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> Mehr als 2 Mal geblitzt inerhalb von 3 Monaten
Leider Ohne Lappen
Beitrag 15.05.2010, 15:12
Beitrag #1


Neuling
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Hola!

Leute, mir ist das mal wieder etwas doofes passiert!

In München gibts mittlerweile so tolle Blitzer in den Tunnels, bei diesen sieht man den Blitz nicht!

Ich bin nun 2. mal auf der BAB geblitzt worden. Beim ersten mal waren es knapp unter 140 km/h bei erlaubten 100 km/h. Schätze es sollten um die 135 km/h gewesen sein. Hab aber noch keinen Busgeldbescheid erhalten!

Beim anderen mal war es in einem Autobahntunnel mit 106 km/h bei erlaubten 80 km/h. Im Busgeldbescheid sind also 26 km/h vermerkt, was 3 Punkte bedeuten würde.

Das Problem ist aber, dass ich diesen Autobahntunnel etwa 2 mal Pro Woche fahre und ich nichts von diesem Blitzer wusste. Es könnt also sein, dass ich vielleicht ein weiteres mal geblitzt worden bin.

Was für konsequenzen hätte es für mich, wenn ich öfters als 2 mal mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von über 25 km/h (ca. 25 - 30 km/h) geblitzt worden bin?


Wäre schön wenn ihr mir die Frage beantworten könntet!


LG
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Feuerpferd
Beitrag 15.05.2010, 15:48
Beitrag #2


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FAQ: 2 x mind. 26 km/h innerhalb eines Jahres

So ganz zutreffend ist das für Dich allerdings nicht, weil Du den zweiten Verstoß begangen hast bevor Du Kenntnis vom ersten Verstoß hattest bzw. dieser Verstoß rechtskräftig geahndet wurde. Die Bußgeldstelle hat aber einen gewissen Ermessensspielraum. Ein Fahrverbot wegen Beharrlichkeit halte ich spätestens nach dem dritten Verstoß nicht für ausgeschlossen.


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Dieses Zeichen gilt nicht für Busse, jedoch für Wohnmobile, denn dies sind keine PKW (OLG Braunschweig in VRS 86, 150).
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Leider Ohne Lappen
Beitrag 15.05.2010, 16:03
Beitrag #3


Neuling
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Danke für den Link!

Toll, wieder dieses Beamtendeutsch... huh.gif

So wie ich das Verstanden habe, sollte ich dann ein Fahrverbot wegen Beharrlichkeit von einem Monat bekommen, wenn ich 3 oder 4 mal mit mehr als 25 km/h geblitzt wurde?
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Feuerpferd
Beitrag 15.05.2010, 16:09
Beitrag #4


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Ein Regelfahrverbot gibt es schon bei 2x mindestens 26 km/h zu viel. Aber nur wenn zum Zeitpunkt des 2. Verstoßes dem Fahrer der erste Verstoß bereits bekannt war bzw. rechtskräftig geahndet wurde.


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Leider Ohne Lappen
Beitrag 15.05.2010, 16:14
Beitrag #5


Neuling
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Das ist ja bei mir nicht der Fall. Ich habe es an meinen Rechtsanwalt weitergeleitet und er hat Widersruch eingelegt.
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calectra
Beitrag 15.05.2010, 18:40
Beitrag #6


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Zitat (Leider Ohne Lappen @ 15.05.2010, 17:14) *
... und er hat Widersruch eingelegt.

Das war sicher nicht das Dümmste. Ich würde auch versuchen die Rechtskraft so weit wie möglich rauszuzögern, damit bei eventuellen weiteren Verstößen die 2x26er Regel nicht zum Tragen kommt.

MfG


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"Die Autobahn ist schließlich nicht für eine Geschwindigkeit von nur 80 oder 100 km/h gemacht", Landesverkehrsminister Otto Ebnet.
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