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> Baustellenabsicherung Juni 2010
Schattenfell
Beitrag 31.05.2010, 23:00
Beitrag #1


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Auf in einen neuen Monat crybaby.gif

Heute geht’s mal wieder um eine Baustelle in Wedel — dort wird seit einem dreiviertel Jahr ein weiterer Teil der Feldstraße umgebaut und es ist einfach nur ein Graus. Die eine Seite sieht so aus:



Es handelt sich natürlich um keine echte Vollsperrung, denn die Anwohner müssen natürlich irgendwie zu ihren Stellplätzen kommen. Leider hat niemand daran gedacht, dem Zeichen 250 noch ein „Anlieger frei“ zu spendieren. Früher sah das noch lustiger aus:



Immerhin blinkt dort nichts — und man hat sogar die Anzahl der Leuchten reduziert, wenngleich noch eine rote übrig ist. Wir nähern uns der ersten Baggergrube. Ins Auge sticht vor allem das Einbahnstraßenschild links — wir befassen uns gleich noch weiter damit.



Auf der anderen Seite ist eine Einmündung — allerdings eine Sackgasse, das Einbahnstraßenschild hätte man also verdecken sollen. Bei den anderen Schildern hat man immerhin daran gedacht: hinten liegt noch eine weitere Einbahnstraße herum, vorne noch ein Zeichen 250 mit einem verdreckten Zusatzschild. Immerhin hat man hinten das Schild umgedreht, dass die Fahrtrichtung nach rechts vorgegeben hätte.



Die Baggergrube ist vernünftig gesichert, die eigentliche Stolperfalle befindet sich davor:



Naja, man sieht ja, was gemeint ist:



Aus der anderen Richtung soll wohl auch niemand bis zur Baugrube fahren. Schade, dass die Anwohner abends dort parken wollen:



Man sollte meinen, es ginge auf der anderen Seite nicht einmal für Anwohner weiter…



… aber die fahren einfach rechts über den Gehweg:



Ob das Schild in der Höhe und direkt hinter der Absperrung überhaupt auffällt? Macht aber nichts, es läuft eh jeder auf der „Straße“ herum:



Die übliche Haltverbotsfrickelei. Man sollte jedoch nicht versuchen, sich das Schild aus der Nähe zu betrachten:



Auch wenn hier niemand tief fallen kann, wären einige Absturzsicherungen nicht verkehrt, gerade wenn man mit spitzen Stäben hantiert:



Die andere Seite der eingeschränkten Vollsperrung. Auch hier wieder doppelseitige rote Leuchten, die aber nachts auf Dauerleuchten geschaltet sind. Immerhin darf eigentlich keiner hineinfahren, also müsste sich auch niemand um das Haltverbot kümmern — das könnte das Verletzungsrisiko in dieser Straße senken. Wenn, ja wenn nicht teilweise Anwohner anderer Straßen einfach hindurchfahren, weil sie keine Lust auf Umwege haben:



Und wenn man nicht in der Lage ist, für vernünftige Querabsperrungen zu sorgen, sollte man zumindest alle Anreize entfernen, die Grube zu durchqueren — indem man beispielsweise den Zigarettenautomaten außer Betrieb setzt und abmontiert. Oder wenigstens mit einer Plane überspannt:



Und im Busch steht noch ein Zeichen 218. Wahrscheinlich soll es ungültig sein:



Mal gucken, wie sich das weiterentwickelt.
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ukr
Beitrag 31.05.2010, 23:05
Beitrag #2


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Gigantisch. laugh2.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 31.05.2010, 23:47
Beitrag #3


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Mensch! Du weisst doch, Z 250 güldet nur fuer den Angebotsstreifen auf dem es direkt draufsteht.
Nun stell dich mal nich so umstaendlich an....
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Metaldad
Beitrag 01.06.2010, 06:31
Beitrag #4


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In Radeburg, Gewerbegebiet. Wertfeld, Ecke Riesstraße. Heute früh um 5 Uhr.....

Riesstraße in Richtung Wertfeld:





Riesstraße aus Richtung Wertfeld:




Wertfeld in Richtung Riesstraße:






Ja, warum die Absperrung dort steht weiß ich nicht.


Unnötig zu erwähnen, aber für den Minigraben im Vordergrund gibt es kein


--------------------
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jor
Beitrag 01.06.2010, 11:38
Beitrag #5


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Hier zwei Handyfotos von unterwegs (leider in schlechter Qualität):

Die mit den Pylonen und der Schubkarre gesicherte aufgrabung ist immerhin 30-40 cm tief:


Leider schlecht zu erkennen, aber tatsächlich wahr: Der zum Kreisverkehr führende Strich ist ausgekreuzt. Und tatsächlich ist die Zufahrt zum Kreisverkehr im weiteren Verlauf gesperrt - ohne Wendemöglichkeit. Sehr originell finde ich.
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oscar_the_grouch
Beitrag 01.06.2010, 13:50
Beitrag #6


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Fruchtig! Nein Cremig !
30 ? Nein 50 km/h

Ich wurde genauso angeordnet und ausgeführt
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janr
Beitrag 01.06.2010, 14:02
Beitrag #7


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Mobile VZ setzen doch die fest instalierten VZ automatisch ausser Kraft und dank dem Schippenmann kann man gleich nach der Baustelle wieder CO² sparen. wavey.gif


--------------------
Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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oscar_the_grouch
Beitrag 01.06.2010, 14:06
Beitrag #8


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nee, in Berlin gilt erstens V45 und ausserdem setzen mobile HV nur Zeichen 314 (in der ganzen Stadt whistling.gif ) außer Kraft.
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Bonsai-Brummi
Beitrag 01.06.2010, 14:29
Beitrag #9


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Menschenskind, oscar - mach' doch mal die Augen richtig auf!

Das steht eindeutig vor dem - wird also zweifelsfrei durch dieses aufgehoben yes.gif

Wie derzeit auf der B48 hier in der Nähe: Auf ein wegen ein paar Kurven festinstalliertes folgen in der genannten Reihenfolge: Ein provisorisches , ein wiederum ortsfestes , ein Schippenmann im Rentenalter rolleyes.gif - und eine "Baustelle"; bestehend aus ein paar Baken, die jenseits des linken Fahrbahnrandes im -begleitgrün stehen... blink.gif

lg
c.s.
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oscar_the_grouch
Beitrag 01.06.2010, 14:34
Beitrag #10


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huh.gif huh.gif huh.gif

mein liebstes Mini Gehölz: DAS GENAU ist ja der Sinn meines Bilderpostings .....
Ick hab dit schon richtig erkannt und verhalte mir dementsprechend.
Ägerlich sind immer die Naßschrippen, die vor mir mit 30 durch die Baustelle schleichen.....
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Der Bär
Beitrag 01.06.2010, 14:34
Beitrag #11


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 01.06.2010, 15:29) *
Das steht eindeutig vor dem

Und? Gibt es auf den 10cm dazwischen wenigstens auch eine Geschwindigkeitskontrolle? whistling.gif


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Allzeit gute Fahrt!
Der Bär
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Bonsai-Brummi
Beitrag 01.06.2010, 15:00
Beitrag #12


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Zitat (oscar_the_grouch @ 01.06.2010, 15:34) *
... die Naßschrippen, die vor mir mit 30 durch die Baustelle schleichen.....


Manche sollen dort ja sogar noch anhalten, um Bildchen zu knipsen... tongue.gif

@Bär: Würd's Dich wundern - mitten in Berlin...? no.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 01.06.2010, 15:13
Beitrag #13


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 01.06.2010, 16:00) *
Manche sollen dort ja sogar noch anhalten, um Bildchen zu knipsen... tongue.gif


Gegenspur, von hinten durch die Brust, unter der Achsel, über die Schulter wärend der Fahrt ..... tongue.gif
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MisterOJ
Beitrag 01.06.2010, 16:20
Beitrag #14


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Zitat (jor @ 01.06.2010, 11:38) *
Leider schlecht zu erkennen, aber tatsächlich wahr: Der zum Kreisverkehr führende Strich ist ausgekreuzt. Und tatsächlich ist die Zufahrt zum Kreisverkehr im weiteren Verlauf gesperrt - ohne Wendemöglichkeit. Sehr originell finde ich.


Der Wegweiser sieht aber eher so aus, als ob der kurze Zufahrts-Stummel zur B..... ausgekreuzt ist.

--> demzufolge müßte in wenigen Metern eine Vollsperrung folgen! (aber eben nicht nur der Kreiselzufahrt; sondern auch für 'nach links')


OJ wavey.gif


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jor
Beitrag 01.06.2010, 16:31
Beitrag #15


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Zitat (MisterOJ @ 01.06.2010, 17:20) *
--> demzufolge müßte in wenigen Metern eine Vollsperrung folgen! (aber eben nicht nur der Kreiselzufahrt; sondern auch für 'nach links')


Dem ist auch so! Ich hab mich nur etwas unklar ausgedückt.

Wenn man genau hinsieht, erkennt man im Hintergrund sogar die Vollsperrung noch ansatzweise.
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Metaldad
Beitrag 01.06.2010, 16:35
Beitrag #16


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Zitat (oscar_the_grouch @ 01.06.2010, 16:13) *
Zitat (Bonsai-Brummi @ 01.06.2010, 16:00) *
Manche sollen dort ja sogar noch anhalten, um Bildchen zu knipsen... tongue.gif


Gegenspur, von hinten durch die Brust, unter der Achsel, über die Schulter wärend der Fahrt ..... tongue.gif

Und dann noch mit dem HÄNDI....
Zitat
Fotoinformationen
Laden…
11.05.2010
1200×1600 Pixel – 673 KB
Dateiname: IMG_1077.JPG
Kamera: Apple
Modell: iPhone 3G
Du pöser pöser Bube Du..... whistling.gif


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MisterOJ
Beitrag 01.06.2010, 17:11
Beitrag #17


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Zitat (Metaldad @ 01.06.2010, 06:31) *
In Radeburg, Gewerbegebiet. Wertfeld, Ecke Riesstraße. Heute früh um 5 Uhr.....

Wahrscheinlich rechnet man im Gewerbegebiet eh nicht mit Fußgängern - erst recht nicht zu der nachtschlafenden Zeit wo du die geschossen hast... rolleyes.gif

Und die Leitbaken stehen auch nicht-eindeutig rum... crybaby.gif

Zitat (Metaldad @ 01.06.2010, 06:31) *
Unnötig zu erwähnen, aber für den Minigraben im Vordergrund gibt es kein


Wieso auch - der Rest ist ja auch so toll abgesichert...


OJ


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MisterOJ
Beitrag 01.06.2010, 18:42
Beitrag #18


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 01.06.2010, 14:29) *
Menschenskind, oscar - mach' doch mal die Augen richtig auf!

Nanana - nich gleich so aggressiv!!!

...Vielleicht hat ja unser oscar die Beschilderung mit beiläufigem Blick nicht so ganz erfasst. unsure.gif

Zitat (Bonsai-Brummi @ 01.06.2010, 14:29) *
Das steht eindeutig vor dem - wird also zweifelsfrei durch dieses aufgehoben yes.gif

Jupp yes.gif

Zitat (Bonsai-Brummi @ 01.06.2010, 14:29) *
ein Schippenmann im Rentenalter rolleyes.gif

laugh2.gif
(ob der auch ein Ruhestandsgeld bezieht??)

Zitat (Bonsai-Brummi @ 01.06.2010, 14:29) *
eine "Baustelle"; bestehend aus ein paar Baken, die jenseits des linken Fahrbahnrandes im -begleitgrün stehen... blink.gif


Wen oder was begleitet es denn?? think.gif


Zitat (oscar_the_grouch @ 01.06.2010, 14:34) *
mein liebstes Mini Gehölz:

@ oscar: na du traust dir ja was.... scared.gif

Zitat (oscar_the_grouch @ 01.06.2010, 14:34) *
Ägerlich sind immer die Naßschrippen, die vor mir mit 30 durch die Baustelle schleichen.....


Die scheint´s ja / wohl in Berlin vermehrt zu geben, oder?
(hier in HH ist´s eher so, dass sich kaum einer an Beschilderung hält - also eine Beschränkung gar nicht erst ernst nimmt.
Vielleicht gibt´s deshalb bei uns den Schippenmann fast immer ohne Z274-53 "30" think.gif )

OJ


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helmet lampshade
Beitrag 02.06.2010, 12:26
Beitrag #19


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Zitat (oscar_the_grouch @ 01.06.2010, 14:34) *
Ägerlich sind immer die Naßschrippen, die vor mir mit 30 durch die Baustelle schleichen.....

Ist 30 (oder gar effektive 25) bei zulässigen 50 nicht schon verkehrsbehindernd? Zumindest wird es von den police.gif gelegentlich geahndet. Ich würde die Truppe mal drauf aufmerksam machen laugh2.gif

(Auch wenn man vielleicht nicht mehr 50 fahren dürfte, der Spaß wär es mir wert. Vielleicht nimmt man sich auch die Mörser Kollegen zum Vorbild, da ffüllt sich das Säckel schneller als bei einer üblichen Messung, schätze ich.)
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Schattenfell
Beitrag 03.06.2010, 22:02
Beitrag #20


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Och, wie süß!



Über das Zusatzzeichen könnte man vielleicht noch hinwegsehen, wenn es denn jedenfalls unter dem Schild hinge — aber dort war vermutlich kein Platz mehr. Das ist natürlich ein ein Problem an diesen niedrigen Schildern: die sind ohnehin leicht zu übersehen und das entsprechende Zusatzschild unter dem eigentlichen Verkehrszeichen würde wohl kaum noch wahrgenommen. Das ist allerdings ohnehin egal, denn auf dem Seitenstreifen gilt das Schild ohnehin nicht und auf der Fahrbahn hält an solchen Stellen sowieso niemand. Natürlich steht auf der anderen Seite auch kein Haltverbot-Ende und wenn sich mal wieder der Lieferwagen mit dem ausladenden Heck dort hinstellt, ist vom ganzen Haltverbot nichts mehr zu sehen.

Gibt es eigentlich einen nachvollziehbaren Grund, warum sich diese Zwergwüchsigkeit plötzlich ausbreitet? Spart man so viel Geld, wenn man aus einer normalen Stange vier kleine sägt? think.gif
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ukr
Beitrag 03.06.2010, 22:11
Beitrag #21


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Keine Probleme mit der Standsicherheit. whistling.gif
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ukr
Beitrag 04.06.2010, 20:36
Beitrag #22


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Juhu, wir bessern eine Haltlinie aus dry.gif

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oscar_the_grouch
Beitrag 04.06.2010, 22:35
Beitrag #23


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sind das jetzt einzelne gelbe Markierungen die nach V45 nich überfahren werden dürfen ? ph34r.gif
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Kuli
Beitrag 04.06.2010, 22:43
Beitrag #24


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Zitat (oscar_the_grouch @ 04.06.2010, 23:35) *
sind das jetzt einzelne gelbe Markierungen die nach V45 nich überfahren werden dürfen ? ph34r.gif

Nene, man will damit nach V46 die Haltelinie ungültig machen
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superdiesel
Beitrag 05.06.2010, 00:29
Beitrag #25


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Nun seid mal nicht so, die Haltelinie war schon immer gelb, ist halt nur mit der Zeit verblasst.


--------------------
„Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist
und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“

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ukr
Beitrag 06.06.2010, 17:40
Beitrag #26


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An einer Bundesstraße:





Die Baustelle:

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superdiesel
Beitrag 06.06.2010, 17:53
Beitrag #27


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....und nicht mal eine "30-KM" dabei? Schlamperei!


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Schattenfell
Beitrag 06.06.2010, 21:19
Beitrag #28


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Aus dem Monumentalfilm „Und sie erkannten, was gemeint war“:



Auf dem Schild steht handgeschrieben:

Zitat
Parkplatz
Ab 05.06.10
Ab 7.00


Okay, weder ist das handgeschriebene Schild gültig noch gibt es auf dem Parkplatz eine Fahrbahn, auf die sich das Haltverbot beziehen könnte. Nun fragt man sich ja: ist der ganze Parkplatz gesperrt? War mit dem bisschen Flatterband, was dort auf dem Boden liegt, die Zufahrt mal gesperrt, bis ein wütender Pendler um kurz nach sieben Uhr die Nase voll hatte und die Sache selber in die Hand nahm? Oder soll man lediglich innerhalb der Parkbuchten stehen und nicht wild auf dem restlichen Gelände? Für irgendwas muss das Schild ja nunmal gelten sollen, sonst hätte man es ja nicht aufgestellt.
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ukr
Beitrag 06.06.2010, 21:23
Beitrag #29


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Zitat (Schattenfell @ 06.06.2010, 22:19) *
Auf dem Schild steht handgeschrieben:

Das untere Schild ist kein Verkehrszeichen. Wie würde unser Wattestäbchen sagen: "Das Schild hat keine Bedeutung, da es nicht von einer Behörde aufgestellt bzw. genehmigt wurde. Die vielen Verstöße gegen die VwV-StVO lassen erkennen, daß diese Beschilderung nicht amtlich sein kann"

shutup.gif
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Schattenfell
Beitrag 06.06.2010, 21:29
Beitrag #30


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Zitat (ukr @ 06.06.2010, 22:23) *
"Das Schild hat keine Bedeutung, da es nicht von einer Behörde aufgestellt bzw. genehmigt wurde. Die vielen Verstöße gegen die VwV-StVO lassen erkennen, daß diese Beschilderung nicht amtlich sein kann"


laugh2.gif

Dennoch muss irgendjemand das Schild ja aufgestellt haben und der muss sich ja auch etwas dazu überlegt haben. Aber hier kann ich beim besten Willen nicht erkennen, was gemeint sein soll crybaby.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 06.06.2010, 23:20
Beitrag #31


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Problem ? Dafür gibts doch die lustigen Aufkleber hinten, damit du weißt wen du anrufen musst, wenn du den abgestellten Schrott entsorgt hast.
Angeordnet is der jedenfalls nicht.....
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jor
Beitrag 07.06.2010, 17:06
Beitrag #32


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Zitat (Schattenfell @ 06.06.2010, 22:19) *
Okay, weder ist das handgeschriebene Schild gültig noch gibt es auf dem Parkplatz eine Fahrbahn, auf die sich das Haltverbot beziehen könnte.


An dieser Stelle würde mich mal interessieren, wie man ein Haltverbot für eine komlpette Parklpatzfläche regelkonform anordnen kann. Ich sehe in unserer Stadt auch immer nur ähnlich klägliche Versuche.

Ebenso ist mir die Frage durch den Kopf gegangen, wie man denn eigenltich in einm verkehrsberuhigten Bereich ein Haltverbot anordnet. Eine ausgewiesene Fahrbahn gibt es dort per Definition nicht.
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ukr
Beitrag 07.06.2010, 17:10
Beitrag #33


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Zitat (jor @ 07.06.2010, 18:06) *
An dieser Stelle würde mich mal interessieren, wie man ein Haltverbot für eine komlpette Parklpatzfläche regelkonform anordnen kann.

Garnicht. Widerspricht zudem der eigentlichen Funktion von Zeichen 283. Möglicherweise könnte man sich mit Zeichen 290.1 behelfen, das erfüllt aber nicht in jedem Fall den Wunsch der Behörde.

Zitat
Ebenso ist mir die Frage durch den Kopf gegangen, wie man denn eigenltich in einm verkehrsberuhigten Bereich ein Haltverbot anordnet.

Garnicht.

whistling.gif

...obwohl nach der inzwischen nichtigen StVO ein vorübergehend angeordnetes Zeichen 283 den verkehrsberuhigten Bereich aufheben würde. whistling.gif
book.gif naja, eigentlich auch nicht wirklich.
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Schattenfell
Beitrag 07.06.2010, 17:22
Beitrag #34


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Zitat (ukr @ 07.06.2010, 18:10) *
Garnicht. Widerspricht zudem der eigentlichen Funktion von Zeichen 283.


Wegen der auf die Fahrbahn beschränkten Gültigkeit? think.gif Oder welche Funktion meinst du?


Zitat (ukr @ 07.06.2010, 18:10) *
...obwohl nach der inzwischen nichtigen StVO ein vorübergehend angeordnetes Zeichen 283 den verkehrsberuhigten Bereich aufheben würde. whistling.gif


Weil’s im Verkehrsberuhigten Bereich ja keine Fahrbahn gibt laugh2.gif Sehr cool, aber wohl wieder ein Fall für „Man sieht doch, was gemeint ist“.
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CvR
Beitrag 07.06.2010, 17:27
Beitrag #35


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Zitat (Schattenfell @ 06.06.2010, 22:19) *
Aus dem Monumentalfilm „Und sie erkannten, was gemeint war“:
Auf dem Schild steht handgeschrieben:

Zitat
Parkplatz
Ab 05.06.10
Ab 7.00

Na, die Bedeutung ist doch wohl klar: Da war wegen irgendwelcher nächtlicher Bauarbeiten ein Halteverbot. Nur konnte man das Schild nach Abschluss der Arbeiten noch nicht abbauen, da der LKW bereits überladen war oder da keine geeigneten Ladungssicherungsmittel zur Verfügung standen. Um den Pendlerverkehr nicht zu beeinträchtigen, wurde daher dieses Halteverbot zeitlich eingeschränkt und die fragliche Fläche steht ab dem 5.6.10, 7:00h wieder als Parkplatz zur Verfügung. whistling.gif Auch das entfernte Absperrband spricht eindeutig für diese Sichtweise.

Zitat (jor @ 07.06.2010, 18:06) *
An dieser Stelle würde mich mal interessieren, wie man ein Haltverbot für eine komlpette Parklpatzfläche regelkonform anordnen kann.

Muss man das überhaupt? Genügt es nicht, das weiße "P" auf blauem Grund abzuschrauben oder abzukleben? Ohne dieses Schild ist's kein Parkplatz mehr. Ergänzend könnte man noch die Zufahrt zum Areal durch geeignete Beschilderung (zB VZ250?) untersagen.

Zitat (jor @ 07.06.2010, 18:06) *
Ebenso ist mir die Frage durch den Kopf gegangen, wie man denn eigenltich in einm verkehrsberuhigten Bereich ein Haltverbot anordnet. Eine ausgewiesene Fahrbahn gibt es dort per Definition nicht.

Man könnte die Kennzeichnungen der Parkflächen entfernen.


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ukr
Beitrag 07.06.2010, 17:33
Beitrag #36


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Zitat (Schattenfell @ 07.06.2010, 18:22) *
Wegen der auf die Fahrbahn beschränkten Gültigkeit? think.gif Oder welche Funktion meinst du?

Vor allem deshalb, weil Zeichen 283 eigentlich Fahrbahnen für den fließenden Verkehr freihalten soll.

Zitat (CvR @ 07.06.2010, 18:27) *
Muss man das überhaupt? Genügt es nicht, das weiße "P" auf blauem Grund abzuschrauben oder abzukleben? Ohne dieses Schild ist's kein Parkplatz mehr. Ergänzend könnte man noch die Zufahrt zum Areal durch geeignete Beschilderung (zB VZ250?) untersagen.

Und wenn dort schon Fahrzeuge parken? thread.gif

Zitat
Man könnte die Kennzeichnungen der Parkflächen entfernen.

Auch dann, wenn diese baulich gestaltet sind und dort bereits ein Fahrzeug parkt? thread.gif
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Mitleser
Beitrag 07.06.2010, 17:38
Beitrag #37


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Zitat (CvR @ 07.06.2010, 18:27) *
Zitat (jor @ 07.06.2010, 18:06) *
An dieser Stelle würde mich mal interessieren, wie man ein Haltverbot für eine komlpette Parklpatzfläche regelkonform anordnen kann.

Muss man das überhaupt? Genügt es nicht, das weiße "P" auf blauem Grund abzuschrauben oder abzukleben? Ohne dieses Schild ist's kein Parkplatz mehr. Ergänzend könnte man noch die Zufahrt zum Areal durch geeignete Beschilderung (zB VZ250?) untersagen.

Je nach gültiger StVO erlaubt Vz 314 entweder das Parken oder es soll Beschränkungen auferlegen. Ohne Vz 314 gelten an der jeweiligen Örtlichkeit die allgemeinen Verkehrsregeln.

Und in der Masse der Stellen mit Vz 314, die ich kenne, ändert sich bei Entfernung des Vz nichts. So mMn auch auf dem Foto von @Schattenfell. Das sind legale Parkmöglichkeiten, egal ob da ein Vz 314 steht oder nicht.
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CvR
Beitrag 07.06.2010, 18:42
Beitrag #38


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Zitat (Mitleser @ 07.06.2010, 18:38) *
Je nach gültiger StVO erlaubt Vz 314 entweder das Parken oder es soll Beschränkungen auferlegen. Ohne Vz 314 gelten an der jeweiligen Örtlichkeit die allgemeinen Verkehrsregeln.

Eben. Wenn man das Parkplatzschild entfernt, entfällt ggf. die Erlaubnis zum Parken.
Zitat (Mitleser @ 07.06.2010, 18:38) *
Und in der Masse der Stellen mit Vz 314, die ich kenne, ändert sich bei Entfernung des Vz nichts. So mMn auch auf dem Foto von @Schattenfell. Das sind legale Parkmöglichkeiten, egal ob da ein Vz 314 steht oder nicht.

Da wäre ich mir nicht so sicher. Wie du schon sagtest, ohne das "P" gelten die allgemeinen Regeln. Die da lauten:
Zitat (§12 (4) StVO)
Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.

Wäre das ganze Fahrbahnrand oder Seitenstreifen, so könnte man ganz einfach per "normalem" Halteverbot beschildern; die Frage der Beschilderung würde sich dann gar nicht stellen. Demnach würde ich solch einen Parkplatz nicht unbedingt als Fahrbahn oder Seitenstreifen ansehen. Sondern vielmehr als eine Sonderfläche, auf der nach allgemeinen Regeln das Parken erstmal per se unzulässig ist, solange es nicht explizit erlaubt wird whistling.gif

Zitat (ukr @ 07.06.2010, 18:33) *
Und wenn dort schon Fahrzeuge parken? thread.gif

An den Haken? Das ist m.E. der übliche Weg, wenn Fahrzeuge irgendwo parken, wo sie das nicht dürfen whistling.gif Aus der Tatsache, dass das parken zum Zeitpunkt des Abstellens erlaubt war, kann ja niemand schließen, dass das auf immer und ewig so bleiben muss.

Zitat (ukr @ 07.06.2010, 18:33) *
Zitat
Man könnte die Kennzeichnungen der Parkflächen entfernen.

Auch dann, wenn diese baulich gestaltet sind und dort bereits ein Fahrzeug parkt? thread.gif

Dann ist das sicher etwas aufwändiger. Aber irgendwie ist da dann derjenige, der die Flächen auf solch eine Weise markiert auch ein wenig selbst Schuld whistling.gif


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Bonsai-Brummi
Beitrag 07.06.2010, 22:41
Beitrag #39


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In Eitorf an der Sieg wird gebaut!

Der geneigte Durchreisende - von Osten kommend - sieht das zuerst hieran:



Nach links geht's in den Ort sad.gif nach rechts scheint's (!) durch Wiesen und Felder verkehrsarm um diesen herum smile.gif

Denkste - das wär' wohl zu einfach gewesen... rolleyes.gif



Die Überlegung, den Weg "auf eigene Gefahr" wenigstens mal zu testen, hat sich wenige Meter weiter schon wieder erledigt:



Also doch 'rein ins Vergnü Dorf, dem VZ455 folgen und immer der Nase nach bis zum nächsten:



Da kommt bloß keins mehr; der Ortsunkundige, der brav am BÜ sein Päuschen gemacht und tapfer alle nicht als weiterer Verlauf der Umleitung beschilderten Seitenstraßen ignoriert hat, findet sich irgendwann hier wieder:



Und landet, brav dem VZ209 folgend, auf der Rückseite der oben abgebildeten Absperrung blink.gif crybaby.gif

Um im dritten Anlauf nach mehrmaligem Abbiegen endlich wieder eines VZ455 ansichtig zu werden:



Irgendwelche Wegweiser gibt's dort natürlich nicht - wozu auch...? dry.gif

wacko.gif
c.s.
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ukr
Beitrag 08.06.2010, 05:45
Beitrag #40


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Schattenfell
Beitrag 08.06.2010, 09:23
Beitrag #41


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Zitat (ukr @ 08.06.2010, 06:45) *


Aus welchem Land hat man das denn geklaut? think.gif
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Schattenfell
Beitrag 08.06.2010, 21:33
Beitrag #42


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Vorsicht! Auch in Wedel wird gebaut. Ich weiß zwar nicht genau, worum es sich handelt, aber das ist dennoch Grund genug, sich die Sache mal genauer zu besehen:



Von der einen Seite sieht das dann so aus:



Es wäre sicherlich klug gewesen, das vordere Tempolimit zu überdecken, wenn fünfzig Meter später eh 30 Kilometer pro Stunde aufgestellt werden — aber was soll’s: es hält sich eh niemand an das Tempolimit. Zumindest hatte ich nicht das Gefühl, dass die Autos in der Viertelstunde, in der ich dort herumlief, nennenswert abgebremst hätten. Wenn ich dort 30 fahre, werde ich auch regelmäßig überholt. Das 274 ist nun nicht so spektakulär…



… viel lustiger ist das Ausrufezeichen im Hintergrund:



Solchen Blödsinn halte ich auch für den Grund, warum niemand mehr die eigentliche Bedeutung von Verkehrszeichen kennt. Was heißt denn das da? „Obacht, Gefahr! Fußgänger könnten die Straßenseite wechseln“? Soll das nicht eher bedeuten: „Achtung, bitte Straßenseite wechseln“? Und was die drei roten Leuchten dort verloren haben, weiß ich auch nicht so ganz — gehört das so? Die andere Seite sieht noch schlimmer aus, man beachte insbesondere die fehlenden Markierungen am Bauzaun — und dessen zweifelhafte Standsicherheit.



Endlich hat der Spuck ein Ende — darf man nun wieder sechzig fahren?



Die andere Richtung ist reichlich unspektakulär:



Dann gibt’s wieder ein 274, das vermutlich zuletzt in Ramsauers Jugend reflektiert hat, wenngleich es so alt eigentlich noch gar nicht ist:



Und dann war’s das auch schon wieder:



Das lustigste ist dann noch der verzweifelte Versuch, auf dem Seitenstreifen in Haltverbot zu erwirken, obwohl es der Sache an einem Anfang mangelt:



Ah, da liegt er ja:



Was dem wohl widerfahren ist?



Ich fürchte nur, die Baustelle wird es noch etwas länger geben.
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ukr
Beitrag 08.06.2010, 21:56
Beitrag #43


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Sehr schöne Bilder. laugh2.gif
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Achim
Beitrag 09.06.2010, 11:35
Beitrag #44


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Interessante Baustelle. Hier hat offenbar keine Behörde Zeit, sich darum zu kümmern. crybaby.gif

Zitat (Schattenfell @ 08.06.2010, 22:33) *
Endlich hat der Spuck ein Ende — darf man nun wieder sechzig fahren?

Nöö, denn es sind ja alle Streckenverbote aufgehoben. Es geht folglich auch schneller. Vielleicht ist das der Grund, warum Du hier überholt wirst. whistling.gif


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Schattenfell
Beitrag 09.06.2010, 21:40
Beitrag #45


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Das Ding kenne ich doch schon think.gif Immerhin macht der Schippenmann dieses Mal keinen Kopfstand:




Zitat (Achim @ 09.06.2010, 12:35) *
Interessante Baustelle. Hier hat offenbar keine Behörde Zeit, sich darum zu kümmern. crybaby.gif


Und vor allem mangelt’s an der Lust. Wenn ich da hinlatsche, höre ich mir doch eh an, dass ja selber schuld sei, wer das nicht kapiert.
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Achim
Beitrag 10.06.2010, 12:52
Beitrag #46


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Sagen Dir das die Baustellenverantwortlichen think.gif

Denen würde ich gebührenpflichtig mitteilen, wer der Anordner und wer der Befolger einer Anordnung ist mad.gif


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Schattenfell
Beitrag 10.06.2010, 21:55
Beitrag #47


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Zitat (Achim @ 10.06.2010, 13:52) *
Sagen Dir das die Baustellenverantwortlichen think.gif


Nein, die Polizei. Als ich damals wegen der niedrigen Schilder auf dem Fahrradweg in Flensburg bei den Beamten vorgesprochen hatte, musste ich mir doch auch dämliche Kommentare anhören, dass ich ja mal zur MPU gehen könne, wenn ich nicht erkenne, dass ein Haltverbot für den Seitenstreifen gilt, wenn es nicht dransteht, und lieber nicht Fahrrad fahren sollte, wenn ich die Schilder auf dem Gehweg nicht rechtzeitig bemerken könnte.
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Schattenfell
Beitrag 11.06.2010, 11:41
Beitrag #48


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Ganz vergessen: letztes Wochenende war ja in Rendsburg Schleswig-Holstein-Tag. Und immer, wenn der Verkehr aus bestimmten Straßen herausgehalten werden soll, kommen seit Jahren uralte „Gegenstände“ zum Einsatz, die eigentlich gar kein Absperrgerät im Sinne der Straßenverkehrsordnung darstellen. Das Zeug ist vermutlich mit Farbe aus dem Baumarkt gestrichen und das relativ neue Zeichen 250 ist das einzige, was noch reflektiert. Schön auch, wenn da jemand gegen fährt oder die Konstruktion aus Altersgründen einfach umfällt und geradezu unsichtbar auf dem Boden liegt — an denn spitzen Kanten des Aufstellgestänges kann man sich nicht nur das Fahrzeug, sondern auch das Leben ruinieren. Aber man sieht ja, was gemeint ist und wer damit nicht klarkommt, sollte wohl erstmal zur MPU.

Hier steht sogar noch, das Anlieger durchfahren dürfen, zumindest vom 4. bis 6. Juni oder so:



Und so wird eine Hauptstraße gesperrt:



Oder auch so — man beachte die einsame rote Leuchte hinten links:



Leider steht für das ganze Stadtgebiet nur ein „Anlieger frei“-Schild zur Verfügung — das macht aber nichts, denn für die meisten Verkehrsteilnehmer hat Zeichen 250 sowieso die Bedeutung „Durchfahrt verboten, aber Anlieger und Anlüger frei“. Falls das nicht jeder kapiert, wird auch mal ein Aufpasser abgestellt. Taxis, Anlieger und Verkehrsteilnehmer mit guten Ausreden dürfen natürlich passieren:



Ich meine mich zu erinnern, dass es zu meiner Kindheit mal einen Unglücksfall mit so einer Absperrung gab und ich das blutbespritzte Ding sogar noch als Kind bestaunt hatte — leider kann ich dazu nichts mehr in Erfahrung bringen.
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Heinz Wäscher
Beitrag 11.06.2010, 12:57
Beitrag #49


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Warum wird eigentlich immer dieses Zeichen aufgestellt und nicht

dieses ?????

Man könnte ja fast meinen, da gibt es keinen unterschied, bzw. bei Zeichen 250 haben Anlieger immer ein Durchfahrtsrecht think.gif

Übrigens, wenn bei mir im Dorf Volksfest ist, werden auch immer Zeichen 250 in ähnlicher Weise aufgestellt und die stehen dann zwar immer recht deutlich am Fahrbahnrand, werden aber erst beachtet, wenn sie mittig auf der Fahrbahn stehen (am besten noch mit zusammen mit so etwas denn sicher ist sicher whistling.gif ).


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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janr
Beitrag 11.06.2010, 13:03
Beitrag #50


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Zitat (Heinz Wäscher @ 11.06.2010, 13:57) *
... bzw. bei Zeichen 250 haben Anlieger immer ein Durchfahrtsrecht...
Echt? Ich dachte niemand darf ab diesem Zeichen auch nur irgendwas fahren. think.gif

Klar Motorräder und Fahrräder dürfen geschoben werden und für Handwagen gilt dies nicht, aber daß Anlieger grundsätzlich einfahren dürfen. think.gif


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Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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