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> PKW oder auto wie anhänger hinter wohnmobile mitnehmen., pkw umbauen wie ein anhänger
caratow
Beitrag 10.11.2009, 20:19
Beitrag #1


Neuling
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Wir von CAR-A-TOW Europa haben schön zeit einige Zeit diesem Forum gefolgt mit beziehung zu diesem thema.
Wir haben zeit wenige monaten discussion über unserem System mit TÜV und ihre Gesatzträger über die status unseren System für den Deutscher.
Die Niederländer und alle landern wo das system verkauft wird dürfen unbedingt, wegen EC-Gesatz, in Deutschland fahren.
Das CAR-A-TOW system besteht zeit 20 jahre und ist ein ganz altes system, es wird schön in der erste Weltkrieg schön verwendet durch die Amerikaner.
Auch haben wir das system verkauft an Deutsche Kunden.
Wir können nicht gut begreifen warum es noch nicht möglich is um das System "legal" in deutschland zu verwenden.
Da die Gesatzträger nichts sagen fragen wir Ihnen um ihre erfahrung oder ihre meinung, expertise oder know-how so das das system TÜV erlassung bekommt.
Jetzt wird nur durch TÜV gesagt:" wegen das Gesetz dürfen wir nicht prüfen".
Wenn man die EG-regulierung hantiert muss man in Deutschland das System erlauben.
Besuche unsere Homepage
Wir haben versucht unsere website zu translieren via Google wir wissen nicht ob es gelungen ist.
CAR-A-TOW sie dürfen auch diese link probieren.
Sie werden auch eingeladen um uns zu kontaktieren durch E-Mail ***
Wir freuen uns uber ihre reaction. Wir entschuldigen uns für unsere Sprache



Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 10.11.2009, 21:02
Bearbeitungsgrund: email-Adresse gelöscht (Spamschutz)
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Offroad-Events
Beitrag 10.11.2009, 20:55
Beitrag #2


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Ich habe bereits mehrfach versucht ein solches System dem TÜV vorzustellen. Das Hauptproblem liegt in der Aussage des Gesetzgebers dass Kraftfahrzeuge nicht als Anhänger benutzt werden dürfen.

§ 33 Abs. 1 StVZO:

"Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart zum Betrieb als Kraftfahrzeug bestimmt sind, dürfen nicht als Anhänger betrieben werden."

Link zu einer älteren Diskussion

Please let me know if you'd rather have my response in english.


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"Fußball ist auch nur ein Spiel, wie Schach ohne Würfel, und da hilft es nicht jetzt den Sand in den Kopf zu stecken"
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caratow
Beitrag 10.11.2009, 21:07
Beitrag #3


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Ich verstehe. Wir sind als ein Anhänger in drei europäischen Ländern anerkannt. Die europäischen Leitlinien für Anhänger verbieten diese nicht.
Wir können auch die Durchsetzung der Vorschriften durch den Europäischen Gerichtshof. Wir verstehe einfach nicht, warum. Wir verstehen auch, dass der Verkehrsminister einige Zeit her, eine Entscheidung treffen würde. Dieses ist noch nicht getan.
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Offroad-Events
Beitrag 10.11.2009, 21:16
Beitrag #4


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Ich würde versuchen über die Lobby der Wohnmobilhändler/-fahrer Druck auf die Gesetzgeber auszuüben. Die haben es z.B. auch geschafft die KFZ-Steuer für Wohnmobile nach dem Wegfall der Gewichtsbesteuerung wieder ermäßigt zu bekommen.


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Kiwity
Beitrag 10.11.2009, 21:24
Beitrag #5


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Zitat (caratow @ 10.11.2009, 21:07) *
Wir sind als ein Anhänger in drei europäischen Ländern anerkannt. Die europäischen Leitlinien für Anhänger verbieten diese nicht.


Wenn ich das richtig sehe, baut ihr keine Anhänger, sondern nur die Kupplungsmechanik think.gif . Auf jeden Fall greift hier § 33.1 StVZO


Zitat (caratow @ 10.11.2009, 21:07) *
Durchsetzung der Vorschriften durch den Europäischen Gerichtshof.


Na dann viel Spaß!
Versucht besser eine Petition beim Europäischen Parlament: Geht schneller und kostet nichts

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dopero
Beitrag 10.11.2009, 21:30
Beitrag #6


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Macht dies überhaupt Sinn wenn die Führerscheinneulinge für solch einen Zug den C1E benötigen?

O.K. habe nachgeschaut, BE reicht aus. Ist mit den typisch deutschen Schachtelsätzen aber auch nicht leicht zu verstehen...
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caratow
Beitrag 10.11.2009, 21:38
Beitrag #7


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Dies ist wahrscheinlich eine Idee. Es ist, denken wir, eine Verurteilung eines deutschen, bei den Europäischen Gerichtshof anzufechten. Es gibt noch keine Geldstrafe von unseren deutschen Kunden. Eigentlich wollen wir nur das system "legal" erklärt haben. Es gibt Deutsche, die TÜV-Zulassung einfach egal ist und es kaufen und mit viel spass damit fahren.

Zitat (dopero @ 10.11.2009, 21:30) *
Macht dies überhaupt Sinn wenn die Führerscheinneulinge für solch einen Zug den C1E benötigen?

In die Niederlande hat man BE notig. Wenn die wohnmobile <3500 kilo ist. Dann darf mann auch ein anhänger ziehen von ca. 2000 kilo

Zitat (Kiwity @ 10.11.2009, 21:24) *
Zitat (caratow @ 10.11.2009, 21:07) *
Wir sind als ein Anhänger in drei europäischen Ländern anerkannt. Die europäischen Leitlinien für Anhänger verbieten diese nicht.


Wenn ich das richtig sehe, baut ihr keine Anhänger, sondern nur die Kupplungsmechanik think.gif . Auf jeden Fall greift hier § 33.1 StVZO


Zitat (caratow @ 10.11.2009, 21:07) *
Durchsetzung der Vorschriften durch den Europäischen Gerichtshof.


Na dann viel Spaß!
Versucht besser eine Petition beim Europäischen Parlament: Geht schneller und kostet nichts

wavey.gif

Aber unsere Deutsche kunden fahren bis dann "illegal". Sie weissen auch dass Deutschland viel influss hat in Europa
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Kiwity
Beitrag 10.11.2009, 21:42
Beitrag #8


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Zitat (caratow @ 10.11.2009, 21:38) *
Es gibt Deutsche, die TÜV-Zulassung einfach egal ist und es kaufen und mit viel spass damit fahren.



Die müssen aufpassen, daß sie von unseren cop.gif police.gif nicht an Ort und Stelle gefressen werden.
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caratow
Beitrag 10.11.2009, 21:46
Beitrag #9


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Weiß jemand, was die Strafe dafür wäre. Unsere deutschen Kunden sprechen von € 50,00.
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Offroad-Events
Beitrag 10.11.2009, 21:51
Beitrag #10


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Zitat (GrünWeißNRW @ 21.08.2009, 15:05) *
§ 33 (I) StVZO "Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart zum Betrieb als Kraftfahrzeug bestimmt sind, dürfen nicht als Anhänger betrieben werden. Die Verwaltungsbehörden (Zulassungsbehörden) können in Einzelfällen Ausnahmen genehmigen."


TBNr: 333100 "Sie betrieben vorschriftswidrig das Kraftfahrzeug als Anhänger, obwohl keine Ausnahmegenehmigung vorlag."
Konsequenzen: 25 Euro in bar und Untersagung der Weiterfahrt.


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blue0711
Beitrag 10.11.2009, 22:01
Beitrag #11


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Zitat (caratow @ 10.11.2009, 21:07) *
Wir verstehe einfach nicht, warum.
Schaut euch mal um, wo man in Europa mit einem ANhänger am Motorrad fahren darf.
Oder mit einem Kind als Sozius.

Die Frage nach dem Warum ist oft müssig.

Weils halt so ist - leider.

Allerdings habt ihr es als Firma einfacher, dagegen zu gehen, denn Wirtschaftsinteressen zählen immer mehr als Privatinteressen für die EU sad.gif


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Gruß Kai
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"Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu?
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caratow
Beitrag 11.11.2009, 08:47
Beitrag #12


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B. Fahrzeuge

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§33 Schleppen von Fahrzeugen

(1) Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart zum Betrieb als Kraftfahrzeug bestimmt sind, dürfen nicht als Anhänger betrieben werden. Die Verwaltungsbehörden (Zulassungsbehörden) können in Einzelfällen Ausnahmen genehmigen.
(2) Werden Ausnahmen nach Absatz 1 genehmigt, so gelten folgende Sondervorschriften:

1.Das schleppende Fahrzeug darf jeweils nur ein Fahrzeug mitführen. Dabei muß das geschleppte Fahrzeug durch eine Person gelenkt werden, die die beim Betrieb des Fahrzeugs als Kraftfahrzeug erforderliche Fahrerlaubnis besitzt. Satz 2 gilt nicht, wenn die beiden Fahrzeuge durch eine Einrichtung verbunden sind, die ein sicheres Lenken auch des geschleppten Fahrzeugs gewährleistet, und die Anhängelast nicht mehr als die Hälfte des Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, jedoch in keinem Fall mehr als 750 kg beträgt.
2.Das geschleppte Fahrzeug unterliegt nicht den Vorschriften über das Zulassungsverfahren.
3.Das geschleppte Fahrzeug bildet mit dem ziehenden Fahrzeug keinen Zug im Sinne des § 32.

4.Bezüglich der §§ 41, 53, 54, 55 und 56 gilt das geschleppte Fahrzeug als Kraftfahrzeug.

5.§ 43 Abs. 1 Satz 2 und 3 sowie Absatz 4 Satz 1 ist nicht anzuwenden.

6.Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 4 t dürfen nur mit Hilfe einer Abschleppstange mitgeführt werden.

7.Die für die Verwendung als Kraftfahrzeug vorgeschriebenen oder für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen dürfen am geschleppten Fahrzeug angebracht sein. Soweit sie für Anhänger nicht vorgeschrieben sind, brauchen sie nicht betriebsfertig zu sein.

Bedeutet dies dass man ein Smart Schleppen darf oder ein auto< 750 kilo? Ohne Zulassungsverfahren?
Ob haben wir es falsch verstanden.
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die-scharfs
Beitrag 11.11.2009, 09:07
Beitrag #13


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Für das Schleppen brauchst Du eine Genehmigung; in deinem Fall eine (zeitlich unbefristete) Dauerschleppgenehmigung. Die wirst Du nicht bekommen.
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caratow
Beitrag 11.11.2009, 09:51
Beitrag #14


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Und Deutsche Kunden?
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Kami
Beitrag 11.11.2009, 10:06
Beitrag #15


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auch die nicht


Gruss

Kami


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Wer in keinster weise etwas verrückt ist und deshalb denkt er wäre normal, der irrt.
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caratow
Beitrag 11.11.2009, 10:59
Beitrag #16


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Darf einen "Dolly" schon in Deutschland
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caratow
Beitrag 11.11.2009, 17:57
Beitrag #17


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Wenn eine "Dolly" darf hat mann auch einen lösung
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Kai R.
Beitrag 11.11.2009, 18:10
Beitrag #18


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Hallo,

auch bei solchen Schleppachsen gilt es als Schleppvorgang und ist ohne die entsprechende Genehmigung nicht zulässig. Sorry, ist so.

Grüße

Kai


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Haengermaxi
Beitrag 11.11.2009, 18:12
Beitrag #19


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Diese Gefährte, auch "Hund" genannt sind in D für das Schleppen durch Privatleute auch verboten.
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cybershadow
Beitrag 11.11.2009, 18:45
Beitrag #20


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Die derzeit einzige legale Möglichkeit, einen PKW in Deutschland hinter einem Wohnmobil mitzuführen, ist den PKW auf einen Transportanhänger zu verladen: http://www.herrzyp.de/system/shop_artikel_.../1207928438.jpg
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caratow
Beitrag 11.11.2009, 18:46
Beitrag #21


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Mann darf auch nichts. Gut jetzt wissen wir mehr. Es wird für uns interessant, wir haben diese frage nämlich der Gesetzträger auch vorgeliegt, die haben aberwohl mit dem EG-regulierungen zu tun. Bis heute noch kein antwordt gehabt. Es ist einfach nicht schleppen wass man macht, es ist ein temporäre
anhänger, so nach dem gesetz ist es nicht so das es immer ein anhänger bleibt, und unsere meinung nach könnte.es dan schön möglich sein. Und weshalb auch nicht tausenden leute fahren damit herum seit viele jahren. Solches einem system ist viel sicherer dann wie ein normale anhänger. die bremsen sind viel besser und schläudert nicht. Aber wass man nicht kennt dass esst man nicht, so etwa sehen wir es.
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vn-mini
Beitrag 11.11.2009, 19:28
Beitrag #22


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Der TE hat meine volle Sympathie; leider ist die deutsche Gesetzgebung so flexibel, wie Eisenbahnschwellen. Das hat man beispielsweise an der zunächst aussichtsreich erscheinenden Petition zur Heraufsetzung der Höchstgeschwindigkeit von Motorrädern mit Anhängern gesehen.
Das System im Startposting könnte theoretisch auch mit (Einzel-)Genehmigung betrieben werden, aber auch die Verwaltungsbehörden dürften in gewohnter Lethargie hierzu keine große Lust verspüren, obwohl das Fahrwerk des "Schleppguts" sicher erheblich ausgereifter sein dürfte als dasjenige eines herkömmlichen Trailers.


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Gast_Bernie_*
Beitrag 11.11.2009, 19:37
Beitrag #23





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Plan b:
Auswandern ins Niederlande, dann darfst mit so ein Gespann legal durchs Deutschland!!!
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caratow
Beitrag 11.11.2009, 19:46
Beitrag #24


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Zitat (Offroad-Events @ 10.11.2009, 21:51) *
Zitat (GrünWeißNRW @ 21.08.2009, 15:05) *
§ 33 (I) StVZO "Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart zum Betrieb als Kraftfahrzeug bestimmt sind, dürfen nicht als Anhänger betrieben werden. Die Verwaltungsbehörden (Zulassungsbehörden) können in Einzelfällen Ausnahmen genehmigen."


TBNr: 333100 "Sie betrieben vorschriftswidrig das Kraftfahrzeug als Anhänger, obwohl keine Ausnahmegenehmigung vorlag."
Konsequenzen: 25 Euro in bar und Untersagung der Weiterfahrt.



mann kan auch sagen so vielleicht € 25,00 mann fahrt seperat weiter . Unsere Deutsche Kunden fahren auch schön bis zu Grenze und koppelen das System denn an.
Mann ist versichert so dass hat kein problem in Aussenland.
Wir haben auch gedacht was soll es sein wenn ein Deutscher ein zum beispiel auto zieht mit einen hollandischen kenzeichen, mann darff in Deutschland doch auch anhangers ziehen welche einen auslandischen kenzeichen haben.
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vn-mini
Beitrag 11.11.2009, 19:51
Beitrag #25


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Zitat (Bernie @ 11.11.2009, 19:37) *
Plan b:
Auswandern ins Niederlande, dann darfst mit so ein Gespann legal durchs Deutschland!!!


Wenn's denn so wäre!
Aber namhafte Kreise des vp's behaupten mit beachtlichen Gründen, dass es sich dabei um einen Verhaltensverstoß handelt und nicht um den legalen Inland-Betrieb eines im Ausland erlaubten Gespanns.


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Gast_Bernie_*
Beitrag 11.11.2009, 20:23
Beitrag #26





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Das bezweifle ich...
Diesen Sommer war ich bei Füssen unterwegs und staunte nicht schlecht, als vor mir ein Holländer mit ein angehängte PKW erblikte!
Dachte zuerst, es wäre illegal, also 110, aber der Beamte erklärte mir, daß die Holländer so durchs Deutschland rollen dürfen!!
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caratow
Beitrag 11.11.2009, 21:24
Beitrag #27


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Naturlich ist es nicht illegal fur Holländer um auf diese weise in Deutschland zu fahren. Doch gibt es hier wegen der EG-vertrag ein problem. Wegen dass Vertrag durften den Deutschen hier auch mit zu fahren, es ist zugelassen in Holland. Wegen dieses durft Deutschland (Der Gesatztrager) nicht zu verweigern Gebrauch oder Verkauf. Vielleicht mit ein PKW mit einem Holländisch Kenzeichen werde es kein problem geben. Wir sollten dies vermieten an Deutscher, oder.
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Burkhard
Beitrag 12.11.2009, 20:16
Beitrag #28


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Ein tolles System!!! Eine einfache Änderung der StVZO wäre der Zusatz, dass Kraftfahrzeuge hinter Kraftfahrzeugen als Anhänger mitgeführt werden können, wenn sie mit diesem speziellen System (hier Nennung der Systemvoraussetzungen) ausgerüstet und betrieben werden.


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caratow
Beitrag 12.11.2009, 21:51
Beitrag #29


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Burkhard,
Danke für das Kompliment. Ich habe Ihr Profil gesehen, seit Ihr ein Polizist? Ist das richtig? Darf ich Ihnen eine Frage stellen.
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vn-mini
Beitrag 12.11.2009, 21:58
Beitrag #30


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Zitat (Burkhard @ 12.11.2009, 20:16) *
... Eine einfache Änderung der StVZO ...


Dass das einigermaßen schnell funktioniert, hat der "Fall" Segway gezeigt.


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Sasquatch
Beitrag 12.11.2009, 22:01
Beitrag #31


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Mal ketzerisch gefragt: darf ein Niederländer denn mit dieser Vorrichtung ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug in Deutschland damit ziehen? Also Zugfahrzeug gelbe Kennzeichen, gezogenes Fahrzeug weiße?


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caratow
Beitrag 12.11.2009, 22:08
Beitrag #32


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Wir Holländer dürffen dass, Ihr auch glaub ich. Man darf ein anhänger ziehen welche ein ausländisch kenzeichen hat. LKW's machen es schön lange. Dass ist auch wegen "frei verkehr von Leistungen und Producten ins EG".
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Burkhard
Beitrag 13.11.2009, 19:47
Beitrag #33


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Zitat (caratow @ 12.11.2009, 21:51) *
Burkhard,
Danke für das Kompliment. Ich habe Ihr Profil gesehen, seit Ihr ein Polizist? Ist das richtig? Darf ich Ihnen eine Frage stellen.


Ja, ich bin bei der Polizei. Und auch ja, Fragen kann hier jeder stellen, dafür sind wir da. wavey.gif


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hallo-stege
Beitrag 13.11.2009, 22:43
Beitrag #34


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Zitat (Burkhard @ 12.11.2009, 20:16) *
Ein tolles System!!!


Toll, aber nicht unbedingt wirklich neu. In Deutschland war das bis ~ 1960 durchaus zulässig, wie z.B. der Blick in die ABE vom Messerschmitt Kabinenroller zeigt. Dort wurde wahlweise eine Verbindungseinrichtung (mit Bauartgenehmigung !) an einem Achsschenkel befestigt und konnte dann mit einer Klemmvorrichtung (!) an der Stoßstange des Zugfahrzeuges befestigt werden. Wie gesagt, alles mit Bauartgenehmigung fürs Teil und ABE fürs Anhänger-Kraftfahrzeug.

1960 wurde dann der § 33 StVZO neu gefasst, seitdem ist das nicht mehr möglich. An sonsten siehe auch Anmerkung 11 zu § 33 StVZO.

Gruss von Frank


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Beitrag 13.11.2009, 22:59
Beitrag #35


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Dann besteht ja noch Hoffnung.
Früher war mal eine einzelne Bremsleuchte mittig am Käfer Standard, dann wurden 2 Bremsleuchten vorgeschrieben und später 2 zusätzliche erlaubt. Als dann langsam die ersten einzeln mittig angebrachten Zusatzbremsleuchten aus den USA mit Importfahrzeugen rüberkamen waren die bei Androhung der Todesstrafe verboten, irgendwann wurden sie dann erlaubt und inzwischen Standard an PKW's.
Vielleicht erleben wir ja hier auch noch ein Erwachen des Gesetzgebers, die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.


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caratow
Beitrag 14.11.2009, 00:45
Beitrag #36


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Wir gelauben es gibt in Deutschland intelligente Leute. Diesen Leute benötigen wir. Weshalb gibt es ein Unterschied zwischen Holländer und Deutscher? Um dass Wir in Holland Käse und Wassertomatenbummen haben(und softdrugs)? Nein, es gibt kein Unterschied da wir beiden zum Europa gehören, (und dafür Bezahlen) haben wir Bürgerrechte von Europa aus. Wir haben respect für Deutschland wie die Leute auf der Autobahn fahren dürffen(Geschwindigkeit bis jetzt) , so gehört es. Viel besser als wie in Holland. Nochmals dürft Ihr in Deutschland mit ein Anhänger zu fahren mit ein Ausländischen Kenzeichen?
Wer Weisst etwas ?
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caratow
Beitrag 14.11.2009, 01:12
Beitrag #37


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Zitat (Burkhard @ 13.11.2009, 19:47) *
Zitat (caratow @ 12.11.2009, 21:51) *
Burkhard,
Danke für das Kompliment. Ich habe Ihr Profil gesehen, seit Ihr ein Polizist? Ist das richtig? Darf ich Ihnen eine Frage stellen.


Ja, ich bin bei der Polizei. Und auch ja, Fragen kann hier jeder stellen, dafür sind wir da. wavey.gif

Wenn Sie so etwas fahren sehen und es ist ein Deutscher wass machen Sie? Mann kann es nicht "schleppen" nennen oder, ich füge etwas dazu vom dass Gesatz:
Satz 2 gilt nicht, wenn die beiden Fahrzeuge durch eine Einrichtung verbunden sind, die ein sicheres Lenken auch des geschleppten Fahrzeugs gewährleistet, und die Anhängelast nicht mehr als die Hälfte des Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, jedoch in keinem Fall mehr als 750 kg beträgt.
2.Das geschleppte Fahrzeug unterliegt nicht den Vorschriften über das Zulassungsverfahren.

Zum Beispeil einem Deutscher zieht einem Smart

(einem Wohnmobil wiegt fast 3000 kilo, und manchmal mehr)
Darf mann, ihre Meinung nach, fahren wenn man ein Deutscher ist?
Darf mann fahren mit ein anhànger mit auslàndischen Kenzeichen?

Gerne Ihre Reaction, oder Ihren know how,

Mit freundlichen Grusse

Caratow
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superdiesel
Beitrag 14.11.2009, 06:55
Beitrag #38


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Zitat
Nochmals dürft Ihr in Deutschland mit ein Anhänger zu fahren mit ein Ausländischen Kenzeichen?


Ich darf als Deutscher (entsprechende Führerscheinklasse vorausgesetzt) im Prinzip jederzeit einen im EU-Ausland zugelassenen Anhänger an mein Fahrzeug hängen.
Hölländische oder auch polnische Auflieger hinter deutschen Sattelschleppern sind ja z.B. keine Ausnahme und wer will mir verbieten, einen Wohnwagen in Österreich oder Dänemark zu leihen und damit in Bayern Urlaub zu machen?

Ob ich als Deutscher mit einem deutschen Zugfahrzeug allerdings mit einer hier nicht genehmigungsfähigen Kombination (wie Eurer) hier herumfahren dürfte, selbst wenn der Anhänger ordnungsgemäß in den Niederlanden zugelassen ist, weiss ich wirklich nicht.


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Klatze
Beitrag 14.11.2009, 14:36
Beitrag #39


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Zitat (hallo-stege @ 13.11.2009, 22:43) *
[...] und konnte dann mit einer Klemmvorrichtung (!) an der Stoßstange des Zugfahrzeuges befestigt werden.

Damals gab es ja auch noch die Abschleppstangen, die mit 2 Klemmplatten (2 Flacheisen, durch 2 Schrauben zusammengepresst) an der Stoßstange befestigt wurden - heute bräuchte man Plastikkleber crybaby.gif

wavey.gif

Klatze


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die-scharfs
Beitrag 14.11.2009, 15:20
Beitrag #40


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Zitat (caratow @ 14.11.2009, 00:45) *
Nochmals dürft Ihr in Deutschland mit ein Anhänger zu fahren mit ein Ausländischen Kenzeichen?
Wer Weisst etwas ?


Ich denke (falls ich falsch liege, bitte korrigieren), dass es egel ist, welche Zulassung der als Anhänger gezogene PKW hat, solange das Zugfahrzeug in einem Mitgliedsstaat (z.B. NL) zugelassen ist, in dem das System erlaubt ist.

Also:
Zugwagen (Wohnmobil) NL-Zulassung
PKW D-Zulassung (edit: welcher Prüfdienst NL/D? nimmt die Verbindung ab?)
Fahrer D-Führerschein, aber mindestens Klasse 2 (alt) oder BE, wenn "Anhänger-PKW" schwerer als 750 kg. Oder welchen FS braucht Ihr in Holland?

Wenn das Gespann dann in D unterwegs ist: WElche Geschwindigkeitsbeschränkung gilt auf BAB? keine (bei 3,5 t WoMo)? Überholverbot: keines? Es ist ja kein Zug im Sinne des Gesetztes...... think.gif
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Leroy
Beitrag 14.11.2009, 15:53
Beitrag #41


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Zitat (cybershadow @ 11.11.2009, 18:45) *
Die derzeit einzige legale Möglichkeit, einen PKW in Deutschland hinter einem Wohnmobil mitzuführen, ist den PKW auf einen Transportanhänger zu verladen: http://www.herrzyp.de/system/shop_artikel_.../1207928438.jpg


Es geht auch ne Nummer protziger... whistling.gif

Klick
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Burkhard
Beitrag 14.11.2009, 18:32
Beitrag #42


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Eine derartige Fahrzeugkombination ist dem Verordnungstext nach für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge unzulässig.

Entscheidend ist, dass die Begriffsbestimmung der FZV (§ 2 FZV) zwischen Kraftfahrzeug und Anhänger unterscheidet. Die FZV ist europäischem Recht entwachsen und setzt die Richtlinie 1999/37/EG des Rates vom 29. April 1999 über Zulassungsdokumente für Fahrzeuge (ABl. EG Nr. L 138 S. 57), geändert durch die Richtlinie 2003/127/EG der Kommission vom 23. Dezember 2003 zur Änderung der Richtlinie 1999/37/EG des Rates über Zulassungsdokumente für Fahrzeuge (ABl. EU 2004 Nr. L 10 S. 29) um.

Die Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO), die noch die Bau- und Betriebsvorschriften enthält, bestimmt eindeutig, dass
Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart zum Betrieb als Kraftfahrzeug bestimmt sind, nicht als Anhänger betrieben werden dürfen (§ 33 Abs. 1). Die Zweckbestimmung ist der Klasseneinteilung bzw. der Bezeichnung der Fahrzeugart in den Zulassungsbescheinigungen (Feld J und F, Zulassungsbescheinigung Teil I oder Feld 1 alter Zulassungsschein) zu entnehmen und ist mit den Begriffsbestimmungen in § 2 FZV identisch.

Nach nationaler Betriebsvorschrift ist es also unzulässig ein Kraftfahrzeug als Anhänger mitzuführen. Wird ein solches mitgeführt, handelt es sich entweder um Abschleppen (was hier nicht zur Rede steht) oder um Schleppen, was eine Ausnahme der Verwaltungsbehörde voraussetzt. Die Sondervorschriften des Abs. 2 sind hier unerheblich, da es erst einmal um die grundsätzliche Erlaubnis oder nicht geht.

Für ausländische Fahrzeuge gibt es in der FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) eigenständige Regelungen (§§ 20-23 FZV). Ausländische Fahrzeuge unterliegen weitgehend nicht den Bau- und Betriebsvorschriften der StVZO. Sie müssen aber betriebs- und verkehrssicher sein (§ 20 Abs. 3 FZV). Wann ein Fahrzeug verkehrs- und betriebssicher ist, regelt sich nach den einschlägigen europäischen Vorschriften, es können aber auch nationale Bauvorschriften ersatzweise herangezogen werden. Da die vorliegende Kombination zweifellos betriebs- und verkehrssicher ist und solche Kombinationen in den Niederlanden zulässig sind, sehe ich eine Inbetriebnahme ausländischer Fahrzeugkombinationen in Deutschland als zulässig an.

Aber...dies ist nur meine bescheidene Meinung und keineswegs rechtsverbindlich!!!


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Gast_fusel_*
Beitrag 14.11.2009, 19:02
Beitrag #43





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mal zwei technische Fragen dazu:
wie werden bei dieser Konstruktion eigentlich die Lenkung und die Bremse betätigt?
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Burkhard
Beitrag 14.11.2009, 19:12
Beitrag #44


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Wenn ich das richtig gelesen habe, sind die zu ziehenden Fahrzeuge ja speziell umgerüstet. Die Bremsung erfolgt über eine separate hydraulische Leitung, die direkt an die Bremsanlage des Pkw angeschlossen und über die Auflaufeinrichtung mit Druck beaufschlagt wird. Die Lenkung muss nicht speziell angesteuert werden, der Pkw läuft einfach hinterher, vergleichbar mit einer Adhäsionslenkung (3. Achse KOM).


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Offroad-Events
Beitrag 14.11.2009, 19:27
Beitrag #45


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Zitat (Burkhard @ 14.11.2009, 19:12) *
Die Bremsung erfolgt über eine separate hydraulische Leitung, die direkt an die Bremsanlage des Pkw angeschlossen und über die Auflaufeinrichtung mit Druck beaufschlagt wird.


Nicht ganz. Die Auflaufeinrichtung wirkt auf einen Seilzug der das Bremspedal mechanisch betätigt. Siehe: http://www.caratow.com/system.php


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Gast_fusel_*
Beitrag 14.11.2009, 19:39
Beitrag #46





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Zitat (Burkhard @ 14.11.2009, 19:12) *
Die Lenkung muss nicht speziell angesteuert werden, der Pkw läuft einfach hinterher

kann man damit auch rückwärts um eine Kurve fahren?
kann ich mir irgendwie nicht so richtig vorstellen. think.gif

die Auflaufbremse dürfte beim rückwärtsfahren auch Probleme machen, eine Rückfahr-automatik oder -sperre habe ich in der Beschreibung auch nicht gesehen.
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Burkhard
Beitrag 14.11.2009, 19:44
Beitrag #47


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Zitat (Offroad-Events @ 14.11.2009, 19:27) *
Zitat (Burkhard @ 14.11.2009, 19:12) *
Die Bremsung erfolgt über eine separate hydraulische Leitung, die direkt an die Bremsanlage des Pkw angeschlossen und über die Auflaufeinrichtung mit Druck beaufschlagt wird.


Nicht ganz. Die Auflaufeinrichtung wirkt auf einen Seilzug der das Bremspedal mechanisch betätigt. Siehe: http://www.caratow.com/system.php



Na dann habe ich das falsch gesehen. Ist natürlich auch eine gute Lösung. Das mit dem Rückwärtsfahren könnte tatsächlich ein Problem werden. Schade ist, dass auf der Homepage die Bilder nicht vergrößert werden können. So bleiben Details verborgen.


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nachteule
Beitrag 14.11.2009, 19:45
Beitrag #48


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Hallo, Caratow,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Zitat (caratow @ 14.11.2009, 00:45) *
Weshalb gibt es ein Unterschied zwischen Holländer und Deutscher? Um dass Wir in Holland Käse und Wassertomatenbummen haben(und softdrugs)? Nein, es gibt kein Unterschied.....

doch, es gibt einen gravierenden Unterschied: Meine selbstgezüchteten Tomaten schmecken besser als die holländischen laugh2.gif

Die Bremsen werden über ein spezielles Kabel betätigt; soviel habe ich schon verstanden.

Wie sieht es denn mit den Rückleuchten, mit Bremslicht, Blinker und Warnblinker aus?

Wie werden die betätigt? think.gif

Über die eigene Stromversorgung doch sicher nicht, denn auf langen Strecken dürfte schnell die Batterie zusammenbrechen, da der Motor ja sicher nicht mitläuft, und da der Fahrzeuglenker sicher auch nicht sofort bemerkt, wenn die Batterie des angehängten PKW leer ist und die Beleuchtung nicht mehr funktioniert.

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

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Burkhard
Beitrag 14.11.2009, 19:49
Beitrag #49


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Über ein spezielles Stromkabel wie bei einem Anhänger. War so im Video zu sehen.


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nachteule
Beitrag 14.11.2009, 20:40
Beitrag #50


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Hallo, Burkhard,

danke für den Hinweis (das Video habe ich noch nicht angeschaut blushing.gif )

Viele Grüße,

Nachteule


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