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> Schriftliche Äußerung als Beschuldigter, Verkehrsunfall mit fahrlässiger Körperverletzung
Felixk8
Beitrag 26.02.2010, 16:09
Beitrag #1


Neuling


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Hallo,

ich habe heute eine Schriftliche Äußerung als Beschuldigter erhalten und möchte mich über die Folgen der Beantwortung dieses Schreibens und dem weiteren Ablauf des Prozesses erkundigen.

Mir werden folgende Straftaten vorgeworfen:
1) Fahrlässige Körperverletzung bei Verkehrsunfall (Par. 229 StGB)
2) Straßenverkehrsordnung (Par. 49 StVO) (Abbiegen, Einfahren)

Ablauf des Verkehrsunfalls:
Beim Verlassen eines Parkplatzes bin ich,nachdem die Straße freigeworden ist, nach links auf die Straße abgebogen. Da die Einsicht in diese Straße nicht immer vollständig gegeben und sie stark frequentiert ist, habe ich beim Abbiegevorgang ein weiteres Mal nach rechts geblickt, um sicherzustellen,dass die Fahrbahn wirklich frei geworden ist.
Als ich meinen Blick wieder in Fahrtrichtung wendete, habe ich einen älteren Mann mitten auf der Straße und links von meinem Fahrzeug erblickt. Durch die langsame, weil anfahrende, Geschwindigkeit des Fahrzeugs, konnte ich eine sofortige Bremsung des Autos durchführen, bei der der Herr jedoch mit einem Bein unter das Rad des Fahrzeugs gekommen ist.
Nachdem ich dem Verletzten geholfen habe, die Straße zu überqueren, wurde auch ein RTW samt Polizei gerufen und alle Daten aufgenommen.
Der Fußgänger (Rentner) erlitt einen Bruch im linken Fuß.

Ich bin Student,habe meinen Führerschein seit sieben Jahren,habe kein festes Einkommen und bin unvorbestraft.

Meine Fragen:
-Wenn ich mich zur Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße entscheide, mit welcher Bußhöhe müsste ich rechnen?
-Bekomme ich Punkte in Flenßburg?
-Wäre es sogar ratsamer, das Schreiben auszufüllen und mich nicht über die Straftat zu äußern? (Habe mir mal sagen lassen,dass jegliche Äußerungen im Prozess einer Straftatenverfolgung [passende Bezeichnung?] einem stets nur Nachteile bringen.)
-In den Bemerkungen des Schreibens steht geschrieben:"Sie bogen ab,ohne auf Fußgänger besondere Rücksicht zu nehmen". Ich lese das wie eine Unterstellung,die so nicht zu trifft und finde außerdem,dass der Unfall auch aus Selbstverschulden und Unachtsamkeit seitens des Fußgängers entstanden ist.
Sollte ich mich zu diesem Punkt im Schreiben äußern?

Ich würde mich über eure Meinungen zum geschilderten Fall sehr freuen und danke euch schon mal im Voraus.smile.gif

FelixK8

Der Beitrag wurde von Felixk8 bearbeitet: 26.02.2010, 16:10
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papemark
Beitrag 26.02.2010, 17:43
Beitrag #2


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Hallole,

der Tatvorhalt scheint mir hier schon richtig zu sein. Als Autofahrer hat man eben besondere Sorgfalt gegenüber Fußgängern walten zu lassen. Das eventl. der Fußgänger hätte besser aufpassen können, ändert nichts daran, dass du für den ihm erlittenen Schaden verantwortlich bist. Und da du mit deinem Fahrzeug eine Verletzung verursacht hast, ist auch der Vorwurft der fahrlässigen KV richtig und auch so üblich.

Mit der Aussage ist das so eine Sache. Sie wird keineswegs immer als Nachteil ausgelegt - nur wenn man eben etwas ungeschickt formuliert, kann man sich eventl. mehr schaden als nutzen. Es steht dir im Übrigen frei, ob du etwas aussagen willst oder nicht. Ich würde dir eher empfehlen, mal mit einem Rechtsanwalt Kontakt aufzunehmen. Der kann dich da sicher gut und richtig beraten. Auch kann er Akteneinsicht verlangen und dann mit dir besprechen, wie man am besten zum gesamten Sachverhalt Stellung nimmt.
Nur - so ein Anwalt kostet halt Geld, hast du eine Rechtschutzversicherung?

Es bleibt letztlich dir alleine überlassen, wie du im weiteren vorgehen willst - eine immer richtige Vorgehensweise gibt es da nicht, dazu sind die Fälle zu verschieden.

Grüße

papemark
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Felixk8
Beitrag 27.02.2010, 14:33
Beitrag #3


Neuling


Gruppe: Neuling
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Hi,

danke für die schnelle Antwort.

Auch aus dem Bekanntenkreis wurde mir empfohlen einen Anwalt hinzuzuziehen.
Ob die Rechtsschutzversicherung auch für mich gegeben ist,prüfe ich die Tage. Das Fahrzeug gehört nämlich meinen Eltern,deren Haftplichtversicherung bereits im Spiel mitmischt.

Ich schreibe dann für Leute mit ähnlichen Situationen,wie es ausgegangen ist.

Grüße,
FelixK8
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steveluke
Beitrag 27.02.2010, 16:23
Beitrag #4


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Zitat (Felixk8 @ 26.02.2010, 16:09) *
Meine Fragen:
-Wenn ich mich zur Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße entscheide, mit welcher Bußhöhe müsste ich rechnen?

Rechne mit einem relativ niedrigen 3-stelligen Betrag (200-300 EUR).

Zitat
-Bekomme ich Punkte in Flenßburg?

Wenn das Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung nicht eingestellt wird und es zu einem Strafbefehl kommt, dann hat das i.d.R. 5 Punkte zur Folge.

Wenn das Strafverfahren mit einer Einstellung ohne Bußgeldauflage endet, so gibt es keine Punkte.

Bei einer Einstellung ohne Bußgeldauflage (auch das wäre theoretisch denkbar, aber wohlmöglich eher unwahrscheinlich) hätte die StA die Möglichkeit, das Verfahren an die zuständige Bußgeldstelle abzugeben, um die der Körperverletzung zu Grunde liegende Verkehrsordnungswidrigkeit bebußen zu lassen.
In diesem Fall sind die (Flensburg-) Punkte vorgesehen, die dem StVO-Verstoß entsprechen.

Zitat
-Wäre es sogar ratsamer, das Schreiben auszufüllen und mich nicht über die Straftat zu äußern? (Habe mir mal sagen lassen,dass jegliche Äußerungen im Prozess einer Straftatenverfolgung [passende Bezeichnung?] einem stets nur Nachteile bringen.)

Wenn du bei einer vorgeworfenen Straftat als juristischer Laie die Wahl hast, dich selbst zu äußern oder dich rechtsanwaltlich vertreten zu lassen, dann solltest du dich mE grundsätzlich für die zweite Option entscheiden.

Zitat
-In den Bemerkungen des Schreibens steht geschrieben:"Sie bogen ab,ohne auf Fußgänger besondere Rücksicht zu nehmen". Ich lese das wie eine Unterstellung,die so nicht zu trifft und finde außerdem,dass der Unfall auch aus Selbstverschulden und Unachtsamkeit seitens des Fußgängers entstanden ist.
Sollte ich mich zu diesem Punkt im Schreiben äußern?

Ich würde -natürlich in Absprache mit dem Rechtsanwalt- alles vermeiden, was den Eindruck einer Uneinsichtigkeit hervorrufen könnte. Fakt ist nun mal, dass du den Unfall verursacht hast.
Auf mögliches fremdes Mitversschulden sollte man zwar schon höflich hinweisen, dabei aber das berühmte "Büßerhemd" nicht ausziehen, wavey.gif


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Felixk8
Beitrag 06.07.2010, 09:15
Beitrag #5


Neuling


Gruppe: Neuling
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Sooo, das ganze hat etwas gedauert und ich mache hier mal eine Zusammenfassung des Ablaufs meines Verfahrens. In meinem Fall ist die Rechtsschutzversicherung eingetreten, was auch den ganzen Ablauf erleichterte und eine Schadensbegrenzug ermöglichte.

Die Dauer des jeweiligen Bearbeitungsschrittes gebe ich auch an, um zu zeigen, dass sich sowas hinziehen kann;)

Tag X
Unfall

5 Wochen später
Erhalt der Schriftliche Äußerung als Beschuldigter

4Tage später
Mein Anwalt fordert Akteneinsicht ein

8 Wochen später
Mein Anwalt bekommt Akteneinsicht

1 Woche später
Nach einem gemeinsamen Gespräch mit meinem
Anwalt verfasst er eine Stellungnahme,die an die
Staatsanwaltschaft geschickt wird

8 Wochen später
Bereitschaft der Staatsanwaltschaft das
Ermittlungsverfahren gegen mich gegen Zahlung
von 500€ einzustellen.

Zur Schriftliche Äußerung als Beschuldigter: Sie sollte innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt ausgefüllt zurückgesendet werden. Mein Anwalt meinte,dass machen die, um den Unfallverursacher unter Druck zu setzen. Weder mein Anwalt noch ich haben das Schreiben ausgefüllt oder zurückgeschickt. Mein Anwalt hat einfach ein Schreiben verfasst, indem er sagt, dass er mich vertritt und die Akteneinsicht haben will.
Die Entscheidung einen Anwalt zu nehmen war die richtige. Der in diesem Unfall geschädigte hatte nämlich 4500€ verlangt.Weder meinem Anwalt noch mir war es ersichtlich,wie man auf diese Summe kommen konnte. Als Ahnungsloser hätte ich dann ohne Anwalt diesen Betrag gezahlt.

Ich habe das Angebot zur Ermittlungseinstellung gegen Zahlung von 500€ auf Anraten meines Anwaltes angenommen. Mit der Einstellung des Ermittlungsverfahrens habe ich dann keine nachteiligen Folgen und erhalten auch keinerlei Eintragungen in Flensburg.Der Betrag ist innerhalb einer Frist von 3 Monaten zu zahlen.

Somit bin ich um 500€ ärmer, im Verkehr vorsichtiger und um Erfahrungen reicher geworden.:-D

Grüße,
Felix

Der Beitrag wurde von Felixk8 bearbeitet: 06.07.2010, 09:18
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JTH
Beitrag 06.07.2010, 09:37
Beitrag #6


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Die schriftliche Äußerung im Strafverfahren wird in so einem Fall verschickt, um dem Beschuldigten sein Recht auf eine Anhörung im Strafverfahren einzuräumen. Diese Möglichkeit muß ihm eingeräumt werden.

Bei so geringfügigen Straftaten, wo der Sachverhalt eigentlich eh klar ist, geschieht dies durch Zusenden eines Anhörungsbogens, weil dies für beide Seiten die einfachste Möglichkeit ist. Dem Polizisten ist es idR völlig egal ob der Bogen zurückkommt oder nicht. Er wartet einfach die zwei Wochen ab und schreibt einen entsprechenden Vermerk in sein Ermittlungsergebnis. Mir persönlich ist es sogar lieber wenn nichts zurückkommt, weil ich mir die Abschrift für die Akte sparen kann und nur ankreuze "keine Angaben".

Die allerbeste Lösung für mich ist, wenn der Beschuldigte kurz anruft und mir ausrichten lässt daß er keine Angaben machen möchte. Dann hab ich den Fall früher vom Tisch.

Als Mittel jemanden "unter Druck" zu setzen habe ich einen AHB noch nie gesehen. Ein AHB macht nicht mehr Mühe als eine Vorladung und spart im Endeffekt nur Zeit und Mühen. Die Ausführung Deines Anwaltes dahingehend kann ich nicht nachvollziehen. Aber deren Ansichten sind für Außenstehende mitunter eh schwer nachzuvollziehen.


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mir
Beitrag 06.07.2010, 10:56
Beitrag #7


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Letztlich hast Du echt Glück gehabt, mit der Einstellung des Verfahrens bist Du gut weggekommen! wavey.gif


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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JTH
Beitrag 06.07.2010, 11:00
Beitrag #8


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Wie man's nimmt. ich kenne zahlreiche Fälle da wurden ähnliche fahrl. KV komplett kostenfrei, bzw erheblich billiger, eingestellt.


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Acki
Beitrag 06.07.2010, 11:05
Beitrag #9


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Ist das jetzt nur Verkehrsrechtlich abgeschlossen oder auch Privatrechtlich?
Die Forderungen der Gegenseite ("Der in diesem Unfall geschädigte hatte nämlich 4500€ verlangt") klingt ja eher nach privatrechlicher, denn ein Unfallgeschädigter kann ja keine Geldbuße des Unfallverursachers fordern think.gif
Oder sind die 500€ keine Geldbuße sondern das Schmerzensgeld des Geschädigten?

Sorry das ich so blöd frage, ich kenn mich da nicht aus, aber es kommt wir irgendwie komisch vor.

gruß Acki
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mir
Beitrag 06.07.2010, 11:49
Beitrag #10


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Zitat (JTH @ 06.07.2010, 12:00) *
Wie man's nimmt. ich kenne zahlreiche Fälle da wurden ähnliche fahrl. KV komplett kostenfrei, bzw erheblich billiger, eingestellt.

Ich sag's ja immer, Körperverletzung kommt im Grunde viel billiger, als einmal versehentlich einen Kratzer in ein Auto schrammen. Da kann der TE zwar auch nichts dafür, aber mein Rechtsempfinden ist irritiert.

Zu den 4500 €: Ich denke wie Acki auch, daß das eine zivilrechtliche Forderung war. 4500 € kommt mir da aber auch verdammt hoch vor. Von der Krankenkasse könnte sowas nach einem längeren Krankenhausaufenthalt kommen, aber direkt vom Verletzten? Seltsam.


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Achim
Beitrag 06.07.2010, 12:12
Beitrag #11


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Zitat (mir @ 06.07.2010, 12:49) *
Von der Krankenkasse könnte sowas nach einem längeren Krankenhausaufenthalt kommen, aber direkt vom Verletzten? Seltsam.

Nicht seltsam, sondern die Regel. Einfach die Forderung an die Versicherung weiterreichen. Die klären das dann, gelegentlich auch über ihre Anwälte vor Gericht. Denn gegen derartige Kosten ist man ja schließlich versichert.


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nachteule
Beitrag 06.07.2010, 12:48
Beitrag #12


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Hallo, Felixk8,

auch ohne Rechtsanwalt wäre es vermutlich nicht viel anders verlaufen (wobei es sicher nicht schadet, einen Anwalt einzuschalten, wenn man sowieso eine RSV hat).

Bei einer fahrlässigen Körperverletzung, bei der jemand nicht nur eine leichte Verletzung (z. B. Nackenschmerzen o.Ä.), sondern einen Bruch erlitten hat, ist kaum anzunehmen, dass der Unfallverursacher komplett ohne Geldstrafe oder ohne Auflagen davon kommt.

Aufgrund Deines geringen Einkommens als Student wäre eine hohe Geldstrafe oder eine hohe Geldauflage allerdings kaum zu erwarten gewesen.

Zu den Forderungen des Unfallopfers:

Selbst, wenn es sich hier nicht um seine Krankenhausrechnung, sondern "nur" um seine Schmerzensgeldforderung handelt, ist das für Dich relativ egal, denn alle Forderungen, die er stellt, gehen über die Versicherung, und diese prüft dann alles weitere.

Für Dich wäre es nur dann interessant, wenn Du den Schaden "zurückkaufen" willst, was bei so einem Unfall eh nichts bringen dürfte, oder wenn es sich um einen Unfall handelt, bei dem die Versicherung Dich in Regress nehmen könnte, was hier nicht der Fall sein dürfte.

Hallo, Mir, hallo, JTH,

bei den Unfällen, bei denen ich eine Mitteilung über den Ausgang des Verfahrens bekommen habe, kann ich mich an keinen erinnern, bei dem das Strafverfahren ohne Geldstrafe eingestellt und danach nicht an die Bußgeldstelle weitergeleitet wurde.

Bei Einstellungen gegen Auflage wird die Akte logischerweise nicht weiter geleitet, aber in diesem Fall zahlt man ja auch schon die Geldauflage.

Mir, billiger kommt man mit einer fahrlässigen KV sicher nicht davon, aber es kommt durchaus vor, dass ein Unfall mit fahrlässiger KV einen nicht teurer kommt, als einer ohne KV.

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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