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> Zeichen 266, darf ich durchfahren?
derDirk
Beitrag 03.04.2010, 10:51
Beitrag #51


Neuling
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Zitat (fusel @ 02.04.2010, 23:10) *
Nicht lachen, angenommen ich habe ein Zugfahrzeug und einen Anhänger, die unbeladen jeweils 2m breit sind. Beim Zugfahrzeug steht die Ladung 50cm nach links über und beim Anhänger 50cm nach rechts. Dann sind beide Einzelfahrzeuge 2,5m breit, der Zug ist aber 3m breit.


dem verantwortlichem Lademeister würde ich die Ohren hinter dem Kopf zusammenbinden, aber ich wüsste dir jetzt im praktischen Fall kein Argument entgegen zu bringen.
Außer vll., dass im "Übereinkommen über den Straßenverkehr" vom 08.11.1968 (für BRD ab 03.08.1979 in Kraft) in den Begriffsbestimmungen davon die Rede ist, das es "miteinander verbundene Fahrzeuge" gibt. Auch beim lesen der StVZO ließe sich so manches mal die Begründung herleiten dass eine Fahrzeugkombination nicht begrifflich ein Fahrzeug ist. z.B. §43 "Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen"


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derDIRK
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 03.04.2010, 15:42
Beitrag #52





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Zitat (200 D @ 02.04.2010, 18:46) *
gucks du Beck EL 70

Der aktuelle Stand ist die 71. EL von Januar 2010. Und da dürfte wohl nichts anderes drinstehen als in den bekannten Online-Versionen der StVO.
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ukr
Beitrag 03.04.2010, 16:21
Beitrag #53


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Zitat (Georg_g @ 03.04.2010, 16:42) *
Und da dürfte wohl nichts anderes drinstehen als in den bekannten Online-Versionen der StVO.


Das wundert mich ja auch, zumal ich auch die Papier-Version hier habe.
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200 D
Beitrag 03.04.2010, 16:58
Beitrag #54


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Zitat (Georg_g @ 03.04.2010, 16:42) *
Zitat (200 D @ 02.04.2010, 18:46) *
gucks du Beck EL 70

Der aktuelle Stand ist die 71. EL von Januar 2010. Und da dürfte wohl nichts anderes drinstehen als in den bekannten Online-Versionen der StVO.



Hm, dann haben die mir ne alte geschickt??? Wie geschrieben EL 70 ist meines Wissens nach die letzte gewesen..... muss ich doch glatt mal nachhacken.
Aber da steht das doch bestimmt genauso drin, oder?? -C.H.Beck Vor § 39 Seite 111 der EL70.
266 "Verbot für Fahrzeuge und Züge über angegebene Länge einschließlich Ladung" -
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ukr
Beitrag 03.04.2010, 17:10
Beitrag #55


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Ich kenne es nur so:

zu Nr. 36 bis 40 Ge- oder Verbot
Die nachfolgenden Zeichen 262 bis 266 verbieten die Verkehrsteilnahme für Fahrzeuge, deren Maße oder Ge-wichte einschließlich Ladung eine auf dem jeweiligen Zeichen angegebene tatsächliche Grenze überschreitet.

40 - Zeichen 266 Tatsächliche Länge
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derDirk
Beitrag 03.04.2010, 18:40
Beitrag #56


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schau mal nicht in der Anlage2, sondern im _Vor § 39_ nach.

das es aber schon eine 71. gibt, ich muss meinem Dealer verhauen.... (wann hat die der Verlag verschickt?)


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ukr
Beitrag 03.04.2010, 18:54
Beitrag #57


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Ich kann die StVO durchsuchen wie ich will, dieser Bezeichnung existiert nicht mehr. think.gif
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 03.04.2010, 18:54
Beitrag #58





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Zitat (derDirk @ 03.04.2010, 18:40) *
wann hat die der Verlag verschickt?

Offenbar noch gar nicht.
Als Stand wird zwar 01/2010 bzw. der 15.12.2009 angegeben, aber der Status "vormerkbar, Lieferung nach Erscheinen" lässt wohl den Schluss zu, dass die EL noch nicht erhältlich ist.
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derDirk
Beitrag 03.04.2010, 19:24
Beitrag #59


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Zitat (ukr @ 03.04.2010, 19:54) *
Ich kann die StVO durchsuchen wie ich will, dieser Bezeichnung existiert nicht mehr. think.gif



think.gif hast du eine Beck'sche Textausgabe oder eine Textsammlung vom VOGEL-Verlag als Loseblattsammlung? ich befürchte in den gebundenen Ausgaben ist der _Vor § 39_ nicht abgedruckt. daher auch mein Einwurf, dass es für Otto-Normal-VT nicht lesbar ist.
wavey.gif


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200 D
Beitrag 03.04.2010, 19:35
Beitrag #60


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Beck'sche Textausgabe als Loseblattsammlung EL 70 steht es definitiv so drin .......C.H.Beck Vor § 39 Seite 111 der EL70.
266 "Verbot für Fahrzeuge und Züge über angegebene Länge einschließlich Ladung"

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 03.04.2010, 20:18
Bearbeitungsgrund: Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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Der Dicke
Beitrag 03.04.2010, 19:45
Beitrag #61


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ich hab mal ein Foto mitgebracht



wie man schön sieht, rechts parallel zur B102 eine Bahnstrecke, wenn man nun mit Lkw+Anhänger, Sattelzug oder Pkw+Segelflugzeuganänger oder mit Fahrzeugen die eine tatsächliche Länge von mehr als durch VZ 266 erlaubt rechts abbiegt und die Schranken sind zu, hat man ein Problem, nämlich man blockiert die Fahrbahn. Für den entgegen kommenden Linksabbiegeverkehr das Selbe.
Noch lustiger wird es, wenn man von rechts kommt und möchte auf die B102 auffahren. Mein Anhänger stand noch voll auf den Schienen und dann ging die Bimmel an. scarey.gif
Da ging mir der A.... aber auf Grundeis.

Gruß


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ukr
Beitrag 03.04.2010, 20:05
Beitrag #62


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Mhh, falsches Zusatzzeichen. whistling.gif

Zitat (derDirk @ 03.04.2010, 20:24) *
think.gif hast du eine Beck'sche Textausgabe oder eine Textsammlung vom VOGEL-Verlag als Loseblattsammlung?

Weder noch. Ich habe hier die amtliche Druckfassung aus dem Verkehrsblatt-Verlag.
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Der Dicke
Beitrag 03.04.2010, 20:16
Beitrag #63


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Zitat (ukr @ 03.04.2010, 21:05) *
Mhh, falsches Zusatzzeichen. whistling.gif


1000-20 wäre besser? think.gif


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ukr
Beitrag 03.04.2010, 20:19
Beitrag #64


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Ja, denn Zeichen 1000-21 bedeutet "Richtung der Gefahrstelle"
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derDirk
Beitrag 03.04.2010, 21:37
Beitrag #65


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Zitat
Weder noch. Ich habe hier die amtliche Druckfassung aus dem Verkehrsblatt-Verlag.

und, gibt es da einen _Vor § 39_ ? der steht sozusagen vor § 39 und heißt tatsächlich "Vor § 39". whistling.gif darin der _Anhang zum Katalog der VZ_ und weiter _Amtliche Bezeichnung der VZ_

wenn das bei dir auch so ist und es so nicht drin steht, könnte der Verdacht nahe liegen, dass der Beck Verlag einen "redaktionellen Änderungsbedarf" hat.


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ukr
Beitrag 03.04.2010, 21:41
Beitrag #66


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Nein, gibt es nicht - und ich gehe davon aus, daß das die amtlichste aller Fassungen ist. laugh2.gif
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derDirk
Beitrag 03.04.2010, 21:50
Beitrag #67


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Zitat
... hat man ein Problem, nämlich man blockiert die Fahrbahn...


und wenn drei oder vier "normale" Fz abbiegen wollen und die Schranke ist zu?

wenn du raus fährst und musst warten kann ich deine Sorgen verstehen.

der heißt als Titel: Zu § 39 bis 43 Allgemeines über VZ und VE
schreibt u.A. die Größe von VZ vor, ob sie Rückstrahlend sein müssen oder dürfen, dass die Schrift nach DIN sowieso sein muss, Farben, Anzahl an einem Pfosten u.s.w.. und dann eben noch einmal die Nr. mit dem genauen Wortlaut der Bezeichnung.

Könnte es sein, dass es bei dir der von dir schon häufig genannte VZ-Katalog ist? think.gif


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schilderwald
Beitrag 03.04.2010, 22:14
Beitrag #68


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Zitat (derDirk @ 03.04.2010, 22:50) *
der heißt als Titel: Zu § 39 bis 43 Allgemeines über VZ und VE
schreibt u.A. die Größe von VZ vor, ob sie Rückstrahlend sein müssen oder dürfen, dass die Schrift nach DIN sowieso sein muss, Farben, Anzahl an einem Pfosten u.s.w.. und dann eben noch einmal die Nr. mit dem genauen Wortlaut der Bezeichnung.
Das erinnert mich irgendwie an den entsprechenden Passus in der VwV-StVO think.gif


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Stau ist nur hinten am Ende blöd, vorne geht es.
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ukr
Beitrag 03.04.2010, 22:29
Beitrag #69


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In der Tat. Dort ist Zeichen 266 aber nicht extra benannt.
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derDirk
Beitrag 03.04.2010, 22:46
Beitrag #70


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VwV... der Text stimmt überein. Aber nach der lfd.Nr. 57 und vor der VwV zu §39 ist bei mir der Katalog.



Ich hab mal dreißig Seiten zurück geblättert. und tatsäclich steht da: Katalog der VZ _VZKat 1992_

demnach dürfte es nahe liegen, dass dieser nicht mehr identisch mit der Anlage 1 bis 4 der StVO ist, da sich ja bekantlich dort Wortlaute geänder haben.
Bleibt abzuwarten, was die 71. Änderung der Textsammlung vorsieht.


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Der Dicke
Beitrag 03.04.2010, 22:54
Beitrag #71


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Zitat (derDirk @ 03.04.2010, 22:50) *
Zitat
... hat man ein Problem, nämlich man blockiert die Fahrbahn...


und wenn drei oder vier "normale" Fz abbiegen wollen und die Schranke ist zu?

Da ist noch eine kurze Rechtsabbiegespur, aber für längere Fahrzeuge ist der Radius zu eng.


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derDirk
Beitrag 03.04.2010, 22:58
Beitrag #72


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quatsch, "eng" ist ein dehnbarer Begriff! whistling.gif


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ukr
Beitrag 03.04.2010, 23:30
Beitrag #73


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Der VzKat 92 ist veraltet. An der aktuellen Version werkelt gerade die BASt - das dauert noch. whistling.gif
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mir
Beitrag 03.04.2010, 23:53
Beitrag #74


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Zitat (Der Dicke @ 03.04.2010, 20:45) *
Noch lustiger wird es, wenn man von rechts kommt und möchte auf die B102 auffahren. Mein Anhänger stand noch voll auf den Schienen und dann ging die Bimmel an. scarey.gif

An und für sich sollte man da mal der Behörde Bescheid geben. Da es keine Möglichkeit mehr gibt, das mit einer Zuglänge zu begrenzen, müßte der Bahnübergang für Fahrzeuge über die angebene Länge + für alle Anhänger gesperrt werden (Z266 + Z250 mit Zz LKW/PKW mit Anhänger). Oder man ändert die Vorfahrtsregelung oder sperrt die Bahnstrecke whistling.gif

Und das wäre dringend - die Gefahren sind so offensichtlich, daß hier ernsthaft für den verantwortlichen Behördenleiter das Strafgesetz winkt, wenn dadurch jemand zu Schaden kommt.

Wär' das nicht sogar ein Fall für eine vorläufige Regelung durch die Polizei?


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vn-mini
Beitrag 04.04.2010, 09:46
Beitrag #75


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Zitat
Die nachfolgenden Zeichen 262 bis 266 verbieten die Verkehrsteilnahme für Fahrzeuge, deren Maße oder Gewichte einschließlich Ladung eine auf dem jeweiligen Zeichen angegebene tatsächliche Grenze überschreitet.


Eigentlich ... gibt es eine Legaldefinition für "Fahrzeuge":

"Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Abschnitt 1

Allgemeine Regelungen

§ 2 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser Verordnung ist oder sind

1. Kraftfahrzeuge: nicht dauerhaft spurgeführte Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden;
2. Anhänger: zum Anhängen an ein Kraftfahrzeug bestimmte und geeignete Fahrzeuge;
3. Fahrzeuge: Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger;

..."

Stünde dort "Kraftfahrzeuge und Anhänger", wäre "Fahrzeuge" lediglich der Oberbegriff dafür. Dort steht aber mit Possessivpronomen "KFZe und ihre Anhänger. Das spräche ja für die Gesamtlänge ...






Ist nicht so ganz ernst gemeint


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Grüße aus Waldbröl
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Der Dicke
Beitrag 04.04.2010, 10:13
Beitrag #76


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Zitat (mir @ 04.04.2010, 00:53) *
Zitat (Der Dicke @ 03.04.2010, 20:45) *
Noch lustiger wird es, wenn man von rechts kommt und möchte auf die B102 auffahren. Mein Anhänger stand noch voll auf den Schienen und dann ging die Bimmel an. scarey.gif

An und für sich sollte man da mal der Behörde Bescheid geben. Da es keine Möglichkeit mehr gibt, das mit einer Zuglänge zu begrenzen, müßte der Bahnübergang für Fahrzeuge über die angebene Länge + für alle Anhänger gesperrt werden (Z266 + Z250 mit Zz LKW/PKW mit Anhänger). Oder man ändert die Vorfahrtsregelung oder sperrt die Bahnstrecke whistling.gif

Und das wäre dringend - die Gefahren sind so offensichtlich, daß hier ernsthaft für den verantwortlichen Behördenleiter das Strafgesetz winkt, wenn dadurch jemand zu Schaden kommt.

Wär' das nicht sogar ein Fall für eine vorläufige Regelung durch die Polizei?


Der Fehler lag schon bei mir, es ist ja eine Umleitung ausgeschildert, nur ich hatte darauf keine Lust. whistling.gif

Gruß


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mir
Beitrag 04.04.2010, 10:25
Beitrag #77


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Nein, die Umleitung schreibt ja nichts vor.


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derDirk
Beitrag 04.04.2010, 11:41
Beitrag #78


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Zitat
"Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Abschnitt 1

Allgemeine Regelungen

§ 2 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser Verordnung ist oder sind

1. Kraftfahrzeuge: nicht dauerhaft spurgeführte Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden;
2. Anhänger: zum Anhängen an ein Kraftfahrzeug bestimmte und geeignete Fahrzeuge;
3. Fahrzeuge: Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger;

..."


supi, damit könnte man arbeiten. jetzt die unweigerlich nächste Frage. Kann ich das so in Verbindung setzen?

Beispiel:
§3 StVO sieht in der VwV eine Gleichstellung von Sattelkraftfahrzeugen und Lastkraftwagen.
§30 StVO unterscheidet diese beiden Im Sonntagsfahrverbot nicht.
und hierbei blieben wir sogar innerhalb einer Vorschrift.


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Gast_fusel_*
Beitrag 04.04.2010, 12:20
Beitrag #79





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Zitat (derDirk @ 04.04.2010, 12:41) *
supi, damit könnte man arbeiten. jetzt die unweigerlich nächste Frage. Kann ich das so in Verbindung setzen?

nein.

Fahrräder z.B. sind keine Fahrzeuge im Sinne der FZV.
Würde man diese Definition auf die StVO übertragen können, hätten Radfahrer auf der Fahrbahn nichts zu suchen.

derartige Gedankengänge könnten bei einigen Forumsmitgliedern u.U. auf Ablehnung stoßen. whistling.gif
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derDirk
Beitrag 04.04.2010, 12:38
Beitrag #80


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Fahrräder muss ich auch nicht zulassen, somit fallen sie nicht unter die FZV... (§1FZV)

...würde ich jetzt argumentieren

das StVG sieht die Zulassung "von Kfz und deren Anhänger" vor. Beides sind Fahrzeuge. eine Einzelzulassung einer Fahrzeugkombination gibt es nicht. somit sehe ich das 266-er ohne Zusatz "und Züge" als Einzelfahrzeug.


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Gast_fusel_*
Beitrag 04.04.2010, 13:13
Beitrag #81





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Zitat (derDirk @ 04.04.2010, 13:38) *
Fahrräder muss ich auch nicht zulassen, somit fallen sie nicht unter die FZV... (§1FZV)

eben.
Deshalb kann man die Definition des Begriffes "Fahrzeug" aus der FZV nicht auf die StVO übertragen.
Nur das herauspicken, was einem gerade gefällt, geht nicht.
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mir
Beitrag 04.04.2010, 22:29
Beitrag #82


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Zitat
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Im Sinne dieser Verordnung ist oder sind


Ich denke, das ist eindeutig.


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MisterOJ
Beitrag 04.04.2010, 22:32
Beitrag #83


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Zitat (fusel @ 04.04.2010, 12:20) *
Fahrräder z.B. sind keine Fahrzeuge im Sinne der FZV.
Würde man diese Definition auf die StVO übertragen können, hätten Radfahrer auf der Fahrbahn nichts zu suchen.

Wäre ja mal was neues... thread.gif

Zitat (fusel @ 04.04.2010, 12:20) *
derartige Gedankengänge könnten bei einigen Forumsmitgliedern u.U. auf Ablehnung stoßen. whistling.gif


Ach wie kommst du denn auf sowas..


OJ


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Kampf den immer mehr werdenden Mittelspurfahrern!! BMSF e.V.
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