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> Veränderungen Bescheinigung von Tätigkeiten (EG) Nr.561/2006 oder AETR
Andrea-nrw
Beitrag 11.05.2010, 15:08
Beitrag #1


Neuling


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Hallo zusammen,

bei uns in der Firma verwalten wir einen Fuhrpark von ca. 60 Lkw und einem Fahrerpool von ca 80 Fahrern. Zur ordnungsgemäßen Verwaltung gehören neben den digitalen Daten (ok auch noch andere Kontrollgeräteaufzeichungen) ja auch die Bescheinigungen von Tätigkeiten (Krankheit-/Urlaub etc)

Hier gibt es schon viele Homepages welche das Formular hierzu anbieten. In einem Fuhrpark unserer Grösse ist es sinnvoll und schlüssig diese Tätigkeitsnachweise mit einer Excel-Tabelle zu hinterlegen, in derer die enthaltenen und verlangten Daten (Name, Vorname, Geb.Datum, Personalausweis-/Führerscheinnummer etc) nach Eingabe einer Personalnummer direkt in die hierfür vorgesehenen Zellen eingefügt werden.

Leider finde ich nirgendwo eine Information, ob ich das Formular dahingehend so verändern darf / ergänzen darf, dass ich mir das in Excel reinziehe? An der Äusserlichkeit des Formulares würde sich hierdurch ja auch eine geringfügige Veränderung ergeben, wenn ich mir auch mächtig Mühe geben würde, dieses optisch so wie das Ursprungsformular aussehen zu lassen.

Schon jetzt danke ich für das Lesen meines Threads und eventueller Antwort

Gruß Andrea
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Polo79
Beitrag 11.05.2010, 17:50
Beitrag #2


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Hallo, willkommen im VP! wavey.gif

Ich wüsste nicht was dagegen sprechen sollte. think.gif


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Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge.
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oldie62
Beitrag 12.05.2010, 07:32
Beitrag #3


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von mir auch ein Willkommen im VP

stimme Polo da zu

nur eine Frage sei gestattet... eure Software zum Auswerten der Fahrerkarten und des Massenspeichers, enthält die keinen Bereich für die Erstellung der § 20 Bescheinigungen??
Weil hier würdest du dir Aufwand ersparen. Bei der Anzahl Fahrer lohnt es sich gewiss eine entsprechende Software die auch gleich eine Prüfung der Tage vornimmt zu nutzen. Also erstmal prüft, ob an den Tagen, wofür eine § 20 ausgestellt werden soll auch wirklich keine Aktivitäten vorhanden sind.

Gruß oldie


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Andrea-nrw
Beitrag 12.05.2010, 09:13
Beitrag #4


Neuling


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Hiho Polo79
danke für die nette Begrüssung und die Antwort.

hiho Oldi62
auch Dir lieben Dank für die Begrüssung.
Doch, wir haben eine Software für die Auswertung und Archivierung der Fahrerkarten (ZAARC) aber unsere Disponenten haben auf dieses Programm, da auf anderem Server, bisher keinen Zugriff.
Sicherlich ein zu überlegender Aufwand, mit dem ich mich nun wohl an unsere EDV Abteilung wenden werden muss.
Da wir jedoch mehrere Dispositionsstellen haben (Orte/Städte) ist halt die Frage, ob es nicht schlüssiger und schneller geht, den Disponenten ein Formular an die Hand zu geben, durch das sie bei Ergänzung der Personalnummer und des Anfang-/Enddatums die Bescheinigung erstellt haben. Der andere Weg wäre halt, sie mit einer neuen Zugriffsberechtigung und Einweisung in ein für sie bislang unbekanntes und somit neues Programm zu belasten.

Lieben Gruß
Andrea
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°Pit°
Beitrag 12.05.2010, 09:22
Beitrag #5


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Hallo, von mir auch ein herzliches Willkommen!

Ich denke, die Idee mit der Excelumsetzung wäre die einfachste Lösung, da alles innerhalb einer Datei gemacht werden kann.
Alternativ, wenn Eure EDV-Abteilung fit ist, wäre es für die sicher auch nicht schwer, eine Word-Datei mit einer kleinen Datenbank zu verknüpfen, aus der die Fahrerdaten entnommen werden. Dann noch ein paar Drop-down-Menüs, um die Eingabe des Kalendertage zu vereinfachen, fertig.
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oldie62
Beitrag 12.05.2010, 09:31
Beitrag #6


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ich glaube da stimmen wir ja nun wohl überein, das dies eine Möglichkeit ist, nur gebe ich zu bedenken, das derjenige, der die Bescheinigungen ausstellt, auch sich sicher sein muss, das an den in den Bescheinigungen genannten Tagen, auch wirklich keine Daten über Aktivitäten vorhanden sind.
Und solange der Aussteller keinen Zugriff darauf hat, bewegt er sich in meinen Augen auf einem gefährlichen Pflaster.

Vertrauen ist gut Kontrolle ist besser


Gruß oldie


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Andrea-nrw
Beitrag 12.05.2010, 10:31
Beitrag #7


Neuling


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Moin °Pit°
thx auch Dir

Hi oldie62
gebe Dir völlig Recht mit der Kontrolle, dafür bin ich zB ja auch da.

Um noch einmal auf den Grund dieses Threats zurückzukommen. Ich habe mich bei der Veränderung des Formblattes ein wenig im Internet umgesehen. Hier bin ich auf die Seiten der IHK gekommen /genauer

http://www.essen.ihk24.de/servicemarken/ve...nie_Nr_5_de.pdf

Hier ist auf der ersten Seite zu lesen: Zitat: ".....Der Text des Formblatts darf nicht verändert werden. Das Formblatt darf weder vorab unterzeichnet noch handschriftlich verändert werden. Soweit nach einzelstaatlichen Rechtsvorschriften zulässig, kann ein Fax oder eine digitalisierte Kopie anerkannt werden." Zitat Ende

Dieses Aussage wurde von mir so interpretiert, dass keinerlei Änderung des Formblatts erfolgen dürfen. Somit habe ich hierzu Rückfrage gestellt, ob vielleicht jemand nähere Informationen hat.
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oldie62
Beitrag 12.05.2010, 11:00
Beitrag #8


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hierbei gehts darum, das durch die Einheitlichkeit auch ein Franzose das deutsche Exemplar lesen könnte. Die selbstgefertigten kann man soweit nur in Deutschland nutzen, solange diese alles enthalten, was auf den Bescheinigungen drauf zu sein hat

gruß oldie


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Andrea-nrw
Beitrag 12.05.2010, 11:02
Beitrag #9


Neuling


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Soeben habe ich Antwort vom BAG erhalten.

Fragestellung:

Zitat:
Nachricht: Sehr geehrte Damen und Herren,

da wir einen Fuhrpark mit mehreren Lkw`s wie auch Fahrern betreiben, würde mich interessieren, ob ich das Formblatt so ergänzen darf, dass ich dieses mit einer Excel-Tabelle ausfüllen kann. Selbstverständlich würde die Form übernommen, aber es wäre somit nicht mehr das originale Formblatt.

Schon heute danke ich Ihnen, für die Möglichkeit diese Frage stellen zu dürfen.

Antwort:
Sehr geehrter Frau ***,

vielen Dank für Ihre Anfrage an das Bundesamt für Güterverkehr, zu der ich Ihnen Folgendes mitteile:

nach § 20 FPersV ist der Inhalt (d.h. die Angaben wie Datum, Name , Zeitangabe und Grund des nicht Lenkens eines Fahrzeuges größer 2,8 t usw.) vorgeschrieben. Die Form wird im Gesetz nicht vorgegeben.

Sie können das Formblatt auch auf auf einem Excelblatt anfertigen, wichtig ist, dass der gesetzliche Inhalt beachtet wird. Das können Sie am ehesten erreichen, wenn Sie wie Sie selber vorschlagen, dass Muster eins zu eins auf das Excel-Blatt übertragen.

In anderen Länder (Polen und Frankreich) müssen Sie sich informieren, ob die das ebenfalls erlauben. Sicher bin ich mir da nicht.
Mit freundlichen Grüßen

Ich danke allen für ihre Unterstützung und schliesse somit diesen Threat auch wieder, vielleicht kann er auch anderen Kollegen noch helfen! wavey.gif

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 12.05.2010, 19:38
Bearbeitungsgrund: Klarnamen editiert
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oldie62
Beitrag 12.05.2010, 11:07
Beitrag #10


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laugh2.gif

sagte ich doch...

muss drauf sein was drauf gehört


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Polo79
Beitrag 12.05.2010, 20:29
Beitrag #11


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Ich habe bei "verändern" gedacht, Du hättest Bedenken das Copyright zu verletzen, wenn Du vorgefertigte Dokumente mit eingesetzten Personalien speicherst. laugh2.gif
Ein selbstgemachtes wird international sicher zu Problemen führen. In D ist die Förmlichkeit relativ egal.


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Andrea-nrw
Beitrag 17.05.2010, 06:21
Beitrag #12


Neuling


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wink.gif Oh Oh habe ich mich mit meiner Fragestellung wohl doch ein wenig "undurchsichtig" angestellt.

Jetzt haben wir ja alles Klar und ich freue mich, dass ihr mir habt helfen wollen rolleyes.gif

thumbup.gif
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