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> Wer darf mich anhalten?, Polizei, Zoll, Ordnungsamt, BAG?
cooper512
Beitrag 10.02.2010, 12:02
Beitrag #1


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a) Ich fahre regelmäßig einen PKW mit einer zgG von ca. 2100kg
b) Ab und zu fahre ich den VW Bus – PKW meines Chefs mit zgG 3150 kg
c) Noch seltner fahre ich den VW Transporter LKW, ebenfalls zgG 3150 kg
d) Ganz selten fahre ich meine PKW mit Anhänger und damit zgG 3700 kg
e) Und noch nie den LKW VW-Bus mit Anhänger, das wäre eine zgG 4750 kg

Mit a) – e) fahre ich durchaus ab und zu Güter durch die Gegend, also Güterverkehr.
a), b), c) und d) nutze ich auch für Privatfahrten

Wer darf mir die Kelle zeigen und warum?

Polizei – ist klar
Ordnungsamt der Stadt?
BAG?
Zoll?
Oder gibt es da noch jemanden?
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Cookiedeluxe
Beitrag 10.02.2010, 12:24
Beitrag #2


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Yup... die Feuerwehr. Allerdings eher selten für eine Kontrolle. wink.gif

Ansonsten ist die obige Aufzählung abzüglich des Ordnungsamtes schon recht erschöpfend.


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°Pit°
Beitrag 10.02.2010, 12:25
Beitrag #3


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Zoll auf jeden Fall auch "JA".
BAG würde ich auch "Ja" sagen, zumindest bei b) bis e), da nach § 12 GüKG eine entsprechende Ermächtigung besteht, Kraftfahrzeuge die zur Güterbeförderung dienen anzuhalten. Daher fällt m.E. das Beispiel a) raus. Ob es sich um eine Privatfahrt handelt ist bei b) bis d) unerheblich, da alle Beispiele grundsätzlich auch zur Güterbeförderung geeignet sind.

Beim Ordnungsamt bin ich mir nicht sicher, da könnte es von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Berechtigungen geben, da deren Zuständigkeit über Ordnungsbehördengesetze geregelt werden und die werden durch die Länder erlassen.

Warum? Polizei, BAG und Zoll brauchen keinen direkten Grund, die dürfen auch Routinekontrollen durchführen. Bei den Ordnungsbehörden kann (!) es u.U. erfoderlich sein, das ein definitiver Anfangsverdacht vorliegen muss.

Andere als die Genannten fallen mir jetzt auch nicht ein. Wobei ich jetzt davon ausgehe, dass gemeint ist, das Fahrzeug aus dem fließenden Verkehr heraus anzuhalten.
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nasigoreng
Beitrag 10.02.2010, 12:40
Beitrag #4


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Zitat (Cookiedeluxe @ 10.02.2010, 12:24) *
die Feuerwehr.

Auf welcher Rechtsgrundlage??


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klingeling
Beitrag 10.02.2010, 12:46
Beitrag #5


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Zitat (nasigoreng @ 10.02.2010, 12:40) *
Zitat (Cookiedeluxe @ 10.02.2010, 12:24) *
die Feuerwehr.

Auf welcher Rechtsgrundlage??


Es ging ja nur ums "Anhalten" und nicht um die Kontrolle, auch wenn die Frage sich eigentlich auf die Kontrolle bezog.

Anhalten durch Kelle zeigen darf auch die Feuerwehr im Rahmen einer Strassensperrung während eines Einsatzes
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nasigoreng
Beitrag 10.02.2010, 13:05
Beitrag #6


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Zitat (klingeling @ 10.02.2010, 12:46) *
Anhalten durch Kelle zeigen darf auch die Feuerwehr im Rahmen einer Strassensperrung während eines Einsatzes

Wo steht das? Welche Strafe droht bei nichtbeachten des Anhaltezeichens?


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jens_16syncro
Beitrag 10.02.2010, 13:15
Beitrag #7


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Feldjäger der Bundeswehr in besonderen Fällen ?


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zentraler Ausdruck der Friesischen Freiheit
Lewer duad as Slaav!
Schlüttsieler Schleuse unterhalb des Friesenwappens
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motto van de Boerenoorlog (1899-1902)
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Sláva Ukrayíni!

Deutsch sein heißt, auch eine (ursprünglich) gute Sache so sehr ins Extrem zu treiben, bis sie ein böses Ende nimmt
(Matthias Politycki, geboren 1955, Schriftsteller)

Ich wollte mit den Bürger*innenmeister*in*kandidat*innen diskutieren, habe sie aber nicht verstanden.
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Der_Veranstalter
Beitrag 10.02.2010, 13:23
Beitrag #8


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Zitat (Cookiedeluxe @ 10.02.2010, 12:24) *
die Feuerwehr.


Ich hab mal einen aufgehalten. Da bin ich mit einem KdoW durch den Ort gefahren und vor mir fährt einer mit offenem Tankdeckel. Als ich in einer Kurve gesehen habe, wie es rausschwappt -> Blaulicht an, Horn an, vor ihn gesetzt, abgebremst. Darauf hingewiesen, dass er zumachen soll. War nur eine minimale Menge, habe also keinen Einsatz draus gemacht. Aber lieber vorher verhüten als nachher Besen schwingen.

gb



P.S. Ich bin in meinem ganzen Leben erst einmal kontrolliert worden. Muss man sich da vorher irgendwo anmelden, dass man von der Polizei aufgehalten werden will?


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Q-Treiberin
Beitrag 10.02.2010, 13:24
Beitrag #9


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Zitat (Der_Veranstalter @ 10.02.2010, 13:23) *
KdoW
unsure.gif


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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Pionic
Beitrag 10.02.2010, 13:25
Beitrag #10


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Zitat (nasigoreng @ 10.02.2010, 13:05) *
Wo steht das? Welche Strafe droht bei nichtbeachten des Anhaltezeichens?

Stehen tut das bsp. im Art. 25 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes. Mit Strafe bedroht ist die Missachtung nicht direkt, dafür darf sie mit Zwang durchgesetzt werden.
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Der_Veranstalter
Beitrag 10.02.2010, 13:25
Beitrag #11


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@ Q


KdoW = Kommandowagen. Sowas wie ein ELW1 aber mit lausigerer Ausstattung.

War zu diesem Zeitpunkt ein 79/1, weil der Kofferraum voll med. Ausrüstung war.

gb


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nasigoreng
Beitrag 10.02.2010, 13:26
Beitrag #12


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Zitat (Q-Treiberin @ 10.02.2010, 13:24) *
Zitat (Der_Veranstalter @ 10.02.2010, 13:23) *
KdoW
unsure.gif

Kraftwagen der ollen (Feuer)Wehr


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Q-Treiberin
Beitrag 10.02.2010, 13:27
Beitrag #13


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Zitat
ELW1
Zitat
ein 79/1
unsure.gif


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
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Kai R.
Beitrag 10.02.2010, 13:29
Beitrag #14


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Zitat (jens_16syncro @ 10.02.2010, 13:15) *
Feldjäger der Bundeswehr in besonderen Fällen ?

no.gif

Deren Anweisungen sind nur für Soldaten verbindlich. Da sind sie allerdings Vorgesetzte jedes Soldaten.

Grüße

Kai


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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nasigoreng
Beitrag 10.02.2010, 13:31
Beitrag #15


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Zitat (Pionic @ 10.02.2010, 13:25) *
Zitat (nasigoreng @ 10.02.2010, 13:05) *
Wo steht das? Welche Strafe droht bei nichtbeachten des Anhaltezeichens?

Stehen tut das bsp. im Art. 25 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes. Mit Strafe bedroht ist die Missachtung nicht direkt, dafür darf sie mit Zwang durchgesetzt werden.

Da steht nix von anhalten no.gif


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Pionic
Beitrag 10.02.2010, 13:33
Beitrag #16


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Zitat (nasigoreng @ 10.02.2010, 13:31) *
Da steht nix von anhalten no.gif

Wenn du es schaffst, auf einer normalen Ortsdurchfahrt mit 6 Metern Breite zu wenden ohne zu halten, weil dort abgesperrt wird, dann darfst du das auch gerne ohne zu halten machen. rolleyes.gif
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Der_Veranstalter
Beitrag 10.02.2010, 13:37
Beitrag #17


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Zitat (Q-Treiberin @ 10.02.2010, 13:27) *
unsure.gif


KdoW: PKW-Klasse mit nix drin außer Funk und Blaulicht, Hörnchen, Feuerlöscher, Krankenhausdecke und bisschen Individualkram.
ELW1: PKW-Klasse oder VW-Bus-Klasse, wie Kdow, aber mit Einsatzführungsausstattung

Und ein 79/1 ist in Bayern zu 99% ein First-Responder-Fahrzeug. Sowas wie die Ersthelfer vor Ort oder so.

Okay?

gb


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Q-Treiberin
Beitrag 10.02.2010, 13:38
Beitrag #18


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Ich nehm es einfach mal so hin... wavey.gif


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Peter Lustig
Beitrag 10.02.2010, 13:43
Beitrag #19


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Polizei

Die Polizei ist Ländersache. Die Befugnisse der Polizei im Rahmen der Wahrnehmung der zugewiesenen Aufgaben finden sich in den jeweiligen Landespolizeigesetzen (zur Anhaltung siehe z. B. Art 13 BayPAG, hier insbesondere Absatz 2). Weitere Befugnisse finden sich in den einschlägigen Vorschriften wie z. B. § 36 StVO.

Bundesamt für Güterverkehr

Die Aufgaben des BAG ergeben sich aus § 11 GüKG. Dazu hat es die Befugnisse gemäß § 12 Abs. 1 GüKG. Die Befugnis zur Anhaltung und Identitätsfestellung findet sich § 12 Absa. 1 Satz 2 GüKG.

Zoll

Die Aufgabenzuweisungen und Befugnisse für den Zolldienst finden sich im Zollfahndungsdienstgesetz (siehe dazu insbesondere die §§ 3 ff und 23 für das Zollkriminalamt und §§ 24 ff. für die Zollfahndungsämter).

Sicherheitsbehörden, z.B. Ordnungsämter

Auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung liegt die Zuständigkeit ebenfalls bei den Bundesländern. Beispiel Bayern: dort finden sich die Aufgaben und Befugnisse der Sicherheitsbehörden in Art. 6 und 7 Landesstraf- und Verordnungsgesetz. Danach wäre eine Anhaltung grundsätzlich auch durch Mitarbeiter der Ordnungsämter denkbar, jedoch sind hier die hohen Hürden des Art. 7 Abs. 2 sowie die Verhältnismäßigkeitsvoraussetzungen aus Art 8 zu beachten.

Edit zur Feuerwehr

Die Feuerwehr hat die Befugnisse aus den Feuerwehrgesetzen der Bundesländer. Eingriffsbefugnisse in den Straßenverkehr hat die Feuerwehr grundsätzlich nicht. Da es jedoch vielfach Usus ist, die Feuerwehr nicht zuletzt aus Einsatzgründen oder aufgrund ihrer Ausbildung z. B. auch für Straßensperrungen aus besonderen Anlässen wie Schadensfälle, Brauchtumsveranstaltungen usw. heranzuziehen, da die an sich hier zuständige Polizei aus personellen Gründen oft nicht in der Lage ist, ausreichend Einsatzkräfte zur Verfügung zustellen, hat beispielsweise Bayern besondere Regelungen geschaffen wie den Art 25 BayFwG geschaffen, nach dem "Führungsdienstgrade der Feuerwehr oder von ihnen im Einzelfall beauftragte Mannschaftsdienstgrade das Betreten der Schadensstelle und ihrer Umgebung verbieten oder Personen von dort verweisen und die Schadensstelle und den Einsatzraum der Feuerwehr sperren, wenn sonst der Einsatz behindert würde."

Feuerwehr und THW haben darüber hinaus in Bayern nach Art. 7a ZustGVerk eine weitere Befugniszuweisung: "Zu der erforderlichen Sicherung von Einsatzstellen und Veranstaltungen können - vorbehaltlich anderer Entscheidungen der Straßenverkehrsbehörden oder der Polizei - Führungsdienstgrade der Feuerwehr und Führungskräfte des Technischen Hilfswerks oder von ihnen im Einzellfall beauftragte Mannschaftsdienstgrade oder Helfer die Befugnisse nach § 36 Abs. 1 und § 44 Abs. 2 der Straßenverkehrs - Ordnung ausüben, soweit Polizei im Sinn des Art. 1 des Polizeiaufgabengesetzes nicht oder nicht rechtzeitig ausreichend zur Verfügung steht."

Der Beitrag wurde von Peter Lustig bearbeitet: 10.02.2010, 14:06
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Mitleser
Beitrag 10.02.2010, 14:31
Beitrag #20


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Zitat (Kai R. @ 10.02.2010, 13:29) *
Zitat (jens_16syncro @ 10.02.2010, 13:15) *
Feldjäger der Bundeswehr in besonderen Fällen ?

no.gif

Deren Anweisungen sind nur für Soldaten verbindlich. Da sind sie allerdings Vorgesetzte jedes Soldaten.

Grüße

Kai


Der von @Kai geäußerten Deutlichkeit muss ich widersprechen und verweise dabei auf die von @syncro @jens_16syncro geäußerte Einschränkung ("in besonderen Fällen").

Ein Blick in § 1 Abs. 1 letzte Alt. ("Soldaten der Bundeswehr, denen militärische Wach- oder Sicherheitsaufgaben übertragen sind, sind befugt, in rechtmäßiger Erfüllung dieser Aufgaben nach den Vorschriften dieses Gesetzes [...] unmittelbaren Zwang gegen Personen und Sachen anzuwenden."), § 9 sowie §§ 10 ff. UZwGBw zeigt, dass dies "in besonderen Fällen" durchaus möglich ist. Eine Einschränkung auf Soldaten oder Kasernen ist dabei nicht vorgesehen.


Edit: Fremden Benutzernamen korrigiert blushing.gif
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Der_Veranstalter
Beitrag 10.02.2010, 14:41
Beitrag #21


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Zitat (Mitleser @ 10.02.2010, 14:31) *
Ein Blick in ...


Zum Beispiel? Wenn der Verdacht besteht, dass mir eine Waffe über den Zaun geworfen wurde? Oder wenn ich mit einem Fernstecher durch den Zaun auf die Feldwebel spekuliere? (Wobei... Ich habe mal eine sehr nette Frau Feldwebel kennengelernt... smile.gif )

gb


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Peter Lustig
Beitrag 10.02.2010, 14:57
Beitrag #22


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Die Rechte von Hoheitsträgern der Bundeswehr,z. B. Feldjäger oder Wachdienstpersonal, dürfen nur zum Schutz der Bundeswehr vor Straftaten und rechtswidrigen Störungen eingesetzt werden. Weitergehende Befugnisse wie z. B. die Regelung des Straßenverkehr stehen diesem Personenkreis nicht zu.

Einer verkehrsregelnden Weisung eines Feldjägers auf der Straße muss man also nicht Folge leisten, auch wenn sie sich ggf. in Einzelfällen wie z. B. einer einbiegenden Panzerkolonne empfiehlt. Das ist dann aber weniger eine Rechts- als möglicherweise eine Überlebensfrage. laugh2.gif

Um die zustehenden Befugnisse durchzusetzen, gibt es für die Bundeswehr die Bestimmungen zum unmittelbaren Zwangs im UZwGBw, das im Übrigen auch die Aufgaben und Befugnisse enthält.
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Feuerpferd
Beitrag 10.02.2010, 16:07
Beitrag #23


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Zitat (Der_Veranstalter @ 10.02.2010, 13:23) *
Ich hab mal einen aufgehalten. Da bin ich mit einem KdoW durch den Ort gefahren und vor mir fährt einer mit offenem Tankdeckel.
Habe ich auch schon aus dem gleichen (und auch aus anderem) Grund schon mehrfach ohne SoSi gemacht. tongue.gif


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Dieses Zeichen gilt nicht für Busse, jedoch für Wohnmobile, denn dies sind keine PKW (OLG Braunschweig in VRS 86, 150).
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 25.04.2024 - 04:35