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> Ausländische-Kennzeichen in Deutschland, Ausländische-Kennzeichen in Deutschland
Andreas
Beitrag 12.11.2009, 11:46
Beitrag #51


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Zitat (magnum88 @ 12.11.2009, 11:36) *
Ist denn das alles umgesetzt? think.gif


Die FZV ist ja recht neu und daher ist mit einer zeitnahen Änderung in D nicht zu rechnen.



Zitat (Kiwity @ 11.11.2009, 21:35) *
Eine verlängerte zeitweilige Nutzung ist darüber hinaus Studierenden und Teilnehmern länderübergreifender Freiwilligenprogramme erlaubt. Ein Studium oder die Mitwirkung an einem Freiwilligenprogramm machen keine Wohnsitzverlegung erforderlich. Daher wird die Nutzung eines im Land des Hauptwohnsitzes zugelassenen Kraftfahrzeugs als nicht steuerpflichtige zeitweilige Nutzung eingestuft, und zwar für die gesamte Dauer des Studiums oder Freiwilligenprogramms.


Dies betrifft aber nur den steuerrechtlichen Aspekt und hat nichts mit dem nationalen Zulassungsrecht zu tun.


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magnum88
Beitrag 12.11.2009, 12:33
Beitrag #52


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Zitat (Andreas @ 12.11.2009, 11:46) *
Dies betrifft aber nur den steuerrechtlichen Aspekt und hat nichts mit dem nationalen Zulassungsrecht zu tun.





Dagizoli wavey.gif

Die letzte Antwort stammt von einem Fachmann, der seine Kenntnisse "von Amts wegen" hat.
Es ist jetzt also klar gestellt, dass du dein Auto in D anmelden musst.


--------------------
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Peter Lustig
Beitrag 12.11.2009, 12:47
Beitrag #53


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Vom Grundsatz her teile die Meinung von Andreas. Ohne die derzeit aktuelle Auffassung der zuständigen Behörden zu kennen, kann ich mir aber vorstellen, dass die Duldung einer Nichtummeldung eines im EU-Ausland zugelassenen Fahrzeugs eines Studierenden in steuerrechtlicher Hinsicht auch Auswirkungen auf das Zulassungsverfahren haben kann.

Ein Verstoß gegen das Steuerrecht stellt im Allgemeinen eine Straftat dar, während eine Nichtummeldung lediglich eine Ordnungswidrigkeit ist. Während bei Vorliegen einer Straftat das Legalitätsprinzip (= Verfolgungszwang) greift, besteht im OWi-Recht die Möglichkeit, im Rahmen des dort geltenden Opportunitätsprinzips nach § 47 OWiG von einer Verfolgung eines Verstoßes abzusehen. Damit eröffnet sich im Fall einer eventuell anderslautenden Rechtslage ein Weg, z. B. bis zu einer eventuellen Novellierung der einschlägigen Bestimmung einen Verstoß, der zwar von Rechts wegen vorliegt, dennoch nicht zu verfolgen und zu ahnden.

Eine Nachfrage im Bundesverkehrsministerium oder ggf. auch bei den zuständigen Landesbehörden, ob nicht vielleicht im vorliegenden Fall sogar bereits eine entsprechende allgemeine Entscheidung und Weisung vorliegt, würde sich ggf. anbieten. Alles Andere ist für mich bezüglich möglicher praktischer Auswirkungen ein Herumrühren mit der Stange im Nebel.

Ein Studenten-Privileg findet sich im Übrigen auch in anderen Vorschriften.
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dagizoli
Beitrag 13.11.2009, 12:00
Beitrag #54


Neuling
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Zitat (Kiwity @ 12.11.2009, 10:57) *
Ups, ich stelle fest niemand hat meinen Beitrag von gestern Abend gelesen. Da steht doch alles drin. Grundlage der EU-Leitfäden ist übrigens die Freizügigkeitsrichtlinie 2004/38/EG.

Am nahesten hat es IMHO @Diesel-Georg erfasst:

Zitat (Diesel-Georg @ 11.11.2009, 23:22) *
Es ist mein voller Ernst, dass in diesem Fall das Fahrzeug besser in Ungarn angemeldet bleibt.


> Ja, TE und Auto bleiben in HU angemeldet.
> Legale Nutzung bis Ende des Studiums in D möglich.

PS: Die Sache mit bösen Nachbarn (besser: Blockwarten) ist gar nicht von der Hand zu weisen: da reicht ein anonymer Anruf bei der FE-Behörde und schon hat man eine MPU am Hals. Passiert einer jungen Frau im Nachbarort.

wavey.gif


Es klingt gut, Kiwity, aber man braucht zur Stipendium ein deutsches Konto, dazu einen Wohnsitz, usw... smile.gif aber trotzdem Student aus EU-Ausland... Was sagt jetzt das Gesetz? smile.gif



Zitat (magnum88 @ 12.11.2009, 12:33) *
Zitat (Andreas @ 12.11.2009, 11:46) *
Dies betrifft aber nur den steuerrechtlichen Aspekt und hat nichts mit dem nationalen Zulassungsrecht zu tun.





Dagizoli wavey.gif

Die letzte Antwort stammt von einem Fachmann, der seine Kenntnisse "von Amts wegen" hat.
Es ist jetzt also klar gestellt, dass du dein Auto in D anmelden musst.



Danke Magnum und danke Andreas!
Ich habe es schon vermutet... sad.gif
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Diesel-Georg
Beitrag 15.11.2009, 16:35
Beitrag #55


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Zitat (Andreas @ 12.11.2009, 11:46) *
Dies betrifft aber nur den steuerrechtlichen Aspekt und hat nichts mit dem nationalen Zulassungsrecht zu tun.


Dem kann ich nur voll zustimmen!
Das Nationale Zulassungsrecht verlangt die Zulassung am Standort des Fahrzeuges. Als Standort ist grundsätzlich der (Haupt)wohnsitz des Halters anzunehmen. Eine Zulassung an einem eventuellen Nebenwohnsitz ist nicht (mehr) möglich.
Die Einrichtung eines zusätzlichen Wohnsitzes am Standort der Universität erfolgt ausschließlich zur Durchführung des Studiums. Dieser Wohnsitz kann aber im Allgemeinen nicht als der Lebensmittelpunkt des Studierenden angenommen werden. Er ist lediglich, wie auch bei einem inländischen Studierenden, der z.B. im Ulm wohnt und in München studiert und dort eine "Studentenbude" unterhält, als eine Art "Neben- oder Zweitwohnsitz" anzusehen. Weil es aber bei einem Hauptwohnsitz im Ausland nicht möglich ist, in Deutschland nur einen Neben- oder Zweitwohnsitz anzumelden, ist automatisch auch der Wohnsitz in Deutschland ein "Hauptwohnsitz" der von den Behörden dann als Standort des Fahrzeuges angesehen wird. 2 Hauptwohnsitze sind aber per Deffinition gar nicht möglich. Denn der Hauptwohnsitz ist der Ort der der Lebensmittelpunkt der Person ist. Das Dilemma, was hier entsteht sind 2 Hauptwohnsitze in 2 Staaten. Beide Staaten fordern jetzt nach nationalem Recht die Zulassung des Fahrzeuges in ihrem Zuständigkeitsbereich. Der TE ist natürlich nicht in der Lage beiden Forderungen nach zu kommen!

Deshalb mein Vorschlag weiter oben, das Fahrzeug dort zu zu lassen, wie es seine Personaldokumente ausweisen.
Egal, wo er anmeldet, er muß wegen der unlogischen EU-Verordnung über Haupt- und Nebenwohnsitze immer gegen die Vorschriften von einem der beiden Länder verstoßen. Am Wenigsten auffallen würde eine Anmeldung dort sein, was seine Personaldukumente hergeben. Denn bei einer Verkehrskontrolle werden nicht nur die Fahrzeugpapiere, sondern grundsätzlich auch Führerschein und Personaldokument geprüft. Stimmt dann eingetragener Wohnsitz und eingetragener Standort des Fahrzeug bei gleicher Person als Halter nicht überein, wird garantiert weiter nachgeforscht. In dem Fall würde bei einer Kontrolle innerhalb Deutschland bei einem Deutschen Kennzeichen nichts weiter passieren, er könnte ja den Deutschen Wohnsitz anhand einer Meldebescheinigung nachweisen. Auch in Ungarn wüde alles mit umgekehrten Vorzeichen funktionieren, wenn er in seinem Pass den Deutschen Wohnsitz eingetragen hätte und er mit Ungarischen Kennzeichen kontrolliert würde. Erst mal Nachfrage und nach Vorlage einer Ungarischen Meldebescheinigung sind alle zufrieden. Probleme bekäme er nur dann, wenn er in Deutschland mit Ungarischen Kennzeichen und im Pass eingetragenen Deutschen Wohnsitz herumfahren würde. Gleiches gilt, wenn er in Ungarn mit Deutschn Kennzeichen angehalten würde, seine Personaldukumente aber einen Ungarischen Wohnsitz ausweisen. Nur wenn er das Fahrzeug auf eine andere Person zulassen würde, die nur in einem Land einen Wohnsitz hat, wäre er alle Probleme los. Denn es ist ja rechtlich zulässig, ein Fahrzeug bis zu 6 Monaten, in Ausnahmefällen bis zu 12 Monaten, ins Ausland zu verbringen. Dabei ist nicht vorgeschrieben, dass das Fahrzeug auch auf den Fahrer zugelassen sein muss. Und alle 6 Mmonate wird er ja wohl mal nach Hause fahren. Aber auch wenn nicht, könnte man ihm das ohne eine Lückenlose Überwachung kaum nachweisen.

Das ist alles sehr unbefriediegend. Man darf es aber nicht nur stur durch eine Deutsche Brille sehen. Die EU hat mit Ihrer Wohnsitzverordnung ein Problem geschaffen, was der Einzelne nicht lösen kann. Weil er gezwungen ist, so oder so gegen eine Nationalstaatliche Vorschrift zu verstoßen, entweder in Deutschland oder in Ungarn, sollte er es so machen, wie es am Wenigsten auffällt. Und genau das ist mein oben angeführter Vorschlag.


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Grüße vom Diesel-Georg
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nachteule
Beitrag 15.11.2009, 17:25
Beitrag #56


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Hallo, Diesel - Georg,

ich stelle mir gerade folgende Situation vor:

Deutscher Staatsangehöriger arbeitet ein oder zwei Jahre im EU - Ausland, hat dort einen Wohnsitz, behält aber auch in Deutschland weiter seine Wohnung, weil er dorthin später wieder zurückziehen will.

Auf seinem deutschen Personalausweis ist dieser Wohnort auch weiter vermerkt (mal abgesehen davon: Ich habe es noch nie erlebt, dass jemand einen deutschen Personalausweis vorgezeigt hat, auf dem ein ausländischer Wohnort eingetragen ist, z. B. bei jemandem, der ausschließlich im Ausland lebt think.gif ).

Wo müsste dieser sein Auto zulassen? think.gif

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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haschee
Beitrag 15.11.2009, 18:00
Beitrag #57


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hm, müßte ich mal bei Zulassungsunterlagen nachschauen, ich hab glaub ich schon italienische Papiere mit deutschem Wohnsitz gesehen.

Und der läßt das Auto auch hier zu... (sonst hätt ich die ja nicht) wavey.gif


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Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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Diesel-Georg
Beitrag 15.11.2009, 18:49
Beitrag #58


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Zitat (nachteule @ 15.11.2009, 17:25) *
Hallo, Diesel - Georg,

ich stelle mir gerade folgende Situation vor:

Deutscher Staatsangehöriger arbeitet ein oder zwei Jahre im EU - Ausland, hat dort einen Wohnsitz, behält aber auch in Deutschland weiter seine Wohnung, weil er dorthin später wieder zurückziehen will.

Auf seinem deutschen Personalausweis ist dieser Wohnort auch weiter vermerkt (mal abgesehen davon: Ich habe es noch nie erlebt, dass jemand einen deutschen Personalausweis vorgezeigt hat, auf dem ein ausländischer Wohnort eingetragen ist, z. B. bei jemandem, der ausschließlich im Ausland lebt think.gif ).

Wo müsste dieser sein Auto zulassen? think.gif

Viele Grüße,

Nachteule

Im Personalsuweis kann man keinen ausländischen Wwohnort eintragen lassen, nur im Reisepass. Ich hatte aus Lohnsteuergründen einige Jahre keinen wohnsitz in Deutschland aber 2 Reisepässe mit Wohnsitz Aqaba-Jordanien, ausgestellt von der Deutschen Botschaft in Amman. Es gab damals die Möglichkeit sich einen 2. Reisepass ausstellen zu lassen, wenn man viel reist und Visas braucht. Ich war mit dem einen Pass unterwegs im gesamten Arabischen Raum, bin natürlich auch alle 3 Monate mal auf "Besuch" nach Deutschland gekommen und der andere Pass schmorte bei irgendeiner Botschaft für das nächste erforderliche Visum.

Zu Deiner Frage wo Fahrzeug zulassen:

Ich würde sagen, in Deutschland zulassen, solange er sich den ausländischen Wohnsitz nicht im Reisepass eintragen läßt. Sein Lebensmittelpunkt ist weiterhin Deutschland, nur seine Arbeitsstelle ist im Ausland. Das trifft doch auch auf die vielen deutschen Studenten zu, die derzeit Österreichs Universitäten überschwemmen, und wo schon gegen protestiert wird. Der Lebensmittelpunkt ist der echte Hauptwohnsitz. Alle weiteren Wohnsitze sind nur wegen der EU-Verordnung Schein"-Hauptwohnsitze. Nur wenn man seinen Deutschen Wohnsitz vollständig aufgibt und sich im Ausland anmeldet, kann man vom Lebensmittelpunkt inm Ausland und somit von einem echten Hauptwohnsitz ausgehen. Dann ist natürlich das Fahrzeug auch dort anzumelden, geht in Deutschland ja dann gar nicht mehr. Üblicherweise meldet man sich dann aber auch bei der Deutschen Botschaft oder Konsulat an, als ständig in diesem Land wohnender Deutscher Staatsbürger. Immerhin ist die ja dann auch zuständig für die Ausstellung von Personaldokumenten. Einen Personalausweis hat man als ständig im Ausland wohnender Deutsche dann nicht mehr, nur noch Reisepass.

Zitat (haschee @ 15.11.2009, 18:00) *
hm, müßte ich mal bei Zulassungsunterlagen nachschauen, ich hab glaub ich schon italienische Papiere mit deutschem Wohnsitz gesehen.

Und der läßt das Auto auch hier zu... (sonst hätt ich die ja nicht) wavey.gif


Das ist ganz normal, und dann ist die Zulassung des Fahrzeug in Deutschland auch völlig richtig.
Auch jeder Türke, Nicht-EU, mit Daueraufenthalt in Deutschland hat ja Türkische Papiere in denen der Deutsche Wohnsitz eingetragen ist. Und der meldet sein Auto natürlich in Deutschland an. Umgekehrt ist es dann mit einem Deutschen mit im Pass eingetragenen Wohnsitz z.B. in Österreich. Der hat sein Fahrzeug in Österreich anzumelden. Ich habe meinen Hauptwohnsitz in Deutschland, aber auch einen Wohnsitz in Niederösterreich. Ich bin über das Jahr gesehen mehr Tage in Österreich als in Deutschland. Mein Lebensmittelpunkt ist aber Deutschland. Dorthin kehre ich jedes Wochenende zurück zur Familie. Mein Privatwagen und mein Firmenwagen sind beide in Deutschland zugelassen. Wobei der Privatwagen auch nur selten in Österreich fährt. Den hat nämlich unter der Woche meine Frau in Beschlag. Mein Arbeitgeber wäre aber mit dem Klammerbeutel gepudert, wenn er, obwohl er ja auch eine Niederlassung in Österreich hat, einen PKW dort zu läßt! Da ist nämlich bei PKWs nichts mit Vorsteuerabzug! Also sind alle Firmen-PKWs auf Deutschland zugelassen. LKWs und Arbeitsmaschinen sind gleichmäßig auf beide Länder zugelassen.


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Grüße vom Diesel-Georg
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Gast_Bernie_*
Beitrag 15.11.2009, 19:25
Beitrag #59





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Letztlich ist aber auch die Frage, OB die Zulassungstelle ihn angemeldet haben wollen! Denn die meisten melden nur jemanden hier an, wenn die feste Wohnsitz in der Zulassungstelle liegt!

Sollten sie ihn nicht wollen, weil er z.B. immer wieder in eine andere Wohnung zieht, dann sollte man den Ablehnung wenn möglich Schriftlich bestätigen lassen, ansonsten den name, Ort, Schreibtisch bzw. Zimmer, Datum und Uhrzeit notieren, wer den Antragsteller abgelehnt hat!
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