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> Zeichen 250 StVo
KaOb
Beitrag 12.06.2010, 11:37
Beitrag #1


Neuling
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Hallo allerseits,

eigentlich sollte dies hier mein erster Beitrag werden. Bin aber auf eine Aussage in einem anderen Fred gestoßen, die ich so nicht stehen lassen konnte. rolleyes.gif

Nun aber zu meiner Frage:
Darf man bei dem Schild 250 "Verbot für Fahrzeuge aller Art" in die Straße ein paar Meter einfahren, oder handelt es sich grundsätzlich um ein Verbot der Ein-/Vorbeifahrt. Wenn letzteres der Fall ist, wo liegt der Unterschied zum Zeichen 267?
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911
Beitrag 12.06.2010, 11:39
Beitrag #2


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Hallo,

für den Verkehrsteilnehmer machen Zeichen 250 und 267 keinen Unterschied, beide bedeuten "Du darfst hier nicht rein!".

Den Unterschied macht erst die Verwaltungsvorschrift nach der Zeichen 267 nur aufgestellt werden soll, wenn die Durchfahrt von der anderen Seite erlaubt ist.


--------------------
Saludos desde Argentina :-)
911
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Kuli
Beitrag 12.06.2010, 11:41
Beitrag #3


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Zitat (KaOb @ 12.06.2010, 12:37) *
Wenn letzteres der Fall ist, wo liegt der Unterschied zum Zeichen 267?

Hinter Zeichen 250 herrscht ein Verkehrsverbot, das heißt, in diesem Bereich darf überhaupt kein Verkehr stattfinden.

Zeichen 267 ist in der Tat ein "Einfahrtverbot", das heißt, nur die Einfahrt ist verboten, was direkt hinter diesem Schild passiert, ist egal.

Das ist der Unterschied wink.gif
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ukr
Beitrag 12.06.2010, 11:42
Beitrag #4


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Das Zeichen 250 untersagt die Teilnahme am Verkehr auf der beschilderten Verkehrsfläche, während Zeichen 267 lediglich die Einfahrt verbietet.


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Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
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KaOb
Beitrag 12.06.2010, 11:44
Beitrag #5


Neuling
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Danke sehr, so habe ich es auch verstanden. Mir kreisten nur immer das Wort "Durchfahrtsverbot" durch den Kopf.
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Wattestäbchen
Beitrag 12.06.2010, 14:36
Beitrag #6


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Zitat (Kuli @ 12.06.2010, 12:41) *
Zeichen 267 ist in der Tat ein "Einfahrtverbot", das heißt, nur die Einfahrt ist verboten, was direkt hinter diesem Schild passiert, ist egal.
Was bedeutet "Einfahrtverbot"? Muss dort eine Einfahrt sein anderen Anfang das Zeichen stehen kann oder darf es irgendwann im Verlauf der Straße beginnen und bedeutet, dass man nicht an ihm vorbei fahren darf?


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MfG
Troll

Diese Nachricht wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
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Heinz Wäscher
Beitrag 12.06.2010, 16:25
Beitrag #7


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Bei mir in der Gegend gibt es da eine klassische "Fahrschüler Falle". Wohngebiet, 50km/h max. zulässig und eine Gerade Straße mit einmündender Straße mit geringerer Breit von rechts, diese mit Zeichen 220 beschildert.

Nach der Einmündung ist diese schöne, breite und vor allem gerade Straße aber mit Zeichen 267 beidseitig beschildert, was machen aber die ganzen Fahrschüler?

Die würden einfach geradeaus weiterfahren, wenn der Fahrlehrer nicht auf die Bremse treten würde whistling.gif


Was mich bei Zeichen 250 verwundert, selbst ohne Zusatzzeichen aufgestellt sind dahinter eigentlich immer Kraftfahrzeuge geparkt zu sehen, manchmal auch, weil eine legale Zufahrt von der anderen Seite möglich ist think.gif


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oscar_the_grouch
Beitrag 12.06.2010, 20:25
Beitrag #8


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Bei uns werden sogar dreispurige Autobahnanfänge/auffahrten mit Z 250 beschildert.
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Heinz Wäscher
Beitrag 21.12.2012, 14:21
Beitrag #9


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Zitat (Kuli @ 12.06.2010, 11:41) *
Zitat (KaOb @ 12.06.2010, 12:37) *
Wenn letzteres der Fall ist, wo liegt der Unterschied zum Zeichen 267?

Hinter Zeichen 250 herrscht ein Verkehrsverbot, das heißt, in diesem Bereich darf überhaupt kein Verkehr stattfinden.

Und wie sähe es aus wenn man bis auf wenige Zentimeter legal von der anderen Seite an dieses Zeichen 250 heranfahren kann weil eigentlich die Aufstellung eines Zeichen 267 besser gewesen wäre?

Ist dann das Parken hinter einem Zeichen 250 trotzdem erlaubt?


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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 21.12.2012, 17:25
Beitrag #10





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Hallo

Zeichen 250: Verbot für Fahrzeuge aller Art
Zeichen 267: Verbot der Einfahrt

Aus einer Straße mit Z. 267 können Fahrzeuge herauskommen!
Das ist z. B. wichtig für die Vorfahrt.
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janr
Beitrag 21.12.2012, 17:31
Beitrag #11


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Bei 250 auch und auch dann wäre es rvl wavey.gif


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Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 21.12.2012, 17:33
Beitrag #12





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Eigentlich soll Z.250 Straßen kennzeichnen, aus denen keine Fahrzeuge kommen können (Ausnahme Zusatzzeichen).

So habe ich es jedenfalls in der Grundschule zur Fahrradprüfung gelernt. Und: Wozu sonst sollte es den Unterschied geben?
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janr
Beitrag 21.12.2012, 17:37
Beitrag #13


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Im§8 StVO steht:
Zitat
(1) An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. Das gilt nicht,

wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist (Zeichen 205, 206, 301, 306) oder

für Fahrzeuge, die aus einem Feld- oder Waldweg auf eine andere Straße kommen.
Da steht nix von Z 250.

Nur weil du hier nicht rein darfst, kann es doch sein, daß da jemand anderes raus darf.

Es muß nicht sein, daß auf der anderen Seite auch ein 250er steht. wavey.gif

ZZ mal außen vor gelassen wink.gif


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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 21.12.2012, 17:55
Beitrag #14





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Z. 250 ändert auch keine Vorfahrtregelung - wenn die Straße aber durch Z.250 gesperrt ist, gibt es eben keine Fahrzeuge, die aus der Straße kommen und Vorfahrt haben könnten. (Soweit die Theorie)
Einseitige Z. 250 sollten nicht vorkommen, dafür gibt es schließlich Z. 267. (Tatsächlich kommen sie aber trotzdem vor.)

Auch Z. 267 ändert keine Vorfahrtregelung, aber man muss damit rechnen, dass Fahrzeuge eine so gekennzeichnete Straße verlassen.
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janr
Beitrag 21.12.2012, 18:14
Beitrag #15


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Zitat (münsterland-radler @ 21.12.2012, 17:55) *
... (Soweit die Theorie) ...
Nur weil da kein FZ rauskommen könnte ist dort trotzdem rvl.

Dazu sei noch erwähnt, daß die meisten Stellen mit 250er dieses vom Verkehr erst erkannt werden kann, wenn man rein will, und nicht schon so weit vorher, daß man eine Straße mit Verkehrsverbot erkennt.

Ergo macht sich der Ortsunkundige schon mal bereit zum bremsen, eben wegen rvl.

Der Ortskundige rauscht vorbei und hat das Nachsehen, wenn es zum Unfall kommt.

Auch beim Verkehrsverbot, was ja nur eine kleine OWI ist, hätte der andere Vorfahrt. Weil eben §8 deutlich von rvl ausgeht.


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rapit
Beitrag 21.12.2012, 18:33
Beitrag #16


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Bei VZ 250 darf man durchreiten, bei VZ 267 nicht.

Ein Fahrverstoß kostet bei VZ 250 nur 15 Doppelmark, bei VZ 267 meine ich, 20,- €, aber das schaut bestimmt gleich einer nach rolleyes.gif ich habe Urlaub...


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Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
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janr
Beitrag 21.12.2012, 18:55
Beitrag #17


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141166
Sie benutzten mit einem Kraftfahrzeug den Verkehrsbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen 250/251/253/255/260 *) gesperrt war. 15,00 €
§ 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 141.2 BKat

141184
Sie beachteten als Kraftfahrzeugführer nicht das bestehende Verbot der Einfahrt (Zeichen 267). 20,00 €
§ 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 142 BKat


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mir
Beitrag 21.12.2012, 19:50
Beitrag #18


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Bei Z267 darf mal als Fahrradfahrer, wenn die Straße keine Einbahnstraße ist, ein Stückchen in die Straße auf dem Gehweg schieben, dann aufsteigen und weiterfahren. Bei Z250 darf man das nicht.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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Heinz Wäscher
Beitrag 21.12.2012, 20:48
Beitrag #19


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In meinem Fall geht es eher konkret um das Parken in einem solchen Bereich mit einspurigen Fahrzeugen die dort von der gegenüberliegenden Seite legal von einem Menschen über eine Busspur hinweg hingeschoben werden können.

Der nur einseitig mit Zeichen 250 beschilderte Straßenteil unterscheidet sich in seinem äusseren Erscheinungsbild nicht vom Rest der Straße, es gibt eine Fahrbahn, einen Bürgersteig und einen Seitenstreifen zum Parken und am östlichen Ende (das ohne Zeichen 250) steht sogar für Ausfahrende ein vorfahrtregelndes Verkehrszeichen welches bei Radfahrern und Krad-Führern den Eindruck erwecken kann dass dort ganz legal mit Fahrzeugen gefahren werden kann obwohl man beim Ausfahren eigentlich auf einer Busspur landet. Zumindest das Schieben eines einspurigen Fahrzeugs dorthin ist legal.

Maps, das weiße KFZ parkt angeblich unberechtigterweise dort weil hinter der linken Einmündung Zeichen 250 steht, aber das Einfahren dort von Osten über eine Busspur möglich ist.


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