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> Fahren mit Auspuff ohne ABE, weiterfahren untersagen?
parker1959
Beitrag 30.12.2009, 11:00
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Neuling
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ich bin mit meinem Motorrad angehalten worden und der kontrollierende Beamte stellt fest, dass mein Auspuff keine Zulassung hat, also keine ABE usw. Völlig ohne Stempel.
Das Teil ist aber nicht zu laut, es ist auch ansonsten völlig in Ordnung.
Kann der Beamte die sofortige Stillegung verlangen und mich an der Weiterfahrt hindern?
Oder sollte er nicht auffoerdern, innerhalt eines bestimmten Zeitraums einen ordnungsgemäßen Auspuff anzubauen und das Bike dann vorführen zu lassen?
Also, darf der Beamte die direkte Weiterfahrt untersagen?

parker
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Gast_Bernie_*
Beitrag 30.12.2009, 11:23
Beitrag #2





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Willkommen in VP! wavey.gif

War es zu Tages- oder zu Nachtzeit?
Nachts ja, wegen zu erwartende Ruhestörung.
Tags jaein, da der Auspuff kein akut sicherheitsrelevante Teil ist, wie z.B. umgebaute Bremsanlage.
Ausser, es ist wirklich Brachial laut, daß wer erschrecken könnte, wenn man den Hahn aufreisst!
Dann können sie die Weiterfahrt untersagen, und du kannst entweder dein Bike abholen lassen, oder die richtige Tüte vor Ort einbauen!


Dann ist die Frage, wie die Beamten drauf sind...
Es gibt welche, die legen dir nicht nur den Chopper still, obwohl ALLES eingetragen ist, sondenr kassieren den ganzen Chopper ein, damit sie das "illegale" Bauteil beschlagnahmen können und es gibt welche, die geben dir "nur" ein Mängelkarte mit, daß du es wieder reparieren sollst!

Haben sie vor Ort Phon-Messung ausgeführt??
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parker1959
Beitrag 30.12.2009, 11:30
Beitrag #3


Neuling


Gruppe: Neuling
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hallo,
es war am Tage. Das Teil ist auch nicht brachial laut. Bin schonmal kontrolliert worden, ohne Beanstandung. Das Teil ist nur minimal lauter als das ursprüngliche Teil.
Nein, Phon-Messungen wurden nicht durchgeführt.

Meine Ausgangsfrage ist auch nur vorsichtshalber gemeint.
Wurde bei der letzten Kontrolle darauf hingewiesen, dass das Fahrzeug stillgelegt werden könnte und dass ich dann mit dem Taxi weiterfahren dürfte.

Dies wäre also prinzipiell möglich?

parker
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Gast_Bernie_*
Beitrag 30.12.2009, 11:42
Beitrag #4





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Ein klares JA!!!
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ts1
Beitrag 30.12.2009, 13:50
Beitrag #5


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Zitat (parker1959 @ 30.12.2009, 11:30) *
Das Teil ist nur minimal lauter als das ursprüngliche Teil.
Also Geräuschverhalten verschlechtert, damit Betriebserlaubnis erloschen. StV§19 (2) 3. Also darf das Fahrzeug gar nicht mehr in Betrieb genommen werden!
Schon das nach der Kontrolle nach Hause fahren ist ein erneutes in Betrieb setzen.
So mancher Beamter ruft also den Abschleppwagen und lässt das Fahrzeug von einem Gutachter untersuchen. Rate mal, wer die Rechnung bekommt...


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MfG Thomas
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JTH
Beitrag 30.12.2009, 15:42
Beitrag #6


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Wenn ein Topf ohne Nummer verbaut ist, wird die Weiterfahrt untersagt. Aus der Tatsache, daß dies bei einer vorangegangenen Kontrolle nicht beanstandet wurde, kannst Du keinen Rechtsanspruch für folgende Kontrolle ableiten.

Ich denke, daß wir uns darauf einigen können, daß der verbaute Topf illegal war?


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Wollf_0708
Beitrag 30.12.2009, 16:34
Beitrag #7


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Zitat (JTH @ 30.12.2009, 15:42) *
Wenn ein Topf ohne Nummer verbaut ist, wird die Weiterfahrt untersagt.

An meinen MZ´s, BSA, NSU-Quick, NSU-Max waren nie Auspufftöpfe mit irgendwelchen Stempeleien, Gravierungen, Punzungen oder EG-Stempeln.

Allerdings bin ich auch nur zwei Mal kontrolliert -besser gesagt- angehalten worden. ...und zwar weil ich tagsüber mit Abblendlicht fuhr.
Das erste Mal, weil es damals verboten war;
das zweite Mal hatte ich einen rot-neonfarbenen Überzieher über dem Reflektor gezogen (O-Ton: Wegmachen ! es könne auch tagsüber schlagartig dunkel werden.)
Die TÜV´s beanstandeten nix.
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JTH
Beitrag 30.12.2009, 17:03
Beitrag #8


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Zitat (Wollf_0708 @ 30.12.2009, 16:34) *
An meinen MZ´s, BSA, NSU-Quick, NSU-Max waren nie Auspufftöpfe mit irgendwelchen Stempeleien, Gravierungen, Punzungen oder EG-Stempeln.


Damals hatte man wohl die Kennzeichnung von Auspufftöpfen noch nicht erfunden. laugh2.gif


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Q-Treiberin
Beitrag 30.12.2009, 17:08
Beitrag #9


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Gab's da überhaupt schon Stempel etc...? thread.gif


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JTH
Beitrag 30.12.2009, 18:02
Beitrag #10


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Nur Kartoffelstempel... laugh2.gif


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Wollf_0708
Beitrag 30.12.2009, 18:06
Beitrag #11


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Zitat (JTH @ 30.12.2009, 17:03) *
Damals hatte man wohl ............

Zitat (Q-Treiberin @ 30.12.2009, 17:08) *
Gab's da überhaupt schon.........

Mann, mann, menno, frau, frau:
Macht mich nicht älter, als ich nicht zu sein glauben möchte. shutup.gif

Nur so viel: Ja, das Rad war schon erfunden und es war bereits rund, Karbidbeleuchtungen waren bereits voll "out". ranting.gif

An unseren drei recht modernen einspurigen motoradisierten Fahrgeräten der Bj. 78/79 bis 80 auf´m Hof, stehen nur die Herstellerbezeichnungen Honda bzw. Jama nebst BestellNr. drauf. E-Kennzeichnungen sehe ich keine.

Da gehe ich bei einer evtl. dritten Kontrolle nicht davon aus, dass sich der kontrollierende police.gif in das Bestellnummern- und Zulässigkeitswesen der Hersteller einarbeiten möchten. Rechne da mit einem pauschalem Senioren-Glaubwürdigkeitsrabatt für Maschine und Fahrer "Alles Orischinool(e) wink.gif ".



____________________

Wo steht in der StVZulassungsverordnung etwas über Stempel am Motorrad-Auspuff ?
Nur selber gucken bringt was: § 49 (2a)

Dort steht aber -nebenbei- auch:
Auspuffanlagen und Austauschauspuffanlagen für Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h.
D.h.: für so´ne lahme Krücke ist eine A-FE notwendig think.gif


Grüße
WolFgang
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blackdodge
Beitrag 30.12.2009, 23:06
Beitrag #12


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da steht was in der FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung).

ansonsten wird das Fahrzeug zur Beweissicherung sichergestellt.
damit kann jederzeit ein Gutachten zum tastsächlich vorhandenen Zustand des Fahrzeuges gemacht werden. Nach einer Begutachtung wird das Fahrzeug freigegeben und (bei Mängeln w.o.)gleichzeitig " aus dem Rennen genommen " also wg. Gefahr im Verzug oder nach Rücksprache mit der zust. Zulassungsbehörde stillgelegt.
-> Fahrzeugschein eingezogen,
-> Kennzeichen entstempelt (Zulassungssiegel entfernt)

Du brauchst dann was zum Fahrzeugtransport.

Auf all den Kosten bleibst du sitzen !!!!!


(78/79 und 80 sind Oldtimer d.h. wen die Herstellerangabe drauf ist reicht das, Nachfertigungen der Teile immer mit Gutachten)


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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 28.10.2025 - 01:56