... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


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> Videoaufzeichnung wärend der Autofahrt als Beweismittel
Sumsemann
Beitrag 16.12.2009, 00:26
Beitrag #1


Neuling
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Hallo,

wie sieht das eigentlich aus wenn man sich eine kleine Videokamera ins Auto einbaut um die Fahrbahn vor und hinter einem während der Fahrt aufzunehmen um bei einem eventuellen Unfall einen Beweis zu haben.
Die Sache ist nämlich sehr problematisch wenn man alleine als Fahrer im Auto sitzt und etwas passiert und hinterher von einem Unfallgegner der mit mehreren Personen im Fahrzeug sitzt beschuldigt wird der Verursacher zu sein.
Wie kann man sich gegen solche Situationen schützen, ich sehe nur die Möglichkeit des Video-Beweises.

Was ist dabei zu beachten? Die Videos würden natürlich nach jeder Fahrt ohne Vorfälle direckt gelöscht.

Diese Idee ist mir gekommen, da ich sehr viel alleine unterwegs bin und mir schon 2mal rechtsüberholer in mein Auto gefahren sind und solche Videos da sicher ganz schnell die Sachlage geklärt hätten :-(

MfG

Sumsemann
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astaubach
Beitrag 16.12.2009, 00:33
Beitrag #2


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Beim Ermitteln von Verkehrssündern (durch die Polizei) ist ein durchgehendes Filmen nicht erlaubt.
Eventuell lässt sich das auf Deinen Fall übertragen.


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Gruß, Andreas
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superdiesel
Beitrag 16.12.2009, 00:37
Beitrag #3


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Sumsemann,
das Thema "Kamera im Auto" hatten wir neulich erst ausführlich.

Lies mal diesen Thread, da wird über Erfahrungen diskutiert und es gibt auch Geräte-Tipps.
Ich denke, deine Fragen werden dort bereits beantwortet.


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„Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist
und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“

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ravn
Beitrag 16.12.2009, 10:23
Beitrag #4


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Anders sieht das aber aus, wenn man den Film zum Privatvergnügen dreht (z.B. weil man so gerne im Thread "Kurioses aus dem Straßenverkehr" postet), und dabei zufällig den Unfall auf Band hat. wink.gif
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magnum88
Beitrag 16.12.2009, 10:34
Beitrag #5


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Ich mache auch nur "zufällige" Aufnahmen... rolleyes.gif

Vor ein paar Wochen konnte ich einen Geisterfahrer (VW Golf) noch kurz filmen, wie er die Autobahn gerade wieder verließ und fast mit einem aufffahrenden Pkw zusammengestoßen wäre. Vorher konnte ich noch das Wenden auf durchgehender Fahrbahn live mit erleben , aber leider nicht filmen, da die fest montierte Kamera in dem Moment nicht in die Richtung wies.

Ich weiß gar nicht, warum ich das hier noch nicht gepostet hatte, ist ja doch nicht so alltäglich. blink.gif


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GerhardNL
Beitrag 16.12.2009, 11:12
Beitrag #6


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Hallo Sumsemann,

so lange die Kamera nicht die Sicht behindert oder den Fahrer sonstwie ablenkt, nur Bild und kein Ton aufgenommen wird, und so lange die Videos hinterher nicht veröffentlicht werden, sehe ich da keine rechtlichen Probleme.

Ob allerdings ein Richter solche privaten Videos im Verfahren als Beweis zulässt, das dürfte einzig und allein im Ermessen eben jenes Richters liegen.

MfG
Gerhard


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Achim
Beitrag 16.12.2009, 11:18
Beitrag #7


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Sehe ich aus so. Aber weshalb schießt Du die Tonaufnahmen ausdrücklich aus think.gif


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Bonsai-Brummi
Beitrag 16.12.2009, 11:18
Beitrag #8


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Zitat (GerhardNL @ 16.12.2009, 11:12) *
nur Bild und kein Ton


Wo siehst Du ein Problem mit der Tonaufnahme? blink.gif

Die findet doch allenfalls im Innenraum des "Ü-Wagens" statt, kann mithin höchstens dem Filmenden schaden wink.gif

lg
c.s.
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GerhardNL
Beitrag 16.12.2009, 11:26
Beitrag #9


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Zitat (Achim @ 16.12.2009, 11:18) *
Sehe ich aus so. Aber weshalb schießt Du die Tonaufnahmen ausdrücklich aus think.gif

Stimmt eigentlich, die muss man zunächst gar nicht ausschließen. StGB §201 greift ja erst beim "nichtöffentlich gesprochenen Wort".

Nur falls der TE in seinem eigenen Auto vertrauliche Gespräche mit Anderen führen will, dann darf die Tonaufnahme natürlich nur mit Einverständnis der Gesprächspartner mitlaufen. Daher meine anfänglichen Bedenken.

MfG
Gerhard


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Waldenauer
Beitrag 16.12.2009, 11:36
Beitrag #10


Neuling
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Was ist eigentlich mit § 6 b BDSG? Den müsste man als Pkw-Fahrer wohl auch beachten...

§ 6b Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen

(1) Die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen (Videoüberwachung) ist nur zulässig, soweit sie
1.zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen,
2.zur Wahrnehmung des Hausrechts oder
3.zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke
erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen.
(2) Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle sind durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen.
(3) Die Verarbeitung oder Nutzung von nach Absatz 1 erhobenen Daten ist zulässig, wenn sie zum Erreichen des verfolgten Zwecks erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen. Für einen anderen Zweck dürfen sie nur verarbeitet oder genutzt werden, soweit dies zur Abwehr von Gefahren für die staatliche und öffentliche Sicherheit sowie zur Verfolgung von Straftaten erforderlich ist.
(4) Werden durch Videoüberwachung erhobene Daten einer bestimmten Person zugeordnet, ist diese über eine Verarbeitung oder Nutzung entsprechend den §§ 19a und 33 zu benachrichtigen.
(5) Die Daten sind unverzüglich zu löschen, wenn sie zur Erreichung des Zwecks nicht mehr erforderlich sind oder schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen.
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Sumsemann
Beitrag 16.12.2009, 11:39
Beitrag #11


Neuling
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Hi, also wenn ich alleine im Auto bin führe ich auch keine geheimen gespräche, also der Ton könnte höchstens ein derbes Fluchen aufnehmen...
In letzter Zeit muß ich leider feststellen das immer mehr absolut skrupellose "Wildsäue" auf den Strassen unterwegs sind die ihren Führerschein scheinbar im Lotte gewonnen haben oder so... das kotzt mich langsam echt an und ich werde wenn ich die neue Kamera im Auto habe die Polizei bei jedem Verstoß anderer schön mit Material versorgen, das nimmt langsam Formen an die nicht mehr feierlich sind und da muß schnellstens was gegen getan werden wie ich meine.
MfG
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Sumsemann
Beitrag 16.12.2009, 12:39
Beitrag #12


Neuling
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Zitat (Waldenauer @ 16.12.2009, 11:36) *
(3) Die Verarbeitung oder Nutzung von nach Absatz 1 erhobenen Daten ist zulässig, wenn sie zum Erreichen des verfolgten Zwecks erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen. Für einen anderen Zweck dürfen sie nur verarbeitet oder genutzt werden, soweit dies zur Abwehr von Gefahren für die staatliche und öffentliche Sicherheit sowie zur Verfolgung von Straftaten erforderlich ist.



ja also ist es zulässig denke ich da ich zu meinem Schutz (Zweck) und zur Abwehr und Gegenwehr als Beweissicherung die Videos anfertige. Wenn nix passiert ist wird einfach gelöscht und gut is die Geschichte. Aber wenn was passiert hat man einen hoffentlich guten Beweis wie es abgelaufen ist und keiner kann die Tatsachen verdrehen wie ers gerne hätte und somit auch nicht absichtlich irgendwas unterjubeln.

Was würde ich darum geben hätte ich diese Videokamera schon 2Jahre in meinem Auto.... holla die Waldfeh hätte mir das ne rennerei erspart...

MfG
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ReDri
Beitrag 16.12.2009, 14:37
Beitrag #13


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Zitat (Sumsemann @ 16.12.2009, 11:39) *
In letzter Zeit muß ich leider feststellen das immer mehr absolut skrupellose "Wildsäue" auf den Strassen unterwegs sind die ihren Führerschein scheinbar im Lotte gewonnen haben oder so... das kotzt mich langsam echt an

Sowas hört sich natürlich immer stark an nach: Geisterfahrer? Einer? Hunderte!!!!!!
Wahrscheinlich machst Du selbst was falsch. Ich finde nie so viele Wildsäue.


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Solange dadurch niemand behindert oder gefährdet wird, kann sich gerne jeder an die Regeln halten.
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magnum88
Beitrag 16.12.2009, 14:49
Beitrag #14


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Zitat (Waldenauer @ 16.12.2009, 11:36) *
Was ist eigentlich mit § 6 b BDSG? Den müsste man als Pkw-Fahrer wohl auch beachten...


Was soll damit sein?
Seit wann ist eine Aufnahme aus einen fahrenden Auto heraus die

Zitat
§ 6b Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen




Alleine durch das Wort Hausrecht

Zitat
2.zur Wahrnehmung des Hausrechts


ist m. E. zu erkennen, dass die (stationäre) Objektüberwachung nicht mit Aufnahmen auf einer Straße zu vergleichen sind.



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durban
Beitrag 16.12.2009, 14:57
Beitrag #15


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Das BDSG soll den einzelnen vür Datenerhebungen öffentlicher Stellen sowie aus kommerziellem Interesse schützen- Daher wäre es hier wohl nicht anwendbar.

Siehe auch § 1 Abs. 2 BDSG:

Zitat
Dieses Gesetz gilt für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch
1. öffentliche Stellen des Bundes,
2. öffentliche Stellen der Länder, soweit der Datenschutz nicht durch Landesgesetz geregelt ist und soweit sie
a) Bundesrecht ausführen oder
b) als Organe der Rechtspflege tätig werden und es sich nicht um Verwaltungsangelegenheiten handelt,
3. nicht-öffentliche Stellen, soweit sie die Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen verarbeiten, nutzen oder dafür erheben oder die Daten in oder aus nicht automatisierten Dateien verarbeiten, nutzen oder dafür erheben, es sei denn, die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der Daten erfolgt ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten.


Der Grundsatz ist -grob vereinfacht und ohne Berücksichtigung bestimmter Einschränkungen: Ich kann als Privatmann für private Zwecke in Deutschland fröhlich durch die Gegend filmen. Erst, wenn jemand ausdrücklich widerspricht, muss ich die Kamera ausschalten.


--------------------
Proxima Estación: Esperanza.
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Gast_buerger_*
Beitrag 16.12.2009, 16:54
Beitrag #16





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Zitat (Sumsemann @ 16.12.2009, 11:39) *
In letzter Zeit muß ich leider feststellen das immer mehr absolut skrupellose "Wildsäue" auf den Strassen unterwegs sind die ihren Führerschein scheinbar im Lotte gewonnen haben oder so... das kotzt mich langsam echt an .................


Das frage ich mich auch schon seit 40Jahren, sollte ich mir jetzt auch eine Kamera einbauen think.gif
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Bonsai-Brummi
Beitrag 16.12.2009, 17:00
Beitrag #17


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Zitat (buerger @ 16.12.2009, 16:54) *
sollte ich mir jetzt auch eine Kamera einbauen think.gif


Besser is'! yes.gif
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magnum88
Beitrag 16.12.2009, 17:16
Beitrag #18


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So sehe ich es auch.

Einige Jahrzehnte ging es auch ohne, aber ein paar Vorfälle haben mich veranlasst, doch etwas in diese Richtung zu unternehmen.
Ich habe mir erstmal ein Gestell in der Bucht besorgt, worauf man wahlweise einen Fotoapparat oder Videokamera montieren kann.

Seltsam think.gif , seitdem ich derart ausgerüstet rumfahre, ist bis auf den von mir gefilmten Falschfahrer auf der BAB rein gar nichts mehr passiert... laugh2.gif


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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 08.11.2025 - 12:30