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> Abgemeldetes Fahrzeug abschleppen?
Gast_Kuki_*
Beitrag 09.06.2004, 08:24
Beitrag #1





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Hallo,

unser Fahrzeug ist abgemeldet. Wir wollen es nun aber doch nicht verkaufen, sondern verschrotten lassen.

Ist es erlaubt, ein Fahrzeug ohne Kennzeichen zur Autoverwertung abzuschleppen????

Bitte um kurze Info.
Danke im voraus. wavey.gif
Gruss
Kuki
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Andreas
Beitrag 09.06.2004, 08:36
Beitrag #2


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Nein


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RA XDiver
Beitrag 09.06.2004, 08:43
Beitrag #3


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Kurz und knackig von Andreas. laugh.gif

Du darfst im öffentlichen Verkehrsraum nur Fahrzeuge bewegen, die zugelassen sind (§ 18 StVZO). Wird ein Fzg abgemeldet darf es dem Folgetag noch nichtmal im ÖVR stehen, geschweigedenn bewegt werden.

Das hat u.a. den Grund, dass kein Versicherungsschutz mehr besteht. Man denke an den Fall, dass beim Abschleppen, aus welchem Grund auch immer, durch das abgemeldete Kfz ein Schaden verursacht wird. Dieser würde dann u.U. nicht reguliert werden können.

Dir bleibt also nichts anderes über, als Dir einen Hänger zu leihen (idR die günstigste Variante), ein Abschleppunternehmen zu beauftragen (deutlich teurer) oder aber, das Auto an der Strasse stehen zu lassen und zu warten, bis die Stadt die Entfernung vornimmt (definitiv die teuerste und bitte nicht ernst zu nehmende Variante wink.gif ).


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Gast_Kuki_*
Beitrag 09.06.2004, 10:16
Beitrag #4





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Danke für Eure schnellen Antworten.
Abholung mit Hänger ist kein Problem, werde ich dann veranlassen!
Viele Grüsse
Kuki laugh2.gif
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Gast_Guest_*
Beitrag 10.06.2004, 08:10
Beitrag #5





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Abschleppen ist nur dann von abgemeldetem Fz erlaubt, wenn dieses nicht fahrfähig ist im Strassenverkehr, also defekt. Das könnte sein eine gelegentlich nicht trennende Kupplung oder ähnliche sporadisch auftretene Fehler, die nicht vor Ort nachprüfbar sind.


MfG

Walex
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RA XDiver
Beitrag 10.06.2004, 10:22
Beitrag #6


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Ein abgemeldetes Fahrzeug darf, egal ob defekt oder nicht, gar nicht abgeschleppt werden (s.o.).

Bei abgemeldeten Fahrzeugen dürfte des Weiteren auch die "Nothilfe" die das abschleppen normalerweise gestattet entfallen. So könnte es ein Problem geben, weil das "Gespann" mit dem normalen PKW-FS nicht bewegt werden darf (Stichwort: Achsabstand) sondern eine FE für LKW erforderlich wäre....


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Gast_André_*
Beitrag 14.06.2004, 21:36
Beitrag #7





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Hey Leute!

Ich habe da ganz andere Erfahrungen gemacht!

Wenn ein abgemeldetes KFZ überführt wird, so handelt es sich dabei um ein Schleppvorgang, kein Abschleppen.

Der Fahrer des Zugfahrzeuges muß Inhaber der alten Führerscheinklasse 2 sein und man sollte möglichst mit einer Stange abschleppen.
Es handelt sich dann dabei um ein Gespann mit mehr als einer Achse, deshalb den LKW Führerschein:
Habe ich bei der Berliner Polizei - Verkehrsdienst - direkt erfragt.

Wir haben es so durchgeführt und es gab keine Probleme. Im Zweifelsfall unter 030-46640 mit VKD der Direktion verbinden lassen und nochmals fragen.

Grüße aus Berlin
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LKW-Stefan
Beitrag 14.06.2004, 22:02
Beitrag #8


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normalerweise holt der Schrotthändler das Fzg. ab und verschrottet es dann
wenn noch was zu holen ist an der Kiste kommt man evtl sogar mit 0 wieder raus
und braucht nix zahlen wink.gif

einfach mal nachfragen und ein wenig verhandeln tongue.gif


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Erst wenn der letzte Auspuff kalt ist, der schönste Truck verboten, die erfahrensten Trucker bestraft sind, dann werdet Ihr erstaunt merken, daß Ihr Euren Mist nicht selber fahren könnt!
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peter
Beitrag 16.06.2004, 14:42
Beitrag #9


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Erstaunlich, was hier an Wissen kursiert.....

Liest Du hier: http://www.fahrtipps.de/pkw/abschleppen-schleppen.php
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