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> Neue StVO - alte Verkehrszeichen ungültig?
ukr
Beitrag 29.11.2009, 13:56
Beitrag #551


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 29.11.2009, 13:40) *
Ich vermute mal, sowas ähnliches ist der Tippse passiert - und keiner hat' gemerkt...

So einfach ist das auch nicht, die Streichung war geplant:

Zitat (Änderungsverordnung)
28. § 53 wird wie folgt geändert:
a) Die Absätze 3 bis 16 werden gestrichen.


Zitat (Begründung)
Zu Buchst. a) (§ 53 Abs. 3 bis 16 StVO)
Rechtsbereinigung
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Bonsai-Brummi
Beitrag 29.11.2009, 14:08
Beitrag #552


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Zitat (ukr @ 29.11.2009, 13:27) *
Der gesunde Menschenverstand ist die eine Seite, Regeln bzw. Gesetze sind die Andere.


Richtig - und im Konfliktfall (beginnend beim "Knöllchen" aka Konflikt mit der Obrigkeit!) zählen ausschließlich letztere smartass.gif

Und werden ja auch sonst gerne mal - gar unter expliziter gMv-Verweigerung - auf Punkt und Komma eingefordert; Grund genug eigentlich, die ebenso genau zu nehmen, wenn's zum eigenen Vorteil und/oder zum Nachteil der Fordernden gereicht; beileibe nicht nur im Umgang mit der Obrigkeit... thread.gif

lg
c.s.
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Haberlon
Beitrag 29.11.2009, 15:07
Beitrag #553


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 29.11.2009, 01:25) *
Zitat (durban @ 29.11.2009, 00:49) *
... VZ 380 schreibt ja keine erneute Höchstgeschwindigkeit vor! unsure.gif

Nee, aber eine RICHTgeschwindigkeit.

Es kann ja wohl nicht sein, dass man - auf Grund einer vorangegangenen Langsamfahrstelle - weiterhin 80 fahren muss, aber gleichzeitig eine höhere Geschwindigkeit "empfohlen" bekommt.


Mag sein, daß es nicht sein kann ... Aber ist das irgendwie belegt? think.gif
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 29.11.2009, 15:35
Beitrag #554


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Zitat (Haberlon @ 29.11.2009, 15:07) *
... Mag sein, daß es nicht sein kann ... Aber ist das irgendwie belegt? think.gif

Ist es denn irgendwie belegt, dass Du 70 km/h fahren darfst, wenn auf eine "50"-Beschränkung ein "70"-Schild folgt? think.gif



Aber mal was anderes zum selben Thema:
Bislang gab es im bundesdeutschen Schilderwald eine friedliche Koexistenz zwischen Herz- und ISO-Pfeilen, Fahrrädern mit und ohne Pedalen sowie großen und kleinen Zahlen in 274er Zeichen. Mir ist bisher nicht zu Ohren gekommen, dass es durch diese unterschiedlichen Zeichen zu Unfällen gekommen wäre.

Natürlich ist klar, dass seit einiger Zeit nur noch Zeichen mit den NEUEN Symbolen aufgestellt werden dürfen, aber warum sollte man bereits VORHANDENE Zeichen ersetzen, wenn sie noch völlig intakt sind?

In meinen Augen ist das nur eine gigantische Steuerverschwendung!

Oder ist das etwa ein Konjunkturprogramm für Schilderhersteller? Anders herum gefragt? WER hat WEM WIEVIEL dafür bezahlt, dass in der Neufassung der StVO der entsprechende Passus über die Gültigkeit der alten Schilder weggefallen ist? think.gif

Doc


--------------------
Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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ukr
Beitrag 29.11.2009, 16:31
Beitrag #555


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 29.11.2009, 15:35) *
Natürlich ist klar, dass seit einiger Zeit nur noch Zeichen mit den NEUEN Symbolen aufgestellt werden dürfen
...inzwischen 17 Jahre

Zitat
aber warum sollte man bereits VORHANDENE Zeichen ersetzen, wenn sie noch völlig intakt sind?
Intakt ist in diesem Fall natürlich rein subjektiv. Hast du dir die von mir verlinkten Seiten durchgelesen? book.gif

Zitat
In meinen Augen ist das nur eine gigantische Steuerverschwendung!

Schilder haben in der Regel eine Lebensdauer von 10 Jahren - zumindest ist das der übliche Nutzungszeitraum. (Daraus ergeben sich übrigens auch die 10 Jahre Übergangsfrist für die aktuell gestrichenen Zeichen). Würde man bei vielen der alten Schilder eine Retroreflexionsmessung durchführen (Nachtsichtbarkeit) wären die Ergebnisse verheerend. Ein Austausch ist also nicht erst dann erforderlich, wenn die Farben sichtbar verblasst sind, sondern kann auch schon viel früher erforderlich werden. Würden die Behörden ihre Verantwortung in diesem Bereich ernst nehmen, gäbe es das Problem jetzt nicht.
Steuergeldverschwendung findet da in ganz anderen Bereichen der Straßenverkehrstechnik statt und dort auch in ganz anderem Ausmaß.
Im Hinblick auf die Flut an braunen Wegweisern ist der Austausch alter Verkehrszeichen doch ehr ein Schnäppchen.
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oscar_the_grouch
Beitrag 29.11.2009, 22:49
Beitrag #556


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wieso eigentlich Steuerverschwendung?
Wie ukr glaub ich auch schonmal erwähnte: das ist eine gute Gelegenheit den ganzen Schildermüll mal auszumisten.
Ich kann dir hier in der Gegend dutzende Z214 nennen, die vollkommen sinnlos sind.
Steuerersparniss wuerd ich sagen
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ukr
Beitrag 29.11.2009, 22:59
Beitrag #557


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Zitat (oscar_the_grouch @ 29.11.2009, 22:49) *
das ist eine gute Gelegenheit den ganzen Schildermüll mal auszumisten.

Genau so ist es. Jetzt sind die Behörden gezwungen, ihren Schilderwald zu durchforsten.
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Kuli
Beitrag 29.11.2009, 23:08
Beitrag #558


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Zitat (ukr @ 29.11.2009, 22:59) *
Genau so ist es. Jetzt sind die Behörden gezwungen, ihren Schilderwald zu durchforsten.

Anscheinend lassen die sich aber nicht so leicht zwingen whistling.gif
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ukr
Beitrag 29.11.2009, 23:22
Beitrag #559


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Zitat (Kuli @ 29.11.2009, 23:08) *
Anscheinend lassen die sich aber nicht so leicht zwingen whistling.gif

Das kommt schon noch...
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Wattestäbchen
Beitrag 29.11.2009, 23:30
Beitrag #560


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Zitat (ukr @ 29.11.2009, 23:22) *
Das kommt schon noch...
laugh2.gif


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MfG
Troll

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Heinz Wäscher
Beitrag 30.11.2009, 18:40
Beitrag #561


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Im Osten scheint noch vieles anders zu sein whistling.gif


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mir
Beitrag 30.11.2009, 18:54
Beitrag #562


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Was man als VT alles wissen muß blink.gif


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superdiesel
Beitrag 30.11.2009, 19:02
Beitrag #563


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Zitat (Heinz Wäscher @ 30.11.2009, 18:40) *
Im Osten scheint noch vieles anders zu sein whistling.gif

Noch erkenne ich keine Regelungen, die heute noch Auswirkungen hätten.
Die alte Lichtzeichenfolge gibt es nicht mehr, die Rotblink-Technik hatte ein Auslaufdatum von 1992.
Buchstabe h) beschreibt Schilder mit "hinweisendem Charakter", also keine Ge- oder Verbote - was solls.

Erkenne ich das Problem noch nicht?


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MisterOJ
Beitrag 30.11.2009, 22:33
Beitrag #564


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Zitat (mir @ 30.11.2009, 18:54) *
Was man als VT alles wissen muß blink.gif



Nur woher willst du als VT wissen, was du alles wissen musst und wo steht was du wissen musst??? blink.gif


OJ crybaby.gif


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cybershadow
Beitrag 30.11.2009, 22:34
Beitrag #565


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Am 24. August 2007 gab es wohl zumindest noch eine:

Klick
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Gast_Familienvater_*
Beitrag 30.11.2009, 23:42
Beitrag #566





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Und ich wünschte mir es gäbe mehr davon.. crybaby.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 01.12.2009, 01:15
Beitrag #567


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wozu, gerade da wo du wohnst, beachtet das Haltegebot bei Gelb doch eh kein Schwe....n laugh.gif
kannst froh sein das der zweite oder dritte, nach ROT stehen bleibt.
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MisterOJ
Beitrag 02.12.2009, 23:47
Beitrag #568


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Zitat (oscar_the_grouch @ 01.12.2009, 01:15) *
wozu, gerade da wo du wohnst, beachtet das Haltegebot bei Gelb doch eh kein Schwe....n laugh.gif
kannst froh sein das der zweite oder dritte, nach ROT stehen bleibt.


Is das in olle Berlin jenauso schlimme, wat? blink.gif

Ich bin hier in HH immer schon geschockt, wenn ich beim Umschalten auf gelb mich aufgrund der örtlichen verkehrssituation entscheide keine Vollbremsung hinzulegen sondern noch bei dunkelgelb (kann das eingetlich gegen mich verwendet werden, wenn ich mich hier u.U. durch teile meines Posting selbst belasten würde?? think.gif ) durchzufahren, wieviele dann noch nachmir mit durchrutschen wo definitiv rot ist!! ranting.gif

Auch musst du hier grad an größeren kreuzungen höllisch aufpassen. dass du (wenn du grad grün bekommen hast) nicht den Nachzüglern des Querverkehrs in die Seite rauschst!! Bzw. von deren schön zugestelltem kreuzungsbereich am Weiterfahren gehindert wirst.


OJ


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oscar_the_grouch
Beitrag 13.12.2009, 15:42
Beitrag #569


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ok, los jetzt, Butter bei die Fische:
Welcher Mitarbeiter der Strassenverkehrsbehörde in Pankow liesst hier mit ?! ranting.gif
Ich hatte mir vor ner Woche so nette Stellen ausgekuckt wo man nun wenden/abbiegen darf und nun sind dieses alle mit "NichtHerzpfeilen"
Zeichen 209 (und seine Verwandeten) ersetzt worden !
Ich sah auch keine HV Zeichen mit Herzpfeilen mehr auf meiner Route heute.
DAS IST UNFAIR ! tongue.gif
(und Gedankenlesen ist auch ein Verstoß gegen das TKG mad.gif )
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ukr
Beitrag 13.12.2009, 15:49
Beitrag #570


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Zitat (oscar_the_grouch @ 13.12.2009, 15:42) *
Welcher Mitarbeiter der Strassenverkehrsbehörde in Pankow liesst hier mit ?! ranting.gif
Ich kann dir zumindest bestätigen, daß meine Übersicht nebst Erläuterungen einigen Behörden bekannt ist.
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oscar_the_grouch
Beitrag 13.12.2009, 16:35
Beitrag #571


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ich weiß ja, aber das es gerade in meiner Ecke hier auf einmal zu Schilda-Aktionen kommt, fand ich Zufall nun doch etwas überraschend cool.gif
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ukr
Beitrag 13.12.2009, 16:48
Beitrag #572


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Versetz dich einfach mal in die Lage eine Behördenmitarbeiters, der flüchtig von der Sache gehört hat und jetzt "ungültige Verkehrszeichen" bei einer bekannten Suchmaschine eingibt.

(mach einfach mal) whistling.gif
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mir
Beitrag 13.12.2009, 16:55
Beitrag #573


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Warum sollte ein Behördenmitarbeiter das tun? Der liest die internen Rundschreiben und Mitteilungen.


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ukr
Beitrag 13.12.2009, 17:02
Beitrag #574


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Zitat (mir @ 13.12.2009, 16:55) *
Warum sollte ein Behördenmitarbeiter das tun? Der liest die internen Rundschreiben und Mitteilungen.
Weil es auch Behördenmitarbeiter gibt, die es schaffen, über den Tellerrand zu schauen.
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mir
Beitrag 13.12.2009, 17:11
Beitrag #575


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Hmm, also wenn ich mir anschaue, wie das Verfahren @wattestäbchen kontra Behördenapparat so läuft, scheint's in Karlsruhe nur die andere Sorte zu geben.

Aber wie heißt's so schön, Ausnahmen bestätigen die Regel, und ich hab jetzt in meiner Umgebung auch schon Ausnahmen kennengelernt. Glückwunsch an Pankow smile.gif


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Heinz Wäscher
Beitrag 13.12.2009, 17:24
Beitrag #576


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Darf man solche ehemaligen (vor 1992) Verkehrszeichen eigentlich eigenmächtig / selber abschrauben, schließlich ist es ja nur noch lackiertes Blech whistling.gif think.gif


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schilderwald
Beitrag 13.12.2009, 17:27
Beitrag #577


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Das aber einem anderen gehört tongue.gif


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Stau ist nur hinten am Ende blöd, vorne geht es.
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Heinz Wäscher
Beitrag 13.12.2009, 17:38
Beitrag #578


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Von Mitnehmen hat ja keiner was gesagt whistling.gif


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oscar_the_grouch
Beitrag 13.12.2009, 18:14
Beitrag #579


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nett das das VP soweit hochrutscht bei Kugel ...
aber sch...ade das meine "Schlupflöcher" so schnell geschlossen werden. crybaby.gif
Naja, Berlin ist ja groß und solange es am Kudamm keine Busspur mehr gibt, is ja noch alles ok

wobei es hier m.M. nach eh keines Schildes (zum Wendeverbot/vorgeschr Richtunge geradeaus) bedarf, da ja schon eine Durchgezogene Linie das Wenden verbietet.
Haette man im Zuge das Auswechselns auch gleich das Schild mitnehmen können.
Soviel zu unserer Idee das das Ganze zum Lichten des Schilderwalds beiträgt.....
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MisterOJ
Beitrag 20.12.2009, 15:13
Beitrag #580


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Zitat (oscar_the_grouch @ 13.12.2009, 15:42) *
ok, los jetzt, Butter bei die Fische:
Welcher Mitarbeiter der Strassenverkehrsbehörde in Pankow liesst hier mit ?! ranting.gif


Das Gefühl hab ich manchmal auch..... blink.gif
(Haben wir hier im VP etwa auch einen Datenskandal a´la Deutsche Bahn oder Telekom???)

Zitat (oscar_the_grouch @ 13.12.2009, 15:42) *
Ich hatte mir vor ner Woche so nette Stellen ausgekuckt wo man nun wenden/abbiegen darf


Du wolltest in (dank deiner Mitgliedschaft im VP) Kenntnis der genauen Rechtssituation und zu deinem persönlichen Vorteil damit also vorsätzlich im Eigennutz gegen die StVO verstoßen!?!?! blink.gif

Ich glaub sowas sollten wir VP´ler nicht durchgehen lassen

... und entsprechende Sanktionen gegen unseren vom Gesetzespfad abtrünnigen Oscar verhängen:

Ich schlage disziplinarische Maßnahmen vor, da er das erste Mal auffällig wurde.
Im Wiederholungsfall dann gleich um die Ecke in Tegel!!!

Zitat (oscar_the_grouch @ 13.12.2009, 15:42) *
und nun sind dieses alle mit "NichtHerzpfeilen"
Zeichen 209 (und seine Verwandeten) ersetzt worden !
Ich sah auch keine HV Zeichen mit Herzpfeilen mehr auf meiner Route heute.
DAS IST UNFAIR ! tongue.gif


Tia - da war wohl einer schneller.... tongue.gif

Zitat (oscar_the_grouch @ 13.12.2009, 15:42) *
(und Gedankenlesen ist auch ein Verstoß gegen das TKG mad.gif )


TKG???

Zitat (ukr @ 13.12.2009, 15:49) *
Ich kann dir zumindest bestätigen, daß meine Übersicht nebst Erläuterungen einigen Behörden bekannt ist.


Bist du etwa der Insider und spielst den Behörden Informationen und Themenbeiträge zu ???? shutup.gif


OJ


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ukr
Beitrag 20.12.2009, 15:18
Beitrag #581


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Zitat (MisterOJ @ 20.12.2009, 15:13) *
Bist du etwa der Insider und spielst den Behörden Informationen und Themenbeiträge zu ???? shutup.gif

Nein, aber ich habe Kenntnis von entsprechenden Mails und Schreiben, in denen auf die Website verwiesen wird.
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MisterOJ
Beitrag 20.12.2009, 15:29
Beitrag #582


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Na das ist ja völlig in Ordnung. So haben die dortigen Mitarbeiter eine fachlich richtige und sehr gut händelbare Quelle für ihr tun.

Mal schauen ob´s was nützt... laugh2.gif


OJ wavey.gif

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 20.12.2009, 15:32
Bearbeitungsgrund: Vollzitat des Vorpostings gelöscht


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superdiesel
Beitrag 20.12.2009, 15:31
Beitrag #583


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Zitat (ukr @ 20.12.2009, 15:18) *
Mails und Schreiben, in denen auf die Website verwiesen wird.

zu Recht! yes.gif

Bleibt zu hoffen, dass es sich nicht nur um Mails handelt, in denen über dich geschimpft wird?!
("Hast du schon gesehen? Der %&$$%& pingelt und hetzt die ganze Bevölkerung gegen uns auf und tut so, als hätten wir das wörtlich gemeint, was in der StVO steht. Man wird sich doch mal irren dürfen.")
rofl1.gif


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ukr
Beitrag 20.12.2009, 15:57
Beitrag #584


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Solche Mails sind mir bisher nicht bekannt - sicherlich mag es die auch geben.
In der Regel geht es auch nur um die Gegenüberstellung, da es so gut wie keine Dokumente mehr gibt, in denen die alten Schilder enthalten sind (zumindest nicht so umfangreich)
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Ichtyos
Beitrag 20.12.2009, 19:15
Beitrag #585


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Zitat (ukr @ 13.12.2009, 16:48) *
(mach einfach mal) whistling.gif

Nummer Eins im Ranking! showoff.gif Das haben wir bei der Geburtstagsfeier schon als Ziel gehabt - und nun hat es geklappt!


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oscar_the_grouch
Beitrag 20.12.2009, 22:29
Beitrag #586


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@MrOJ: ich verstosse nicht gegen die StVO, ich halte mich (ausnahmsweise) mal an diese ...
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mir
Beitrag 20.12.2009, 22:41
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Aber nicht, daß das zur Gewohnheit wird, Du weißt, da kann man viel Ärger kriegen.


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oscar_the_grouch
Beitrag 20.12.2009, 23:28
Beitrag #588


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natürlich nur unter Einsatz von vollem gmV smile.gif
obwohl es mich manchmal ganz doll juckt, es drauf ankommen zu lassen.
(ich hab da was für den Schilda Thread)
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ukr
Beitrag 20.12.2009, 23:45
Beitrag #589


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Ich versuche übrigens gerade, die aktuellen Nummern zu ergänzen. Leider gibts da auch wieder Unklarheiten. crybaby.gif
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MisterOJ
Beitrag 25.12.2009, 10:39
Beitrag #590


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Zitat (ukr @ 13.12.2009, 16:48) *
Versetz dich einfach mal in die Lage eine Behördenmitarbeiters,


[gedankenblase]
"...Hülllfe - es kommt Arbeit auf mich zu!!!! ..."
[/gedankenblase]

Zitat (ukr @ 13.12.2009, 16:48) *
der flüchtig von der Sache gehört hat und jetzt "ungültige Verkehrszeichen" bei einer bekannten Suchmaschine eingibt.


dazu fällt mir nur ein Wort ein: interne Fortbildung laugh2.gif

Zitat (ukr @ 13.12.2009, 16:48) *
(mach einfach mal) whistling.gif


Wow!!!!!!! blink.gif Ich bin überrascht aber auch begeistert! Großes Lob an das Forum und alle VP´ler!!!!


Zitat (mir @ 13.12.2009, 16:55) *
Warum sollte ein Behördenmitarbeiter das tun? Der liest die internen Rundschreiben und Mitteilungen.


[Sarkasmus]
jupp - da muss man ja mal nachdenken oder sich gar bewegen!!
[/Sarkasmus]

Die scheint es wohl nicht zu geben....

Bei all dem Umstellungs-Hick-Hack im September und danach macht das jedenfalls bei den Eindruck, dass die zuständigen Fachbehörden, Ministerien und Ämter (vorsichtig ausgedrückt) wenig vorbereitet sind/waren auch die StVO-Änderungen - ganz im Gegensatz z.B. hier zum VP!!

Vielleicht sollte man das VP als Standard-Lektüre bzw. Weiterbildungsthema gezielt bei den Behörden mal anbieten... Oder die Admins geben den Mitarbeitern Seminare - ich denke da an unsere Experten 'Schilderwald' und 'ukr' z.B.
(Anmerkung: Die Nennung der vorstehenden Namen erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit; etwaig nicht genannte Fachleute sind dummerweise und ohne Absicht vom Verfasser dieses Beitrages vergessen worden - wofür dieser schon mal um Nachsicht bittet)




OJ


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rapit
Beitrag 26.12.2009, 19:30
Beitrag #591


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Zitat (911 @ 17.11.2009, 19:49) *
In Gießen wimmelt es von Ampeln mit roten Pfeilen:



Darf ich die einfach ignorieren?


Die Sache ist bei Ampeln rechtlich eindeutig, aber nicht so einfach.

1.) Bei Ampeln gibt es gar keine Diskussion, die Farbe der Pfeile ist im Gesetz (StVO) geregelt: Bei Rot Und Gelb muss der Hintergrund leuchten, der Pfeil muss schwarz sein, bei Grün leuchtet der Pfeil.
Hintergrund ist übrigens, dass der Farbenblinde auf Anhieb die Gefahrenfarben zuordnen können soll. Nur so nebenbei.

Also sind rot leuchtende Pfeile ungültig.

Die Übergangsfrist ist lange abgelaufen.

Diese Ampeln waren also schon vor dem 1.9.2009 ungültig.

Und auch die jetzige StVO macht sie nicht wieder gültig. Es bleibt ganz klar, wie es war: ungültig!

2.) Folge ist, man kann sich diese Ampeln wegdenken.

3.) Und das ist das Problem: Meist (das Gießener Foto scheint eine Ausnahme zu sein, wegen baulicher Trennung), meist hängen diese Ampeln nicht allein, sondern da hängt noch eine normale Ampel daneben. Und die gilt dann.

4.) Dazu kommt noch § 1 der StVO, ständige Rücksicht blabla usw.

Es ist jedem durchschnittlich Denkenden klar, dass zu einer roten Ampel, und sei sie auch ungültig, auch ein grünes Gegenstück für eine andere Fahrtrichtung existiert. Und außerdem Fußgängerampeln.

Wenn also jemand an solch einer Ampel bei Rot abbiegen will, muss er wegen § 1 höllisch aufpassen.

Und wenn was passiert, wird jeder Richter, wohl zu recht, wenn nicht wegen eines Rotverstoßes, dann wegen eines Verstoßes gegen § 1 StVO, saftige Konsequenzen verhängen.

5.) Kann man dagegen Gefahren ausschließen, droht, rechtlich gesehen, kein Bußgeld.

Was bleibt, ist der berühmte Spruch: Vor Gericht und auf hoher See...

6.) Für Schilder gilt das oben Gesagte eigentlich entsprechend.


Zitat (ukr @ 29.11.2009, 10:45) *
...
Es sind stets nur die Verkehrszeichen verbindlich, die in der StVO und in deren amtlicher Erweiterung (VZ Kat) enthalten sind.
Eine Ausnahme bilden Zusatzzeichen, die im jeweiligen Bundesland zugelassen sind (diese Regelung halte ich aber auch für fragwürdig)
Die Behörde darf nur die amtlichen Zeichen verwenden, nur so wird eine rechtssichere Beschilderung geschaffen.
...
gab es 1992 die Anpassung des Designs ... Das hätte zur Folge gehabt, daß die bis dahin verwendeten Schilder alle schlagartig ungültig geworden wären. Um das zu verhindern, wurde damals der Abs. 9 im §53 eingeführt:

Verkehrszeichen in der Gestaltung nach der bis zum 1. Juli 1992 geltenden Fassung dieser Verordnung behalten auch danach ihre Gültigkeit. Ab dem 1. Juli 1992 dürfen jedoch nur noch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen mit den neuen Symbolen angeordnet und aufgestellt werden.

Hätten die Schilder automatisch weiter gegolten, hätte man diesen Absatz garnicht formulieren müssen. Er wurde aber formuliert und das zeigt, daß diese Regelung offenbar zwingend notwendig war.

Mit der StVO-Novelle wurde dieser Absatz gestrichen und damit die Festlegungen, daß die alten Schilder weiterhin gültig sind. ...


Rechtlich völlig korrekt.

Damit bleibt nur die Vernunft.

Ich kann auch durch ein altes Warnschild gewarnt werden...

Aber ich muss mich nicht unbedingt von einem mittlerweile ungültigen Alt-Schild, besser früher-Schild, gängeln lassen.


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tessarakt
Beitrag 26.12.2009, 21:37
Beitrag #592


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Zitat
Hätten die Schilder automatisch weiter gegolten, hätte man diesen Absatz garnicht formulieren müssen. Er wurde aber formuliert und das zeigt, daß diese Regelung offenbar zwingend notwendig war.

Mit der StVO-Novelle wurde dieser Absatz gestrichen und damit die Festlegungen, daß die alten Schilder weiterhin gültig sind. ...


Ähnliche Lage in einem anderen Sachgebiet, dem Straßenrecht:

http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_recht...s=5&anz=361

"Zu den öffentlichen Wegen i.S. des § 2 Abs. 1 StrG zählen neben den
nach Inkrafttreten des Straßengesetzes gewidmeten Wegen - zu diesen
gehört der in Rede stehende Weg ersichtlich nicht (vgl. §§ 5 Abs. 1 u.
6, 55 StrG) - auch solche Wege, die bei Inkrafttreten des
Straßengesetzes am 01.07.1964 bereits vorhanden waren. Dass die
dahingehende Regelung des § 57 Abs. 1 StrG a.F. bei der Neufassung des
Straßengesetzes durch das Gesetz vom 26.09.1987 (GBl. S. 478) ersatzlos
gestrichen worden ist, bedeutet nicht, dass damit diese Straßen ihre
Eigenschaft als öffentliche Straßen verlieren sollten. Vielmehr ist die
Streichung lediglich erfolgt, weil eine Übergangsregelung für alte Wege
als nicht mehr erforderlich angesehen wurde."
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ukr
Beitrag 26.12.2009, 22:14
Beitrag #593


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Ein solches Urteil steht zum Thema "alte Verkehrszeichen" ja noch aus.

Ich hätte aber z.B. ein Problem mit der Auffassung, daß die alten Zeichen 274 (mit km im Schild) seit 1.9.2009 wieder gültig sind, da es jetzt an der Nennung der Übergangsfrist mangelt. Demnach geht der Verordnungsgeber davon aus, daß mit Ablauf der Übergangsfrist das Thema endgültig erledigt ist. Wird man nun mit einem solchen Schild konfrontiert, ist es eigentlich nicht deshalb ungültig, weil es mal eine Übergangsfrist gab, sondern weil es jetzt nicht mehr in der StVO enthalten ist.
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tessarakt
Beitrag 26.12.2009, 22:43
Beitrag #594


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Zitat (ukr @ 26.12.2009, 22:14) *
Ein solches Urteil steht zum Thema "alte Verkehrszeichen" ja noch aus.

Ich hätte aber z.B. ein Problem mit der Auffassung, daß die alten Zeichen 274 (mit km im Schild) seit 1.9.2009 wieder gültig sind, da es jetzt an der Nennung der Übergangsfrist mangelt. Demnach geht der Verordnungsgeber davon aus, daß mit Ablauf der Übergangsfrist das Thema endgültig erledigt ist.


Es gab keine Übergangsfrist. Eine Frist hat nicht nur einen Anfang, sondern zuvörderst ein Ende. Ein solches war hier nie angegeben.
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ukr
Beitrag 26.12.2009, 23:02
Beitrag #595


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Bei Zeichen 274 gab es eine "echte" Übergangsfrist (§53 Abs. 4), diese ist aber bereits verjährt. Aus diesem Grund wurde sie aus dem §53 StVO gestrichen. Demnach geht man davon aus, daß die Nennung der Übergangsfrist jetzt nicht mehr notwendig ist, die Schilder aber trotzdem ungültig bleiben.
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superdiesel
Beitrag 26.12.2009, 23:05
Beitrag #596


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Zitat (tessarakt @ 26.12.2009, 22:43) *
Es gab keine Übergangsfrist. Eine Frist hat nicht nur einen Anfang, sondern zuvörderst ein Ende. Ein solches war hier nie angegeben.

Sind das keine Ende-Definitionen?

(4) Die Zeichen 274, 278, 307, 314, 380, 385 und die bisherigen Absperrschranken mit schrägen Schraffen behalten die Bedeutung, die sie nach der vor dem 1. Oktober 1988 geltenden Fassung dieser Verordnung hatten, bis längstens zum 31. Dezember 1998.


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tessarakt
Beitrag 27.12.2009, 00:02
Beitrag #597


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Sorry, Mißverständnis. Ja, damals gab es das, bei der Änderung von jetzt aber nicht.

Wobei ich "behalten die Bedeutung, die sie nach der vor dem 1. Oktober 1988 geltenden Fassung dieser Verordnung hatten, bis längstens" auch auslegungsbedürftig finde. Es könnte auch heißen, daß sie danach die Bedeutung bekommen, die für ähnliche Zeichen in der dann geltenden Fassung der VO vorgesehen ist.
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ukr
Beitrag 27.12.2009, 00:09
Beitrag #598


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Ähnliche Zeichen gibt es aber nicht, da hier der § 33 Abs. 2 StVO greift.
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MisterOJ
Beitrag 28.12.2009, 16:17
Beitrag #599


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Zitat (oscar_the_grouch @ 13.12.2009, 18:14) *
nett das das VP soweit hochrutscht bei Kugel ...

Jupp - da war ich aber schon etwas (positiv) überrascht...

Zitat (oscar_the_grouch @ 13.12.2009, 18:14) *
aber sch...ade das meine "Schlupflöcher" so schnell geschlossen werden. crybaby.gif
Naja, Berlin ist ja groß und solange es am Kudamm keine Busspur mehr gibt, is ja noch alles ok


Tia - da war det olle jroße Berlin ma wieda schneller, wa... laugh2.gif
(Wobei ich mich frage wie die dat hinkriegen bei der chronischen Pleite der Stadt??? think.gif )

Zitat (oscar_the_grouch @ 13.12.2009, 18:14) *
Soviel zu unserer Idee das das Ganze zum Lichten des Schilderwalds beiträgt.....


War denn was anderes zu erwarten?? thread.gif



Zitat (oscar_the_grouch @ 20.12.2009, 22:29) *
@MrOJ: ich verstosse nicht gegen die StVO, ich halte mich (ausnahmsweise) mal an diese ...


Hmmm think.gif - das hieße ja, dass du dich sonst nicht an die StVO hälst!! Und auch dies wäre ein Schuldeingeständnis, mit dem du dich selber belasten würdest!!! ranting.gif



Dir hoffentlich einen guten Rutsch in Freiheit...
OJ


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oscar_the_grouch
Beitrag 29.12.2009, 02:53
Beitrag #600


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und ? soll sich doch ein gewisser "oscar" belasten whistling.gif
wie jeder hier im VP (ok ok, Qtip nicht) lege ich die StVO mit etwas gMV aus und da bleibt es nicht aus, das man sich nicht immer an sie halten kann.
Aber das besagte Schild war wohl nur ein Versehen, andere Herzpfeile sind immer noch da wo sie sein "sollen".

(Wattestäbchen hat übrigens meine vollste Bewunderung, nich das hier Mißverständnisse aufkommen)
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