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#701
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4321 Beigetreten: 04.09.2016 Mitglieds-Nr.: 79636 ![]() |
Nein, du verstehst mich falsch: Deutschland hat die ursprünglich fehlende Beschränkung nach Vertragsverletzungsverfahren eingeführt, mit Gültigkeit zum 27.12.2016. Soweit richtig.
Allerdings hat man dort 70 kW als maximal offene Leistung angegeben. Die EU-Richtlinie besagt aber, dass die offene Leistung maximal dem doppelten der gedrosselten Leistung entsprechen darf. Und wenn du in die BMW die 25-kW-Drossel einbaust, dann dürfte sie offen damit max. 50 kW haben. Sie hat aber 62,5 kW, und ist somit kein A2-Motorrad gem. EU-Richtlinie, sondern nur gem. deutschem und französischem Recht. Anders verhält es sich, wenn man eine 35-kW-Drossel einbaut. Dann ist alles paletti. Streng genommen müssten also D und F hier nochmal über das Gesetz drüber. Inkl. Schaffung von Bestandsschutz für die A2-Piloten mit Fahrerlaubnis ab 27.12.2016. |
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#702
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 96 Beigetreten: 08.06.2016 Wohnort: Region Hannover Mitglieds-Nr.: 79011 ![]() |
Es geht immer noch um die OFFENE Leistung, nicht mit welcher Drossel der Ofen gedrosselt wurde:
RICHTLINIE 2006/126/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES Artikel 4 Klassen, Begriffsbestimmungen und Mindestalter 3. Krafträder mit oder ohne Beiwagen sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge: b) Klasse A2: — Krafträder mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Leistungsgewicht bis zu 0,2 kW/kg, die nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motor- leistung abgeleitet sind; (Originaltext) |
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#703
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4321 Beigetreten: 04.09.2016 Mitglieds-Nr.: 79636 ![]() |
Genau. Und die offene Leistung darf eben maximal doppelt so hoch sein, wie die Gedrosselte! Mit der 25-kW-Drossel darf das Motorrad offen dann maximal 2x25 kW = 50 kW haben. Damit fällt die BMW raus.
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#704
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 96 Beigetreten: 08.06.2016 Wohnort: Region Hannover Mitglieds-Nr.: 79011 ![]() |
Herrgottnochmal. Du zäumst das Pferd von hinten auf! "die nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sind" Von der ursprünglichen, homologierten Motorleistung abgeleitet, so wie BMW das Teil mal durch die Zulassung brachte, nicht von irgendwelchen Drosselungen. Die BMW ist mit 62,5kW durch die Homologation gekommen, damit ist sie unter der 70kW-Grenze.
Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 09.08.2019, 20:52
Bearbeitungsgrund: unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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#705
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4321 Beigetreten: 04.09.2016 Mitglieds-Nr.: 79636 ![]() |
Hm, wie soll ich es dir anders erklären? Wo steht denn etwas von einer 70-kW-Grenze in der EU-Richtlinie? Nirgends! Da geht es um die maximal doppelte Leistung. Wenn du die BMW mit 25 kW fährst, dann muss eben geguckt werden, von welcher ursprünglichen(=offenen) Leistung sie abgeleitet wurde. Das wäre in diesem Fall 62,5 kW. Laut Richtlinie darf die Leistung, von der abgeleitet wurde, eben maximal doppelt so hoch sein. Und das doppelte von 25 kW sind eben 50 kW. 62,5 kW ist aber größer als 50 kW. Damit ist die BMW mit der 25-kW-Drossel kein A2-Fahrzeug im Sinne der EU-Richtlinie.
Der spanische Artikel beschreibt auch genau dieses Problem, hier übersetzt mit Google Translate: https://translate.google.com/translate?hl=d...Fpermiso-a2.php |
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#706
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 96 Beigetreten: 08.06.2016 Wohnort: Region Hannover Mitglieds-Nr.: 79011 ![]() |
Die 70kW -Grenze steht nicht direkt da, sondern nur indirekt - es ist das doppelte der 35kW-Grenze, die für A2 gilt. Was Spanien daraus macht interessiert nicht. Deutschland hats ja auch anfangs falsch gemacht.
---- Edit: Hier stand blödsinn. Richtig ist: Du kannst deine BMW drosseln wie du willst, meinetwegen auch auf 10kW. Du darfst sie mit A2 fahren, sobald sie weniger als 35kW hat. |
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#707
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4321 Beigetreten: 04.09.2016 Mitglieds-Nr.: 79636 ![]() |
In Deutschland ja. Aber Deutschland (und Frankreich) haben hier mMn die EU-Richtlinie eben nicht korrekt umgesetzt. In der EU-Richtlinie gibt es keine 70-kW-Grenze. Die Grenze ergibt sich durch die gedrosselte Leistung, und zwar je Motorrad, nicht pauschal für alle. Sonst hätte man es ja gleich so geschrieben?! Also steht die Grenze auch nicht indirekt da. Hast du ein Motorrad auf 35 kW gedrosselt, dann ist das zulässig, wenn es offen maximal 70 kW hat. Hast du dein Motorrad auf 25 kW gedrosselt, dann ist das nur zulässig, wenn es offen maximal 50 kW hat. Dann gibt's noch die uralte 20 kW Drossel. Das ist nur zulässig, wenn das Motorrad offen maximal 40 kW hat. Immer x2. So steht's in der Richtlinie. Die Deutschland und Frankreich auch in der aktuellen Fassung falsch umgesetzt haben...im Gegensatz zu ES, IT, AT, UK, IR und vermutlich noch viele andere.
Anders gefragt: woraus leitest du ab, dass hier pauschal immer die 35 kW x2 genommen werden, also 70 kW, egal wie das Motorrad gedrosselt ist? |
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#708
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 96 Beigetreten: 08.06.2016 Wohnort: Region Hannover Mitglieds-Nr.: 79011 ![]() |
Ich bin raus, vielleicht kann es ja ihm ja jemand anderes erklären.
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#709
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Besser wäre, dir erklärt es jemand
![]() Nach deutscher Umsetzung ist die BMW okay, weil in D die 70 kW fest im Gesetz steht, und nicht dieser Satz mit der maximal doppelten Leistung. Das ist mir klar. Aber das ist eben nicht Richtlinien-konform. Wie interpretierst du denn den Satz "die nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sind"? Ist doch eindeutig: A2 ist nur, wenn "offen <= 2x gedrosselt" ist. Warum soll "gedrosselt" hier pauschal immer mit 35 kW angenommen werden? Das ergibt doch keinen Sinn! |
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#710
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4321 Beigetreten: 04.09.2016 Mitglieds-Nr.: 79636 ![]() |
Hier auch gerne nochmal als Übersetzung aus der polnischen Wikipedia:
"a motorcycle with a power not exceeding 35 kW (46,9357 HP) and a power-to-weight ratio not exceeding 0.2 kW / kg, which cannot be the result of changes being made to a vehicle with a power exceeding twice that of that motorcycle (explanation: last sentence means that motorcycles whose power has been throttled by more than half do not meet the requirements of category A2; thus, the possibility of using motorcycles with a pre-modification power above 70 kW, i.e. about 95.2 HP) has been eliminated," --> 62,5 / 2 = 31,25 --> >25 kW, also nicht zulässig als A2-Fahrzeug. Norwegen schreibt das auch so (Original in Englisch): "and the motorcycle must not be ‘tuned down’ to less than half the original output" --> darf nicht auf weniger als die Hälfte der Ausgangsleistung gedrosselt werden. Die BMW müsste also mind. eine 31,25-kW-Drossel bekommen. |
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#711
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Nach deiner Interpretation dürfte es gar keine A2-tauglichen Moppeds geben die in irgendeiner Version mehr als 48 PS haben, weil es kann immer irgendeine totgedrosselte Version mit ganz wenig PS geben wo du dann "doppelt" nicht mal die 48 PS erreichst.
![]() Aber zugegeben, der Gesetzestext ist saublöd formuliert und provoziert so eine Betrachtung wie deine geradezu. ![]() Sie hätten schreiben sollen "die leistungsstärkste Variane darf maximal -------------------- "Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker "Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat." Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life".... Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid. Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg. Sightseeing Casablanca |
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#712
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@Kühltaxi:
Ne, du verstehst mich auch falsch. Es geht ja darum, was gerade verbaut ist, und nicht, was prinzipiell an Drosseln möglich ist. Wenn du dir die 35-kW-Drossel in die BMW einbaust, ist ja alles gut. Aber wenn die 25-kW-Drossel eingebaut ist, hast du ein Problem (mal abgesehen davon, dass ich diese Beschränkung der offenen Leistung eh Quatsch finde). |
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#713
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Laut den Medien (Link: Spiegel) soll auf Grundlage der Führerscheinrichtlinie die Möglichkeit eingeführt werden, einen Automatik-Führerschein per einfacher Zusatzprüfung auf einen Schalt-Führerschein aufzustufen (ähnlich B zu B96), statt wie bisher wo man nochmal komplett durch die gesamte Theorie und Praxis muss. Sinn des Ganzen ist, die Fahrstunden für Fahrschüler einfacher zu machen, damit sie neben den Verkehrsregeln nicht auch noch die Tücken der Gangschaltung lernen müssen. Bisher ist ja der Automatik-Führerschein eine echte Nische und wird eigentlich nur von Behinderten gemacht die keine andere Wahl haben, das soll nach dem Willen des Herrn Scheuer die Regel werden.
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Gast_Georg_g_* |
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#714
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... soll auf Grundlage der Führerscheinrichtlinie die Möglichkeit eingeführt werden, einen Automatik-Führerschein per einfacher Zusatzprüfung auf einen Schalt-Führerschein aufzustufen (ähnlich B zu B96), statt wie bisher wo man nochmal komplett durch die gesamte Theorie und Praxis muss. Das ist doch die bereits geltende Gesetzeslage. Für die Streichung der Automatikbeschränkung ist keine Mindestausbildung vorgeschrieben, auch keine Theorieprüfung, nur eine verkürzte prakt. Prüfung. Ändern soll sich offenbar, dass künftig eine "Eignungsprüfung durch den Fahrlehrer" stattfinden soll. Ich bezweifle mal, dass das so kommen wird. |
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#715
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Die Schweiz hat den Automatikführerschein bereits seit Februar 2019 abgeschafft. Ja, die Richtlinie ist nicht Teil der bilateralen Abkommen, daher können die Schweizer machen, was sie wollen. Begründung war, dass viele Fahrzeuge heutzutage mittlerweile sowieso Automatik-Fahrzeuge seien und in Zukunft noch mehr werden. Zweitens will man den Neulenkern nicht den Weg zu Elektroautos versperren: da man in der Schweiz oft mit seinem eigenen Fahrzeug übt (und auch zur Prüfung geht), käme dafür kein E-Fahrzeug in Frage, da es sich dabei ausschließlich um Automatikfahrzeuge handelt. So würde man dann, um die normale Prüfung zu machen, sich vorerst einen Schaltwagen kaufen. Jetzt kann man hingegen bedenkenlos auch mit einem E-Fahrzeug üben und an die Prüfung gehen.
Wer bereits von früher einen Automatikführerschein hat, kann den Automatik-Zusatz nun auf Antrag ohne weitere Voraussetzungen entfernen lassen. Für Motorräder gab es die Automatik-Regelung dort noch nie. |
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#716
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Gibt's überhaupt "richtige" Motorräder, also Nicht-Roller ohne Durchstieg, mit Automatik? Jetzt mal abgesehen von Rollerablegern wie Gilera DNA und Leike Hornet, und den neuen sauteuren E-Motorrädern.
-------------------- "Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker "Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat." Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life".... Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid. Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg. Sightseeing Casablanca |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 96 Beigetreten: 08.06.2016 Wohnort: Region Hannover Mitglieds-Nr.: 79011 ![]() |
Honda NC700 DCT / NC750 DCT / CRF1000L DCT (Africa Twin) -> Motorrad mit Direktschaltgetriebe
Honda Integra -> aus dem NC 750 abgeleiteter Roller (also mit Kette, ohne Vario) |
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Beitrag
#718
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4321 Beigetreten: 04.09.2016 Mitglieds-Nr.: 79636 ![]() |
Honda DN-01 wäre auch noch ein Beispiel, und natürlich
Aprilia Mana 850 |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 28.08.2025 - 12:12 |