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> Anbauvorschriften Nebelscheinwerfer, stehende Montage, Maximal bündig mit Stoßstange?
Murksmacher
Beitrag 08.12.2009, 06:25
Beitrag #1


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Bei meinem Cinquecento wollte ich mir jetzt für die dunkle Jahreszeit ein paar Nebelscheinwerfer anbauen. Originale kosten ein Vermögen (sogar gebraucht) und Zubehörstoßstangen mit integrierten Neblern sind auch nicht ganz billig und zum Teil auch nicht zulassungsfähig. Nun gibt es ja bei den Autoteiledealern auch Nebler zum nachrüsten. Dass die Nebler mindestens 25cm über dem Asphalt hängen müssen und maximal auf selber Höhe mit den Hauptscheinwerfern sein dürfen weiss ich.
Was ich mich aber frage ist, ob ich die Nebler oben auf die Stoßstange montieren darf, wenn sie dann nach vorne etwas überstehen? Oder müssen/dürfen die Nebler nur maximal bündig mit der Kante der Stoßstange montiert sein? Wenn ich mir nämlich die Nebler, die ich mir nun gekauft habe, oben auf die Stoßstange montiere, dann würden die Nebler etwa einen bis zwei Zentimeter nach vorne überstehen.
Einzige Alternative wäre die, dass ich von hinten an der Stoßstange massive Winkel anschraube, Löcher in die Stoßstange schneide und die Nebler dann an den Winkeln befestige, so dass die Nebler dann durch die Löcher strahlen können. Nur da ist mir der Aufwand etwas zu groß, wenns auch einfach oben auf der Stoßstange geht.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 08.12.2009, 08:13
Beitrag #2





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Lichttechnische Einrichtungen werden bei der Messung der Fahrzeuglänge nicht berücksichtigt. Insofern macht es nichts, wenn die vorderste Kante der NSW 1-2 cm über die Stoßstange hinausragt. Allerdings gilt es daneben auch noch § 30c Abs. 1 StVZO zu beachten: "Am Umriss der Fahrzeuge dürfen keine Teile so hervorragen, dass sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden."
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Stefan Süßmann
Beitrag 08.12.2009, 08:13
Beitrag #3


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Wenn du dein Auto lichttechnisch in Ordnung haben willst, solltest du das Geld nehmen und die Leuchtweitenregulierung reparieren :-)

In der Praxis dürfte es mit 1-2 cm Überstand wohl keine Probleme geben.

mfg

Stefan
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jfk
Beitrag 08.12.2009, 08:30
Beitrag #4


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Zitat (Stefan Süßmann @ 08.12.2009, 08:13) *
Wenn du dein Auto lichttechnisch in Ordnung haben willst, solltest du das Geld nehmen und die Leuchtweitenregulierung reparieren :-)

[auf-dem-schlauch-steh-modus]
think.gif wer sprach davon??
[/auf-dem-schlauch-steh-modus]


--------------------
Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.

Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist - gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt.
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Stefan Süßmann
Beitrag 08.12.2009, 08:50
Beitrag #5


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Zitat
[auf-dem-schlauch-steh-modus]
wer sprach davon??
[/auf-dem-schlauch-steh-modus]


Die Leuchtweitenregulierung ist bei praktisch jedem Cinquecento defekt (wenn er das Unterdruckschlauchsystem hat).

mfg

Stefan
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Murksmacher
Beitrag 08.12.2009, 13:51
Beitrag #6


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Die LWR ist tatsächlich defekt, steht aber zum Glück bei 0, also daher keine Einschränkung und wird vor dem nächsten TÜV-Termin auf elektrische LWR vom Sporting Modell umgerüstet.
Mir gehts eher darum, dass die Scheinwerfer, trotz Osram Birnchen mit XX% mehr Leuchtkraft, eher ne Zumutung darstellen im Vergleich zu meinen bisherigen Autos und da ich Nachts arbeite und z.T. über dunkle Wege nach Hause fahre, sollen die Nebler gerade bei Schnee/Regen/Nebel die Hauptscheinwerfer etwas unterstützen.
Danke aber für die Antworten, werde dann die Tage mal sehen ob ich die Teile einfach oben auf die Stoßstange schraube oder mir doch die Arbeit mache und ein wenig an der Stoßstange schnitze und die Nebler von hinten an der Stoßstange montiere.
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Rook
Beitrag 08.12.2009, 18:09
Beitrag #7


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Da Dein Cinquecento vor 2000irgendetwas zugelassen wurde, kommt auch die Einhaltung des "Fußgängeraufprallschutzes" nicht (so schlimm?) zum Tragen.

Grüße,
Rook


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Viele Grüße,
Rook
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Murksmacher
Beitrag 04.01.2010, 20:28
Beitrag #8


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Icke nochmal.
Wie nah beieinander dürfen die Nebelscheinwerfer eigentlich zusammen stehen? In der Anleitung von Hella steht bei Deutschland nichts, in Österreich sind es wohl 60cm.
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blue0711
Beitrag 04.01.2010, 23:53
Beitrag #9


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Der Abstand zueinander ist IMHO nicht vorgeschrieben.
Sie dürfen nicht weiter als 40 cm vom äussersten Fahrzeugumriss nach innen liegen.
Und kein Stück oberhalb der Abblendscheinwerfer
Jeweils Rand der Lichtaustrittsfläche gemessen.

Ausserdem: Sichtbarkeitswinkel 5° oben und unten sowie jeweils 45° aussen und 10° innen

EG-Rili 1997-28


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Gruß Kai
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Stefan Süßmann
Beitrag 05.01.2010, 08:02
Beitrag #10


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Zitat
Sie dürfen nicht weiter als 40 cm vom äussersten Fahrzeugumriss nach innen liegen.


Doch dürfen sie schon. Allerdings dürfen sie dann nicht ohne Abblendlicht schaltbar sein.

mfg

Stefan
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blue0711
Beitrag 05.01.2010, 09:00
Beitrag #11


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Geht das so aus einer EG-Rili hervor oder war das die alte StVZO-Regel?
In der 97-28 hab ich das nämlich nicht gefunden.

Im Gegenteil verlangt die EG-Rili eine unabhängige Schaltung.


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Gruß Kai
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Stefan Süßmann
Beitrag 05.01.2010, 14:32
Beitrag #12


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Zitat
Geht das so aus einer EG-Rili hervor oder war das die alte StVZO-Regel?


Ich schaue immer in die Broschüre "Lichttechnische Einrichtungen..." rolleyes.gif

mfg

Stefan
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dopero
Beitrag 05.01.2010, 14:41
Beitrag #13


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blue0711
Beitrag 05.01.2010, 14:44
Beitrag #14


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Hab nachgesucht: Die Regel mit der Schaltung bei über 400mm Abstand zum Umriss stammt aus §52 StVZO Abs 1 Satz 3

Das gilt allerdings nur für eine StVZO-Beleuchtung.
Eine Beleuchtung gemäß EG-Rili erlaubt diese Möglichkeit nicht.
Denn gemäß EG-Rili müssen die Nebelscheinwerfer unabhängig geschaltet sein.


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Murksmacher
Beitrag 05.01.2010, 16:31
Beitrag #15


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Also kann ich die Nebler zwischen die Hauptscheinwerfer setzen? Komme dann auf nen Abstand zueinander von etwa 40cm oder so.
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