Abgemeldetes Fahrzeug abschleppen? |
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Abgemeldetes Fahrzeug abschleppen? |
Gast_Kuki_* |
09.06.2004, 08:24
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#1
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unser Fahrzeug ist abgemeldet. Wir wollen es nun aber doch nicht verkaufen, sondern verschrotten lassen. Ist es erlaubt, ein Fahrzeug ohne Kennzeichen zur Autoverwertung abzuschleppen???? Bitte um kurze Info. Danke im voraus. Gruss Kuki |
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09.06.2004, 08:36
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#2
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Nein
-------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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09.06.2004, 08:43
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#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Kurz und knackig von Andreas.
Du darfst im öffentlichen Verkehrsraum nur Fahrzeuge bewegen, die zugelassen sind (§ 18 StVZO). Wird ein Fzg abgemeldet darf es dem Folgetag noch nichtmal im ÖVR stehen, geschweigedenn bewegt werden. Das hat u.a. den Grund, dass kein Versicherungsschutz mehr besteht. Man denke an den Fall, dass beim Abschleppen, aus welchem Grund auch immer, durch das abgemeldete Kfz ein Schaden verursacht wird. Dieser würde dann u.U. nicht reguliert werden können. Dir bleibt also nichts anderes über, als Dir einen Hänger zu leihen (idR die günstigste Variante), ein Abschleppunternehmen zu beauftragen (deutlich teurer) oder aber, das Auto an der Strasse stehen zu lassen und zu warten, bis die Stadt die Entfernung vornimmt (definitiv die teuerste und bitte nicht ernst zu nehmende Variante ). -------------------- |
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Gast_Kuki_* |
09.06.2004, 10:16
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#4
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Danke für Eure schnellen Antworten.
Abholung mit Hänger ist kein Problem, werde ich dann veranlassen! Viele Grüsse Kuki |
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Gast_Guest_* |
10.06.2004, 08:10
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#5
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Abschleppen ist nur dann von abgemeldetem Fz erlaubt, wenn dieses nicht fahrfähig ist im Strassenverkehr, also defekt. Das könnte sein eine gelegentlich nicht trennende Kupplung oder ähnliche sporadisch auftretene Fehler, die nicht vor Ort nachprüfbar sind.
MfG Walex |
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10.06.2004, 10:22
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#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Ein abgemeldetes Fahrzeug darf, egal ob defekt oder nicht, gar nicht abgeschleppt werden (s.o.).
Bei abgemeldeten Fahrzeugen dürfte des Weiteren auch die "Nothilfe" die das abschleppen normalerweise gestattet entfallen. So könnte es ein Problem geben, weil das "Gespann" mit dem normalen PKW-FS nicht bewegt werden darf (Stichwort: Achsabstand) sondern eine FE für LKW erforderlich wäre.... -------------------- |
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Gast_André_* |
14.06.2004, 21:36
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#7
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Hey Leute!
Ich habe da ganz andere Erfahrungen gemacht! Wenn ein abgemeldetes KFZ überführt wird, so handelt es sich dabei um ein Schleppvorgang, kein Abschleppen. Der Fahrer des Zugfahrzeuges muß Inhaber der alten Führerscheinklasse 2 sein und man sollte möglichst mit einer Stange abschleppen. Es handelt sich dann dabei um ein Gespann mit mehr als einer Achse, deshalb den LKW Führerschein: Habe ich bei der Berliner Polizei - Verkehrsdienst - direkt erfragt. Wir haben es so durchgeführt und es gab keine Probleme. Im Zweifelsfall unter 030-46640 mit VKD der Direktion verbinden lassen und nochmals fragen. Grüße aus Berlin |
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14.06.2004, 22:02
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#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1101 Beigetreten: 18.11.2003 Wohnort: kleines Dorf in Oberfranken Mitglieds-Nr.: 626 |
normalerweise holt der Schrotthändler das Fzg. ab und verschrottet es dann
wenn noch was zu holen ist an der Kiste kommt man evtl sogar mit 0 wieder raus und braucht nix zahlen einfach mal nachfragen und ein wenig verhandeln -------------------- Erst wenn der letzte Auspuff kalt ist, der schönste Truck verboten, die erfahrensten Trucker bestraft sind, dann werdet Ihr erstaunt merken, daß Ihr Euren Mist nicht selber fahren könnt!
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16.06.2004, 14:42
Beitrag
#9
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 749 Beigetreten: 16.09.2003 Wohnort: nordwestliches Nordbayern Mitglieds-Nr.: 65 |
Erstaunlich, was hier an Wissen kursiert.....
Liest Du hier: http://www.fahrtipps.de/pkw/abschleppen-schleppen.php |
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