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#1
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1443 Beigetreten: 15.07.2009 Wohnort: Landkreis Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 49477 ![]() |
Auf der letzten Seite gibt es einen ausgefüllten Abschnitt "Nachweis über die Erlaubnis / die Genehmigung / das Teilegutachten gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO", gefolgt von einem leeren (auszufüllenden?) Abschnitt "Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO". Ich soll doch wohl nicht vom TÜV überprüfen lassen, ob ich ein Rad richtig anschrauben kann? Und das womöglich zweimal pro Jahr? Falls jemand hineinschauen möchte, hier ist der Schrieb. Gruss, Couscous -------------------- Gruss, Couscous |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7170 Beigetreten: 13.04.2007 Mitglieds-Nr.: 30602 ![]() |
Ich soll doch wohl nicht vom TÜV überprüfen lassen, ob ich ein Rad richtig anschrauben kann? Und das womöglich zweimal pro Jahr? Hallo Ob Du ein Rad richtig anschrauben kannst, wird den TÜV nicht unbedingt interessieren. Aber ob die Freigängikeit zwischen Rad und Karosserie, beim vollen Lenkeinschlag und unter extremer Verwindung gegeben ist - das z.B. überprüft der TÜV, und bescheinigt den ordnungsgemässen Anbau. Mit dieser Bescheinigung "darfst" Du dann auf der Zulassungsstelle die Änderung der Fahrzeugpapiere vornehmen lassen. |
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Beitrag
#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1443 Beigetreten: 15.07.2009 Wohnort: Landkreis Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 49477 ![]() |
So, ich habe mich mal etwas in das Beamtendeutsch des Gutachtens vertieft. Demnach gilt die Auflage 11A)
Zitat Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen [...] bescheinigen zu lassen. nur für das breiteste Reifenformat, nicht das normale, das ich zu kaufen beabsichtige. Mit dieser Bescheinigung "darfst" Du dann auf der Zulassungsstelle die Änderung der Fahrzeugpapiere vornehmen lassen. Die Pflicht zur Änderung von Fahrzeugpapieren erschliesst sich mir (zumindest aus dem Gutachten) nicht, hier ist nur in Auflage 11B) die Rede davon, Zitat Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle [...] berichtigen zu lassen. [...]. Desweiteren macht mich noch folgende Auflage 723) stutzig: Zitat Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Ich war der Meinung, die Gummiventile seien eigentlich für höhere Belastungen geeignet als Metallventile. Gruss, Couscous -------------------- Gruss, Couscous |
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#4
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10049 Beigetreten: 29.03.2004 Wohnort: Rheinebene Mitglieds-Nr.: 2545 ![]() |
Ich war der Meinung, die Gummiventile seien eigentlich für höhere Belastungen geeignet als Metallventile. Dann solltest Du deine Meinung ändern.Wenn ich die Ausführungen dieses Nachtrags zur ABE richtig gedeutet habe dann musst Du nicht zur Abnahme. Schaden kanns aber auch nicht(ausser dem Geldbeutel) -------------------- Wer bremst hat Angst
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Beitrag
#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 438 Beigetreten: 16.03.2007 Mitglieds-Nr.: 29628 ![]() |
Besorg dir die vollständige ABE! Ohne die ABE ist das Gutachten nichts wert, denn das muss aus der ABE schon hervorgehen, ob dieser Nachtrag bereits enthalten ist oder nicht. Leider wird in dem Bereich insbesondere von den Händlern viel geschlampt, bei denen ist oft schon alles OK, sobald nur irgend ein Zettelkram vorliegt. Bei dem Gutachten zum Nachtrag einer ABE kann man nie wissen, ob es nun wirklich schon in die ABE aufgenommen ist und nur dann hat der Nagel auch einen Kopf...
Leider sitzt, aber auch auch das KBA munter mit im Boot, denn das mit den Nachtragsgutachen zu ABE kann man besser lösen, als das derzeit der Fall ist. |
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Beitrag
#6
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 14.12.2009 Mitglieds-Nr.: 51909 ![]() |
Hallo, liebe Teilnehmer,
ich bin hier ganz neu und möchte zu meinem Felgenkauf, komplette Winterräder Alu,(Sept. 2003) etwas fragen. Neuer MB C200 K von März 2003. 1. HU: März o6 bei Mercedes ohne Beanstandung,(weiß nicht mehr, ob da die o.a. Winterräder noch dran waren!). Zweite HU: März 08, wieder bei MB, mit Winterrädern, Ergebnis : "Erhebliche Mängel; Plakette nicht erteilt, Festgestellter Mangel: "-Rad/Felge Nachweis der Zulässigkeit fehlt". Eine Unterlage, die diesen Nachweis darstellen könnte, hatte ich nach meinem Wissen auch nicht beim Kauf der Räder bekommen. Mir wurde empfohlen, diesen "Nachweis" vom Händler einzufordern. Dieser überreichte mir auch nach 2 Tagen ein "Gutachten zur Erteilung...usw". Der Vorlage beim Prüfer folgte die Feststellung, daß die Radausführungsnummer, im Rad: MB7053872 und im Gutachten: MB753872 um eine Null voneinander abwichen, obwohl -wie der Prüfer bestätigte- das Rad in der Ausführung vollkommen den Raddaten des Gutachtens entsprach. Auf mein Unverständnis der Sachlage hin empfahl mir der Prüfer, doch einfach meine anderen Räder für die erforderliche Nachprüfung zu montieren! Der Händler sagte mir es gehe alles einfacher, wenn ich selbst mal beim Felgenhersteller (ARTEC/RH-Räder) anriefe. Hab ich gemacht, und den Sachverhalt per mail dargestellt . Man hat mir alles Mögliche versprochen aber keinerlei Aktivitäten sehen und hören lassen. Da ich nicht mit einer womöglich "erloschenen" ABE fahren möchte, (wobei ich allerdings keine Gefährdung anderer sähe) weder aus technischer noch formaler Sicht, bitte ich in dieser Runde um Rat, wie ich am "richtigsten" weiter verfahren könnte. Danke für die Geduld und gute Weihnachten, MfG geki |
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Gast_charly68_* |
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#7
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Du könntest eine Einzelabnahme mit den Felgen/Reifen auf Deinem Auto machen lassen.
Dann wird Dir diese Felgen/Reifen-Kombi in die KFZ-Papiere eingetragen. Frag mich aber nicht nach den Kosten. Habe sowas noch nie machen lassen. |
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Beitrag
#8
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 14.12.2009 Mitglieds-Nr.: 51909 ![]() |
Danke, Charly68,
der Händler hat mir auf meine Beschwerde eine "Anbaubestätigung" der Räder durch einen Prüfer angeboten, mit der Zusage, es reiche aus diese dann immer mitzuführen. Ich denke: "Schaumamal"! MfG geki |
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Beitrag
#9
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2066 Beigetreten: 16.09.2003 Wohnort: Nordhessen Mitglieds-Nr.: 71 ![]() |
Vor einigen Tagen habe ich einen Satz Alufelgen gekauft. Mit der Lieferung gabs ein Dokument, das sich "GUTACHTEN ZUR ERTEILUNG EINES NACHTRAGS ZUR ABE" nennt. Nun gibt es wohl bei Anbauteilen mehrere Arten, wie diese zugelassen bzw. genehmigt werden. Mal kann man einfach so fahren, mal muss man eintragen lassen, mal muss man abnehmen lassen. Wie sieht es hier aus? Auf der letzten Seite gibt es einen ausgefüllten Abschnitt "Nachweis über die Erlaubnis / die Genehmigung / das Teilegutachten gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO", gefolgt von einem leeren (auszufüllenden?) Abschnitt "Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO". Ich soll doch wohl nicht vom TÜV überprüfen lassen, ob ich ein Rad richtig anschrauben kann? Und das womöglich zweimal pro Jahr? Falls jemand hineinschauen möchte, hier ist der Schrieb. Gruss, Couscous mal ein Verusch der Klärung: --> GA z. E. eines Nachtrages heißt i.d.R.: - über od. unter der TGA Nummer steht die ABE Nummer der Felge ( meist mit 4.... )beginnend. Das ist die Grund ABE zur Felge, die nach Abschluß der Prüfung zur Herstellung und zum Teil zu den Fahrzeugen erstellt wurde. Nach einigen Jahren gibt es ja neue Modelle an Fahrzeugen auf dem Markt und man will ja auch die alten Felgenmodelle weiter verkaufen also wird ein Nachtrag erstellt. Diesen Nachtrag erstellt der aaS od. der Technische Dienst und mit diesem Nachtrag beantragt der Hersteller od. Inhaber der Felge den Nachtrag zur ABE. So ergeben sich die verschiedenen Nummern hinter den Sternchen der ABE. zu Deiner Felge und Deinen Auflagen. - such in der ersten Spalte Dein Fahrzeug und Kreuz es an -- dann das gleiche bei der Leistung - dann bei der Reifengröße - jetzt gibt es je nach Gutachten die ersten Auflagen unter der Reifengröße zu deiner Reifengröße oder es sind insgesammt nur Sammelauflagen in der letzte rechten Spalte. Diese Auflagen schreibts du hier mal auf. z.B. A01;A02;A03; A12; .... u.s.w. Die Auflagen sind eigentlich seit einiger Zeit Standartisiert. Zum Thema Metallschraubventile --> werden meist bei Fahrzeugen mit hoher Radlast gefordert ( Wohnm. / Transp.; bbH ü 210 od. halt bei Felgen wo ein Gummiventil nicht die richtige Stellung hält. -------------------- ...sing mei Sachse sing....
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 30.04.2025 - 20:11 |