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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 214 Beigetreten: 13.02.2009 Mitglieds-Nr.: 46863 ![]() |
Das hat doch in D keinerlei Bedeutung. Ist das in bestimmen Ländern vorgeschrieben (in welchen) und was bedeutet es konkret? Bitte wenn möglich mit Fundstellen (Gesetze, Vorschrift). Danke. |
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4409 Beigetreten: 20.06.2009 Wohnort: "arm aber sexy"-Town Mitglieds-Nr.: 49054 ![]() |
Ich meine in Italien und Frankreich sind diese Aufkleber die Regel.
Die Bedeutung dürfte sein: Innerorts / Landstraße / ggf. Autobahn (falls 3.Aufkleber vorhanden). Die Profis äußern sich noch. -------------------- „Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“ Meine Beiträge können auch ohne Kennzeichnung Spuren von Ironie enthalten. Bei Risiken und Nebenwirkungen fressen sie die Packungsbeilage oder tragen sie ihren Arzt zum Apotheker. |
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Beitrag
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
Eine diesbezügliche Ausrüstungsvorschrift gibt es in D nicht. Ob sie in anderen Ländern existiert, ist mir nicht bekannt. Der Grund für die Kennzeichnung könnte darin zu sehen sein, dass die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten für Lkw nicht in allen Ländern identisch sind. Außerdem können auch bauartgleiche Lkw in unterschiedlichen Ländern für unterschiedliche Höchstgeschwindigkeiten zugelassen sein. Da Lkw vielfach im internationalen Verkehr fahren, ist es bei einer Kennzeichnung für die Kontrollorgane leichter, hier zu differenzieren.
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Beitrag
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24495 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 ![]() |
-------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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Beitrag
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2501 Beigetreten: 21.04.2006 Wohnort: Pfalz Mitglieds-Nr.: 18634 ![]() |
Zitat §39 StVO (6) Verkehrszeichen können auch an einem Fahrzeug angebracht sein. Sie gelten auch, während das Fahrzeug sich bewegt. Sie gehen den Anordnungen der ortsfest angebrachten Verkehrszeichen vor. Was meinst du mit "nachempfunden"? Sehen sie aus wie in der StVO abgebildet gelten sie. Die Größe ist in der StVO meines Wissens nicht vorgeschrieben. Wenn du der Meinung bist jemand hätte diese Zeichen unberechtigt am LKW angebracht kannst du das prüfen lassen. Bis dahin musst du dich daran halten. Wurde ja vor paar Tagen in einer anderen Diskussion lange durchgekaut. -------------------- MfG
Troll Diese Nachricht wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. |
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#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4409 Beigetreten: 20.06.2009 Wohnort: "arm aber sexy"-Town Mitglieds-Nr.: 49054 ![]() |
naja, Wattestäbchen, die Geschwindigkeitsbegrenzungen auf den LKW finde ich nicht so schlimm,
meistens kleben da ja mehrere und ich kann mir dann eins aussuchen. Wesentlich lästiger ist schon immer die entgegenkommende Einbahnstraße auf der Beifahrerseite der LKW mit den Gummischleppen am Wagenheck. Ich traue mich immer schon gar nicht mehr hinter einem LKW rechts abzubiegen. Vielleicht hat er ja kleine Reste der Einbahnstraße verloren.... ![]() -------------------- „Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“ Meine Beiträge können auch ohne Kennzeichnung Spuren von Ironie enthalten. Bei Risiken und Nebenwirkungen fressen sie die Packungsbeilage oder tragen sie ihren Arzt zum Apotheker. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 30.04.2025 - 16:32 |