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> AU Plakette jetzt selbst entfernen - Folgen?, AU Plakette Teil 2
haschee
Beitrag 06.01.2010, 09:08
Beitrag #1


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So, nächstes Thema.

Es kam mir nachdem dieses jetzt abgeschlossen ist.
http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...entry1056920818

Ich hab das ja folgendermaßen (elegant wie ich finde) gelöst:
Mein altes Kennzeichen etwas verbogen, neues Kennzeichen besorgt, altes entsiegeln und neues von der Zulassungsstelle kleben lassen. Beleg hab ich mal vorsichtshalber aufgehoben.

Das kostet natürlich ein bischen Geld. (3,60 € Zulassungsstelle und neues Kennzeichen für ca. 5-20 €)

Jetzt die tückische Frage:

Nehmen wir an, ich kratze einfach nur meine AU Plakette die noch gültig ist ab. Einfach ich selber für 0 €.
Ist das eventuell eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat?


--------------------
Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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die-scharfs
Beitrag 06.01.2010, 09:15
Beitrag #2


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Mal kurz bei unserer Zulassungsstelle telefonisch nachgefragt: whistling.gif
"AU-Plakette ist von der Waschanlage fast ab. Brauche ich eine neue?"
Antwort:
"Nein, hat sich erledigt."

Sehen das die anderen genauso?

Wie bekommt man denn die Klebeplaketten rückstandsfrei und ohne Beschädigung ab?
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haschee
Beitrag 06.01.2010, 09:26
Beitrag #3


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Hm, think.gif mit passender Ausrede klingt interessant.


Entfernen:
ohne Beschädigung wohl nicht.

Ansonsten ne scharfe Spachtel und Waschbenzin.


--------------------
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Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
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restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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die-scharfs
Beitrag 06.01.2010, 09:36
Beitrag #4


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Zitat (die-scharfs @ 06.01.2010, 09:15) *
und ohne Beschädigung?


des Kennzeichens versteht sich!?
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superdiesel
Beitrag 06.01.2010, 10:19
Beitrag #5


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Auch eine Lösung:
Wer unbedingt Wert auf ein kratzfreies Kuchenblech legt, kann sich nach einer Reparaturplakette erkundigen.


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„Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist
und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“

Meine Beiträge können auch ohne Kennzeichnung Spuren von Ironie enthalten.
Bei Risiken und Nebenwirkungen fressen sie die Packungsbeilage oder tragen sie ihren Arzt zum Apotheker.
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Stefan Süßmann
Beitrag 06.01.2010, 13:29
Beitrag #6


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Zitat
Mein altes Kennzeichen etwas verbogen, neues Kennzeichen besorgt, altes entsiegeln und neues von der Zulassungsstelle kleben lassen. Beleg hab ich mal vorsichtshalber aufgehoben.


Das war dann wohl noch im Dezember und damit ungeschickt. Seit dem 01.01.2010 wird das Kennzeichen ohne AU-Plakette herausgegeben.
Ich gehe davon aus, dass jetzt im Prinzip jeder seine AU-Plakette ohne jede Konsequenz entfernen könnte.

mfg

Stefan
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Taizee
Beitrag 06.01.2010, 13:59
Beitrag #7


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Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe entfällt ja der 47aStVZO und an seiner Stelle kommt die Umweltverträglichkeitsprüfung nach §29(14)StVZO. Daher kann der Tatbestand des Bußgeldkataloges(218.1) nicht mehr greifen und eine abgelaufene oder nicht vorhandene Plakette bleibt folgenlos!
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labertasche
Beitrag 06.01.2010, 14:44
Beitrag #8


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Doofe Frage: es geht hier aber nur um die Optik, oder? Will sagen, man darf die AU-Plakette doch auch sicher dran lassen, wenn sie einen nicht stört? Oder gibt es eine Pflicht zur Entfernung? *ratlosbin*


--------------------
Der frühe Vogel kann mich mal!
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Stefan Süßmann
Beitrag 06.01.2010, 14:45
Beitrag #9


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Zitat
Doofe Frage: es geht hier aber nur um die Optik, oder? Will sagen, man darf die AU-Plakette doch auch sicher dran lassen, wenn sie einen nicht stört? Oder gibt es eine Pflicht zur Entfernung? *ratlosbin*


Bei der nächsten HU wird sie planmäßig entfernt.

mfg

Stefan
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haschee
Beitrag 06.01.2010, 15:17
Beitrag #10


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Zitat (Stefan Süßmann @ 06.01.2010, 13:29) *
Das war dann wohl noch im Dezember und damit ungeschickt. Seit dem 01.01.2010 wird das Kennzeichen ohne AU-Plakette herausgegeben.
Ich gehe davon aus, dass jetzt im Prinzip jeder seine AU-Plakette ohne jede Konsequenz entfernen könnte.


Mir gehts um andere Fahrzeuge, bei meinem hab ichs sicherheitshalber die Zulassungsstelle machen lassen.


Zitat (Taizee @ 06.01.2010, 13:59) *
Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe entfällt ja der 47aStVZO und an seiner Stelle kommt die Umweltverträglichkeitsprüfung nach §29(14)StVZO. Daher kann der Tatbestand des Bußgeldkataloges(218.1) nicht mehr greifen und eine abgelaufene oder nicht vorhandene Plakette bleibt folgenlos!


Genau darum gehts, ob man die Plakette auch einfach selbst abkratzen könnte. Mir gehts evtl. auch um Urkundenfälschung.



Gehen wir mal davon aus, jemand ist dumm genug einem Polizisten in einer Kontrolle zu sagen er habe die gültige Plakette vorsätzlich selbst entfernt. think.gif
Was wäre dann? wavey.gif


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Taizee
Beitrag 06.01.2010, 15:57
Beitrag #11


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gegen welche Bestimmung sollte man dann verstoßen haben, wenn es die Bestimmungen für die Abgasuntersuchung nicht mehr gibt?

Mal ein krasseres Beispiel: HU fällig in 12/2009 AU fällig in 01/2010. Der VT darf jetzt mit der 01/2008 bis zum 12/2011 völlig legal fahren oder er macht sie jetzt ab. Vollig egal strafbar ist keines von beiden!
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haschee
Beitrag 06.01.2010, 16:01
Beitrag #12


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Naja
http://www.verkehrsportal.de/stvg/stvg_22.php
trifft es eben nicht ganz. think.gif


Und ich frage ja das Forum. wavey.gif


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Stefan Süßmann
Beitrag 06.01.2010, 16:03
Beitrag #13


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Zitat
Mal ein krasseres Beispiel: HU fällig in 12/2009 AU fällig in 01/2010. Der VT darf jetzt mit der 01/2008 bis zum 12/2011 völlig legal fahren oder er macht sie jetzt ab. Vollig egal strafbar ist keines von beiden!


01/2008 sollte wohl 01/2010 heißen



Aber nur, wenn das Fahrzeug ohne OBD ist und der Halter so schlau war eine HU ohne AU durchführen zu lassen und diese auch bis zum 31.12.2009 bestanden wurde.

mfg

Stefan
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Seeperle
Beitrag 06.01.2010, 16:08
Beitrag #14


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Bei einem Diesel-Fahrzeug ist die AU sowieso überflüssig, da lediglich der Trübungswert und nicht die Funktionsfähigkeit eines Kats überprüft wird, da hätte man sich die AU auch gleich sparen können.
Und die Drehzahlhochjagerei um den Kat freizublasen, tut den Zahnriemen und dem Motor nicht besonders gut.


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Taizee
Beitrag 06.01.2010, 16:14
Beitrag #15


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Zitat (Stefan Süßmann @ 06.01.2010, 16:03) *
Zitat
Mal ein krasseres Beispiel: HU fällig in 12/2009 AU fällig in 01/2010. Der VT darf jetzt mit der im 01/2008 durchgeführten Abgasuntersuchung bis zum 12/2011 völlig legal fahren oder er macht sie jetzt ab. Vollig egal strafbar ist keines von beiden!



mfg

Stefan


habs mal korrigiert! wink.gif
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Stefan Süßmann
Beitrag 06.01.2010, 16:27
Beitrag #16


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Zitat
Und die Drehzahlhochjagerei um den Kat freizublasen, tut den Zahnriemen und dem Motor nicht besonders gut.


Wenn er das nicht abkann, hätte er kein Motor werden dürfen wavey.gif

Ich habe meinen eigenen Diesel schon zum Probieren eines neuen Abgastesters genommen, nachdem das Zahnriemenwechselintervall schon einige 10000km überschritten war rolleyes.gif ...... er hat es ausgehalten.


Zitat
habs mal korrigiert!


War ja eigentlich garnichts zu korrigieren. Das Datum der Durchführung ist nur nicht so "greifbar", wie die Plakette.


mfg

Stefan
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AMenge
Beitrag 06.01.2010, 16:40
Beitrag #17


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Korrekt. Einem gesunden Diesel-Motor macht die AU nichts aus.
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fredis-garage
Beitrag 06.01.2010, 18:39
Beitrag #18


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Nur mal so...
die erste Frage war die, ob eine AU Plakette selbst entfernt werden darf. Bis zur Bewertung Bußgeldtatbestand waren wir schon vorgedrungen (ist es nicht) Zur Frage Urkundenfälschung (§ 267 StGB) fehlt noch etwas....
Tatsächlich ist das Kennzeichen eine zusammengesetzte Urkunde- Allerdings müsste zur Erfüllung des Tatbestandes eine Täuschung im Rechtsverkehr (z.B. einen rechtserheblichen Irrtum hervorrufen)....Das ist m.E. jetzt eindeutig nicht mehr der Fall- weshalb auch die Urkundenfälschung ausscheidet.....
Zur AU an einem Diesel...Da dreht es mir als Fachmann jedes mal den Magen um, weil ich die Entstehungsgeschichte dieses traurigen Tests noch im Kopf habe. Eigentlich sollte der Test (was sinnvoll gewesen wäre) unter Last erfolgen. Da das technisch zu aufwendig war (Rollenprüfstand oder Fahrversuch) einigte man sich auf die bekannte Lösung.
Es stimmt zwar, dass ein gesunder Diesel den Test übersteht, es stimmt aber nicht, dass es gut für den Motor ist.
Jeder Motor (auch ein Otto Motor) der im Leerlauf bis zur Höchst- oder Abregeldrehzahl hoch gejagt wird, wird mechanisch bis an seine Grenze gebracht. Das ist schlimmer, als würde man den Motor in einem der unteren Gänge völlig ausquetschen und mindestens so schlimm, als würde man ihn im Bergabbetrieb mehrfach in den roten Drehzahlbereich bringen.
Ohne Polemik und Übertreibung: Da kann sich doch jeder vorstellen, dass mindestens erhöhter Verschleiß entsteht.
Ganz zu schweigen bei älteren aber gut gepflegten Dieseln mit Reiheneinspritzanlage......


fred
www.fredis-garage.de
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Seeperle
Beitrag 06.01.2010, 19:53
Beitrag #19


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Warum verwendet man ein ungeeignetes Messverfahren, warum werden die einzelnen Abgasanteile nicht gemessen, um Rückschlüsse auf die Funktionsfähigkeit des Kats zu ziehen ?


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Sascha_R
Beitrag 06.01.2010, 21:12
Beitrag #20


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Zitat (Seeperle @ 06.01.2010, 19:53) *
Warum verwendet man ein ungeeignetes Messverfahren,[snip..], um Rückschlüsse auf die Funktionsfähigkeit des Kats zu ziehen ?


Na ganz einfach: um Geld abzuzocken ist halt jedes Mittel recht!

Willkommen in der Bananenrepublik Schland! mad.gif


--------------------
Hier war mal eine Signatur...

Auffe Fresse?
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Heinz Wäscher
Beitrag 06.01.2010, 22:10
Beitrag #21


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Ja, ja, 30 Doppelmark (Hust, hust).
Egal, hauptsache da kleben so neckische Aufkleber innen an der Windschutzscheibe whistling.gif


--------------------
Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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Stefan Süßmann
Beitrag 07.01.2010, 09:54
Beitrag #22


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Zitat
Na ganz einfach: um Geld abzuzocken ist halt jedes Mittel recht!

Willkommen in der Bananenrepublik Schland!


Ein super konstruktiver Beitrag - herzlichen Glückwunsch.


Zitat
Warum verwendet man ein ungeeignetes Messverfahren, warum werden die einzelnen Abgasanteile nicht gemessen, um Rückschlüsse auf die Funktionsfähigkeit des Kats zu ziehen ?


Man sollte dabei mehrere Dinge betrachten:

Zum Zeitpunkt der Einführung der Diesel-AU gab es noch keine Diesel-Fahrzeuge mit Kat.

Eigentlich war die Diesel-AU schon immer ein technisch schlechter Kompromiß. Eine richtige Messung muss unter Volllast erfolgen. Das würde aber heißen, dass ich in der Lage sein muss, ca. 500kW abzubremsen (Beim PKW halt nur 200). Das wäre ein riesiger technischer Aufwand, der die Kosten der Diesel-AU vervielfachen würde.

Eigentlich müsste man den Diesel heute auch mit dem Otto-Tester testen, um die Qualität des Kats zu messen. Der Otto-Tester reagiert aber allergisch auf den Ruß des Diesels......

Ich persönlich gehe ohnehin davon aus, dass die "AU" für Neufahrzeuge in einigen Jahren Jahren Geschichte sein wird. Mit den 2006er Autos sind wir ja schon auf dem Weg, dass die überwiegende Mehrzahl nicht mehr gemessen wird.

mfg

Stefan
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Sachse
Beitrag 13.01.2010, 19:33
Beitrag #23


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Zitat (Stefan Süßmann @ 06.01.2010, 16:03) *
Zitat
Mal ein krasseres Beispiel: HU fällig in 12/2009 AU fällig in 01/2010. Der VT darf jetzt mit der 01/2008 bis zum 12/2011 völlig legal fahren oder er macht sie jetzt ab. Vollig egal strafbar ist keines von beiden!


01/2008 sollte wohl 01/2010 heißen



Aber nur, wenn das Fahrzeug ohne OBD ist und der Halter so schlau war eine HU ohne AU durchführen zu lassen und diese auch bis zum 31.12.2009 bestanden wurde.

mfg

Stefan


HU war in 12/09 fällig - AU in 01/2010 --> HU wurde in 12/09 durchgeführt und Plakette wurde bis 12/11 zugeteilt --> es war kein OBD Fahrzeug =

Fahrzeughalter kann AU Plakette entfernen lassen und kann legal bis 12 / 11 fahren.


--------------------
...sing mei Sachse sing....
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Taizee
Beitrag 13.01.2010, 21:22
Beitrag #24


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was ich bereits in Beitrag #15 schrieb!
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Sachse
Beitrag 14.01.2010, 09:24
Beitrag #25


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Zitat (Taizee @ 13.01.2010, 21:22) *
was ich bereits in Beitrag #15 schrieb!



jo. was Stefan aber meinte und Du nur zum Teil berichtigt hast --> die HU mußte noch in 12 / 09 durchgeführt werden.

Kommt er in 01 / 2010 gibt es das komplette Paket


--------------------
...sing mei Sachse sing....
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haschee
Beitrag 14.01.2010, 14:36
Beitrag #26


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Im Prinzip kann man auch mit Plakette HU 10/2011 und AU 10/2009 jetzt rumfahren.

Denn welchen Mangel gibt es denn noch?


--------------------
Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

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Monny
Beitrag 14.01.2010, 16:50
Beitrag #27


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ich bin jetzt immer noch nicht 100% schlau geworden aus dem Ganzen.
Konkret: mein Landy hat 11/09 frisch HU und AU bekommen. In der Werkstatt wurde vergessen, den AU Bäpper zu bäppen.
Muss ich jetzt gen korrekten Bäpper (11/11) nachbäppen lassen oder kann ich zwanglos den alten (11/09) abkratzen und gut is?


--------------------
Gruss,
Monny

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Taizee
Beitrag 14.01.2010, 17:31
Beitrag #28


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du kannst den 11/2009 drauflassen oder du lässt dir einen 11/11 kleben oder du machst ihn ab! Rechtlich alles sauber abgedeckt!
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Stefan Süßmann
Beitrag 14.01.2010, 18:17
Beitrag #29


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Zitat
du kannst den 11/2009 drauflassen oder du lässt dir einen 11/11 kleben oder du machst ihn ab! Rechtlich alles sauber abgedeckt!


Nein, kann er nicht. Er wird seit dem 01.01.2010 keine Ersatzplakette mehr bekommen.


mfg

Stefan
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Monny
Beitrag 15.01.2010, 01:37
Beitrag #30


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ok, ich kratz´ das Ding ab und gut is.


--------------------
Gruss,
Monny

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schrubby
Beitrag 11.02.2010, 01:09
Beitrag #31


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Zitat (Sascha_R @ 06.01.2010, 21:12) *
Zitat (Seeperle @ 06.01.2010, 19:53) *
Warum verwendet man ein ungeeignetes Messverfahren,[snip..], um Rückschlüsse auf die Funktionsfähigkeit des Kats zu ziehen ?


Na ganz einfach: um Geld abzuzocken ist halt jedes Mittel recht!

Willkommen in der Bananenrepublik Schland! mad.gif



Nicht immer hat das was man nicht versteht etwas mit abzocken zu tun. Deutschland würde gerne moderne Messmethoden einführen, kann dies aber nicht wegen fehlender Zustimmung aus Brüssel. Einführung neuer Messmethoden hätte zufolge das etliche Fahrzeughersteller dann ein Problem hätten (nicht nur Deutsche Hersteller) die Grenzwerte bei der AU einzuhalten. Deshalb keine Zustimmung aus den anderen Ländern. Ist halt so in der EU. Macht das ganze nicht besser, Lösung leider keine in Sicht.

@all mit dem 01.01.2010 ist der § 47a StVZO weggefallen, damit ist auch die Anspruchsgrundlage für das "kleben" und vorhanden sein der AU Plakette entfallen.

Fahrzeuge die nach dem 01.01.2010 zur Prüfstelle kommen, wird grundsätzlich die AU Plakette entfernt. Egal ob

  • das Fzg die HU/AU überzogen hat (12/09 fällig geklebt wird nur noch HU 12/11)
  • die AU (als Bestandteil der HU) erfolgreich bestanden hat
  • die AU (als Bestandteil der HU) nicht bestanden hat

Wer unbedingt möchte kann eine Reparaturplakette bekommen. Meist nicht nötig.

Die AU kann natürlich immer noch getrennt von der HU durchgeführt werden, aber es ist zu beachten dass sie zum Zeitpunkt der Durchführung der HU nicht älter als 1Monat sein darf.
Bei der Prüfstelle muss dann der Prüfbericht (den es in diesem Fall dann noch gibt) zur HU vorgelegt werden. Fehlt der Bericht oder ist die AU älter als 1 Monat muss die HU komplett mit AU durchgeführt werden.


Marc


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Was man mit dem Hammer nicht richten kann, ist eh kaputt !!
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Monny
Beitrag 13.02.2010, 01:52
Beitrag #32


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dann wär das doch eine wunderbare Gelegenheit, den AU-Quatsch einfach komplett abzuschaffen.


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Gruss,
Monny

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