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> Rechtsfahrgebot innerorts?, Frage zu einem Einzelfall
Gast_Kölnfahrer_*
Beitrag 02.06.2004, 08:37
Beitrag #1





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Guten Tag zusammen,

zu meiner Frage habe ich bereits einige Infos per Google und der hiesigen Suchfunktion eingeholt, bin aber leider immer noch etwas unsicher.

Situation:

jemand befährt regelmäßig die Straße "Militärring" in Köln, auf einem Teilstück, welches 2 Fahrspuren in jede Richtung und eine bauliche Trennung derselben (Leitplanke) aufweist. Erlaubte Vmax ist 70, man fährt innerhalb der geschlossenen Ortschaft auf den Militärring und es steht nirgendwo ein Schild "Ende der geschlossenen Ortschaft" (oder wie das heißt). Ein Zeichen "Autobahn" oder "Kraftfahrstraße" existiert dort nicht.

Vom Militärring muss ich links abbiegen, fahre also mit 70 auf der linken Spur. Leider werde ich hier regelmäßig durch dichtes Auffahren und Aufblenden bedrängt und irgendwann von schimpfenden Verkehrsteilnehmern rechts überholt. Offenbar glauben diese Leute wegen der autobahnähnlichen baulichen Situation, es gelte hier Rechtsfahrgebot. Ich meine, es gilt nicht.

Das sagen auch die Ergebnisse, die meine Suche bisher erbracht hat. Da ich aber recht häufig bedrängt werde, bin ich dennoch unsicher. Zwar macht es eine Sache noch lange nicht richtig, wenn viele sie falsch machen, aber falls ich doch im Unrecht sein sollte, wüsste ich es gern, damit ich es künftig besser machen kann.

Also: welches Verhalten ist in einer solchen Situation richtig?

(Ich hoffe, es ist allgemein genug formuliert, so dass Frage/Antwort nicht mit verbotener Rechtsberatung kollidieren)
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Uwe Brandt
Beitrag 02.06.2004, 08:55
Beitrag #2


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Zitat (§ 7 Abs. 3 StVO)
Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 [Anm.: "Verkehrsdichte"] nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.


Innerhalb geschlossener Ortschaften besteht also (auch für Einzelfahrzeuge) die Möglichkeit der freien Fahrstreifenwahl, sofern mindestens zwei markierte Fahrstreifen vorhanden sind. Ausnahme: innerörtliche Autobahnen.

Die Grenze von 3,5t bezieht sich auf alle Fahrzeugarten.

Die Regelung gilt auch für "Kraftfahrstraßen", vgl. OLG Köln VM 80 30.

Bei fehlender Ortstafel entscheidet Beginn und Ende der deutlich geschlossenen Bauweise, OLG Köln VM 80 30.

Um weiteren Ungemach aus dem Wege zu gehen, würde ich erst kurz vor dem Linksabbiegen auf den linken Fahrstreifen wechseln.


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Der Deutsche fährt nicht wie andere Menschen. Er fährt, um Recht zu haben. Kurt Tucholsky
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Hans Wurst
Beitrag 02.06.2004, 09:21
Beitrag #3


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So würde ich es auch machen.
Rechtsfahren nach Möglichkeit - wenn man mal links bleiben sollte, weiß man zumindest, daß man nichts Falsches macht und ist dann auch nicht böse, wenn man rechts überholt wird.

Da sehr viele Leute über diese Regelung nicht informiert zu sein scheinen, ist es besser derartige Straßen als BAB zu behandeln.
Umgekehrt bin ich an solchen Stellen auch immer mit dem Rechtsüberholen vorsichtig, da viele nicht damit rechnen und glauben es dürfe nicht rechts überholt werden.
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Franticek
Beitrag 02.06.2004, 09:37
Beitrag #4


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Wie lange gilt diese freie Fahrstreifenwahl denn nun schon?!!! Und dennoch sind es noch so erschreckend viele, die davon nichts wissen. Das muss auch ich immer wieder feststellen.


--------------------
Der Individualverkehr ist deshalb so gefährlich, weil viele Autofahrer nach ihren eigenen Regeln daran teilnehmen.
(Werner Mitsch, dt. Aphoristiker)
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Hans Wurst
Beitrag 02.06.2004, 10:28
Beitrag #5


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Es geht hier glaub ich eher um die baulichen Gegebenheiten.
Der normale Verkehrsteilnehmer orientiert sich wahrscheinlich nicht an den Schilder, bzw. weiß nicht genau was sie bedeuten.

Das Resultat ist, daß alles was nach Autobahn aussieht und was mehr als Tempo 50 Km/H hat, als Autobahn gewertet wird - mit den bekannten Folgen für Rechtsüberholen und Rechtsfahrgebot.
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Gast_Siggi_*
Beitrag 02.06.2004, 12:52
Beitrag #6





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Unabhängig von der Frage, ob eine Straße innerorts oder außerorts ist, darf bzw. muss man ja vom Rechtsfahrgebot abweichen, wenn man links abbiegen möchte. Um das Problem der nachfolgenden Drängler zu vermeiden, gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Man ordnet sich nicht übertrieben früh auf den linken Fahrstreifen ein, selbst wenn tatsächlich freie Fahrstreifenwahl gelten sollte.

2. Man kündigt die Abbiegeabsicht durch Blinken relativ frühzeitig an. Dann erkennt der nachfolgende Drängler deine Absicht und darf rechts überholen.

Gruß
Siggi
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cheffe
Beitrag 02.06.2004, 13:07
Beitrag #7


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@Kölnfahrer

Rechtlich gesehen machst Du alles richtig. smile.gif
Innerorts gilt freie Fahrstreifenwahl, von den von @Uwe Brandt genannten Ausnahmen mal abgesehen.

Aber es hat sich aus irgendwelchen mir nicht ganz nachvollziehbaren Gründen auf derartigen Straßen eingebürgert, daß links schneller gefahren wird als rechts. Wenn jetzt einer links bei angeschriebenen 70 mit exakt Tacho 70 (~ 65 km/h) fährt, bremst er die hinteren Fahrzeuge ein. Bei geringer Verkehrsdichte kein Problem, aber wenn rechts eine Kolonne mit derselben Geschwindigkeit fährt, leidet eindeutig der Verkehrsfluß.

Daher mein Tip (auch wenn ich nun wieder von einigen virtuell gesteinigt werde rolleyes.gif ):
Entweder Geschwindigkeit geringfügig erhöhen (dem allgemeinen Verkehrsfluß anpassen) oder nach rechts.


--------------------
Leben und leben lassen....

Ich weiß, daß ich nichts weiß. (Sokrates)
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Hans Wurst
Beitrag 02.06.2004, 15:00
Beitrag #8


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Jaja, der heilige "allgemeinene Verkehrsfluß" - der geht natürlich nur, wenn man schneller als normal fährt. Und weil einer mal damit angefangen hat, machen nun alle mit.
Und wer es sich anmaßt gegen das ungeschriebene Gesetz des "allgemeinen Verkehrsflusses" zu verstoßen und sich an das geschriebene Gesetz hält, wird mit Nötigung oder aushupen bestraft (nicht von Dir cheffe, aber so wie im Ausgangsfall)

:)))

Das erinnert mich auch etwas an die Bundestagswahl, wo man ja nur zwischen den beiden großen Parteien wählen kann - ist auch ein ungeschriebenes Gesetz.
Das Gesetz des allgemeinen Wahlflusses.
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Gast_Kölnfahrer_*
Beitrag 02.06.2004, 15:06
Beitrag #9





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Vielen Dank für Eure aufschlussreichen Antworten.

Auch wenn ich mich generell an gegebene Tempolimits halte, liegt mir natürlich nichts daran, den Verkehrsfluss zu behindern, d.h. wenn bei hoher Verkehrsdichte alle schneller fahren, mache ich das bis zu +10 km/h auch mit. Soweit ich weiß, würde man dafür sogar nicht mal bestraft.

Ich halte die Tempolimits auch nicht deswegen ein, weil ich oberlehrerhaft sein will, sondern weil mir Tempo-Tickets schlicht zu teuer sind. Bei mir hatte so ein Verwarngeld einmal genau die Wirkung, die es haben soll. ranting.gif wink.gif

In der Zeit, in der ich den Militärring befahre, ist dort allerdings regelmäßig Tote Hose, so dass es gar kein Problem wäre, mich rechts zu überholen. Von Behinderung des Verkehrsflusses kann also keine Rede sein.

Allerdings überlege ich aufgrund der hier gegebenen Anregungen, ob es nicht tatsächlich sicherer wäre, rechts zu fahren, auch wenn ich links genauso gut im Recht bin.
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Uwe W
Beitrag 02.06.2004, 16:49
Beitrag #10


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@Kölnfahrer: Welchen Abschnitt des Militärrings befährst Du denn?

Ich glaube mich zu erinnern, dass z.B. zwischen Kreuzung Venloer Straße und Abfahrt Aachener Str. außerhalb geschlossener Ortschaften ist.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Gast_KölnerNachbar_*
Beitrag 02.06.2004, 17:15
Beitrag #11





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ich meine auch, dass das von Uwe W. beschriebene Stück außerorts ist. Jedenfalls habe ich bei der Einfahrt nach nach Ossendorf letzte Woche ein normales Ortseingangsschild gesehen (ist ja in Köln und anderen Großstädten absolut unüblich, ein Ortseingangsschild in einem neuen Stadtteil aufzustellen.
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aaaaallex
Beitrag 02.06.2004, 21:11
Beitrag #12


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Zitat (Kölnfahrer @ 02.06.2004, 16:06)
d.h. wenn bei hoher Verkehrsdichte alle schneller fahren, mache ich das bis zu +10 km/h auch mit. Soweit ich weiß, würde man dafür sogar nicht mal bestraft.

Das stimmt so nicht. Im Rahmen des Ermessens wird in aller Regel davon abgesehen, grundsätzlich ist jedoch eine Geschwindigkeitsübertretung von 4 (-3 Toleranz) km/h bereits möglich zu ahnden. wavey.gif


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Gast_Guest_*
Beitrag 03.06.2004, 07:38
Beitrag #13





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@Uwe W & Kölnfahrer

Interessanter Einwand. Ich befahre exakt das Teilstück zwischen Aachener Straße und Venloer Straße. Ortsschilder sind mir da bisher nicht aufgefallen, aber ich werde heute Abend mal versuchen, drauf zu achten. Wichtig wäre ja vor allem, dass die Zufahrt zum Militärring dann eindeutig als Ortsausgang gekennzeichnet wäre.

Allerdings könnte ich mir nur schwerlich erklären, warum diese Straße außerorts sein soll. Der Militärring verläuft im Bogen mitten durch Köln und ist mindestens auf dem fraglichen Teilstück weit entfernt von jeder Stadtgrenze. Er verläuft durch dicht bebaute Gebiete, was ja bekanntlich eine Ortschaft ausmacht.

Ferner kann ich mich erinnern, innerhalb Kölns schon Ortsschilder an Stadtteilgrenzen gesehen zu haben, z.B. auf der Junkersdorfer Str., wo Junkersdorf an Müngersdorf grenzt, allerdings ohne den roten Querstrich, sondern auf beiden Seiten als Ortseingangsschild, jeweils den Stadtteil bezeichnend, in den man fährt. Ist allerdings lange her, da war an einen Führerschein noch nicht zu denken. tongue.gif
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 03.06.2004, 08:07
Beitrag #14


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Zitat (aaaaallex @ 02.06.2004, 22:11)
...grundsätzlich ist jedoch eine Geschwindigkeitsübertretung von 4 (-3 Toleranz) km/h bereits möglich zu ahnden...

VORSICHT!!!

Die "Toleranz" toleriert nicht die kleineren Geschwindigkeitsübertretungen der Autofahrer, sondern soll mögliche Meßfehler der Anlage ausgleichen. Es könnte demnach sein, dass eine Anlage mit 3 km/h Toleranz auch mal 3 km/h Messfehler zu Deinen Ungunsten produziert.

Theoretisch kannst Du also bereits bei echten 51 km/h "dran sein".

Doc


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aaaaallex
Beitrag 03.06.2004, 19:39
Beitrag #15


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Richtig, Doc. Da hatte ich mich nur nicht konkret genug ausgedrückt. Ab 51 km/h (innerorts) ist theoretisch eine Ahndung möglich. Jedoch muss dazu die Messanlage mind. 54 km/h anzeigen. Bei anderen Messungen (Schaublatt, Nachfahren) sind die Toleranzen entsprechend größer. wavey.gif


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Gast_Kölnfahrer_*
Beitrag 04.06.2004, 08:25
Beitrag #16





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So, ich habe gestern mal nachgeschaut, wie es mit Ortsschildern aussieht.

Ergebnis: beim Auffahren auf den Ring steht nirgends ein Ortsausgangsschild. Auch konnte ich bei den Ausfahrten, die ich auf dem Militärring passierte, keine Ortseingangsschilder ausmachen, mit einer Ausnahme:

wenn man nach Norden fährt, und rechts auf die Venloer Straße abbiegt, steht da ein Schild "Köln - Stadtteil Vogelsang". Dies kann aber nicht bedeuten, dass ich vorher außerorts war, denn es bringt ja nichts, wenn ich erst beim Verlassen des Militärrings erfahre, welche Verkehrsregeln ich vorher hätte anwenden müssen.
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Uwe W
Beitrag 04.06.2004, 15:42
Beitrag #17


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Ich habe so eine vage Erinnerung, dass zwischen dem Anschluss (Brückenkreuzung) Aachener Straße
und der Ampelkreuzung mit der Friedrich-Schmidt-Straße ein Ortseingangsschild ist (in Richtung Süden auf der rechten Seite.
Hier ist der Militärring ja eine normale Landstraße mit einer Fahrbahn pro Richtung.

Auch glaube ich, dass die Fortsetzung der Venloer Str. (B59) in Richtung Westen
(Richtung Autobahnabfahrt Bocklemünd) wieder ein Ortseingangsschild hat.


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Kölnfahrer
Beitrag 08.06.2004, 15:29
Beitrag #18


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Ich hab dort keins gesehen, werde aber noch mal drauf achten.

Inzwischen hat mir auch die Polizei bestätigt, dass der Militärring an der fraglichen Stelle außerorts liegt, aber nicht mitgeteilt, woran ich das erkennen müsste.

Denn OrtsAUSgangsschilder gibt es nicht, da bin ich mir sicher.


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"... und es gibt Werbung für alles, das man nicht braucht,
damit man Auto fährt, anders riecht und dabei raucht."

F. Urlaub
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Uwe W
Beitrag 11.03.2005, 01:43
Beitrag #19


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Mehrere Straßen, die den Militärring kreuzen, haben kurz vor der Kreuzung (stadtauswärts) jeweils ein Ortsausgangsschild:

Venloer Straße (Stadtteil Vogelsang)
Dürener Straße (Lindenthal)
Berrenrather Straße (Stadtteil Sülz)
Luxemburger Straße (Klettenberg)

Insofern liegt der Militärring (jedenfals zwischen Venloer und Luxemburger Straße) durchgehend außerhalb geschlossener Ortschaften.


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Kölnfahrer
Beitrag 11.03.2005, 10:53
Beitrag #20


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Mensch, da hast Du aber ein altes Hündchen ausgegraben. wink.gif

Soll mir aber recht sein, weil die Frage nämlich für mich immer noch ungeklärt war. Ich werde auf die von Dir genannten Schilder mal achten. Zumindest an der Kreuzung Dürener/Mili komme ich ab und an vorbei.

Zitat
Insofern liegt der Militärring (jedenfals zwischen Venloer und Luxemburger Straße) durchgehend außerhalb geschlossener Ortschaften.


Da stimme ich zunächst einmal zu. Nur kann das ein Ortsunkundiger leider nicht wissen wenn er von der Aachener Straße oder der Widdersdorfer Straße auf den Militärring auffährt, weil dort solche Schilder nicht stehen. Beide kreuzen aber den Militärring zwischen Venloer und Luxemburger Straße, also dort wo er als "außerorts" gilt.

Inzwischen habe ich das Problem dadurch gelöst, dass ich einfach bis kurz vor die Stelle, an der ich links abbiege, rechts fahre. Damit bin ich auf jeden Fall rechtlich auf der sicheren Seite. Verkehrstechnisch ist die Sache damit aber unsicherer geworden, weil ich nun die Spur an einer Stelle mit relativ dichtem Verkehr wechseln muss, wohingegen ich an meiner Auffahrtstelle die Spur meist ganz ohne Verkehr um mich herum wechseln könnte.

Warum eine Straße, die mitten im Ort liegt hier ohne Not - und auch noch inkonsequent - für außerorts deklariert wird, wird mir wohl auf ewig schleierhaft bleiben.


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Gast_Guest_*
Beitrag 11.03.2005, 11:11
Beitrag #21





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Zitat (Kölnfahrer @ 11.03.2005, 10:53)
Warum eine Straße, die mitten im Ort liegt hier ohne Not  - und auch noch inkonsequent - für außerorts deklariert wird, wird mir wohl auf ewig schleierhaft bleiben.

Der Militärring hat doch keinerlei innerorts-Charakter. Áußerdem ist die Strasse sehr gut ausgebaut. Ich sehe da keine Notwendigkeit sie als innerorts zu deklarieren. Ist schon ok so.
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