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> Werden Blitzerfotos archiviert?
henner.p
Beitrag 24.12.2009, 15:56
Beitrag #1


Neuling


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Hallo Zusammen,

habe mich als Gast ein wenig bei euch rumgetrieben und mich nun entschlossen, mich anzumelden und euch eine kleine Frage zu stellen.

Wisst Ihr ob Fotos vom "Blitzen" bei den Ämtern gespeichert werden? Dürfen die das oder müssen die vernichtet werden, wenn der Fall abgeschlossen ist, also der "Täter" die Strafe akzeptiert hat?

Freue mich auf ein Feedback!
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JTH
Beitrag 24.12.2009, 20:09
Beitrag #2


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Die Bilder gehören zu den Akten. Die Aufbewahrungszeit hier sind zwei Jahre.


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Malermeister
Beitrag 26.12.2009, 04:10
Beitrag #3


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Gilt das nur für Bußgelder im Punktebereich oder auch für punktefreie Verwarnungsgelder?


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JTH
Beitrag 26.12.2009, 05:15
Beitrag #4


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Die Bilder sind idR zusammen mit den Bildern von Verwarnungen auf dem gleichen Datenträger (Negative von FIlmen, Daten-CDs etc.) wie die BIlder von Anzeigen. Diese werden über den Afbewahrungszeitruam hinaus zusammen aufbewahrt.

Die Handhabung bei reinen Verwarnungsakten (Papierform, Datenform) kann ich Dir nicht sicher sagen.


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henner.p
Beitrag 26.12.2009, 18:02
Beitrag #5


Neuling


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Wenn die Akte länger aufbewahrt wir,d weil zB neue Verstöße dazugekommen sind und damit auch frühere Verstöße später verjähren, werden also auch die Fotos aufbewahrt?!
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JTH
Beitrag 26.12.2009, 19:52
Beitrag #6


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Fotos (Negative) werden nicht bei der Akte verwahrt sondern separat.


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