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> Rückdatierung Tüv Stempel
willi
Beitrag 11.06.2004, 16:54
Beitrag #41


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Zitat (Guest @ 10.06.2004, 15:10)
sollen>> wir nicht eigentlich ALLE Gesetze und Verordnungen wissen????

Sollten wir sollen, oder......?????      :-))

Sollen wir nicht, nur diejenigen die uns betreffen. Das sind allerdings schon genug. whistling.gif
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Gast_Guest_*
Beitrag 11.06.2004, 18:52
Beitrag #42





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blushing.gif
Hallo ich bin einer von den bösen Prüfern:

Und jetzt die Auflösung: Bei uns wird das so geregelt bis 23 Monate wird zurückgeklebt, wer im 24 Monat kommt hat gewonnen, der kriegt ne frische Plakette.

Hab ich schon gehabt, kleiner Anhänger nach 6Jahren aus dem Schuppen geholt kiegt ne neue Plakette wenn er in Ordnung ist
Zu den Saisonkennzeichen: Wer im ersten Monat nach der Pause kommt kriegt frisch, danach wird zurückdatiert.
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Sachse
Beitrag 14.06.2004, 14:04
Beitrag #43


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Hier ist ja jetzt einiges durcheinander.

1.@West: Bei einer HU nach §29StVZO wird die Vorschriftsmäßigkeit geprüft!!! d.h. Betriebs- verkehrs- u. rechtskonformität u.a. und nicht nur die Verkehrssicherheit wie behauptet!!! dazu gehört auch ein kleiner Teil Menschenkenntnis, denn es steht so ungefähr geschrieben:" bei geringen Mängeln kann die Plakette angebracht werden, wenn davon auszugehen ist, das der Fahrzeughalter diese unverzüglich abstellt."

2. War im Zeitraum der Saison( 04-10) die HU fällig wird wieder dahin zurückgeklebt.

3. War die HU außerhalb fällig, z.B.11, wird neu auf den Beginn Saison ( also 04 ) geklebt.
Beispiel: HU fällig in 11/03 du kommst in 06/04, dann zurück auf 04/06

@ Süßmann: die Laufzeitenbestimmung ist Ländersache.
NRW= volle 24 Monate zurück und wenn bereits länger als 24 Monate überschritten dann Zuteilung 1 Monat und Wiedervorführung
Hessen= max. 6 Monate bei 24 Monats Fz und 3 Monate bei 12 Monats Fz.
Saarland= keine Rückdatierung
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Commodore25E
Beitrag 14.06.2004, 14:37
Beitrag #44


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Also ich kann nur sagen, dass mein Kadett von 04-09 fahren darf. Die HU ist immer in 10 fällig.

Nun wird schon so lange wie ich diese Saisonkennzeichen habe (seit 1998) immer im April, also wenn ich ihn vorführe, auf Oktober des Vorjahres rückdatiert, egal ob TÜV, Dekra oder KÜS.

Alle Beschwerden waren zwecklos..... mad.gif mad.gif mad.gif ranting.gif ranting.gif


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Sachse
Beitrag 14.06.2004, 18:24
Beitrag #45


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Dann haben die in der Ausbildung nicht aufgepaßt.
Du bekommst im April eindeutig für und ab April neu!! cool.gif


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Depede
Beitrag 21.04.2005, 15:40
Beitrag #46


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Im vorliegenden Fall wurde für ein und dieselbe Begutachtung je ein unterschiedliches Ergebnis ausgegeben.

Chapeau!

Die Unabhängigkeit des Gutachters ist hier völlig ad absurdum geführt, und der TÜV Prüfer vom Gutachter zum Hanswursten degradiert, der nicht mehr seinen Gutachterverstand umsetzt, sondern nur noch unsinnige Gesetze exekutiert.

Vielleicht wird das bekloppte Konzept ja auch auf die Rentenversicherung übertragen (auch Gutachtersystem), da würden sich kabarettreife Konsequenzen ergeben!

Anscheinend halten die TÜV Gutachter von Ihrem eigenen Stand nicht sehr viel, sonst würden sie sich dies nicht bieten lassen.

(Hier spricht jemand, der selbst jahrelang als Gutachter in einem anderen Bereich tätig war, und der jedem, der einen derartigen Versuch der Einflußnahme gemacht hätte, sehr energisch auf die Schweinsfinger geklopft hätte.)
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