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01.12.2009, 19:24
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 01.12.2009 Wohnort: Saarland Mitglieds-Nr.: 51704 |
ich hab bei meiner Harley(Bj.87)im Brief 102 P eingetragen,was genau heißt das? bei einer messung vom Tüv Prüfer mit geeichtem Phonmessgerät kamen 102,8 Phon/Dezibel raus. ich solle nur noch den Auspuff eintragen lassen und alles wäre in Ordnung Weiß jemand genaueres darüber und wie soll ich mich verhalten bei einer Kontrolle durch die Polizei wenn es zu Streitigkeiten kommt. Viele Grüße Speedy |
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01.12.2009, 21:01
Beitrag
#2
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 01.12.2009 Mitglieds-Nr.: 51706 |
Hallo. Das "p" ist eine veraltete Form der Schalldruckangabe in Zulassungspapieren.
Manche vertreten die Meining, dass es "Polizei" bedeutet und auf die Nahfeldmessung der Cops hinweist. Andere sagen dass es für "Phon" steht. Wie dem auch sei, hier ist nach Richtlinie ist eine Überprüfung, wie auch bei den neueren Fahrzeugen, mittels einer üblichen Nahfeldmessuung durchzuführen. Also: 50 cm Abstand, 45 Grad Winkel, 1/2 Nenndrehzahl, u.s.w. Bei polizeilichen Messungen gibt 5 dB Tolerenzaufschlag. Bei geeichten (kann kaum ein Prüfinstitut vor Ort auf die Schnelle) sind es 1 dB Toleranz. Bei dir ist soweit Lautstärketechnisch alles i.O. Aber !!! (Es gibt immer ein aber ;-)) Das macht einen nicht eingetragenen (oder nicht originalen) Auspuff noch lange nicht zulässig! Auch bei EZ 1987 nicht, es gilt die StVZO. Du brauchst also ABE oder Gutachten für den Auspuff für deine HD oder eine Einzelabnahme nach §21 StVZO eines Sachverständigen. Mit deinen 102 dB im Brief fällt es den Gutachtern meisstens leicht, eine Einzelabnahme durchzuführen. Dei TÜVer hat also Recht: Eintragen lassen -> Glücklich sein. mfg |
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01.12.2009, 21:59
Beitrag
#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 347 Beigetreten: 11.10.2006 Wohnort: Bayrisch-Schwaben Mitglieds-Nr.: 24019 |
Bei meiner guten alten "Gummikuh" Bj. 1982 waren auch 102P eingetragen, es waren allerdings die Original Tüten verbaut.
Und Schwierigkeiten hatte ich nie. |
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03.12.2009, 00:01
Beitrag
#4
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1941 Beigetreten: 12.11.2006 Wohnort: Schbätzles-Diaspora Mitglieds-Nr.: 25170 |
die werden bei deiner Kuh auch diese Nahfeldmessung gemacht haben. Normal sind bei den ollen Boxern so um die 78 db/A. Allerdings nach der alten Messmethode mit IMHO 7m Abstand und 45Grad zur Fahrtrichtung bei 80% Nenndrehzahl (keine Gewähr für die Angaben, hab das aus dem Kopf aufgeschrieben).
-------------------- Gruss,
Monny ------------------ entsorge kostenlos Kurzhauber-Teile ;) |
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03.12.2009, 03:00
Beitrag
#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1849 Beigetreten: 29.12.2005 Wohnort: Halle Mitglieds-Nr.: 15677 |
@Speedy393 Deine Mühle liegt im Rahmen der Toleranz, keine Sorge. Laß Dir die Tüte besser noch eintragen, gibt weniger Diskussionsbedarf bei einer Kontrolle.
Das "P" hinter dem Geräuschgrenzwert bedeuted weder Phon noch Polizei, es heißt korrekt "Proximite´" und kennzeichnet eigentlich die "neue" Nahfeldmeßmethode und wurde zur Kenntlichmachung der neuen Meßmethode in die Papiere eingefügt. Eine Harley, die mit einem Wert von 102(p) in den Papieren eingetragen ist, darf eben in der Nahfeldmeßmethode gemessen werden und dort auch nur eben jene 102 dB haben, die 102,8 dB des TE sind somit im Rahmen der Toleranz. Hier mal eine Auswahl der möglichen Zusatzbuchstaben, die man gerne mal mit reinstempelte.... D = DIN Phon (bei Typ- und Einzelprüfungen bis 1966 zulässig) N = Messung nach nationaler Richtlinie von 1966 E = Messung nach europ. Recht P = Proximité (Nahfeldgeräuschmessung für Standgeräusch) L = Lärmarm (nur LKW) G = Geräuschreduziert (Lkw, die österr. Bauvorschriften erfüllen) Der Fehlerteufel liegt im Detail bei bei der Messung am Straßenrand. 1.Drehzahl( Heißt bei mir also beispielsweise daß die Geräuschmessung bei 2600U/min zu erfolgen hat.... besseres Standgas also und nix mit Losröhren lassen. 2.die 45° die das Mikrofon des Schalldruckpegelmeßgerätes stehen muß....Es wird eindeutig vorgeschrieben 45° zur Ausströmoffnung. wer beispielsweise Endstücke dran hat, die ihrerseits mit 45° nach außen gehen sollte unbedingt darauf achten, daß derjenige mit dem Meßgerät die 45° von der Mündung des Endstückes abrückt, also in Wahrheit bei 90° oder Entlang zur Fahrzeugachse steht. 3.Es muss auf einer festen, unbewachsenen, möglichst ebenen Fläche gemessen werden, im Umkreis dürfen keine akustisch störenden Gegenstände ( -> Hauswand, Parkende Fahrzeuge etc!!) vorhanden sein. 4.Unbedingt auf den Schallpegel der Stör und Umgebungsgeräusche achten, wenn zu hoch, dann sind die Messungen nicht verwertbar (minimum 10dB(A) Unterschied, wenn ich mich jetzt nicht irre...) Eine Wissenschaft für sich.... Ach ja @Monny Bei der ollen Gummikuh ist irgendwas zwischen 78 und 82dB(a) eingetragen, aber eben nach der alten Methode der StVZO aus 7m als Fahrgeräuschmessung ermittelt. Um die Werte bei einer Nahfeldmessung halbwegs zu vergleichen müssen laut irgendeiner Richtlinie von 1976 auf den eingetragenen Wert nochmals 21dB(A) aufaddiert werden und zusätzlich gibt es 5 dB(A) Toleranz =26dB(A) Somit ergibt sich der Wert von 102(p) dB (A) -------------------- Wer anderen eine Bratwurst brät, hat meist ein Bratwurst - Bratgerät !
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03.12.2009, 15:12
Beitrag
#6
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 01.12.2009 Mitglieds-Nr.: 51706 |
Mr. Eierhals hat voll und ganz Recht. Genau so ist es.
Auch mit den 21 dB Abzug wegen der neuen Nahmessmethode ist absolut richtig. So kommt die "alte" Q auch zu den Werten. Zu Punkt 3 der Messbedingungen ist noch zu sagen, dass lediglich 3 m Mindestabstand zu reflektierenden Objekten gehalten werden muss. Die 10dB(A) über den Umgebungsgeräusch sind ebenso korrekt, da kennt sich jemand gut aus :-) |
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