Halteranfrage beim KBA von Privat |
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Halteranfrage beim KBA von Privat |
02.11.2009, 10:20
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 31.10.2009 Mitglieds-Nr.: 51224 |
darf ich als Privatperson eine Halteranfrage beim KBA machen ? Habe diesen Absatz gefunden vom KBA und war verwundert: Auskünfte aus dem ZFZR Das KBA erteilt Auskünfte über Fahrzeug- und Halterdaten an Polizei, Behörden und Gerichte sowie an Privatpersonen. Geht es nur schriftlich oder auch telefonisch ?? Danke und Viele Grüße Kanada |
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02.11.2009, 10:41
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
§ 39 Abs. 1 StVG:
Von den nach § 33 Abs. 1 gespeicherten Fahrzeugdaten und Halterdaten sind...................... ..............durch die Zulassungsbehörde oder durch das Kraftfahrt-Bundesamt zu übermitteln, wenn der Empfänger unter Angabe des betreffenden Kennzeichens oder der betreffenden Fahrzeug-Identifizierungsnummer darlegt, dass er die Daten zur Geltendmachung, Sicherung oder Vollstreckung oder zur Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr oder zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße benötigt (einfache Registerauskunft). -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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02.11.2009, 10:44
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 630 Beigetreten: 28.09.2009 Wohnort: Zwischen Belgien und Budapest Mitglieds-Nr.: 50755 |
§ 39 Abs. 1 StVG: ... wenn der Empfänger ... darlegt, dass er die Daten ... benötigt ... Hmm, "darlegt" ist weniger als "glaubhaft darlegt". Würde also eine einfache Verdachtsaussage (z.B. wg Parkrempler) reichen? -moderaterstaunt -------------------- Ich bin immer auf dem Teppich geblieben,
aber mein Teppich, der kann fliegen! |
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02.11.2009, 11:29
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 70 Beigetreten: 19.09.2009 Wohnort: 2 kleinste Stadt Niedersachsens Mitglieds-Nr.: 50622 |
Zu dem Thema habe ich mal einen schönen Bericht bei Akte auf Sat1 gesehen. Hätte nicht gedacht das es geht aber sie haben es geschafft.
Ziel war es, bei einfachen Leuten die sie auf der Strasse im Auto angesprochen haben, am nächsten Tag zu besuchen. Sie haben sich nur das Kennzeichen notiert. Mit diesem haben sie dann beim Bundesamt angerufen und sich den Namen sagen lassen. Damit haben sie dann bei einer Versicherungsauskunft angerufen ( gibt es wohl für Anfragen wo alle Nutzer gespeichert sind ) und mit einigen drumrumreden wie Daten vergessen etc. die Anschrift und noch andere Daten bekommen.... So standen sie dann am nächsten Tag bei den Leuten vor der Tür und die haben doch sehr komisch geguckt. Also es geht. Und telefonisch. Vielleicht hat ja noch jemand den Bericht gesehen. Wiess nicht 100%ig ob ich alles noch richtig im Gedächtnis habe. Gruss Forrest -------------------- Gott muss lieben verrückte Menschen. Er macht so viele davon...
Reden wir jetzt von einem Schritt in die richtige Richtung oder von einem Schritt nach vorn... |
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