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> Gefahrenquelle Bahnübergang
Reinheit
Beitrag 08.03.2018, 01:46
Beitrag #5451


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Fällt das dann unter instant karma?
smile.gif


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MisterOJ
Beitrag 08.03.2018, 08:29
Beitrag #5452


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Was´n das?

Imho eher unter Deppenalarm... ranting.gif


OJ


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Reinheit
Beitrag 08.03.2018, 12:21
Beitrag #5453


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Ich zitiere mal Giga:

Was heißt „Instant Karma“ bei YouTube und Co.?
….
Findet ihr „Instant Karma“ als Zusatz bei einem Videotitel oder einer Nachricht, ist davon auszugehen, dass eine Person eine missbilligende Handlung begangen hat und diese unmittelbar und direkt bestraft wird, indem der Person etwas widerfährt. Folgende Beispiele stehen für „Instant Karma“-Handlungen:
Ein Radfahrer überholt aggressiv einen anderen, ordentlichen Fahrer und stürzt dann zu Boden.
Ein Hundebesitzer ärgert seinen Hund und wird dann gebissen.
Ein Verkehrsteilnehmer missachtet jegliche Verkehrsregeln und läuft dabei direkt der Polizei in die Arme.
Jemand versucht eine Person, die über einen Baumstamm balanciert, zu verunsichern und fällt dabei selbst vom Baumstamm.
….


Auf jeden Fall hatte ich es so gemeint.


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MisterOJ
Beitrag 14.03.2018, 22:32
Beitrag #5454


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Zitat (Reinheit @ 08.03.2018, 12:21) *
Was heißt „Instant Karma“ bei YouTube und Co.?
….

Auf jeden Fall hatte ich es so gemeint.

Aja - ich kenn sowas von meiner Oma. Die sagte sinnhaft sowas wie "kleine Sünden bestraft der liebe Gott sofort"


notworthy.gif Danke @Reinheit für deine ausführliche ...
... jetzt hab ich wieder was dazugelernt. Ich LIEBE wub.gif das VP!!!! yahoo.gif


OJ wavey.gif


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Reinheit
Beitrag 15.03.2018, 00:10
Beitrag #5455


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Wenn wir schon die Altvorderen zitieren: meine eine Oma sagte (in Vermischung zweier Volksweisheiten) stets: ärgere nie ein Tier zum Scherz, denn es könnt' geladen sein! smile.gif


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mkossmann
Beitrag 18.03.2018, 11:43
Beitrag #5456


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Fahrerin besoffen - Hund tot
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Commander
Beitrag 02.05.2018, 09:22
Beitrag #5457


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Hallo zusammen,

nach langer Zeit bin ich mal wieder an Bord. wavey.gif


Kurz vorweg: Leider sind die Bilder nicht richtig ausgerichtet. ranting.gif Diese äußerst unkomfortable Veröffentlichung der Bilder bitte ich zu entschuldigen. Ich habe sie mit einem iPhone gemacht, auf dem Windows-Rechner sind sie korrekt ausgerichtet, nach dem Upload jedoch nicht mehr. Auch, wenn ich sie im Rechner "auf dem Kopf" einstelle, werden sie beim Upload nicht "richtig rum" gedreht. Für sachdienliche Hinweise zur Korrektur wäre ich dankbar und würde es dann hier sehr gerne korrigieren. rolleyes.gif


Ich möchte euch einen Bahnübergang vorstellen, der meines Erachtens mehrere Fehler sowohl in der technischen als auch der nicht-technischen Sicherung aufweist.
Diesbezüglich möchte ich gerne eure Meinung hören:
Seht ihr das auch so?
Seht ihr vielleicht noch mehr?
Könnt ihr meine Punkte mit Rechtsgrundlagen/Verordnungen/Richtlinien untermauern?
An welche Stellen sollte ich meine Anmerkung richten? Streckeninhaber ist klar, macht auch Polizei Sinn oder sind die dahingehend genau so aktiv, wie in Sachen vorschriftsmäßiger Baustellenabsicherung? Gibt es noch andere Stellen, die informiert werden sollten?

Es handelt sich um einen Bahnübergang, der parallel zu einer Bundesstraße mit Nord/Süd Verlauf führt und an der betroffenen Stelle eine Einmündung sichert.

Fahrtrichtung Norden

In Fahrtrichtung Norden wird sowohl der Geradeaus- als auch der Rechtsabbiegeverkehr über einen Fahrstreifen geführt. Es befindet sich rechtsseitig ein Peitschenmast mit zwei Signalgebern rechts der Fahrbahn mit einem Andreaskreuz ohne Zusatzzeichen und einem Signalgeber oberhalb der Fahrbahn. Außerdem befindet sich ein Signalgeber mit einem Andreaskreuz mit Zusatzzeichen hier rechts hinter der Einmündung .


Probleme hier:

Andreaskreuze
Vor der Einmündung fehlt das Zusatzzeichen. Demnach ist hier auch für den Geradeausverkehr ein Hinweis auf einen Bahnübergang, den es für ihn nicht gibt. Somit wäre auch das erste Andreaskreuz mit Zusatzzeichen rechts zu versehen.

Signalgeber
Es gibt drei Signalgeber mit Pfeiloptik nach rechts (zwei rechts an der Einmündung, einer über der Fahrbahn), sowie einen Signalgeber mit Vollscheibe rechts der Fahrbahn. Hier wäre es angezeigt, dass der Signalgeber oberhalb der Fahrbahn ebenfalls eine Vollscheibe aufweist.

Signalfolge
Zunächst schalten alle drei Signalgeber am Peitschenmast über gelb auf rot. Dann folgt der Signalgeber hinter der Einmündung.
Nach der Räumzeit erlischt der Signalgeber mit Vollscheibe rechts der Fahrbahn, um den Geradeausverkehr wieder frei zu geben. Gleichzeitig erlischt jedoch auch der Signalgeber mit Pfeiloptik oberhalb der Fahrbahn.
Signalgeber mit gleicher Bestimmung müssen ein gleichzeitiges Signalbild aufweisen. Hier haben alle drei Signalgeber mit Pfeiloptik eine anderes Signalbild: Hinter der Einmündung kommt die Signalfolge zu spät, oberhalb der Fahrbahn erlischt das Signal, während die anderen Signalgeber noch rot zeigen. Hier wäre die Signalfolge des oberen Signalgebers unter Wegfall der Pfeiloptik zu belassen (dann Vollscheibe) und die Signalfolge des hinteren Signalgebers parallel mit den anderen Signalgebern zu beginnen.


Die Signalfolgen aus den anderen Fahrtrichtungen konnte ich nicht begutachten, da auf der Strecke zurzeit nur unregelmäßig Güterzüge fahren. Die vorigen Bilder sind Zufallstreffer.

Fahrtrichtung Süden
In Fahrtrichtung Süden befindet sich ein Peitschenmast. Geradeaus- und Linksabbeigeverkehr werden über eigene Fahrspuren geführt. Rechtsseitig ein Signalgeber mit Vollscheibe, über der Linkisabbiegespur ein Signalgeber mit Pfeiloptik links. Linksseitig befindet sich ein Signalgeber hinter der Einmüundung mit Pfeiloptik nach links. Ein Andreaskreuz befindet sich ausschließlich rechts der Fahrbahn und ohne Zusatzzeichen.


Probleme hier:

Andreaskreuze
Wie beschrieben gibt es nur ein einziges Andreaskreuz in dieser Fahrtrichtung und dies obendrein ohne Zusatzzeichen links. Somit ergibt sich eine fehlende Beschilderung des Bahnübergangs für Linksabbieger und somit eine fehlende Ankündigung sowie Vorrangregelung. Hier wäre auch linksseitig unterhalb des bestehenden Signalgebers hinter der Einmündung ein Andreaskreuz mit Zusatzzeichen zu montieren. Das Andreaskreuz rechts der Fahrbahn ist an dieser Stelle meines Erachtens nicht erforderlich.

Signalgeber
Für den Geradeausverkehr gibt es nur einen Signalgeber rechts der Fahrbahn. Hier wäre ein weiterer Signalgeber über der Geradeausspur angezeigt. Zum einen ergibt dies aus Sicherheitsgründen ein Redundanz, außerdem verdeutlicht dies den Bezug der unterschiedlichen Signalgeber für die jeweilige Fahrspur. Meines Wissens handelt es sich hier im Landkreis um den ersten Bahnübergang mit einer eigenen Signalisierung für eine Räumphase, somit ist eine Verdeutlichung dieser wenig geläufigen Signalfolge sinnvoll.

Ergänzend wäre hier ein weiterer Signalgeber für die Linksabbieger linksseitig vor der Einmündung ideal.

Aus der Einmündung

Die Einmündung in die Bundesstraße gabelt sich direkt am Bahnübergang. Dieser ist dort mit jeweils einem Andreaskreuz links und rechts der Einmündung mit Signalgeber und Andreaskreuz gesichert. Leider ist keiner der Signalgeber auf die südliche der beiden Straßen ausgerichtet. Dies sollte idealerweise der Fall sein.
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durban
Beitrag 02.05.2018, 10:40
Beitrag #5458


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Bei dem Peitschanausleger "von Norden kommend" hat man vermutlich nur die falsche Streuscheibe eingesetzt. think.gif

Die verzögerte Phase des Signalgebers hinter der Kreuzung halte ich aber für sinnvoll. Auf diese Weise kann der Kreuzungsbereich geräumt werden, während nachfolgende Rechtsabbieger schon aufgehalten werden.

Ich sehe es auch so, dass von Süden kommend eine weitere LZA mit Vollscheibe sinnvoll wäre.



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Proxima Estación: Esperanza.
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Mueck
Beitrag 02.05.2018, 11:58
Beitrag #5459


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Zusatzfrage:
Zitat (Commander @ 02.05.2018, 10:22) *
Fahrtrichtung Süden
˙˙˙˙ uɥɐqɹɥɐɟ pun ƃǝʍpɐɹ uǝɥɔsıʍz ƃunpuıqɹǝʌ ǝuıǝ ɐɾ lǝdɯɐ ɹǝp ɥɔɐu zɹnʞ uɐɯ ʇɥǝıs ɐp
Äh ...
Da sieht man kurz nach der Ampel ja eine Verbindung zwischen Radweg und Fahrbahn ....
Welches Signal sieht der gemeine Radler, der dort schon eine längere Weile darauf wartet, die Fahrbahn in Richtung einmündende Straße zu queren?
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Commander
Beitrag 02.05.2018, 12:30
Beitrag #5460


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Zitat (durban @ 02.05.2018, 11:40) *
Bei dem Peitschanausleger "von Norden kommend" hat man vermutlich nur die falsche Streuscheibe eingesetzt. think.gif

Die verzögerte Phase des Signalgebers hinter der Kreuzung halte ich aber für sinnvoll. Auf diese Weise kann der Kreuzungsbereich geräumt werden, während nachfolgende Rechtsabbieger schon aufgehalten werden.

Bzgl. falscher Streuscheibe sehe ich es auch so.
Sehr interessanter Gedanke. Wobei nach der Haltelinie an dem Peitschenmast keine weitere Haltelinie folgt.



Zitat (Mueck @ 02.05.2018, 12:58) *
Zusatzfrage:
Zitat (Commander @ 02.05.2018, 10:22) *
Fahrtrichtung Süden
˙˙˙˙ uɥɐqɹɥɐɟ pun ƃǝʍpɐɹ uǝɥɔsıʍz ƃunpuıqɹǝʌ ǝuıǝ ɐɾ lǝdɯɐ ɹǝp ɥɔɐu zɹnʞ uɐɯ ʇɥǝıs ɐp
Äh ...
Da sieht man kurz nach der Ampel ja eine Verbindung zwischen Radweg und Fahrbahn ....
Welches Signal sieht der gemeine Radler, der dort schon eine längere Weile darauf wartet, die Fahrbahn in Richtung einmündende Straße zu queren?

blushing.gif
Hervorragend bemerkt! Für die Radfahrer gibt es weder Signalgeber, noch Andreaskreuze, noch Haltelinien.
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Mueck
Beitrag 02.05.2018, 13:05
Beitrag #5461


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Na wunderbar! Endlich mal freie Fahrt für freie Rad____________
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MisterOJ
Beitrag 02.05.2018, 14:53
Beitrag #5462


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Zitat (Commander @ 02.05.2018, 10:22) *
Ich möchte euch einen Bahnübergang vorstellen, der meines Erachtens mehrere Fehler sowohl in der technischen als auch der nicht-technischen Sicherung aufweist.

unsure.gif Wie kommst du darauf? think.gif
Zitat (Commander @ 02.05.2018, 10:22) *
Diesbezüglich möchte ich gerne eure Meinung hören:
Seht ihr das auch so?
Seht ihr vielleicht noch mehr?

Na dann wird ich mal schauen…
Zitat (Commander @ 02.05.2018, 10:22) *
Könnt ihr meine Punkte mit Rechtsgrundlagen/Verordnungen/Richtlinien untermauern?

Die hängen sehr vom Infrastrukturinhaber (also nicht wer da FÄHRT, sondern wem die Strecke gehört) ab – also ob DB-Strecke oder Privatbahn…
Zitat (Commander @ 02.05.2018, 10:22) *
An welche Stellen sollte ich meine Anmerkung richten? Streckeninhaber ist klar, macht auch Polizei Sinn oder sind die dahingehend genau so aktiv, wie in Sachen vorschriftsmäßiger Baustellenabsicherung? Gibt es noch andere Stellen, die informiert werden sollten?

cop.gif macht nur Sinn wenn akut Gefahr im Verzug ist (z. B. bei Bauarbeiten am BÜ); wobei die cop.gif oftmals mit BÜ`s überfordert sind; am besten sind Bundespolizei.
Allerdings findet an BÜ regelmäßig 1xjährlich eine BÜ-Verkehrsschau mit allen Beteiligten statt – da wird dann geschaut, ob der BÜ noch dem Vorschriftenstand entspricht und ob es Auffälligkeiten gibt (z. B. Schadspuren, die auf Mängel hinweisen)
Zitat (Commander @ 02.05.2018, 10:22) *
Es handelt sich um einen Bahnübergang, der parallel zu einer Bundesstraße mit Nord/Süd Verlauf führt und an der betroffenen Stelle eine Einmündung sichert.

Fahrtrichtung Norden
In Fahrtrichtung Norden wird sowohl der Geradeaus- als auch der Rechtsabbiegeverkehr über einen Fahrstreifen geführt. Es befindet sich rechtsseitig ein Peitschenmast mit zwei Signalgebern rechts der Fahrbahn mit einem Andreaskreuz ohne Zusatzzeichen und einem Signalgeber oberhalb der Fahrbahn. Außerdem befindet sich ein Signalgeber mit einem Andreaskreuz mit Zusatzzeichen hier rechts hinter der Einmündung .

Ja ich hab do so meine Vermutungen… whistling.gif
  • die von rechts kommende Seitenstraße ist ja wartepflichtig (man sieht ja sogar deren Z205)
    demzufolge müssen diese von dort kommenden Einbieger AUF dem BÜ warten wenn sie Einbiegen wollen.
    Damit bei einer BÜ-Einschaltung diese AUF dem BÜ wartenden Fahrzeuge behinderungsfrei räumen (=einbiegen) können, hält man den Verkehr auf der gleisparallelen Vorfahrtsstraße (beide Richtungen) mit 'vorgeschalteten Lichtzeichen' an.
    Das ist der obere Signalgeber am Peitschenmast und am Standmast der linke andreaskreuzlose Signalgeber (die durften eine Vollscheibe haben).
  • haben die auf dem BÜ wartenden Einbieger den BÜ geräumt (die genaue Räumung wird separat berechnet), dann schaltet sich der BÜ "richtig" ein.
    Hierzu gibt es die 'anderen' BÜ Lichtzeichen MIT Andreaskreuz (auf dem Foto der rechte Signalgeber; vermutlich mit Rechtspfeiloptik).
    Diese gehen über gelb auf rot; danach schließt sich die Halbschranke und der BÜ ist gesichert.
  • Nach Abschluss der BÜ-Sicherung (das kann mit Rotlicht oder mit Schrankenschließung sein) gehen dann die vorgeschalteten Lichtzeichen wieder aus und erlauben so auch bei geschlossenem BÜ das gleisparallele Befahren der Vorfahrtsstraße.
  • Der Signalgeber hinter der Einmündung (vermutlich auch mit Rechtspfeiloptik) ist ein zusätzliches BÜ-deckendes Lichtzeichen für an der Haltlinie stehende Fahrzeuge.

Zitat (Commander @ 02.05.2018, 10:22) *
Probleme hier:

Andreaskreuze
Vor der Einmündung fehlt das Zusatzzeichen. Demnach ist hier auch für den Geradeausverkehr ein Hinweis auf einen Bahnübergang, den es für ihn nicht gibt. Somit wäre auch das erste Andreaskreuz mit Zusatzzeichen rechts zu versehen.

Nein das Zz fehlt nicht, da das den BÜ deckende Lichtzeichen mangels ausreichendem Platz zwischen Straße und Gleis VOR der Einmündung steht.
Denn: Ein Rechtsabbieger muss bei geschlossenem BÜ bereits HIER anhalten!
Zitat (Commander @ 02.05.2018, 10:22) *
Signalgeber
Es gibt drei Signalgeber mit Pfeiloptik nach rechts (zwei rechts an der Einmündung, einer über der Fahrbahn), sowie einen Signalgeber mit Vollscheibe rechts der Fahrbahn. Hier wäre es angezeigt, dass der Signalgeber oberhalb der Fahrbahn ebenfalls eine Vollscheibe aufweist.

Der Signalgeber am Peitschenmast hat eine Pfeiloptik? unsure.gif Dann gehört an den Peitschenausleger ein liegendes Andreaskreuz ran!
Zitat (Commander @ 02.05.2018, 10:22) *
Signalfolge
Zunächst schalten alle drei Signalgeber am Peitschenmast über gelb auf rot. Dann folgt der Signalgeber hinter der Einmündung.

…das ist das BÜ-deckende Lichtzeichen!
Zitat (Commander @ 02.05.2018, 10:22) *
Nach der Räumzeit erlischt der Signalgeber mit Vollscheibe rechts der Fahrbahn, um den Geradeausverkehr wieder frei zu geben. Gleichzeitig erlischt jedoch auch der Signalgeber mit Pfeiloptik oberhalb der Fahrbahn.

SO geht die Schaltung auch. yes.gif Ist imho aber nichts ungewöhnliches…
Zitat (Commander @ 02.05.2018, 10:22) *
Signalgeber mit gleicher Bestimmung müssen ein gleichzeitiges Signalbild aufweisen. Hier haben alle drei Signalgeber mit Pfeiloptik eine anderes Signalbild: Hinter der Einmündung kommt die Signalfolge zu spät, oberhalb der Fahrbahn erlischt das Signal, während die anderen Signalgeber noch rot zeigen.

no.gif es gibt 2 unterschiedliche Signalbilder: "Vollscheibe" und "Pfeiloptik" das ist so ok und auch wichtig!
Zitat (Commander @ 02.05.2018, 10:22) *
Hier wäre die Signalfolge des oberen Signalgebers unter Wegfall der Pfeiloptik zu belassen (dann Vollscheibe) und die Signalfolge des hinteren Signalgebers parallel mit den anderen Signalgebern zu beginnen.

Die Pfeiloptik darf nicht wegfallen, da diese ja den BÜ sichert.
Oder andersherum: man könnte auf die Pfeil-Signalgeber verzichten, dann aber bleibt die Einmündung für die gesamte Zeit der BÜ-Sperrung ebenfalls gesperrt – d.h. bei geschlossenem BÜ darf dann auch keiner auf der Vorfahrtstraße fahren.
Und diese (aus BÜ-Sicht unnötige Verkehrsbehinderung) will man nicht ->daher die selektiven Signalgeber….

Zitat (Commander @ 02.05.2018, 10:22) *
Fahrtrichtung Süden
In Fahrtrichtung Süden befindet sich ein Peitschenmast. Geradeaus- und Linksabbiegeverkehr werden über eigene Fahrspuren geführt. Rechtsseitig ein Signalgeber mit Vollscheibe, über der Linkisabbiegespur ein Signalgeber mit Pfeiloptik links. Linksseitig befindet sich ein Signalgeber hinter der Einmüundung mit Pfeiloptik nach links. Ein Andreaskreuz befindet sich ausschließlich rechts der Fahrbahn und ohne Zusatzzeichen.

Also ist hier eine richtungsgetrennte Signalisierung möglich…
Zitat (Commander @ 02.05.2018, 10:22) *
Probleme hier:

Andreaskreuze
Wie beschrieben gibt es nur ein einziges Andreaskreuz in dieser Fahrtrichtung und dies obendrein ohne Zusatzzeichen links. Somit ergibt sich eine fehlende Beschilderung des Bahnübergangs für Linksabbieger und somit eine fehlende Ankündigung sowie Vorrangregelung. Hier wäre auch linksseitig unterhalb des bestehenden Signalgebers hinter der Einmündung ein Andreaskreuz mit Zusatzzeichen zu montieren. Das Andreaskreuz rechts der Fahrbahn ist an dieser Stelle meines Erachtens nicht erforderlich.

Das Andreaskreuz gilt für Linksabbieger die bei geschlossenem BÜ HIER anzuhalten haben. Es gehört jedoch zum Peitschen-Lichtzeichen und daher als liegendes Andreaskreuz an den Peitschenmastausleger.
Am rehcten Standmast hat es nichts zu suchen, da das dortige Lichtzeichen ein 'vorgeschaltetes Lichtzeichen' ist (ermöglicht das Räumen der Einbieger) und als solches kein Andreaskreuz haben darf.
Zitat (Commander @ 02.05.2018, 10:22) *
Signalgeber
Für den Geradeausverkehr gibt es nur einen Signalgeber rechts der Fahrbahn. Hier wäre ein weiterer Signalgeber über der Geradeausspur angezeigt. Zum einen ergibt dies aus Sicherheitsgründen ein Redundanz, außerdem verdeutlicht dies den Bezug der unterschiedlichen Signalgeber für die jeweilige Fahrspur.

Da hast du vom Grundsatz her recht; nur erlaubt die jeweilige BÜ-Vorschrift bei bestimmten Randbedingungen auf ein 2.vorgeschaltetes Lichtzeichen verzichten zu können…
Offenbar trafen diese Randbedingungen hier zu.
Zitat (Commander @ 02.05.2018, 10:22) *
Meines Wissens handelt es sich hier im Landkreis um den ersten Bahnübergang mit einer eigenen Signalisierung für eine Räumphase, somit ist eine Verdeutlichung dieser wenig geläufigen Signalfolge sinnvoll.

Wie gesagt – es scheint hier wohl zulässig zu sein. (wie lange gibt es denn diese BÜ-Anlage schon?)
Ergänzend wäre hier ein weiterer Signalgeber für die Linksabbieger linksseitig vor der Einmündung ideal.
Naja hier hat man (in Analogie zur Gegenrichtung) für an der Haltlinie wartende Linksabbieger das BÜ-Lichtzeichen in Gegenüberaufstellung angeordnet zur besseren Erkennbarkeit.
Zitat (Commander @ 02.05.2018, 10:22) *
Aus der Einmündung
Die Einmündung in die Bundesstraße gabelt sich direkt am Bahnübergang. Dieser ist dort mit jeweils einem Andreaskreuz links und rechts der Einmündung mit Signalgeber und Andreaskreuz gesichert. Leider ist keiner der Signalgeber auf die südliche der beiden Straßen ausgerichtet.

Ja hier wäre ein zusätzliches Seitenlicht sinnvoll! yes.gif
btw: wie ist den die Vorfahrtssituation hier geregelt? Da gilt doch vom BÜ kommend hoffentlich nicht rvl??? blink.gif

OJ


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rapit
Beitrag 02.05.2018, 14:59
Beitrag #5463


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Zitat (MisterOJ @ 02.05.2018, 15:53) *
Oder andersherum: man könnte auf die Pfeil-Signalgeber verzichten, dann aber bleibt die Einmündung für die gesamte Zeit der BÜ-Sperrung ebenfalls gesperrt – d.h. bei geschlossenem BÜ darf dann auch keiner auf der Vorfahrtstraße fahren.

Du hast da was nicht verstanden:

Am rechten Mast: 2 Lichtzeichen: eines mit Vollscheibe, eines mit Rechtspfeil.

Am Kragarm (oben) nur ein Lichtzeichen. Das hat fälschlich einen Rechtspfeil.

Zunächst: alles geht auf Rot (zwecks Ermöglichung der Räumung).
Dann erlischt die Vollscheibe. Und der Rechtspfeil am Kragarm. Es leuchtet nur noch der Rechtspfeil rechts am Mast.

Das ist Unsinn.

Es ist nach Anhalten des kompletten verkehrs zwecks Räumung auch gar kein Kragarm-Signal mehr erforderlich.

Oben ist einfach die falsche Streuscheibe drin. wavey.gif


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Mueck
Beitrag 02.05.2018, 17:17
Beitrag #5464


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Zitat (MisterOJ @ 02.05.2018, 15:53) *
(wie lange gibt es denn diese BÜ-Anlage schon?)
Offenbar noch nicht sehr lange ...
Google Maps hat noch nicht mal eine Abbiegespur über die Bahn
April 2016 war diese dann hingemalt, aber noch ohne irgendwelche Verkehrslichter ...
Dezember 2017 waren dann bunte Lichtelemente vorhanden in Mapillary , wenn auch nciht an ...
Geht um die Reaktivierung der Bentheimer Eisenbahn

Zitat (MisterOJ @ 02.05.2018, 15:53) *
btw: wie ist den die Vorfahrtssituation hier geregelt? Da gilt doch vom BÜ kommend hoffentlich nicht rvl??? blink.gif
Also ich seh da nix ...

Im übrigen ist das lichtzeichenanlagenlose Radwegverbindungsstückelchen nicht nur für die abbiegenden Radler, sondern von der Seite schleichen sich auch noch Radler rein auf drei Routen ...
Womöglich könnten da noch mehr als Radler ruaskommen, wer weiß ...
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Commander
Beitrag 03.05.2018, 12:04
Beitrag #5465


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Moin OJ,

vielen Dank für die gewohnt ausführliche Antwort! wavey.gif

Die Strecke gehört, wie bereits korrekt festgestellt wurde, der Bentheimer Eisenbahn.

Der Übergang wurde erst vor einem Jahr neu gesichert.
https://www.gn-online.de/niedergrafschaft/b...ert-187139.html

Zitat (MisterOJ @ 02.05.2018, 15:53) *
btw: wie ist den die Vorfahrtssituation hier geregelt? Da gilt doch vom BÜ kommend hoffentlich nicht rvl??? blink.gif

Du meinst aus der Nebenstraße kommend? Da steht ein 205er.
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rapit
Beitrag 03.05.2018, 13:04
Beitrag #5466


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@Mueck hat es wohl in die andere Richtung verstanden, da kommt nämlich auch unmittelbar eine Einmündung. Da muss den vom BÜ kommenden Vorfahrt eingeräumt werden, es empfiehlt sich ein Vz301 (und ein Vz 205 für die von rechts kommenden); kostet nicht die Welt.


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Mueck
Beitrag 03.05.2018, 13:53
Beitrag #5467


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Zitat (rapit @ 03.05.2018, 14:04) *
@Mueck hat es wohl in die andere Richtung verstanden,
... und OJ auch, den Knoten da, wobei es mir scheint, dass dort etwas umgebaut und vom BÜ abgerückt wurde, dass zumindest Pkw bei RvL da hin passen täten. Größere Lkw werden halt vom Zug getunnelt ... thread.gif

Zitat (Mueck @ 03.05.2018, 14:48) *
umgebaut
Da sieht man einen aktuelleren Zustand noch mit den Sanddünen der Baustelle ... 10 m kriegt man da wohl zusammen ...
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Commander
Beitrag 04.05.2018, 07:05
Beitrag #5468


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Zunächst muss ich einmal anmerken, wie toll ich es finde, wie viel Mühe ihr euch macht; auch verschiedene Ansichten zu finden. Ich danke euch schon mal vielmals! cool.gif

Also beim RvL vom Bahnübergang kommend ist die Zurücklegung der Einmündung hinreichend, meint ihr? Oder wäre eine beschilderte Vorfahrtregelung zu Gunsten der BÜ-Räumung dennoch sinnvoll?
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rapit
Beitrag 04.05.2018, 09:21
Beitrag #5469


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Ich bin klar für "oder". (... wäre eine beschilderte Vorfahrtregelung zu Gunsten der BÜ-Räumung dennoch sinnvoll) wavey.gif


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MisterOJ
Beitrag 06.05.2018, 22:35
Beitrag #5470


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Zitat (rapit @ 02.05.2018, 15:59) *
Du hast da was nicht verstanden:
- Am rechten Mast: 2 Lichtzeichen: eines mit Vollscheibe, eines mit Rechtspfeil.
- Am Kragarm (oben) nur ein Lichtzeichen. Das hat fälschlich einen Rechtspfeil.

Zunächst: alles geht auf Rot (zwecks Ermöglichung der Räumung).
Dann erlischt die Vollscheibe. Und der Rechtspfeil am Kragarm. Es leuchtet nur noch der Rechtspfeil rechts am Mast.

Das ist Unsinn.

blink.gif Da stimme ich dir zu.

- nach BÜ-Schließung darf nur die Vollscheibe erlöschen
- die Pfeiloptik wird weiterhin gebraucht

Zitat (rapit @ 02.05.2018, 15:59) *
Oben ist einfach die falsche Streuscheibe drin. wavey.gif

Imho ein Fall von falscher Streuscheibe im Peitschen-Signalgeber! wallbash.gif

Bei der DB AG müßten es i.d.R. am Kragarm auch 2 Signalgeber geben.


--> Mein Vorschlag: / an den Bahnbetreiber mit den entsprechenden ausführlichen Schilderungen



Zitat (Mueck @ 02.05.2018, 18:17) *
Offenbar noch nicht sehr lange ...
...

Imho ein Fall von NE-Bahn...
...da geht (leider) immer "mehr" als bei der DB AG.

Also ich als BÜ-Planer hätte da bissl was anders gelöst... rolleyes.gif

Zitat (Mueck @ 02.05.2018, 18:17) *
Zitat (MisterOJ @ 02.05.2018, 15:53) *
btw: wie ist den die Vorfahrtssituation hier geregelt? Da gilt doch vom BÜ kommend hoffentlich nicht rvl??? blink.gif
Also ich seh da nix ...

blink.gif Also im Seitenweg direkt nach dem BÜ rvl???


Zitat (Commander @ 03.05.2018, 13:04) *
Moin OJ,

vielen Dank für die gewohnt ausführliche Antwort! wavey.gif

gern doch - ist ja mein tägliches Brot wavey.gif

Zitat (Commander @ 03.05.2018, 13:04) *
Die Strecke gehört, wie bereits korrekt festgestellt wurde, der Bentheimer Eisenbahn.

Sach ich ja - NE-Bahn halt shutup.gif

Zitat (Commander @ 03.05.2018, 13:04) *
Du meinst aus der Nebenstraße kommend? Da steht ein 205er.

no.gif Von der Vorfahrtstraße über den BÜ kommend...

...da geht dann rechts die Seitenstraße weg, wo imho wegen nicht-vorhandener Vorfahrtszeichen rvl gilt, was in der BÜ-Räumstrecke unzulässig ist wallbash.gif


Zitat (Mueck @ 03.05.2018, 14:53) *
... und OJ auch, den Knoten da, wobei es mir scheint, dass dort etwas umgebaut und vom BÜ abgerückt wurde, dass zumindest Pkw bei RvL da hin passen täten. Größere Lkw werden halt vom Zug getunnelt ... thread.gif

Na ob das Abrückmaß reicht??? Ich hab da so meine Zweifel...

Zitat (Commander @ 04.05.2018, 08:05) *
Zunächst muss ich einmal anmerken, wie toll ich es finde, wie viel Mühe ihr euch macht...

blushing.gif

Zitat (Commander @ 04.05.2018, 08:05) *
Also beim RvL vom Bahnübergang kommend ist die Zurücklegung der Einmündung hinreichend, meint ihr?

no.gif Imho sind das keine 25m nach dem BÜ...

Zitat (Commander @ 04.05.2018, 08:05) *
Oder wäre eine beschilderte Vorfahrtregelung zu Gunsten der BÜ-Räumung dennoch sinnvoll?

Auf jeden Fall!!! Und DAS Z301 kostet nur paar Hundert €


OJ


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Commander
Beitrag 08.05.2018, 10:17
Beitrag #5471


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Gefühlt haben wir jetzt alles beisammen.

Nur noch eine abschließende Frage:
Von den beiden Seitenstraßen her wird der BÜ per 151 mit ZZ "50 m" angekündigt.
Entlang der Bundesstraße jedoch nicht, dort warnen lediglich die 131er mit 274-70.
Ist das so korrekt oder müssten dort nicht auch 151er mit Richtungspfeil stehen?
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rayquaza
Beitrag 08.05.2018, 20:32
Beitrag #5472


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Ab Zeichen 151 gilt ja ein Überholverbot (§19 Abs. 1 Satz 3 StVO). Würde dieses auch gelten, wenn man nicht in Richtung des BÜ fährt, und falls ja, wo würde es enden?
Bräuchte das Zeichen 151 bei einer abknickenden Vorfahrtstraße einen Richtungspfeil, wenn der BÜ in der Vorfahrtstraße ist, und falls nicht, warum gibt es keinen Geradeauspfeil?
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Mueck
Beitrag 09.05.2018, 10:29
Beitrag #5473


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Fundstücke aus DSO:
Streit in Alpen: Anwohner entfernen eigenhändig Bahn"schranke"
... aber wenn Anwohner machen, was die Bahn eigentlich will, ist's ihr auch nicht recht ..
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MisterOJ
Beitrag 10.05.2018, 00:51
Beitrag #5474


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Zitat (Commander @ 08.05.2018, 11:17) *
Von den beiden Seitenstraßen her wird der BÜ per 151 mit ZZ "50 m" angekündigt.
Entlang der Bundesstraße jedoch nicht, dort warnen lediglich die 131er mit 274-70.
Ist das so korrekt oder müssten dort nicht auch 151er mit Richtungspfeil stehen?

Also ich hätte auch auf der B-Straße zumindest Z151+"50m"-Zz+"Pfeil"-Zz vorgesehen...

Ein Z131 hat an einem BÜ aber NIX zu suchen!!


Aber: NE-Bahn halt shutup.gif

Zitat (Mueck @ 09.05.2018, 11:29) *

SOWAS geht gar nicht!!! wallbash.gif ranting.gif

Aber mit "solchen" Bürgern hab ich beruflich auch so meine Erfahrungen sammeln dürfen... blink.gif crybaby.gif


OJ wavey.gif


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Kühltaxi
Beitrag 14.05.2018, 09:06
Beitrag #5475


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Bahntechnisch ist doch alles korrekt, was hast du? rolleyes.gif
Stört dich der "zivile Ungehorsam"?
Sowas kommt wenn man sich einfach über die betroffenen Bürger hinwegsetzt. Ich finde die haben das sehr geschickt gelöst, nicht einfach drauf los sondern den Bürgermeister über Bahn und Kreis ausgespielt. Formalrechtlich wohl nicht einwandfrei, aber auf dem formal richtigen Weg hätten die das nie wieder weggekriegt.


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durban
Beitrag 14.05.2018, 17:48
Beitrag #5476


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M.E. spricht straßenverkehrsrechtlich nichts dagegen, vor den vorgeschalteten Lichtzeichen (nicht vor dem BÜ) durch VZ 131 zu warnen. Oder? Es ist ja ein Lichtzeichen iSd $ 37 StVO think.gif


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mir
Beitrag 14.05.2018, 18:19
Beitrag #5477


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Zitat (MisterOJ @ 10.05.2018, 01:51) *
Aber mit "solchen" Bürgern hab ich beruflich auch so meine Erfahrungen sammeln dürfen... blink.gif crybaby.gif


Die Planungs- und Ausführungszeiträume der Bahn sind mitunter allerdings tatsächlich jenseitig.


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Pogge
Beitrag 14.05.2018, 19:02
Beitrag #5478


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Was, um Himmels Willen soll denn dort das Haltverbot? blink.gif
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MisterOJ
Beitrag 24.05.2018, 21:50
Beitrag #5479


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Zitat (Kühltaxi @ 14.05.2018, 10:06) *
Bahntechnisch ist doch alles korrekt, was hast du? rolleyes.gif
Stört dich der "zivile Ungehorsam"?

mich stört das eigenmächtige! ranting.gif

Zitat (durban @ 14.05.2018, 18:48) *
M.E. spricht straßenverkehrsrechtlich nichts dagegen, vor den vorgeschalteten Lichtzeichen (nicht vor dem BÜ) durch VZ 131 zu warnen. Oder?

Naja da es vLz nicht ohne einen BÜ gibt, gibt es zwangsläufi eine BÜ-Ankündigung (z.B. durch Z151)

Zitat (durban @ 14.05.2018, 18:48) *
Es ist ja ein Lichtzeichen iSd $ 37 StVO think.gif

Interpretierbar...

...sehe ich auch so (und hätte mit einer Art Z151&Z131-Kombi kein Problem)

Für mich gilt daher bei BÜ auch die §37 VwV-StVO-Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 70km/h

Zitat (mir @ 14.05.2018, 19:19) *
Die Planungs- und Ausführungszeiträume der Bahn sind mitunter allerdings tatsächlich jenseitig.

Manchmal aber eben auch WEGEN solcher "engagierten" Bürger, die entweder goldene Türklinken fordern oder aber den Planer mit zig-tausend Varianten und "Lösungsvorschlägen" zuschütten crybaby.gif


OJ


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Odenwälder
Beitrag 25.05.2018, 19:00
Beitrag #5480


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Zitat (MisterOJ @ 24.05.2018, 22:50) *
Für mich gilt daher bei BÜ auch die §37 VwV-StVO-Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 70km/h

Nach RiLSA sind für Dunkel-gelb-rot LSA sogar nur 50 zugelassen. Oder gelten für Bü andere Regelungen?


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rapit
Beitrag 25.05.2018, 21:19
Beitrag #5481


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Zitat (Odenwälder @ 25.05.2018, 20:00) *
Nach RiLSA sind für Dunkel-gelb-rot LSA sogar nur 50 zugelassen.

Oohh! Wenn auf der Autobahn vorher 60 eingeblendet werden, darf ich dann also da durch? thread.gif
Zumindest hier noch, bei "gelb"? whistling.gif


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MisterOJ
Beitrag 27.05.2018, 12:43
Beitrag #5482


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Zitat (Odenwälder @ 25.05.2018, 20:00) *
Nach RiLSA sind für Dunkel-gelb-rot LSA sogar nur 50 zugelassen.

Wo steht´n das in der RiLSA ?
(find das grad nicht crybaby.gif )

Zitat (Odenwälder @ 25.05.2018, 20:00) *
Oder gelten für Bü andere Regelungen?

Na die RiLSA gilt nicht für BÜ sondern für LSA.

Manche SVB sehen eine BÜSA als etwas LSA-artiges an (gleiches/ähnliches Aussehen; ähnliche Fuktionalität); für andere SVB liegen zwischen LSA & BÜ ganze Welten...

Daher besteht hier Interpretationsspielraum.


Zitat (MisterOJ @ 24.05.2018, 22:50) *
(und hätte mit einer Art Z151&Z131-Kombi kein Problem)

Hier mal 2 Versuche aus dem Bayrischen:

Angehängte Datei(en)
Angehängte Datei  B__Foto.jpg ( 33.3KB ) Anzahl der Downloads: 6
Angehängte Datei  DSC_8205.JPG ( 48.14KB ) Anzahl der Downloads: 13
 


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durban
Beitrag 27.05.2018, 17:10
Beitrag #5483


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Süß laugh2.gif

Ich meinte das VZ 131 nur für die Räum-Lichtzeichen in Geradeausrichtung, also für den Verkehr, der den BÜ nicht überquert.
Ansonsten sollte vor dem BÜ ja ausreichend durch das VZ 151 (mit Pfeil) gewarnt sein...


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rapit
Beitrag 27.05.2018, 20:23
Beitrag #5484


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Zitat (MisterOJ @ 27.05.2018, 13:43) *
2 Versuche aus dem Bayrischen: ...

WAS? mad.gif wallbash.gif


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MisterOJ
Beitrag 27.05.2018, 21:25
Beitrag #5485


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Zitat (durban @ 27.05.2018, 18:10) *
Süß laugh2.gif

Wiegesagt...lokaler Feldversuch...

Wobe ich diese variante durchaus für diskussionswürdig halte, denn somit kann man dem VT´ler bei der BÜ-Ankündigung schon hinweisen was für eine Sicherungsart folgt...

Zitat (durban @ 27.05.2018, 18:10) *
Ich meinte das VZ 131 nur für die Räum-Lichtzeichen in Geradeausrichtung, also für den Verkehr, der den BÜ nicht überquert.
Ansonsten sollte vor dem BÜ ja ausreichend durch das VZ 151 (mit Pfeil) gewarnt sein...

Brauchst du aber nicht, da ja (wenn auch mit Pfeil-Zz) mit Z151 vor dem BÜ gewarnt wird...

Z151 & Z131v wäre ja doppelt-gemoppelt wacko.gif

Zitat (rapit @ 27.05.2018, 21:23) *
WAS? mad.gif wallbash.gif

@rapit: Warum so gereizt??

(wegen dem 'Versuch' oder dem 'bayrisch'?)


OJ


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janr
Beitrag 27.05.2018, 21:33
Beitrag #5486


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Also ich kenne die Schilchen nicht. Bay. ist aber auch groß wink.gif


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Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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MisterOJ
Beitrag 27.05.2018, 21:46
Beitrag #5487


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Wiegesagt...lokaler Feldversuch... imho Region Südost-Bayern...


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hk_do
Beitrag 28.05.2018, 18:11
Beitrag #5488


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Beide Schilder bringe ich bei beiläufiger Betrachtung nicht mit Lichtzeichen (eines BÜ oder anderer Art) in Verbindung. Beim zweiten wird sogar die Erkennbarkeit der BÜ-Warnung beeinträchtigt.

Aus meiner Sicht also keine Zeichen nach Anlage 1, sondern solche nach §33(2).

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Mueck
Beitrag 30.05.2018, 16:08
Beitrag #5489


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Auto angelupft ...
Könnte juristisch interessant werden, wenn der BOStrab-BÜ wirklich defekt war ...
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Mueck
Beitrag 30.05.2018, 17:49
Beitrag #5490


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Das ist übrigens die Stelle, Bahn kam von unten
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janr
Beitrag 30.05.2018, 18:16
Beitrag #5491


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LSA defekt. OK. Aber dennoch ein Andreaskreuz was ja auch was aussagt. think.gif


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Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
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Odenwälder
Beitrag 30.05.2018, 21:15
Beitrag #5492


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Zitat (MisterOJ @ 27.05.2018, 13:43) *
Zitat (Odenwälder @ 25.05.2018, 20:00) *
Nach RiLSA sind für Dunkel-gelb-rot LSA sogar nur 50 zugelassen.

Wo steht´n das in der RiLSA ?
(find das grad nicht crybaby.gif )

Zitat (Odenwälder @ 25.05.2018, 20:00) *
Oder gelten für Bü andere Regelungen?

Na die RiLSA gilt nicht für BÜ sondern für LSA.

Manche SVB sehen eine BÜSA als etwas LSA-artiges an (gleiches/ähnliches Aussehen; ähnliche Fuktionalität); für andere SVB liegen zwischen LSA & BÜ ganze Welten...

Daher besteht hier Interpretationsspielraum.


Ich kann dir gerade weder die genaue Seitenzahl, noch das Kapitel nennen. Ich habe die Information aber bei meiner letzten Planung darin gelesen und mich gewundert, weil ja an Bü auch oft keine 50 km/h vorgeschrieben sind und diese ja vom Erscheinungsbild ja durchaus vergleichbar sind.
Wieviele Sekunden bekommt ein Bü eigentlich gelb, bevor er rot zeigt?


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rapit
Beitrag 30.05.2018, 21:16
Beitrag #5493


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Zitat (janr @ 30.05.2018, 19:16) *
LSA defekt. OK. Aber dennoch ein Andreaskreuz was ja auch was aussagt. think.gif

Auch wenn es @OJ nicht passt, so ist es: die Bahn hatte Vorrang.

Allerdings kommt eine ganz heftige Betriebsgefahr der Bahn zum Tragen.

Denn dem StrabFahrer hätte auffallen müssen, dass er keine Rückmeldung für ein rotes Ampellichtzeichen des Querverkehrs hatte.
Einfach fahren, offenbar auch ohne Pfeiffsignal, geht natürlich nicht.


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Hoheneicherstation
Beitrag 31.05.2018, 07:04
Beitrag #5494


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Die Strab soll gerade angefahren sein, von der Haltestelle am oberen Bildrand , und nicht von unten gekommen sein.
Der PKW wurde bei der Markierung, zwischen Fahrbahn und Gehweg "angelupft"

Sorry, hab den Text der Zeitungsmeldung falsch verstanden

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Kühltaxi
Beitrag 31.05.2018, 11:31
Beitrag #5495


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Da paßt der Spruch "Platz da Mazda" ja wie Faust auf Auge.... thread.gif


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Mueck
Beitrag 31.05.2018, 12:31
Beitrag #5496


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Zitat (rapit @ 30.05.2018, 22:16) *
Denn dem StrabFahrer hätte auffallen müssen, dass er keine Rückmeldung für ein rotes Ampellichtzeichen des Querverkehrs hatte.
Einfach fahren, offenbar auch ohne Pfeiffsignal, geht natürlich nicht.
Nix Pfeifen, sondern Klingeln, ist BOSTrab, nicht EBO!
In einer lokalen Facebook-Gruppe hat eine Dame gesagt, ihre Tochter wäre (einzige) Augenzeugin gewesen und hätte gehört, wie die Bahn klingelnd über den BÜ ist. Von daher gehe ich mal davon aus, dass der BÜ wirklich defekt war und das dem Bahnfahrer bekannt war und er ansatzweise richtig gehandelt hat (um das "ansatzweise" zu streichen, müsste man die lokalen Regelungen genauer kennen für solche Fälle ...). (Und dass das Auto recht flott unterwegs gewesen sein soll, aber die Qualität solcherlei Zeugenaussagen ist ja mit Vorsicht zu betrachten ...)
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rapit
Beitrag 31.05.2018, 20:41
Beitrag #5497


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Zitat (Mueck @ 31.05.2018, 13:31) *
Nix Pfeifen, sondern Klingeln, ist BOSTrab, nicht EBO!

Das kann man ja weder dem BÜ noch dem Zug ansehen. wavey.gif


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Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
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ulm
Beitrag 31.05.2018, 21:08
Beitrag #5498


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Doch, ganz einfach:
Ein EBO-BÜ hat ein Andreaskreuz,
ein BOSTRAB-BÜ nicht
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janr
Beitrag 31.05.2018, 21:11
Beitrag #5499


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Hab ich nciht mal hier irgendwo im VP von einem Schnienen-Wissenden gelesen, daß auch ein Strab-BÜ im Prinzip ein Andreaskreuz bräuchte think.gif


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Es gibt zwei Arten an Menschen.
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hk_do
Beitrag 31.05.2018, 22:15
Beitrag #5500


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Zitat (rapit @ 30.05.2018, 22:16) *
Denn dem StrabFahrer hätte auffallen müssen, dass er keine Rückmeldung für ein rotes Ampellichtzeichen des Querverkehrs hatte.
Einfach fahren, offenbar auch ohne Pfeiffsignal, geht natürlich nicht.


Du beschreibst gerade ein Verschulden des Strab-Lenkers, das sollte doch über die Haftung aus Betriebsgefahr hinaus gehen wavey.gif

Zitat (Mueck @ 31.05.2018, 13:31) *
Nix Pfeifen, sondern Klingeln, ist BOSTrab, nicht EBO!
In einer lokalen Facebook-Gruppe hat eine Dame gesagt, ihre Tochter wäre (einzige) Augenzeugin gewesen und hätte gehört, wie die Bahn klingelnd über den BÜ ist. Von daher gehe ich mal davon aus, dass der BÜ wirklich defekt war und das dem Bahnfahrer bekannt war und er ansatzweise richtig gehandelt hat


Nun finde ich in der BOStrab in §51 Absatz 17 folgende Vorschrift:
Zeigt das Überwachungssignal für den Bahnübergang das Signal Bü 0, ist vor dem Bahnübergang zu halten. Die Fahrt darf fortgesetzt werden, wenn es die Verkehrslage erlaubt.

Das klingt jetzt für mich eher so, als ob das Verhalten des Strab-Lenkers zwar irgendwie sinngemäß der EBO entsprochen hätte, aber im Sinne der BOStrab eben nicht korrekt war?!

Zitat (ulm @ 31.05.2018, 22:08) *
Doch, ganz einfach:
Ein EBO-BÜ hat ein Andreaskreuz,
ein BOSTRAB-BÜ nicht


anderer Meinung: Die BOStrab!
Siehe §20 i.V.m. Anlage 1
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