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> Fahrrad: Rote Ampel und ein Polizist
dete
Beitrag 25.02.2010, 07:52
Beitrag #101


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Zitat (Mr Hyde @ 25.02.2010, 00:38) *
Ich würde den Richter auch fragen, ob man bei 2,2 Sekunden hätte anhalten müssen/können, bei 1,8 Sekunden aber noch hätte durchfahren dürfen? Und ob der Polizist diese Zeit mit einer geeichten Stoppuhr gemessen hat, um die Millisekunden, um die es geht, auch gerichtsfest zu dokumentieren whistling.gif


Das kann ins Auge gehen, ein Kollege hatte als alter Leistungssportler immer eine Stoppuhr in der Tasche! laugh2.gif


Das kam vor Gericht gut an!

dete
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oimara
Beitrag 25.02.2010, 08:06
Beitrag #102


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Zitat (dete @ 25.02.2010, 07:52) *
Das kann ins Auge gehen, ein Kollege hatte als alter Leistungssportler immer eine Stoppuhr in der Tasche! laugh2.gif
Das kam vor Gericht gut an!
dete

Und der konnte glaubhaft versichern, daß er
  • die Stoppuhr immer griffbereit in der Hand hat,
  • beim Umschalten auf Rot, auf Verdacht zu stoppen beginnt, obwohl er ein Rotlichtverstoß überhaupt nicht absehbar ist,
  • und er sich immer im richtigen Blickwinkel positioniert, um die Einfahrt in den geschützten Bereich auf die halbe Sekunde genau messen zu können?
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helmet lampshade
Beitrag 25.02.2010, 14:46
Beitrag #103


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..und er muss auch noch Zeiten protokollieren wie 1.85s.

Auch deshalb würde ich argumentieren, dass eine Zeitangabe wie 2s immer einen Spielraum von +- 0,5s enthält, ansonsten hätte der Zeuge die Angabe ja auf 1,x oder 2,y Sekunden präzisiert.

Also 2s Messung Polizist - 0.5s Toleranz zugunsten des Angeklagten - 1s Reaktionszeit= 0.5s Restzeit
Bei 18km/h legt der Radfahrer in 0.5s 2.5m zurück. Ein Bremsweg von 2.5m wäre nur bei Gefahrenbremsung mit 0.5g knapp an der Überschlagsgrenze realisierbar. Dies entspricht einem 50% Gefälle, wie man es zum Beispiel an Schiebestrecken bei Unterführungen Brücken etc findet. (www.newdisability.com/wheelchair-Ramps.jpg) Da trauen sich nur Rad-Artisten sicher herunter

EDit sagt: Nach einem Beschluß des OLG Dü'dorf ist die Toleranz bei Stoppuhrmessung 0,3s, ohne Stoppuhr müsste sie eher noch größer als 0,5s sein
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Uwe W
Beitrag 25.02.2010, 19:40
Beitrag #104


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Zitat (Nerari @ 25.02.2010, 07:05) *
Ich habe heute früh mal "getestet". Ergebnis: An kombinierten Radfahrer-/Fußgängerampeln würde ich nie auf die Idee kommen, eine scharfe Bremsung durchzuführen, nur um möglichst bei rot anzuhalten.

Was für mich, rein praktisch, auch dagegen spricht, auch wenn das rechtlich nicht relevant ist: Die Räumzeit an einer solchen Ampel ist selbstredend für Fußgänger gerechnet. Wenn ich da mit 25+ drüber fahre, habe ich auch, wenn die Ampel 3 Sekunden rot zeigt, locker die andere Seite erreicht, bevor der Querverkehr grün erhält.

Genau! Ich benötige als zügig gehender Fußgänger bei einer 2 spurigen Querstraße z.B. schon 5 bis 6 Sekunden, um diese zu überqueren. D.h. selbst wenn man als mittelschneller Radfahrer die Ampel erst 3 Sekunden nach Umschalten auf rot passiert, ist man früh genug auf der sicheren Seite.

Aus diesem Grunde halte ich Diskussionen darüber, ob man den Radfahrern hier eine Karenzzeit von 3 Sekunden oder nur 2,4 oder nur 2,1 Sekunden als Ersatz für die fehlende Gelbphase zubilligt, auch überflüssig wie einen Kropf: Radfahrer fahren zwar langsamer als PkW's, aber die Bremsen bei Fahrrädern müssen halt nicht so gut sein wie bei Kraftfahrzeugen. Insofern sehe ich keinen Grund für eine geringere Karenzzeit als 3 Sekunden.

Ich würde in so einem Fall auch Einspruch einlegen.


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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marik_1985
Beitrag 02.07.2010, 11:58
Beitrag #105


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So, gerade vom Gericht daheim. Nach dem Einspruch wurde für heute eine Verhandlung festgelegt und das Verfahren wurde eingestellt --> somit bin ich da raus.
Danke für alle, die hier gepostet haben, ich wollte noch das Ergebnis bekanntgeben, falls einer vor einem ähnlichen Fall steht.
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superdiesel
Beitrag 02.07.2010, 12:16
Beitrag #106


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Zitat
und das Verfahren wurde eingestellt

Immerhin. Danke für die Rückmeldung.
Kannst du ein bißchen mehr erzählen, welche Argumente ausgetauscht wurden und was entscheidend war?


--------------------
„Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist
und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“

Meine Beiträge können auch ohne Kennzeichnung Spuren von Ironie enthalten.
Bei Risiken und Nebenwirkungen fressen sie die Packungsbeilage oder tragen sie ihren Arzt zum Apotheker.
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marik_1985
Beitrag 02.07.2010, 12:28
Beitrag #107


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Zitat (superdiesel @ 02.07.2010, 12:16) *
Zitat
und das Verfahren wurde eingestellt

Immerhin. Danke für die Rückmeldung.
Kannst du ein bißchen mehr erzählen, welche Argumente ausgetauscht wurden und was entscheidend war?

Naja, eigentlich wars relativ unspektakulär. Der Polizist hat seine Aussage beibehalten (mit 2 Sekunden) und ich meine wie zu beginn geschildert. Hier will ich vielleicht einfügen, dass auf meine Aussage kaum wertgelegt wurde und sie von vorne herein seitens des Richters mehr als "Märchen" abgestempelt wurde. Mein Anwalt hat dann zwei Fragen an den Polizisten gestellt: Wie er denn meine Geschwindigkeit einschätzt (und hier Bezug darauf genommen, dass er alleine war und es dunkel war) und was er jetzt genau in dem Moment des Ampelumschaltens gesehen hat (also die umschaltende Ampel oder meine genaue Position im dunklen). Der Polizist ist hier etwas ins wanken gekommen und hat angegeben, dass er meine Geschwindigkeit nicht schätzen konnte in der kurzen Zeit und dass er meine Position im Verhältnis zur Haltelinie im Moment des Umschaltens nicht sehen konnte. Mein Anwalt hat dann irgendwas vorgerechnet, dass der Richter so für "plausibel" befunden hat und demnach sind 3 Sekunden Bremsweg rausgekommen. Danach hat Anwalt und Richter noch kurz verhandelt und dann meinte der Richter, dass das Verfahren eingestellt wurde.
Hoffe, das ist ausführlich genug smile.gif
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mir
Beitrag 02.07.2010, 12:41
Beitrag #108


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Zitat (Q-Treiberin @ 08.02.2010, 08:01) *
Deine Chancen tendieren gegen 0%.


Tja, den Mund ein bißchen voll genommen whistling.gif

Zitat (marik_1985 @ 02.07.2010, 12:58) *
So, gerade vom Gericht daheim. Nach dem Einspruch wurde für heute eine Verhandlung festgelegt und das Verfahren wurde eingestellt --> somit bin ich da raus.


yahoo.gif thumbup.gif

Herzlichen Glückwunsch! Was bedeutet die Verfahrenseinstellung denn für Deine Anwaltskosten? So wie ich Deine Zusammenfassung des Prozeßverlaufes sehe, war der Anwalt wohl auch sinnvoll ...


--------------------
redonner sa grandeur à l'europe!
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nachteule
Beitrag 02.07.2010, 12:51
Beitrag #109


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Hallo, Mir,

wenn ich richtig informiert bin, bleibt man bei einer Einstellung auf seinen eigenen Kosten sitzen.

Nur die Kosten für die Zeugen, Sachverständigen usw., die vom Gericht geladen oder angeordnet werden, werden von der Staatskasse übernommen.

Je nachdem, was der Anwalt gekostet hat (Thema Selbstbeteiligung bei der Rechtschutzversicherung) und was man an Zeit aufwenden muss (Urlaub oder Überstundenabbau für den Verhandlungstermin) kann es billiger sein, zu zahlen (wenn einem der Punkt nicht wehtut).

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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Mirko_Lende
Beitrag 02.07.2010, 12:52
Beitrag #110


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Meine Güte, habe mich gerade mal durch die Beiträge gelesen und bin erstaunt welchen Diskussionespotential dieses Thema beinhaltet.
Anscheinend ist die Rechtslage alles andere als klar. smile.gif
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Pogge
Beitrag 02.07.2010, 12:55
Beitrag #111


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Zitat (Mirko_Lende @ 02.07.2010, 13:52) *
Anscheinend ist die Rechtslage alles andere als klar. smile.gif



Selbst wenn in einem Thema die Rechtslage klar ist, hier im VP bildet sich (fast) immer Stoff zum diskutieren wavey.gif
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marik_1985
Beitrag 02.07.2010, 13:17
Beitrag #112


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Zitat (mir @ 02.07.2010, 12:41) *
Zitat (Q-Treiberin @ 08.02.2010, 08:01) *
Deine Chancen tendieren gegen 0%.


Tja, den Mund ein bißchen voll genommen whistling.gif

Zitat (marik_1985 @ 02.07.2010, 12:58) *
So, gerade vom Gericht daheim. Nach dem Einspruch wurde für heute eine Verhandlung festgelegt und das Verfahren wurde eingestellt --> somit bin ich da raus.


yahoo.gif thumbup.gif

Herzlichen Glückwunsch! Was bedeutet die Verfahrenseinstellung denn für Deine Anwaltskosten? So wie ich Deine Zusammenfassung des Prozeßverlaufes sehe, war der Anwalt wohl auch sinnvoll ...

Die Kosten gehen an die Rechtsschutzversicherung über. Inwiefern der Anwalt sinnvoll war, sei mal dahingestellt. Da ich noch nie vor Gericht war, war es mir zumindest relativ recht, den hinter mir sitzen zu haben.

@ Nachteule: Es wäre rein wirtschaftlich bedeutend weniger Streß für mich gewesen, das ganze einfach hinzunehmen. Wie ich aber bereits damals im Threat geschrieben habe, gehts hier eher ums Prinzip. Ich wurde hier klar vom Polizisten "verarscht" und wollte das so nicht auf mir sitzen lassen. Im Zweifel hätte ich lieber 200 Euro an den Anwalt gezahlt, als 100 Euro an den Staat smile.gif
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superdiesel
Beitrag 02.07.2010, 13:30
Beitrag #113


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Ich bin kein Freund davon, etwas "aus Prinzip" durchzufechten, oft bleibt die Vernunft dabei auf der Strecke.

Ich kann in deinem Fall aber gut verstehen, dass man den Fall noch mal geklärt haben möchte und dass es gegen das eigene Rechtsempfinden verstößt, wenn der Eindruck entsteht, man habe gar keine Chance, es richtig zu machen.

Und so hatten wir alle etwas davon, die eigene Beurteilung nochmal zu überprüfen. Gut, dass du es durchgezogen hast.


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nachteule
Beitrag 02.07.2010, 20:45
Beitrag #114


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Hallo, Marik_1985,

mein Beitrag sollte keine Kritik sein, dass Du gegen die Anzeige angegangen bist. wavey.gif

Viele Grüße,

Nachteule


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