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> Blitzer aus der Gegenrichtung
Sachsenfohlen
Beitrag 08.03.2010, 20:57
Beitrag #1


Neuling


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Schönen Guddn Aahmd,

aus dem Sachsenländle wavey.gif

Habe da mal ´ne Frage:

Ich wurde letztens in der Ortschaft von einem Blitzer erwischt, der "verkehrswidrig" entgegen der Fahrtrichtung parkte.
Ist dies eigentlich zulässig und können diese Bilderlis auch noch verwertet werden ??? Jedem normalem Verkehrsteilnehmer ist dies doch eigentlich verboten, oder... think.gif
Auch die Bilder aus dem Bescheid sind meiner Meinung nicht ganz normal. Zum einem sieht man nur einen kleinen Ausschnitt des Frontfotos (in diesem Fall meinen hochkonzentrierten Gesichtsausdruck) und darunter in einem extra-Fenster das Kennzeichen.
Ich war defintiv zu schnell crybaby.gif und würde nur gerne wissen ob solche Blitzer legal und verwertbar bzw. anfechtbar sind think.gif

Danke euch schon mal im Voraus und hoffe auf schnelle und zahlreiche Antworten wavey.gif

MfG

Sachsenfohlen
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Q-Treiberin
Beitrag 08.03.2010, 21:04
Beitrag #2


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Erstmal willkommen im VP wavey.gif

Zitat
Ist dies eigentlich zulässig und können diese Bilderlis auch noch verwertet werden ???
Zweimal ja.

Zitat
Jedem normalem Verkehrsteilnehmer ist dies doch eigentlich verboten, oder... think.gif
Der "Blitzer" verfügt über Sonderrechte bzw. Ausnahmegenehmigungen (bei Kommunalen).

Zitat
Auch die Bilder aus dem Bescheid sind meiner Meinung nicht ganz normal. Zum einem sieht man nur einen kleinen Ausschnitt des Frontfotos (in diesem Fall meinen hochkonzentrierten Gesichtsausdruck) und darunter in einem extra-Fenster das Kennzeichen
Was soll daran nicht normal sein? unsure.gif
Auf dem Originalfoto wirst Du hervorragend in "Ganzansicht" zu sehen sein.

Zitat
Ich war defintiv zu schnell crybaby.gif und würde nur gerne wissen ob solche Blitzer legal und verwertbar bzw. anfechtbar sind think.gif
Das Blitzen war legal und ist aufgrund der von Dir geschilderten Umstände nicht anfechtbar.

Sollte ein Fahrverbot im Raum stehen und Du Ersttäter(in) sein, hast Du im übrigen 4 Monate Zeit (nach Rechtskraft des BGB) das FV anzutreten. Somit könntest Du es dann evtl. in den Urlaub legen.

Zitat
hoffe auf schnelle und zahlreiche Antworten
Schnell genug? whistling.gif


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Sachsenfohlen
Beitrag 08.03.2010, 21:19
Beitrag #3


Neuling


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Danke für die Supi schnelle Anwort,

tja dann hab ich wohl keine Möglichkeit die 15 EUR für die Urlaubskasse einzusparen crybaby.gif

Wegen den Fotos war ich nur der Meinung, das diese nicht "normal" sind, da ich bisher nur Ganz-Foto-Ansichten begutachten durfte, auf der das Kennzeichen und der Fahrer in EINEM Bild zu erkennen waren und nicht getrennt auf zwei Bilderschen rolleyes.gif

Und noch ´ne Frage: Gibt es dazu eine gestzliche Grundlage für das "Falschherumblitzen" in den Kommunen bzw. von kommunal Beauftragten ranting.gif
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AMenge
Beitrag 08.03.2010, 21:22
Beitrag #4


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Was meinst du mit gesetzlicher Grundlage? Es gibt eine Sondergenehmigung und gut.
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Sachsenfohlen
Beitrag 08.03.2010, 21:28
Beitrag #5


Neuling


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Aber diese Sondergenehmigung müsste doch irgendwo geregelt sein, oder ??? think.gif
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Ollizist
Beitrag 08.03.2010, 21:32
Beitrag #6


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Hallo!
Also, entweder gilt das hier (wenn die Polizei die Fotos schießt):
Zitat
§35 StVO
Sonderrechte
(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
oder, wenn es ein kommunaler Blitzer war,
Zitat
§46 StVO
Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis
(1) Die Straßenverkehrsbehörden können in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen genehmigen
(...)3. von den Halt- und Parkverboten (§ 12 Abs. 4)
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Q-Treiberin
Beitrag 08.03.2010, 21:35
Beitrag #7


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Zitat (Sachsenfohlen @ 08.03.2010, 21:19) *
tja dann hab ich wohl keine Möglichkeit die 15 EUR für die Urlaubskasse einzusparen crybaby.gif
15 Euro?? blink.gif
Und ich dachte Du bist im FV-Bereich geblitzt worden...


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Sachsenfohlen
Beitrag 08.03.2010, 22:04
Beitrag #8


Neuling


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Nööööö,
das nich. Mir geht es nur um den "Falschblitzer" von der Gegenseite, denn da könnte ja auch mal der Gegenverkehr durchrauschen. Ich wees ja das ich zu schnell war, aber es hääte können sein...(ich komme doch mal um die Spende für die W-Feier vom LRA oder der zuständigen PD drumherum) rolleyes.gif

Nochmals vielen Dank für die schnellen Antworten biggrin.gif

Finde das Portal wirklich klasse und hoffe allerdings, das ich nich so schnell nochmal auf dieses zugreifen muss, werde jedoch die Foren weiterhin aufmerksam verfolgen und kann viellweicht auch mal ´nen Tip geben yes.gif

PS: Nochmal ich, denn es fiel mir gerade uffm Lokus ein laugh.gif . Da ich auch beruflich mit Ämtern und Beamten zu kämpfen habe, bin ich mir nich gaaaaanz so sicher, ob da alles richtig läuft und die Ausnahmegenhemigung tatsächlich vorgelegen hat. Hatte auch schon mal das Problem mit dem Blitzer hinterm Ortseingangsschild. Dies sollte wohl im Normalfall in einer gewissen Entfernung stehen (glaube 200-300 m) und kurze Zeit später wurde dies um einiges nach vorn bzw. hinten versetzt, so daß der Blitzer bzw. der Laser jetze ganz sicher im notwendigem Abstand steht.
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AMenge
Beitrag 08.03.2010, 22:06
Beitrag #9


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Zitat (Sachsenfohlen @ 08.03.2010, 22:04) *
Hatte auch schon mal das Problem mit dem Blitzer hinterm Ortseingangsschild. Dies sollte wohl im Normalfall in einer gewissen Entfernung stehen (glaube 200-300 m)

Diese Entfernung beruht auf einer Richtlinie, nicht auf einem Gesetz. Grundsätzlich darf direkt ab dem Schild gemessen werden.
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Sachsenfohlen
Beitrag 08.03.2010, 22:15
Beitrag #10


Neuling


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...und wieder muß ich das Gesetzbuch bemühen, denn eine Richtlinie stellt keine gesetzliche Grundlage dar, sondern lediglich die entsprechende Verwaltungsauffassung bzw. wie es der Name ausdrückt eine "Richtlinie" und zwar die der Verwaltung, die man anfechten und widerlegen kann (hoffe ich schreibe hier keinen Schmarrn smile.gif
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Q-Treiberin
Beitrag 08.03.2010, 22:21
Beitrag #11


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Ganz einfach:
Grundsätzlich darf ab Schild geblitzt werden.

Manche BL haben innerdienstliche Regelungen erlassen, die eine bestimmte Entfernung zum Schild "empfehlen". Berufen kannst Du Dich als Geblitzte aber nicht darauf.


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JTH
Beitrag 09.03.2010, 19:24
Beitrag #12


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Zitat (Sachsenfohlen @ 08.03.2010, 22:04) *
bin ich mir nich gaaaaanz so sicher, ob da alles richtig läuft und die Ausnahmegenhemigung tatsächlich vorgelegen hat.

Selbst wenn nicht, würde dies nichts an Deinem Verstoß ändern...


--------------------
Grüße aus dem Allgäu - JTH



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MickyMaus
Beitrag 09.03.2010, 19:46
Beitrag #13


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Zitat (Sachsenfohlen @ 08.03.2010, 20:57) *
ob solche Blitzer legal und verwertbar bzw. anfechtbar sind think.gif

Was ändert es an deinem Fehlverhalten, dass der Blitzer falsch geparkt hat?

Zitat (Sachsenfohlen @ 08.03.2010, 22:15) *
...und wieder muß ich das Gesetzbuch bemühen, denn eine Richtlinie stellt keine gesetzliche Grundlage dar, sondern lediglich die entsprechende Verwaltungsauffassung bzw. wie es der Name ausdrückt eine "Richtlinie" und zwar die der Verwaltung, die man anfechten und widerlegen kann (hoffe ich schreibe hier keinen Schmarrn smile.gif

Deine Aussage ist richtig, die Mindestabstände sollen eingehalten werden, müssen aber nicht. Die Abstände sind aber nur zu deinem Vorteil. Nach dem Gesetz musst du die Geschwindigkeit bereits ab dem Schild einhalten. Und bereits dort darf auch schon geblitzt werden.


--------------------
Viele Grüße,
MM
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Sachsenfohlen
Beitrag 14.03.2010, 21:37
Beitrag #14


Neuling


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So nun ich doch noch einmal...;o)

Mir gehts es hier ja wirklich nur ums Prinzip. Ich wees ich war zu schnell und habe dafür auch schon gelöhnt.
Aber auch die Polizei bzw. die Kommunen haben gewisse Regeln einzuhalten. Wie in jedem anderem Rechtsver-
fahren auch. Mir gehts auch nich um die EURO. Ich habs ja ;o) Aber es darf ja laut Gesetz auch nicht aus der Müll-
tonne oder sonstwoher geblitzt werden. Dann hätten wir ja amerikanische Verhältnisse die sich auf unseren Straßen
keiner wünscht. Zumindest denke ich das. Ich rase ja nicht mit 250 über die Autobahn, sondern war lediglich an nem
falschem Ort zur falschen Zeit. Kein Gefahrenschwerpunkt und auch kein sonstiger "gefährlicher Ort" wie zum Bsp.
nen KiGa in der Nähe. Ich bin kein Raser und Strafe muss sein, aber bitte ALLE sollten sich an die Gesetze halten.
Und so schnell wie hier mit diversen Paragraphen um sich geschossen wird, hab ich, sorry, den Eindruck ich befinde mich
auf der Plattform des ABV, der alle vesrucht zu bekehren. JEDER fährt mal etwas schneller und macht nicht immer alles richtig.

MfG
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blackdodge
Beitrag 14.03.2010, 22:09
Beitrag #15


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so jetzt mal schnell von mir.

Entsprechend der Bedienungsanleitung der verfügbaren Messegräte darf in der Regel in beide Richtungen gemessen werden. also auch von links der entgegenkommende Verkehr.
Alle Verfügbaren Messgeräte können zwischen ankommendem und abfließenden Verkehr unterscheiden. Sollte eine Unterscheidung nicht möglich sein kommt automat. ne Fehlmessung raus, also du bekommst keine Post. Bei Lasermessgeräten mit Aufzeichnung siehe oben und ohne Aufzeichnung siehe oben und du wirst angehalten. Auch Laser ist von links möglich.
Für Polizei und Polizeibehörden (Ordnungsamt) gilt der § 35 STVO Sonderrechte.
Für durch die Behörde (Ordnungsamt) beauftragte Firmen gibt es Ausnahmegenehmigungen.
Das kann Dir aber egal sein solange das DING geeicht ist und nach Anleitung betrieben wurde.

ach so
Wieso nicht aus der Mülltonne ? Das Gerät ist an keine Form gebunden.

Übrigens, ich parke auch mal falsch und bin auch schon geblitzt worden.


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JTH
Beitrag 15.03.2010, 07:28
Beitrag #16


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Zitat (Sachsenfohlen @ 14.03.2010, 21:37) *
Aber es darf ja laut Gesetz auch nicht aus der Mülltonne oder sonstwoher geblitzt werden.

Echt? unsure.gif Kannst Du mir dieses Gesetz nennen? think.gif

Mir ist es jedenfalls nicht bekannt...


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Q-Treiberin
Beitrag 15.03.2010, 09:12
Beitrag #17


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Mir auch nicht.
Aber "unsere" Mülltonne sehe ich regelmäßig irgendwo am Straßenrand stehen und Erinnerungsfotos schießen...


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MickyMaus
Beitrag 15.03.2010, 10:09
Beitrag #18


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Zitat (Sachsenfohlen @ 14.03.2010, 21:37) *
Aber auch die Polizei bzw. die Kommunen haben gewisse Regeln einzuhalten.

Korrekt. Und diese Regeln erlauben der Polizei und den Ordnungsämtern zur Kontrolle auch das Falschparken.

Zitat (Sachsenfohlen @ 14.03.2010, 21:37) *
Und so schnell wie hier mit diversen Paragraphen um sich geschossen wird, hab ich, sorry, den Eindruck ich befinde mich
auf der Plattform des ABV, der alle vesrucht zu bekehren.

Ich weiß nicht, wer "der ABV" ist. Aber du wolltest wissen, ob die Kontrolleure "das dürfen" und das haben wir dir mit Paragraphen beantwortet. Wo liegt dein Problem?


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Viele Grüße,
MM
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moderatschnell
Beitrag 15.03.2010, 10:16
Beitrag #19


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Zitat (MickyMaus @ 15.03.2010, 10:09) *
Zitat (Sachsenfohlen @ 14.03.2010, 21:37) *

hab ich, sorry, den Eindruck ich befinde mich auf der Plattform des ABV, der
alle vesrucht zu bekehren.


Wo liegt dein Problem?


Ich glaube, das Fohlen oder der Fohlerich wollte eigentlich nur
auf den Arm genommen und gestreichelt werden.

-moderathipophil wavey.gif


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Ich bin immer auf dem Teppich geblieben,
aber mein Teppich, der kann fliegen!
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durban
Beitrag 15.03.2010, 10:31
Beitrag #20


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Zitat (MickyMaus @ 15.03.2010, 10:09) *
Ich weiß nicht, wer "der ABV" ist.


Such Dir was aus: ABV


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Proxima Estación: Esperanza.
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Sachsenfohlen
Beitrag 15.03.2010, 22:15
Beitrag #21


Neuling


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Hach Leute,

ihr begreift es wahrscheinlich einfach nicht ohmy.gif) Ich wollte nur wissen ob der ABV (Abschnitts-Bevollmächtigter; für die, die es nicht wissen sollten) das darf und ob mit seiner Messung auch alles korrekt war (Abstand, Eichung etc.). Aber ich bin hier wohl in einer Kommune gelandet die von Verkehrsteilnehmern genutzt wird, die sich keine Platte über ev. Fehltritte der Behörden macht und die Bußgelder gern bezahlt. Ich habe, wie bereits erwähnt, öfter mit diversen Ämtern beruflich mich auseinanderzusetzen und weiß daher, dass da nicht immer alles korrekt läuft und man sich als Bürger dieses Staates auch mal zur Wehr setzten sollte und MUSS, und die Meinung der Behörden nich als "Gottgegeben" hinnehmen sollte (PS: Ich glaube nicht an den lieben Gott ohmy.gif) ! Aber Recht sollte Recht bleiben und deshalb habe ich ja meine Strafe bezahlt. Noch eines, bevor ich mich zur Ruhe begebe, meines Wissens nach dürfen keine Blitzer aus irgendwelchen Gegenständen (wie einer Mülltonne) erfolgen, sondern nur am Straßenrand aufgestellt sein. Soviel dazu, liege vielleicht völlig falsch, aber habe das mal so gelesen. Sorry. Zum Thema "Fohlen" Bin halt Gladbach-Fan ;o) Und nun noch: Klar habt ihr mir diverse §§§ um die Ohren geschmissen, aber macht der Staat auch immer alles richtig ??? Ich denke nicht und so sollte man sich als Bürger dieses "Schurkenstaates" mal fragen, ob man sich in diversen Situationen mal zu Wehr setzt und sein Recht einfordern sollte. !!!

MfG

PS: das Fohlen läßt sichn gerne mal streicheln, aber darum geht es hier nicht ;o)
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JTH
Beitrag 15.03.2010, 22:23
Beitrag #22


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Zitat (Sachsenfohlen @ 15.03.2010, 22:15) *
ABV (Abschnitts-Bevollmächtigter; für die, die es nicht wissen sollten)

Ah ja! Aber wir sind offenbar alle unwissend...

Zitat (Sachsenfohlen @ 15.03.2010, 22:15) *
das darf und ob mit seiner Messung auch alles korrekt war (Abstand, Eichung etc.).

Woher sollen wir das wissen?

Zitat (Sachsenfohlen @ 15.03.2010, 22:15) *
Noch eines, bevor ich mich zur Ruhe begebe, meines Wissens nach dürfen keine Blitzer aus irgendwelchen Gegenständen (wie einer Mülltonne) erfolgen, sondern nur am Straßenrand aufgestellt sein.

Da weisst Du was falsches. Es gibt vielleicht innerdienstliche Weisungen, aber nichts was Gesetzescharakter hat. Was ist dahingehend mit Messgeräten, welche in Fahrzeugen montiert sind?

Zitat (Sachsenfohlen @ 15.03.2010, 22:15) *
Soviel dazu, liege vielleicht völlig falsch, aber habe das mal so gelesen. Sorry.

Das macht es auch nicht richtiger


Zitat (Sachsenfohlen @ 15.03.2010, 22:15) *
und so sollte man sich als Bürger dieses "Schurkenstaates" mal fragen, ob man sich in diversen Situationen mal zu Wehr setzt und sein Recht einfordern sollte. !!!

EOD


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MickyMaus
Beitrag 15.03.2010, 22:35
Beitrag #23


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Zitat (durban @ 15.03.2010, 10:31) *
Zitat (MickyMaus @ 15.03.2010, 10:09) *
Ich weiß nicht, wer "der ABV" ist.


Such Dir was aus: ABV

Da hab ich schon blind drin rumgetippt, aber nichts passendes gefunden gehabt.

Zitat (Sachsenfohlen @ 15.03.2010, 22:15) *
das darf

Ja, das haben wir dir aber bezeiten auch schon geschrieben.

Zitat (Sachsenfohlen @ 15.03.2010, 22:15) *
und ob mit seiner Messung auch alles korrekt war (Abstand, Eichung etc.).

Woher sollen wir das wissen?

Zitat (Sachsenfohlen @ 15.03.2010, 22:15) *
die sich keine Platte über ev. Fehltritte der Behörden macht und die Bußgelder gern bezahlt.

Was du alles weißt blink.gif

Zitat (Sachsenfohlen @ 15.03.2010, 22:15) *
und weiß daher, dass da nicht immer alles korrekt läuft

Toll, hast du gut gemacht. rolleyes.gif

Zitat (Sachsenfohlen @ 15.03.2010, 22:15) *
(PS: Ich glaube nicht an den lieben Gott ohmy.gif)

Und wen interessiert das?

Zitat (Sachsenfohlen @ 15.03.2010, 22:15) *
liege vielleicht völlig falsch, aber habe das mal so gelesen.

Da liegst du völlig richtig mit.

Zitat (Sachsenfohlen @ 15.03.2010, 22:15) *
aber macht der Staat auch immer alles richtig ???

Was ist richtig und was ist falsch? Oder geht es nicht doch immer nur um "erlaubt oder nicht erlaubt"? Und ja, sicherlich machen Behörden auch nicht immer alles richtig. Sind schließlich auch nur Menschen, wie du auch rolleyes.gif

Zitat (Sachsenfohlen @ 15.03.2010, 22:15) *
und sein Recht einfordern sollte. !!!

Klar kannst du das, nur hier bist du nun mal nicht im Recht. Und da gibt es nichts zu diskutieren.

Man sollte so realistisch sein und erkennen können, wann man verloren hat...


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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 13.12.2025 - 20:01