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> Gefahrenquelle Bahnübergang
Michel051
Beitrag 01.05.2023, 17:20
Beitrag #6501


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[/quote]
Könnten die Schranken vielleicht noch reversieren?

Das war in der DDR IIRC auch so, und deswegen durfte auch dort erst gefahren werden, nachdem die Schranken ihre obere Endlage erreicht hatten. Ich gehe davon aus, dass auch die Lichtzeichen so lange geleuchtet haben?
[/quote]

Zumindest Vollschranken lassen sich mit einer Hand an heben, um von Bahnübergang runter zu kommen. Selbst schon gemacht.

Daß man erst losfahren darf, wenn die Schranke ganz oben ist, wurdein der DDR nach dem verheerenden Unglück in Langenweddingen (Kreis Magdeburg) (Juli 1967)mit fast 100 Toten eingeführt.
Dort hatte die Reichspost ein ungeeignetes Telephonkabel
zu nahe am BÜ verlegt. An diesem Julitag war es sehr heiß, das Kabel längte sich stark und verhedderte sich in der Schranke. Der Schrankenwärter versuchte mit einer roten Fahne den Verkehr anzuhalten, konnte aber nur auf einer Seite des BÜ warnen.
Von der anderen Seite näherte sich ein voller Tanklastzug von Minol.
Die Lokomotive erfaßte den Tanklaster und es gab eine große Explosion. Im Zug waren vor allem Kinder auf dem Weg in's Ferienlager.
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Hoheneicherstation
Beitrag 04.05.2023, 23:09
Beitrag #6502


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Ich hab vor einiger Zeit über einen Bahnübergang geschrieben, wo der Zug vor diesem Übergang anhalten und das automatische Einschalten der roten Lichter abwarten soll, um dann erst weiter zu fahren. Hier fährt der Zug aber mit langsamer Geschwindigkeit über den Einschaltkontakt und weiter über den quasi ungesicherten BÜ.
In Emden ist genau die gleiche Situation: Der Zug soll vor dem Übergang anhalten, den BÜ manuell sichern, die Schranken schliessen, die Warnlichter einschalten und dann erst weiterfahren. Doch genau so wie hier fährt der Zug mit langsamer Geschwindigkeit über den ungesicherten BÜ, der dort aber nicht während der Überfahrt des Zuges automatisch gesichert wird/wurde. Jetzt hat ein PKW zeitgleich mit einem Güterzug den Übergang überquert ...

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Schlepper
Beitrag 06.05.2023, 07:01
Beitrag #6503


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Zitat
Die Frau habe nach bisherigem Ermittlungsstand keinen Fehler gemacht, hieß es vonseiten der Behörde.
think.gif


--------------------
Etwaige Werbelinks in diesem Beitrag wurden durch die Forensoftware automatisch hinzugefügt. Ich distanziere mich davon ausdrücklich.

Internet ≠ Realität
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Hoheneicherstation
Beitrag 06.05.2023, 08:00
Beitrag #6504


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Ist doch klar: Die Schranken waren oben, dann darf man über den Bahnübergang fahren ... crybaby.gif

Wer kennt die Bedeutung des Andreaskreuzes vor Bahnübergängen?

( Das Andreaskreuz ist ein Gefahrenzeichen und bedeutet, dass der Schienenverkehr immer (!) Vorrang hat. Das heißt für alle Verkehrsteilnehmer, bei einem näherkommenden Zug muss jeder vor diesem Verkehrsschild stehenbleiben.)


Edith fragt sich: Darf die Autofahrerin jetzt 700 € spenden und bekommt dafür 2 Treuepunkte?

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Reloader
Beitrag 06.05.2023, 08:17
Beitrag #6505


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Zitat (Hoheneicherstation @ 06.05.2023, 08:00) *
Das Andreaskreuz ist ein Gefahrenzeichen und bedeutet, dass der Schienenverkehr immer (!) Vorrang hat. Das heißt für alle Verkehrsteilnehmer, bei einem näherkommenden Zug muss jeder vor diesem Verkehrsschild stehenbleiben.


Das steht so in §19 (1), aber galt in dem Fall nicht §19 (2)? think.gif
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Hoheneicherstation
Beitrag 06.05.2023, 08:33
Beitrag #6506


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Was von § 19 StVO, Abs.2 meinst Du?

(2) Fahrzeuge haben vor dem Andreaskreuz, zu Fuß Gehende in sicherer Entfernung vor dem Bahnübergang zu warten, wen
1. sich ein Schienenfahrzeug nähert,
2. rotes Blinklicht oder gelbe oder rote Lichtzeichen gegeben werden,
3. die Schranken sich senken oder geschlossen sind,
4. ein Bahnbediensteter Halt gebietet oder
5. ein hörbares Signal, wie ein Pfeifsignal des herannahenden Zuges, ertönt.
Hat das rote Blinklicht oder das rote Lichtzeichen die Form eines Pfeils, hat nur zu warten, wer in die Richtung des Pfeils fahren will. Das Senken der Schranken kann durch Glockenzeichen angekündigt werden.

Achso, die Schranken waren nicht geschlossen, es hat kein rotes Licht geleuchtet und es hat auch kein Bahnbediensteter mit einer Fahne gewunken ... whistling.gif

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Hoheneicherstation
Beitrag 06.05.2023, 09:09
Beitrag #6507


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Das mit dem Warten bzw. Halten vor dem Andreaskreuz, wenn ein Zug kommt, scheint sich noch nicht rumgesprochen zu haben

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mir
Beitrag 06.05.2023, 09:32
Beitrag #6508


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§ 19 StVO Nr. 1 und 5 ist, sofern der BÜ technisch gesichert ist, eine in der Praxis nicht realisierbare Vorschrift. In der Praxis bremst niemand vor einem offenen BÜ ab und lauscht, ob sich ein Zug ankündigt, oder guckt danach. Wer das probiert, hat wahrscheinlich kurz darauf den Hintermann im Heck. Die Vorschrift mag formal eine Mitschuld des Straßenverkehrs begründen, aber der eigentliche Fehler liegt schon noch im Bahnbetrieb, wenn die Schranken oben sind und dann doch ein Zug durchfährt. Das ist nach den Bahnvorschriften ausgeschlossen.

Eigentlich gehört der § 19 an die heutigen Verhältnisse angepasst.

Wenn man sich die Unfallberichte zu beschrankten Bahnübergängen so durchliest, lag da meist ein Bedienfehler vor. Irgendein Posten hat den BÜ wieder freigegeben, obwohl noch ein zweiter Zug kommt. Die vorgeschriebenen Bedienhandlungen, damit das nicht passiert, wurden im Laufe der Routine wegoptimiert.

Servicelink: Unfallberichte der BEU zu Bahnübergangsunfällen


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hk_do
Beitrag 06.05.2023, 14:14
Beitrag #6509


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Zitat (Schlepper @ 06.05.2023, 08:01) *
Zitat
Die Frau habe nach bisherigem Ermittlungsstand keinen Fehler gemacht, hieß es vonseiten der Behörde.
think.gif


Das kommt jetzt auf die Definition von "Fehler" an.

Ich bin mir sicher, die Verletzte wird es beim nächsten Mal anders machen.

Was die Behörde aber vermutlich meinte war, dass man als Teilnehmer am Straßenverkehr einen gewissen Vertrauensschutz hat, dass auch die Bahnseite sich an ihre Regeln hält. Sicherheit am Bahnübergang ist nunmal keine Einbahnstraße!

Dazu §11 Absatz 19 EBO:
"Ein Bahnübergang, dessen technische Sicherung ausgefallen ist, muß - außer bei Hilfszügen nach § 40 Abs. 6 - durch Posten nach Absatz 11 gesichert werden. Ein Zug, der mit dem Triebfahrzeugführer allein besetzt ist, darf, nachdem er angehalten hat und die Wegebenutzer durch Achtung-Signal gewarnt sind, den Bahnübergang ohne Sicherung durch Posten befahren."

Wenn es tatsächlich so war wie @Hoheneicherstation geschrieben hat dürfte wer das Triebfahrzeug geführt hat mehrere Straftaten begangen haben. Dann sollte er jetzt beten, dass die Frau möglichst schnell und vollständig wieder gesund wird, damit er einer Haftstrafe entgeht.

Noch interessanter ist es übrigens für die Haftungsfrage. Wie an anderer Stelle jemand herausgesucht hatte gilt hier sogar der Anscheinsbeweis gegen die Bahnseite:


OLG Celle, Urt. v. 31.01.2023 - 14 U 133/22

| Leitsatz des Gerichts:
|
| 1. Bei einem Zusammenstoß von Kfz und Bahn infolge geöffneter Schranken
| haftet der Bahnbetreiber im Grundsatz alleine. Eine Mithaftung auf
| Seiten des beteiligten Pkws kommt nur dann in Betracht, wenn der
| herannahende Zug für den Kfz-Fahrer erkennbar gewesen ist.
|
| 2. Die Beweislast für die optische und/oder akustische Erkennbarkeit eines
| herannahenden Schienenfahrzeugs für den Straßenverkehr einschließlich
| der Wahrnehmbarkeit akustischer Warnsignale, hier für ein rechtzeitiges
| Betätigen des Makrofons durch den Zugführer, liegt bei den beteiligten
| Eisenbahnunternehmen.
|
| 3. Es liegt grundsätzlich ein erhebliches Organisationsverschulden des für
| die Bahnstrecke verantwortlichen Unternehmens der Deutschen Bahn vor,
| wenn es an einem Bahnübergang in weniger als einem Monat zu 15
| Störungsfällen und schließlich zu einer Kollision zwischen Bahn und Pkw
| wegen der defekten Bahnübergangssicherungsanlage (BÜSA) deswegen kommt,
| weil bis zur Klärung der Ursache der Störungsserie keine zusätzlichen
| Sicherungsmaßnahmen für den betroffenen Bahnübergang getroffen worden
| sind.
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mir
Beitrag 06.05.2023, 20:33
Beitrag #6510


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Zitat (hk_do @ 06.05.2023, 15:14) *
Wenn es tatsächlich so war wie @Hoheneicherstation geschrieben hat dürfte wer das Triebfahrzeug geführt hat mehrere Straftaten begangen haben. Dann sollte er jetzt beten, dass die Frau möglichst schnell und vollständig wieder gesund wird, damit er einer Haftstrafe entgeht.


Die EBO kennt keine Straftaten. Das Allgemeine Eisenbahngesetz auch nicht. Welche Straftaten sollen das sein, außer fahrlässige Gefährdung des Bahnverkehrs und tateinheitlich Fahrlässige Tötung sowie fahrlässige Körperverletzung? Dabei kommt höchst selten eine Haftstrafe raus.



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hk_do
Beitrag 07.05.2023, 12:09
Beitrag #6511


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Genau diese.

Wäre hier wirklich (was ja aus der Ferne keinesfalls zu beurteilen ist) die Sicherung des Bahnübergangs unterlassen und dieser mit einer Geschwindigkeit befahren worden bei der kein eigenes Eingreifen mehr möglich war, dann wäre das doch eine so erhebliche Pflichtverletzung gewesen, dass ich schon damit rechnen würde.
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F117
Beitrag 07.05.2023, 21:24
Beitrag #6512


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Zitat (mir @ 06.05.2023, 10:32) *
In der Praxis bremst niemand vor einem offenen BÜ ab und lauscht, ob sich ein Zug ankündigt, oder guckt danach.

Hoffentlich fährst Du nie hinter mir. Du nimmst vor einem BÜ *nicht* den Fuß vom Gas? blink.gif


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hk_do
Beitrag 08.05.2023, 20:48
Beitrag #6513


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oder hinter mir.

Ich fahre einen BÜ an wie einen FGÜ:

vorsichtig ranfahren, bremsbereit sein, und schauen ob links oder rechts jemand ist der rüber will.

Wenn ja, anhalten.

Wenn nicht, Gas und weiter.

Das kann man sich angewöhnen, tut auch überhaupt nicht weh!

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rapit
Beitrag 08.05.2023, 21:34
Beitrag #6514


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Ja, das mache ich auch so. Allerdings ist ein BÜ in der Nähe meines Zuhauses auch recht oft defekt... Da gewöhnt man sich so etwas an.

Je nachdem, wie der Wind steht, kann man das gut hören, wenn plötzlich wieder mal alle Züge einen Achtungspfiff abgeben. Oder sagen wir mal: hoffentlich alle...

Was mich allerdings extrem stört, ist eine Lärmschutzwand. Durch die sieht man aus einer Richtung gar nichts.


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MisterOJ
Beitrag 24.05.2023, 19:32
Beitrag #6515


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Zitat (thetdk @ 29.04.2023, 09:14) *

Die dort zu Beschreibung ist für mich unlogisch:

- "Ein PKW Insasse fuhr nach ersten Informationen auf den Bahnübergang als sich vor ihm die Schranke schloss"
--> VOR dem PKW? Das wäre eine Ausfahrtschranke, die es aber nur bei Vollabschlüssen gibt (und diese schließt erst deutlich nach der Einfahrtschranke); doch bei dem BÜ handelt es sich um eine Halbschranken-Anlage (d.h. OHNE Ausfahrtschranke)


- Beim Versuch das Gleis rückwärts zu verlassen stellte die Person fest das auch die rückwärtige Schranke sich geschlossen hatte.
--> die "rückwärtige" Schranke (=Zufahrtssschranke) schließt aber zuerst

Für mich klingt die Beschreibung unlogisch...

Ich frage mich, was die Fahrerin da blockiert hat... (vielleicht wollte die ja verbotenerweise nach dem BÜ rechtsabbiegen)

...na wenigstens kann man sie noch fragen... whistling.gif




Zitat (mir @ 29.04.2023, 11:39) *
Wenn Leute es kennen, dass bei diesem oder jenem BÜ nach dem Rotlicht immer noch 2 Minuten vergehen, bis der Zug kommt, dann denken die...

1.Fehler

Zitat (mir @ 29.04.2023, 11:39) *
..., das wäre immer so, also kann man problemlos auch noch nach 1,5 Minuten Rotlicht den BÜ queren.

Als ob die Bahn die BÜ#s extra früher schließt / länger zu lässt um die Autofahrer zu ärgern wallbash.gif

Außerdem gibt es verschiedenste Überwachungsarten mit dementsprechend systembedingten unterschiedlichen Zeiten:
- von Fü-Anlagen, wo der Zug quasi unmittelbar nach 'Halbschranke unten' schon da ist
- bis Hp-Anlagen, wo erst nachdem alle Schranken unten sind und der Gefahrraum gescannt ist, dass im bremsweg vor dem BÜ stehende Deckungssignal auf Fahrt gehen kann - der Zuga also erst mehrere Minuten nach 'Schranke unten' am BÜ ist


Zitat (mir @ 29.04.2023, 11:39) *
Ist dumm, aber so wird gehandelt,

...na wenn wenigstend die so stattfindende natürliche Auslese am BÜ dazu beitragen würde dass die Dummheit weniger wird... thread.gif


Zitat (mir @ 29.04.2023, 11:39) *
Aus diesem sorglosen Verhalten (und aus dem ebenso sorglosen Rangieren und Warten auf dem BÜ) resultieren dann die ganzen BÜ-Unfälle, die dann darin resultieren, dass BÜs abgebaut werden und dann niemand mehr die Bahnstrecke an der Stelle queren kann, egal ob er mental in der Lage ist, so einen BÜ sicher zu benutzen, oder nicht.

Ja das zahlreiche Fehlverhalten der Autler ist der alleinige Grund für die Sicherheitseskalation von BÜ's bzw deren Beseitigung...

...aus beruflichen Zusammenhängen habe ich zahlreiche richtige "Dummheits-Beispiele" selbst erlebt/gesehen blink.gif


Zitat (mir @ 29.04.2023, 11:39) *
Da kann man nun überall Vollschranken mit Räumungsprüfung hinbauen (was dann allerdings die Wartezeiten für alle wieder weiter in die Höhe treibt und gar nicht überall in die Bahn-Infrastruktur passt),

...und wer trägt die dafür notwendigen Mehrkosten?

Und am Ende meckern die Fehlverhaltler dann noch, dass "der blöde BÜ jetzt viel länger zu ist"...

Zitat (mir @ 29.04.2023, 11:39) *
oder man könnte endlich mal die Segnungen der modernen Technik benutzen und überall dort Kameras einbauen. Die Kosten sind ein Bruchteil dessen, was ein BÜ-Unfall verursacht, und ich wette mit Dir, dass damit die Anzahl der Leute, die sich noch trauen, einen BÜ nach Rot zu queren, sehr, sehr gering wird. Dass da 700 € bei Halbschranken anfallen, spricht sich fix rum.

Ist politisch nicht gewollt! no.gif





Zitat (thetdk @ 29.04.2023, 11:55) *
Dort öffnen sich die Schranken nach dem Zug, das Rotlicht bleibt aber eingeschaltet (im Gegensatz zu den Schaltungen in D, wo das Rotlicht erlischt wenn die Schranken hochgehen).
Ich habe noch nie beobachtet das ein Niederländer in diesem Moment (Schranken gehen hoch, Bahnübergang damit objektiv wieder gefahrlos passierbar, aber Rotlicht noch an) schon losfährt oder auch losläuft (nicht mal Radfahrer). Das Rotlicht erlischt erst, wenn die Schranke die Ruheposition oben erreicht hat. Und vorher rührt sich niemand.

Das war in der DDR auch so...

... aktuell ist es aber so, dass die BÜ-Lichtzeichen (oder Blinklichter) die offizielle Sperrung des BÜ darstellen; die Halbschranken/Schranken sind nur zusätzliche Barrieren (um ein Queren des BÜ bei rot zu erschweren)
--> demzufolge ist die Schaltung da anders. Und die BÜ reversieren nicht (d.h. bei nem gegenzug bleibt der BÜ gleich weiter zu oder es reicht für eine entsprechende Mindestöffnungszeit...
(das in der DDR übliche Reversieren hab ich selbst erlebt und finde ich persönlich eher gefährlicher)



Zitat (Nerari @ 01.05.2023, 13:08) *
Diese Reaktionszeit toppt ja die normalen Antwortzeiten von @MisterOJ noch um Längen laugh2.gif

Häää ...was??? unsure.gif


Zitat (hk_do @ 08.05.2023, 21:48) *
Ich fahre einen BÜ an wie einen FGÜ:

vorsichtig ranfahren, bremsbereit sein, und schauen ob links oder rechts jemand ist der rüber will.

Wenn ja, anhalten.

Machst du das auch agO auf einer Bundesstraße bei (im BÜ-Bereich) erlaubten 70km/h??? blink.gif



OJ


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Hoheneicherstation
Beitrag 24.05.2023, 19:56
Beitrag #6516


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Zitat (MisterOJ @ 24.05.2023, 20:32) *
...
Machst du das auch agO auf einer Bundesstraße bei (im BÜ-Bereich) erlaubten 70km/h??? blink.gif


Muss
man dort 70 fahren? unsure.gif

Ich mache das so, zumindest soweit langsam fahren bis die Gleise einsehbar sind.



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MisterOJ
Beitrag 24.05.2023, 20:13
Beitrag #6517


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Zitat (Hoheneicherstation @ 24.05.2023, 20:56) *
Muss man dort 70 fahren? unsure.gif

Naja da sind manche sogar mit >70km/h unterwegs...

...und wenn du dann vor dem BÜ stark in die Eisen gehst und auf ca. 10km/ha runterbremst, dann kann es gut sein, dass dir:
- entweder einer im Kofferraum steckt
- oder dich einer mit Schwung über den BÜ schiebt

btw: hatten wir hier nicht mal ein Gerichtsurteil o.ä., dass man sich auf das Funktionieren der BÜ-Anlage/-Technik verlassen können muss bzw. darf?


OJ


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F117
Beitrag 24.05.2023, 21:30
Beitrag #6518


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Wie kommst Du auf 10 km/h?

no.gif

Warum sollte ich mit 70 über einen BÜ bügeln, den ich wegen einer Lärmschutzwand nicht einsehen kann? Weil der Hintermirfahrende damit ein Problem hat? Warum sollte ich sein Problem zu meinem machen?


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GM_
Beitrag 24.05.2023, 22:32
Beitrag #6519


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Mal ehrlich: Bei den meisten BÜs müßte man auf Grund der Sichtverhältnisse nahezu anhalten, um wirklich sicherzustellen dass von beiden Seiten kein Zug kommt. Macht doch (fast) niemand, zumindest kann ich mich nicht erinnern, wann ich sowas zuletzt gesehen habe.


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hk_do
Beitrag 24.05.2023, 23:13
Beitrag #6520


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Zitat (GM_ @ 24.05.2023, 23:32) *
Mal ehrlich: Bei den meisten BÜs müßte man auf Grund der Sichtverhältnisse nahezu anhalten, um wirklich sicherzustellen dass von beiden Seiten kein Zug kommt.


Das ist nicht ehrlich, sondern schlichtweg falsch.

Es geht um Schienenfahrzeuge, die vor dem BÜ anhalten und dann akustisch Signal geben bevor sie wieder anfahren. Nicht um welche, die mit der sonst erlaubten Höchstgeschwindigkeit ankommen.

Man muss also nicht schauen ob irgendwo ein Zug kommt sondern im Wesentlichen, ob neben der Straße schon einer steht.

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MisterOJ
Beitrag 25.05.2023, 07:33
Beitrag #6521


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Zitat (F117 @ 24.05.2023, 22:30) *
Wie kommst Du auf 10 km/h?

Das hatte ich aus:
Zitat
...vorsichtig ranfahren, bremsbereit sein, und schauen ob links oder rechts jemand ist der rüber will.
Zitat
wegen einer Lärmschutzwand nicht einsehbar
geschlussfolgert.



Zitat (GM_ @ 24.05.2023, 23:32) *
Mal ehrlich: Bei den meisten BÜs müßte man auf Grund der Sichtverhältnisse nahezu anhalten, um wirklich sicherzustellen dass von beiden Seiten kein Zug kommt.

Jupp - auch schreibt es die StVO so nicht vor.
(obwohl einige Fahrschulen es so lehren blink.gif )



OJ


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thetdk
Beitrag 25.05.2023, 08:57
Beitrag #6522


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Belgien. Ein Bahnübergang ist wegen Bauarbeiten gesperrt, irgendwie ist eine Frau mit ihrem Fahrzeug dennoch auf den Übergang gekommen, kommt jetzt aber nicht mehr weg.
Ein Arbeiter versucht noch den Weg freizumachen, aber es kommt zum Unfall.

Bericht VRT News, mit Videos, in flämisch
Deutsche Übersetzung via Google, Videos funktionieren hier nicht

Der Übergang ist hier

Es wäre vielleicht besser gewesen mit der Dame nicht zu reden, sondern einfach die Gatter wegzuräumen. Aber hinterher ist man immer schlauer.
Aber auch hier wäre es das kleinere Übel gewesen, direkt das Plastikschild umzufahren...

es grüßt

thetdk


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Schon weil wir alle in einem Boot sitzen, ist es gut,
das wir nicht alle auf der gleichen Seite stehen
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Beitrag 25.05.2023, 11:30
Beitrag #6523


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Völlig gaga von allen Beteiligten, außer dem Zugführer.
Wirklich spitze, mitten auf den Gleisen das Diskutieren anzufangen, bis der Zug kommt.


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rapit
Beitrag 25.05.2023, 11:42
Beitrag #6524


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Zitat (MisterOJ @ 25.05.2023, 08:33) *
auch schreibt es die StVO so nicht vor.

Ähm, doch:
Zitat (Vz 201 der StVO)
Ge- oder Verbot
1. Wer ein Fahrzeug führt, muss dem Schienenverkehr Vorrang gewähren.

Wer nichts sieht, muss nötigenfalls sogar anhalten, nicht anders als bei Vz 205 zum Vorfahrt gewähren.


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Beitrag 25.05.2023, 16:50
Beitrag #6525


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Und wenn bei Z205 gleichzeitig eine LSA in Betrieb ist, die Grün zeigt, fährt man ggf. mit der zHG durch.


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F117
Beitrag 25.05.2023, 16:55
Beitrag #6526


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Z205? An einem BÜ?


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rapit
Beitrag 25.05.2023, 19:46
Beitrag #6527


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Ja. Wieso nicht?
Oder eine reine BÜ-Ampel mit Grünlicht. Auch für die Straßenbahn. Mainz hat alles... (Der letzte BÜ ist mittlerweile aber umgebaut, Grünlicht weg, Schranken hin).


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F117
Beitrag 25.05.2023, 20:51
Beitrag #6528


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Zitat (rapit @ 25.05.2023, 20:46) *

blink.gif plasma.gif Da hat das Z205 doch nix mit dem BÜ zu tun ... ranting.gif


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Beitrag 26.05.2023, 08:40
Beitrag #6529


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Mein Z205 ist eine Analogie aus der StVO zum Andreaskreuz. Beide räumen Vorrang für den anderen Verkehr ein, sind aber nur beachtlich, wenn eine ggf. zugehörige LSA außer Betrieb ist.
Vertrauensschutz und so.
Wieso soll das am Bahnübergang mit seinen vielen Überwachungen bis hin zur Zwangsbremsung anders sein als an "normalen" ampelgeregelten Kreuzungen?


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mir
Beitrag 26.05.2023, 08:43
Beitrag #6530


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Für Ampeln ist es explizit in der StVO so geregelt. Schranken sind aber keine Ampeln, und die "Ampeln" an einem BÜ geben kein grün, sondern können nur rot anzeigen oder aus sein.


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Beitrag 26.05.2023, 08:51
Beitrag #6531


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Darum schrieb ich LSA. Nicht Ampel.
Und wenn Bahn-LSA defekt sind, kriegt die Bahn das mit und handelt entsprechend.
Daher auch hier Vertrauensschutz. Wenn kein Rot, dann frei.
Wenn defekt, dann erkennbar, dann Vorrang Schienenverkehr gewähren. Was dann auch funktioniert, weil der Schienenverkehr auch nicht mit seiner zHG durchbraust, sondern vor dem Übergang stehen bleibt, Signal gibt und dann langsam weiter fährt, soweit ich das mitbekommen habe. Ansonsten wäre an manchem Übergang die Motorhaube weg, bis man die Schienentrasse einsehen kann.


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mir
Beitrag 26.05.2023, 09:01
Beitrag #6532


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Wann hattest Du denn je an einem BÜ grün? think.gif


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Beitrag 26.05.2023, 09:12
Beitrag #6533


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Zitat (mir @ 26.05.2023, 10:01) *
Wann hattest Du denn je an einem BÜ grün? think.gif

Zitat (Explosiv @ 26.05.2023, 09:51) *
... Wenn kein Rot, dann frei.
...


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mir
Beitrag 26.05.2023, 10:09
Beitrag #6534


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Ah. Ist das an einer Ampel so?


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Explosiv
Beitrag 26.05.2023, 15:33
Beitrag #6535


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Bei manchen ja.
Etwa Fußgängerampeln, die erst Grün zeigen, wenn jemand Rot anfordert.
Bei Einfahrten in Tunnels. Da wird man wenn nix angezeigt wird auch nicht besonders vorsichtig in den Tunnel einfahren, weil der gesperrt sein könnte.


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Nerari
Beitrag 26.05.2023, 17:42
Beitrag #6536


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Zitat (Explosiv @ 26.05.2023, 16:33) *
Etwa Fußgängerampeln, die erst Grün zeigen, wenn jemand Rot anfordert.

Ich käme an einer Fußgängerampel nie auf die Idee, rot extra anzufordern laugh2.gif

Im Ernst: An Bahnübergängen gilt eben klarerweise nicht "wenn kein rot dann frei", sondern "wenn keine rot gelten die Regeln des BÜ ohne Signalisierung".
Im Grunde kann es also höchstens passieren, dass der BÜ fälschlicherweise rot anzeigt, und man stehen bleiben muss, obwohl kein Zug kommt. Der Fall, dass der BÜ fälschlicherweise kein Rotlicht anzeigt, sollte den Regeln zufolge einigermaßen unkritisch sein.
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hk_do
Beitrag 26.05.2023, 19:13
Beitrag #6537


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Zitat (Nerari @ 26.05.2023, 18:42) *
Im Ernst: An Bahnübergängen gilt eben klarerweise nicht "wenn kein rot dann frei", sondern "wenn keine rot gelten die Regeln des BÜ ohne Signalisierung".


no.gif

"wenn kein rot" bedeutet "der Zug muss vor dem BÜ anhalten und Signal geben". (*)

Das ist was anderes als "ich muss ich beide Richtungen schauen, ob sich ein Zug nähert", wie es bei BÜ ohne technische Sicherung ist.


(*) wobei selbst das erst die zweite Rückfallebene ist, die erste wäre ja die Sicherung durch Personal

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Doc aus Bückeburg
Beitrag 26.05.2023, 19:32
Beitrag #6538


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Zitat (hk_do @ 26.05.2023, 20:13) *
... "wenn kein rot" bedeutet "der Zug muss vor dem BÜ anhalten und Signal geben". (*)

Das klappt aber nur, wenn der Lokführer weiß, dass "kein rot" ist... think.gif

Doc


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und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
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hk_do
Beitrag 26.05.2023, 19:40
Beitrag #6539


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Das Gegenteil kommt doch statistisch relevant nur in solchen Fällen vor, in denen der BÜ manuell gesichert werden sollte und das (aus welchen Gründen auch immer) unterlassen wurde? think.gif

Das wäre dann nicht dem Teilnehmenden am Straßenverkehr anzulasten, auch wenn er im Zweifelsfall die Folgen tragen müsste.

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Doc aus Bückeburg
Beitrag 27.05.2023, 14:44
Beitrag #6540


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Zitat (hk_do @ 26.05.2023, 20:40) *
... und das (aus welchen Gründen auch immer) unterlassen wurde? think.gif

Zum Beispiel, weil noch niemand gemerkt hat, dass am BÜ irgendwas nicht funktioniert...
Noch längst nicht jeder offene BÜ ist durch Signale Hp 0 oder Bü 0 gesichert...

Es kann meines Wissens auch immer noch passieren, dass ein Schrankenwärter seine (ortsbediente) Schranke zu spät schließt oder zu früh öffnet. blink.gif

Doc


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hk_do
Beitrag 27.05.2023, 21:05
Beitrag #6541


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Das wäre doch dann so ein Fall der (unterlassenen) manuellen Sicherung? think.gif

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rapit
Beitrag 27.05.2023, 22:06
Beitrag #6542


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Ja na und? Kommt aber vor.

Und deswegen zeigen die meisten BÜs kein Grün. Die meisten, einige aber eben doch. Und nein, nicht nur bei BüStra oder wie die Dinger heißen.


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MisterOJ
Beitrag 14.06.2023, 20:52
Beitrag #6543


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Zitat (thetdk @ 25.05.2023, 09:57) *
Belgien. Ein Bahnübergang ist wegen Bauarbeiten gesperrt, irgendwie ist eine Frau mit ihrem Fahrzeug dennoch auf den Übergang gekommen, kommt jetzt aber nicht mehr weg.
Ein Arbeiter versucht noch den Weg freizumachen, aber es kommt zum Unfall.

Bericht VRT News, mit Videos, in flämisch
Deutsche Übersetzung via Google, Videos funktionieren hier nicht

blink.gif
- Warum diskutiert der Arbeiter ewig?
- die Frau verhält sich auch nicht grad sinnhaft


Zitat (Explosiv @ 25.05.2023, 17:50) *
Und wenn bei Z205 gleichzeitig eine LSA in Betrieb ist, die Grün zeigt, fährt man ggf. mit der zHG durch.

ein klassischer BÜ hat aber kein grünlicht - wäre demnach eher einer 2-feldrigen rot/gelb-LSA mit Z205 ähnlich zu setzen...



Zitat (rapit @ 25.05.2023, 20:46) *
Ja. Wieso nicht?
Oder eine reine BÜ-Ampel mit Grünlicht. Auch für die Straßenbahn. Mainz hat alles... (Der letzte BÜ ist mittlerweile aber umgebaut, Grünlicht weg, Schranken hin).

Das sind aber Sonderlösungen:
- entweder BÜSTRA
- oder (bei einfachen betrieblichen Verhältnissen) LSA die auch den BÜ mit unterstützt - quasi als eine Art verkehrsregelung um dem dann sicherndern posten die Arbeit zu erleichtern


Zitat (Explosiv @ 26.05.2023, 09:40) *
Mein Z205 ist eine Analogie aus der StVO zum Andreaskreuz. Beide räumen Vorrang für den anderen Verkehr ein, sind aber nur beachtlich, wenn eine ggf. zugehörige LSA außer Betrieb ist.

Jupp - kann man so ansetzen/vergleichen.

Theoretisch könnte eine geöffnete BÜ-Anlage dann auch grün-Licht zeigen

nur: das Grünlicht würde sich bei einer BÜ-Störung (z.B. unterbliebene Einschaltung) mit der erfolgenden "Selbstsicherung" des Zuges nicht vertragen
--> aktuell gilt dann das Andreaskreuz (also Z205 für Autos und Z306 für Bahn) - unproblematisch
--> bei grünlicht wäre das feindlich zu einem sich über den BÜ vortastenten Zug - hier müsste die BÜ-Anlage vorab sicher ausgeschaltet werden 8damit das Grün erlischt)



Zitat (Doc aus Bückeburg @ 27.05.2023, 15:44) *
Es kann meines Wissens auch immer noch passieren, dass ein Schrankenwärter seine (ortsbediente) Schranke zu spät schließt...

...imho muss er das erfolgte Schließen dem Fdl gegenüber bestätigen, der den Zug erst dann losfahren lässt

Zitat (Doc aus Bückeburg @ 27.05.2023, 15:44) *
...oder zu früh öffnet. blink.gif

Hierzu gab es bei solchen Alt-Anlagen ein Nachrüstprogramm was dies technisch unterbindet.


OJ


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rapit
Beitrag 14.06.2023, 22:56
Beitrag #6544


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Zitat (MisterOJ @ 14.06.2023, 21:52) *
Das sind aber Sonderlösungen:
- entweder BÜSTRA
- oder (bei einfachen betrieblichen Verhältnissen) LSA die auch den BÜ mit unterstützt

Neinnein, das waren in Mainz übliche Ampeln auch rein als BÜs, ohne weitere Regelungen. Bis das Industriegebiet aufgegeben wurde. Und mit ihm viele Bahnanlagen. Nix BÜSTRA o.ä.

Ein solcher BÜ kurz vor dem Umbau, heute hat er Schranken: Kein BÜSTRA. Zur Zeit des Fotos war er abgeschaltet, weil die Strecke gesperrt war. Sonst leuchteten die Ampeln grün. Interessant auch die Anordnung der Fußgänger/Radfahrerampeln vor dem Gleis.


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mir
Beitrag 17.06.2023, 11:22
Beitrag #6545


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Hier mal eine ganz andere Art von Gefahrenquelle.

Wie verhält man sich am BÜ, wenn sich auf den Schienen ein Kinderwagen nähert?

https://youtu.be/lcEjtMhT8JE?t=340



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Frank999
Beitrag 21.06.2023, 08:28
Beitrag #6546


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Loher Weg, Stade:
Google Maps
Bild: 18-jährige Fahranfängerin hat überlebt.
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Explosiv
Beitrag 21.06.2023, 13:22
Beitrag #6547


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Bitte nicht auf die BLÖD verlinken, ich möchte dem Schundblatt keine Klickzahlen generieren.


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Frank999
Beitrag 21.06.2023, 16:29
Beitrag #6548


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Mapillary aus Lokführersicht
Mapillary aus Autofahrersicht

Zu prüfen wäre, ob das Rotlicht ausgefallen war.
Andererseits: Das Andreaskreuz ist nicht zu übersehen.
Wird heutzutage in der Fahrschule nicht mehr gelernt, was es bedeutet?

Übrigens waren 120 Feuerwehrleute im Einsatz.

Zur Verlinkung:
Ich habe extra reingeschrieben, dass der Link auf B... verweist.
Die Vermeidung von Klicks (Seitenimpressionen) ist löblich.
Der Wahrheitsgehalt ist kritisch zu betrachten.
Andererseits: Für einen ersten Überblick ist die B... nicht so verkehrt. Eine journalistische Sorgfaltspflicht besteht inzwischen.
Die Titelzeilen sind oftmals witzig und schlagfertig. Und: Man sieht dort die besseren (weil teureren) Fotos.
Einige Berichte sind wesentlich besser und ausgewogener als von kleinen Lokalredaktionen.

Allerdings: Ja, Vorsicht ist bei der Lektüre angebracht; und es ist anderen Medien der Vorzug zu geben.
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thetdk
Beitrag 21.06.2023, 17:30
Beitrag #6549


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Ich kann den Bild-Artikel nicht lesen (also nur für 3 Sekunden oder so), da ich für BILD kein Loch in meinen Ad- und Script-Blocker baue.

Aber hier gibt es scheinbar das gleiche Bild bei t-online.
Das passt natürlich wunderbar zum Reißer-Titel der Bild "Das Wunder von Stade".

Schaut man sich das Bild im Hamburger Abendblatt an, wird klar dass das ein schwerer Unfall war, aber schon noch Überlebensraum da war.
Glück hat sie natürlich trotzdem gehabt.

es grüßt

thetdk


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Schon weil wir alle in einem Boot sitzen, ist es gut,
das wir nicht alle auf der gleichen Seite stehen
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Hoheneicherstation
Beitrag 21.06.2023, 17:48
Beitrag #6550


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Auf dem von @thetdk verlinkten Bild (t-online) sieht man das rote Lichtlein noch leuchten ...

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