Leermasse KFZ neu auswiegen / eintragen... plus 75 kg Fahrergewicht? |
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Leermasse KFZ neu auswiegen / eintragen... plus 75 kg Fahrergewicht? |
08.04.2010, 20:17
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 08.04.2010 Mitglieds-Nr.: 53511 |
ich erlebe gerade eine harte Odyssee, weil ich meinen Opel Astra Caravan neu auswiegen lassen will. Es geht um die Tempo-100-Regelung bei Anhängerfahrten. Mir fehlen da ein paar Kilo Leermasse am Auto, damit ich 100 fahren darf. Nun ist die Karre aber durch nachträglichen Einbau der Anhängerkupplung und anderen Kram bereits 50 kg schwerer geworden, als im Fahrzeugschein eingetragen. Jetzt war ich beim Tüv auf der Waage, und tatsächlich: statt 1330 kg (aus dem Fahrzeugschein) wiegt die Karre leer 1380 kg. Viele Bekannte (Camper...) haben das genau so gemacht und haben zusätzlich zum Leergewicht noch 75 kg obendraufgerechnet bekommen - Gewicht des Durchschnittsautofahrers. Jetzt erzählt mir der Tüv aber heute, dass das nur für LKW gilt, nicht für PKW und Krad. Im §42 der StvZo steht aber ganz deutlich, dass 75 kg hinzugerechnet werden. Bestimmte Fahrzeuge nach §30a Abs. 3 seien ausgenommen. In diesem Paragraphen 30 ist von zwei- und dreirädrigen KFZ die Rede. Das ist doch mein Auto nicht, oder? Was stimmt jetzt - werden auf die neu gewogene Leermasse 75 kg aufgesattelt oder nicht?? Für jede Hilfe bin ich dankbar! Phil |
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08.04.2010, 20:51
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6673 Beigetreten: 24.10.2006 Mitglieds-Nr.: 24455 |
Hallo, willkommen im VP!
Du hast die entsprechende Quelle ja schon genannt. Mehr können wir hier auch nicht machen. -------------------- [A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]
Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge. |
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09.04.2010, 09:12
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3163 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: Düren Mitglieds-Nr.: 30 |
Zitat (3) Das Leergewicht ist das Gewicht des betriebsfertigen Fahrzeugs ohne austauschbare Ladungsträger (Behälter, die dazu bestimmt und geeignet sind, Ladungen aufzunehmen und auf oder an verschiedenen Trägerfahrzeugen verwendet zu werden, wie Container, Wechselbehälter), aber mit zu 90 % gefüllten eingebauten Kraftstoffbehältern und zu 100 % gefüllten Systemen für andere Flüssigkeiten (ausgenommen Systeme für gebrauchtes Wasser) einschließlich des Gewichts aller im Betrieb mitgeführten Ausrüstungsteile (z. B. Ersatzräder und -bereifung, Ersatzteile, Werkzeug, Wagenheber, Feuerlöscher, Aufsteckwände, Planengestell mit Planenbügeln und Planenlatten oder Planenstangen, Plane, Gleitschutzeinrichtungen, Belastungsgewichte), bei anderen Kraftfahrzeugen als Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 zuzüglich 75 kg als Fahrergewicht. Austauschbare Ladungsträger, die Fahrzeuge miteinander verbinden oder Zugkräfte übertragen, sind Fahrzeugteile. Also 90% Kraftstoff rein, Scheibenwaschanlage voll, alle Ladung die nicht zum Betrieb des Kfz gehört raus und dann wiegen. Anschließend 75 kg addieren und man hat das Leergewicht. mfg Stefan |
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09.04.2010, 18:50
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2819 Beigetreten: 25.10.2009 Wohnort: Prignitz Mitglieds-Nr.: 51134 |
Also 90% Kraftstoff rein, Scheibenwaschanlage voll, alle Ladung die nicht zum Betrieb des Kfz gehört raus und dann wiegen. Anschließend 75 kg addieren und man hat das Leergewicht. Der TÜV will ihm die 75kg nicht geben. Also zum anderen TÜV oder tricksen -------------------- Schreibe wenig aber wahr, vieles Schreiben bringt Gefahr.
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09.04.2010, 21:39
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#5
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 453 Beigetreten: 25.04.2006 Wohnort: Freiburg Mitglieds-Nr.: 18763 |
oder die STVO mal in gedruckter Form mitbringen... Eigentlich müssten die das ja wissen, aber Wissen verändert mit der Zeit eben manchmal seine Form
Gruß AlleyJazz -------------------- |
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10.04.2010, 09:55
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#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6381 Beigetreten: 31.07.2008 Mitglieds-Nr.: 43454 |
Der TÜV will ihm die 75kg nicht geben. Also zum anderen TÜV oder tricksen Erinnert mich analogisierend an die Erzählungen eines Freundes: An seinem 6Volt-Käfer (mit Gaspedal-Reibrolle und Seilzugbremsen, Brezelfensterzeitalter) waren beide Türschweller durch gefault. Er hat diese dann mit Beton ausgegossen. Die Strassenlage wurde ebenfalls verbessert. In dieser Art kann man das Fahrzeuggewicht auch erhöhen; der Freund machte es aber aus Stabilitätsgründen Bei einem neueren Fahrzeug würde ich hinten die Fußmatten herausnehmen und den Boden mit Stahlbetong ausgiessen und die Fußmatten wieder drüberlegen. |
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10.04.2010, 11:02
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#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2853 Beigetreten: 08.07.2004 Wohnort: 667 One step ahead the evil Mitglieds-Nr.: 4202 |
Mit Beton wurden schon ganze Generationen von Mercedes /8 Schwellern "verstärkt"
Bei der ganzen Leergewichtserhöhung bitte aber nicht vergessen dass das zGG NICHT mit erhöht wird ! Dir steht also weniger Zuladung zur Verfügung, gerdae bei einem PKW mit grad mal +/-400kg Zuladung wirds da schnell eng. -------------------- Mahlzeit ! und Gruß Karsten
"Fußball ist auch nur ein Spiel, wie Schach ohne Würfel, und da hilft es nicht jetzt den Sand in den Kopf zu stecken" Peter Zwegat hat Schulden bei Chuck Norris. |
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10.04.2010, 16:33
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#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 |
Hatte dieses Fahrzeug nicht später Zusatzgewichte im Heckbereich spendiert bekommen
-------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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10.04.2010, 16:47
Beitrag
#9
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2853 Beigetreten: 08.07.2004 Wohnort: 667 One step ahead the evil Mitglieds-Nr.: 4202 |
Nur nen Heckspoiler und stärkere Stabilisatoren.
-------------------- Mahlzeit ! und Gruß Karsten
"Fußball ist auch nur ein Spiel, wie Schach ohne Würfel, und da hilft es nicht jetzt den Sand in den Kopf zu stecken" Peter Zwegat hat Schulden bei Chuck Norris. |
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