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> Gefahrenquelle Bahnübergang
Kühltaxi
Beitrag 27.09.2018, 04:16
Beitrag #5701


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Zitat (MisterOJ @ 24.09.2018, 12:16) *
Naja..jeder BÜ ist aber eine potentielle Gefahrenstelle.

Primär ist erstmal jede Bahn eine Art Berliner Mauer die einen Ort unnatürlich entzweit, möglichst viele BÜs (Brücken, Unterführungen) sind nur der Versuch das so erträglich wie möglich zu machen, vergiß das nicht. Wenn man die vermindert und damit teils weite Wege zur anderen Seite generiert vertieft man die Trennung. Das ist der Grund warum die Städte/Gemeinden das "Auflassen" ohne ortsnahen Ersatz so hassen.

In Mechernich gibt's trotz zwei BÜs und zwei Unterführungen (als Ersatz für einen entfernten BÜ) die "Rathausseite" und die "Krankenhausseite", ich weiß also wovon ich rede. laugh2.gif


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"Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker
"Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat."
Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger
Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life"....
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Kühltaxi
Beitrag 27.09.2018, 04:41
Beitrag #5702


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Zitat (Schlepper @ 25.09.2018, 14:46) *
Obwohl ich beim aktuellen Stand der BÜ-Technik und der zitierten Eisenbahnseitigen Verhaltensvorschriften tatsächlich nicht verstehe, warum man dort kein Grünlicht einführt. Aber das ist wahrscheinlich historisch erklärbar.

Ob's in der K. u. K. Donaumonarchie mal so war? Im Nach-Nach-Nach-Nach-Nachfolgestaat Tschechei gibt's weißes Licht als Betriebsbereitschaftsanzeige. Und natürlich das obligatorische "pozor vlak!" .... thread.gif


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Kühltaxi
Beitrag 27.09.2018, 05:10
Beitrag #5703


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Zitat (mir @ 26.09.2018, 09:43) *
Das Musterbeispiel sind die nicht mehr benutzten und zugewachsenen BÜ, bei denen aber noch ein Andreaskreuz steht. Natürlich bremsen da alle Autofahrer erst mal ab und fahren mit mäßiger Geschwindigkeit an den BÜ und lauschen, ob etwas pfeift ...

Wenn das Gleis wirklich schon rostig und zugewachsen ist und nur einmalig befahren wird (wurde in Euskirchen beim Obi wo ein "totes Gleis" liegt bei einer Feier des Obis mal gemacht) werden die Bahnbetreiber es nicht beim Pfeifen belassen, dann hüpft ein Rangierer mit Fähnchen aus der Lok und sichert ab.


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haidi
Beitrag 27.09.2018, 06:31
Beitrag #5704


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Oder es geht so, wie ich es in einem Bericht über eine Dampfsonderzugfahrt auf einer nicht befahrenen, aber auch nicht stillgelegten Strecke gelesen habe:
Bahnübergang, Unfall, Unfallaufnahme, Weiterfahrt bis zum nächsten BÜ - Unfall.
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hk_do
Beitrag 27.09.2018, 21:00
Beitrag #5705


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Zitat (mir @ 26.09.2018, 23:06) *
Zu meiner Zeit habe ich dazu in der Fahrschule gar nichts gelernt, weil es im Stadtgebiet keinen BÜ gibt ...


Gibt es auf Baltrum eigentlich eine Fahrschule? think.gif laugh2.gif

Zitat (Kühltaxi @ 27.09.2018, 05:16) *
Primär ist erstmal jede Bahn eine Art Berliner Mauer die einen Ort unnatürlich entzweit,


Das ist so bei Autobahnen und bei Eisenbahnen, Straßenbahnen und Schwebebahnen sind eher unkritisch wavey.gif
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rapit
Beitrag 27.09.2018, 21:23
Beitrag #5706


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Zitat (mir @ 26.09.2018, 23:06) *
Zu meiner Zeit habe ich dazu in der Fahrschule gar nichts gelernt, weil es im Stadtgebiet keinen BÜ gibt ...

think.gif Von Erlangen redest Du aber gerade nicht, oder? unsure.gif


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Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
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MisterOJ
Beitrag 27.09.2018, 22:15
Beitrag #5707


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 24.09.2018, 15:01) *
Also, ich weiss nicht...

@Doc: was haste denn?

Zitat (Doc aus Bückeburg @ 24.09.2018, 15:01) *
Wenn ich da so an den Bahnübergang in unserm kleinen Dorf denke:
Wenn ich da in Richtung Norden rüberwill und von NW kommt ein ICE mit 160 km/h angeheizt, dann habe ich eigentlich ohne Einweiser null Chance:
...

Hier sind 2 Zustände zu unterscheiden:

- Regelzustand (Betrieb): der BÜ funktioniert; bei Zugannäherung wird der BÜ eingeschaltet und du mittels Lichtzeichen angehalten; zusätzlich senkt sich die (Halb-)Schranke --> da die technik sicher funktioniert und überwwacht wirst, brauchst du also nicht guggen!

- Ausnahmezustand (Störung): der BÜ funkioniert nicht so/gar nicht; demzufolge gibt es keine Rückmeldung an den Fdl (Hp- & Fü-Anlagen) oder den Tf (ÜS- & ÜSoe-Anlagen) --> der Zug muss abbremsen und vor dem BÜ anhalten; dann gibt er Signal und tastet sich langsam rüber, jetzt würde guggen gehen

Zitat (Doc aus Bückeburg @ 24.09.2018, 15:01) *
Muss ich da tatsächlich erst mal (bei offenen Schranken und erloschener "Ampel") anhalten, aussteigen - und bei Nebel ein Ohr auf den Schienenkopf legen? blink.gif

DAS (zumindest das guggen und ggf. hören) musst du bei nicht-technisch gesicherten BÜ; allerdings sind dort die erforderlichen Sichtfelder auch vorhanden - du kanst also guggen!

Zitat (Doc aus Bückeburg @ 24.09.2018, 15:01) *
Bisher bin ich bei offenen Schranken immer todesmutig rübergefahren - und es ist dreißig Jahre lang gutgegangen...

keine Angst - das kannst du auch weiter so handhaben!

Zitat (mir @ 24.09.2018, 18:56) *
Dann sollte man vielleicht die Andreaskreuz-Regelung der Realität anpassen.

Wäre ich auch für, doch das Thema Bahnübergang ist im Verkehrsministerium ein eher ungeliebtes Stiefkind.... dazu will keiner was machen (siehe den Murks mit den BÜ-Gefahrenzeichen)

Zitat (rapit @ 24.09.2018, 20:51) *
hier fehlt mir der Ironie-Smiley unsure.gif


Zitat (hk_do @ 24.09.2018, 23:02) *
Du meinst, man sollte dem Zug vorschreiben bei ausgefallener technischer Sicherung vor dem BÜ anzuhalten und laut zu pfeifen?

yes.gif Wobei genau DAS ja bahnbetrieblich bereits so vorgeschrieben ist!

Zitat (Doc aus Bückeburg @ 25.09.2018, 00:57) *
Blöd wird's nur, wenn die technische Sicherung erst ausfällt, wenn der Zug nicht mehr aufzuhalten ist (z.B. Kurzschluss in der BÜ-Anlage, woraufhin das rote Licht plötzlich ausgeht oder so). blink.gif

*überleg*

...der Fall dürfte imho nicht eintreten.

- bei ÜS-Anlagen leuchtet das ÜS erst auf wenn der BÜ gesichert ist; fällt danach der Strom aus greift die batterie; gibt es danach eine Störung erlischt das ÜS wieder
- bei Hp-Anlagen geht das deckende Signal erst bei gesichertem BÜ in Fahrt zustellen; der gesicherte BÜ ist dann "verriegelt"
- bei Fü- & ÜSoe-Anlagen ist es etwas anders; die Anlagen sind redundant verkabelt; dazu werden sämtliche Störungen/Fehler beim Fdl angezeigt (Fü-) bzw. schalten das ÜS aus (ÜSoe)



Zitat (Schlepper @ 25.09.2018, 14:46) *
Obwohl ich beim aktuellen Stand der BÜ-Technik und der zitierten Eisenbahnseitigen Verhaltensvorschriften tatsächlich nicht verstehe, warum man dort kein Grünlicht einführt. Aber das ist wahrscheinlich historisch erklärbar.

Auch meine Meinung... im Endeffekt ist es eine Art Ampelkreuzung zwischen 2 verschiedenen verkehren - nur das die bahnseite etwas andere Signalgeber und -standorte hat.

Mit grün wäre alles klarer und auch die ganze Diskussion mit der Annäherung hinfällig...


Zitat (rapit @ 25.09.2018, 15:34) *
Wir hatten das bei einem BÜ in meiner Nähe recht häufig. Die Einheimischen sind da immer erst drüber, nachdem sie vorher angehalten haben, Trotz offener Schranke...
Ampeln hatte der auch.

blink.gif War das ein Wärterbedienter?

Wobei Tf ja solche Vorfälle melden müssen

Zitat (mir @ 25.09.2018, 18:58) *
Aus Autofahrersicht ist eher das Problem, dass es BÜ gibt, die alleine durch Übersicht auf die Strecke gesichert sind, und mit Übersicht gemeint ist, dass man bei "richtigem Verhalten", also ggf. Anhalten am BÜ, die Strecke hinreichend weit einsehen kann. Ob das so eine Strecke ist, oder eine unübersichtliche, bei der die Loks pfeifen müssen, kann man von außen kaum beurteilen.

Eben...

...es gibt:
- technisch gesicherte BÜ die man mit einer Ampel gleichsetzen kann und wo der Autler sich auf die TEchnik verlassen kann - und demzufolge nicht guggen muss
- nicht-technisch gesicherte BÜ wo es keine TEchnik gibt und somit der Autler schauen muss


Angelehnt an die früheren beiden Gefahrenzeichen "Dampflok" & "Gartenzaun" wäre imho sinnvoll und angebracht:
- eindeutigg erkennbare getrennte BÜ-Ankündigung je nach Sicherungsart
--> techn. gesicherte --> eine kleine LSA mit Schrankenbaum
--> nicht-technisch gesicherte --> ein Zug von der Seite

Dazu die verhaltensregeln in der StVO angepasst und bei den technisch-gesicherten BÜ das Andreaskreuz entfernt.


Zitat (jeho @ 25.09.2018, 19:24) *
..Es kommt ein älterer Herr mit dem Fahrrad. Er fährt vor bis zur Schranke, steigt ab, klappt den Ständer aus, stellt das Fahrrad ab und schaut über der Schranke nach rechts und links. Dann steigt er wieder auf sein Rad und umfährt die Halbschranken ....

Hat er´s rüber geschafft?

(naja - vielleicht "klappt#s" beim nächsten Mal thread.gif )

Zitat (mir @ 26.09.2018, 09:43) *
Was in der Fahrschule gelernt wird, schleift sich schnell in der Praxis ab.

Zumal meiner Erfahrung nach das teilweise falsch und je nach Fahrschule unterschiedlich gelehrt wird wacko.gif


OJ wavey.gif


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mir
Beitrag 27.09.2018, 23:38
Beitrag #5708


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Zitat (rapit @ 27.09.2018, 22:23) *
Zitat (mir @ 26.09.2018, 23:06) *
Zu meiner Zeit habe ich dazu in der Fahrschule gar nichts gelernt, weil es im Stadtgebiet keinen BÜ gibt ...

think.gif Von Erlangen redest Du aber gerade nicht, oder? unsure.gif


Gut gefunden, den hätte es damals in der Tat auch schon gegeben, und gar nicht mal weit weg vom TÜV. blushing.gif

Da fährt wohl gelegentlich mal ein Müllzug. Mir ist das als BÜ tatsächlich nicht in Erinnerung, ich komme an der Stelle aber normalerweise auch nicht vorbei.


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rapit
Beitrag 28.09.2018, 09:19
Beitrag #5709


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Zitat (mir @ 28.09.2018, 00:38) *
Mir ist das als BÜ tatsächlich nicht in Erinnerung
Zitat (mir @ 26.09.2018, 09:43) *
Was in der Fahrschule gelernt wird, schleift sich schnell in der Praxis ab.

q.e.d. whistling.gif laugh2.gif


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Baghira
Beitrag 28.09.2018, 18:03
Beitrag #5710


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Gewendet auf dem BÜ...Mit Superlativen sollte man vorsichtig sein, aber der Fahrer, der auf dem Bahnübergang wendet, ist reif fürn Darwin Award. wallbash.gif


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Gruß Christian


Vernünftige Kinderräder findet man hier Kinderfahrradfinder
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mir
Beitrag 28.09.2018, 19:21
Beitrag #5711


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Du vergisst ein erwähnenswertes Detail: Der Fahrer hat erst die geschlossenen Schranken umfahren, um dann dazu wenden.

wallbash.gif


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Reinheit
Beitrag 29.09.2018, 00:51
Beitrag #5712


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Zitat (MisterOJ @ 27.09.2018, 23:15) *
….
Zitat (mir @ 26.09.2018, 09:43) *
Was in der Fahrschule gelernt wird, schleift sich schnell in der Praxis ab.

Zumal meiner Erfahrung nach das teilweise falsch und je nach Fahrschule unterschiedlich gelehrt wird wacko.gif


OJ wavey.gif
OT: Als ich vor ein paar Jahren zum Erwerb zweier Fahrerlaubnisse im Fahrschulraum saß, kam auch die Frage auf: „Was machen Sie, wenn Sie an einen unbeschrankten Bahnübergang mit Andreaskreuz, aber ohne Rotlicht kommen und dicker Nebel herrscht?“ Die erwartete Antwort war: ich halte an, steige aus und lege ein Ohr auf die Schiene, um zu hören, ob ein Zug kommt (unterschiedliche Schallgeschwindigkeit in Stahl und Luft). Diese Antwort kam dann auch. Der Fahrlehrer meinte aber: „Ich laß das lieber meine Frau machen; es könnte ja ein Zug kommen!“
Seine hochschwangere Frau saß dabei hinten mit im Saal ….
/OT


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Ich hab jeden Tag Ostern. Irgendwas such ich immer.
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MisterOJ
Beitrag 30.09.2018, 12:34
Beitrag #5713


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Zitat (Kühltaxi @ 27.09.2018, 05:16) *
Primär ist erstmal jede Bahn eine Art Berliner Mauer die einen Ort unnatürlich entzweit, möglichst viele BÜs (Brücken, Unterführungen) sind nur der Versuch das so erträglich wie möglich zu machen, vergiß das nicht.

Ich weiß... wavey.gif

Zitat (Kühltaxi @ 27.09.2018, 05:16) *
Wenn man die vermindert und damit teils weite Wege zur anderen Seite generiert vertieft man die Trennung. Das ist der Grund warum die Städte/Gemeinden das "Auflassen" ohne ortsnahen Ersatz so hassen.

Ich rede ja nicht von normal genutzten BÜ´s, sondern konkret von wenig bis gar nicht mehr genutzten BÜ. Und wenn deren erneuerung ansteht ist es schon sinnvoll vorab zu klären, ob der BÜ nicht ganz weg kann.

Nur oftmals halten die Gemeinden/Städte dann trotz zumutbarer alternativen und kaum bis gar nicht mehr bestehender Nutzung fest a´la "was wir haben haben wir".
Aber wenn es dann um deren 1/3-Beteiligung geht wird gemauert. ranting.gif


Zitat (Kühltaxi @ 27.09.2018, 05:16) *
In Mechernich gibt's trotz zwei BÜs und zwei Unterführungen (als Ersatz für einen entfernten BÜ) die "Rathausseite" und die "Krankenhausseite", ich weiß also wovon ich rede. laugh2.gif

SO schlimm? unsure.gif

Zitat (Kühltaxi @ 27.09.2018, 05:41) *
Ob's in der K. u. K. Donaumonarchie mal so war? Im Nach-Nach-Nach-Nach-Nachfolgestaat Tschechei gibt's weißes Licht als Betriebsbereitschaftsanzeige. Und natürlich das obligatorische "pozor vlak!" .... thread.gif

Ja in einigen Ländern gibt es eine Art "Funktionsanzeige", die anzeigt ob die Anlage i.O. ist

Bei der BÜ-sicherung gibt es europaweit historsch bedingt eine Viiiiielzahl von Sicherungstechniken, -Arten und Philosophien

Zitat (Kühltaxi @ 27.09.2018, 06:10) *
Zitat (mir @ 26.09.2018, 09:43) *
Das Musterbeispiel sind die nicht mehr benutzten und zugewachsenen BÜ, bei denen aber noch ein Andreaskreuz steht. Natürlich bremsen da alle Autofahrer erst mal ab und fahren mit mäßiger Geschwindigkeit an den BÜ und lauschen, ob etwas pfeift ...

Wenn das Gleis wirklich schon rostig und zugewachsen ist und nur einmalig befahren wird (wurde in Euskirchen beim Obi wo ein "totes Gleis" liegt bei einer Feier des Obis mal gemacht) werden die Bahnbetreiber es nicht beim Pfeifen belassen, dann hüpft ein Rangierer mit Fähnchen aus der Lok und sichert ab.

Hier muss man konkret unterscheiden zwischen "lediglich" nicht mehr befahrenen Strecken:
--> da fährt halt grad kein Zug (das kann auch mehrere Jahre so sein, so dass die Strecke zuwächst und die Schienen rosten.) Dennoch bleibt es eine rechtlich gewidmete Bahnstrecke und es kann jederzeit wieder ein Zug fahren ohne erneute Genehmigungen.
Demzufolge sind die BÜ´s auch weiterhin offizielle BÜ´s und müssen entsprechend funktionsfähige technik bzw. zumindest Andreaskreuze aufweisen.

und wirklich offiziell stillgelegten Strecken:
--> da fährt dann wirklich nix mehr; hierzu gibt es ein offizielles Stillegungsverfahren in dem die Bahnstrecke auch entwidmet wird.
Hierbei werden auch betreffende BÜ´s endgültig aufgelassen und entwidmet; erst dann können BÜ-TEchnik / Andreaskreuze weg

Zitat (haidi @ 27.09.2018, 07:31) *
Oder es geht so, wie ich es in einem Bericht über eine Dampfsonderzugfahrt auf einer nicht befahrenen, aber auch nicht stillgelegten Strecke gelesen habe:
Bahnübergang, Unfall, Unfallaufnahme, Weiterfahrt bis zum nächsten BÜ - Unfall.

crybaby.gif crybaby.gif

Zitat (mir @ 28.09.2018, 20:21) *
Du vergisst ein erwähnenswertes Detail: Der Fahrer hat erst die geschlossenen Schranken umfahren, um dann dazu wenden.

Wie blö... *Ausdruck zensiert* shutup.gif kann man sein??? ranting.gif wallbash.gif

Zitat (Reinheit @ 29.09.2018, 01:51) *
....kam auch die Frage auf: „Was machen Sie, wenn Sie an einen unbeschrankten Bahnübergang mit Andreaskreuz, aber ohne Rotlicht kommen und dicker Nebel herrscht?“

Die Unterscheidung 'beschrankt' / 'unbeschrankt' stirbt auch nie aus! wallbash.gif

Es gibt nur 2 Arten von BÜ:
- technisch gesicherte (Blinklichter oder Lichtzeichen; ggf. auch mit Halbschranken oder Vollschranken; dazu wärtebediente Vollschranken ohne Lichter)
- nicht-technisch gesicherte BÜ (durch Übersicht oder Übersicht+Pfeifen)


Zitat (Reinheit @ 29.09.2018, 01:51) *
Die erwartete Antwort war: ich halte an, steige aus und lege ein Ohr auf die Schiene, um zu hören, ob ein Zug kommt (unterschiedliche Schallgeschwindigkeit in Stahl und Luft). Diese Antwort kam dann auch.

Diese Frage/Antwort halte ich sehr weit hergeholt... Zumal dir dann bei dem Nebel wohl ein nachfolgendes Auto in dein Auto reinkracht und es AUF den BÜ schiebt!

Zitat (Reinheit @ 29.09.2018, 01:51) *
Der Fahrlehrer meinte aber: „Ich laß das lieber meine Frau machen; es könnte ja ein Zug kommen!“
Seine hochschwangere Frau saß dabei hinten mit im Saal ….

blink.gif komischen Humor hat der --> ich hoffe seine hat entsprechend richtig reagiert und ihm ordentlich die Meinung "gesagt"


OJ


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durban
Beitrag 30.09.2018, 19:24
Beitrag #5714


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Zitat (MisterOJ @ 30.09.2018, 13:34) *
Zitat (Reinheit @ 29.09.2018, 01:51) *
....kam auch die Frage auf: „Was machen Sie, wenn Sie an einen unbeschrankten Bahnübergang mit Andreaskreuz, aber ohne Rotlicht kommen und dicker Nebel herrscht?“

Die Unterscheidung 'beschrankt' / 'unbeschrankt' stirbt auch nie aus! wallbash.gif

Es gibt nur 2 Arten von BÜ:
- technisch gesicherte (Blinklichter oder Lichtzeichen; ggf. auch mit Halbschranken oder Vollschranken; dazu wärtebediente Vollschranken ohne Lichter)
- nicht-technisch gesicherte BÜ (durch Übersicht oder Übersicht+Pfeifen)


Hallo! smile.gif

Diese Unterscheidung ist aber in der StVO bisher nicht angekommen.

Das mag technisch so sein, aber die StVO hat bekanntlich bis vor wenigen Jahren unterschieden zwischen "beschrankt" und "unbeschrankt" (und sah die Verwendung verschiedener Gefahrenzeichen vor). Diese Unterscheidung gibt es nun nicht mehr.

Im engeren Sinne unterscheidet die StVO jetzt zwischen
- Bahnübergängen mit Andreaskreuz
- Bahnübergängen über Fuß-, Feld-, Wald- oder Radwege und
- Bahnübergängen in in Hafen- und Industriegebieten.

Die StVO behandelt diese drei Arten gleich, sodass die Unterscheidung keine Konsequenzen hat. Mir scheint die Unterscheidung auch unsinnig.

Die Unterscheidung zwischen technisch gesichert und nicht technisch gesichert kennt die StVO nicht, sodass - auch, wenn ich Dir glaube, dass es fachlich diese Unterscheidung gibt, für den Straßenverkehrsteilnehmer rechtlich diese Unterscheidung keine Rolle spielt.

MfG
Durban wavey.gif


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rapit
Beitrag 30.09.2018, 20:01
Beitrag #5715


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Zitat (MisterOJ @ 30.09.2018, 13:34) *
Hier muss man konkret unterscheiden zwischen "lediglich" nicht mehr befahrenen Strecken:
--> da fährt halt grad kein Zug (das kann auch mehrere Jahre so sein, so dass die Strecke zuwächst und die Schienen rosten.) Dennoch bleibt es eine rechtlich gewidmete Bahnstrecke und es kann jederzeit wieder ein Zug fahren ohne erneute Genehmigungen.
Demzufolge sind die BÜ´s auch weiterhin offizielle BÜ´s und müssen entsprechend funktionsfähige technik bzw. zumindest Andreaskreuze aufweisen.

Also hier gibt es eine Strecke, die liegt zwischen einer definitiv stillgelegten Strecke, und einer seit Jahren kaputten Brücke.

Die ist unbenutzbar.

Das hat mit Genehmigungen rein gar nichts zu tun.

Da kann nichts fahren.

Dennoch hat es die Bahn schon vor Jahren nicht hinbekommen, die "sichernden" Vz wegzudrehen. Obwohl das bei einer Verkehrsschau von einem Teilnehmer der DB für gut befunden wurde, weil nämlich dann bei faktischer Inbetriebnahme die Schilder plötzlich wieder da wären, die nun seit ewigen Jahren ignoriert und daher gedanklich völlig ausgeblendet werden.

Scheiß Bürokratie, kann man da nur sagen, das Geraffel gehört weg, um sowas zu verhindern, dass VT über Jahre trainiert werden, wichtige Vz zu ignorieren. Um sie dann, wenn sie gebraucht werden, nicht mehr auf dem Schirm zu haben. ranting.gif


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Beitrag 30.09.2018, 20:04
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Das verstehst Du nicht. Die Strecke ist nicht stillgelegt, also müssen da nach Vorschrift 42/15 die Schilder stehen, sonst ist das gefährlich: Irgendwann wird die Brücke wiederhergestellt, keiner guckt nach den Schildern, und wenn dann etwas passiert?


rolleyes.gif so ähnlich muss die Denkweise sein. rolleyes.gif


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rapit
Beitrag 30.09.2018, 20:25
Beitrag #5717


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Zitat (mir @ 30.09.2018, 21:04) *
also müssen da nach Vorschrift 42/15 die Schilder stehen

So ist es. Und alles andere interessiert nicht ranting.gif


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MisterOJ
Beitrag 30.09.2018, 21:34
Beitrag #5718


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Zitat (durban @ 30.09.2018, 20:24) *
Diese Unterscheidung ist aber in der StVO bisher nicht angekommen.

Ja ...leider crybaby.gif

...daher gehört die StVO was BÜ´s angeht drigend aufgefrischt und der Realität angepasst!
--> sowohl was die rechtlichen Regelungen als auch das verhalten und die BÜ-Ankündigung betrifft!

Zitat (durban @ 30.09.2018, 20:24) *
Das mag technisch so sein, aber die StVO hat bekanntlich bis vor wenigen Jahren unterschieden zwischen "beschrankt" und "unbeschrankt" (und sah die Verwendung verschiedener Gefahrenzeichen vor).

Ja was aber vom Verhalten nicht immer Sinn macht... no.gif

..sind es beides male technisch gesicherte BÜ, dann gibt es für den Autling keine Verhaltensunterschied (erkann sich auf die Technik verlassen)
...ist der 'unbeschrankte' aber ein nicht-techisch gesicherter BÜ, so muss der Autling dort aktiv guggen und hören!

Zitat (durban @ 30.09.2018, 20:24) *
Diese Unterscheidung gibt es nun nicht mehr.

ja was so auch durchaus Sinn macht.
(haben wir das dem Ramses zu verdanken?)

Zitat (durban @ 30.09.2018, 20:24) *
Im engeren Sinne unterscheidet die StVO jetzt zwischen
- Bahnübergängen mit Andreaskreuz
- Bahnübergängen über Fuß-, Feld-, Wald- oder Radwege und
- Bahnübergängen in in Hafen- und Industriegebieten.

Die StVO behandelt diese drei Arten gleich, sodass die Unterscheidung keine Konsequenzen hat. Mir scheint die Unterscheidung auch unsinnig.

Wie gesagt macht die obige unterscheidung was das verhalten angeht keinen Sinn.

Zitat (durban @ 30.09.2018, 20:24) *
Die Unterscheidung zwischen technisch gesichert und nicht technisch gesichert kennt die StVO nicht, sodass - auch, wenn ich Dir glaube, dass es fachlich diese Unterscheidung gibt, für den Straßenverkehrsteilnehmer rechtlich diese Unterscheidung keine Rolle spielt.

Das sollte sie aber - weil genau DIESE Unterscheidung für das erforderliche Verhalten der Autler relevant ist...

...aber leider sieht man da im Verkehrsministerium keinen Handlungsbedarf sadwalk.gif


Zitat (rapit @ 30.09.2018, 21:01) *
Also hier gibt es eine Strecke, die liegt zwischen einer definitiv stillgelegten Strecke, und einer seit Jahren kaputten Brücke.

Die ist unbenutzbar.

Derzeit!

Und wenn die Brücke repariert wird? oder die andere Strecke reaktiviert wird, dann kann ohne erneute genehmigung wieder Bahnverkehr stattfinden.

Soweit zur Rechtslage.


Aber ich verstehe dich auch @rapit. Nur frage ich mich, warum der Eigentümer dieser nicht nutzbaren Strecke dann diese nich hat längst offizielle stilllegen und entwidmen lassen? Schließlich muss er die Strecke soweit vorhalten... (Und wenn´s nur neue Andreaskreuze sind rolleyes.gif )


Und DAS ist doch eher die Frage: nicht warum der BÜ noch Andreaskreuze hat, sondern warum diese wohl dauerhaft nicht mehr nutzbare Strecke nicht stillgelegt wurde/wird!

Zitat (rapit @ 30.09.2018, 21:01) *
Das hat mit Genehmigungen rein gar nichts zu tun.
Da kann nichts fahren.

Könnte aber wieder...

Wo willst du da ind er Praxis die Grenze ziehen?
- kaputte Brücke --> ja
- defekte Zugangsweiche --> nein?
- wenn weniger als 1 Zug / Woche fährt --> ??
- wenn mehr als 1 jahr nichts mehr fährt --> ??
??? unsure.gif

Zitat (rapit @ 30.09.2018, 21:01) *
Dennoch hat es die Bahn schon vor Jahren nicht hinbekommen, die "sichernden" Vz wegzudrehen.

Meinst du die Andreaskreuze?

Zitat (rapit @ 30.09.2018, 21:01) *
Obwohl das bei einer Verkehrsschau von einem Teilnehmer der DB für gut befunden wurde, weil nämlich dann bei faktischer Inbetriebnahme die Schilder plötzlich wieder da wären, die nun seit ewigen Jahren ignoriert und daher gedanklich völlig ausgeblendet werden.

Mag sein - nur kennt der gute Mann da seine Vorschriften nicht so richtig... shutup.gif


Zitat (rapit @ 30.09.2018, 21:01) *
Scheiß Bürokratie, kann man da nur sagen, das Geraffel gehört weg, um sowas zu verhindern, dass VT über Jahre trainiert werden, wichtige Vz zu ignorieren. Um sie dann, wenn sie gebraucht werden, nicht mehr auf dem Schirm zu haben. ranting.gif

Nein - es ist ja noch ein BÜ!

Dein Auto hat ja auch noch ein kennzeichen mit Zulassungs"Stempel" - auch wenn du 10 jahre nicht mehr damit fährst!

Zitat (mir @ 30.09.2018, 21:04) *
rolleyes.gif so ähnlich muss die Denkweise sein. rolleyes.gif

yes.gif

... also warum wird kein Auflassungsverfahren eingeleitet? think.gif


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mir
Beitrag 30.09.2018, 22:09
Beitrag #5719


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Zitat (MisterOJ @ 30.09.2018, 22:34) *
... also warum wird kein Auflassungsverfahren eingeleitet? think.gif


Weil die Bahn sich die Option offen lassen will, die Strecke vielleicht doch mal wieder zu nutzen. Und wenn man den BÜ auflässt, bekommt man nie wieder eine Genehmigung dafür.

Ich kann das durchaus nachvollziehen, nur müssten halt die Schilder weg.


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MisterOJ
Beitrag 30.09.2018, 23:36
Beitrag #5720


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Zitat (mir @ 30.09.2018, 23:09) *
Weil die Bahn sich die Option offen lassen will, die Strecke vielleicht doch mal wieder zu nutzen.

Aaahaaa!! Erwischt! Man will dort also mal wieder fahren...

...ergo lässt man die Bahnstrecke als gewidmete Eisebahnstrecke bestehen. Ergo muss auch der an dieser Strecke gewidmete BÜ als BÜ (so wie er genehmigt wurde) bestehen bleiben!

Zitat (mir @ 30.09.2018, 23:09) *
Und wenn man den BÜ auflässt, bekommt man nie wieder eine Genehmigung dafür.

yes.gif

Zitat (mir @ 30.09.2018, 23:09) *
Ich kann das durchaus nachvollziehen, nur müssten halt die Schilder weg.

no.gif Weil der BÜ offiziell weiterhin ein BÜ ist darf das nicht...

--> hier gibt es nur ein 'entweder' bzw. 'oder' - ein 'dazwischen' gibt es rechtlich nicht.


Vergleichbar mit einer brücke über so eine Bahnstrecke - hier kann man auch nicht sagen "da fährt nix mehr - wir sparen uns die brückenunterhaltung und Schütten das Gleis in dem Bereich zu.


OJ


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mir
Beitrag 30.09.2018, 23:49
Beitrag #5721


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Zitat (MisterOJ @ 01.10.2018, 00:36) *
Zitat (mir @ 30.09.2018, 23:09) *
Ich kann das durchaus nachvollziehen, nur müssten halt die Schilder weg.

no.gif Weil der BÜ offiziell weiterhin ein BÜ ist darf das nicht...


Und das ist unabänderlich, alternativlos, unverrückbar, auf dem Heiligen Stuhl verkündet?


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Reinheit
Beitrag 01.10.2018, 01:23
Beitrag #5722


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Zitat (MisterOJ @ 30.09.2018, 13:34) *
….
Zitat (Reinheit @ 29.09.2018, 01:51) *
Die erwartete Antwort war: ich halte an, steige aus und lege ein Ohr auf die Schiene, um zu hören, ob ein Zug kommt (unterschiedliche Schallgeschwindigkeit in Stahl und Luft). Diese Antwort kam dann auch.
Diese Frage/Antwort halte ich sehr weit hergeholt...
Das war damals® eine beliebte, aber nicht immer zu 100% ernst genommene Frage; ich mache ja nun auch schon eine ganze Weile die Straßen unsicher, so gut ich kann. wink.gif Ich mußte damals® für die Fahrerlaubnis der Klassen 1 und 3 ganze zwölf Fahrstunden nehmen: acht für Klasse 3, zwei auf einer Zündapp Bella für die Klasse 1 (ich hatte Vorerfahrung mit Mopeds wink.gif) und je eine Prüfstunde. Hat gut 285 DM gekostet. Das waren noch Zeiten ….
Zitat
… Zumal dir dann bei dem Nebel wohl ein nachfolgendes Auto in dein Auto reinkracht und es AUF den BÜ schiebt!
Wer auffährt, hat schuld! tongue.gif Und man saß dann ja auch nicht drin im Auto.
Zitat
Zitat (Reinheit @ 29.09.2018, 01:51) *
Der Fahrlehrer meinte aber: „Ich laß das lieber meine Frau machen; es könnte ja ein Zug kommen!“
Seine hochschwangere Frau saß dabei hinten mit im Saal ….
blink.gif komischen Humor hat der --> ich hoffe seine hat entsprechend richtig reagiert und ihm ordentlich die Meinung "gesagt"

OJ
Das waren noch andere Zeiten. Da wußten die Frauen noch (oder es wurde ihnen so vermittelt tongue.gif), wo ihr Platz und was ihre Aufgabe war und wen sie ob seines unermüdlichen Einsatzes fürs Familienwohl gebührend zu bewundern hatten. biggrin.gif
(Ich vermisse diese Zeit nicht.)


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Kühltaxi
Beitrag 01.10.2018, 05:50
Beitrag #5723


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Nudelholz und Bratpfanne als Mittel weiblicher Machtdemonstration gab's damals aber auch schon. whistling.gif

Zitat (MisterOJ @ 01.10.2018, 00:36) *
Zitat (mir @ 30.09.2018, 23:09) *
Weil die Bahn sich die Option offen lassen will, die Strecke vielleicht doch mal wieder zu nutzen.

Aaahaaa!! Erwischt! Man will dort also mal wieder fahren...

Nur vielleicht. Und weil man wenn einmal entwidmet nie wieder neu gewidmet bekommt bzw. nur mit einem Heidenaufwand weil das dann als Neubau gilt läßt man es halt so.
Ich wäre hier auch für eine unbürokratische Lösung, Andreaskreuze weg wenn länger nicht gefahren wird und wenn dann plötzlich doch wieder gefahren wird wieder hin, in der ersten Zeit mit irgendwelchen warnenden Zusatzzeichen, oder die Andreaskreuze auf neongelbem Grund, oder....
Wie schon gesagt wurde, es gibt kein göttliches Gebot was hier einer Regeländerung im Weg stände. rolleyes.gif


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rapit
Beitrag 01.10.2018, 09:19
Beitrag #5724


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Zitat (MisterOJ @ 01.10.2018, 00:36) *
...ergo lässt man die Bahnstrecke als gewidmete Eisebahnstrecke bestehen. Ergo muss auch der an dieser Strecke gewidmete BÜ als BÜ (so wie er genehmigt wurde) bestehen bleiben!

Genau das ist doch der Blödsinn, den ich anprangere.

Das ist pure Paragrafenreiterei.

Zu Lasten der Sicherheit. ranting.gif

Was bitte ändere ich am BÜ, wenn ich über alle Schilder und Sicherungszeichen einen Müllsack stülpe? Nichts!

Meinetwegen noch auf jeder Seite ein Sh 2 in den Schotter gesteckt, und gut ist's.


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henpara
Beitrag 01.10.2018, 10:25
Beitrag #5725


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Zum Wenden auf den Gleisen bei geschlossener Schranke:

Habt ihr den Artikel gelesen? Selbst da steht noch drin "plötzlich" kam ein Zug angefahren. Bei geschlossener Schranke an einem Bahnübergang?
Ich hätte erwartet: "erwartungsgemäß" kam ein Zug angefahren...

So klingt das schon wieder so, als hätte der Autofahrer mit nem Zug nicht rechnen müssen, er kam ja so plötzlich - quasi aus dem Nichts!
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durban
Beitrag 01.10.2018, 10:56
Beitrag #5726


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Zitat (MisterOJ @ 30.09.2018, 22:34) *
..sind es beides male technisch gesicherte BÜ, dann gibt es für den Autling keine Verhaltensunterschied (erkann sich auf die Technik verlassen)
...ist der 'unbeschrankte' aber ein nicht-techisch gesicherter BÜ, so muss der Autling dort aktiv guggen und hören!


Dazu eine Frage von mir als Laie: Kann er das wirklich? Hat der Triebfahrzeugführer keine Möglichkeit, unter Missachtung aller für ihn geltenden Vorschriften den BÜ zu befahren? Und wie ist es bei wärterbedienten BÜ; kann der Wärter eine Rückmeldung geben, obwohl der BÜ nicht gesichert ist?

Zitat (MisterOJ @ 30.09.2018, 22:34) *
Zitat (durban @ 30.09.2018, 20:24) *
Die Unterscheidung zwischen technisch gesichert und nicht technisch gesichert kennt die StVO nicht, sodass - auch, wenn ich Dir glaube, dass es fachlich diese Unterscheidung gibt, für den Straßenverkehrsteilnehmer rechtlich diese Unterscheidung keine Rolle spielt.

Das sollte sie aber - weil genau DIESE Unterscheidung für das erforderliche Verhalten der Autler relevant ist...

...aber leider sieht man da im Verkehrsministerium keinen Handlungsbedarf sadwalk.gif



Das finde ich aber auch schwierig umsetzbar. Meiner Erfahrung nach darf man von Laien nicht viel abverlangen. Der durchschnittliche Verkehrsteilnehmer kann verschiedene BÜ-Arten nicht auseinanderhalten. Er kann (derzeit) technisch gesicherte und ungesicherte Anlagen nicht auseinanderhalten.
Was für unser geschultes Auge selbstverständlich ist, fällt anderen gar nicht auf - so z.B., ob ein BÜ eine Ampel hat oder nicht. Und straßenverkehrsrechtlich hat eine nicht aktive technische Sicherung keine Bedeutung; der Straßenverkehrsteilnehmer muss sie also gar nicht wahrnehmen. Deshalb ist die nicht aktive Sicherung ja auch unauffällig (Ampel aus).

Eine Änderung könnte man also - wie Du schon sagst - nur bei Grünlicht an BÜ bewirken. Das wäre dann für den VT eigentlich keine Unterscheidung zwischen "technisch gesichert" und "technisch nicht gesichert", sondern man würde das nur in den Ausführungsvorschriften unterscheiden und damit einfach bei technischer Sicherung das Andreaskreuz "überlagern".

Eine andere Variante wäre, das Funktionieren der technischen Sicherung durch ein Extralicht anzuzeigen (gab es ja früher auch mal); die Regelung halte ich aber für den gemeinen VT für zu kompliziert.

MfG
Durban smile.gif


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hk_do
Beitrag 01.10.2018, 11:50
Beitrag #5727


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Zitat (MisterOJ @ 30.09.2018, 22:34) *
Zitat (durban @ 30.09.2018, 20:24) *
Die Unterscheidung zwischen technisch gesichert und nicht technisch gesichert kennt die StVO nicht, sodass - auch, wenn ich Dir glaube, dass es fachlich diese Unterscheidung gibt, für den Straßenverkehrsteilnehmer rechtlich diese Unterscheidung keine Rolle spielt.

Das sollte sie aber - weil genau DIESE Unterscheidung für das erforderliche Verhalten der Autler relevant ist...

...aber leider sieht man da im Verkehrsministerium keinen Handlungsbedarf sadwalk.gif



Vielleicht denke ich da irgendwie zu einfach, aber ich hätte jetzt gesagt man erkennt einen BÜ mit technischer Sicherung daran, dass entweder Schranken und/oder Lampen vorhanden sind? think.gif

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durban
Beitrag 01.10.2018, 13:21
Beitrag #5728


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Ja, uns ist das klar. Aber wer sich gar nicht für Straßen-/Schienenverkehr interessiert, der macht sich darüber überhaupt keine Gedanken.
Ich saß vor kurzem mit einer Bekannten in einem Zug, der an vielen (technisch nicht gesicherten) BÜs hupte. An unserem Zielort befand sich ein unbeschrankter BÜ mit LZA. Unmittelbar davor verbrachten wir den Tag bei einem Termin; den BÜ in Sichtweite. Am Ende des Tages fragte sie mich: "Warum hupt der Zug hier eigentlich nicht?" und ich sagte, dass das wegen der LZA nicht notwendig sei. Daraufhin fragte sie: "Ach, da ist eine Ampel?"

Die meisten VT nehmen technische Details - seien sie für uns noch so offensichtlich - einfach nicht von sich aus wahr, sondern allenfalls anlassbezogen.

Und nachts wird das umso mehr gelten.

Konsequent wäre es, wenn man das möchte, an technisch gesicherten BÜs das Andreaskreuz wegzulassen, wenn man den StraßenVT von seiner Umschaupflicht befreien möchte.


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haidi
Beitrag 01.10.2018, 14:11
Beitrag #5729


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Zitat (Kühltaxi @ 01.10.2018, 06:50) *
Nur vielleicht. Und weil man wenn einmal entwidmet nie wieder neu gewidmet bekommt bzw. nur mit einem Heidenaufwand weil das dann als Neubau gilt läßt man es halt so.
Ich wäre hier auch für eine unbürokratische Lösung, Andreaskreuze weg wenn länger nicht gefahren wird und wenn dann plötzlich doch wieder gefahren wird wieder hin, in der ersten Zeit mit irgendwelchen warnenden Zusatzzeichen, oder die Andreaskreuze auf neongelbem Grund, oder....
Wie schon gesagt wurde, es gibt kein göttliches Gebot was hier einer Regeländerung im Weg stände. rolleyes.gif

Der durchschnittliche Autofahrer nimmt auf seinen Standardwegen Veränderungen an Verkehrszeichen (Neuaufstellung, Abbau), selbst neue Ampeln nicht wahr. Letzteres habe ich mit meiner Freundin erlebt. Auf dem Weg, den sie seit bald 40 Jahren fährt wurde eine Fußgängerampel gebaut. Mir ist schon der Bau aufgefallen, dann hat sie gelb geblinkt. Wir fahren, Ampel rot und sie fährt weiter drauf zu. Ich hab sie anschreien müssen, damit sie stehen bleibt. "Da ist eine Ampel? Noch nie gesehen."
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EMD
Beitrag 02.10.2018, 00:02
Beitrag #5730


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Ich stelle mir das immer lustig vor, wenn der Straßenverkehr, wie die Eisenbahn, auch technisch abgesichert wäre laugh2.gif

So auf Basis des "Autofahrer Leit- und Infomationssystems", daß alle Fahrzeuge eine Antenne drunter haben und ein Steuergerät daß direkt aufs Fahrzeug zugreifen kann, und in den Straßen vor jeder Ampel und an jeder ausgeschilderten Geschwindigkeitsreduktion Induktionsschleifen in der Fahrbahn verlegt sind.

Und die Leute dann immernoch so unaufmerksam in der Gegen herum fahren. Und jedes mal wenn sie eine Induktionsschleife zu schnell überfahren, ober überhaupt welche überfahren die nicht überfahren werden dürfen, direkt eine Zwangsbremsung bis zum Stillstand bekommen laugh2.gif Ich glaube viele wären recht bald so angepisst, daß sie das Auto einfach stehen lassen würden, was nicht unbedingt negativ wäre um dem Verkehrsinfakt vorubeugen. Denn es wäre ja schon peinlich, wenn man nur von einem Ort zum anderen fahren will, und dann 3 mal mitten auf der Landstraße irgendwo steht nur weil mans nicht blickt, und die Hintermänner schon schwer am fluchen sind....




Manche Bü sind aber auch zu praktisch, so mitten im Ort usw, wo die Wege dann endlos lang würden wenn man die ersetzt. Kein Wunder daß manche Gemeinden da eher langsam machen. Wie z.B. in Bahlingen http://www.bahnbilder.de/1200/sweg-vt-6508...als-1003419.jpg wo die ganze Strecke ausgebaut und mitlerweile elektrifiziert wurde, aber hier fährt man immernoch nur 60 km/h statt 80, weils da halt so ein Überwegchen hat, daß nichts anderes als 4 Andreaskreuze und 2 Pfeiftafeln zur Sicherung hat.
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thetdk
Beitrag 02.10.2018, 10:13
Beitrag #5731


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In den Niederlanden ist der Betrieb der "Stints" seid heute untersagt:
Spiegel-Artikel
Niederländische Quelle

Der Hersteller hat schon in der letzten Woche Kunden kostenfrei einen "Service" angeboten um "Verschleißteile" zu tauschen, sowie eine weitere Schulung der Mitarbeiter.
Jetzt hat der zuständige Minister die Nutzung im öffentlichen Verkehrsraum untersagt. Übersetzt aus der NL-Quelle:
Zitat
Aus den ersten vorläufigen Ergebnissen dieser Untersuchung ergaben sich Zweifel an der technischen Konstruktion des Wagens. Diese könnte dazu führen, dass das Fahrzeug anhält oder aufhört zu bremsen.
Darüber hinaus hat Stintum, das Unternehmen, das die Stints produziert, Änderungen am Design vorgenommen, die nicht dem Ministerium für Infrastruktur und öffentliche Arbeiten vorgelegt wurden, teilt das Ministerium mit.


Der letzte Satz klingt ein wenig nach "ass-covering" des Ministeriums, aber das kann ich nicht beurteilen.

Aus einem Kommentar unter dem NL-Artikel (also Hörensagen, keine gesicherte Info):
Zitat
Wird ein Kabel getrennt, beschleunigt der Elektromotor maximal, ohne dass der "Gashebel" dies beeinflussen kann. Sie können das Gerät in diesem Fall nicht mit der Feststellbremse anhalten. Das betreffende Kabel kann sehr heiß werden (und sich dadurch lockern). Dies ist bereits in Amsterdam passiert. Diese ersten Befunde waren offenbar kein Grund für einen Rückruf des Herstellers.

Die Tests zeigen, dass eine einzelne Unterbrechung in der Antriebseinheit (weil das "0-Stromkabel" im Motorsystem sich löst oder anderweitig den Kontakt verliert) zu einer Beschleunigung des Fahrzeugs auf die höchste eingestellte Geschwindigkeit führen kann.
Der Fahrer kann dann mit der Feststellbremse eingreifen, aber es scheint, dass diese nicht stark genug ist, um den Stint zu stoppen.


es grüßt

thetdk


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das wir nicht alle auf der gleichen Seite stehen
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Explosiv
Beitrag 02.10.2018, 10:21
Beitrag #5732


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Immerhin stellt die Redaktion jetzt richtig, dass das kein Lastenrad ist. Hat mein Leserbrief, vielleicht zusammen mit vielen ähnlichen, doch etwas gebracht.
Und die niederländische Reaktion ist sicher richtig, wenn die Möglichkeit bestehen könnte, dass im Fehlerfall das Ding sich nicht mehr bremsen lässt. Das muss erst gründlich untersucht und für die Zukunft ausgeschlossen werden.
Eine Schande, wenn der Hersteller nicht selbst darauf geachtet hat. Aber das weiß man erst nach der Untersuchung.

Edit meint, dass ein Not-Aus, das diesen Namen verdient, auf jeden Fall den Antrieb ausschalten muss, egal, wie viele Kabel da abgegangen sind. Einfach, indem es die Energiezufuhr unterbricht.


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thetdk
Beitrag 02.10.2018, 10:39
Beitrag #5733


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Ich habe noch ein wenig gesucht, und den offiziellen vorläufigen Bericht gefunden (auf niederländisch):
Word-Dokument-Download om niederländischen Ministerium!
Die Erkenntnisse stehen auf Seite 2, und sind tatsächlich abenteuerlich.
Neben dem oben zitierten ist auch noch ein "Kontaktschlüssel" erwähnt, der wohl den Stint abschaltet. Dieser befindet sich links, wo auch die Handbremse sitzt.
Man müsste also die Bremse loslassen, um diesen Schlüssel zu betätigen...

Zudem hat der Hersteller den Motor wohl von 800W auzf 1200W verändert.
etc.

es grüßt

thetdk


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Beitrag 02.10.2018, 10:51
Beitrag #5734


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Der Not-Aus-Schalter wird offenbar in dem Schreiben gar nicht erwähnt.
Ist der nur Verzierung? Ich greif doch nicht umständlich nach einem Schlüssel, wenn ich direkt vor meiner Nase ein Not-Aus habe.
Ich würd gern mal einen Stromlaufplan von dem Ding sehen.


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Beitrag 02.10.2018, 13:44
Beitrag #5735


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Die Konstruktion der Kiste scheint mir irgendwie mehr als abenteuerlich zu sein wenn man das so ließt... entweder sollte es alles nur möglichst einfach und billig werden, oder derjenige der das Ding zusammen geschustert hat weiß es wirklich nicht besser.

Wenn die da von einem "0-Strom Kabel" reden, könte es ein Drehstrommotor in Sternschaltung sein? Dieser kann ja wenn man den 0-Leiter weg macht trotzdem noch laufen, es schalten sich halt nur immer abwechselnd jeweils 2 Spulen zwischen den Phasen in Reihe.

Eine noch bessere Schaltung wäre wenn der Not-Aus nicht nur den Strom unterbricht, sondern gleichzeitig auch noch den Motor kurz schließt, das gibt nämlich auch noch eine ordentliche Bremswirkung wenn er dann durch den Schwung weiter gedreht wird und als Generator wirkt.
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rapit
Beitrag 02.10.2018, 13:47
Beitrag #5736


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Zitat (thetdk @ 02.10.2018, 11:13) *
Zitat
Wird ein Kabel getrennt, beschleunigt der Elektromotor maximal, ohne dass der "Gashebel" dies beeinflussen kann. Sie können das Gerät in diesem Fall nicht mit der Feststellbremse anhalten. Das betreffende Kabel kann sehr heiß werden (und sich dadurch lockern). Dies ist bereits in Amsterdam passiert. Diese ersten Befunde waren offenbar kein Grund für einen Rückruf des Herstellers.

blink.gif BOAH!


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Explosiv
Beitrag 02.10.2018, 22:01
Beitrag #5737


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Man fasst es nicht:
KSTA: Autofahrer fährt bei geschlossener Bahnschranke Schwangere bei Zug-Unfall verletzt


Der Beitrag wurde von mir bearbeitet: 02.10.2018, 22:17
Bearbeitungsgrund: Beschreibung des Links ergänzt. Der Leser sollte vorher wissen, was ihn erwartet, wenn er auf den Link klickt.


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MisterOJ
Beitrag 03.10.2018, 17:25
Beitrag #5738


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Hallo BÜ-Fans,

hab hier mal ein süßes BÜ-Schätzchen von der Mosel:

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MisterOJ
Beitrag 03.10.2018, 18:14
Beitrag #5739


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...und hier noch ein 2.Schätzchen: wub.gif
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jeho
Beitrag 03.10.2018, 18:30
Beitrag #5740


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Ist schon putzig da.

Wohnt sich sicher auch ruhig und heimelig.

Wie oft verkehrt dort wohl eine Bahn?

JeHo


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Wenn Jeder bereit wäre für sein (Fehl)Verhalten und Missgeschicke auch vorbehaltlos die Verantwortung zu übernehmen,
dann wäre unsere "Miteinander" viel entspannter.
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MisterOJ
Beitrag 03.10.2018, 18:43
Beitrag #5741


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Zitat (jeho @ 03.10.2018, 19:30) *
Ist schon putzig da.

yes.gif

Zitat (jeho @ 03.10.2018, 19:30) *
Wohnt sich sicher auch ruhig und heimelig.

Jupp - tippe auf eher ruhiges, gemütliches Dorf...

Zitat (jeho @ 03.10.2018, 19:30) *
Wie oft verkehrt dort wohl eine Bahn?

Das ist ja die Stichbahn nach Traben-Trarbach - und das Bähnchen fährt stündlich...


OJ


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Mueck
Beitrag 03.10.2018, 18:57
Beitrag #5742


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Max. Breite 1,8 m? blink.gif
Also nur Fahrräder dort unterwegs? whistling.gif
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mir
Beitrag 03.10.2018, 19:46
Beitrag #5743


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Wenn Du einspurig hörst, denkst Du immer gleich Fahrrad.

Könnte doch auch ... ein Pferd sein, kleine Tiere, eine schmale Kutsche, ein Handwagen.

Oder, wenn auch ganz und gar unwahrscheinlich, ein Motorrad ...


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durban
Beitrag 04.10.2018, 08:36
Beitrag #5744


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@OJ: Diese BÜs wären nach heutigen Vorschriften sicher schwer zu modernisieren, oder? Wie würdest Du das machen?


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rapit
Beitrag 04.10.2018, 09:00
Beitrag #5745


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Erstmal ein paar Haltebalken aufpinseln! Gaanz wichtig.

Fehlt da nicht eigentlich auch eine Schachbretttafel? Oder gibt es die für BÜ-Überwacher nicht? think.gif


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thetdk
Beitrag 04.10.2018, 14:53
Beitrag #5746


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Zitat (Explosiv @ 02.10.2018, 11:51) *
Der Not-Aus-Schalter wird offenbar in dem Schreiben gar nicht erwähnt.
Ist der nur Verzierung? Ich greif doch nicht umständlich nach einem Schlüssel, wenn ich direkt vor meiner Nase ein Not-Aus habe.


Zitat (EMD @ 02.10.2018, 14:44) *
Eine noch bessere Schaltung wäre wenn der Not-Aus nicht nur den Strom unterbricht, sondern gleichzeitig auch noch den Motor kurz schließt, das gibt nämlich auch noch eine ordentliche Bremswirkung wenn er dann durch den Schwung weiter gedreht wird und als Generator wirkt.


Ich hatte mich schon immer gewundert, das von Not-Aus die Rede ist, obwohl ich nirgendwo einen erwähnt gefunden habe.
Jetzt erklärt sich das:
Zitat
In den Jahren nach den ersten Stints hat der Hersteller das Design des Fahrzeugs mehrfach angepasst. Zum Beispiel wurde der Notschalter, der ursprünglich am Fahrzeug vorhanden war, entfernt und im Mai 2014 wurde der Motor aufgerüstet. Wegen dieses schwereren Motors war die Höchstgeschwindigkeit des Stints höher und der Bremsweg war länger.

(übersetzt aus nu.nl, letzter Absatz)

Da diese Modifikationen wohl nicht gemeldet wurden, sind die Stints möglicherweise jahrelang ohne formale Zulassung unterwegs gewesen.

Der Hersteller behält sich nun jedoch vor, die Regierung wegen des Verbots zu verklagen...

es grüßt

thetdk



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das wir nicht alle auf der gleichen Seite stehen
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Kühltaxi
Beitrag 04.10.2018, 15:39
Beitrag #5747


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Diese Mini-BÜs an der Mosel hatten wir aber schonmal vor ein paar Jahren hier im Thema! wavey.gif
Damals war das Haus auf der Ecke noch ein Gasthaus und zu verkaufen.
Ich bin da auch schon mit dem Sprinter rüber, aber über den breiteren der beiden.


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Explosiv
Beitrag 04.10.2018, 17:09
Beitrag #5748


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Zitat (thetdk @ 04.10.2018, 15:53) *
Ich hatte mich schon immer gewundert, das von Not-Aus die Rede ist, obwohl ich nirgendwo einen erwähnt gefunden habe.
Jetzt erklärt sich das:
Zitat
In den Jahren nach den ersten Stints hat der Hersteller das Design des Fahrzeugs mehrfach angepasst. Zum Beispiel wurde der Notschalter, der ursprünglich am Fahrzeug vorhanden war, entfernt und im Mai 2014 wurde der Motor aufgerüstet. Wegen dieses schwereren Motors war die Höchstgeschwindigkeit des Stints höher und der Bremsweg war länger.

(übersetzt aus nu.nl, letzter Absatz)

Da diese Modifikationen wohl nicht gemeldet wurden, sind die Stints möglicherweise jahrelang ohne formale Zulassung unterwegs gewesen.

Der Hersteller behält sich nun jedoch vor, die Regierung wegen des Verbots zu verklagen...


Ich hatte diese NA-Schalter auf den Bildern gesehen. Wenn die jetzt nicht mehr dran sind, der Hersteller wusste, dass es Probleme mit losen Kabeln und darauf durchgehenden Stints gab und zudem die Handbremse so schwach ausgelegt ist, dass sie den Motor nicht beherrschen kann, dann ist das Verbot der Regierung das kleinste Problem des Herstellers.
Immerhin gibt es da gewisse Gesetze und Sorgfaltspflichten, die verletzt sein könnten. Und 4 tote Kleinkinder plus Verletzte. Angriff ist da nicht immer die beste Verteidigung. Da geht es hoffentlich auch um persönliche Haftung der Verantwortlichen.

NA weglassen und Aus-Schalter im Panikfall unerreichbar. Sagenhaft.


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petraelvis
Beitrag 11.10.2018, 15:07
Beitrag #5749


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Hallo zusammen,
ich verfolge den Thread schon länger und freue mich, dass es immer noch Autofahrer gibt, die Wert auf korrektes Verhalten am Bahnübergang legen. Zu folgender Frage möchte ich mich vom Standpunkt der Schiene aus etwas ausführlicher äußern.

Zitat (durban @ 01.10.2018, 11:56) *
Dazu eine Frage von mir als Laie: Kann er das wirklich? Hat der Triebfahrzeugführer keine Möglichkeit, unter Missachtung aller für ihn geltenden Vorschriften den BÜ zu befahren? Und wie ist es bei wärterbedienten BÜ; kann der Wärter eine Rückmeldung geben, obwohl der BÜ nicht gesichert ist?


Hier muss nach den verschiedenen Überwachungsarten unterschieden werden:
Es gibt

1. Üs-Anlagen (werden durch ein separates BÜ-Signal überwacht, dass dem Triebfahrzeugführer (Tf) den gesicherten Zustand anzeigt)

Liegt hier eine Störung vor, so ist das Bü-Signal für den Tf erloschen. Er muss dies durch Bedienen einer Wachsamkeitstaste auf dem Führerstand bestätigen. Ein Risiko existiert nur dahingehend, dass der Tf das erloschene Signal anschließend "vergisst". Da der BÜ jedoch im Bremswegabstand auf das Signal folgt, muss man sich hier eigentlich keine Sorgen machen. wink.gif

2. Hp-Anlagen (werden durch ein normales Hauptsignal überwacht, dass erst bei gesichertem Zustand einen Fahrtbegriff zeigt)

Ist hier der BÜ gestört, bleibt das Signal auf Halt. Der zuständige Fahrdienstleiter (Fdl) muss dem Tf einen schriftlichen Befehl zum Sichern des Bahnübergangs übermitteln (vor dem BÜ in Strecken-km xxx halten, ggf. Hilfseinschaltung bedienen oder durch Pfeifsignal sichern). Danach darf er auf dem Stellwerk eine Taste bedienen, die den BÜ aus der Abhängigkeit zu dem Signal herausnimmt -> Signal kommt auf Fahrt trotz gestörtem BÜ. Diese Taste heißt Bahnübergangshilfsfreimeldetaste (BÜHFT), der Einfachheit halber gerne Haft-Taste genannt, da das ziemlich genau beschreibt wo der Fahrdienstleiter landet, wenn er den Befehl vergessen hat. thread.gif
Diese Bedienhandlung muss mehrfach bestätigt und nachgewiesen werden, weshalb auch hier das menschlich gelagerte Risiko sehr gering ist.
(1. Fdl vergisst den Befehl 2. Tf vergisst vor BÜ anzuhalten)

3. Fü-Anlagen (redundante Aufführung, Ordnungszustand wird durch einen Fdl überwacht)

Wird die Anlage dem Fdl als gestört gemeldet und sind bereits Züge in Richtung des BÜ unterwegs, gibt der Fdl über Funk einen Nothaltauftrag ab. Danach sperrt er sämtliche Fahrstraßen, die auf den BÜ weisen. Ab jetzt diktiert der Fdl auch hier jedem TF einen schriftlichen Befehl, bevor er die Sperrung der Fahrstraße umgeht und den Zug in Richtung des BÜ schickt. Risikofaktoren sind hier dieselben wie bei Hp-Anlagen (1. Fdl vergisst den Befehl 2. Tf vergisst vor BÜ anzuhalten)

4. wärterbediente Anlagen (Ein Schrankenwärter bedient die Schranken)

Entweder muss vor Zulassung der Zugfahrt die Rückmeldung durch den Schrankenwärter eingegangen sein, dass die Schranken geschlossen sind
oder der Schrankenwärter wird vor Zulassung der Zugfahrt über die Abfahrtszeit des Zuges benachrichtigt und schließt die Schranken in eigener Verantwortung. Da bei diesem Verfahren die volle Verantwortung für die rechtzeitige Schließung der Schranken bei einer einzelnen Person liegt, ist diese Überwachungsart mit den meisten Risiken behaftet. Deshalb ist das Verfahren nur noch dort zugelassen, wo die Bahnstrecke derart ausgerüstet ist, dass bei nicht geschlossenen Schranken (Schließen vergessen) der Zug selbsttätig zum Halten gebracht wird. Realisiert wird dies durch die Installation von Magneten im Bremswegabstand. Sind die Schranken nicht vollständig geschlossen (Stromkreis nicht geschlossen) wird dem Zug durch die Schwingfrequenz des Magneten vorgegaukelt, er habe ein Halt zeigendes Signal überfahren -> Der Zug bremst selbsttätig bis zum Stillstand.

Ich hoffe, dass waren jetzt nicht zu viele bahntechnische Details, aber jeder sollte nun ein Bild davon haben mit welcher Sicherheitsphilosophie im Bahnbetrieb gearbeitet wird.
Gerade wegen der vielen technischen Absicherungen ist es immer wieder deprimierend, dass es zu Unfällen an BÜ kommt, denn die beste Sicherung hilft nichts, wenn sie vom Straßenverkehrsteilnehmer ignoriert wird. Und dass ein Lokführer an einem BÜ vorbeifährt, den er laut Befehl hätte sichern müssen, ist mir bisher noch nicht untergekommen, denn allen (Bahn-)Beteiligten ist bei einer BÜ-Störung bewusst, welche Verantwortung sie in diesem Moment tragen. smile.gif

Viele Grüße
petralevis
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Explosiv
Beitrag 12.10.2018, 05:20
Beitrag #5750


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Willkommen im Forum und Danke für die ausführliche Darstellung.
Man könnte fast meinen, Du wärst vom Fach. rolleyes.gif

PS: mein Vater war FDL. Gut, dass er den Zustand der Bahn heute nicht mehr miterlebt hat.


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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 19.08.2025 - 03:40