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> Bückeburger Kuriositäten.
Doc aus Bückeburg
Beitrag 01.11.2022, 12:55
Beitrag #951


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Auf dem Bückeburger Marktplatz und in den angrenzenden Straßen ist derzeit Jahrmarkt.
Dazu werden jedesmal bestimmte Straßen gesperrt und der Verkehr über andere Straßen umgeleitet.
Dan ist nicht weiter "kurios", sondern kommt hier regelmäßig vor.

Die Absperrung der Bahnhofstraße in Richtung Marktplatz sieht derzeit SO aus:
Angehängte Datei  20221031_083040.jpg ( 737.55KB ) Anzahl der Downloads: 38


"Kurios" finde ich zunächst einmal, dass der Absperrer offenbar kein Zeichen 209-10 ("vorgeschriebene Fahrztichtung links") im Repertoire hatte, deshalb ein Zeichen 241-10 ("vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus oder links") zurückgegriffen und dieses mit rotem Klebestreifen "korrigiert" hat.

Zwischenfrage: Ist so ein "Verkehrszeichen" eigentlich gütig? think.gif


Weiterhin finde ich es "kurios" das sich bei einigen Verkehrszeichenanordnern und -aufstellern immer noch nicht der Unterschied zwischen einem Zeichen der 209-Familie (gebogener Richtungspfeil) und der 211-Familie (gerader Richtungspfeil)herumgesprochen hat.
Ich habe vor 53 Jahren in der Fahrschule gelernt:
- Bei einem GERADEN Pfeil muss man VOR dem Pfeil abbiegen;
- bei einem gebogenen Pfeil miss man NACH dem Pfeil abbiegen.
Und in DIESEM Fall kann man nur VOR der Absperrung abbiegen, danach ist alles "Sackgasse.

Richtig wäre hier also ein einfacher gerader, waagerecht nach links weisender Pfeil gewesen.
Und zur Standard-Ausrüstung eines Verkehrszeichenaufstellers gehören meines Wissens einige gerade "Universal-Pfeile",
also Richtungschiler mit geraden Pfeilen und vielen kleinen Löchern am Umfang, so dass man diese Pfeile ganz nach Bedarf am Masten ausrichten kann.

Aber hätte man DAS fertiggebacht, dann hätte ich ja hier nichts zum Schreiben gehabt...

Doc


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und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
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rapit
Beitrag 01.11.2022, 14:07
Beitrag #952


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 01.11.2022, 12:55) *
Ist so ein "Verkehrszeichen" eigentlich gütig? think.gif

Nein. Die ganze Kombination nicht.

Denn du kannst sicher sein, dass das zumindest so nicht angeordnet wurde.

Damit liegt dem privat aufgestellten Geraffel kein VA zugrunde, der dir zugehen könnte.


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ulm
Beitrag 01.11.2022, 14:26
Beitrag #953


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Zitat (rapit @ 01.11.2022, 14:07) *
Denn du kannst sicher sein, dass das zumindest so nicht angeordnet wurde.
Damit liegt dem privat aufgestellten Geraffel kein VA zugrunde, der dir zugehen könnte.
Du bist noch nicht so lange in diesem Forum aktiv? think.gif
Ich halte das für u.U. tatsächlich so angeordnet, wohl in anderer Reihenfolge der Zusatzzeichen…
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hk_do
Beitrag 01.11.2022, 22:12
Beitrag #954


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ja doch, vermutlich gibt es auch einen guten Grund, warum Marktbeschicker und Anwohner zwischen 22 und 14 Uhr den Rettungsweg zuparken dürfen. crybaby.gif

Also, diese anleiterbare Stelle, denn dafür steht das Sinnbild ja. whistling.gif

@Doc: hier braucht es keine Universalschilder mit Multilochung, bei den Klemmschellen kann man das Schild beliebig drehen wavey.gif

Man hätte es also um 90 Grad nach links drehen und den (dann) nach unten zeigenden Pfeil abkleben können. (und: früher [tm] hatten die Firmen dafür doch auch extra blaues Klebeband. Natürlich nichtreflektierend...)
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silenz
Beitrag 02.11.2022, 00:13
Beitrag #955


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 01.11.2022, 12:55) *
"Kurios" finde ich zunächst einmal, dass der Absperrer offenbar kein Zeichen 209-10 ("vorgeschriebene Fahrztichtung links") im Repertoire hatte, deshalb ein Zeichen 241-10 ("vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus oder links") zurückgegriffen und dieses mit rotem Klebestreifen "korrigiert" hat.


Es geht immer noch schlimmer.



Dabei hätte man nur den anderen Pfeil überkleben und das Schild drehen... aber wem sage ich das.
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Kühltaxi
Beitrag 02.11.2022, 08:44
Beitrag #956


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Was ist denn aus dem Ortsschild geworden, gab's ein neues oder hängt da immer noch die 50?
Bei uns gibt's sogar noch Ortsschilder mit voller durchgestrichener Rückseite die bei meiner Fahrschule vor fast 40 Jahren schon veraltet waren. Sind die eigentlich voll gültig, voll ungültig oder nur die Rückseite ungültig?


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 02.11.2022, 09:28
Beitrag #957


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Zitat (Kühltaxi @ 02.11.2022, 08:44) *
Was ist denn aus dem Ortsschild geworden, gab's ein neues oder hängt da immer noch die 50?

Das Ortsschild wurde schon bald danach erneuert.
Es spricht alles dafür, dass für das neue Schild keine europaweite Ausschreibung erfolgen musste, sondern dass da - wie auch schon bei anderen Schilderbeschaffungen - ein bereits bestehender "Rahmenvertrag" gegriffen hat.

Doc


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 22.08.2024, 09:52
Beitrag #958


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Die K2 von Bückeburg zu unserm kleinen Dorf dürfte Euch schon aus etlichen meiner Beiträge bekannt sein:
Angehängte Datei  N_3_1_Radwegbaustelle.JPG ( 139.79KB ) Anzahl der Downloads: 22

Dies ist ein älteres Foto...

Dieser Streckenabschnitt ist seit einigen Tagen voll gesperrt, weil mal wieder eine Fahrbahnsanierung anstand.
Auf gut anderthalb Kilometern Länge wurde die Fahrbahn abgefräst und es wurde maschinell eine neue Verschleißschicht aus bitumenhaltigem Mischgutmaterial ( © Mister OJ) aufgetragen. Aber kaum war diese Deckschicht fertig (aber noch heiß und ziemlich dickflüssig), da passierte Schröckliches:

Artikel in unserer Lokalpresse
Vorsicht, der Text des Artikels liegt hinter einer Bezahlschranke,
aber einmal anklicken reicht als Beweis, dass hier WIRKLICH etwas passiert ist...
Der Kleintransporter auf dem Zeitungsfoto ist übrigens NICHT der Missetäter,
aber unser hiesiges Käseblatt ist berüchtigt dafür, dass Seiten mit Fotos gefüllt werden, die nur wenig mit dem Artikel zu tun haben...


Der Fahrer eines Kleintransporters hat am Ortsausgang die Absperrung nebst Zeichen 250 elegant umkurvt und ist anschließend einen guten Kilometer weit auf der frischen Bitumen-Decke auf unser Dorf zugefahren.
Kurz vorm Ziel stand ihm die Asphaltiermaschine im Weg. Die hat er elegant umkurvt, eine Absperrbake beiseitegerammt und ist auf dem seitlichen Weg (Fußweg mit "Radfahrer frei" weitergefahren. Danach hat er seinen Weg unbekümmert fortgesetzt.
Er ist daber aber vom Baustellenpersonal beobachtet worden und wurde kurz darauf von der Polizei gestellt.

Wahrscheinlich muss die Straßendecke jetzt noch einmal abgefräst und erneuert werden. Sachschaden nach Zeitungsbericht: ca.70.000 €.

Übliche Frage:
Was blüht dem Fahrer jetzt?
Klar: Ein Verwarngeld von 20,- € (oder so ähnlich...) für die Missachtung eines Zeichens 250.
Sonst noch was?

Doc


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Kühltaxi
Beitrag 22.08.2024, 11:41
Beitrag #959


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Strafrechtlich sehe ich da nix, fahrlässige Sachbeschädigung gibt es nicht als Straftatbestand und absichtlich den Asphalt beschädigt wird er wohl nicht haben. Jetzt wird ein Zivilgericht entscheiden müssen ob das grobe Fahrlässigkeit war und wie hoch seine Haftpflicht ihn in Regreß nehmen darf.

Ist das "bitumenhaltige Mischmaterial" irgendwie besser als normaler Asphalt? In letzter Zeit sind neugemachte Straßenstücke außerorts ewig lange danach noch auf 40 limitiert obwohl gar kein loser Splitt mehr da liegt, vermute da ist dann dieses verwendet worden, scheint frisch gemacht noch lange empfindlich auf alles mögliche zu reagieren.


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Explosiv
Beitrag 22.08.2024, 15:58
Beitrag #960


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Kann auch sein, dass erst ein Prüffahrzeug die Reibwerte überprüfen muss, bevor die Strecke ihr normales Tempolimit zurückerhält. Und diese Fahrzeuge stehen nicht unbegrenzt zur Verfügung.


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Söne spitze Steine
Beitrag 22.08.2024, 20:46
Beitrag #961


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Vorausgesetzt, die Absperrungen können nicht „aus Versehen“ umfahren werden, dürfte wohl Vorsatz vorliegen und die Kfz-Haftpflicht die Zahlung verweigern.

Die Einwilligung des Eigentümers der Straße zur Nutzung derselben liegt durch die Absperrung nicht vor. Die Straße kann durch die Asphaltierungsarbeiten auch nicht bestimmungsgemäß genutzt werden. § 303 StGB dürfte vorliegen, der Fahrer gem. § 823 BGB für den Schaden haftbar gemacht werden.


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F117
Beitrag 22.08.2024, 21:01
Beitrag #962


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Zitat (Söne spitze Steine @ 22.08.2024, 21:46) *
die Kfz-Haftpflicht die Zahlung verweigern

Bist Du sicher? Eine Pflichtversicherung, die die Entschädigung des Geschädigten verweigern kann, wäre mir neu think.gif


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It's a lie we don't believe anymore!"

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Doc aus Bückeburg
Beitrag 22.08.2024, 22:23
Beitrag #963


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Die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs wird auf jeden Fall zahlen müssen.Fraglich ist, bis zu welcher Höhe sie den Fahrer in Regress nehmen kann.
Es wurde in der Zeitung auch nicht erwähnt, ob der Fahrer angestellt oder (schein-)selbständig war... whistling.gif
Doc


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hk_do
Beitrag 22.08.2024, 22:43
Beitrag #964


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Zitat (F117 @ 22.08.2024, 22:01) *
Bist Du sicher? Eine Pflichtversicherung, die die Entschädigung des Geschädigten verweigern kann, wäre mir neu think.gif


Bei Vorsatz ist die Versicherung leistungsfrei, auch im Außenverhältnis.

Siehe zum Beispiel den Anschlag am Breitscheidplatz.

Aber:
Ich sehe hier (im Gegensatz zu @Söne spitze Steine) keinen offensichtlichen Vorsatz in Bezug auf die Schädigung, sondern lediglich in Bezug auf das Befahren des gesperrten Bereichs. Insofern ein vorsätzlicher Verkehrsverstoß mit fahrlässiger Schädigung. Also erstmal ein "normaler" Versicherungsfall. Und keine Straftat.
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bartdude
Beitrag 23.08.2024, 07:12
Beitrag #965


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Ein direkter Vorsatz (=will den Schaden verursachen) ist das in Bezug auf die beschädigte Straße sicher nicht, aber bedingter Vorsatz (=hält den Schaden für möglich und nimmt ihn billigend in Kauf) ist bei der Schilderung schon denkbar.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 23.08.2024, 16:53
Beitrag #966


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Update:
Am Mittwoch war der Gutachter da, und heute waren schon viele Lkw vor Ort, die den abgefrästen nagelneuen Fahrbahnbelag zur Sondermülldeponie brachten.
Und da sage noch jemand, in Schaumburg-Lippe dauere alles 50 Jahre länger...


Zitat (Söne spitze Steine @ 22.08.2024, 21:46) *
Vorausgesetzt, die Absperrungen können nicht „aus Versehen" umfahren werden, dürfte wohl Vorsatz vorliegen...

Also, heute vormittag sah die Einfahrt zur Baustelle von Bückeburg her SO aus:
Angehängte Datei  Sperrung_K2.jpg ( 844.55KB ) Anzahl der Downloads: 13

Draufklicken macht das Bild größer.


Hier ist das "Tor" im Hintergrund natürlich geöffnet, weil die ganzen Kipper ja den Sondermüll rauskarren müssen.
Aber selbst WENN der Kurierfahrer auch bei seiner Einfahrt in die Baustelle ein derartiges "offenes Tor" vorgefunden haben sollte: Im Zulauf auf den gesperrten Abschnitt der Petzer Straße gibt es von Anfang an mehrere Hinweisschilder "Petzer Straße ab Ortsausgang gesperrt" und auf den letzten paar hundert Metern drei halbseitige Absperrungen wie vorn im Bild:
- die erste mit Zeichen 250 und Zusatz "Anlieger bis Baustelle frei",
- die zweite genau so, aber mit zusätzlichem "Sackgasse-Schild,
- und die letzte sieht man hier im Bild.

Doc


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hk_do
Beitrag 23.08.2024, 22:29
Beitrag #967


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Also die übliche Beschilderung für:

"Hier ist jetzt Baustelle. Musste halt gucken, wie du zu den Grundstücken kommst. Falls du dir dabei deine Karre kaputtfährst beschwer dich aber nicht bei uns, zum Haftungsausschluss haben wir ein VZ 250 aufgestellt!"

Woher soll der aufrechte Kurierfahrer denn wissen, dass sie in diesem Fall bedeutet:
"hier darfst du auf garkeinen Fall durchfahren, sonst geht die neue Straße kaputt!"

whistling.gif
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Kühltaxi
Beitrag 24.08.2024, 05:05
Beitrag #968


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Zitat (Söne spitze Steine @ 22.08.2024, 21:46) *
Vorausgesetzt, die Absperrungen können nicht „aus Versehen“ umfahren werden, dürfte wohl Vorsatz vorliegen und die Kfz-Haftpflicht die Zahlung verweigern.

Vorsätzlich wurde aber nur die Absperrung mißachtet, nicht die Straße beschädigt.

Zitat (bartdude @ 23.08.2024, 08:12) *
Ein direkter Vorsatz (=will den Schaden verursachen) ist das in Bezug auf die beschädigte Straße sicher nicht, aber bedingter Vorsatz (=hält den Schaden für möglich und nimmt ihn billigend in Kauf) ist bei der Schilderung schon denkbar.

Ihm das nachzuweisen wenn er sich nicht irgendwie "verplappert" halte ich aber für schwierig.


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 24.08.2024, 09:01
Beitrag #969


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Zitat (hk_do @ 23.08.2024, 23:29) *
Also die übliche Beschilderung für:
"Hier ist jetzt Baustelle. Musste halt gucken, wie du zu den Grundstücken kommst..."

Bis zur nächsten Ortschaft (ca. 1,5 km) GIBT es keine kurierfahrerrelevanten Grundstücke.

Und an die Grundstücke am Anfang der nächsten Ortschaft kommt man auch auf anderem Wege ran.Ein Navi mit einer - wie auch immer gearteten - Echtzeit-Verbindung sollte wohl jeder Kurierfahrer an Bord haben.Und die Baustelle auf der K2 ist dort (zumindest bei TomTom) "eingepreist".

Ich vermute, der Kurierfahrer hatte irgendwo kurz vor der Sperrung was auszuliefern, und die danach fälligen knapp 2 km Umweg (am Beginn der Petzer Straße ausgeschildert) mochte er sich nicht antun.

Doc


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dopero
Beitrag 24.08.2024, 10:57
Beitrag #970


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Zitat (hk_do @ 23.08.2024, 23:29) *
Woher soll der aufrechte Kurierfahrer denn wissen, dass sie in diesem Fall bedeutet:
"hier darfst du auf garkeinen Fall durchfahren, sonst geht die neue Straße kaputt!"
Also spätestens ab
Zitat (Doc aus Bückeburg @ 22.08.2024, 10:52) *
Kurz vorm Ziel stand ihm die Asphaltiermaschine im Weg. Die hat er elegant umkurvt, eine Absperrbake beiseitegerammt und ist auf dem seitlichen Weg (Fußweg mit "Radfahrer frei") weitergefahren. Danach hat er seinen Weg unbekümmert fortgesetzt.
Würde mich die Argumentation für „Ich wusste nicht was das beutet“ schon sehr interessieren. whistling.gif
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 24.08.2024, 13:21
Beitrag #971


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Soeben lese ich in unserm Käseblatt, dass das "die ganze neue Fahnbahn verwüstet" ne fette Ente war:
Nur ein kleiner Teil des Fahrbahnabschnitts wurde in Mitleidenschaft gezogen, und die Kipp-Sattelzüge, die ich gesehen habe, fuhren nicht etwa die geschredderte Fahrbahndecke zur Sondermüll-Deponie, sondern brachten das bitumenhaltige Mischgutmaterial1) zur Fertigstellung der Fahrbahndecke an.

In der Zeitung heißt es: Die Schäden wurden bereits ausgebessert. Vermutlich sind die da mit der Asphaltiermascheine einfach noch mal drübergefahren.

Doc

1) Den Ausdruck "bitumenhaltiges Mischgutmaterial" habe ich von @Mister_OJ.
Ich schrieb einmal, eine Straße sei "frisch geteert" worden. Daraufhin bemerkte @OJ, dass man schon lange keinen "Teer" mehr für den Straßenbau verwendet.
Dann korrigierte ich "Teer" in "Asphalt", aber auch damit kam ich nicht durch:
Er schrieb, dass das, was man heute auf die Fahrbahn aufbringt, korrekterweise als "bitumenhaltiges Mischgutmaterial" bezeichnet werden müsst. Meine Antwort damals: "Dann werden heutzutage die Straßen also nicht mehr geteert, sondern gebituenhaltigesmischgutmaterialisiert..."


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blackdodge
Beitrag 24.08.2024, 22:08
Beitrag #972


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das "bitumenhaltige Mischgut" geht auch nicht auf die Sondermülldeponie sondern fast immer zur Wiederverwertung auf einen Lagerplatz am Mischwerk und wartet dort auf die Wiederverwendung (zumindest hier in der Gegend), is ja schließlich fast bares Geld, das Material muss man nicht neu kaufen sondern maximal mit zusätzlichem Bitumen versetzt wieder heiß machen und durchrühren


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mir
Beitrag 25.08.2024, 11:49
Beitrag #973


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M.E. spricht nichts dafür, dass der Fahrer die Schäden beabsichtigt oder diesen billigend in Kauf genommen hat, er war wahrscheinlich einfach nur dumm und hat geglaubt, dass das eine der vielen Straßensperrungen gewesen sei, die immer mal wieder sinnlos rumstehen.

Für vorsätzliche Schäden gibt's den Entschädigungsfond, der aber nur ersatzweise nach dem Schädiger eintritt.

Daneben gibt's noch das potentielle Problem, dass der Versicherungsnehmer womöglich nicht der Fahrer ist. Die Leistungspflicht des Versicherers entfällt aber m.W. (ich hab's nicht nachgeschlagen) nur bei vorsätzlicher Schädigung durch den Versicherungsnehmer.


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hk_do
Beitrag 25.08.2024, 18:43
Beitrag #974


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Zitat (mir @ 25.08.2024, 12:49) *
M.E. spricht nichts dafür, dass der Fahrer die Schäden beabsichtigt oder diesen billigend in Kauf genommen hat, er war wahrscheinlich einfach nur dumm und hat geglaubt, dass das eine der vielen Straßensperrungen gewesen sei, die immer mal wieder sinnlos rumstehen.


So sehe ich das auch.

Selbst wenn das nicht der Fall ist, wird die Versicherung dem Fahrer nicht das Gegenteil beweisen können, wenn er sich nicht selber verplappert.

Zitat
Daneben gibt's noch das potentielle Problem, dass der Versicherungsnehmer womöglich nicht der Fahrer ist. Die Leistungspflicht des Versicherers entfällt aber m.W. (ich hab's nicht nachgeschlagen) nur bei vorsätzlicher Schädigung durch den Versicherungsnehmer.


das ist ein interessanter Aspekt, zu dem ich jetzt auf die Schnelle keine Erklärung finde book.gif

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Doc aus Bückeburg
Beitrag 29.08.2024, 15:28
Beitrag #975


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So, der erste Abschnitt der neuen Fahrbahn (innerhalb unseres kleinen Dorfes) ist mittlerweile freigegeben:
Es fährt sich wirklich gut darauf.
Mal sehen, wann auch die 1,4 km "Überlandstrecke" freigegeben werden - und wann dort die nächste neue Flickschusterei beginnt...


Übrigens hätte diese Baustelle es auch ohne den unbefugten Kurierfahrer in mein Bückeburger Kuriositätenkabinett geschafft.
Zu einer baustellenbedingten Straßensperrung gehört ja auch eine Umleitung samt Ausschilderung, und hier hat man sich mal wieder selbst übertroffen.

Will man aus den nordwestlichen Ortsteilen Bückeburgs ins Stadtzentrum fahren, so muss man mitten in unserm Dorf der abknickenden Vorfahrt folgen,
also dem Kurierfahrer quasi entgegenfahren..

Ungefähr 150 m vor dem Abzweig sieht man die folgende erklärbärmäßige Vorankündigung:
Angehängte Datei  Umleitung_U2.jpg ( 928.5KB ) Anzahl der Downloads: 5

..Draufklicken macht das Bild größer………………………………....….…………© Doc aus Bückeburg (12.08.2024)


Unmittelbar vor dem Abzweig steht jedoch ein Schild, das man auf dem Weg nach Bückeburg offenbar NICHT beachten soll:
Angehängte Datei  Umleitung_U1.jpg ( 1020.6KB ) Anzahl der Downloads: 10

..Draufklicken macht das Bild größer………………………………....….…………© Doc aus Bückeburg (12.08.2024)


Da der Linksabbieger hier offensichtlich ab dem Abzweig gesperrt ist und nach GANZ recht nur ein "landwirtschaftlicher" Feldweg folgt
bleibt einem gar nichts anderes übrig als dem "U1" zu folgen.

Man denkt: "Jetzt ist der Fachkräftemangel schon SO groß, dass man für das Schilder-Vom-Lkw-Werfen auf Leute zurückgreifen muss, die noch nicht mal bis "zwei" zählen können...".

Aber es wird noch bunter:
Nach einem guten Kilometer mündet die Straße T-förmig in eine Querstraße, und davor steht jetzt DIESE Umleitungstafel:
Angehängte Datei  Umleitung_U0.jpg ( 933.67KB ) Anzahl der Downloads: 9

..Draufklicken macht das Bild größer………………………………....….…………© Doc aus Bückeburg (16.08 2024)

Dem ganzen wohnt eine gewisse Logik inne:
"U 2", "U 1", "U 0"


Man ist gespannt auf das nächste Schild und erwartet schon beinahe ein "U minus 1" ,
aber wie enttäuschend: Es kommt noch dreimal "U 2" mit Geradeauspfeil und dann ein Zeichen "Umleitung Ende" mit einem schnöden "U".

Also: 2 - 1 - 0 - 2 - 2 - 2 - 0.
Das kommt mir doch irgendwie wie ein Code vor.
Etwa ein Hinweis für die bevorstehende Landung der Marsianer? blink.gif

Wenn ich darüber nachdenke: think.gif
Irgendwie passt dann doch auch die vermeintliche Irrfahrt des Kurierfahrers ins Bild:
Er war ein von den Marsianern entsandter Kundschafter.

Je längerer ich darüber nachdenke, desto sicherer bin ich, dass das stimmt!

Doc


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Kühltaxi
Beitrag 12.09.2024, 12:08
Beitrag #976


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Bei Remscheid und Wermelskirchen haben sie statt gelben oder blauen Schildern mit U irgendwas einfach das Symbol für temporäre nahräumige Umleitungen auf der Autobahn (den roten Punkt mit Richtungspfeil drunter) für eine Umleitung neben der Autobahn benutzt.


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 12.09.2024, 22:02
Beitrag #977


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Kühltaxi
Beitrag 15.09.2024, 10:57
Beitrag #978


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Ja, aber dann muß man nach den kleinen unauffälligen Schildchen auch noch intensiv suchen. Ich wußte zum Glück den Weg auch so, an der wichtigsten relevanten Abbiegung in Remscheid besteht großes Risiko das zu übersehen. Das letzte Schild war kurz vor Wermelskirchen, dann aber kein roter Punkt durchgestrichen oder mit "Ende" drunter mehr.


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F117
Beitrag 15.09.2024, 22:02
Beitrag #979


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Remscheid und Wermelskirchen liegen in Landkreis Bückeburg???

thread.gif


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 15.09.2024, 22:09
Beitrag #980


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Wenn ich mal so RICHTIG reich werde,
dann sorge ich dafür, dass Bückeburg einen eigenen Landkreis (und somit ein eigenes Auto-Kennzeichen) kriegt.


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 03.01.2025, 14:20
Beitrag #981


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Hier mal wieder eine Kuriosität aus unserer Nachbarstadt jenseits der Landesgrenze:
Angehängte Datei  MI_Angebotsstreifen.jpg ( 1.02MB ) Anzahl der Downloads: 19
..
Draufklicken macht das Bild größer………………………………....….…………© Doc aus Bückeburg (21.09.2024)


Der Hochbord-Weg rechts im Bild ist ein Fußweg, der in beiden Richtungen für Radfahrer freigegeben ist.

Auf die Fahrbahn wurden vor einigen Monaten in beiden Richtungen im Abstand von ca. 50 Metern weiße Fahrräder aufgespritzt.
Nach meiner Interpretation hat man so zwei Fahrrad-Angebotsstreifen von je ca. 3½ Metern Breite geschaffen, die sich in der Mitte berühren.
Von motorisiertem Verker dürfen diese nur benutzt werden, wenn dadurch keine Radfahrer gefährdet werden.

Was hat das für KraftfahrzeugführerInnen für Konsequenzen?

Doc


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dopero
Beitrag 03.01.2025, 14:39
Beitrag #982


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Keine?
Ein Schutzstreifen gehört doch zur Fahrbahn und darf befahren werden, wenn sich dahinter etwas befindet was man auf anderem Weg nicht erreichen kann. Und Abstand beim Überholen muss man sowieso einhalten.
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Mueck
Beitrag 03.01.2025, 16:39
Beitrag #983


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 03.01.2025, 14:20) *
Hier mal wieder eine Kurios\Normal/ität aus unserer Nachbarstadt jenseits der Landesgrenze:
Hab' da mal was korrigiert ... thread.gif

Zitat (Doc aus Bückeburg @ 03.01.2025, 14:20) *
Der Hochbord-Weg rechts im Bild ist ein Fußweg, der in beiden Richtungen für Radfahrer freigegeben ist.
... was man besser bleiben lässt bei der Breit\Schmal/e und Geradh\Winkeligk/eit ...

Zitat (Doc aus Bückeburg @ 03.01.2025, 14:20) *
Auf die Fahrbahn wurden vor einigen Monaten in beiden Richtungen im Abstand von ca. 50 Metern weiße Fahrräder aufgespritzt.
Nach meiner Interpretation hat man so zwei Fahrrad-Angebotsstreifen von je ca. 3½ Metern Breite geschaffen, die sich in der Mitte berühren.
Nö, ist eine Variante von Anteilig genutzter Fahrstreifen/Piktogrammkette/-spur/..., hat m.W.n. und laut WP NOCH keinen Eingang in die Regelwerke gefunden, soll aber in der nächsten ERA drin sein, die ja schon seit Jahren kurz *hüstel* vor der Veröffentlichung steht *seufz*, derweil wird sie aber regional angewendet, bspw. in Rheinstetten und Waghäusel immer/manchmal mit Pfeilen, aber so wie hier als einzelne Piktogramme auch schon in Karlsruhe gesehen. Wird erfolgreich überall dort angewendet, wo Autofahrer zu blöd blind\merkeingeschränkt/ sind, selbst zu merken, dass Radfahrer dort völlig legal auf der Fahrbahn fahren. In Rheinstetten hat man dort, wo auch Tempo 30 ist, die Gehwegfreigabe inzwischen dank Piktogrammen wegen völliger Ungeeignetheit des Bordsteinweges aufheben können.

Wenn Autofahrer das für einen über\endlichausreichend/breiten Schutzstreifen halten und jaaaanz vorsichtig fahren, ist's auch recht ... whistling.gif
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sigggi
Beitrag 03.01.2025, 21:01
Beitrag #984


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Zitat (Mueck @ 03.01.2025, 16:39) *
Nö, ist eine Variante von Anteilig genutzter Fahrstreifen/Piktogrammkette/-spur/..., hat m.W.n. und laut WP NOCH keinen Eingang in die Regelwerke gefunden,

Wenn es noch keine andere Regel dafür in Deutschland gibt, dann ist es so wie Doc geschrieben hat.
Es sind zwei 3,5m breite Fahrrad-Angebotsstreifen.


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Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal.
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m01
Beitrag 03.01.2025, 21:50
Beitrag #985


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Zitat (Mueck @ 03.01.2025, 16:39) *
Wird erfolgreich überall dort angewendet, wo Autofahrer zu blöd blind\merkeingeschränkt/ sind, selbst zu merken, dass Radfahrer dort völlig legal auf der Fahrbahn fahren.

Ob das langfristig so sinnvoll ist? Am Ende entsteht noch der Eindruck, Radfahrer dürften nur dann auf der Fahrbahn fahren, wenn da irgendwo so ein Piktrogramm hingemalt wurde... thread.gif
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sigggi
Beitrag 03.01.2025, 22:24
Beitrag #986


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Dieser Eindruck besteht ja schon seit langem und zwar auf beiden Seiten Rad- und Kraftfahrer.
Weil es eben schon so viele Radverkehrsanlagen gibt.
Dem versucht man zu entgegnen indem man noch mehr Radverkehrsanlagen erfindet - ein Teufelskreis.
Rad fahren und Radfahrer auf einer ganz normalen Strasse, ohne jegliche Radverkehrsanlagen, ist für Viele kaum noch vorstellbar.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 04.01.2025, 06:00
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht


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Söne spitze Steine
Beitrag 04.01.2025, 00:21
Beitrag #987


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Süß, ein Ganzstraßen\pseudo/radweg, analog zum Ganzkörperkondom.

Die StrVB gedenkt auch gleich den Radfahrern mit aufgemalten Ghostbikes.

In Wuppertal hat man das Umleistungssystem perfektioniert: auf eine Hinweistafel, wofür und wohin die Umleitung ist und führt, wird direkt verzichtet, Ebenso auf eine Nummerierung und einen Umleitung-Ende-Hinweis. Wer die U-Schilder dann ignoriert, fährt durch die Fußgängerzone, ansonsten im Kreis, weil er stets da wieder rauskommt, wo er reingefahren ist.


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Schwachzocker
Beitrag 04.01.2025, 22:47
Beitrag #988


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 03.01.2025, 14:20) *
...

Auf die Fahrbahn wurden vor einigen Monaten in beiden Richtungen im Abstand von ca. 50 Metern weiße Fahrräder aufgespritzt.
Nach meiner Interpretation hat man so zwei Fahrrad-Angebotsstreifen von je ca. 3½ Metern Breite geschaffen, die sich in der Mitte berühren.
Von motorisiertem Verker dürfen diese nur benutzt werden, wenn dadurch keine Radfahrer gefährdet werden.

Was hat das für KraftfahrzeugführerInnen für Konsequenzen?

Doc

Der Schutzstreifen darf nur bei Bedarf von anderen Fahrzeugen benutzt werden. Hier könnte es sein, dass ein solcher Bedarf dann und wann besteht. rolleyes.gif

Tja, bisher konnte man Radverkehrsanlagen auch an Pikogrammen erkennen. Damit ist es jetzt vorbei. Wer ein Fahrradpikogramm sieht, darf keinesfalls davon ausgehen, dass er sich auf einer Radverkehrsanlage befindet.
Wenn man das als Schutzstreifen sehen will, wäre dieser ja hochgradig illegal.
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sigggi
Beitrag 05.01.2025, 01:25
Beitrag #989


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Zitat (Schwachzocker @ 04.01.2025, 22:47) *
Wenn man das als Schutzstreifen sehen will, wäre dieser ja hochgradig illegal.

Warum?


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Mueck
Beitrag 05.01.2025, 11:49
Beitrag #990


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Zitat (sigggi @ 05.01.2025, 01:25) *
Warum?
VwV-StVO:
Zitat
Er darf nur innerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von bis zu 50 km/h markiert werden und nur, wenn die Verkehrszusammensetzung eine Mitbenutzung des Schutzstreifens durch den Kraftfahrzeugverkehr nur in seltenen Fällen erfordert
.
Wenn Schmutzstreifen und Gegenrichtungsschmutzstreifen aneinandergrenzen, kann man dessen Mitnutzung NIE vermeiden ... rolleyes.gif
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sigggi
Beitrag 05.01.2025, 12:16
Beitrag #991


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Zitat (Mueck @ 05.01.2025, 11:49) *
Wenn Schmutzstreifen und Gegenrichtungsschmutzstreifen aneinandergrenzen, kann man dessen Mitnutzung NIE vermeiden ... rolleyes.gif

Ist doch aber das Problem für den Kraftfahrzeugverkehr und nicht des Schutzstreifens. think.gif


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Schwachzocker
Beitrag 05.01.2025, 12:17
Beitrag #992


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thumbup.gif

und:

Zitat
Der abzüglich Schutzstreifen verbleibende Fahrbahnteil muss so breit sein, dass sich zwei Personenkraftwagen gefahrlos begegnen können.

Das dürfte hier etwas schwierig werden.

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Mueck
Beitrag 05.01.2025, 12:49
Beitrag #993


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Zitat (sigggi @ 05.01.2025, 12:16) *
Ist doch aber das Problem für den Kraftfahrzeugverkehr und nicht des Schutzstreifens. think.gif
Nein, denn auch Radfahrer, die ja auch ein Fahrzeug führen, dürfen nach strengem Wortlaut den Schmutzstreifen nur bei Bedarf befahren ... whistling.gif
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sigggi
Beitrag 05.01.2025, 13:19
Beitrag #994


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Zitat (Mueck @ 05.01.2025, 12:49) *
[Nein, denn auch Radfahrer, die ja auch ein Fahrzeug führen, dürfen nach strengem Wortlaut den Schmutzstreifen nur bei Bedarf befahren ... whistling.gif

Weiter oben, in deinem Zitat, steht aber Kraftfahrzeugverkehr.

Zitat (Mueck @ 05.01.2025, 11:49) *
VwV-StVO:
Zitat
Er darf nur innerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von bis zu 50 km/h markiert werden und nur, wenn die Verkehrszusammensetzung eine Mitbenutzung des Schutzstreifens durch den Kraftfahrzeugverkehr nur in seltenen Fällen erfordert
.


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Mueck
Beitrag 05.01.2025, 14:22
Beitrag #995


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Bei der 1. Frage, ob die Schutzstreifen, so es welche wären, illegal angeordnet wären, spielt in der Tat nach VV-StVO nur der Kfz-Verkehr eine Rolle. Wären dort Kfz verboten, aber bspw. Pferdfuhrwerke/Kutschen erlaubt, zöge dieses Verbot nicht.

Bei der 2. Frage, welche VT ein Problem damit hätten, wären nach StVO selbst aber alle VT betroffen incl. Radfahrer.
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m01
Beitrag 05.01.2025, 20:03
Beitrag #996


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Zitat (Mueck @ 03.01.2025, 16:39) *
Wenn Autofahrer das für einen über\endlichausreichend/breiten Schutzstreifen halten

Könnte das nicht auch ein baulich getrennter Angebotsradweg sein? thread.gif Oder muss ich als Radfahrer immer kucken, ob es zu meinem Radweg auch eine Mama-Fahrbahn gibt?

Für mich sind solche Piktogramme ein gutes Beispiel gut gemeinter aber kontraproduktiver Regulatorik, weil sie dem Ziel explizit oder implizit eindeutig angeordneter Verkehrswege entgegenwirkt und immer mehr könnte-vielleichts erzeugt. Oder nicht?
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Söne spitze Steine
Beitrag 06.01.2025, 07:59
Beitrag #997


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Zitat (Schwachzocker @ 05.01.2025, 12:17) *
Und:
Zitat
Der abzüglich Schutzstreifen verbleibende Fahrbahnteil muss so breit sein, dass sich zwei Personenkraftwagen gefahrlos begegnen können.

Das heißt übersetzt bei zwei Fahrtrichtungen: 4,50 m (2x2,25 m Mindestmaß) bis 5,00 m Fahrbahnbreite in der Mitte, ohne Schmutzstreifen. Ich meine irgendwo mal 5,00 m gelesen zu haben.


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 08.01.2025, 11:38
Beitrag #998


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Ich kenne jede Menge Straßen, bei denen eine Pkw-Begegnung ohne Ausweichen zumindest EINES Pkw auf den Schutzstreifen nicht möglich ist.
Gilt dann der Schutzstreifen trotzdem? think.gif

Doc


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mir
Beitrag 08.01.2025, 16:54
Beitrag #999


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Ja, aber er ist rechtswidrig. Es müsste halt jemand dagegen klagen.


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sigggi
Beitrag 08.01.2025, 21:09
Beitrag #1000


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Zitat (mir @ 08.01.2025, 16:54) *
Ja, aber er ist rechtswidrig.

Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal.


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