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> Stopp-Schild bei Autobahn-Auffahrt in Baustelle, Gefährlich sich an die Regeln zu halten
Gast_space-rocker_*
Beitrag 05.06.2010, 21:37
Beitrag #1





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Hallo.
Auf meinem Arbeitsweg über die Autobahn ist jetzt eine Baustelle eingerichtet, in der komplett 60 km/h gilt.
Bei einer provisorischen Auffahrt, die man bequem mit 40 km/h fahren kann ist ein Stoppschild aufgestellt.
Mal abgesehen davon, dass ich noch keinen Fahrer gesehen habe, der dort anhält, halte ich diese Anordnung für absoluten Schwachsinn.
Der Beschleunigungsstreifen reicht ohne Probleme aus sich einzufädeln und die 20 km/h von 40 auf 60 zu beschleunigen.
Sollte ich dort wirklich, wie angeordnet, anhalten, hätte ich bei etwas vollerer Bahn (mit meinem schwach motorisierten Auto) keine Chance aufzufahren, ohne ein Fahrzeug auf der rechten Spur zu behindern.

Meine Frage ist jetzt: Was bitte denkt sich die Straßenverkehrsbehörde bei solchen, meiner Meinung nach, praxisfremden Aktionen?
Und, wie sehen die Forumspolizisten solche Anordnungen? - Gibt es schon Fälle, wo ein Überfahren des Stoppschildes in solchen Fällen geahndet wurde?
Und zu guter letzt, wie verhaltet Ihr euch?


mfg space-rocker
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911
Beitrag 05.06.2010, 21:44
Beitrag #2


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Zitat (space-rocker @ 05.06.2010, 22:37) *
halte ich diese Anordnung für absoluten Schwachsinn.


So sehe ich das auch, wie die meisten Stopp-Schilder an Autobahn-Auffahrten. Gefährlicher Schwachsinn.

Zitat
Und zu guter letzt, wie verhaltet Ihr euch?


Ich verhalte mich, als stünde dort nur ein Zeichen 205 ("Vorfahrt gewähren").


--------------------
Saludos desde Argentina :-)
911
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Gast_space-rocker_*
Beitrag 05.06.2010, 21:50
Beitrag #3





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Vielleicht noch ein kleiner Nachtrag:

Ich war vor 2 Jahren mal im Frankfurter Raum unterwegs.
Dort gabs eine ebensolche Auffahrt.
An der bin ich 2 mal vorbeigefahren. - Und genau 2 mal hat es gekracht.
Der hintere Fahrer beobachtet den rückwärtigen Verkehr, merkt nicht dass der Vordere bremst und schon ist es passiert...
Mag ja sein, dass der Hintere zu 100% Schuld ist und der erste Fahrer richtig gehandelt hat, aber ein Stopp-Schild vorm Beschleunigungs-Streifen widerspricht jedem gesunden Auto-Fahrer Verstand.
Leider wird es trotzdem immer wieder aufgestellt ...
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Kuli
Beitrag 05.06.2010, 21:55
Beitrag #4


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Zitat (space-rocker @ 05.06.2010, 22:37) *
Und zu guter letzt, wie verhaltet Ihr euch?

Na, anhalten...

Gerade bei
Zitat
etwas vollerer Bahn
kann es sein, dass sich keine Lücke zum Einfädeln auftut (schließlich hat der durchgehende Verkehr Vorfahrt), und da kann es gerade bei kurzem Beschleunigungsstreifen eng werden. Und wenn ich dann an dessen Ende anhalte, hab ich überhaupt keinen Platz zum Beschleunigen mehr. Deshalb anhalten, auf große Lücke warten und los gehts wink.gif

Zitat (space-rocker @ 05.06.2010, 22:50) *
vorm Beschleunigungs-Streifen

no.gif

Einfädelungsstreifen! smartass.gif
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nachteule
Beitrag 05.06.2010, 21:58
Beitrag #5


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Hallo, Space-Rocker,

wenn ich es richtig verstanden habe, steht das Stopp - Schild noch vor Beginn des Beschleunigungsstreifen, richtig?

Sollte dem so sein, kann diese Variante durchaus Sinn machen.

Beispiel aus der eigenen Praxis: Stoppschild, dann kurzer Beschleunigungsstreifen und am Ende des Beschleunigungsstreifen Warnbaken und Baustellenbeginn, so dass es nicht möglich war, weiter zu fahren, wenn der Beschleunigungsstreifen nicht reichte.

Ohne Stoppschild kam es vor, dass zwei oder gar drei Fahrzeuge hintereinander auf den Beschleunigungsstreifen fuhren.

Konnte sich das erste Fahrzeug nicht rechtzeitig einordnen und musste abbremsen, blieb den nachfolgenden nichts anderes übrig, als ebenfalls anzuhalten, was natürlich immer wieder zu Problemen und manchmal zu Unfällen führte, weil die Fahrer sich weniger auf ihren Vordermann, sondern mehr auf die Fahrzeuge auf der Durchgangsfahrbahn konzentrierten.

Genauso problematisch war es, wenn sich ein ganz eiliger beim Befahren des Beschleunigungsstreifen an seinem Vordermann vorbeimogelte, indem er sofort auf die Durchgangsfahrbahn wechselte und so seinem ehemaligen Vordermann das Einscheren unmöglich machte.

Durch das Stoppschild am Beginn des Beschleunigungsstreifen wurde so etwas vermieden, da die Fahrer zumindest dann, wenn sie vorschriftsmäßig fuhren, erst hielten, eine Lücke suchten, beschleunigten und einscherten, während der Hintermann erst noch warten musste.

Einen ähnlichen Effekt erzielen, wenn ich es richtig mitbekommen habe, an einigen Autobahnauffahrten Ampeln, die immer nur ein Fahrzeug durchlassen.

Im Großraum Stuttgart soll an einigen Stellen laut Zeitungsberichten ähnliches getestet werden.

Viele Grüße,

Nachteule


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blackdodge
Beitrag 05.06.2010, 22:00
Beitrag #6


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genau so wavey.gif


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Gast_space-rocker_*
Beitrag 05.06.2010, 22:07
Beitrag #7





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In dieser Ausführung kann das durchaus Sinn machen.
Allerdings passiert leider in der Praxis entweder meine Variante, sprich keiner hält an, oder es kommt zum Auffahrunfall.
Die Male wo es vorschriftsmäßig läuft, lass ich mal dahingestellt, nur sie machen sicherlich nicht die Mehrheit aus.

Allerdings glaube ich nicht, dass sich die entscheidenen Stellen mit der Praxis beschäftigen, und deswegen auch meine Fragestellung, wie die Polizisten die "Vergehen" handhaben und wie sich das Forum verhält. wink.gif

Ich gebe zu, dass ich schon glaube, dass viele die vorschriftsmäßig in dieser Situation fahren, sich gerade hier tummeln und ich nachher relativ alleine dastehe, aber meine persönliche Erfahrung zeigt einfach anderes ...
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Kuli
Beitrag 05.06.2010, 22:10
Beitrag #8


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Übrigens kenne ich meist die Stellen mit Stoppschild, wo gar kein Einfädelungsstreifen vorhanden ist, sondern man direkt auf die Hauptfahrbahn auffahren muss.

Wenn du jetzt immer durchfährst und dann mal an solch eine Situation ohne Einfädelungsstreifen gerätst, dann gute Nacht. Denke nicht, dass du damit rechnest oder überhaupt ohne anzuhalten die Lage so schnell überblickst
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Gast_space-rocker_*
Beitrag 05.06.2010, 22:13
Beitrag #9





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In dem Fall gebe ich Dir völlig recht.
Allerdings geht es in meiner Situation um einen (wenn auch verkürzten) Einfädelungsstreifen, der zum "normalen" Auffahren reicht, aber zum Anhalten mit wenig PS situationsabhängig zu kurz sein kann...
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blue0711
Beitrag 05.06.2010, 22:14
Beitrag #10


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Ich gehe damit um wie mit jedem Stoppschild: Ist es übersichtlich genug, bremse ich auf die Haltelinie und rolle dann unterhalb Schrittempo drüber, um anschliessend zu beschleunigen (reine Fußfaulheit).
Ist es unübersichtlich, halt ich an und guck erst mal, was Sache ist.


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Gruß Kai
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Speck ftw
Beitrag 05.06.2010, 22:23
Beitrag #11


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Stoppschilder an Autobahnauffahrten kenne ich auch.
Wir haben hier aber nur ein einziges, das an einer Auffahrt hängt. Ist natürlich besonders lustig, dass man theoretisch mit unbegrenzter Geschwindigkeit auf das Teil fahren kann und dann anhalten muss. biggrin.gif
Aber es ist auch eine sinnvolle Anordnung, weil man erst auf die Fahrbahn auffahren muss, die dann letztendlich zur Autobahn führt.


--------------------
Die Ampel ist ein grünes Wesen, das beim Näherkommen rot wird.
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nachteule
Beitrag 05.06.2010, 22:45
Beitrag #12


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Hallo, Space-Rocker,

wenn nichts passiert, wird erfahrungsgemäß an solchen Stellen auch keine Kontrolle durchgeführt und es gibt auch keine Sanktionen.

Der Aufwand, um die 10.- €, die so etwas m. W. kostet, zu kassieren, wäre viel zu groß,. denn es ist ja nicht möglich, den Betroffenen sofort danach anzuhalten.

Man müsste also jedesmal hinter her fahren, das Fahrzeug an der nächsten Ausfahrt oder auf einem Parkplatz anhalten usw.

Viele Grüße,

Nachteule


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Hoheneicherstation
Beitrag 06.06.2010, 09:11
Beitrag #13


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Zitat (nachteule @ 05.06.2010, 23:45) *
Der Aufwand, um die 10.- €, die so etwas m. W. kostet, zu kassieren, wäre viel zu groß,...



Hallo

Ist diese neue Regelung eigentlich durch unseren Ramsauer wieder rückgängig gemacht worden?
(Es gilt die StVO von vor der Änderung in 2009) oder wo steht was genau wie geändert wurde?


Diese Regelung gefällt mir allerdings besser ...

141136
Sie beachteten nicht das bestehende unbedingte Haltgebot (Zeichen 206).
§ 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 136 BKat
(A - 1)
10 Euro

108112
Sie missachteten die Vorfahrt des bevorrechtigten Fahrzeugs, so dass ein
anderer wesentlich behindert +) wurde. Vorfahrtregelung durch Zeichen
205/206.
§ 8 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 33 BKat
(A - 1)
25 Euro

108606
Sie missachteten die Vorfahrt des bevorrechtigten Fahrzeugs, so dass ein
Vorfahrtberechtigter gefährdet +) wurde. Vorfahrtregelung durch Zeichen
205/206.
§ 8 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 34 BKat
A - Verstoß
3 Punkte
50Euro

108607
Sie missachteten die Vorfahrt des bevorrechtigten Fahrzeugs. Es kam zum
Unfall. Vorfahrtregelung durch Zeichen 205/206.
§ 8 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 34 BKat;
§ 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
A - Verstoß
3 Punkte
60 Euro
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ukr
Beitrag 06.06.2010, 10:52
Beitrag #14


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Zitat (space-rocker @ 05.06.2010, 22:37) *
Der Beschleunigungsstreifen reicht ohne Probleme aus sich einzufädeln und die 20 km/h von 40 auf 60 zu beschleunigen.

Hast Du auch daran gedacht, daß es außer PKW auch noch andere Fahrzeuge gibt, z.B. Sattelzüge? think.gif


--------------------


Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
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Gast_space-rocker_*
Beitrag 06.06.2010, 13:28
Beitrag #15





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Gerade die haben voll beladen kaum eine Chance auf die Bahn zu kommen wenn etwas mehr Verkehr herrscht.
Wenn sie, sagen wir mit 20-40km/h, auf den Beschleunigungsstreifen fahren kommen sie ohne größere Probleme drauf, da ihnen in der Regel etwas Platz gelassen wird.
Es tut keinem weh kurz vom Gas zu gehen und genau das wird auch so praktiziert.
Wenn dort aber ein 40 Tonner steht und auf die Lücke wartet, werden die wenigsten nahezu Anhalten um den LKW vorzulassen.
(Für viele scheint es auch ausgeschlossen sein die 2m Spur links zu benutzen ...)
Und bei dem Zeitdruck den ein LKW Fahrer heutzutage oft hat, wird er sich irgendwann seine Vorfahrt erzwingen...

Wie gesagt es kann ja sein, dass ihr ganz andere Erfahrungen gemacht habt wo es wirklich so klappt wie es soll.
Meine Erfahrung gibt dies allerdings nicht wieder...
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 06.06.2010, 13:48
Beitrag #16


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Um vom Beschleunigungsstreifen auf eine Autobahn auffahren zu können, müssen ZWEI Voraussetzungen erfüllt sein:
- erstens muss überhaupt einmal eine ausreichend lange Lückeim Durchgangsverkehr VORHANDEN sein,
- zweitens muss der Auffahrende schnell genug sein, um die Lücke nutzen zu können.
Zumindest das Kriterium Nummero eins wird oft genug allzu gern übersehen!

Nun halten die Lkw auf NORMALEN AUtobahnen zwar in der Regel untereinander ihre 50 m Mindest-Abstand ein (es hat sich herumgesprochen, dass alles andere auf die Dauer außer Verdruss nichts bringt...), aber gerare in Baustellen, be denen nur 60 km/h erlaubt sind, wird gedrängelt bis zum Geht-Nicht-Mehr - besonders dann, wenn der Vordermann sich erdreistet, WIRKLICH die 60 km/h annähernd einzuhalten.

Aloo mit anderen Worten: Viele Lücken zwischen den Lkw sind dort SO kurz, dass eigentlich niemand reinpasst.

Und wenn dann auch noch auf der Einfädelspur gedrängelt wird und gleich 3 Mann hoch versuchen, GLEICHZEITIG in die 5-m-Lücke zu fahren, dann gibt es reichlich gefaltetes Blech!

Dann schon lieber ein reelles Stoppschild am Anfang der (kurzen) Beschleunigunsspur. Damm muss man WIRKLICH stehenbleiben, gucken, und schließlich mit einem beherzten Tritt aufs Gaspedal in die Lücke reinbeschleunigen.

Doc

P.S.:
Soooo schwierig kann es doch eigentlich nicht sein, mit VOLLGAS zu beschleunigen.
Wieso lernt man sowas eigentlich nicht in der Fahrschule? blink.gif


--------------------
Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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nachteule
Beitrag 06.06.2010, 14:17
Beitrag #17


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Hallo, Space-Rocker,

wenn der Trucker an der Stopstelle hält, hat er Zeit, sich eine ausreichend große Lücke zu suchen, um auch aus dem Stand einfahren zu können, und muss sich nicht um nachfolgende Fahrer kümmern, die ihm vielleicht sogar ins Heck fahren, wenn er doch nicht einfahren kann und bremsen muss.

Selbst in dicht befahrenen Baustellen gibt es immer wieder LKW - Fahrer, die trotz geringem Sicherheitsabstand erkennen, dass jemand auffahren will und diesen, insbesondere, wenn es sich um einen anderen LKW handelt, einfahren lassen.

PKW - Fahrer sind da schon etwas weniger zuvorkommend. dry.gif

Dazu kommt auch noch wieder eins meiner Lieblingsbeispiele rolleyes.gif :

Gibt es kein Stopschild, drängeln sich zwei oder drei PKW in eine vermeintlich ausreichende Lücke vor einem LKW.

Der letzte PKW, der sich ebenfalls noch hineinquetschen will, schafft es dann aber nicht mehr und wird vom LKW gerammt.

Begründung des PKW - Fahrers in solchen Fällen (höre ich immer wieder): Ich dachte, der LKW - Fahrer hat mich gesehen und ich dachte, er lässt mich rein.

Tja, zuviel gedacht, aber nicht nachgedacht.

Da sind mir eindeutige Situationen, wie bei einem Stopschild, lieber, zumindest, wenn die VT diese auch beachten.

Viele Grüße,

Nachteule


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rita19
Beitrag 06.06.2010, 14:30
Beitrag #18


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Wir haben auch auf der BAB eine Baustelle, der linke Fahrstreifen ist gesperrt, der Standstreifen freigegeben. An den Anschlußstellen befindet sich ein VZ Vorfahrt gewähren und ein Stoppschild.
Hier macht das Stoppschild Sinn, weil es den eigentlichen Einfädelungsstreifen durch die Freigabe des Standstreifen nicht gibt, wobei manche Verkehrsteilnehmer diese Regelung trotzdem nicht verstehen.

Ich meine, wenn ein Stoppschild an einer Anschlußstelle steht, hat es seine Berechtigung und man sollte erhöhte Vorsicht walten lassen.

Eine verkürzte Einfädelung ist u.U. zu viel für manchen Verkehrsteilnehmer sein, von daher finde ich die Regelung, erst einmal anhalten zu müssen, um sich einen Überblick verschaffen zu müssen, besser.

Und direkt an das Stoppschild anschließend verläuft keine andere Fahrbahn, zB eine Einfädelspur einer weiter davor liegenden Auffahrt zur BAB, die dann mit Deiner Auffahrt zusammen auf die eigentliche BAB einfließt?
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Charly70
Beitrag 06.06.2010, 17:37
Beitrag #19


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Die allermeisten Fahrer (PKW oder LKW) haben kein Problem damit aus dem Stand auf eine 50 km/h -Innerorts-Straße aufzufahren.
Daher denke ich auch, dass es machbar sein sollte aus dem Stand mit einem kurzen Beschleunigungsstreifen auf eine 60 km/h Baustelle einzufahren.

Ich frage daher mal diejenigen zurück, die beim Stoppschild nicht halten:
Was macht ihr, wenn an einer Auffahrt zur Bundesstraße ein Stoppschild steht? Durchfahren und hoffen, dass kein Auto kommt? Weil man ja nicht aus dem Stand beschleunigen kann?

Also ich denke auch: Stoppen, Lücke suchen, beschleunigen ist die einzig sichere Methode.
Die andere klappt zwar meistens auch - aber eben nur meistens.

Aber ich gebe zu: Als ich zum ersten mal aus dem Stand auf die Autobahn auffahren musste war mir auch erst mal etwas mulmig, bis mir klar wurde das 60 km/h die Geschwindigkeit ist, die innerorts normalerweise gefahren wird (wo es ja auch problemlos geht.)

Ich hoffe sehr, dass an solchen Stellen häufig (und für alle sichtbar) die Geschwindigkeit kontrolliert wird. Sonst wird es wirklich gefährlich.
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oscar_the_grouch
Beitrag 06.06.2010, 23:11
Beitrag #20


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Zitat (space-rocker @ 06.06.2010, 14:28) *
(Für viele scheint es auch ausgeschlossen sein die 2m Spur links zu benutzen ...)


Für geschätzte 75% der Fahrzeuge ist das auch verboten !
Da alle KFZ heutzutage, außer Kleinwagen (Polo, Smart, Fox etc) über 2m Gesamtbreite haben dürften, ist ihnen das Benutzen entsprechend beschilderter Spuren untersagt.
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Bonsai-Brummi
Beitrag 06.06.2010, 23:48
Beitrag #21


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Zitat (rita19 @ 06.06.2010, 15:30) *
Ich meine, wenn ein Stoppschild an einer Anschlußstelle steht, hat es seine Berechtigung und man sollte erhöhte Vorsicht walten lassen.


Wie so oft: Es kommt drauf an - etwa darauf, wie übersichtlich das Geschehen rund um das Stopschild ist wink.gif

Ist's übersichtlich genug, eine hinreichend große Lücke beizeiten zu erkennen, gibt's IMHO außer dem Stopschild keinen Grund, die nicht zu nutzen - dann kann sklavische Regeleinhaltung zuweilen gar kontraproduktiv sein; nämlich wenn die Lücke im fließenden Verkehr zwar groß genug ist, im fliegenden Start hineinzuschlüpfen - nicht aber, um erstmal vorschriftsgemäß anzuhalten und wieder anzufahren... sad.gif

Zu plöht, wenn genau *dann* eine gefühlt endlose Kolonne heranrollt und die Vorschriftentreue mit längerem Warten auf die nächste Lücke "belohnt" wird... crybaby.gif

Ist der Überblick über das relevante Verkehrsgeschehen auch nur im geringsten eingeschränkt, ist anzuhalten freilich die einzige Option yes.gif

lg
c.s.
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nachteule
Beitrag 06.06.2010, 23:48
Beitrag #22


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Hallo, Oscar the grouch,

stimmt so nicht (mehr).

Die Änderungen wurden mittlerweile aufgehoben, und somit ist m. W. vorläufig auch wieder beim Z 264 der alte Stand aktuell, der besagt, dass die im Fahrzeugschein genannte Breite gilt.

Sollte ich mich irren, bitte ich um Richtigstellung.

Übrigens: Unser Dienstpassat hat inkl. Außenspiegel 2 m.

Viele Grüße,

Nachteule


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Mahatma Gandhi
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oscar_the_grouch
Beitrag 06.06.2010, 23:58
Beitrag #23


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wurde aufgehoben durch eine "abstrakten Normenkontrollklage beim BVerfG", welche die Nichtigkeit der Änderungsverordnung festgestellt hat ?
(Wann denn ??)

Oder durch die per email bzw Pressekonferenz verkündete Meinungsäußerung eines gewählten Volksvertreters ?

Zitat SVB Berlin : "Dem Auszug aus einer E-Mail des BMVBS ist zu entnehmen, dass die 46. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher
Vorschriften nichtig ist."

ph34r.gif

PS: IHR habt eh Sonderrechte für alles und jedes wink.gif
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 07.06.2010, 07:00
Beitrag #24


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Zitat (nachteule @ 07.06.2010, 00:48) *
... Die Änderungen wurden mittlerweile aufgehoben, und somit ist m. W. vorläufig auch wieder beim Z 264 der alte Stand aktuell, der besagt, dass die im Fahrzeugschein genannte Breite gilt.

Sollte ich mich irren, bitte ich um Richtigstellung...


Stimmt meiner Meinung nach "nicht ganz":
In der alten Regelung stand weder, dass die Breite laut Fahrzeugschein gilt; noch, dass die absolute Breite gilt.
Es gab genug von Deinen Kollegen, die im Fall z.B. eines Unfalls die Fahrer entsprechender Fahrzeuge amiteiner Owi-Anzeige bedacht haben, und im Einspruchsverfahen entschieden dann die Rchter (mangels Rechtsgrundlage) nach eigenem Gutdünken.

Die NEUE Regelung hat endlich Rechtsklarheit schaffen sollen - allerdings in die falsche Richtung.

Doc


--------------------
Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Gast_fusel_*
Beitrag 07.06.2010, 07:28
Beitrag #25





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Zitat (oscar_the_grouch @ 07.06.2010, 00:58) *
PS: IHR habt eh Sonderrechte für alles und jedes wink.gif

richtig, die dürfen sogar mit einem 4m hohen Fahrzeug unter einer 3,60m hohen Brücke durchfahren.
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ukr
Beitrag 07.06.2010, 08:31
Beitrag #26


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Zitat (nachteule @ 07.06.2010, 00:48) *
Die Änderungen wurden mittlerweile aufgehoben, und somit ist m. W. vorläufig auch wieder beim Z 264 der alte Stand aktuell, der besagt, dass die im Fahrzeugschein genannte Breite gilt. Sollte ich mich irren, bitte ich um Richtigstellung.

Die Frage ist in der Tat, ob die StVO tätsächlich nichtig ist oder nicht. Davon abgesehen lautet der "alte" Verordnungstext:

Zitat
Verbot für Fahrzeuge, deren Breite je einschließlich Ladung eine bestimmte Grenze überschreitet.


Das die Breite ggf. anders zu bestimmen ist, ergibt sich aus der StVO nicht, weshalb die Breite eigentlich nur die Gesamtbreite inkl. Spiegel darstellen kann. Hierbei muß man auch bedenken, wie alt das Zeichen 264 schon ist und das die Regelpläne, die die Beschilderung enthalten aus Zeiten stammen, zu denen es noch keine Hausfrauenpanzer gab.

Insofern ist eigentlich das ganze System überholt. Doch da wir teilweise auch noch auf Pisten mit Reichsautobahn-Querschnitt unterwegs sind, lassen die Platzverhältnisse andere Regelungen fast nicht zu.

Abgesehen davon ist m.E. ohnehin ein rechtliches Problem gegeben, da man die mit Zeichen 264 verordnete "Fahrstreifensperrung" nicht rechtswirksam aufheben kann. Hinzu kommt, daß zur Verwendung von Zeichen 264 in Lenkungstafeln, auch nur eine schwammige Rechtsgrundlage existiert.


--------------------


Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
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Janus
Beitrag 07.06.2010, 08:51
Beitrag #27


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Zitat (fusel @ 07.06.2010, 08:28) *
Zitat (oscar_the_grouch @ 07.06.2010, 00:58) *
PS: IHR habt eh Sonderrechte für alles und jedes wink.gif
richtig, die dürfen sogar mit einem 4m hohen Fahrzeug unter einer 3,60m hohen Brücke durchfahren.
Dürfen ist halt nicht zwingend gleich können...


~ Janus, inkl. Außenspiegel auch über 2 m breit, was ihn aber in BAB-Baustellen nicht stört


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Kai R.
Beitrag 07.06.2010, 09:05
Beitrag #28


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Zitat (nachteule @ 05.06.2010, 22:58) *
Einen ähnlichen Effekt erzielen, wenn ich es richtig mitbekommen habe, an einigen Autobahnauffahrten Ampeln, die immer nur ein Fahrzeug durchlassen.

nein, die Ampeln haben einen anderen Sinn. Zuviel zufließender Verkehr führt zu Verstopfung und Stau auf der Autobahn. Daher reguliert man die zufliessende Verkehrsmenge über diese Ampeln. Das hat aber mehr mit der Verkehrsmenge auf der Autobahn und den verursachten Stockungen durch einfädelnde Auffahrer zu tun, als mit den Auffahrenden an sich.

Grüße

Kai


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Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Mitleser
Beitrag 07.06.2010, 09:12
Beitrag #29


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Zitat (nachteule @ 07.06.2010, 00:48) *
Übrigens: Unser Dienstpassat hat inkl. Außenspiegel 2 m.

Ich konnte es gar nicht glauben scared.gif - und habe nachgeschaut. book.gif
Aber es stimmt. Der aktuelle Passat kommt laut VW mit Spiegeln auf 1991 mm (bei einer Breite von 1820 mm). whistling.gif

Aber Achtung: Der schmalere Golf (1786 mm) kommt mit Spiegeln auf 2048 mm und hat damit in den meisten Baustellen ein striktes Rechtsfahgebot. scarey.gif
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ts1
Beitrag 07.06.2010, 09:18
Beitrag #30


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Zitat (oscar_the_grouch @ 06.06.2010, 23:11) *
Da alle KFZ heutzutage, außer Kleinwagen (Polo, Smart, Fox etc) über 2m Gesamtbreite haben dürften, ist ihnen das Benutzen entsprechend beschilderter Spuren untersagt.
Alle Kfz ausser Kleinwagen?
Mein Kraftrad hat 810mm Breite.
Eine Gold Wing (schon eines der ganz Großen um die 30000 Euro) 945mm.


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MfG Thomas
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Digo
Beitrag 07.06.2010, 10:52
Beitrag #31


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Zitat (space-rocker @ 05.06.2010, 22:37) *
Und zu guter letzt, wie verhaltet Ihr euch?

Ich halte an.
(wobei mein Auto auch gut genug motorisiert ist eine Lücke zu finden)
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Janus
Beitrag 07.06.2010, 11:47
Beitrag #32


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Zitat (space-rocker @ 05.06.2010, 22:37) *
Und zu guter letzt, wie verhaltet Ihr euch
Um auch diese Frage noch zu beantworten: Ich würde anhalten. Auf die an solchen Stellen erlaubten 60 km/h komme ich schnell genug...


~ Janus


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Gast_space-rocker_*
Beitrag 07.06.2010, 18:00
Beitrag #33





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Wie ich mir schon fast gedacht habe, stehe ich relativ alleine da. rolleyes.gif
Zumindest hier. An besagter Auffahrt gehöre ich zu den 95% die durchfahren. wink.gif
Eure Aussagen machen ja auch durchaus Sinn, das will ich garnicht abstreiten.

Ein "Problem" hab ich trotzdem noch bei der 60km/h Geschichte.
Ich erlebe es immer häufiger, gerade wenn "Mütterchen" noch nicht zwischen den Vielfahrern rumgurkt (shutup.gif ), dass selbst die rechte Spur inklusive LKW mit 85-90 km/h unterwegs ist.
Da ist ein regelkonformes Auffahren mit meiner Motorisierung schlichtweg nicht möglich.
Wenn ich aber das Stopp-Schild großzügig übersehe, komme ich sogar auf die Bahn ohne ein 40 Tonner zu behindern.
Und seien wir mal ehrlich, auf eine Lücke warten, wie ich es sollte und möglicherweise 5 Minuten dort stehen, das würden die wenigsten tun, auch wenn es einige sicherlich beschwören würden. wink.gif


In diesem Sinne, danke für die Disskusion und die zahlreichen Beiträge.



mfg space-rocker
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Janus
Beitrag 07.06.2010, 18:45
Beitrag #34


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Zitat (space-rocker @ 07.06.2010, 19:00) *
Wie ich mir schon fast gedacht habe, stehe ich relativ alleine da. rolleyes.gif
Zumindest hier. An besagter Auffahrt gehöre ich zu den 95% die durchfahren. wink.gif
Bedenke: Du kennst die Stelle. Wenn ich als Ortsfremder nun da ankomme, muss ich davcon ausgehen, dass mir in 20 Metern die Straße ausgeht, es sei denn, ich finde ich der nächsten Sekunde einen Platz auf der rechten Spur. Da leg ich doch lieber eine kurze Denkpause im Stand ein und verschaffe mir einen Überblick.


~ Janus


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lanzelot72
Beitrag 07.06.2010, 20:08
Beitrag #35


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Zitat (space-rocker @ 07.06.2010, 19:00) *
Wie ich mir schon fast gedacht habe, stehe ich relativ alleine da. rolleyes.gif
Zumindest hier. ...

Nein!

Gar nicht!!

In keiner Weise!!!

*lalala*


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Hauptsach, dr Ranza spannt ond dr Karra lauft !
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Klatze
Beitrag 12.06.2010, 13:26
Beitrag #36


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Zitat (space-rocker @ 05.06.2010, 21:50) *
Vielleicht noch ein kleiner Nachtrag:

Ich war vor 2 Jahren mal im Frankfurter Raum unterwegs.
Dort gabs eine ebensolche Auffahrt.
An der bin ich 2 mal vorbeigefahren. - Und genau 2 mal hat es gekracht.

Falls Du die Auffahrt am Westkreuz auf die A5 Richtung Darmstadt meinst, die hat keinen Beschleunigungsstreifen, da das Widerlager der Brücke im Weg ist. Hier ist diese Regelung durchaus sinnvoll, allerdings wäre eine Vorwarnung nett!

wavey.gif

Klatze


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firewire
Beitrag 12.06.2010, 18:30
Beitrag #37


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Zitat (ukr @ 07.06.2010, 09:31) *
...
Abgesehen davon ist m.E. ohnehin ein rechtliches Problem gegeben, da man die mit Zeichen 264 verordnete "Fahrstreifensperrung" nicht rechtswirksam aufheben kann. Hinzu kommt, daß zur Verwendung von Zeichen 264 in Lenkungstafeln, auch nur eine schwammige Rechtsgrundlage existiert.

Ich bin bisher immer der Meinung gewesen, dass ein weiteres Verkehrslenkungszeichen ohne die 2m Einschränkung diese aufhebt.
Oft genug ist ja über die Strecke einer Baustelle keine Einschränkung, vor einer Fahrbahnverschränkung dann schon.
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ukr
Beitrag 12.06.2010, 18:37
Beitrag #38


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Zitat (firewire @ 12.06.2010, 19:30) *
Ich bin bisher immer der Meinung gewesen, dass ein weiteres Verkehrslenkungszeichen ohne die 2m Einschränkung diese aufhebt.

Das wäre sinnvoll, es existiert aber keine entsprechende Regelung. Ähnlich ist es bei Geschwindigkeitsbeschränkungen an Wanderbaustellen bzw. generell bei Arbeitsstellen von kürzerer Dauer. Der Fahrzeugführer geht davon aus, daß die Beschränkung mit der Arbeitsstelle beendet ist. In der Regel ist sie das auch (da sie ja mit der Arbeitsstelle in Zusammenhang steht), nur existieren hierzu keine verbindlichen Festlegungen.


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Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
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Bonsai-Brummi
Beitrag 12.06.2010, 20:29
Beitrag #39


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