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#551
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Ich vermute mal, sowas ähnliches ist der Tippse passiert - und keiner hat' gemerkt... So einfach ist das auch nicht, die Streichung war geplant: Zitat (Änderungsverordnung) 28. § 53 wird wie folgt geändert: a) Die Absätze 3 bis 16 werden gestrichen. Zitat (Begründung) Zu Buchst. a) (§ 53 Abs. 3 bis 16 StVO)
Rechtsbereinigung |
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#552
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 ![]() |
Der gesunde Menschenverstand ist die eine Seite, Regeln bzw. Gesetze sind die Andere. Richtig - und im Konfliktfall (beginnend beim "Knöllchen" aka Konflikt mit der Obrigkeit!) zählen ausschließlich letztere ![]() Und werden ja auch sonst gerne mal - gar unter expliziter gMv-Verweigerung - auf Punkt und Komma eingefordert; Grund genug eigentlich, die ebenso genau zu nehmen, wenn's zum eigenen Vorteil und/oder zum Nachteil der Fordernden gereicht; beileibe nicht nur im Umgang mit der Obrigkeit... ![]() lg c.s. |
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#553
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1900 Beigetreten: 31.12.2006 Mitglieds-Nr.: 26930 ![]() |
... VZ 380 schreibt ja keine erneute Höchstgeschwindigkeit vor! ![]() Nee, aber eine RICHTgeschwindigkeit. Es kann ja wohl nicht sein, dass man - auf Grund einer vorangegangenen Langsamfahrstelle - weiterhin 80 fahren muss, aber gleichzeitig eine höhere Geschwindigkeit "empfohlen" bekommt. Mag sein, daß es nicht sein kann ... Aber ist das irgendwie belegt? ![]() |
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#554
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21967 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 ![]() |
... Mag sein, daß es nicht sein kann ... Aber ist das irgendwie belegt? ![]() Ist es denn irgendwie belegt, dass Du 70 km/h fahren darfst, wenn auf eine "50"-Beschränkung ein "70"-Schild folgt? ![]() Aber mal was anderes zum selben Thema: Bislang gab es im bundesdeutschen Schilderwald eine friedliche Koexistenz zwischen Herz- und ISO-Pfeilen, Fahrrädern mit und ohne Pedalen sowie großen und kleinen Zahlen in 274er Zeichen. Mir ist bisher nicht zu Ohren gekommen, dass es durch diese unterschiedlichen Zeichen zu Unfällen gekommen wäre. Natürlich ist klar, dass seit einiger Zeit nur noch Zeichen mit den NEUEN Symbolen aufgestellt werden dürfen, aber warum sollte man bereits VORHANDENE Zeichen ersetzen, wenn sie noch völlig intakt sind? In meinen Augen ist das nur eine gigantische Steuerverschwendung! Oder ist das etwa ein Konjunkturprogramm für Schilderhersteller? Anders herum gefragt? WER hat WEM WIEVIEL dafür bezahlt, dass in der Neufassung der StVO der entsprechende Passus über die Gültigkeit der alten Schilder weggefallen ist? ![]() Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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#555
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Natürlich ist klar, dass seit einiger Zeit nur noch Zeichen mit den NEUEN Symbolen aufgestellt werden dürfen ...inzwischen 17 Jahre ![]() Zitat aber warum sollte man bereits VORHANDENE Zeichen ersetzen, wenn sie noch völlig intakt sind? Intakt ist in diesem Fall natürlich rein subjektiv. Hast du dir die von mir verlinkten Seiten durchgelesen? ![]() Zitat In meinen Augen ist das nur eine gigantische Steuerverschwendung! Schilder haben in der Regel eine Lebensdauer von 10 Jahren - zumindest ist das der übliche Nutzungszeitraum. (Daraus ergeben sich übrigens auch die 10 Jahre Übergangsfrist für die aktuell gestrichenen Zeichen). Würde man bei vielen der alten Schilder eine Retroreflexionsmessung durchführen (Nachtsichtbarkeit) wären die Ergebnisse verheerend. Ein Austausch ist also nicht erst dann erforderlich, wenn die Farben sichtbar verblasst sind, sondern kann auch schon viel früher erforderlich werden. Würden die Behörden ihre Verantwortung in diesem Bereich ernst nehmen, gäbe es das Problem jetzt nicht. Steuergeldverschwendung findet da in ganz anderen Bereichen der Straßenverkehrstechnik statt und dort auch in ganz anderem Ausmaß. Im Hinblick auf die Flut an braunen Wegweisern ist der Austausch alter Verkehrszeichen doch ehr ein Schnäppchen. |
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#556
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
wieso eigentlich Steuerverschwendung?
Wie ukr glaub ich auch schonmal erwähnte: das ist eine gute Gelegenheit den ganzen Schildermüll mal auszumisten. Ich kann dir hier in der Gegend dutzende Z214 nennen, die vollkommen sinnlos sind. Steuerersparniss wuerd ich sagen |
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#557
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
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#558
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7901 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 ![]() |
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#559
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
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#560
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2501 Beigetreten: 21.04.2006 Wohnort: Pfalz Mitglieds-Nr.: 18634 ![]() |
-------------------- MfG
Troll Diese Nachricht wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. |
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#561
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Im Osten scheint noch vieles anders zu sein
![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#562
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24709 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Was man als VT alles wissen muß
![]() -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#563
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4409 Beigetreten: 20.06.2009 Wohnort: "arm aber sexy"-Town Mitglieds-Nr.: 49054 ![]() |
Im Osten scheint noch vieles anders zu sein ![]() Noch erkenne ich keine Regelungen, die heute noch Auswirkungen hätten. Die alte Lichtzeichenfolge gibt es nicht mehr, die Rotblink-Technik hatte ein Auslaufdatum von 1992. Buchstabe h) beschreibt Schilder mit "hinweisendem Charakter", also keine Ge- oder Verbote - was solls. Erkenne ich das Problem noch nicht? -------------------- „Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“ Meine Beiträge können auch ohne Kennzeichnung Spuren von Ironie enthalten. Bei Risiken und Nebenwirkungen fressen sie die Packungsbeilage oder tragen sie ihren Arzt zum Apotheker. |
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#564
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10187 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 ![]() |
Was man als VT alles wissen muß ![]() Nur woher willst du als VT wissen, was du alles wissen musst und wo steht was du wissen musst??? ![]() OJ ![]() -------------------- Kampf
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#565
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1183 Beigetreten: 03.03.2009 Mitglieds-Nr.: 47183 ![]() |
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Gast_Familienvater_* |
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#566
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Und ich wünschte mir es gäbe mehr davon..
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#567
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
wozu, gerade da wo du wohnst, beachtet das Haltegebot bei Gelb doch eh kein Schwe....n
![]() kannst froh sein das der zweite oder dritte, nach ROT stehen bleibt. |
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#568
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10187 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 ![]() |
wozu, gerade da wo du wohnst, beachtet das Haltegebot bei Gelb doch eh kein Schwe....n ![]() kannst froh sein das der zweite oder dritte, nach ROT stehen bleibt. Is das in olle Berlin jenauso schlimme, wat? ![]() Ich bin hier in HH immer schon geschockt, wenn ich beim Umschalten auf gelb mich aufgrund der örtlichen verkehrssituation entscheide keine Vollbremsung hinzulegen sondern noch bei dunkelgelb (kann das eingetlich gegen mich verwendet werden, wenn ich mich hier u.U. durch teile meines Posting selbst belasten würde?? ![]() ![]() Auch musst du hier grad an größeren kreuzungen höllisch aufpassen. dass du (wenn du grad grün bekommen hast) nicht den Nachzüglern des Querverkehrs in die Seite rauschst!! Bzw. von deren schön zugestelltem kreuzungsbereich am Weiterfahren gehindert wirst. OJ -------------------- Kampf
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#569
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
ok, los jetzt, Butter bei die Fische:
Welcher Mitarbeiter der Strassenverkehrsbehörde in Pankow liesst hier mit ?! ![]() Ich hatte mir vor ner Woche so nette Stellen ausgekuckt wo man nun wenden/abbiegen darf und nun sind dieses alle mit "NichtHerzpfeilen" Zeichen 209 (und seine Verwandeten) ersetzt worden ! Ich sah auch keine HV Zeichen mit Herzpfeilen mehr auf meiner Route heute. DAS IST UNFAIR ! ![]() (und Gedankenlesen ist auch ein Verstoß gegen das TKG ![]() |
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#570
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
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#571
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
ich weiß ja, aber das es gerade in meiner Ecke hier auf einmal zu Schilda-Aktionen kommt, fand ich Zufall nun doch etwas überraschend
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#572
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Versetz dich einfach mal in die Lage eine Behördenmitarbeiters, der flüchtig von der Sache gehört hat und jetzt "ungültige Verkehrszeichen" bei einer bekannten Suchmaschine eingibt.
(mach einfach mal) ![]() |
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#573
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24709 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Warum sollte ein Behördenmitarbeiter das tun? Der liest die internen Rundschreiben und Mitteilungen.
-------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#574
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
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#575
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24709 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Hmm, also wenn ich mir anschaue, wie das Verfahren @wattestäbchen kontra Behördenapparat so läuft, scheint's in Karlsruhe nur die andere Sorte zu geben.
Aber wie heißt's so schön, Ausnahmen bestätigen die Regel, und ich hab jetzt in meiner Umgebung auch schon Ausnahmen kennengelernt. Glückwunsch an Pankow ![]() -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#576
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Darf man solche ehemaligen (vor 1992) Verkehrszeichen eigentlich eigenmächtig / selber abschrauben, schließlich ist es ja nur noch lackiertes Blech
![]() ![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#577
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3867 Beigetreten: 27.01.2006 Wohnort: Mal hier, mal da Mitglieds-Nr.: 16344 ![]() |
Das aber einem anderen gehört
![]() -------------------- Stau ist nur hinten am Ende blöd, vorne geht es.
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#578
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Von Mitnehmen hat ja keiner was gesagt
![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#579
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
nett das das VP soweit hochrutscht bei Kugel ...
aber sch...ade das meine "Schlupflöcher" so schnell geschlossen werden. ![]() Naja, Berlin ist ja groß und solange es am Kudamm keine Busspur mehr gibt, is ja noch alles ok wobei es hier m.M. nach eh keines Schildes (zum Wendeverbot/vorgeschr Richtunge geradeaus) bedarf, da ja schon eine Durchgezogene Linie das Wenden verbietet. Haette man im Zuge das Auswechselns auch gleich das Schild mitnehmen können. Soviel zu unserer Idee das das Ganze zum Lichten des Schilderwalds beiträgt..... |
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#580
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10187 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 ![]() |
ok, los jetzt, Butter bei die Fische: Welcher Mitarbeiter der Strassenverkehrsbehörde in Pankow liesst hier mit ?! ![]() Das Gefühl hab ich manchmal auch..... ![]() (Haben wir hier im VP etwa auch einen Datenskandal a´la Deutsche Bahn oder Telekom???) ![]() Ich hatte mir vor ner Woche so nette Stellen ausgekuckt wo man nun wenden/abbiegen darf Du wolltest in (dank deiner Mitgliedschaft im VP) Kenntnis der genauen Rechtssituation und zu deinem persönlichen Vorteil damit also vorsätzlich im Eigennutz gegen die StVO verstoßen!?!?! ![]() Ich glaub sowas sollten wir VP´ler nicht durchgehen lassen ![]() ... und entsprechende Sanktionen gegen unseren vom Gesetzespfad abtrünnigen Oscar verhängen: Ich schlage disziplinarische Maßnahmen ![]() Im Wiederholungsfall dann ![]() und nun sind dieses alle mit "NichtHerzpfeilen" Zeichen 209 (und seine Verwandeten) ersetzt worden ! Ich sah auch keine HV Zeichen mit Herzpfeilen mehr auf meiner Route heute. DAS IST UNFAIR ! ![]() Tia - da war wohl einer schneller.... ![]() (und Gedankenlesen ist auch ein Verstoß gegen das TKG ![]() TKG??? ![]() Ich kann dir zumindest bestätigen, daß meine Übersicht nebst Erläuterungen einigen Behörden bekannt ist. Bist du etwa der Insider und spielst den Behörden Informationen und Themenbeiträge zu ???? ![]() OJ ![]() -------------------- Kampf
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#581
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
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#582
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10187 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 ![]() |
Na das ist ja völlig in Ordnung. So haben die dortigen Mitarbeiter eine fachlich richtige und sehr gut händelbare Quelle für ihr tun.
Mal schauen ob´s was nützt... ![]() OJ ![]() Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 20.12.2009, 15:32
Bearbeitungsgrund: Vollzitat des Vorpostings gelöscht
-------------------- Kampf
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#583
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4409 Beigetreten: 20.06.2009 Wohnort: "arm aber sexy"-Town Mitglieds-Nr.: 49054 ![]() |
Mails und Schreiben, in denen auf die Website verwiesen wird. zu Recht! ![]() Bleibt zu hoffen, dass es sich nicht nur um Mails handelt, in denen über dich geschimpft wird?! ("Hast du schon gesehen? Der %&$$%& pingelt und hetzt die ganze Bevölkerung gegen uns auf und tut so, als hätten wir das wörtlich gemeint, was in der StVO steht. Man wird sich doch mal irren dürfen.") ![]() -------------------- „Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“ Meine Beiträge können auch ohne Kennzeichnung Spuren von Ironie enthalten. Bei Risiken und Nebenwirkungen fressen sie die Packungsbeilage oder tragen sie ihren Arzt zum Apotheker. |
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#584
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Solche Mails sind mir bisher nicht bekannt - sicherlich mag es die auch geben.
In der Regel geht es auch nur um die Gegenüberstellung, da es so gut wie keine Dokumente mehr gibt, in denen die alten Schilder enthalten sind (zumindest nicht so umfangreich) |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8126 Beigetreten: 13.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20252 ![]() |
(mach einfach mal) ![]() Nummer Eins im Ranking! ![]() ![]() -------------------- _/ _/_/_/_/_/_/_/_/_/_/
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
@MrOJ: ich verstosse nicht gegen die StVO, ich halte mich (ausnahmsweise) mal an diese ...
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24709 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Aber nicht, daß das zur Gewohnheit wird, Du weißt, da kann man viel Ärger kriegen.
-------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#588
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
natürlich nur unter Einsatz von vollem gmV
![]() obwohl es mich manchmal ganz doll juckt, es drauf ankommen zu lassen. (ich hab da was für den Schilda Thread) |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Ich versuche übrigens gerade, die aktuellen Nummern zu ergänzen. Leider gibts da auch wieder Unklarheiten.
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10187 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 ![]() |
Versetz dich einfach mal in die Lage eine Behördenmitarbeiters, [gedankenblase] "...Hülllfe - es kommt Arbeit auf mich zu!!!! ..." ![]() [/gedankenblase] der flüchtig von der Sache gehört hat und jetzt "ungültige Verkehrszeichen" bei einer bekannten Suchmaschine eingibt. dazu fällt mir nur ein Wort ein: interne Fortbildung ![]() (mach einfach mal) ![]() Wow!!!!!!! ![]() ![]() Warum sollte ein Behördenmitarbeiter das tun? Der liest die internen Rundschreiben und Mitteilungen. [Sarkasmus] jupp - da muss man ja mal nachdenken oder sich gar bewegen!! [/Sarkasmus] Die scheint es wohl nicht zu geben.... Bei all dem Umstellungs-Hick-Hack im September und danach macht das jedenfalls bei den Eindruck, dass die zuständigen Fachbehörden, Ministerien und Ämter (vorsichtig ausgedrückt) wenig vorbereitet sind/waren auch die StVO-Änderungen - ganz im Gegensatz z.B. hier zum VP!! Vielleicht sollte man das VP als Standard-Lektüre bzw. Weiterbildungsthema gezielt bei den Behörden mal anbieten... Oder die Admins geben den Mitarbeitern Seminare - ich denke da an unsere Experten 'Schilderwald' und 'ukr' z.B. (Anmerkung: Die Nennung der vorstehenden Namen erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit; etwaig nicht genannte Fachleute sind dummerweise und ohne Absicht vom Verfasser dieses Beitrages vergessen worden - wofür dieser schon mal um Nachsicht bittet) OJ -------------------- Kampf
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#591
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
In Gießen wimmelt es von Ampeln mit roten Pfeilen: ![]() Darf ich die einfach ignorieren? Die Sache ist bei Ampeln rechtlich eindeutig, aber nicht so einfach. 1.) Bei Ampeln gibt es gar keine Diskussion, die Farbe der Pfeile ist im Gesetz (StVO) geregelt: Bei Rot Und Gelb muss der Hintergrund leuchten, der Pfeil muss schwarz sein, bei Grün leuchtet der Pfeil. Hintergrund ist übrigens, dass der Farbenblinde auf Anhieb die Gefahrenfarben zuordnen können soll. Nur so nebenbei. Also sind rot leuchtende Pfeile ungültig. Die Übergangsfrist ist lange abgelaufen. Diese Ampeln waren also schon vor dem 1.9.2009 ungültig. Und auch die jetzige StVO macht sie nicht wieder gültig. Es bleibt ganz klar, wie es war: ungültig! 2.) Folge ist, man kann sich diese Ampeln wegdenken. 3.) Und das ist das Problem: Meist (das Gießener Foto scheint eine Ausnahme zu sein, wegen baulicher Trennung), meist hängen diese Ampeln nicht allein, sondern da hängt noch eine normale Ampel daneben. Und die gilt dann. 4.) Dazu kommt noch § 1 der StVO, ständige Rücksicht blabla usw. Es ist jedem durchschnittlich Denkenden klar, dass zu einer roten Ampel, und sei sie auch ungültig, auch ein grünes Gegenstück für eine andere Fahrtrichtung existiert. Und außerdem Fußgängerampeln. Wenn also jemand an solch einer Ampel bei Rot abbiegen will, muss er wegen § 1 höllisch aufpassen. Und wenn was passiert, wird jeder Richter, wohl zu recht, wenn nicht wegen eines Rotverstoßes, dann wegen eines Verstoßes gegen § 1 StVO, saftige Konsequenzen verhängen. 5.) Kann man dagegen Gefahren ausschließen, droht, rechtlich gesehen, kein Bußgeld. Was bleibt, ist der berühmte Spruch: Vor Gericht und auf hoher See... 6.) Für Schilder gilt das oben Gesagte eigentlich entsprechend. ... Es sind stets nur die Verkehrszeichen verbindlich, die in der StVO und in deren amtlicher Erweiterung (VZ Kat) enthalten sind. Eine Ausnahme bilden Zusatzzeichen, die im jeweiligen Bundesland zugelassen sind (diese Regelung halte ich aber auch für fragwürdig) Die Behörde darf nur die amtlichen Zeichen verwenden, nur so wird eine rechtssichere Beschilderung geschaffen. ... gab es 1992 die Anpassung des Designs ... Das hätte zur Folge gehabt, daß die bis dahin verwendeten Schilder alle schlagartig ungültig geworden wären. Um das zu verhindern, wurde damals der Abs. 9 im §53 eingeführt: Verkehrszeichen in der Gestaltung nach der bis zum 1. Juli 1992 geltenden Fassung dieser Verordnung behalten auch danach ihre Gültigkeit. Ab dem 1. Juli 1992 dürfen jedoch nur noch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen mit den neuen Symbolen angeordnet und aufgestellt werden. Hätten die Schilder automatisch weiter gegolten, hätte man diesen Absatz garnicht formulieren müssen. Er wurde aber formuliert und das zeigt, daß diese Regelung offenbar zwingend notwendig war. Mit der StVO-Novelle wurde dieser Absatz gestrichen und damit die Festlegungen, daß die alten Schilder weiterhin gültig sind. ... Rechtlich völlig korrekt. Damit bleibt nur die Vernunft. Ich kann auch durch ein altes Warnschild gewarnt werden... Aber ich muss mich nicht unbedingt von einem mittlerweile ungültigen Alt-Schild, besser früher-Schild, gängeln lassen. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#592
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1144 Beigetreten: 28.09.2007 Mitglieds-Nr.: 37072 ![]() |
Zitat Hätten die Schilder automatisch weiter gegolten, hätte man diesen Absatz garnicht formulieren müssen. Er wurde aber formuliert und das zeigt, daß diese Regelung offenbar zwingend notwendig war. Mit der StVO-Novelle wurde dieser Absatz gestrichen und damit die Festlegungen, daß die alten Schilder weiterhin gültig sind. ... Ähnliche Lage in einem anderen Sachgebiet, dem Straßenrecht: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_recht...s=5&anz=361 "Zu den öffentlichen Wegen i.S. des § 2 Abs. 1 StrG zählen neben den nach Inkrafttreten des Straßengesetzes gewidmeten Wegen - zu diesen gehört der in Rede stehende Weg ersichtlich nicht (vgl. §§ 5 Abs. 1 u. 6, 55 StrG) - auch solche Wege, die bei Inkrafttreten des Straßengesetzes am 01.07.1964 bereits vorhanden waren. Dass die dahingehende Regelung des § 57 Abs. 1 StrG a.F. bei der Neufassung des Straßengesetzes durch das Gesetz vom 26.09.1987 (GBl. S. 478) ersatzlos gestrichen worden ist, bedeutet nicht, dass damit diese Straßen ihre Eigenschaft als öffentliche Straßen verlieren sollten. Vielmehr ist die Streichung lediglich erfolgt, weil eine Übergangsregelung für alte Wege als nicht mehr erforderlich angesehen wurde." |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Ein solches Urteil steht zum Thema "alte Verkehrszeichen" ja noch aus.
Ich hätte aber z.B. ein Problem mit der Auffassung, daß die alten Zeichen 274 (mit km im Schild) seit 1.9.2009 wieder gültig sind, da es jetzt an der Nennung der Übergangsfrist mangelt. Demnach geht der Verordnungsgeber davon aus, daß mit Ablauf der Übergangsfrist das Thema endgültig erledigt ist. Wird man nun mit einem solchen Schild konfrontiert, ist es eigentlich nicht deshalb ungültig, weil es mal eine Übergangsfrist gab, sondern weil es jetzt nicht mehr in der StVO enthalten ist. |
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Ein solches Urteil steht zum Thema "alte Verkehrszeichen" ja noch aus. Ich hätte aber z.B. ein Problem mit der Auffassung, daß die alten Zeichen 274 (mit km im Schild) seit 1.9.2009 wieder gültig sind, da es jetzt an der Nennung der Übergangsfrist mangelt. Demnach geht der Verordnungsgeber davon aus, daß mit Ablauf der Übergangsfrist das Thema endgültig erledigt ist. Es gab keine Übergangsfrist. Eine Frist hat nicht nur einen Anfang, sondern zuvörderst ein Ende. Ein solches war hier nie angegeben. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Bei Zeichen 274 gab es eine "echte" Übergangsfrist (§53 Abs. 4), diese ist aber bereits verjährt. Aus diesem Grund wurde sie aus dem §53 StVO gestrichen. Demnach geht man davon aus, daß die Nennung der Übergangsfrist jetzt nicht mehr notwendig ist, die Schilder aber trotzdem ungültig bleiben.
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4409 Beigetreten: 20.06.2009 Wohnort: "arm aber sexy"-Town Mitglieds-Nr.: 49054 ![]() |
Es gab keine Übergangsfrist. Eine Frist hat nicht nur einen Anfang, sondern zuvörderst ein Ende. Ein solches war hier nie angegeben. Sind das keine Ende-Definitionen? (4) Die Zeichen 274, 278, 307, 314, 380, 385 und die bisherigen Absperrschranken mit schrägen Schraffen behalten die Bedeutung, die sie nach der vor dem 1. Oktober 1988 geltenden Fassung dieser Verordnung hatten, bis längstens zum 31. Dezember 1998. -------------------- „Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“ Meine Beiträge können auch ohne Kennzeichnung Spuren von Ironie enthalten. Bei Risiken und Nebenwirkungen fressen sie die Packungsbeilage oder tragen sie ihren Arzt zum Apotheker. |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1144 Beigetreten: 28.09.2007 Mitglieds-Nr.: 37072 ![]() |
Sorry, Mißverständnis. Ja, damals gab es das, bei der Änderung von jetzt aber nicht.
Wobei ich "behalten die Bedeutung, die sie nach der vor dem 1. Oktober 1988 geltenden Fassung dieser Verordnung hatten, bis längstens" auch auslegungsbedürftig finde. Es könnte auch heißen, daß sie danach die Bedeutung bekommen, die für ähnliche Zeichen in der dann geltenden Fassung der VO vorgesehen ist. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Ähnliche Zeichen gibt es aber nicht, da hier der § 33 Abs. 2 StVO greift.
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10187 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 ![]() |
nett das das VP soweit hochrutscht bei Kugel ... Jupp - da war ich aber schon etwas (positiv) überrascht... aber sch...ade das meine "Schlupflöcher" so schnell geschlossen werden. ![]() Naja, Berlin ist ja groß und solange es am Kudamm keine Busspur mehr gibt, is ja noch alles ok Tia - da war det olle jroße Berlin ma wieda schneller, wa... ![]() (Wobei ich mich frage wie die dat hinkriegen bei der chronischen Pleite der Stadt??? ![]() Soviel zu unserer Idee das das Ganze zum Lichten des Schilderwalds beiträgt..... War denn was anderes zu erwarten?? ![]() @MrOJ: ich verstosse nicht gegen die StVO, ich halte mich (ausnahmsweise) mal an diese ... Hmmm ![]() ![]() Dir hoffentlich einen guten Rutsch in Freiheit... OJ -------------------- Kampf
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
und ? soll sich doch ein gewisser "oscar" belasten
![]() wie jeder hier im VP (ok ok, Qtip nicht) lege ich die StVO mit etwas gMV aus und da bleibt es nicht aus, das man sich nicht immer an sie halten kann. Aber das besagte Schild war wohl nur ein Versehen, andere Herzpfeile sind immer noch da wo sie sein "sollen". (Wattestäbchen hat übrigens meine vollste Bewunderung, nich das hier Mißverständnisse aufkommen) |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 01.05.2025 - 08:52 |