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30.12.2009, 11:00
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 30.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52065 |
Das Teil ist aber nicht zu laut, es ist auch ansonsten völlig in Ordnung. Kann der Beamte die sofortige Stillegung verlangen und mich an der Weiterfahrt hindern? Oder sollte er nicht auffoerdern, innerhalt eines bestimmten Zeitraums einen ordnungsgemäßen Auspuff anzubauen und das Bike dann vorführen zu lassen? Also, darf der Beamte die direkte Weiterfahrt untersagen? parker |
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| Gast_Bernie_* |
30.12.2009, 11:23
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#2
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Willkommen in VP!
War es zu Tages- oder zu Nachtzeit? Nachts ja, wegen zu erwartende Ruhestörung. Tags jaein, da der Auspuff kein akut sicherheitsrelevante Teil ist, wie z.B. umgebaute Bremsanlage. Ausser, es ist wirklich Brachial laut, daß wer erschrecken könnte, wenn man den Hahn aufreisst! Dann können sie die Weiterfahrt untersagen, und du kannst entweder dein Bike abholen lassen, oder die richtige Tüte vor Ort einbauen! Dann ist die Frage, wie die Beamten drauf sind... Es gibt welche, die legen dir nicht nur den Chopper still, obwohl ALLES eingetragen ist, sondenr kassieren den ganzen Chopper ein, damit sie das "illegale" Bauteil beschlagnahmen können und es gibt welche, die geben dir "nur" ein Mängelkarte mit, daß du es wieder reparieren sollst! Haben sie vor Ort Phon-Messung ausgeführt?? |
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30.12.2009, 11:30
Beitrag
#3
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 30.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52065 |
hallo,
es war am Tage. Das Teil ist auch nicht brachial laut. Bin schonmal kontrolliert worden, ohne Beanstandung. Das Teil ist nur minimal lauter als das ursprüngliche Teil. Nein, Phon-Messungen wurden nicht durchgeführt. Meine Ausgangsfrage ist auch nur vorsichtshalber gemeint. Wurde bei der letzten Kontrolle darauf hingewiesen, dass das Fahrzeug stillgelegt werden könnte und dass ich dann mit dem Taxi weiterfahren dürfte. Dies wäre also prinzipiell möglich? parker |
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| Gast_Bernie_* |
30.12.2009, 11:42
Beitrag
#4
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Ein klares JA!!!
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30.12.2009, 13:50
Beitrag
#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 10790 Beigetreten: 21.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7367 |
Das Teil ist nur minimal lauter als das ursprüngliche Teil. Also Geräuschverhalten verschlechtert, damit Betriebserlaubnis erloschen. StV§19 (2) 3. Also darf das Fahrzeug gar nicht mehr in Betrieb genommen werden! Schon das nach der Kontrolle nach Hause fahren ist ein erneutes in Betrieb setzen. So mancher Beamter ruft also den Abschleppwagen und lässt das Fahrzeug von einem Gutachter untersuchen. Rate mal, wer die Rechnung bekommt... -------------------- MfG Thomas
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30.12.2009, 15:42
Beitrag
#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 |
Wenn ein Topf ohne Nummer verbaut ist, wird die Weiterfahrt untersagt. Aus der Tatsache, daß dies bei einer vorangegangenen Kontrolle nicht beanstandet wurde, kannst Du keinen Rechtsanspruch für folgende Kontrolle ableiten.
Ich denke, daß wir uns darauf einigen können, daß der verbaute Topf illegal war? -------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
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30.12.2009, 16:34
Beitrag
#7
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6381 Beigetreten: 31.07.2008 Mitglieds-Nr.: 43454 |
Wenn ein Topf ohne Nummer verbaut ist, wird die Weiterfahrt untersagt. An meinen MZ´s, BSA, NSU-Quick, NSU-Max waren nie Auspufftöpfe mit irgendwelchen Stempeleien, Gravierungen, Punzungen oder EG-Stempeln. Allerdings bin ich auch nur zwei Mal kontrolliert -besser gesagt- angehalten worden. ...und zwar weil ich tagsüber mit Abblendlicht fuhr. Das erste Mal, weil es damals verboten war; das zweite Mal hatte ich einen rot-neonfarbenen Überzieher über dem Reflektor gezogen (O-Ton: Wegmachen ! es könne auch tagsüber schlagartig dunkel werden.) Die TÜV´s beanstandeten nix. |
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30.12.2009, 17:03
Beitrag
#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 |
An meinen MZ´s, BSA, NSU-Quick, NSU-Max waren nie Auspufftöpfe mit irgendwelchen Stempeleien, Gravierungen, Punzungen oder EG-Stempeln. Damals hatte man wohl die Kennzeichnung von Auspufftöpfen noch nicht erfunden. -------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
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30.12.2009, 17:08
Beitrag
#9
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17703 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 |
Gab's da überhaupt schon Stempel etc...?
-------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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30.12.2009, 18:02
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#10
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 |
Nur Kartoffelstempel...
-------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
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30.12.2009, 18:06
Beitrag
#11
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6381 Beigetreten: 31.07.2008 Mitglieds-Nr.: 43454 |
Damals hatte man wohl ............ Gab's da überhaupt schon......... Mann, mann, menno, frau, frau: Macht mich nicht älter, als ich nicht zu sein glauben möchte. Nur so viel: Ja, das Rad war schon erfunden und es war bereits rund, Karbidbeleuchtungen waren bereits voll "out". An unseren drei recht modernen einspurigen motoradisierten Fahrgeräten der Bj. 78/79 bis 80 auf´m Hof, stehen nur die Herstellerbezeichnungen Honda bzw. Jama nebst BestellNr. drauf. E-Kennzeichnungen sehe ich keine. Da gehe ich bei einer evtl. dritten Kontrolle nicht davon aus, dass sich der kontrollierende ____________________ Wo steht in der StVZulassungsverordnung etwas über Stempel am Motorrad-Auspuff ? Nur selber gucken bringt was: § 49 (2a) Dort steht aber -nebenbei- auch: Auspuffanlagen und Austauschauspuffanlagen für Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h. D.h.: für so´ne lahme Krücke ist eine A-FE notwendig Grüße WolFgang |
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30.12.2009, 23:06
Beitrag
#12
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6484 Beigetreten: 18.10.2007 Wohnort: irgendwo in Sachsen zw. A14/A4/A17/A13 Mitglieds-Nr.: 37650 |
da steht was in der FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung).
ansonsten wird das Fahrzeug zur Beweissicherung sichergestellt. damit kann jederzeit ein Gutachten zum tastsächlich vorhandenen Zustand des Fahrzeuges gemacht werden. Nach einer Begutachtung wird das Fahrzeug freigegeben und (bei Mängeln w.o.)gleichzeitig " aus dem Rennen genommen " also wg. Gefahr im Verzug oder nach Rücksprache mit der zust. Zulassungsbehörde stillgelegt. -> Fahrzeugschein eingezogen, -> Kennzeichen entstempelt (Zulassungssiegel entfernt) Du brauchst dann was zum Fahrzeugtransport. Auf all den Kosten bleibst du sitzen !!!!! (78/79 und 80 sind Oldtimer d.h. wen die Herstellerangabe drauf ist reicht das, Nachfertigungen der Teile immer mit Gutachten) -------------------- Blue Knights Law Enforcement Motorcycle Club
www.blueknights.de www.blueknights.org Blue Knights Germany 19 Saxonia (eines von 41 in Deutschland, über 600 weltweit mit weit über 40000 Mitgliedern) |
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