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> Neue StVO - alte Verkehrszeichen ungültig?
mir
Beitrag 27.03.2010, 10:56
Beitrag #844


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Wie soll sie das machen, wenn sie kein Kataster hat? rolleyes.gif


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ukr
Beitrag 27.03.2010, 11:25
Beitrag #845


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Das ist ja das Problem. Die Behörden haben keinen Überblick, was sie wo überhaupt beschildert haben und das im Jahr 2010.

Egal wie man zu der Tiefensee-StVO steht - der Schilderwald muss gelichtet werden. Von alleine machen das die Behörden aber nicht, denn Verkehrszeichen sind auch prima Ruhekissen für andere Versäumnisse, wie z.B. erforderliche bauliche Lösungen.

Nehmen wir nur mal das alte Zeichen 274 - das ist bereits seit 10 Jahren ungültig - also mit vorangegangener 10 jähriger Übergangsfrist und trotzdem stehen die Dinger noch in der Landschaft herum. Oder Lichtzeichenanlagen mit roten und gelben Pfeilen - seit 2005 ungültig und dennoch massenhaft in Betrieb.

Und jetzt, nachdem man sich nachweislich mehr als 18 Jahre nicht um die Schilder gekümmert hat (einige stammen aus den 60er Jahren) fordert man weitere Fristen? Die Bundesrat Drucksache, die wir hier bereits vor einem Jahr diskutiert haben ist unbemerkt geblieben. Die nachfolgenden Änderungen - unbemerkt.
Dann die Novelle - "ja es gibt da einige neue Schilder und die Schneeflocke dürfen wir nicht mehr verwenden" - schlecht informiert.

Und jetzt, sieben Monate danach, stellt man dank der Medien fest, daß die alten Schilder ungültig sind, was für eine Überraschung. ranting.gif

Der eine Beitrag bringt es auf den Punkt: Man hat schlichtweg gepennt!
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oscar_the_grouch
Beitrag 27.03.2010, 12:10
Beitrag #846


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in dem die Ordungsamtsmitarbeiter und Herren/Damen in Grün, die Augen offen halten beim tgl. Dienst.
Was ich an alten Schildern tgl sehe, seit dem ich bewusst darauf achte, ist enorm.
Und die o.g. koennen das dann ganz einfach weiterleiten.
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Schattenfell
Beitrag 27.03.2010, 12:14
Beitrag #847


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Zitat (ukr @ 27.03.2010, 11:25) *
Oder Lichtzeichenanlagen mit roten und gelben Pfeilen - seit 2005 ungültig und dennoch massenhaft in Betrieb.


Aber die Dinger gehören ja auch zu jenen Zeichen, die trotz Ungültigkeit noch weiterhin beachtet werden müssten — ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendein Richter dort keinen Rotlichtverstoß erkennen würde, schon gar nicht, wenn es zu einem Unfall gekommen sein sollte.
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ukr
Beitrag 27.03.2010, 12:26
Beitrag #848


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Warum wird es denn dann überhaupt geändert?
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Schattenfell
Beitrag 27.03.2010, 12:29
Beitrag #849


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Zitat (ukr @ 27.03.2010, 12:26) *
Warum wird es denn dann überhaupt geändert?


Da vermute ich den Drang nach einer Vereinheitlichung. Hier in Wedel hängen auch noch einige rote und gelbe Pfeile herum und ich habe mich in den ersten Wochen jedes Mal gefragt, was dort neben der grünen Vollampel noch für ein komisches Zeug hängt, weil das gerade in der Dunkelheit und aus der Ferne relativ schlecht zu erkennen ist.
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Heinz Wäscher
Beitrag 27.03.2010, 12:36
Beitrag #850


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Zitat
Rheinische Post
Klarheit schaffen könnte eine neue Übergangsregelung, nach der die alten Schilder wie bisher nur ausgetauscht werden müssen, wenn sie beschädigt sind. Dass diese Klärung bald erfolgt, ist unwahrscheinlich. Im Bundesverkehrsministerium hieß es gestern erneut, eine neue Übergangslösung "steht derzeit nicht an".


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ukr
Beitrag 27.03.2010, 14:56
Beitrag #851


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Zitat
nach der die alten Schilder wie bisher nur ausgetauscht werden müssen, wenn sie beschädigt sind.

Genau, daß hat ja die letzten Jahre so gut funktioniert. shutup.gif
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Schattenfell
Beitrag 27.03.2010, 15:25
Beitrag #852


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Zitat (ukr @ 27.03.2010, 14:56) *
Genau, daß hat ja die letzten Jahre so gut funktioniert. shutup.gif


Sowas wie diesen Keks meinst du? Der ist sogar noch mit echter erhabener Prägung.

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mir
Beitrag 27.03.2010, 16:28
Beitrag #853


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PacMan was here (mampf mampf)

Das Problem mit Uralt-Schildern und auch mit falscher Beschilderung (insbesondere in Baustellen) ist das fehlende Bewußtsein, was man damit rechtlich eigentlich anrichtet. Der normale Kommentar, wenn man jemanden behördliches drauf anspricht: Na und, versteht doch jeder, jeder hält sich dran, und der Verkehr klappt. Was bin ich auch für ein Korinthenkacker! rolleyes.gif

Diese Einstellung wäre an und für sich gar nicht so schlecht, wenn die Rechtsprechung das genauso sähe (also auch beim Rotlichtverstoß nachts um 3 nach umsichtiger Vergewisserung, daß nichts kommt). Das tut die Rechtsprechung aber nicht, sie klammert sich formal an die Anordnungen der Zeichen. Dafür fehlt aber eigentlich die Umsicht bei den anordnenden Behörden. Und gelegentlich auch die Perspektive des VT, der manchen Anordnungen ratlos gegenübersteht (berüchtigt: Z314 mit drei Zz)

Aber den Schilderwald dadurch ausrotten wollen, daß man neue Zeichen verordnet, ist doch eigentlich von vorneherein ein Krampf. Die schlechten Beschilderungen werden durch vielerlei Ursachen ausgelöst: Finanznot, Personalknappheit, komplizierte Verkehrsführungen in überbelasteten Innenstädten. widersprüchliche Zielsetzungen (die moderne Innenstadt soll ja autogerecht sein, aber auch für Radfahrer toll, jeder soll seinen Parkplatz finden. die Anwohner wollen keinen Lärm). Die Städte werden jetzt einfach mechanisch Schild um Schild austauschen, für was anderes bleibt gar keine Zeit mehr, und den Überblick hat eh keiner. Für ein Verkehrsschildkataster müßte Zeit und Personal da sein.

Tja, schlanker Staat eben.


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ukr
Beitrag 27.03.2010, 17:57
Beitrag #854


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Zitat (Schattenfell @ 27.03.2010, 15:25) *
Sowas wie diesen Keks meinst du? Der ist sogar noch mit echter erhabener Prägung.

Genau sowas. Man nimmt die Sache halt ernst.
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petichen
Beitrag 27.03.2010, 20:03
Beitrag #855


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Zitat
sowas wie diesen Keks meinst du? Der ist sogar noch mit echter erhabener Prägung.


Hamburg, oder? Da hab ich schon einige dieser uralt-emaile-Verkehrszeichen gesehen.
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ukr
Beitrag 27.03.2010, 21:43
Beitrag #856


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Geht doch:

http://www.ngz-online.de/neuss/nachrichten...aid_837491.html
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Enrico
Beitrag 27.03.2010, 22:21
Beitrag #857


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Welcher VP-Nick versteckt sich denn hinter Herrn Jurczyk whistling.gif laugh2.gif


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ukr
Beitrag 27.03.2010, 22:31
Beitrag #858


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Ich finde es jedenfalls gut, daß man auch mal auf solche Meinungen trifft.
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Heinz Wäscher
Beitrag 27.03.2010, 22:37
Beitrag #859


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Nanu, sogar die F.A.Z. hatte am Samstag mal ein Bild auf ihrer Titelseite whistling.gif


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Schattenfell
Beitrag 28.03.2010, 22:03
Beitrag #860


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Zitat (petichen @ 27.03.2010, 21:03) *
Hamburg, oder? Da hab ich schon einige dieser uralt-emaile-Verkehrszeichen gesehen.


Sag nicht sowas — da steht mir ja noch einiges bevor bei meinen sommerlichen Ortskontrollgängen blink.gif
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MisterOJ
Beitrag 29.03.2010, 09:40
Beitrag #861


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Zitat (Schattenfell @ 28.03.2010, 22:03) *
Zitat (petichen @ 27.03.2010, 21:03) *
Hamburg, oder? Da hab ich schon einige dieser uralt-emaile-Verkehrszeichen gesehen.


Sag nicht sowas


Nein wir doch nicht!!!!!

Hier bei uns in HH gibt´s nur aktuelle und gültige Verkehrszeichen!!! whistling.gif


OJ wavey.gif


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Schattenfell
Beitrag 29.03.2010, 18:14
Beitrag #862


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Zitat (MisterOJ @ 29.03.2010, 10:40) *
Hier bei uns in HH gibt´s nur aktuelle und gültige Verkehrszeichen!!! whistling.gif


Schon die B431 zwischen Wedel und der A7 ist ein Graus laugh2.gif
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mir
Beitrag 29.03.2010, 19:05
Beitrag #863


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Hihi ... hier in Erlangen haben sie bemerkt, daß sie Geld sparen können, wenn sie bei Radwegen die Benutzungspflicht abschaffen, und zur Zeit haben alle Ämter Sparvorgaben yahoo.gif


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ukr
Beitrag 29.03.2010, 21:02
Beitrag #864


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http://www.hersfelder-zeitung.de/nachricht...ald-695652.html
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mir
Beitrag 29.03.2010, 21:20
Beitrag #865


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Was redet der von einer Übergangszeit bis Ende März? blink.gif


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ukr
Beitrag 29.03.2010, 21:25
Beitrag #866


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Das ist offenbar die Frist zum Austausch in Hessen. Irgend ein Schreiben muß es dazu geben. think.gif
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MisterOJ
Beitrag 29.03.2010, 21:49
Beitrag #867


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Zitat (Schattenfell @ 29.03.2010, 18:14) *
Zitat (MisterOJ @ 29.03.2010, 10:40) *
Hier bei uns in HH gibt´s nur aktuelle und gültige Verkehrszeichen!!! whistling.gif


Schon die B431 zwischen Wedel und der A7 ist ein Graus laugh2.gif


Hast du denn nicht meinen whistling.gif gesehen???


OJ think.gif


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Heinz Wäscher
Beitrag 29.03.2010, 21:56
Beitrag #868


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Bei mir im Dorf ist der hiesige Ordnungsamtleiter laut Tagespresse der Meinung, dass "Verkehrszeichen, die einmal zu den damaligen Rechtsvorschriften gültig waren es immer noch sind und nicht ungültig werden können".

Außerdem ist er sich sicher, dass die Richter beim zuständigen Amtsgericht das genauso sehen.


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MisterOJ
Beitrag 29.03.2010, 21:58
Beitrag #869


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Zitat (mir @ 29.03.2010, 19:05) *
Hihi ... hier in Erlangen haben sie bemerkt, daß sie Geld sparen können, wenn sie bei Radwegen die Benutzungspflicht abschaffen, und zur Zeit haben alle Ämter Sparvorgaben yahoo.gif


blaue Lolli´s abschrauben??


OJ


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kimchi
Beitrag 29.03.2010, 21:59
Beitrag #870


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Zitat (Heinz Wäscher @ 29.03.2010, 22:56) *
Bei mir im Dorf ist der hiesige Ordnungsamtleiter laut Tagespresse der Meinung, dass "Verkehrszeichen, die einmal zu den damaligen Rechtsvorschriften gültig waren es immer noch sind und nicht ungültig werden können".
Wozu gibt es dann Übergangsvorschriften? think.gif


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oscar_the_grouch
Beitrag 29.03.2010, 22:44
Beitrag #871


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klar kann er und seine Amtsgerichte diese Meinung vertreten.... wenn sie soviel (Steuer) geld haben um in den anderen Instanzen zu verlieren, bitte doch.
Es gelten ja auch noch die Schilder und Verordnungen aus der seeligen DDR. Wurden ja nach damaligen Rechtsvorschriften verabschiedet.... rolleyes.gif
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ukr
Beitrag 30.03.2010, 06:42
Beitrag #872


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Zitat (kimchi @ 29.03.2010, 22:59) *
Wozu gibt es dann Übergangsvorschriften? think.gif

So ist es. Dann hätte man sich den Absatz 9 damals auch sparen können.

http://www.ln-online.de/regional/2762631

Zitat
Im Internet kursieren bereits Foren, in denen Bürger den Nutzen der Berliner Verordnungslücke diskutieren.

Interessant book.gif

Zitat
Ein Schild kostet zwischen 400 und 500 Euro.

Irgendwie werden die Schilder immer teuerer. Mal sehen, wann wir bei der 1000 Euro Marke ankommen.
Die Preise, die mir geläufig sind, liegen jedenfalls deutlich unter 100 Euro - bezogen auf 0815-Schilder wie Ronden, Quadrate und Dreiecke.
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granny
Beitrag 30.03.2010, 07:58
Beitrag #873


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Zitat (ukr @ 30.03.2010, 06:42) *
http://www.ln-online.de/regional/2762631
Zitat

Der ADAC Schleswig-Holstein mahnt Autofahrer dennoch zur Vorsicht bei Missachtung alter Zeichen. „Als Verwaltungsakt behält das Verkehrsschild seine Gültigkeit. Wer zum Beispiel im absoluten Halteverbot parkt, darf abgeschleppt werden und muss dafür auch bezahlen“, erläutert ADAC- Sprecher Ulf Evert. Ein Bußgeld müsse er allerdings nicht entrichten.

Entweder man darf kostenpflichtig abschleppen, weil ordnungswidrig gehalten wurde. Dann ist auch das Bußgeld fällig. Oder es bestand keine Ordnungswidrigkeit; dann darf aber auch nicht abgeschleppt werden. Seht ihr das anders?
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Mitleser
Beitrag 30.03.2010, 09:01
Beitrag #874


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Ich stimme Dir weitestgehend zu.
Gleichzeitig bin ich aber der Meinung, dass in solchen Situationen uU abgeschleppt werden darf (zBsp bei nicht hinnehmbarer Behinderung), dies aber mangels ordnungswidrigem Verhalten nicht in Rechnung gestellt werden kann. Vielmehr ist ein Schadenersatzanspruch (Taxikosten, verpasster Termin, Telefonkosten, ...) gegen den Abschleppveranlasser denkbar.


Zum Verwaltungsakt:
In erster Linie besteht ja eine Papierlage, welche einen Verwaltungsakt in Form einer Allgemeinverfügung darstellt. Die Behörde hat sich anschließend dazu "entschlossen" diesen Verwaltungsakt per Verkehrszeichen bekanntzugeben. Die Bekanntgabe erfolgte nicht einmalig, sondern fortwährend.
Seit dem 01.09.2009 steht da aber kein gültiges Verkehrszeichen, sondern nur ein Schild. Überspitzt gesagt: es wird daher nur darauf hingewiesen, wie an dieser Stelle die Regelung bis 31.08.2009 war.
Die Behörde hat daher -entgegen der bisherigen langjährigen Übung- mehrmonatig auf die Bekanntgabe der Allgemeinverfügung verzichtet. Man könnte durchaus argumentieren, dass dies eine "Erledigung in anderer Weise" iSd § 43 Abs. 2 VwVfG darstellt.



P.S.: Bei mir in der Gegend hat die Presse auch eine alte Übergangsfrist bis 2019 gefunden, welche auf Grund eines handwerklichen Fehlers nicht mit in die letzte Änderung der StVO übernommen wurde. rofl1.gif
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ukr
Beitrag 31.03.2010, 00:44
Beitrag #875


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Update:

http://rsa-95.de/Schilder2010.htm

Ist noch druckfrisch - Fehler bitte melden laugh2.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 31.03.2010, 01:45
Beitrag #876


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WUNDERBAR ! DANKE ukr!
Einfach, prägnant und logisch formuliert .

Tolle Arbeit.
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mir
Beitrag 31.03.2010, 07:39
Beitrag #877


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Im letzten Absicht, "Die alten Schilder sind dennoch verbindlich", könnte man einen Hinweis ergänzen, daß es eine Fortgeltung über § 1 gilt; man muß damit rechnen, daß andere VT die Ungültigkeit der Regelung nicht erkennen. Ich denke da z.B. an für Radfahrer geöffnete Einbahnstraßen. Eine prägnante Formulierung springt mich jetzt aber auch nicht an smile.gif

Aber insgesamt: toll gemacht thumbup.gif


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Kuli
Beitrag 31.03.2010, 08:48
Beitrag #878


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Richtet sich die Seite an Presse, Behörden oder Bürger?
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ukr
Beitrag 31.03.2010, 08:52
Beitrag #879


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Zitat (Kuli @ 31.03.2010, 09:48) *
Richtet sich die Seite an Presse, Behörden oder Bürger?

Ist eigentlich egal.
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Wattestäbchen
Beitrag 31.03.2010, 12:48
Beitrag #880


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@ukr:
In den Abschnitten "Zeichen 123 - Arbeiter mit Mütze - schon 18 Jahre unzulässig" und "Und auch das gibt es: ungültige Ampeln" hast du "unzulässig seit" und "ungültig seit" verwendet. Hat das unterschiedliche Bedeutungen oder ist das nur ein Stilmittel.


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MisterOJ
Beitrag 31.03.2010, 14:20
Beitrag #881


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Zitat (ukr @ 31.03.2010, 00:44) *
Update:

http://rsa-95.de/Schilder2010.htm

Ist noch druckfrisch - Fehler bitte melden laugh2.gif


Keine gefunden!!! wavey.gif

--> großes Lob für deine großartige Arbeit!!!!!!!!!!!

Das VP sollte dir mal nen Orden oder eine Aufmerksamkeit spendieren...


OJ


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MisterOJ
Beitrag 31.03.2010, 14:47
Beitrag #882


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Zitat (Wattestäbchen @ 31.03.2010, 12:48) *
@ukr:
In den Abschnitten "Zeichen 123 - Arbeiter mit Mütze - schon 18 Jahre unzulässig" und "Und auch das gibt es: ungültige Ampeln" hast du "unzulässig seit" und "ungültig seit" verwendet. Hat das unterschiedliche Bedeutungen oder ist das nur ein Stilmittel.


typische Wattestäbchenfrage... thread.gif


OJ


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tessarakt
Beitrag 31.03.2010, 15:04
Beitrag #883


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Nö. Die Rechtmäßigkeit eines VA hat mit seiner Gültigkeit wenig zu tun.
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ukr
Beitrag 31.03.2010, 16:09
Beitrag #884


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Zitat (Wattestäbchen @ 31.03.2010, 13:48) *
@ukr:
In den Abschnitten "Zeichen 123 - Arbeiter mit Mütze - schon 18 Jahre unzulässig" und "Und auch das gibt es: ungültige Ampeln" hast du "unzulässig seit" und "ungültig seit" verwendet. Hat das unterschiedliche Bedeutungen oder ist das nur ein Stilmittel.

Ungültig ist es seit 1.9.2009, allerdings war die Anwendung bereits seit 1992 nicht zulässig, trotz "gültigem" Schild.
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derDirk
Beitrag 02.04.2010, 01:17
Beitrag #885


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wavey.gif
ich hab mir nicht alle Seiten vollständig durchgelesen, bitte um Nachsicht. einem Problem konnte ich bislang nicht auf die Schliche kommen. VZ266 hieß nach der Version vor Sep.2009 "...gilt auch für Züge". dieser Zusatz ist in der aktuellen Version nicht mehr zu lesen. habt ihr da schon relevante Äußerungen zu? Dirk


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derDIRK
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 02.04.2010, 01:26
Beitrag #886





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Vielleicht hilft dir das hier weiter. Abschließend geklärt wurde die Frage aber bis jetzt wohl nicht.
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derDirk
Beitrag 02.04.2010, 01:36
Beitrag #887


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jep...
*knix*


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Heinz Wäscher
Beitrag 02.04.2010, 12:24
Beitrag #888


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Da war ich doch letzte Woche bei Bekannten zu Besuch und dann sowas (ich habe das Bild extra nicht am 1. April eingestellt). Zeichen 220 steht übrigens nirgendwo whistling.gif


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mir
Beitrag 02.04.2010, 13:07
Beitrag #889


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Da das oberste Schild gar keins ist, wird auch das 3-Schilder-Limit eingehalten. rolleyes.gif


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Kuli
Beitrag 02.04.2010, 13:17
Beitrag #890


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gelöscht
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oscar_the_grouch
Beitrag 02.04.2010, 13:43
Beitrag #891


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moment moment, ist das alte Einbahnstrschild nich übergangsfristig noch gültig ? War das nicht eins der "neueren" ungültigen ?
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Kuli
Beitrag 02.04.2010, 13:44
Beitrag #892


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Zitat (oscar_the_grouch @ 02.04.2010, 14:43) *
moment moment, ist das alte Einbahnstrschild nich übergangsfristig noch gültig ? War das nicht eins der "neueren" ungültigen ?
no.gif
Nur das mit dem Iso-Pfeil ist gültig
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oscar_the_grouch
Beitrag 02.04.2010, 14:04
Beitrag #893


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ah ja, ich übersah blushing.gif

auf Wunsch eines einzelnen Allwissenden VP Mitglieds notworthy.gif

Hier der Rat eines Experten
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