... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> Fahrerflucht - kommt die Polizei nach Hause ???
Gast_Mirko_*
Beitrag 15.10.2003, 10:50
Beitrag #1





Guests






    
 
Hallo,

ich hatte gestern einen "Zusammenstoss" mit einem anderen PKW, d.h. ich bin einmal kurz mit meinem Spiegel gegen das andere auto getitscht, da es beim Halten die Fahrbahn verengte.

Dann bin ich in lauter Panik weitergefahren und habe nicht angehalten (Der Fahrer sass in seinem Fahrzeug).

Gilt das schon als Fahrerflucht, auch wenn kein Schaden am Fahrzeug entstanden ist( an meinem Spiegel sind keine Schrammen oder Lackreste - denke also nicht das an dem anderen Fahrzeug etwas ist) ?

Wie lange dauert es bis man benachrichtigt wird, das man angezeigt wurde (ich denke der Fahrer hat sich mein Kennzeichen gemerkt -ich sitze seitdem auf Kohlen und warte schon auf die Polizei). Kommt die Polizei bei sowas zu einem nach Hause oder bekommt man Post dazu?

Und was kann alles an Strafe auf mich zukommen, bin 18 Jahre alt und habe den Schein seit Juni ??

MFG
Mirko
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Franticek
Beitrag 15.10.2003, 11:47
Beitrag #2


Mitglied
*******

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 3792
Beigetreten: 15.09.2003
Wohnort: Mörfelden-Walldorf (Rhein-Main)
Mitglieds-Nr.: 40



Wenn du zuhause sitzt und zitterst, dann ist es sowieso am besten, selbst zur Polizei zu gehen und das zu melden. Es IST Unfallflucht. Wenn du jedoch in der ersten Panik wegfaehrst, dich dann aber innerhalb von 24 Std selbst stellst, dann wird das in der Regel nicht mehr verfolgt. Wenn du wartest, bis die Polizei kommt, dann allerdings wirst du schon mit sehr ernsthaften Konsequenzen rechnen muessen, denn Unfallflucht ist keine Ordnungswidrigkeit mehr sondern eine Straftat.

Du wirst dann aber in jedem Fall den Spiegel des anderen zahlen muessen, wenn dort etwas kaputtgegangen ist, denke ich.


--------------------
Der Individualverkehr ist deshalb so gefährlich, weil viele Autofahrer nach ihren eigenen Regeln daran teilnehmen.
(Werner Mitsch, dt. Aphoristiker)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Andreas
Beitrag 15.10.2003, 12:02
Beitrag #3


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 26749
Beigetreten: 13.09.2003
Wohnort: Franken
Mitglieds-Nr.: 12



Zitat
dich dann aber innerhalb von 24 Std selbst stellst, dann wird das in der Regel nicht mehr verfolgt.


Das dürfte in diesem Fall aber nicht zum tragen kommen.

§ 142 Abs. 4 StGB:


Das Gericht mildert in den Fällen der Absätze 1 und 2 die Strafe (§ 49 Abs. 1) oder kann von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht (Absatz 3).


--------------------
Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
>>UNICEF - Running for Children<<
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Mirko_*
Beitrag 15.10.2003, 12:10
Beitrag #4





Guests






Zitat
außerhalb des fließenden Verkehrs


Wie soll ich das verstehen ? Auf der Straße waren nur der und ich.


Zitat
Du wirst dann aber in jedem Fall den Spiegel des anderen zahlen muessen, wenn dort etwas kaputtgegangen ist, denke ich.


Du hast da was falsch verstanden, ich bin mit meinem Spiegel kurz gegen das andere Auto getickt (VW Bulli), denke also nicht, das da etwas beschädigt habe.

Ich weiss das Nummernschild des anderen nicht, soll ich einfach sagen bei der Polizei, ich hab nen roten Bulli angetitscht, oder wie ???

Wie lange dauert es denn bis die Polizei bei einem vor der Tür steht ? Noch am selben Tag an dem die Anzeige geschrieben wurde, oder auch erst Tage später ??
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Uwe W
Beitrag 15.10.2003, 12:25
Beitrag #5


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 21407
Beigetreten: 24.09.2003
Mitglieds-Nr.: 175



Bei Unfallflucht kommt die Polizei in der Regel schnell, damit keine Spuren verwischt werden können.
Die Frage ist, wie groß der Schaden am anderen Spiegel überhaupt war. Ich hatte selbst mal eine unliebsame Begegnung, wo die Polizei den Unfall aufnehmen sollte. Es gelang der Polizei aber, den Spiegel des "Gegners" wieder einzurenken, so dass der Gegner keinen Schaden hatte. Darüber war ich dann so froh, dass ich meinen eigenen kaputten Spiegel selber bezahlt habe.

Ansonsten ist Unfallflucht ein Straftatbestand, d.h. damit sollte man nicht spaßen, und wenn es zu einer Verurteilung kommt, dann ist das auch ein A-Vergehen (Probezeitverlängerung und Nachschulung) und mit 7 Punkten verbunden. Bei größeren Unfallschäden droht sogar der Entzug der Fahrerlaubnis nach § 69 Strafgesetzbuch:
Zitat
...des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142), obwohl der Täter weiß
    oder wissen kann, daß bei dem Unfall ein Mensch getötet oder nicht
    unerheblich verletzt worden oder an fremden Sachen bedeutender Schaden
    entstanden ist ...

@Andreas: Ob es sich um einen Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs gehandelt hat, scheint mir nicht eindeutig geklärt zu sein, da Mirko ja schreibt, der andere hätte gehalten. Auch beim Absehen von Strafe gibt es übrigens noch 5 Punkte und es handelt sich immer noch um ein A-Vergehen.

Ich halte es für durchaus möglich, dass ein Strafverfahren gegen eine Geldbuße eingestellt wird (§153a), wenn der Unfallbeteiligte sich freiwillig stellt und der Schaden gering ist, was man z.B. bei einem kaputten Spiegel annehmen sollte. Eine solche Geldbuße hätte weder Auswirkungen auf die Probezeit noch wäre sie mit Punkten in Flensburg verbunden.


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Andreas
Beitrag 15.10.2003, 12:32
Beitrag #6


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 26749
Beigetreten: 13.09.2003
Wohnort: Franken
Mitglieds-Nr.: 12



Nach nochmaligem durchlesen bin ich mir auch nicht mehr sicher, ob dieser Unfall dem fließenden oder dem ruhenden Verkehr zuzurechnen ist. huh.gif


--------------------
Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
>>UNICEF - Running for Children<<
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Uwe
Beitrag 15.10.2003, 12:36
Beitrag #7


Mitglied
*******

Gruppe: Banned
Beiträge: 6580
Beigetreten: 13.09.2003
Wohnort: Rhein-Main-Gebiet
Mitglieds-Nr.: 15



Kommt auf die Dringlichkeit der Straftat an. Bei Personenschaden sind sie sicherlich schneller als bei einem zerkratztem Spiegel.

Man begeht Fahrerflucht, wenn ein Schaden eingetreten ist und Du das Unfallereignis festgestellt hast. Wenn Dein Spiegel keinen Schaden hat, heisst das noch lange nicht, dass der andere auch nicht kaputt gegangen ist.

Eine nachvollziehbare Variante wäre die, dass Du eine eventuelle Berührung der Fahrzeugteile nicht bemerkt hast. Hat Dein Spiegel keinen Schaden, ist das durchaus glaubhaft.

Ich würde in so einer Situation erst mal abwarten und Tee trinken. Sollte gegen Dich ermittelt werden (Anhörungsbogen: Ihnen wird zur Last gelegt...), würde ich aber dann erst einen Anwalt einschalten. Es handelt sich dabei um eine Straftat!

Gruß Uwe


--------------------
Mit etwas Geschick kann man aus den Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, eine Treppe bauen.
Schau doch endlich nach, was sich hinter diesem Logo verbirgt -> klick:
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Mirko_*
Beitrag 15.10.2003, 15:22
Beitrag #8





Guests






Gut, ich werde wohl erstmal abwarten was passiert.

Mein Spiegel ist nicht beschädigt, und nur um Missverständnisse zu vermeiden, ich habe dem anderen nicht den Spiegel abgefahren, ich bin mit meinem Spiegel gegen seine Karosse geraten.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Ellen Ripley
Beitrag 15.10.2003, 16:01
Beitrag #9


Mitglied
***

Gruppe: Members
Beiträge: 63
Beigetreten: 15.09.2003
Wohnort: Hamburg
Mitglieds-Nr.: 47



Keine Schäden am eigenen Fahrzeug zu haben, heisst noch lange nicht, das das andere Fahrzeug nicht beschädigt ist. Mir wurden dieses Jahr schon 3 Spiegel abgefahren und immer lagen nur meine Trümmer auf der Strasse. Bezahlten durfte ich natürlich auch alles selbst, weil Fahrerflucht ja heute schon zum Normalfall zählt. mad.gif


--------------------
Vive tu vida a tu manera (Lebe Dein Leben auf Deine Art)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
cheffe
Beitrag 15.10.2003, 16:33
Beitrag #10


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5139
Beigetreten: 15.09.2003
Wohnort: München
Mitglieds-Nr.: 45



@Mirko

Wenn Dein Spiegel noch intakt ist, heißt das noch lange nicht, daß dies auch für den Spiegel des Unfallgegners zutrifft.

Wenn Deinem Unfallgegner kein Schaden entstanden ist, wird er auch keine Anzeige wegen Unfallflucht stellen. Dann hast Du nichts zu befürchten.

Falls Du einen Schaden verursacht hast, hast Du dich mit Deinem anschließenden Verhalten definitiv der Unfallflucht schuldig gemacht - egal ob Du jetzt noch zur Polizei fährst oder nicht. Aber - tust Du dies bevor die Polizei deswegen bei Dir auftaucht, hast Du im Falle einer Strafanzeige mit Sicherheit bessere Karten hinsichtlich Einstellung des Verfahrens.

Denk darüber nach.


--------------------
Leben und leben lassen....

Ich weiß, daß ich nichts weiß. (Sokrates)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Stefan84_*
Beitrag 18.10.2003, 16:43
Beitrag #11





Guests






Unfallflucht ist schon gut haret....
Ich hab n bekannten, der Hat 2 monate fahrverbot und Sozialstunden gekriecht, weil er einen Kratzer beim ausparken gemacht hat und (ohne den schaden zu merken) weitergefahren ist.
Ich hatte bei meinem unfall auch unfallflucht zur anklage, konnte aber den punkt flucht zum glück wiederlegen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 27.04.2024 - 02:55