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> KFZ Werkstatt hatte kaputtes Getriebe nicht getauscht, Es nur wurde Bremsflüssigkeit reingekippt, Auto lief 1000 km
Amadeous
Beitrag 18.02.2010, 15:08
Beitrag #1


Neuling


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Mein Vater ist letztes Jahr plötzlich und unerwartet an einem Herzinfakt verstorben.
Er hatte nebenbei billig reparaturbedürftige Autos angekauft, diese repariert und wieder weiterverkauft.

So habe 4 Autos geerbt, diese auch instandsetzen lassen und weiterverkauft.

Ein Auto war ein Ford Mondeo Diesel Automatik, Baujahr 2004 mit 131 PS, den ich für 3.800€ Verkauft hatte.

Das Auto hatte mein Vater sehr günstig mit Getriebeschaden erworben, aber leider nicht mehr geschafft, zu reparieren.
Also nahm ich das nach seinem Tode in die Hand, und habe das Auto mit Getriebeschaden nicht fahrbereit angeboten, aber nur 1000€ geboten bekommen, was noch weit unter dem Einkaufspreis meines Vaters lag.

Mein Vater hatte auch viel Geschäfte mit Export gemacht, und kannte diverse Aufkäufer, die Auto exportierten, aber niemand bot angemessenes Geld für das Auto. Die hörten nur Getriebeschaden und wollten das Auto nicht.

Ich hatte mich dann entschlossen, das Auto instandzusetzen, und ein gebrauchtes Automatik Getriebe einbauen zu lassen, und hatte mich nach einem gebrauchten Getriebe vom Schrottplatz erkundigt.

Dem Schrotthändler erzählte ich auf sein Nachfragen von meinem Vorhaben, das Auto für den Verkauf ins Ausland reparieren lassen zu wollen, und er hat mir angeboten, sich das Auto einmal kostenlos und unverbindlich ansehen zu wollen, um einen Kostenvoranschlag zu erstellen.
Ich schleppte das Auto die 30 km zu ihm, und lies es dort.

2 Tage später rief er mich an, und fragte nochmals, ob das Auto wirklich ins Ausland gehen solle, und er könne dann ein supergünstiges Angebot machen, und für 1.200 € ein gebrauchtes aber voll funktionsfähiges Getriebe mit hoher Kilometerlaufleistung einbauen. Da war der Arbeitslohn schon inbegriffen, und es war ein günstiges Angebot.
Ich willigte ein.

Als ich das Auto abholte, lief es tadellos, und der Schrotthändler machte mir ein weiteres Angebot, mir nochmals
200€ Nachlass zu geben, wenn ich auf eine Rechnung verzichten würde, das würde mir die Mwst. sparen.
Da das Auto nun lief, willigte ich ein.

Der Schrotthändler gab mir den damals für mich unverständlichen Rat, das Auto nur ins Ausland zu verkaufen, wegen Garantieansprüchen, und da das Auto und Getriebe schon hohe km Laufleistungen aufwiesen.

Ich hatte den Ford dann den Export Aufkäufern angeboten, aber niemand machte ein angemessenes Angebot, weil das Auto ein Automatik Getriebe hat, und das im Ausland gar nicht gefragt sei.
Ich solle das Auto in Deutschland verkaufen, da würde ich mich besser stehen.

Ich verkaufte dann das Auto in Deutschland, und erzählte auch dem Käufer von dem Austauschgetriebe,
was laut Auskunft des Schrotthändlers eingebaut wurde.

Nach 3 Wochen rief mich der Käufer an, und erzählte mir von einem Getriebeschaden, und das Auto sei in der Werkstatt.

Es vergingen dann nochmals einige Tage, und der Käufer wollte eine Wandlung des Kaufvertrages, da nie ein Austauschgetriebe eingebaut worden sei.
Die Werkstatt habe festgestellt, das lediglich nur Bremsflüssigkeit in das Automatik Getriebe gekippt worden sei, was ein kurzfristiges Funktionieren des Automatik Getriebes zur Folge hatte.

Der Käufer spricht nun von arglistiger Täuschung und Betrug und will seinen Kaufpreis Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeuges.

Ich bin dann zum Schrotthändler gegangen, der jegliche Verantwortung ablehnt, und darauf verweist, dass er mir doch gesagt habe, das Auto nicht in Deutschland zu verkaufen.

Auf ein Schreiben von mir an den Schrotthändler kam die Antwort von ihm, dass er nie das Auto zur Reparatur gehabt hätte, und deswegen lehne er jegliche Verantwortung ab.

Als ich nicht lockerlies, beleidgte er mich und drohte mir mit rechtlichen Schritten wegen Verleumdung, übler Nachrede und Rufmord, und schmiss mich vom Schrottplatz. Seitdem habe ich Hausverbot, und er setzte mich davon in Kenntnis, dass ich eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch bekäme, falls ich ihn wieder aufsuchen würde.

Dummerweise habe ich keine Rechnung vom Schrottplatz, in den Kaufvertrag aber schriftlich vermerkt, dass
Autoverwertung yx ein Austauschgetriebe eingebaut hat.

Der Beitrag wurde von Amadeous bearbeitet: 18.02.2010, 15:11
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ujgm
Beitrag 18.02.2010, 15:49
Beitrag #2


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Zitat (Amadeous @ 18.02.2010, 15:08) *
Dummerweise

Mehr fällt mir da auf Anhieb auch nicht ein.

Du hast wahrscheinlich auch bar bezahlt und keine Zeugen?
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Fahrer12345
Beitrag 18.02.2010, 15:54
Beitrag #3


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oder - Dummheit muss bestraft werden
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Gast_charly68_*
Beitrag 18.02.2010, 16:06
Beitrag #4





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Zitat (Fahrer12345 @ 18.02.2010, 15:54) *
oder - Dummheit muss bestraft werden


Sich an Fehlern anderer belustigen, das ist mal wieder super.

Denk mal darüber nach wenn daselbe Dir passiert wäre und Dir würde jemand so eine Äußerung schreiben.
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florettflore
Beitrag 18.02.2010, 16:51
Beitrag #5


Neuling


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Zitat (charly68 @ 18.02.2010, 16:06) *
Zitat (Fahrer12345 @ 18.02.2010, 15:54) *
oder - Dummheit muss bestraft werden


Sich an Fehlern anderer belustigen, das ist mal wieder super.

Denk mal darüber nach wenn daselbe Dir passiert wäre und Dir würde jemand so eine Äußerung schreiben.


Ich denke nicht, dass sich hier jemand an den Fehlern anderer belustigt.
Vielmehr hat der TE doch das erhebliche Risiko auf sich genommen, indem er die 200 Euro gespart und somit die Garantie verweigert hat.
Da er jetzt in der Beweispflicht steht, aber kein AT-Getriebe nachweisen kann, wird er wohl das Auto zurücknehmen müssen.
Wenn das vor Gericht gehen sollte, kann er sich auch noch gleich selbst wegen Schwarzarbeit anzeigen.
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Amadeous
Beitrag 18.02.2010, 16:52
Beitrag #6


Neuling


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Ja, einen Zeugen habe ich.
Der Ford mußte ja abgeholt werden.
Bringt das jetzt noch was?
Soll ich mich beim Anwalt erkundigen, oder zur Polizei?
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florettflore
Beitrag 18.02.2010, 16:54
Beitrag #7


Neuling


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Unbedingt zum Anwalt. Vergiss das Damoklesschwert "Schwarzarbeit" nicht!
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Gast_charly68_*
Beitrag 18.02.2010, 17:04
Beitrag #8





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Zitat (florettflore @ 18.02.2010, 16:54) *
Unbedingt zum Anwalt. Vergiss das Damoklesschwert "Schwarzarbeit" nicht!


Woher willst Du dies wissen?

Vielleicht hatte der Vater ein Nebengewerbe und der TE führt es solange weiter bis die restlichen Fahrzeuge abgewickelt sind.

Solche Unterstellungen würde ich mal schön bleiben lassen.
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Amadeous
Beitrag 18.02.2010, 17:04
Beitrag #9


Neuling


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Selbst in der bereits geschriebenen Rechnung über die 1.200 € hatte er ohne Garantie geschrieben, also wäre es egal gewesen, ob ich eine Rechnung gehabt hätte oder nicht.
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Bonsai-Brummi
Beitrag 18.02.2010, 17:13
Beitrag #10


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Zitat (charly68 @ 18.02.2010, 17:04) *
Solche Unterstellungen würde ich mal schön bleiben lassen.


Keine Unterstellung no.gif

Zitat (Amadeous @ 18.02.2010, 15:08) *
...der Schrotthändler machte mir ein weiteres Angebot, mir nochmals
200€ Nachlass zu geben, wenn ich auf eine Rechnung verzichten würde, das würde mir die Mwst. sparen.
Da das Auto nun lief, willigte ich ein.


Also: Der Schrotti hat das Getriebe "schwarz" repariert... öhm... na ja: daran 'rumgeschraubt - und das im Auftrag des TE; was ist das, wenn nicht Schwarzarbeit - für die gerne mal (IMHO zu recht!) der Auftraggeber mit zur Rechenschaft gezogen wird? smartass.gif

In der Tat: Von der Obrigkeit police.gif würd' ich mich an Stelle des TE tunlichst fernhalten - und hoffen, daß die nicht jemand anders in Marsch setzt... shutup.gif

lg
c.s.
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Kai R.
Beitrag 18.02.2010, 17:20
Beitrag #11


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Hallo,

wenn Du einen sehr coolen Anwalt hast, kannst Du da noch etwas machen. Auch der Schrotthändler hat ja jede Menge Dreck am Stecken. Ob er z.B. ein Interesse daran hat, dass seine Aktivitäten dem Finanzamt gemeldet werden? Da gibt es schon Spielräume - muss halt der Anwalt in seinem Schreiben mal ein paar zarte Andeutungen machen.

Das Auto wird der TE wohl zurücknehmen oder nachbessern müssen.

Grüße

Kai


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Fahrer12345
Beitrag 18.02.2010, 17:29
Beitrag #12


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Zitat (charly68 @ 18.02.2010, 16:06) *
Sich an Fehlern anderer belustigen, das ist mal wieder super.

Denk mal darüber nach wenn daselbe Dir passiert wäre und Dir würde jemand so eine Äußerung schreiben.


Was für ein dummer Beitrag. wallbash.gif

Ich brauch darüber nicht nachzudenken - denn solche Dummheiten begehe ich gerade deshalb nicht weil ich denken kann!

Im übrigen bin ich in der Lage meine Reparaturen selbst zu erledigen, aber das nur am Rande ...


Hier hat halt jemand - offensichtlich an der Steuer vorbei - ein paar Nebengeschäfte betrieben und ist beim Versuch der Gewinnmaximierung auf die Nase gefallen.

Sollte der TE ein (Neben)Gewerbe haben, dann müsste er dem Käufer ja sowieso Gewährleistung bieten.
Da hier der Käufer aber gleich Wandelung verlangt, wird es wohl ein Verkauf "von privat" gewesen sein.

Da wäre es für den TE imho besser, dem Käufer den Kaufpreis zurückzuzahlen und alles andere auf sich beruhen zu lassen.
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florettflore
Beitrag 18.02.2010, 17:31
Beitrag #13


Neuling


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Danke @Bonsai-Brummi wavey.gif

Ja, und wenn er den coolsten Anwalt hat, setzt er mit Hilfe des Zeugen der gesehen hat, dass 1000 Öcken bezahlt wurden, auch noch durch, dass ein AT-Getriebe eingebaut wird. wink.gif
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Bonsai-Brummi
Beitrag 18.02.2010, 17:35
Beitrag #14


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Zitat (Kai R. @ 18.02.2010, 17:20) *
Das Auto wird der TE wohl zurücknehmen oder nachbessern müssen.


Vielleicht wär's das beste, erstmal den Käufer ruhigzustellen: Wenn der sauer genug ist, *richtig* Staub aufzuwirbeln, kann's unkontrollierbare Folgen zeitigen... gap.gif

lg
c.s.
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tadzio
Beitrag 18.02.2010, 17:43
Beitrag #15


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Zitat (Amadeous @ 18.02.2010, 16:52) *
Soll ich mich beim Anwalt erkundigen, oder zur Polizei?


Ich würde in den - zugegebenermaßen sehr - sauren Apfel beissen und das Auto zurücknehmen. Denn unabhängig von allen anderen Gründen könnte der Käufer versuchen, sich darauf zu berufen, dass das kein Privat- sondern ein gewerblicher Verkauf war (es ist unwichtig, ob Du da einen Gewerbeschein hast oder nicht). Wie das ein Richter sähe, weiß ich nicht genau. Aber falls der zu dem Schluß kommt, dass es ein gewerblicher Verkauf war, musst Du mindestens 6 Monate Gewährleistung geben, also dem Käufer den Schaden ersetzen (z.B. indem Du das Auto zurücknimmst).

Da auch im Kaufvertrag ja etwas eindeutig falsches ("Austauschgetriebe") drin steht, wird der Käufer wohl auch deswegen schon einen Schadensersatzanspruch haben.

Allerdings hast Du natürlich einen Schadensersatzanspruch gegen den Schrotthändler. Und strafrechtlich hat der natürlich einen astreinen Betrug begangen - die Frage ist nur, ob ein Richter Dir und Deinem Zeugen genugt glaubt, um den Schrotthändler deswegen zu verurteilen. Probieren würde ich das allemal.

Cheers
tadzio


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If you hate anyone because of your faith, you're doing it wrong. (unbekannt)
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Gast_charly68_*
Beitrag 18.02.2010, 17:43
Beitrag #16





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Mein Tip:

- Nimm die Kiste zurück
- Fordere höflich und mit Nachdruck (evtl mittels Anwalt) die 1000 Euro wegen nicht erbrachter Leistung zurück. Hinwweis auf Meldung an das Finanzamt kann evtl. Wunder wirken.
- verkaufe dann das Auto unter Ausschluß jeglicher Garantie über einen Aufkäufer ins Ausland.
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GerhardNL
Beitrag 18.02.2010, 17:45
Beitrag #17


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Hallo!

Zitat (Amadeous @ 18.02.2010, 17:04) *
Selbst in der bereits geschriebenen Rechnung über die 1.200 € hatte er ohne Garantie geschrieben, also wäre es egal gewesen, ob ich eine Rechnung gehabt hätte oder nicht.

Nein, es wäre nicht egal gewesen.

Da der Schrotthändler ja entgegen den Angaben auf der Rechnung - nachweisbar! - das Getriebe gar nicht ausgetauscht hat, wäre er auch ohne Garantieanspruch in vollem Umfang haftbar gewesen. Da es aber keine Rechnung gibt, sprich die Arbeit schwarz (nicht) verrichtet wurde, wird natürlich der Schrotthändler steif und fest behaupten, er hätte niemals was an dem Auto gemacht. Und niemand wird ihm das Gegenteil beweisen können.

@ Amadeous:
Tut mir leid, aber da fällt mir nur der Spruch vom "betrogenen Betrüger" ein. Ihr beide, Du und der Schrotthändler, habt den Staat betrogen, und der Schrotthändler hat nebenbei auch noch Dich betrogen.

Meine Empfehlung: Nimm Das Auto vom Käufer zurück, erstatte ihm den vollen Kaufpreis zurück, und schweige. shutup.gif

MfG
Gerhard


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Ich bremse nicht für Radarfallen.

Toyota Prius:
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Fahrer12345
Beitrag 18.02.2010, 17:50
Beitrag #18


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Wobei die Aussage einer Werkstatt, dass das Getriebe nicht getauscht wurde, hier erstmal nicht viel wert ist.
Sowas müsste dann im Falle des Falles ein Gutachter feststellen.
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nachteule
Beitrag 19.02.2010, 00:14
Beitrag #19


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Hallo, Amadeous,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Fahrer12345 hat zwar m. E. recht, dass Du möglicherweise nur mit einem unabhängigen Gutachter nachweisen kannst, dass das Getriebe nicht getauscht wurde, aber ein Gutachter wird sich sicher nicht in die Nesseln setzen und in so einem offensichtlichen Fall von Schwarzarbeit mitmischen.

Dir wird meiner Ansicht nach wirklich nichts anderes übrig bleiben, als dem Käufer sein Geld zurück zu erstatten und dies als Lehrgeld zu verbuchen.

Sollte der Käufer nämlich ungeduldig werden und einen Anwalt einschalten, wird dieser möglicherweise genau das machen, was Dir mit Deinem Anwalt geraten wurde: Er wird damit drohen, das Finanzamt auf Dich anzusetzen, und dies wird dann vermutlich auch noch die Aktivitäten Deines verstorbenen Vaters unter die Lupe nehmen.

Ich bin beileibe kein Experte für Nachlassrecht, aber wenn ich nicht ganz falsch liege, kann das Finanzamt, wenn es feststellt, dass Dein Vater das Gewerbe schwarz geführt hat (wonach es sich hier zumindest anhört), austehende Steuerschulden für die letzten Jahre von Dir als Erben zurückfordern. think.gif

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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swift
Beitrag 19.02.2010, 00:33
Beitrag #20


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Zitat (Fahrer12345 @ 18.02.2010, 17:50) *
Wobei die Aussage einer Werkstatt, dass das Getriebe nicht getauscht wurde, hier erstmal nicht viel wert ist.
Sowas müsste dann im Falle des Falles ein Gutachter feststellen.

Was bringt denn hier ein Gutachter?!
Das ist totaler Unsinn.

Der TE hat von vorne bis hinten Probleme, seine Forderungen zu beweisen. Genau darum geht es.
Auch ein Betrug seitens des Schrotti lässt sich hier nicht nachweisen.
Ob das Getriebe getauscht wurde oder nicht, ist allenfalls für die Rücknahmeforderung des neuen Käufers interessant.
Aber der TE kennt ja das Ergebnis, sollte deshalb also auch den Wagen zurücknehmen.

Am wenigsten Schuld für dieses Dilemma trifft jedenfalls den neuen Käufer.
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Mr Hyde
Beitrag 19.02.2010, 02:26
Beitrag #21


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Man sollte schlechtem Geld (für das Getriebe) nicht auch noch gutes Geld (für einen Anwalt) hinterherwerfen. Beweisbarkeit liegt irgendwo bei Null.... meine Meinung.
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haschee
Beitrag 19.02.2010, 08:35
Beitrag #22


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du hast der Werkstatt schon gesagt, daß der Schrotter ein gebrauchtes Getriebe vom Schrott eingebaut hat/haben will?

Ist ziemlich schwer zu unterscheiden, außer du hast die Nummer vom Getriebe (evtl. auch übern Fahrzeughersteller!) und weißt so welches vorher drin war.


Gegenüber dem Käufer...
Sollte TE als gewerblich eingestuft werden hat er sogar 24 Monate Gewährleistung zu geben, da er nie wirksam auf 12 Monate verkürzt hat. Gut, die 6 Monate Beweislastumkehr bleiben sowieso. wavey.gif

Und wie soll TE dann nachweisen, daß das Problem nicht schon beim Kauf bestand? Eigentlich unmöglich.


Im Prinzip am lautlosesten wäre es das Auto zurückzunehmen und sich mit dem Schrotter zu einigen wer Mist gebaut hat. Aber wie geschrieben, nen gebrauchtes Getriebe direkt vom Schrott von dem vorher eingebauten Getriebe zu unterscheiden ist eher nur mit Getriebenummer möglich.

Edit:
Ohje wichtig! Hab ich wohl erst nicht richtig gelesen. Es ist ja noch schlimmer...

ein gebrauchtes Getriebe vom Schrott ist kein Austauschgetriebe (das wieder aufgearbeitet wurde) wie du es dem Käufer in den Kaufvertrag geschrieben hast.

Und du hast sogar noch in den Kaufvertrag reingeschrieben wer das "Austauschgetriebe" SCHWARZ für dich eingebaut hat. shutup.gif

Schlimmer gehts fast nicht mehr.


--------------------
Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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GM_
Beitrag 19.02.2010, 09:45
Beitrag #23


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Zitat (nachteule @ 19.02.2010, 00:14) *
Ich bin beileibe kein Experte für Nachlassrecht, aber wenn ich nicht ganz falsch liege, kann das Finanzamt, wenn es feststellt, dass Dein Vater das Gewerbe schwarz geführt hat (wonach es sich hier zumindest anhört), austehende Steuerschulden für die letzten Jahre von Dir als Erben zurückfordern. think.gif

Da hätte ich jetzt weniger Bedenken, weil ich nicht sehe, wie hier ein Gewinn ermittelt werden könnte. Und ohne Gewinn handelt es sich ganz einfach um einen Autonarren, der mehrere Autos besitzt und diese des öfteren wechselt, sowas machen einige Leute und bleiben unbehelligt. (Wenn man dafür allerdings - wie der TE - kein "Händchen" hat, dann geht es schnell ins Auge.)

Der Betrugsvorwurf des Käufers zieht strafrechtlich auch nicht, denn der TE hat - zwar etwas dumm - aber im guten Glauben gehandelt.

Ob das auch zur Abwehr einer Rücknahmepflicht reicht glaube ich eher nicht, denn das getauschte Getriebe war eine zugesicherte Eigenschaft.

Was den Reparaturauftrag unter "Verzicht" auf die Zahlung der Umsatzsteuer angeht: Der Schrotthändler handelt hier meiner Meinung nach nicht als Schwarzarbeiter sondern als Steuern hinterziehender Unternehmer. Dem entsprechend dürfte der TE auch kein Schwarzarbeitgeber sein. Allerdings leistet er natürlich der Steuerhinterziehung des Schrotthändlers Vorschub.

Die Frage ist dennoch, inwieweit man das real überhaupt vorwerfen kann: Welche Rechtsnorm gebietet dem Privatmann, sich eine Rechnung ausstellen zu lassen? Die Steuerhinterziehung begeht der Unternehmer. Wenn er 1000 Euro einnimmt ist ER verpflichtet, 159,66 USt anzufühen. think.gif

Also straf- und steuerrechtlich hätte ich als TE da jetzt nicht so sehr die Hosen voll. Es wird wohl die Verpflichtung zur Rücknahme bleiben, aber gegenüber dem Schrotthändler hat er eine gute Position.


--------------------
Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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GerhardNL
Beitrag 19.02.2010, 09:58
Beitrag #24


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Hallo!

Zitat (GM_ @ 19.02.2010, 09:45) *
... aber gegenüber dem Schrotthändler hat er eine gute Position.

Das bezweifle ich. Denn er hat gegenüber dem Schrotthändler nichts, aber auch gar nichts in der Hand. Es gibt keine Rechnung, es gibt mit ziemlicher Sicherheit auch keinen schriftlichen Auftrag, vermutlich wurde bar bezahlt, das Getriebe ist noch original, und es wird vermutlich auch keine Zeugen geben, die den Schrotthändler am Auto hantieren haben sehen.

Alleine die Tatsache, dass irgendjemand(!) Bremsflüssigkeit ins Getriebe gekippt hat, ist nachweisbar. Der Schrotthändler braucht nur abzustreiten, jemals etwas mit dem Auto gemacht zu haben.

MfG
Gerhard


--------------------
Ich bremse nicht für Radarfallen.

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Bonsai-Brummi
Beitrag 19.02.2010, 10:17
Beitrag #25


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Zitat (GM_ @ 19.02.2010, 09:45) *
Wenn er 1000 Euro einnimmt ist ER verpflichtet, 159,66 USt anzufühen. think.gif


Wenn er schlau war bzw. ist, hat er die ordentlich verbucht - wohl wissend, daß >800€ für ein paar Liter Bremsflüssigkeit immer noch ein ganz gutes Geschäft sind wink.gif

Und natürlich eine Rechnungskopie im Archiv - über eben diese 840,34€ netto für irgendwelche vom TE "erworbenen Gebrauchtteile" - womit er sämtlichen Folgen der Aktion gelassen entgegensehen kann; und nu...? thread.gif

think.gif
c.s.
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Sasquatch
Beitrag 19.02.2010, 10:24
Beitrag #26


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Spätestens seit dem Rauswurf des TE wird er das haben, denn, wie sagt man so schön? Kluger Mann baut vor. Und ganz dumm sind gerade Autoverwerter meist nicht.


--------------------

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Kami
Beitrag 19.02.2010, 10:32
Beitrag #27


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Zitat (Sasquatch @ 19.02.2010, 10:24) *
... Und ganz dumm sind gerade Autoverwerter meist nicht.


Gehören halt in die Kategorie Schrottler...

Axo - wegen selbst "Autohandel" ohne Gewerbe - da würd ich mir keinerlei Gedanken machen - ich gehe nicht davon aus das die anzeigend er anderen Fahrzeuge noch irgendwo online sind - sie werden auch kaum an den selben Käufer gegangen sein...


Gruss

Kami


--------------------
Wer in keinster weise etwas verrückt ist und deshalb denkt er wäre normal, der irrt.
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Bonsai-Brummi
Beitrag 19.02.2010, 10:48
Beitrag #28


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Zitat (Sasquatch @ 19.02.2010, 10:24) *
Und ganz dumm sind gerade Autoverwerter meist nicht.


Betrugsopfer auch nicht immer: Der vorletzte Versuch, mich übern Tisch zu ziehen, hat bis in einen westdeutschen Landtag hinein Wellen geschlagen; der letzte köchelt noch und zieht immer weitere Kreise thread.gif und ein aktueller Verdachtsfall bietet hochinteressante erste Erkenntnisse... happy.gif

Der TE sollte also IMHO den Käufer gar nicht erst in Versuchung bringen, wissen zu wollen, an was für'n Vogel er da geraten ist - und sich in einer stillen Stunde mal fragen, was da aus allfälligen früheren Geschäftsbeziehungen zwischen dem väterlichen Betrieb und dem Schrotti noch so alles hochkochen könnte... shutup.gif

lg
c.s.
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GM_
Beitrag 19.02.2010, 11:25
Beitrag #29


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Zitat (GerhardNL @ 19.02.2010, 09:58) *
Zitat (GM_ @ 19.02.2010, 09:45) *
... aber gegenüber dem Schrotthändler hat er eine gute Position.

Das bezweifle ich. Denn er hat gegenüber dem Schrotthändler nichts, aber auch gar nichts in der Hand.

Du vergißt den Zeugen.


--------------------
Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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Straßenverkehrsbehör...
Beitrag 19.02.2010, 11:43
Beitrag #30


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Vom Schrotthändler abgezockt !? ......................das zieht sich wie ein roter Faden durch mein Leben............ rolleyes.gif




Bremsflüssigkeit ins Automatikgetriebe ? diesen Trick kannte ich noch gar nicht.






Mein Tipp ist : Kleinteile wie lackierte Modellautos, auch Kunststoff, lassen sich mit Bremsflüssigkeit entlacken. Rückstände sind dann natürlich an die Sondermüll-Annahmestelle zu bringen.
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Kami
Beitrag 19.02.2010, 11:46
Beitrag #31


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parallele:

http://www.motor-talk.de/forum/ohne-rechnu...t-t2576578.html

Gruss

Kami


--------------------
Wer in keinster weise etwas verrückt ist und deshalb denkt er wäre normal, der irrt.
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haschee
Beitrag 19.02.2010, 13:30
Beitrag #32


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Das Problem ist hier ja auch, das Auto steht in der Werkstatt des Käufers, nicht in der vom TE!

Und die zweifeln die im Kaufvertrag zugesicherte Eigenschaft des Austausch-Getriebes an.
Wäre eben interessant wie das der TE genau geschrieben hat.


Ich bin auch nicht sicher ob hier nicht doch einfach ein Schrottgetriebe eingebaut wurde.
TE könnte falls bekannt mal die Werkstatt des Käufers fragen. wink.gif


--------------------
Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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Amadeous
Beitrag 19.02.2010, 19:17
Beitrag #33


Neuling


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Ich habe heute noch einmal mit dem Schrotthändler telefoniert, und das Telefonat aufgezeichnet.
Der Beweis ist jetzt da, da er recht offen am Telefon gesprochen hatte.

Danach habe ich mich mit dem Käufer in Verbindung gesetzt, und ihm das Telefonat vorgespielt.

Der Käufer glaubt mir jetzt, er war heute beim Rechtsanwalt zur Erörterung der Angelegenheit, und ihm wurde gesagt,
dass der Schrotthändler bereits für solche Dinge bekannt sei, und einen verdammt schlechten Ruf habe.

Einige Stunden später habe ich den Schrotthändler nochmals angerufen, und ihm bei dem 2.Telefonat erzählt, dass ich im Internet um Rat gefragt habe.

Er wurde plötzlich sehr ausfallend und beleidigend und meinte, ich solle sehr gut aufpassen, was ich im Internet so schreibe.
Er könne auch anders, wenn man sich mit ihm nicht gütlich einigen würde, und ruck Zuck wäre er beim Anwalt, und hätte ich eine Strafanzeige wegen Verleumdung und übler Nachrede am Hals.
Dann machte er sich über das Internet plötzlich lustig, und sagte, die können gar nichts machen, da er noch nie verloren hätte und immer Siegen würde.
Außerdem hätten die Leute im Internet keine Ahnung von Autos.

In den Kaufvertrag habe ich folgendes reingeschrieben
Zitat

Das Fahrzeug hatte einen Getriebeschaden, es wurde ein gebrauchtes Austauschgetriebe ohne Gewährleistung von Autoverwertung ".........." eingebaut.
Laut mündlicher Auskunft der Autoverwertung soll das Automatikgetriebe über 200.000 km gelaufen sein, und ist ohne Garantie.


Der Beitrag wurde von Amadeous bearbeitet: 19.02.2010, 19:33
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Nebukad
Beitrag 19.02.2010, 22:01
Beitrag #34


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Zitat (Amadeous @ 19.02.2010, 19:17) *
Ich habe heute noch einmal mit dem Schrotthändler telefoniert, und das Telefonat aufgezeichnet.
Der Beweis ist jetzt da, da er recht offen am Telefon gesprochen hatte.

Wenn du das heimlich gemacht hast, dann ist das eh nichts wert und du machst dich sogar selber strafbar.
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swift
Beitrag 19.02.2010, 22:29
Beitrag #35


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Ich würde bei dieser ganzen Geschichte auch den Ball flach halten.
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Fahrer12345
Beitrag 19.02.2010, 22:41
Beitrag #36


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Zitat (Amadeous @ 19.02.2010, 19:17) *
Ich habe heute noch einmal mit dem Schrotthändler telefoniert, und das Telefonat aufgezeichnet.
Der Beweis ist jetzt da, da er recht offen am Telefon gesprochen hatte.

Danach habe ich mich mit dem Käufer in Verbindung gesetzt, und ihm das Telefonat vorgespielt.


Du bist echt der Held whistling.gif http://dejure.org/gesetze/StGB/201.html
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lanzelot72
Beitrag 19.02.2010, 23:15
Beitrag #37


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Zitat (Amadeous @ 19.02.2010, 19:17) *
Ich habe heute noch einmal mit dem Schrotthändler telefoniert, und das Telefonat aufgezeichnet.
Der Beweis ist jetzt da, da er recht offen am Telefon gesprochen hatte.

Danach habe ich mich mit dem Käufer in Verbindung gesetzt, und ihm das Telefonat vorgespielt.
...

Heilige Götter, machst Du eigentlich irgendwann auch mal was richtig ?

Und, ohne jetzt einen bestimmten Berufsstand in die Ecke stellen zu wollen:

Ich bin mir mittlerweile zu fast 100% sicher, daß der Schrottler eine zum Betrag und Datum passende Rechnung über irgendwelche "unproblematischen" Dinge aus seiner Buchführung zaubern kann. Einer Prüfung durch das Finanzamt kann er wohl sehr gelassen entgegensehen. Ist er wahrscheinlich schon gewöhnt... whistling.gif

Griaßle!


--------------------
Hauptsach, dr Ranza spannt ond dr Karra lauft !
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XSJoe
Beitrag 19.02.2010, 23:38
Beitrag #38


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 19.02.2010, 11:17) *
Zitat (GM_ @ 19.02.2010, 09:45) *
Wenn er 1000 Euro einnimmt ist ER verpflichtet, 159,66 USt anzufühen. think.gif


Wenn er schlau war bzw. ist, hat er die ordentlich verbucht - wohl wissend, daß >800€ für ein paar Liter Bremsflüssigkeit immer noch ein ganz gutes Geschäft sind wink.gif

Und natürlich eine Rechnungskopie im Archiv - über eben diese 840,34€ netto für irgendwelche vom TE "erworbenen Gebrauchtteile" - womit er sämtlichen Folgen der Aktion gelassen entgegensehen kann; und nu...? thread.gif

think.gif
c.s.


Wieso denn ?

Keine Lieferung, keine Leistung, keiner Rechnung, der TE hat Ihm 1000,-- geschenkt biggrin.gif
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Bonsai-Brummi
Beitrag 20.02.2010, 00:44
Beitrag #39


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Zitat (XSJoe @ 19.02.2010, 23:38) *
Keine Lieferung, keine Leistung, keiner Rechnung, der TE hat Ihm 1000,-- geschenkt biggrin.gif


Könnte eigentlich irgendwer beweisen, daß überhaupt jemals Geld vom TE zum Schrotti geflossen ist - wofür auch immer...? think.gif
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gepunkteter
Beitrag 20.02.2010, 05:55
Beitrag #40


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Ich würde mir auf jeden Fall nichts gefallen lassen!

1. Geh mit dem Auto zum Gutachter. Sollte nur die Bremsflüssigkeit getauscht worden sein so sieht man dass die Schrauben unberührt sind. Das du bei dem Schrotti warst das kann ja dein freund bestätigen.

2. Betreffend "Schwarzarbeit" Wenn dir jemand sagt "ohne Rechnung" 200 Euro weniger dann kann dir das ziemlich egal sein. Du hast keine Schwarzarbeit veranlasst. Du hast nichts falsch gemacht im Sinne des Gesetzes! Du hast für 200 Euro auf eine Rechnung verzichtet mehr nicht! Der Arbeitnehmer hat die Straftat verübt nicht du! Und wenn du so krimminell veranlagt wärst wie der Schrotti dann könntest du auch sagen du hättest vergessen die Rechnung mitzunehmen oder der Schrotti wollte die dir zusenden hat es aber nicht getan.

3. Mit "Anrufbeantworteraufnahmen" ist es so eine Sache. "Normalerweise" sind diese nicht legal. Es gibt aber eine Ausnahme. Sagen wir mal es geht vor Gericht und es steht Aussage gegen Aussage dann kann der Richter diese Anrufbeantworteraufnahme als Beweis zulassen.


Lass dir nichts gefallen!!!!



Um es mal zu verdeutlichen:

Bei dir geht es um 1000 Euro. Ich habe schon so viel Ärger mit Betrügern gehabt dass ich mir mittlerweile gar nichts mehr bieten lasse.
Vor einiger Zeit benötigte ich eine neue CPU. Ich verglich die Preise im Internet und fand den günstigsten Anbieter. Alle Bewertungen waren positiv. Ich bestellte. Kurz nach meiner Bestellung stellte ich fest dass auf einmal alle Bewertungen ins negative gingen, die Firma nur auf Betrug aus war und nicht im Traum daran dachte mir meine Sachen zu liefern. Die Polizei verspottete mich bei meiner Anzeige und machte mir klar dass ich doch so blöd sei. Und das von einem 60 jährigen Beamten der vor 1 Woche einen Lehrgang zur Internetkriminalität absolviert hatte und ganz stolz war dass er so schlau sei. Trotzdem hatte er keine Ahnung und konnte nicht einmal das Formular in seinem PC- Programm ausfüllen - aber ich war ja so blöd! Ich hatte schon so viel erlebt und mir reichte es einfach! Nach meiner Anzeige kam nur dass die Anzeige von der Staatsanwaltschaft zurückgezogen wurde weil gegen die nette Geschäftsführerin schon hunderte von Anzeigen vorlagen. In den USA gibt es soetwas wie eine Sammelklage was bedeutet "Der Straftäter verübte 100x Betrug was bedeutet er muss 100x die Strafe ableisten" nun in Deutschland ist das anders. Begeht man hier 100x einen Betrug dann wird das, um die Staatsanwaltschaft zu entlasten, in EINEStraftat umgewandelt. Was bedeutet bei 100x Betrug wird 99x gelöscht und nur wegen 1x angezeigt. Dann gibt es eine Bewährung und der Straftäter muss nicht ins Gefängnis.
Es ist einfach erbärmlich!

Wieder zurück Ich hatte bereits so viel Mist erlebt dass es mir einfach gereicht hat! Bei mir ging es um unter 100 Euro aber mir ging es nicht mal ums Geld. Ich habe den kompletten Weg beschritten. Zuerst Mahnung1 - keine Antwort. Das ging so weit bis Mahnung3. Danach habe ich einen Schuldertitel erwirkt und später eine Lohnpfändung erwirkt. Aus den früheren nicht mal 100 Euro wurden so ca. 2700 Euro. An dem Tag wo der Gerichtsvollzieher bei denen das Geld eintreiben wollte bekam ich einen Anruf auf dem Festnetztelefon. Ich nahm ab wurde wüst beschimpft und antwortete nur "Du kannst mich mal!" und legte auf. Ich hoffte auf einen erneuten Anruf und der kam auch innerhalb weniger Sekunden und den zeichnete ich dank Anrubeantworter gleich auf. Ich bekam eine Morddrohung wenn ich meine Forderung nicht zurück ziehen würde und noch einiges mehr.

Ich nahm das Band aus dem Anrufbeantworter heraus und fuhr zur Polizei. Die spielten das Band ab und (hmm war das Aufzeichnen nicht ilegal????) naja, das Band wurde "beschlagnahmt und es wurde ein Richter informiert. Bei Morddrohungen kennen die kein Erbarmen. Nicht mal 1 Stunde später erfolgte ein Gerichtsbeschluss, die "Wohung" wurde gestürmt und die ganze Bande wurde vorläuig festgenommen. So ist das halt bei Morddrohungen und das ist kein Witz!

Der Gerichtsvollzieher hat bereits einige Sachen wie eine Münzsammlung beschlagnahmt und ich werde mal sehen wie das ausgeht. Mir ist egal was die Münzsammlung bringt - am besten versteigern die die für 1 Euro. Ich habe einen Schuldnertitel über 30 Jahre und wenn die 30 Jahre um sind kann ich den verlängern. Alle meine Spesen werden zu den Schulden hinzugerechnet. Wann auch immer die etwas verdienen, es wird beschlagnahmt. Auf jeden Fall bin ich froh dass ich nicht aufgegeben habe. Auch bin ich mal gespannt wie das noch ausgeht, Sie mögen vielleicht wegen Ihren Betrug einigermaßen ungeschoren davon kommen aber die Bedrohung bricht Ihnen das Genick. Zwar gab es im ersten Fall Bewährung, das Problem ist aber wenn sie jetzt wegen Bedrohung (Morddrohung) verurteilt werden - und das ist so gut wie sicher- dann ist es vobei mit Ihrer Bewährung und sie müssen die volle Strafe absitzen.

Laut meine Anwalt bedeutet das dass für beide Strafen mindestens 4 Jahre Knast bei vorzeitiger Entlassung auf Bewährung fällig werden.



Was ich damit sagen will - lass ihn nicht so davon kommen! Und vergiss nicht du hast dich NICHT strafbar gemacht! Du hast KEINE Schwarzarbeit veranlasst! Was kannst du dafür wenn die Firma die du beauftragst nicht alles beim Finanzamt angibt? Das ist in etwa das gleiche als wenn du beim Aldi einkaufst, bezahlst aber die den Gewinn beim Finanzamt nicht melden. Hast du dann auch die Kassiererin zur Schwarzarbeit verleitet?




Ich wollte hier nicht alles voll spamen aber mir war eines sehr wichtig und zwar zu dich darum zu bitten nicht aufzugeben! Früher habe ich auch einiges als "Lehrgeld" angesehen aber heute nicht mehr. Ich lasse mir nichts mehr gefallen. Wenn du lieb und nett bist dann macht man dich fertig in dieser Welt. Bist du ein Arschloch dann bekommst du Recht! Traurig aber wahr!
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Seeperle
Beitrag 20.02.2010, 06:09
Beitrag #41


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Interessant ist nur die zivilrechtliche Seite, von der strafrechtlichen Seite hat man nichts. Manchmal wechseln die Firmen und Geschätsführer schnell und dann wird es nervig.(man kann sich nicht mehr erinnern, das hat man nie gesagt)


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gepunkteter
Beitrag 20.02.2010, 06:16
Beitrag #42


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Es ist nur eine Auslegungssache. Bei mir war es so dass denen schon bei meiner Bestellung klar war dass die nie liefern würden. Es wurdenSachen als Lagermäßig angegeben, die nie vorhanden gewesen waren. Als dann die Firma Konkurs anmeldete gaben die an ja nichts für meinen Verlust zu können da es ja unverschuldet war und sie so nicht haften müssten. (Zumindest nur für die 50.000 Euro der GMBH)

In meinen Fall war das absolut egal da ja wie gesagt die Sachen nie vorhanden waren und es sozusagen vorsätzlicher Betrug war. Auch zählte in diesem Fall die Geschäftsform GMBH nicht sondern der Geschäftsführer bzw. die Geschäftsführerin haftete hier mit Ihren Privatkapital.


Da kann man Namen wechseln so viel man will im Falle einer Straftat zählt das nicht. Das rettet einen nur bei einen "normalen" Konkurs.
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Dlarah
Beitrag 20.02.2010, 08:08
Beitrag #43


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Zitat (gepunkteter @ 20.02.2010, 05:55) *
2. Betreffend "Schwarzarbeit" Wenn dir jemand sagt "ohne Rechnung" 200 Euro weniger dann kann dir das ziemlich egal sein. Du hast keine Schwarzarbeit veranlasst. 

Doch ( Saarl. OLG, Az. 1 U 298/99-56 )
. Soviel Vertrautheit mit den Gegebenheiten wird einem durchaus unterstellt. Ohne Rechnung muss (steuerlicherseits) etwas faul sein.


--------------------
Quid pro quo ... ernst gemeinte Beiträge zur Teilnahme am Straßenverkehr mit muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen (you know what I mean) setzen voraus, dass erkennbar ernst gemeinte und aktiv durchgesetzte Anordnungen vorgefunden werden. Soll heißen: Wer Spaß sät, braucht sich über flapsige Äußerungen nicht zu wundern.
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XSJoe
Beitrag 20.02.2010, 09:19
Beitrag #44


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@ GEPUNKTETER,

mit dem Titel über 30 Jahre, den kannste getrost an die Wand Hängen und dich freuen, das Du dafür viel Geld ausgegeben hast.

Mein Vater hat auch son Ding noch für eine Forderung liegen. crybaby.gif

Den Schuldner hat er vor 5 Jahren mal zuvällig getroffen. Das Gespräch verlief kurz zusammen gefasst.

Er: " Du kennst mich noch ?"
Vatter : " Ja, der Herr ....."
Er: " Genau, ich arbeite momentan als ...., brauchst aber nicht versuchen an dein Geld zu kommen, ich hör dann sofort wieder auf zu arbeiten, Du weisst ja, dass Du nixs mehr bekommst."

Bezüglich der Drohungen, naja, damit ist nicht zu spassen, aber jeder muß wissen wie weit er geht, bzw gehen will.

Vieleicht sollte mann sowas auch nicht auf die allzuleichte Schulter nehmen. Es soll Leute geben, die tun für ne Kiste Bier schon gannzschön viel.
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Amadeous
Beitrag 20.02.2010, 17:42
Beitrag #45


Neuling


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Hier ist der Kaufvertrag

http://img341.imageshack.us/img341/662/kau...gfordmondeo.jpg
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vn-mini
Beitrag 21.02.2010, 13:03
Beitrag #46


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IMHO ist vom Schrotthändler zivilrechtlich nicht das Geringste zu holen (wenn der TE bei der Wahrheit bleibt). Das OR-Geschäft (ohne Rechnung) mit dem Schrotthändler ist sittenwidrig, und zwar für beide. Kein Gericht wird einen Anspruch aus einem beidseitig sittenwidrigen Geschäft zusprechen. Sollte tatsächlich ein Zivilrichter mit dem (ganzen) Sachverhalt konfrontiert werden, wird auf richterliche Anregung ruckzuck eine neue Rotakte bei der Staatsanwaltschaft angelegt.
Grenzwertig wäre noch die Überlegung, dass der TE die Schwarzabrede verschweigt (der Gegner wird sie wohl nicht zum Sachvortrag machen). Bleibt dieser Aspekt im Prozess gegen Schrotti außen vor, kann der TE seinen kompletten Schaden überwälzen, auch in Gestalt seiner eigenen Schadensersatzpflicht gegenüber dem Endkäufer, die völlig unvermeidbar ist. Die diversen Gewährleistungsausschlüsse im KV ändern nix an der objektiv falschen Erklärung zum Austauschgetriebe.


--------------------
Tent is out, 'cause ...
Grüße aus Waldbröl
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Haengermaxi
Beitrag 21.02.2010, 13:33
Beitrag #47


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Zum verlinkten Kaufvertrag:

Warum läßt der TE die PLZ ungeschwärzt, sowie Anfangsbuchstaben des Kennzeichens? Warum sind Teile der Unterschriften zu erkennen?
Mich erinnert der Thread an diesen.
Sollte vielleicht derselbe Schrotthändler (absichtlich?) gemeint sein? think.gif
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Bonsai-Brummi
Beitrag 21.02.2010, 14:02
Beitrag #48


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Zitat (Haengermaxi @ 21.02.2010, 13:33) *
Mich erinnert der Thread an diesen.


ui - gut aufgepaßt! notworthy.gif

Täuscht mein Eindruck - oder paßt gar die Länge des geschwärzten Firmennamens ganz gut zu dem damals durchgesickerten...? unsure.gif


think.gif
c.s.
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Klatze
Beitrag 21.02.2010, 14:11
Beitrag #49


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 21.02.2010, 14:02) *
ui - gut aufgepaßt! notworthy.gif

Ich war auch schon am Überlegen, dachte aber, es läge an dem Film mit Verschwörungstheorien gestern rofl1.gif
Würde aber gut passen...

wavey.gif

Klatze


--------------------
Diplomatie ist, jemanden so zur Hölle zu schicken, dass er sich auf die Reise freut!

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Wollf_0708
Beitrag 21.02.2010, 14:47
Beitrag #50


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 21.02.2010, 14:02) *
Täuscht mein Eindruck - oder paßt gar die Länge des geschwärzten Firmennamens ganz gut zu dem damals durchgesickerten...? unsure.gif


Unsere kleinen Sherlok Holmes laugh2.gif wavey.gif
Nicht nur die Länge, sondern auch der Unterstrich des G, welches unter dem Namen der Autoverwertung noch zu sehen ist.
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