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> THC IM URIN WÄHREND PROBEZEIT
potthead
Beitrag 15.01.2010, 17:54
Beitrag #1


Neuling


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wer hat informationen für mich?
ich wurde gestern abend zu einer verkehrkontrolle rausgewunken und hatte eine seltsame pupillenreaktion, obwohl ich seit einer woche nix mehr geraucht hab.
der urintest hat thc positiv angezeigt un die wollten blut abnehmen.
aufm revier hab ich dann nochmal nen urintest machen müssen und der hat halt minimal thc angezeigt und dann wurde kein blut abgenommen.
ich durfte dann auch gleich weiterfahren.
was kann mir da etz passieren?
ich bin aus bayern, hab mein schein seit ca 1 monat und bin vorher schön öfter alkoholisiert aufgefallen aber zu fuß
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astaubach
Beitrag 15.01.2010, 17:57
Beitrag #2


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Eigentlich dürfte nichts mehr nachkommen.
Edit: Hast Du ausgesagt, wie oft Du konsumierst oder wann Du konsumiert hast ?


--------------------
Gruß, Andreas
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Malermeister
Beitrag 15.01.2010, 18:02
Beitrag #3


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Hallo @potthead Herzlich willkommen im Verkehrsportal

Zitat (potthead @ 15.01.2010, 17:54) *
was kann mir da etz passieren?
erstmal wird nichts passieren.
Du solltest aber auf jeden Fall Kiffen und auch alle anderen Drogen sein lassen.

Langfristig gibt es nur die Alternative: entweder Fahren oder Kiffen. Das musst du dir überlegen, was du lieber möchtest.

Ein paar Infos zu Cannabis:

1 . Das aktive THC.
Liegt der ermittelte Wert über 1 ng/ml Blutserum liegt eine berauschte Fahrt vor.
Damit besteht kein Trennvermögen zwischen fahren und kiffen.
Einige Bundesländer legen diese Grenze auch erst bei 2 ng/ml - da ist die Anwendung nicht ganz einheitlich in D.

2 . Das Abbauprodukt/ Metabolit des THC -> THC-COOH.
Da gibt es drei Einstufungen nach Daldrup, die als Hinweis auf die Konsumform gesehen werden:
2.1. Probierkonsum: Der Wert des THC-COOH darf 5 ng/ml nicht übersteigen
2.2. Gelegentlicher Konsum: Der Wert bewegt sich zwischen 5 - 150/75 ng/ml
2.3. Regelmäßiger Konsum : Wert über 150 ng/ml bzw. über 75ng/ml bei Ermittlung des Wertes nicht zeitnah nach der Kontrolle

Das Abbauprodukt THC-COOH kann je nach Konsummuster und Intensität bis zu 3 Mon. im Blutserum nachgewiesen werden
Das aktive THC baut sich schneller ab, man sprich von ca. 24 - 72 Std. Interessant dazu ist auch die Graphik von @darkstar- klick mich

Der Ablauf, wie man 'gebustet' wird, ist meistens wie folgt:

Normale Verkehrskontrolle durch die Polizei - Der Beamte hat Anfangsverdacht -> Drogenschnelltest -> Test ist positiv-> Blutprobe – Kosten ca. 270 €

1. Bei positivem Befund und Ersttäterschaft: Fahrverbot 1 Monat, Bußgeld 500 €, 4 Punkte in Flensburg. ( § 24 a StVG - klick) ( BKatV Nr.242.242.2 - klack)

Das sind aber nur die Folgen der Ordnungswidrigkeit, die durch die Bußgeldstelle geahndet werden.


Wesentlich weitreichender sind die folgend genannten Konsequenzen für die Fahrerlaubnis, die seitens der Fahrerlaubnisbehörde(FEB) angeordnet werden

2. Polizei meldet Tatbestand an die FEB.

3. Bei noch nicht vollendeter Probezeit -> Nachschulung - Besonderes Aufbauseminar für Fahranfänger mit Alkohol- und Drogenauffälligkeit - klick (ca. 250 € )

4.FEB hat Zweifel an der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs. Rechtsgrundlage ( Anlage 4 FeV Punkt 9.1. ff) iVm § 14 FeV

4.a.Ein ÄG(Kosten ca 300 €) zur Feststellung der Konsumform wird angeordnet.

4.b.Es kann auch - je nach festgestellten Werten - sofort die Fahrerlaubnis entzogen werden.
Wiedererlangung der FE nur auf Antrag ( Kostenrahmen 33,20 bis 256,00 €) nur nach positiver MPU möglich( MPU wegen Drogenauffälligkeit (incl. 1 Drogenscreening):554,54 € Rechtsgrundlage § 14 FeV

Vorher sind je nach festgestellten Werten 6 Mon( 3-4 Screenings)/ 12 Mon( 6-8 Screening) forensischer Abstinenznachweis - Kosten pro Screening ca 80 - 100 €

Nur Probierkonsum und gelegentlicher Konsum von THC mit Trennvermögen bieten die Möglichkeit trotz kiffen nicht die Fahrerlaubnis zu verlieren.
Das muss im Zweifelfall aber durch ÄG und/oder MPU nachgewiesen werden

Gelegentlicher Konsum ohne Trennvermögen und regelmäßiger Konsum schließen die Fahreignung aus -> die Fleppe wird entzogen.( Wiedererteilung erst auf Antrag, Bedingungen siehe 4.b.)

Bei einem positiven Befund kommt zusätzlich noch eine Strafanzeige nach § 29 BtMG dazu, die an die Staatsanwaltschaft geschickt wird.
Bei positiven Befund und/oder Kleinmengen wird in D. i.d.R. das Verfahren aber fast immer fallen gelassen. Die weitaus schwerwiegenderen Folgen sind fahrerlaubnisrechtlich.

Sehr umfangreiche Information über Wirkstoffe, Rauschmittel, Metaboliten, zusammengetragen und geschrieben von unserem hochgeschätzten Capain H.Hornblower, findest du hier - klick


Das lies dir erstmal jetzt in Ruhe durch und wenn du noch Fragen hast, dann frag!


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potthead
Beitrag 15.01.2010, 18:05
Beitrag #4


Neuling


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ja zuerst hab ich gesagt das ich gar keine drogen nehme und als der test dann positiv war hab ich gesagt das ich so im zeitraum von silvester mal was geraucht hab was gelogen war.
jedebfalls meinte der nette Polizist das der test nur minimal thc anzeigt und das des halt die abbaustoffe im körper sind

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 15.01.2010, 18:09
Bearbeitungsgrund: Bitte die Netiquette beachten. Beleidigungen sind hier nicht erwünscht
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Malermeister
Beitrag 15.01.2010, 18:09
Beitrag #5


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Bullen sind gehörnte Tiere auf der Weide.
Ändere diesen Ausdruck bitte mal!!
Hier schreiben immerhin auch Polizisten mit und helfen Usern. Die müssen nun wirklich nicht hier von dir beleidigt werden.

Du hast ziemliches Glück gehabt.

edit: Jens schnell zur Stelle smile.gif


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potthead
Beitrag 15.01.2010, 18:14
Beitrag #6


Neuling


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aha
aber damit mir die netten polizisten mein konsummuster feststellen können müssen sie doch ne blutentnahme machen - haben sie aber nicht
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toni montana
Beitrag 15.01.2010, 18:16
Beitrag #7


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Deswegen hast Du ja Schwein gehabt.


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Schöne Grüße,

Toni
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Malermeister
Beitrag 15.01.2010, 18:21
Beitrag #8


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deshalb schrob ich ja: Du hast Glück gehabt.
Wenn dir Blut entnommen worden wäre, hätten sie dir zumindest für die nächsten 24 Std die Weiterfahrt untersagt.

Und die Blutentnahme wird gemacht um festzustellen, ob du berauscht gefahren bist.
Das Konsummuster wird durch ein fachärztliche Gutachten festgestellt.
Das steht aber alles in dem langen Posting von mir oben oder ist dir das zu lang zum lesen? think.gif

Wenn es dich interessiert, lies einfach hier im MPU-Forum ein wenig - Beispiele gibt es genug.

Ein aktiver Wert wäre bei dir wohl nicht mehr nachzuweisen gewesen, aber wie es mit dem passiven Wert aussieht, kann hier niemand genau sagen.
Die Urinschnelltest sind zwar im Laufe der Zeit immer besser geworden, aber es kann auch mal einer dazwischen sein, der nicht richtig funtioniert.
Kann sein, dass du so einen erwischt hattest.


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potthead
Beitrag 15.01.2010, 18:23
Beitrag #9


Neuling


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ja und post vom landratsamt werde ich doch mit sicherheit noch erhalten oder nicht?
bis da mal was kommt vergeht ja dann auch wieder ein guter monat, dann is ja gar nix mehr nachzu weisen.?
also das versteh ich nicht ganz
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Malermeister
Beitrag 15.01.2010, 18:26
Beitrag #10


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Zitat (potthead @ 15.01.2010, 18:23) *
post vom landratsamt werde ich doch mit sicherheit noch erhalten oder nicht?
Nö - warum auch?
Du bist nicht berauscht gefahren.
Es ist kein Blut entnommen worden.
Das einzige: du hast dummerweise Konsum eingeräumt. Das hättest du nicht machen müssen. Ob deswegen was kommt - ich glaube nicht.

Wae das übrigens in deinem Wohnort? Oder in der Nähe?


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Kai R.
Beitrag 15.01.2010, 18:27
Beitrag #11


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Zitat (Malermeister @ 15.01.2010, 18:26) *
Nö - warum auch?

der neue Personalausweis ist abholbereit?

Grüße

Kai


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Grüße

Kai

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potthead
Beitrag 15.01.2010, 18:28
Beitrag #12


Neuling


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an malermeister
ich hab mir das schon durchgelesen
deshalb versteh ichs ja nicht so ganz, weil bis die mir jetzt irgendwas anordnen, wie z.B so ein ärtztliches gutachten, is doch gar nix mehr nachweisbar wenn ich jetzt sauber bleib
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Kai R.
Beitrag 15.01.2010, 18:35
Beitrag #13


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Zitat (potthead @ 15.01.2010, 18:28) *
deshalb versteh ichs ja nicht so ganz, weil bis die mir jetzt irgendwas anordnen, wie z.B so ein ärtztliches gutachten, is doch gar nix mehr nachweisbar wenn ich jetzt sauber bleib

Ohne aktive Werte im Verkehr dürfen sie gar nichts anordnen. Laut Bundesverfassungsgericht. Und bei Dir ist ja nicht einmal ein Passivwert sicher festgestellt.

Grüße

Kai


--------------------
Grüße

Kai

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Malermeister
Beitrag 15.01.2010, 18:36
Beitrag #14


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Das gilt alles nur für den Fall der berauschten Fahrt - also Nachweis aktives THC von mind. 1 ng/ml im Blut.

Da dir kein Blut abgenommen worden ist, gibt es keinen Nachweis.
Da es keinen Nachweis gibt, kommt auch nichts nach.

Die ganzen Folgen hab ich dir deshalb gepostet, weil es ja auch hätte passieren können, das du wesentlich früher nach dem letzten Konsum in so eine Kontrolle geraten wärst.
Das wären dann also die Folgen gewesen - ein langwierige und teure Angelegenheit, bis die Fleppe wieder da ist.

Deshalb hast du echt Schwein gehabt!! Kappisch??

Es macht mir nämlich viel mehr Spaß, den Leuten die möglichen Folgen vorher zu nennen, als hinterher, wenn die Fleppe nämlich schon weg ist.

Ich finde das am optimalsten.


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potthead
Beitrag 15.01.2010, 23:34
Beitrag #15


Neuling


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na gut! dann bedank ich mich bei euch für all die hilfreichen beiträge!
mal schauen, was ich noch für nachrichten von denen bekomm!
mal gucken , was etz auf mich zukommt!
danke undschönen abend noch yo
peace pottheads
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toni montana
Beitrag 16.01.2010, 12:34
Beitrag #16


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In Deinem letzten Posting schreibst Du, als wärst Du drauf.


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Schöne Grüße,

Toni
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Gast_klaus62_*
Beitrag 16.01.2010, 22:44
Beitrag #17





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auf jeden Fall hat er nicht kapiert was die anderen geschrieben haben wavey.gif
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 26.04.2024 - 14:28