eine Verordnung verstoßen hat (aus welchem Grund auch immer, und sei sie auch noch so unsinnig), man die entsprechende Strafe hinzunehmen hat.
In diesem Fall wurde "vergessen" eine neue Plakette zu kaufen. Das ist unzweifelhaft ein solcher Verstoß. In solchen Fällen habe ich kein Verständnis dafür, dass man mit Spitzfindigkeiten, Unsinnigkeitsvorwürfen etc. versucht, sich um die Strafe zu drücken.

Ich habe ganz im Gegenteil sehr viel Verständnis dafür, und zwar sowohl auf rechtlicher als auch auf moralischer Ebene.

Rechtlich stehen auch einem Beschuldigten jede Menge legaler Mittel zu, und auch "Spitzfindigkeiten" sind hier erlaubt.

Moralisch gesehen ist diese Plakette der größte Schwachsinn, den mal sich ausdenken konnte. Ich persönlich würde hier ebenfalls alle Register ziehen.

Du kannst es gerne für vernünftig halten, zu zahlen. Ich persönlich kann Vernunft noch nicht mal in der Ursache (Plakette) erkennen.
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putenpurackel
Beitrag 05.07.2010, 11:10
Beitrag #59


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Zitat (highlife78 @ 05.07.2010, 11:39) *
Ich persönlich kann Vernunft noch nicht mal in der Ursache (Plakette) erkennen.

In diesem Punkt stimmen wir überein: Ich halte die Zonen und Plaketten auch für Blödsinn.
Genauso wie einige Ampeln, Schilder etc.

Ich halte mich auch nicht immer an alles, was mir blödsinnig vorkommt. Aber wenn ich dabei erwischt werde, dann zahle ich eben (vernünftigerweise) einfach.
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janr
Beitrag 05.07.2010, 11:27
Beitrag #60


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Nur ist die Strafe für ein befahren einer Umweltzone mit einem Fahrzeug was soviel Abgase ausstößt, daß eine Plakette nicht erteilt werden kann, und nicht für das falsche Kennzeichen auf der Plakette, wobei ja nicht ganz klar ist ob wirklich das korrekte amtl.Fahrzeugkennzeichen erforderlich ist.


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highlife78
Beitrag 05.07.2010, 11:32
Beitrag #61


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Zitat (putenpurackel @ 05.07.2010, 12:10) *
Ich halte mich auch nicht immer an alles, was mir blödsinnig vorkommt. Aber wenn ich dabei erwischt werde, dann zahle ich eben (vernünftigerweise) einfach.

Ok, ich denke wir sind hier einfach an einem Punkt des rein persönlichen Geschmacks angekommen, auch was den Begriff der Vernunft betrifft. Man muss sich selbst einfach fragen, womit man besser schlafen kann: mit Zahlen und entsprechendem (äußerlichen) Frieden oder mit entsprechendem zeitlichen und nervlichen Aufwand für ein (längeres) Verfahren.
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m0eX
Beitrag 06.07.2010, 14:42
Beitrag #62


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Hi Leute,

habe soeben die Nachricht der Verkehrsüberwachnung erhalten, das Verfahren wurde eingestellt.
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KJK
Beitrag 06.07.2010, 15:04
Beitrag #63


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Das ist doch mal eine erfreuliche Mitteilung. Vielen Dank für die Rückmeldung!


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Bis zum 24.02.2022 dachte ich, Trump sei der größte lebende Idiot. Dann hat Putin (wo ist der Kotz-Smiley, wenn man ihn braucht?) ihn schlagartig von diesem Platz verdrängt.

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janr
Beitrag 06.07.2010, 18:34
Beitrag #64


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Klasse!! Darf man nach der Begründung fragen?


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Heinz Wäscher
Beitrag 07.07.2010, 13:50
Beitrag #65


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Zitat (putenpurackel @ 05.07.2010, 11:12) *
Ich meine, dass, wenn man gegen ein Gesetz oder eine Verordnung verstoßen hat (aus welchem Grund auch immer, und sei sie auch noch so unsinnig), man die entsprechende Strafe hinzunehmen hat.
In diesem Fall wurde "vergessen" eine neue Plakette zu kaufen. Das ist unzweifelhaft ein solcher Verstoß. In solchen Fällen habe ich kein Verständnis dafür, dass man mit Spitzfindigkeiten, Unsinnigkeitsvorwürfen etc. versucht, sich um die Strafe zu drücken.


Nein, die StVO fordert nur eine Plakette mit der entsprechenden Farbe am Fahrzeug. Auch wird dem TE nur ein Verstoß gegen die StVO vorgeworfen.

Das mit dem Kennzeichen auf der Plakette steht in einer anderen Verordnung. Davon war aber im Bußgeldbescheid nicht die Rede. Der Verordnungsgeber wird schon wissen, warum der Wortlaut der hier relevanten Verordnungen so abgefasst ist. whistling.gif


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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putenpurackel
Beitrag 07.07.2010, 14:43
Beitrag #66


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Zitat (Heinz Wäscher @ 07.07.2010, 14:50) *
Das mit dem Kennzeichen auf der Plakette steht in einer anderen Verordnung. Davon war aber im Bußgeldbescheid nicht die Rede.

Das meine ich mit "Spitzfindigkeiten".
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superdiesel
Beitrag 07.07.2010, 15:31
Beitrag #67


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Zitat
Das meine ich mit "Spitzfindigkeiten".

Du meinst, Spitzfindigkeiten sind nur dann verwerflich, wenn der Betroffene sie gegen die Verwaltung einsetzt,
nicht aber wenn die Verwaltung sie gegen den Betroffenen erfindet? ohmy.gif


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und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“

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putenpurackel
Beitrag 07.07.2010, 17:01
Beitrag #68


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Zitat (superdiesel @ 07.07.2010, 16:31) *
Zitat
Das meine ich mit "Spitzfindigkeiten".

Du meinst, Spitzfindigkeiten sind nur dann verwerflich, wenn der Betroffene sie gegen die Verwaltung einsetzt,
nicht aber wenn die Verwaltung sie gegen den Betroffenen erfindet? ohmy.gif

Spitzfindigkeiten sind m.E. nicht verwerflich, sondern in Fällen wie diesem einfach unangebracht.
Dass das korrekte Kennzeichen auf der Plakette steht ist vom Gesetzgeber so gewollt, damit einfach kontrolliert werden kann.
Wenn jemand dagegen verstößt, verstößt er nicht nur gegen ein Gesetz oder eine Verwaltungsvorschrift, sondern gegen die Absicht des Gesetzgebers. Damit ist m.E. die vorgeworfene Tat erfüllt.
Unangebracht finde ich daher, sich mit solchen Auslegungsversuchen, die dem Willen des Gesetzgebers widersprechen, vor der Bestrafung zu drücken.

Jetzt kann man mir natürlich vorwerfen, dass ich die Absicht des Gesetzgebers nicht kennen kann und er das ja auch ganz anders gemeint haben könnte. Mag sein, aber da das hier ja ohnehin alles Meinungsäußerungen sind, nehme ich mir heraus, dieser Meinung zu sein.
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Heinz Wäscher
Beitrag 07.07.2010, 23:39
Beitrag #69


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Zitat (putenpurackel @ 07.07.2010, 18:01) *
Dass das korrekte Kennzeichen auf der Plakette steht ist vom Gesetzgeber so gewollt, damit einfach kontrolliert werden kann.


Dann sollte so etwas auch Schwarz auf Weiß im Bundesanzeiger veröffentlicht werden um so Leuten wie mir das Leben schwer zu machen.

An mangelnden Kenntnissen der deutschen Sprache scheint es bei den Verantwortlichen ja nicht zu liegen, warum also so ein Rumgeeiere bei der Wortwahl.

Ein einfacher Satz wie: "die am Fahrzeug befestigte Plakette muß immer das aktuelle Kraftfahrzeugkennzeichen haben" würde doch ausreichen.

Nur aus irgendeinem Grund steht das aber nicht so in der StVO und deswegen gillt doch Artikel 103 (2)
.


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