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> Gefahrenquelle Bahnübergang
hk_do
Beitrag 18.03.2014, 22:32
Beitrag #2551


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Zumindestens wird man ja schon spätestens 240 Meter vorher auf den BÜ hingewiesen. (nur Innerorts mit einem Limit von nicht mehr als 50 km/h genügt Zeichen 151 alleine).

Andere Vorschriften finde ich Straßenverkehrsseitig nicht.

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haidi
Beitrag 19.03.2014, 11:13
Beitrag #2552


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Das sollte eingentlich genügen. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung scheint mir nur für BÜs notwendig, die in einem Gleisbogen liegen, die Überhöhung der Gleise kann durchaus unangenehme Fahrzeugbewegungen um die Querachse erzeugen.
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Odenwälder
Beitrag 19.03.2014, 15:52
Beitrag #2553


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Die Gelbausleuchtung ist also auf 100 km/h ausgelegt?


--------------------
Theoretisch gibt es keinen Unterschied zwischen Theorie und Praxis, praktisch schon.
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MisterOJ
Beitrag 19.03.2014, 17:30
Beitrag #2554


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Zitat (Odenwälder @ 18.03.2014, 22:22) *
Wir haben uns doch schon mal über LSA ohne gültige Geschwindigkeitsbeschränkung unterhalten....Wie sieht es aber bei LSA-gesicherten Bahnübergängen aus?

Gute Frage - bei der ich aktuell auch in intensiven bin...

kleiner Ausflug in die Welt der Vorschriften:
  • die BÜ-Vorschrift der Bahn lässt Berechnungen nur bis max. 70km/h auf der Straße zu - Werte darüber hinaus sind nicht möglich
    --> Begrenzung vstr auf 70km/h
  • die VwV-StVO sagt aus, dass auf Straßen mit >70 km/h keine LSA betrieben werden soll - heißt in der Umkehrung, dass die geschw. bei LSA auf 70 zu begrenzen ist
  • heutige BÜ-Anlage entsprechend von ihrer optischen Gestaltung 2-feldrigen LSA

Demnach ist am BÜ (sinnvollerweise auf der 2-streifigen Bake) ein Z274-57 anzubringen.

Leider sieht das manche SVB nicht so crybaby.gif
  • eine BÜ-Anlage wird nicht als LSA angesehen (obwohl durchaus mit einer schlafenden FSA vergleichbar)
  • hier wird einerseits argumentiert, dass der VT sich gem §19, Abs.1 einem BÜ sowieso nur mit einer mäßigen Geschwindigkeit nähern darf
  • gleichzeitig will man die "70"-Einschränkung nicht dauernd haben, da ja de BÜ nur immer mal wieder für kurze Zeit schließt blink.gif


Zitat (Odenwälder @ 18.03.2014, 22:22) *
Der Bü ist mit Halbschranke und gelb/roten Lichtern technisch gesichert.

imho ist dort auf "70" zu begrenzen!

Zitat (Odenwälder @ 18.03.2014, 22:22) *
900 m vor dem Bü steht "70" in Kombination mit "Kurve".

Gemeinsam an 1 Mast?

Zitat (Odenwälder @ 18.03.2014, 22:22) *
...spätestens 650 m vor der Haltelinie wieder aufgehoben, da die Gefahrenstelle Kurve eindeutig beendet ist.

Da ist aber noch viel Platz bis zum BÜ --> also kann auf die 2-strefige Bake durchaus ein neuen "70" hin.

Zitat (Odenwälder @ 18.03.2014, 22:22) *
Frage: Ist das zulässig?

Aus Bahnsicht nicht!! Jedoch hat die Bahn keine Handhabe/Druckmittel gegenüber einer SVB die sowas anordnet....

Wenn die SVB mit der "70" nicht mitgeht, hat die Bahn leider keine Chance das durchzusetzen. Bleibt nur im Rahmen von BÜ-Verkehrsschauen das immer wieder anzusprechen und bei Auffälligkeiten/Unfallhäufungen ggf. mit eine BÜ-Sperrung o.ä. zu drohen.


btw:
Ebenfalls strittig ist, ob man sich bei einem technischen gesicherten BÜ auf die Sicherung verlassen darf und diesen mit unverminderter Geschwindigkeit passieren darf
(das Problem bei >70 liegt in der dann zu kurzen Gelbzeit, so dass ein mit 100 ankommender VT nicht mehr rechtzeitig reagieren kann)

Imho ja, da die Technik ja so ausgelegt ist, dass bei einer BÜ-Störung kein Zug kommen kann, aber auch, da örtlich an technisch gesicherten BÜ oftmals gar nicht die Sichtflächen vorhanden sind (man also sowieso nichts sieht)
Und man so auch den Verkehrsfluss über einen unnötig ausbremst und damit behindert!

Dem widerspricht teilweise die nun undifferenzierte Ankündigung, so dass man dem VT zumutet bei Zufahrt auf den BÜ zu erkennen, ob:
- technisch gesichert --> unvermindert bzw. mit "70" "drüber"
- nicht-technisch gesichert --> abbremsen und sich selbst durch Übersicht auf frei-sein der Strecke überzeugen.
Da bei letzterem die Geschwindigkeit aus Sichtgründen i.d.R. sowieso auf "30" oder gar "20" begrenzt ist, ist damit quasi eine Art Rückfallebene vorhanden

Zitat (haidi @ 19.03.2014, 11:13) *
Eine Geschwindigkeitsbeschränkung scheint mir nur für BÜs notwendig, die in einem Gleisbogen liegen, die Überhöhung der Gleise kann durchaus unangenehme Fahrzeugbewegungen um die Querachse erzeugen.

no.gif die "70" hängt mit der Signaltechnik zusammen - Stichwort: Gelbzeit.

Eventuelle örtliche Problemstellen (z.B. infolge starker Überhöhung des Gleises oder Fahrbahnschäden haben damit nichts zu tun - und sind gesondert zu betrachten.

--> also: grundsätzlich max. "70" an einem techn. BÜ; bei Fahrbahnbesonderheiten u.U. weniger


Zitat (Odenwälder @ 19.03.2014, 15:52) *
Die Gelbausleuchtung ist also auf 100 km/h ausgelegt?

no.gif Sowas gibt´s weder in der BÜ-Vorschrift noch in der RiLSA! no.gif


OJ


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durban
Beitrag 19.03.2014, 18:06
Beitrag #2555


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Zitat (MisterOJ @ 19.03.2014, 17:30) *
btw:
Ebenfalls strittig ist, ob man sich bei einem technischen gesicherten BÜ auf die Sicherung verlassen darf und diesen mit unverminderter Geschwindigkeit passieren darf
(das Problem bei >70 liegt in der dann zu kurzen Gelbzeit, so dass ein mit 100 ankommender VT nicht mehr rechtzeitig reagieren kann)

Imho ja, da die Technik ja so ausgelegt ist, dass bei einer BÜ-Störung kein Zug kommen kann, aber auch, da örtlich an technisch gesicherten BÜ oftmals gar nicht die Sichtflächen vorhanden sind (man also sowieso nichts sieht)
Und man so auch den Verkehrsfluss über einen unnötig ausbremst und damit behindert!


M.E. ist das ziemlich klar.
Bahnübergänge werden (in der Regel)"nur" mit zweifeldigem Signal ausgestattet. Ist das Signal aus, gilt das Andreaskreuz. Dieses ist ein negatives Vorrangzeichen. Daher darf man den BÜ nur so befahren, dass man ausschließen kann, dass bevorrechtigte Fahrzeuge behindert werden.
Verschiedene Sicherungsarten von BÜ muss der Durchschnittsautofahrer nicht unterscheiden können - und erst recht nicht muss er die Störfallmechanismen kennen und einschätzen. Für sind allein Verkehrszeichen maßgeblich. Ansonsten würde das Andreaskreuz an technisch gesicherten BÜ übrigens auch entbehrlich sein, denn sobald die LZA anspringt, hat es keine Wirkung mehr.

Straßenverkehrsrechtlich ist jedoch eine ausgeschaltete LZA keine Verkehrsfreigabe.

Außerdem kann es doch sein, dass ein Zug auf Anweisung des FDL auf einen defekten BÜ zufährt, aber vorschriftswidrig nicht vor dem BÜ anhält und diesen durch Pfeifton bzw. Posten sichert.


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mir
Beitrag 19.03.2014, 19:35
Beitrag #2556


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Das ist aber ungefähr so unbekannt wie das Fehlen einer allgemeinen Radwegbenutzungspflicht. Meine Beifahrer stöhnen schon mal laut auf ...


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pavel.bronco
Beitrag 19.03.2014, 21:37
Beitrag #2557


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Zitat (MisterOJ @ 19.03.2014, 17:30) *
gleichzeitig will man die "70"-Einschränkung nicht dauernd haben, da ja de BÜ nur immer mal wieder für kurze Zeit schließt blink.gif

Beampelte Fußgängerüberwege "schließen" auch nur immer mal wieder für kurze Zeit, würde sich die selbe SVB also da auch gegen eine 70er-Beschränkung sträuben, falls so ein Teil mal außerorts auftaucht? wacko.gif

Zitat (durban @ 19.03.2014, 18:06) *
M.E. ist das überhaupt nicht strittig.

Es gab aber doch dieses Urteil, nach dem man sich bei ungünstigen Sichtverhältnissen auf das Funktionieren der BÜ-Sicherung verlassen darf.

Zitat (durban @ 19.03.2014, 18:06) *
Ansonsten würde das Andreaskreuz an technisch gesicherten BÜ übrigens auch entbehrlich sein, denn sobald die LZA anspringt, hat es keine Wirkung mehr.

Nicht ganz.
Mal angenommen es geht um einen BÜ mit schlechten Sichtverhältnissen, also solange man nicht schon halb auf den Gleisen steht, kann man nicht weit genug nach rechts und links schauen um auszuschließen, dass einen ein mit Höchstgeschwindigkeit fahrender Zug abräumt.
Das Andreaskreuz würde dann immer noch den Fall abdecken, wenn bei einem BÜ-Defekt der Zug ordnungsgemäß (nach Bahn-Regelwerk) vor dem BÜ zum Halten gekommen ist, sich durch Pfeifen bemerkbar macht und sich anschickt, langsam über den BÜ zu rollen.


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Grüße, Jan
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durban
Beitrag 19.03.2014, 22:11
Beitrag #2558


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Zitat (pavel.bronco @ 19.03.2014, 21:37) *
Es gab aber doch dieses Urteil, nach dem man sich bei ungünstigen Sichtverhältnissen auf das Funktionieren der BÜ-Sicherung verlassen darf.


Finde das Urteil nicht. sad.gif

Zitat (pavel.bronco @ 19.03.2014, 21:37) *
Das Andreaskreuz würde dann immer noch den Fall abdecken, wenn bei einem BÜ-Defekt der Zug ordnungsgemäß (nach Bahn-Regelwerk) vor dem BÜ zum Halten gekommen ist, sich durch Pfeifen bemerkbar macht und sich anschickt, langsam über den BÜ zu rollen.


Na ja, dann gäbe es ja schon wegen des Pfeifens ein Haltegebot.


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Mitleser
Beitrag 19.03.2014, 22:21
Beitrag #2559


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Zitat (durban @ 19.03.2014, 22:11) *
Finde das Urteil nicht. sad.gif
Service:

Zitat (BayObLG, Urteil vom 18.12.1974 - RReg. 5 St 143/74 - Auszug)
Der Angeklagte fuhr mit einem Lastkraftwagen in östlicher Richtung durch die P.-Straße. Diese wurde von den Gleisen einer Straßenbahnlinie gekreuzt, denen entlang keine Straße verlief. An der Südwestecke der Kreuzung war an der Straße unmittelbar vor dem Bahnübergang das Zeichen 201 (Andreaskreuz) und über diesem eine straßenbahnabhängige Lichtzeichenanlage angebracht, die auf die Farbfolge Gelb-Rot beschränkt war. Die für die Straßenbahn bestimmte Verkehrsampel wies einen Senkrechtbalken, einen Waagrechtbalken und einen Vorankündigungspunkt auf. Bei Annäherung des Angeklagten war die Lichtsignalanlage gestört. Für auf der P.-Straße in ostwärtiger Richtung fahrende Kraftfahrer war die Sicht in nördlicher und südlicher Richtung auf die Gleise außerordentlich ungünstig. Für in südlicher Richtung fahrende Straßenbahnführer war die Sicht in die kreuzende P.-Straße ebenso schlecht. Der Angeklagte kannte die Strecke und die Lichtzeichenanlage. Ihre Störung war ihm nicht bekannt. Er nahm deshalb an, freie Fahrt zu haben, und fuhr mit einer Geschwindigkeit von ca. 44 km/h auf den Gleisbereich zu. Gleichzeitig kam aus nördlicher Richtung ein Straßenbahnzug, dessen Führer, weil er den Ausfall der Lichtzeichenanlage kannte, mit einer Geschwindigkeit von höchstens 15 km/h an die Kreuzung heranfuhr. Der Straßenbahnzug und der Lastkraftwagen stießen zusammen. Hierbei wurden der Angeklagte sowie zwei Fahrgäste der Straßenbahn verletzt.

Das AG hat den Angeklagten, dem ein Vergehen des fahrlässigen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr (§ 315 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 5 StGB) in Tateinheit mit zwei Vergehen der fahrlässigen Körperverletzung (§ 230 StGB) zur Last liegt, freigesprochen. Hiergegen richtet sich die Revision der StA.


Aus den Gründen:

Das Rechtsmittel führt zur Aufhebung des Urteils.

1. Im Ergebnis zutreffend ist freilich entgegen der Meinung der Revision die Auffassung des AG, der Angeklagte habe sich bei der Annäherung an den Bahnübergang nicht von vornherein darauf einstellen müssen, daß trotz Nichtaufleuchtens der Lichtsignalanlage eine Straßenbahn die Straße überqueren könne.

Durchgreifenden Bedenken begegnet allerdings die im angefochtenen Urteil vertretene Ansicht, durch die Lichtzeichenanlage sei dem Angeklagten freie Fahrt gegeben und damit das Andreaskreuz außer Wirkung gesetzt worden. Zwar gehen, wie das AG zutreffend angenommen hat, nach § 37 Abs. 1 StVO Lichtzeichen den Vorrangregeln vor, und zwar auch, soweit sich diese aus dem Vorhandensein von Verkehrszeichen ergeben. Hier wurde aber gerade kein Lichtzeichen gegeben, das geeignet gewesen wäre, die Vorrangregelung des § 19 Abs. 1 Nr. 1 StVO außer Kraft zu setzen. Das Nichtaufleuchten einer auf die Farbfolge Gelb-Rot beschränkten Verkehrssignalanlage (§ 37 Abs. 2 Nr. 3 StVO) kann nicht dem Aufleuchten von Grünlicht gleichgeachtet werden. Es gewährt – entgegen der nicht näher begründeten Ansicht von Möhl (Müller, Straßenverkehrsrecht 22. Aufl. Rdnr. 28 zu § 37 StVO) – nicht freie Fahrt, sondern läßt in gleicher Weise wie eine sonstige nichtaufleuchtende Verkehrsampel die bestehende Vorrangregelung unberührt.

Hiernach konnte die Lichtsignalanlage nichts daran ändern, daß der Angeklagte objektiv verpflichtet war, der Straßenbahn das Vorrecht einzuräumen (§ 19 Abs. 1 Nr. 1 StVO) und bei Annäherung einer Straßenbahn vor dem Andreaskreuz anzuhalten (§ 19 Abs. 2 Nr. 1 StVO). Gleichwohl führte die Einrichtung der Lichtsignalanlage zu einer ganz wesentlichen Einschränkung der den Angeklagten treffenden Sorgfaltspflicht. Sie bewirkte nämlich, daß es sich um einen technisch gesicherten Bahnübergang handelte. An einem solchen darf aber ein die Gleise überquerender Fahrzeugführer weitgehend darauf vertrauen, daß die Sicherungsanlage in Betrieb ist und die Annäherung eines Schienenfahrzeugs rechtzeitig anzeigt. Er kann auch davon ausgehen, daß bei einer etwaigen Störung der Lichtsignalanlage der Führer eines Schienenfahrzeugs die Straße nur mit der unter diesen Umständen gebotenen ganz erhöhten Sorgfalt überquert, die für Eisenbahnen in § 11 Abs. 19 EBO vorgeschrieben ist und sich für Straßenbahnen trotz Fehlens einer inhaltsgleichen ausdrücklichen Vorschrift aus § 1 Abs. 2 StVO ergibt. Ein dahingehendes Vertrauen ist um so mehr gerechtfertigt, als der Führer einer Straßenbahn auf Grund des in § 20 Abs. 2 Satz 1 BOStrab vorgeschriebenen Streckensignals erkennen kann, ob die Lichtzeichenanlage in Betrieb ist, und auch im Bereich der Eisenbahnen stets sichergestellt ist, daß ein etwaiger Ausfall einer an einem Bahnübergang angebrachten Lichtsignalanlage nicht unbemerkt bleiben kann (Thoma, EBO [1969] Anm. 2 a zu § 11).

Allerdings wird in der Rechtsprechung angenommen, daß das Vertrauen auf das Funktionieren der Lichtsignalanlage den Kraftfahrer nicht der Verpflichtung enthebt, beim Heranfahren an den Bahnübergang im Rahmen des für ihn Möglichen den Bahnkörper nach beiden Seiten zu beobachten, um einem sich nähernden Schienenfahrzeug die Durchfahrt zu ermöglichen (OLG Köln VRS 15, 49, 54; OLG Schleswig VerkMitt. 1965, 16; vgl. auch BGH VRS 4, 131, 133; wohl auch Cramer, Straßenverkehrsrecht Rdnr. 19 zu § 19 StVO). Bei Vorhandensein einer Lichtsignalanlage muß aber der Kraftfahrer dann, wenn er keine Einsichtsmöglichkeit auf den Bahnkörper hat, sich nicht an diesen bis zur Gewinnung freier Sicht herantasten. Damit könnte die Lichtsignalanlage, die nicht nur der Sicherheit des Bahnverkehrs, sondern auch der Flüssigkeit des Straßenverkehrs dienen soll, ihre Aufgabe nicht erfüllen. Der Kraftfahrer, dem durch die Lichtsignalanlage nicht die Annäherung eines Schienenfahrzeugs angezeigt wird, darf vielmehr, solange er nicht das Herankommen eines solchen Fahrzeugs sieht oder bei ihm möglicher und zumutbarer Beobachtung des Bahnkörpers sehen könnte und müßte, sich dem Bahnübergang mit einer Geschwindigkeit nähern, die den örtlichen Gegebenheiten unter Berücksichtigung der Fahrbedingungen seines Fahrzeugs angemessen ist (OLG Köln aaO; OLG Oldenburg VRS 23, 150; Möhl aaO Rdnr. 6; Cramer aaO Rdnrn. 19 und 47; Jagusch, Straßenverkehrsrecht 21. Aufl. Rdnr. 29; Mühlhaus, StVO 4. Aufl. Anm. 4 c, je zu § 19 StVO; ebenso für den Fall einer offenstehenden Bahnschranke BGH aaO und VerkMitt. 1955, 53). Hierbei kann es keinen Unterschied ausmachen, ob es sich bei der Lichtsignalanlage um rotes Blinklicht nach Bild 2 der Anlage 4 zur EBO oder wie hier um eine Wechsellichtanlage nach § 37 Abs. 2 Nr. 3 StVO (vgl. auch Bild 4 der Anlage 4 zur EBO) handelt; auch in § 19 Abs. 2 Nr. 2 StVO werden beide Arten von Lichtsignalanlagen gleich behandelt.

Die vom Angeklagten eingehaltene Geschwindigkeit von ca. 44 km/h kann unter den dargelegten Gesichtspunkten nicht beanstandet werden.
wavey.gif
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ulm
Beitrag 20.03.2014, 09:43
Beitrag #2560


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Diesen Zeitungsartikel kann man doch nur mit Kopfschütteln lesen?
Wohnmobil überholt am BÜ

Ist ja auch toll übersichtlich...
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Bonsai-Brummi
Beitrag 20.03.2014, 09:51
Beitrag #2561


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In der Tat:

Zitat
... weil die Strecke so selten befahren wird. Lediglich ein Zug kommt täglich zwei Mal vorbei. (...) Im Internetforum der SZ schreibt ein Mann ... Nach einer Wartezeit von mindestens zehn Minuten sei das Rotlicht ausgeschaltet worden, und die Fahrt war wieder frei, ohne dass ein Zug gekommen wäre.


Und dann wundern die sich, wenn da welche drüberfahren...? huh.gif
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mir
Beitrag 20.03.2014, 09:53
Beitrag #2562


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Das ist doch ein beschrankter BÜ think.gif


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Mueck
Beitrag 20.03.2014, 11:15
Beitrag #2563


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Zitat (durban @ 19.03.2014, 18:06) *
Außerdem kann es doch sein, dass ein Zug auf Anweisung des FDL auf einen defekten BÜ zufährt, aber vorschriftswidrig nicht vor dem BÜ anhält und diesen durch Pfeifton bzw. Posten sichert.

Dann wäre der Triebfahrzeugführer aber der "Rotlichtsünder", denn die für ihn geltende Egel ist eindeutig:
Zitat
(19) Ein Bahnübergang, dessen technische Sicherung ausgefallen ist, muß - außer bei Hilfszügen nach § 40 Abs. 6 - durch Posten nach Absatz 11 gesichert werden. Ein Zug, der mit dem Triebfahrzeugführer allein besetzt ist, darf, nachdem er angehalten hat und die Wegebenutzer durch Achtung-Signal gewarnt sind, den Bahnübergang ohne Sicherung durch Posten befahren.

... und mit dieser Regel entfällt auch das Schleichen mit 20 an technisch gesicherten BÜs ohne Sicht, weil bei Defekt eigentlich nur langsame Züge denkbar sind, die man dann genauso rechtzeitig sieht als Autofahrer wie ein Auto mit Panne direkt vorm BÜ, den man auch nicht einfach von der Straße boxen darf ...
BÜ-Defekte, die durch Defekt der Defektdetektion gar nicht als Defekt bekannt sind ... whistling.gif
Aber in der Tat im Defektregelfalle:
Zitat ( @ 19.03.2014, 21:37) *
Das Andreaskreuz würde dann immer noch den Fall abdecken, wenn bei einem BÜ-Defekt der Zug ordnungsgemäß (nach Bahn-Regelwerk) vor dem BÜ zum Halten gekommen ist, sich durch Pfeifen bemerkbar macht und sich anschickt, langsam über den BÜ zu rollen.

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MisterOJ
Beitrag 21.03.2014, 17:04
Beitrag #2564


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Zitat (durban @ 19.03.2014, 18:06) *
Bahnübergänge werden (in der Regel)"nur" mit zweifeldigem Signal ausgestattet.

immer!

Ausnahme sind BÜSTRA-Anlagen, wobei da auch nur die LSA-Signalgeber "grün" zeigen.
BÜ-Signalgeber dürfen bei AUF den BÜ zuführenden Verkehrsströmen NIEMALSNICHT no.gif "grün" zeigen!

Zitat (durban @ 19.03.2014, 18:06) *
Ist das Signal aus, gilt das Andreaskreuz. Dieses ist ein negatives Vorrangzeichen. Daher darf man den BÜ nur so befahren, dass man ausschließen kann, dass bevorrechtigte Fahrzeuge behindert werden.

Ansichtssache - denn bei technisch gesicherten BÜ kann/darf bei ausgeschalteter BÜ-Anlage gar kein Zug kommen.

Sofern die BÜ-Anlage gestört ist, muss der Zug vor dem BÜ halten und - dann kommt das Andreaskreuz ist Spiel - darf bei freisein des BÜ diesen (Dank Andreaskreuz) bevorrechtigt vor dem MIV vorsichtig passieren.

Das bei technisch gesicherten BÜ "langsame Heranfahren und schauen" ist dem verkehrsablauf am BÜ abträglich - auch ist bei vielen Anlagen gar nicht die Übersicht auf die Strecke da (was nach Vorschrift ja auch nicht sein muss!)


Zitat (durban @ 19.03.2014, 18:06) *
Verschiedene Sicherungsarten von BÜ muss der Durchschnittsautofahrer nicht unterscheiden können

Na 2 muss er schon unterscheiden können - diese sind (vereinfacht ausgedrück):
- technisch gesicherte BÜ (mit Lichtzeichen) --> Verhalten wie bei einer Ampel
- nicht-technisch gesicherte BÜ --> vorsichtigges Heranfahren und dabei aus der Ferne UND aus der Nähe die Strecke beobachten, ob ein Zug kommt
(Sofern keinr kommt darf er den BÜ passieren; ansonsten hat er vor dem BÜ anzuhalten)

Zitat (durban @ 19.03.2014, 18:06) *
Ansonsten würde das Andreaskreuz an technisch gesicherten BÜ übrigens auch entbehrlich sein, denn sobald die LZA anspringt, hat es keine Wirkung mehr.

So ist es - es gilt für den Störungsfall oder bei Postensicherung, damit dann der Zug Vorrang hat...


Zitat (durban @ 19.03.2014, 18:06) *
straßenverkehrsrechtlich ist jedoch eine ausgeschaltete LZA keine Verkehrsfreigabe.

Wie meinst du das?

Zitat (durban @ 19.03.2014, 18:06) *
Außerdem kann es doch sein, dass ein Zug auf Anweisung des FDL auf einen defekten BÜ zufährt, aber vorschriftswidrig nicht vor dem BÜ anhält und diesen durch Pfeifton bzw. Posten sichert.

Das darf er nicht!!! Das ist Fehlverhalten.


Zitat (mir @ 19.03.2014, 19:35) *
Meine Beifahrer stöhnen schon mal laut auf ...

... bei was denn? scared.gif


Zitat (pavel.bronco @ 19.03.2014, 21:37) *
Zitat (MisterOJ @ 19.03.2014, 17:30) *
gleichzeitig will man die "70"-Einschränkung nicht dauernd haben, da ja de BÜ nur immer mal wieder für kurze Zeit schließt blink.gif
Beampelte Fußgängerüberwege "schließen" auch nur immer mal wieder für kurze Zeit, würde sich die selbe SVB also da auch gegen eine 70er-Beschränkung sträuben, falls so ein Teil mal außerorts auftaucht? wacko.gif
DAS war ja das Argument der SVB... crybaby.gif

Zitat (Mitleser @ 19.03.2014, 22:21) *
Service:
.......

ich wub.gif das VP!!

Zitat (ulm @ 20.03.2014, 09:43) *
Diesen Zeitungsartikel kann man doch nur mit Kopfschütteln lesen?
Wohnmobil überholt am BÜ

Also ich hab da kein Mitleid no.gif Wer sich mit solchem Vorsatz und Eifer

Zitat (Zeitungsbericht)
....
wo bereits vier Fahrzeuge vor der geschlossenen Schranke warteten. Er fuhr an den Autos vorbei und schickte sich an, den Bahnübergang zu überqueren.
...


selbst aus dem Leben bringt will es nicht anders. Blöd ist nur, was er damit dem Tf und den Rettungskräften antut! ranting.gif

Und da der Täter nochmal davongekommen ist, gehört er imho mindestens hinter


OJ



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ulm
Beitrag 27.03.2014, 15:30
Beitrag #2565


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Wenigstens einmal war der Zug langsamer und die Polizei schneller als der zu Fuß gehende:
Zitat
350 Euro Bußgeld für Fußgänger

BAD WÖRISHOFEN. Die Beobachtung einer Polizeistreife wurde einem 18-jährigen am Dienstagnacht zum Verhängnis. Der junge Mann war an der Hochstraße zu Fuß unterwegs und überquerte den dortigen Bahnübergang trotz geschlossener Halbschranke und einem herannahenden Zug. Wie gefährlich und grob verkehrswidrig dieses Verhalten ist, spiegelt sich im Bußgeldkatalog wieder: 350 Euro Bußgeld und 4 Punkte erwarten nun den Fußgänger. Die gleiche Sanktion erwartet im übrigen auch einen Radfahrer bei gleichem Verhalten, noch schlimmer trifft es dann die Kraftfahrzeugführer. 700 Euro sind dann zu bezahlen, dazu 4 Punkte und noch eine 3monatige Abgabe des Führerscheins.
(Pressemitteilung des Polizeipräsidium Schwaben Süd/West in Kempten vom 27.03.2014)
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MisterOJ
Beitrag 27.03.2014, 17:42
Beitrag #2566


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Zitat (ulm @ 27.03.2014, 15:30) *
Wenigstens einmal war der Zug langsamer und die Polizei schneller als der zu Fuß gehende:
Zitat
350 Euro Bußgeld für Fußgänger...

Richtig so!!!! yahoo.gif

Hoffe mal, dass bei dem zu Fuß gehenden ein Lerneffekt eingetreten ist...


btw: angenommen der betreffende Fußling hat keinen Führerschein - was bedeutet dann:
Zitat
...350 Euro Bußgeld und 4 Punkte erwarten nun den Fußgänger. Die gleiche Sanktion erwartet im übrigen auch einen Radfahrer bei gleichem Verhalten...

für ihn? unsure.gif


OJ wavey.gif


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Andreas
Beitrag 27.03.2014, 17:46
Beitrag #2567


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Zitat (MisterOJ @ 27.03.2014, 17:42) *
für ihn? unsure.gif


Punkte kann man auch bekommen ohne in Besitz einer Fahrerlaubnia zu sein.


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MisterOJ
Beitrag 28.03.2014, 07:18
Beitrag #2568


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Zitat (Andreas @ 27.03.2014, 17:46) *
Punkte kann man auch bekommen ohne in Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein.

blink.gif echt?

Und was ist, wenn des Fußling´s Punktekonto voll ist? Muss er dann auch zur MPU & Co? unsure.gif
(und wenn er bei der MPU durchfällt? Wird ihm dann das "zu Fuß gehen" untersagt? thread.gif )


OJ


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Andreas
Beitrag 28.03.2014, 07:24
Beitrag #2569


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Zitat (MisterOJ @ 28.03.2014, 07:18) *
Und was ist, wenn des Fußling´s Punktekonto voll ist?


Nix, sollte er aber dann eine Fahrerlaubnis beantragen fallen ihm die Punkte dann auf die Füße.


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MisterOJ
Beitrag 28.03.2014, 07:30
Beitrag #2570


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Zitat (Andreas @ 28.03.2014, 07:24) *
Zitat (MisterOJ @ 28.03.2014, 07:18) *
Und was ist, wenn des Fußling´s Punktekonto voll ist?

Nix

Also kein Hausarrest laugh2.gif

Zitat (Andreas @ 28.03.2014, 07:24) *
sollte er aber dann eine Fahrerlaubnis beantragen fallen ihm die Punkte dann auf die Füße.

Aja...

btw: Ist wahrscheinlich mit Radlingen genaus so - oder darf man denen bei vollem Punktekonto das "Führen eines Fahrrades im Straßenverkehr" untersagen?


OJ wavey.gif


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Mueck
Beitrag 28.03.2014, 12:59
Beitrag #2571


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Zitat (MisterOJ @ 28.03.2014, 07:30) *
btw: Ist wahrscheinlich mit Radlingen genaus so - oder darf man denen bei vollem Punktekonto das "Führen eines Fahrrades im Straßenverkehr" untersagen?

Gelegentlich kursieren Fälle von Untersagungen des Führens von Fahrrädern. Ob das aber mit vollem Punktekonto oder eher mit stets vollem Radler o.ä. zu tun hatte, weiß ich nicht mehr ...
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Kühltaxi
Beitrag 28.03.2014, 22:09
Beitrag #2572


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Letzteres. whistling.gif


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Mueck
Beitrag 29.03.2014, 02:19
Beitrag #2573


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Zitat (Kühltaxi @ 28.03.2014, 22:09) *
Letzteres. whistling.gif

Na dann ...

Um auf's Thema BÜ zurückzukommen ...
"Die Bahn" ist heute am BÜ Koyweg in Karlsruhe auf der Beliebtheitsskala leicht abgerutscht ...
Ein Güterzug von der Güterumfahrung wollte auf die Hauptstrecke nach Graben-Neudorf, musste aber wohl paar Personenzüge abwarten, zwei davon selbst erlebt, aber nach dem Tratsch der Wartenden zu urteilen wohl noch paar mehr zuvor ... Denn leider hat er es nicht ganz geschafft, den BÜ zu räumen ... der rechte Puffer des letzten Waggons hat noch bissele in den Straßenraum geragt ... Von den Autofahrern hat es trotzdem keiner gewagt, die Halbschranken zu umfahren. Einzelne haben gewendet. Fußgänger und Radler haben aber nicht groß gewartet, außer mir, der ich mir das mal anschauen wollte ... Wenn ich das Vorsignal oben auf dem Damm noch mal auf Grün hätte umspringen sehen ... Hmmm ... Dann wäre ich wohl auch schwach geworden ...
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MisterOJ
Beitrag 29.03.2014, 22:08
Beitrag #2574


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Zitat (Mueck @ 28.03.2014, 12:59) *
Gelegentlich kursieren Fälle von Untersagungen des Führens von Fahrrädern.

Wie will man das durchsetzen? Der Radling hat doch keinen Führerschein - also kann man auch nix einziehen.
oder bekommt er auf den Unterarm ein entsprechendes Tatoo? whistling.gif

Zitat (Mueck @ 28.03.2014, 12:59) *
Ob das aber mit vollem Punktekonto oder eher mit stets vollem Radler o.ä. zu tun hatte, weiß ich nicht mehr ...

Meinste damit ein alkoholhaltiges Erfrischungsgetränk?

Zitat (Mueck @ 29.03.2014, 02:19) *
Ein Güterzug von der Güterumfahrung wollte auf die Hauptstrecke nach Graben-Neudorf
...
Denn leider hat er es nicht ganz geschafft, den BÜ zu räumen ... der rechte Puffer des letzten Waggons hat noch bissele in den Straßenraum geragt ...

Kann leider vorkommen. sadwalk.gif

Zitat (Mueck @ 29.03.2014, 02:19) *
Von den Autofahrern hat es trotzdem keiner gewagt, die Halbschranken zu umfahren.

der BÜ blieb ja auch besetzt -also blieb die BÜ-Anlage auf "zu"


OJ wavey.gif


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Ichtyos
Beitrag 29.03.2014, 22:12
Beitrag #2575


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Zitat (MisterOJ @ 29.03.2014, 22:08) *
Zitat (Mueck @ 28.03.2014, 12:59) *
Gelegentlich kursieren Fälle von Untersagungen des Führens von Fahrrädern.

Wie will man das durchsetzen? Der Radling hat doch keinen Führerschein - also kann man auch nix einziehen.
oder bekommt er auf den Unterarm ein entsprechendes Tatoo? whistling.gif

Außer durch Kontrollen geht da nix - aber @Mueck hat schon recht. Sowas gibt es.


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MisterOJ
Beitrag 29.03.2014, 22:15
Beitrag #2576


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Zitat (Ichtyos @ 29.03.2014, 22:12) *
Außer durch Kontrollen geht da nix

Ja aber wie? Muss der Radling eine Bescheinigung bei sich führen, dass er nicht darf?

Schließlich braucht er als Radling ja keinen Führerschein - also kann er auch ohne diesen (z.B. weil eingezogen) munter


OJ unsure.gif


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Ichtyos
Beitrag 29.03.2014, 22:18
Beitrag #2577


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Nö - außer durch eine Abfrage der Personendaten wird er nicht auffliegen.


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MisterOJ
Beitrag 29.03.2014, 22:19
Beitrag #2578


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Zitat (Ichtyos @ 29.03.2014, 22:18) *
durch eine Abfrage der Personendaten wird er nicht auffliegen.

machen die cop.gif sowas bei ner normalen -Kontrolle?


OJ wavey.gif


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Mitleser
Beitrag 29.03.2014, 22:26
Beitrag #2579


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Das dürfte schon beim Dürfen schwierig werden.
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Ichtyos
Beitrag 29.03.2014, 22:33
Beitrag #2580


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@MisterOJ: Du hast im Zitat das "außer" unterschlagen. whistling.gif

Und nein, ich bin zwar kein cop.gif , aber bei einer 08/15-Kontrolle wird da nichts abgefragt. Ein Dorf-Sheriff könnte seine "Schäfchen" eventuell kennen - sonst ist da kaum was zu befürchten.

Zitat (Mitleser @ 29.03.2014, 22:26) *
Das dürfte schon beim Dürfen schwierig werden.

Warum? Grundsätzlich darf die police.gif doch in Erfahrung bringen, ob gegen den Kontrollierten aktuell was vorliegt. think.gif


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Mitleser
Beitrag 29.03.2014, 22:38
Beitrag #2581


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Zitat (Ichtyos @ 29.03.2014, 22:33) *
Zitat (Mitleser @ 29.03.2014, 22:26) *
Das dürfte schon beim Dürfen schwierig werden.
Warum? Grundsätzlich darf die police.gif doch in Erfahrung bringen, ob gegen den Kontrollierten aktuell was vorliegt. think.gif
Nicht als anlasslose Jedermannüberprüfung.

Beispiel Bayern:
Zitat (Art 12 bay PAG)
Auf Befragen durch die Polizei ist eine Person verpflichtet, Name, Vorname, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift und Staatsangehörigkeit anzugeben, wenn anzunehmen ist, daß sie sachdienliche Angaben machen kann, die zur Erfüllung einer bestimmten polizeilichen Aufgabe erforderlich sind. Zu weiteren Auskünften gegenüber der Polizei ist die Person nur verpflichtet, soweit für sie gesetzliche Handlungspflichten bestehen. Für die Dauer der Befragung kann die Person angehalten werden.
Zitat (Art 13 Abs. 1 bay PAG)
Die Polizei kann die Identität einer Person feststellen
1. zur Abwehr einer Gefahr,
2. wenn die Person sich an einem Ort aufhält,
a) von dem auf Grund tatsächlicher Anhaltspunkte anzunehmen ist, daß dort
aa) Personen Straftaten verabreden, vorbereiten oder verüben,
bb) sich Personen ohne erforderliche Aufenthaltserlaubnis treffen, oder
cc) sich Straftäter verbergen, oder
b) an dem Personen der Prostitution nachgehen,
3. wenn sie sich in einer Verkehrs- oder Versorgungsanlage oder -einrichtung, einem öffentlichen Verkehrsmittel, Amtsgebäude oder einem anderen besonders gefährdeten Objekt oder in unmittelbarer Nähe hiervon aufhält und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß in oder an Objekten dieser Art Straftaten begangen werden sollen, durch die in oder an diesen Objekten befindliche Personen oder diese Objekte selbst unmittelbar gefährdet sind,
4. an einer Kontrollstelle, die von der Polizei eingerichtet worden ist, um Straftaten im Sinn von § 100a der Strafprozeßordnung (StPO) oder Art. 20 Abs. 1 Nrn. 1 und 3, Abs. 2 Nr. 5 oder Ordnungswidrigkeiten im Sinn von Art. 21 Abs. 1 Nrn. 8 und 9 des Bayerischen Versammlungsgesetzes (BayVersG) zu verhindern,
5. im Grenzgebiet bis zu einer Tiefe von 30 km sowie auf Durchgangsstraßen (Bundesautobahnen, Europastraßen und andere Straßen von erheblicher Bedeutung für den grenzüberschreitenden Verkehr) und in öffentlichen Einrichtungen des internationalen Verkehrs zur Verhütung oder Unterbindung der unerlaubten Überschreitung der Landesgrenze oder des unerlaubten Aufenthalts und zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität oder
6. zum Schutz privater Rechte (Art. 2 Abs. 2).
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Ichtyos
Beitrag 29.03.2014, 22:52
Beitrag #2582


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Okay - dann habe ich wieder was gelernt. Das Verkehrsportal wird nie langweilig. thumbup.gif


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MisterOJ
Beitrag 29.03.2014, 23:04
Beitrag #2583


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Zitat (Ichtyos @ 29.03.2014, 22:33) *
@MisterOJ: Du hast im Zitat das "außer" unterschlagen. whistling.gif

huh.gif Ohh sorry! blushing.gif

Zitat (Ichtyos @ 29.03.2014, 22:33) *
Ein Dorf-Sheriff könnte seine "Schäfchen" eventuell kennen - sonst ist da kaum was zu befürchten.

Aber was will er denen anhaben? Auf welcher Rechtsgrundlage will er solch einem das Rad entziehen?

Zitat (Ichtyos @ 29.03.2014, 22:52) *
Das Verkehrsportal wird nie langweilig. thumbup.gif

yes.gif in der tat - man lernt täglich dazu!!

OJ yahoo.gif


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Ichtyos
Beitrag 29.03.2014, 23:14
Beitrag #2584


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Zitat (MisterOJ @ 29.03.2014, 23:04) *
Zitat (Ichtyos @ 29.03.2014, 22:33) *
@MisterOJ: Du hast im Zitat das "außer" unterschlagen. whistling.gif

huh.gif Ohh sorry! blushing.gif
Macht nix - Fehler kommen vor.

Zitat (MisterOJ @ 29.03.2014, 23:04) *
Zitat (Ichtyos @ 29.03.2014, 22:33) *
Ein Dorf-Sheriff könnte seine "Schäfchen" eventuell kennen - sonst ist da kaum was zu befürchten.

Aber was will er denen anhaben? Auf welcher Rechtsgrundlage will er solch einem das Rad entziehen?
Keine Ahnung - aber zumindest das Radeln sollte dem Betroffenen noch mal vorgeworfen werden können.

Zitat (MisterOJ @ 29.03.2014, 23:04) *
Zitat (Ichtyos @ 29.03.2014, 22:52) *
Das Verkehrsportal wird nie langweilig. thumbup.gif

yes.gif in der tat - man lernt täglich dazu!!
Full Ack!


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MisterOJ
Beitrag 29.03.2014, 23:21
Beitrag #2585


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Zitat (Ichtyos @ 29.03.2014, 23:14) *
Macht nix - Fehler kommen vor.

Naja - hoffe das VP verzeiht mir (und die Mod´s sind nachsichtig)

Zitat (Ichtyos @ 29.03.2014, 23:14) *
Keine Ahnung - aber zumindest das Radeln sollte dem Betroffenen noch mal vorgeworfen werden können.

Aber gibt es dann eine Art richterliche Verfügung wo amtlich festgehalten ist, dass Herr Radling nicht mehr mit einem Fahrrad am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf?

Zitat (Ichtyos @ 29.03.2014, 23:14) *
Full Ack!

wacko.gif zu deutsch?


OJ wavey.gif


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Ichtyos
Beitrag 29.03.2014, 23:36
Beitrag #2586


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Zitat (MisterOJ @ 29.03.2014, 23:21) *
Zitat (Ichtyos @ 29.03.2014, 23:14) *
Macht nix - Fehler kommen vor.

Naja - hoffe das VP verzeiht mir (und die Mod´s sind nachsichtig)
Da habe ich keine Bedenken.
Zitat (MisterOJ @ 29.03.2014, 23:21) *
Zitat (Ichtyos @ 29.03.2014, 23:14) *
Keine Ahnung - aber zumindest das Radeln sollte dem Betroffenen noch mal vorgeworfen werden können.

Aber gibt es dann eine Art richterliche Verfügung wo amtlich festgehalten ist, dass Herr Radling nicht mehr mit einem Fahrrad am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf?
Jepp.
Zitat (MisterOJ @ 29.03.2014, 23:21) *
Zitat (Ichtyos @ 29.03.2014, 23:14) *
Full Ack!

wacko.gif zu deutsch?

Das ist eine Kurzform von „Full Acknowledge“ und bedeutet „Volle Zustimmung“. wavey.gif


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MisterOJ
Beitrag 29.03.2014, 23:45
Beitrag #2587


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Zitat (Ichtyos @ 29.03.2014, 23:36) *
Zitat (MisterOJ @ 29.03.2014, 23:21) *
wacko.gif zu deutsch?

Das ist eine Kurzform von „Full Acknowledge“ und bedeutet „Volle Zustimmung“. wavey.gif

Aja - also sowas wie cheers.gif oder


OJ wavey.gif


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Kühltaxi
Beitrag 30.03.2014, 11:41
Beitrag #2588


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Zitat (MisterOJ @ 29.03.2014, 23:08) *
Zitat (Mueck @ 29.03.2014, 02:19) *
Von den Autofahrern hat es trotzdem keiner gewagt, die Halbschranken zu umfahren.

der BÜ blieb ja auch besetzt -also blieb die BÜ-Anlage auf "zu"

Da sind aber sicher noch ein paar m Sicherheit eingebaut, sprich der BÜ wäre auch noch zugeblieben wenn der Puffer so gerade nicht in die Straße reingeragt hätte.


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Mueck
Beitrag 30.03.2014, 11:45
Beitrag #2589


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Zitat (MisterOJ @ 29.03.2014, 23:21) *
Aber gibt es dann eine Art richterliche Verfügung wo amtlich festgehalten ist, dass Herr Radling nicht mehr mit einem Fahrrad am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf?
So ungefähr muss man sich das wohl vorstellen und ab dann:
Zitat (Ichtyos @ 29.03.2014, 22:33) *
Ein Dorf-Sheriff könnte seine "Schäfchen" eventuell kennen - sonst ist da kaum was zu befürchten.
Solange er in "seinem" Dorf radelt ...
Radelt ein Konstanzer aber nach Flensburg, um seine Punkte persönlich zu besuchen, hat er ab drei Dörfer weiter wohl nichts mehr zu befürchten ... ;-)
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MisterOJ
Beitrag 30.03.2014, 12:16
Beitrag #2590


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Zitat (Kühltaxi @ 30.03.2014, 11:41) *
Da sind aber sicher noch ein paar m Sicherheit eingebaut, sprich der BÜ wäre auch noch zugeblieben wenn der Puffer so gerade nicht in die Straße reingeragt hätte.

Na klar doch! yes.gif

Ein BÜ wird (i.d.R.) über Gleisschaltmittel ausgeschaltet. Dazu sind im Gleis entweder Kontakte oder Schleifen eingebaut. Erst wenn der Zug diese vollständig passiert hat gilt der BÜ als geräumt und öffnet sich.
Bei einer "Belegtmeldung" bleibt der BÜ weiterhin zu.

Zitat (Mueck @ 30.03.2014, 11:45) *
Radelt ein Konstanzer aber nach Flensburg, um seine Punkte persönlich zu besuchen, hat er ab drei Dörfer weiter wohl nichts mehr zu befürchten ... ;-)

Eben - also ist diese Regelung quasi wirkungsarm bzw. kann praktisch kaum durchgesetzt werden...


OJ wavey.gif


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Kühltaxi
Beitrag 30.03.2014, 15:04
Beitrag #2591


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Nahe den BÜs hängen immer so gelbe Kästen innen an den Schienen rum, das sind wohl diese "Gleisschaltmittel". Schätze mal Induktions-/Hallsensoren die auf die Radkränze reagieren, wie die ABS-Sensoren am Auto nur halt groß. Wie die allerdings unterscheiden sollen ob der Zug ganz über sie weg ist oder vor und hinter ihnen stehengeblieben erschließt sich mir nicht.


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MisterOJ
Beitrag 30.03.2014, 16:00
Beitrag #2592


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Zitat (Kühltaxi @ 30.03.2014, 15:04) *
Nahe den BÜs hängen immer so gelbe Kästen innen an den Schienen rum

meinste sowas? Das sind Kabelverteiler (zum Anschluss der Gleisschaltmittel ans Kabelnetz) - diese stehen aber NICHT no.gif IM Gleis!

Zitat (Kühltaxi @ 30.03.2014, 15:04) *
das sind wohl diese "Gleisschaltmittel"

Naja - es gibt bei der großen Bahn 2 Arten:
  1. Schleifen
    die reagiert auf den drüberfahrenden Zug - dieser "verstimmt" die Schleife, so dass erkannt wird, wann der zug den BÜ passiert hat
  2. Achszähler
    diese zählen wieviel Achsen vor & wieviele nach dem BÜ drüber fahren. Sobald alle Achsen den BÜ geräumt haben wird dieser freigegeben



Zitat (Kühltaxi @ 30.03.2014, 15:04) *
Wie die allerdings unterscheiden sollen ob der Zug ganz über sie weg ist oder vor und hinter ihnen stehengeblieben erschließt sich mir nicht.

Die Achszähler zählen.
- 1x an der Einschaltstelle
- und dann vor dem BÜ
- und nach dem BÜ
Wenn da kein Achse fehlt, dann ist alles i.O.

Die Schleifen sind Schwingkreise, die durch Zugüberfahrt "verstimmt" werden. Dabei kann die Technik erkennen, ob der zug drüber ist oder auf der Schleife steht. Bei letzterem bleibt der BÜ belegt.


OJ


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haidi
Beitrag 30.03.2014, 16:40
Beitrag #2593


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Zitat (MisterOJ @ 30.03.2014, 16:00) *
Die Achszähler zählen.

Deshalb durften/dürfen Züge nicht mehr als 256 Achsen haben.
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Odenwälder
Beitrag 30.03.2014, 16:42
Beitrag #2594


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Du hast noch die Gleisstromkreise vergessen. Oder werden die bei Bü nicht verwendet?


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Theoretisch gibt es keinen Unterschied zwischen Theorie und Praxis, praktisch schon.
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MisterOJ
Beitrag 30.03.2014, 16:47
Beitrag #2595


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Zitat (haidi @ 30.03.2014, 16:40) *
Deshalb durften/dürfen Züge nicht mehr als 256 Achsen haben.

stimmt - bei größerer Anzahl an Achsen bestand die Gefahr, dass sich das Zählwerk "verzählt"

Zitat (Odenwälder @ 30.03.2014, 16:42) *
Du hast noch die Gleisstromkreise vergessen. Oder werden die bei Bü nicht verwendet?

Ich bin von den beiden heute aktuellen Varianten ausgegangen.

Du hast recht - früher gab´s noch andere Verfahren:
  1. isolierte Schiene - dazu war vor & nach dem BÜ in einer Schiene jeweils ein ISO-Stoß eingebaut.
    Wenn ein Zug den BÜ befahren hat, so haben die Radsätzee die Schienen überbrückt - das hat die technik erkannt.
  2. Schwingkreise - hier hat man im BÜ-Bereich eine betimmte Frequenz "eingespeist", die durch einen zug verändert wurde


Diese sind teilweise in Altanlagen noch vorhanden, werden aber nicht mehr eingebaut und teils wegen Störanfälligkeit auch ersetzt.


OJ wavey.gif


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Kühltaxi
Beitrag 31.03.2014, 15:24
Beitrag #2596


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Den Achszähler meinte ich, dieses andere gelbe Kästchen ist ja neben dem Gleis und nicht drin. Die Schleife ist mir noch nicht aufgefallen, ist ja auch unauffälliger. Die Achzähler "alter Bauart" waren aber viel plumper, ungefähr Schuhkartongröße bis fast zur Schienenhöhe hochragend mit einer Aussparung für die Radkränze.


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Beitrag 31.03.2014, 23:15
Beitrag #2597


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Laut Ril. 408 dürfen Züge nur 250 Achsen haben, und mit Ausnahmegenehmigung 252 Achsen. Würde man die 256 voll ausreizen hätte man warscheinlich dauernt Störungen, eben weil sich die Achzähler verzählen würden. Die 4 Achsen weniger sind also eine art Sicherheitsreserve.
Es gibt auch oftmals 2 Achszähler direkt hintereinander, also so http://www.digital-bahn.de/info_rm/achszaehler.jpg damit die Technik merkt wie rum ein Zug fährt. Manche sind auch so empfindlich das es schon reicht wenn dort jemand mit einem Stahlkappenschuh drüber schlurbt das sie eine Achse zählen und deswegen evtl. Signal zurückfallen usw laugh2.gif
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Tanker
Beitrag 01.04.2014, 00:11
Beitrag #2598


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Es gibt auch Achszähler im Maßstab 1:160 die wie das Orginal funktionieren. Gebaut wurden sie von dem leider verstorbenen Wolfgang Frey und auf seiner Anlage eingesetzt. Diese ließ sich mit dem im Maßstab 1:1 nachgebauten Stellwerk steuern. Ich habe diese Anlage mal gesehen. Leider verstarb der Herr Frey bevor wir einen Termin zum fahren mit Stellwerk hatten.
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MisterOJ
Beitrag 01.04.2014, 07:15
Beitrag #2599


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Zitat (Kühltaxi @ 31.03.2014, 16:24) *
Den Achszähler meinte ich, dieses andere gelbe Kästchen ist ja neben dem Gleis und nicht drin.

na dann ist ja alles i.O. cheers.gif

Zitat (Kühltaxi @ 31.03.2014, 16:24) *
Die Schleife ist mir noch nicht aufgefallen, ist ja auch unauffälliger.

stimmt - da muss ich auch immer 2x hinguggen...

Zitat (Kühltaxi @ 31.03.2014, 16:24) *
Die Achzähler "alter Bauart" waren aber viel plumper, ungefähr Schuhkartongröße bis fast zur Schienenhöhe hochragend mit einer Aussparung für die Radkränze.

Sowas?

Wurde auch Tellermine genannt...

Diese Kontakte-Bauform funktionierte über die Schienendurchbiegung; die heutigen sind rein induktiv.
Daher gilt:
Zitat (EMD @ 01.04.2014, 00:15) *
Manche sind auch so empfindlich das es schon reicht wenn dort jemand mit einem Stahlkappenschuh drüber schlurbt das sie eine Achse zählen und deswegen evtl. Signal zurückfallen usw laugh2.gif



Zitat (EMD @ 01.04.2014, 00:15) *
Laut Ril. 408 dürfen Züge nur 250 Achsen haben, und mit Ausnahmegenehmigung 252 Achsen. Würde man die 256 voll ausreizen hätte man warscheinlich dauernt Störungen, eben weil sich die Achzähler verzählen würden. Die 4 Achsen weniger sind also eine art Sicherheitsreserve.

Genau das war bei uns das Problem, als man längere Güterzüge fahren lassen wollte ... crybaby.gif

Und so mußten sämtliche betroffenen Achszähler angepasst/verändert/ausgetauscht werden...


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haidi
Beitrag 01.04.2014, 16:27
Beitrag #2600


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Die Achsenbegrenzung bei 250 resultiert daraus, dass 1 Byte nur den Zahlenraum von 0 bis 255 darstellen kann.
Verwendet man für das Zählen 2 Byte kann der Zug schon 65.000 Achsen haben.

Hannes
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