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#394
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4178 Beigetreten: 15.09.2003 Mitglieds-Nr.: 38 ![]() |
Fährt denn der Gegenverkehr nicht erkennbar jenseits der Leitplanke? Nein, das erkennt man nicht. Die beiden Fahrbahnen sind da wirklich örtlich getrennt. Da ist einiges mehr zwischendrin als nur hoch gewachsene Botanik. Wer da zwischen den Teilern einfährt, der kann nicht ahnen, dass hier KEIN Gegenverkehr kommen kann. Stünde Z. 353 hier nicht, müsste man selbstverständlich mit Gegenverkehr rechnen. Dann hätte man sich die Baukosten für den zweiten Fahrstreifen auch einsparen können. Wenn man die Strecke hier zweistreifig nutzen können soll, muss man auf geeignete Weise darüber Kenntnis erlangen, dass es hier zwei Fahrstreifen in die gleiche Richtung sind. Das geschieht m.E. eindeutig durch Z. 353. Wenn Z. 353 aber nurmehr den gleichen Stellenwert hat wie ein Hinweiszeichen auf eine Pannenhilfestation, dann weiß ich nicht, wie man die Situation regelkonform beschildern soll. Z. 220 scheidet ja aus. -------------------- Wo rohe Säfte sinnlos walten,
da kann sich auch kein Schwips entfalten. |
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#395
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7901 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 ![]() |
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#396
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4178 Beigetreten: 15.09.2003 Mitglieds-Nr.: 38 ![]() |
Wieso nicht mit 220? Die beiden Zeichen stehen beide für "Einbahnstraße" 1. ist es ja keine "Einbahnstraße", sondern eine "Fahrbahn für eine Richtung", was - wie wir oben gesehen haben - ein Unterschied ist. 2. ist die Aufstellrichtung für Z. 220 eine andere als diejenige, in der ich das Z. erkennen müsste: Z. 220 steht parallel zur Richtung, Z. 353 frontal. -------------------- Wo rohe Säfte sinnlos walten,
da kann sich auch kein Schwips entfalten. |
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#397
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7901 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 ![]() |
Wieso nicht mit 220? Die beiden Zeichen stehen beide für "Einbahnstraße" 1. ist es ja keine "Einbahnstraße", sondern eine "Fahrbahn für eine Richtung", was - wie wir oben gesehen haben - ein Unterschied ist. Und was willst du dann mit Zeichen 353? Soweit ich weiß, hat es nicht die Bedeutung "Fahrbahn für eine Richtung" |
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#398
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4178 Beigetreten: 15.09.2003 Mitglieds-Nr.: 38 ![]() |
Da hast Du recht. Darum ging's ja weiter oben: da wurde der kleine aber feine Unterschied angesprochen.
Streng genommen ist es gar keine Einbahnstraße. Trotzdem halte ich Z. 353 hier für sinnvoll, weil eindeutig: Auf diesen beiden Fahrstreifen findet Verkehr nur in dieser einen Richtung statt. Und gegen Z. 220, wenn man mal von der Unterscheidung nach dem Begriff "Einbahnstraße" absieht, spricht die Aufstellrichtung: Wohin sollte denn ein Z. 220 an dieser Stelle weisen? Die Frage, wie das regelkonform beschildert werden könnte, bleibt noch offen. -------------------- Wo rohe Säfte sinnlos walten,
da kann sich auch kein Schwips entfalten. |
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Gast_Georg_g_* |
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#399
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Darum ging's ja weiter oben: da wurde der kleine aber feine Unterschied angesprochen. Streng genommen ist es gar keine Einbahnstraße. Ich schrieb nur deswegen, dass es keine Einbahnstraße ist, weil eben kein Z 220 steht. Ich habe nicht geschrieben, dass man dort kein Z 220 anbringen dürfe. |
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#400
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4178 Beigetreten: 15.09.2003 Mitglieds-Nr.: 38 ![]() |
Okay, vllt. darf man eines aufstellen, dann wird die Verkehrsfläche dadurch auch begrifflich zur Einbahnstraße.
In welche Richtung sollte denn jetzt das Z. 220 weisen? -------------------- Wo rohe Säfte sinnlos walten,
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Gast_Georg_g_* |
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#401
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In welche Richtung sollte denn jetzt das Z. 220 weisen? Na, in Fahrtrichtung natürlich. Übrigens besteht auch noch die Möglichkeit diese Straße mit Z 521-30 zu beschildern. |
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#402
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4178 Beigetreten: 15.09.2003 Mitglieds-Nr.: 38 ![]() |
Na, in Fahrtrichtung natürlich. Übrigens besteht auch noch die Möglichkeit diese Straße mit Z 521-30 zu beschildern. Z. 220 "in Fahrtrichtung" zu montieren halte ich nicht für die beste Anregung. Denn dann sieht der VT lediglich ein paar Millimeter Blechdicke. Und dort, von wo aus man das so aufgestellte Z. 220 erkennen könnte, kann sich - in meinem Beispiel - kein VT mit Blickrichtung auf dieses befinden. Die Anregung mit Z. 521-30 gefällt mir. Das könnte die Lösung sein, so man denn auf Z. 353 wirklich verzichten will. -------------------- Wo rohe Säfte sinnlos walten,
da kann sich auch kein Schwips entfalten. |
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#403
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19634 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 ![]() |
Ich finde das VZ nach wie vor nützlch, nämlich dann, wenn eine Straße, die vorher keine Einbahnstraße war, nach einer Einmündung als Einbahnstraße weitergeführt wird, ohne, dass sich die Straße irgendwie merklich verändert.
Z 220 ist eben seitlich verdreht, das kann man mal übersehen. Ich hab aber Z 353 auch schon an der gegenüberliegenden Seite einer Einmündung um 90° gedreht gesehen; wäre was für den Schilda- Thread ![]() -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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#404
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 10.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50909 ![]() |
Habe folgendes Problem: begleite Schwertransporte und ohne der Schwerlastspur hätten wir oft kaum eine Chance einen Parkplatz zu finden. Die war bis jetzt für normale LKWs verboten. Neuerlich habe ich auf der A3 PP Weißkirchen neues Schild gesehen, großes viereckiges weisses, oben stand in einem Kästchen: Großraum und Schwertransporte, darunter 0 -24 Uhr und daneben war ein Sinnbild eines LKWs und darunter 20 - 8 Uhr. Wie soll ich es verstehen? Leider habe ich es nich fotografiert.
Der Beitrag wurde von Helena2 bearbeitet: 10.10.2009, 20:09 |
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Gast_Georg_g_* |
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#405
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Was mit dem Zeichen gemeint ist, ist ja nicht so schwer zu verstehen. Großraum- und Schwertransporte dürfen dort rund um die Uhr parken, alle, die vom Lkw-Symbol erfasst werden (Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse) dürfen nur von 20 bis 8 Uhr dort parken.
Bist du sicher, dass es 20 bis 8 Uhr war und nicht 8 bis 20 Uhr? So richtig sinnvoll wäre es nicht, gerade in den Nachtstunden das Parken auch für andere Lkw dort zu erlauben. |
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#406
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 10.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50909 ![]() |
Ich bin mir sicher. Die meiste Schwertransporte fahren in der Nacht, während die meiste LKWs in der Nacht stehen. Also wollte man den LKWs die Möglichkeit geben, da sich hinzustellen. Nur ein Beispiel: ich begleite eine Firma von Venlo nach Waidhaus. Die Genehmigung erlaubt uns im Nordhein - Westfalen nur zwischen 22 - 6 Uhr zu fahren, Hessen verkehrsarme Zeiten ( nicht 6-9 und 15 - 19) und in Bayern dürfen wir immer. Die Firma startet in Rotterdam so, dass die nicht vor 22 Uhr in Venlo sind, dann geben wir uns Mühe noch in der Nacht durch Frankfurt durchzufahren, fährt sich besser, aber dann um 2 ist entgültig Schluß. Tagespause ist angesagt. Ja und wo sollen wir uns denn hinstellen mit 3,9m Breite? Bis jetzt durfte ich uns Platz machen, also ein Paar weg jagen, die mußten umparken, weil auf der Schwerlastspur parken für normale LKWs verboten war.
Der Beitrag wurde von Helena2 bearbeitet: 11.10.2009, 18:01 |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 ![]() |
Ja und wo sollen wir uns denn hinstellen mit 3,9m Breite? Wie wär's (in Abstimmung mit der ![]() ![]() Dort seh' ich öfter mal solche Großkaliber Pause machen - die stehen schon da, wenn meinereiner dort gen Osten vorbeirollt - und Stunden später auf der Heimfahrt immer noch; grundsätzlich möglich scheint's also zu sein ![]() lg c.s. |
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#408
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 10.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50909 ![]() |
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#409
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 113 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: Kreis Ludwigsburg Mitglieds-Nr.: 41960 ![]() |
So passend zu dem ganz alten "Kraftfahrzeuge verboten"-Schild habe ich ein "Radfahrer verboten"-Schild gefunden:
Und nebenbei noch ne andere Frage: Auf Bild 2 ist eine Ampel, unter der das Zusatzzeichen "Radfahrer Kfz-Signal beachten" hängt. Muss ich als Radfahrer auf dem Radweg so wie es hier ausgeschildert ist wirklich die Ampel beachten? |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 563 Beigetreten: 16.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6737 ![]() |
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#411
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
So ein (tarnfabener) Pfosten mitten im Weg ist bei Dunkelheit auch ziemlich gefährlich
![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#412
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24711 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Und nebenbei noch ne andere Frage: Auf Bild 2 ist eine Ampel, unter der das Zusatzzeichen "Radfahrer Kfz-Signal beachten" hängt. Muss ich als Radfahrer auf dem Radweg so wie es hier ausgeschildert ist wirklich die Ampel beachten? Ich sehe da nur die allgemeine Ampel. Die dürfte auch gelten, ob mit oder ohne Zusatzschild. Was denn sonst? -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#413
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Allerdings ist die Antwort auch noch nicht hochoffiziell. Hierzu bedarf es erst einer Stellungnahme des BMVBS - und die darf ich dann auch veröffentlichen. Ich habe übrigens das Gefühl, daß man sich in Deutschland über die Folgen noch garnicht im Klaren ist ![]() Hallo ukr, gibt es denn schon eine belastbare veröffentlichungsfähige Antwort des BMVBS (oder wie auch immer das Ministerium nach Ende der Koalitionsverhandlungen heißen wird)? |
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#414
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
gibt es denn schon eine belastbare veröffentlichungsfähige Antwort des BMVBS Nein und die wird es auch nicht geben. Inoffiziell habe ich sowohl vom BMVBS als auch vom BMJ die Bestätigung erhalten, daß mit der Streichung des Abs. 9 im 53 StVO die alten Zeichen in der Gestaltung vor 1992 ihre Gültigkeit verlieren. Von einer offiziellen Stellungnahme möchte man beim BMVBS aber absehen, es sei denn es ist zwingend erforderlich. ![]() |
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#415
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Schade, aber trotzdem Danke für Deine Mühe und vor allem für Deine HP.
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
Inoffiziell habe ich sowohl vom BMVBS als auch vom BMJ die Bestätigung erhalten, daß mit der Streichung des Abs. 9 im 53 StVO die alten Zeichen in der Gestaltung vor 1992 ihre Gültigkeit verlieren. Von einer offiziellen Stellungnahme möchte man beim BMVBS aber absehen, es sei denn es ist zwingend erforderlich. ![]() Bayern war da mutiger. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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#417
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Eine entsprechende Gerichtsentscheidung wird wohl nicht lange auf sich warten lassen. Ich glaube zwar nicht, daß ein Gericht dieser Auffassung folgen wird, ganz ausgeschlossen ist es aber nicht. Das beste Beispiel ist das Urteil zu werbenden Zusätzen auf Ortstafeln (Hanau). Hier sieht man, wie
Bayern war da mutiger. Details, Dokumente, Informationen? |
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#418
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
Details, Dokumente, Informationen? In einer Dienstbesprechung im Oktober wurde dies klar angesprochen und in einem Schreiben an die örtlichen Verkehrsbehörden erfolgt bereits ein erster Hinweis. Ein seperates Schreiben des Innenministerium zu diesem Thema wird in Kürze erfolgen. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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#419
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Und gibt es da schon Vorschläge, wie mit der neuen Regelung umgegangen werden soll?
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
Und gibt es da schon Vorschläge, wie mit der neuen Regelung umgegangen werden soll? ![]() Jetzt warten alle Verkehrsbehörden in Bayern voller Sehnsucht auf das -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1608 Beigetreten: 19.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19496 ![]() |
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#422
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
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#423
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1710 Beigetreten: 28.09.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 23604 ![]() |
Falls noch nicht gepostet, hier ein interessanter Link zum Thema:
http://www.extratip.de/index.php?artikel=36391 Da haben einige wohl erkannt, was die neue StVO für Überraschungen bringt ![]() -------------------- "Auch das Parken auf Radwegen werde abends nicht geahndet, weil eine Gefährdung zu der ruhigen Tageszeit nicht mehr zu befürchten ist." (Klasse sowas!)
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Meiner Meinung nach muß man sich darüber überhaupt nicht aufregen. Schließlich waren insgesamt 17 Jahre Zeit, die alten Schilder zu erneuern. Das gilt natürlich nur für die Schilder, die unmittelbar vor 1992 noch aufgestellt wurden. Viele der alten Schilder sind mehr als 30 Jahre alt und einigen sieht man dieses Alter auch an.
Ist aber schön, daß es langsam rumort im Schilderwald ![]() Vielleicht bewirken die knappen Kassen ja eine ersatzlose Entfernung vieler Schilder, dann macht der Wegfall des Abs. 9 auch Sinn. |
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#426
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 563 Beigetreten: 16.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6737 ![]() |
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#427
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
Vielleicht bewirken die knappen Kassen ja eine ersatzlose Entfernung vieler Schilder, dann macht der Wegfall des Abs. 9 auch Sinn. daran glaubst du doch nicht wirklich oder ? Ich frage mich in letzter Zeit immer öfter bei einigen Kombinationen, ob diese so sein müssen. Zeichen 209-31 wenn es physisch NUR nach rechts oder links geht. Zeichen 209 geradeaus/rechts wenn links eine Strasse mit ZWEI zeichen 267 beschildert ist. etc etc. |
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#428
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2790 Beigetreten: 02.09.2005 Mitglieds-Nr.: 12606 ![]() |
Vielleicht bewirken die knappen Kassen ja eine ersatzlose Entfernung vieler Schilder, dann macht der Wegfall des Abs. 9 auch Sinn. Wer ist eigentlich zuständig für den Austausch der Schilder? Ich denke, dass die Überwachung des ordnungsgemäßen Zustandes der Verkehrszeichen (wozu eben auch die normgerechte Ausgestaltung gehört) lediglich Sache der Straßenbaubehörden ist. Die anordnende Straßenverkehrsbehörde muss sich IMO um den Tausch der veralteten Zeichen ebensowenig kümmern, wie um das Wiederaufstellen eines durch einen Unfall beschädigten Schildermastens. Was bedeutet, dass die Hoffnung auf einen möglichen Entfall der Zeichen durch die Überprüfung nicht zu groß sein sollte. |
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#429
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3867 Beigetreten: 27.01.2006 Wohnort: Mal hier, mal da Mitglieds-Nr.: 16344 ![]() |
Ich denke, dass die Überwachung des ordnungsgemäßen Zustandes der Verkehrszeichen (wozu eben auch die normgerechte Ausgestaltung gehört) lediglich Sache der Straßenbaubehörden ist. Die anordnende Straßenverkehrsbehörde muss sich IMO um den Tausch der veralteten Zeichen ebensowenig kümmern, ... ![]() ![]() -------------------- Stau ist nur hinten am Ende blöd, vorne geht es.
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#430
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2790 Beigetreten: 02.09.2005 Mitglieds-Nr.: 12606 ![]() |
Ich denke, dass die Überwachung des ordnungsgemäßen Zustandes der Verkehrszeichen (wozu eben auch die normgerechte Ausgestaltung gehört) lediglich Sache der Straßenbaubehörden ist. ![]() ![]() Na, dann hat der Schildertausch ja noch Zeit bis 31.8.2011 ![]() ![]() Ich dachte aber eher an die uneingeschränkte Verpflichtung des Baulastträgers bzw. der Baubehörden zur "Unterhaltung" der Zeichen aus § 45 Abs. 5 StVO. Dem müssten die Baubehörden nachkommen, indem sie unaufgefordert und unverzüglich alle jetzt ungültig gewordenen Zeichen wechseln. Oder seht ihr das anders? |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Die Anordnung wird seit 1.9. nicht mehr rechtswirksam verkörpert, daher sollte auch die Straßenverkehrsbehörde ein gewisses Interesse am Austausch der Zeichen haben.
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#432
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24711 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Ach, hoffentlich lassen sie sich lange Zeit ... all die unentbehrlichen Radwegbenutzungspflichten ...
Ist das eigentlich nun verwaltungsrechtlich eine Neuanordnung mit Auflebung der Möglichkeit einer Anfechtungsklage, wenn das Zeichen nun ein paar Wochen ungültig war? Müssen dann die Voraussetzungen neu geprüft werden ... insbesondere, unter der geänderten Vw ("... überholen möglich ...")? -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#433
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
Bitte schön Zeit lassen, all die alten "Nicht"-Busspur Schilder im alten West-Berlin....
![]() Endlich wieder freie Fahrt. |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 954 Beigetreten: 03.01.2008 Wohnort: München-Perlach Mitglieds-Nr.: 39276 ![]() |
Ach, hoffentlich lassen sie sich lange Zeit ... all die unentbehrlichen Radwegbenutzungspflichten ... Ist das eigentlich nun verwaltungsrechtlich eine Neuanordnung mit Auflebung der Möglichkeit einer Anfechtungsklage, wenn das Zeichen nun ein paar Wochen ungültig war? Müssen dann die Voraussetzungen neu geprüft werden ... insbesondere, unter der geänderten Vw ("... überholen möglich ...")? Ja, das interessiert mich auch ganz brennend ![]() -mg -------------------- "Bei keiner anderen Erfindung ist das Nützliche mit dem Angenehmen so innig verbunden, wie beim Fahrrad." (Adam Opel)
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24711 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Ich werde da ganz sicher keine schlafenden Hunde wecken. Je länger ungültig, desto besser.
-------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 488 Beigetreten: 20.09.2009 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 50635 ![]() |
Bitte schön Zeit lassen, all die alten "Nicht"-Busspur Schilder im alten West-Berlin.... ![]() Yippie-ka-ye, ich kann dort parken. Endlich wieder freie Fahrt. Nö, ich parke da ja. ![]() (duckundweg) -------------------- Don't take life too seriously, you won't get out alive.
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#437
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
ich wollt grad sagen: UNTERSTEH DICH !!!!!
(zumindest nicht auf dem Kutschi, Richtung AB/TXL ) ![]() |
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#438
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4409 Beigetreten: 20.06.2009 Wohnort: "arm aber sexy"-Town Mitglieds-Nr.: 49054 ![]() |
psssst !
-------------------- „Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“ Meine Beiträge können auch ohne Kennzeichnung Spuren von Ironie enthalten. Bei Risiken und Nebenwirkungen fressen sie die Packungsbeilage oder tragen sie ihren Arzt zum Apotheker. |
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#439
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 412 Beigetreten: 03.11.2009 Mitglieds-Nr.: 51286 ![]() |
Hallo,
was ist mit dem alten Zeichen 244 (gemeinsamer Rad- und Gehweg, ähnlich Z.240, aber Radfahrer oben und Fußgänger unten)? Eigentlich muss das schon vor dem 1.9.09 ungültig gewesen sein, weil die Nummer 244 für die Fahrradstraße verwendet wurde - oder gab es über mehrere Jahre hinweg zwei unterschiedliche Zeichen mit derselben Nummer? Wann wurde Zeichen 244 Fahrradstraße eingeführt? Gruß Andreas Hallo, Yippie-ka-ye, ich kann dort parken. Noch besser in Rostock. Da gibt es an vielen Stellen auf der Bus- und Straßenbahnspur ein Verkehrsverbot (ich weiß jetzt nicht, durch welches Zeichen, 260, 245 oder ähnlich, ist auch egal) mit Zusatzzeichen "nur Verkehrsbetriebe Rostock" (sinngemäß). Eigentlich ist "außer Verkehrsbetriebe Rostock" gemeint... Gruß Andreas Der Beitrag wurde von Liegeratte bearbeitet: 03.11.2009, 21:44 |
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#440
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
1997 war das. Die Übergangsregelung bezog sich in erster Linie auf die Gültigkeit der Zeichen und nicht auf die Nummer. Das Nummernsystem durfte man in diesem Zusammenhang eh nicht werten, da auch andere Zeichen bereits die Nummer eines alten Zeichens erhalten hatten.
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Beitrag
#441
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
Da gibt es an vielen Stellen auf der Bus- und Straßenbahnspur ein Verkehrsverbot (ich weiß jetzt nicht, durch welches Zeichen, 260, 245 oder ähnlich, ist auch egal) mit Zusatzzeichen "nur Verkehrsbetriebe Rostock" (sinngemäß). Eigentlich ist "außer Verkehrsbetriebe Rostock" gemeint... Gruß Andreas 260 oder 245 ist aber schon ein Unterschied bezüglich des ZZ. 245 wäre ok. |
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#442
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 412 Beigetreten: 03.11.2009 Mitglieds-Nr.: 51286 ![]() |
Hallo Oscar,
Da gibt es an vielen Stellen auf der Bus- und Straßenbahnspur ein Verkehrsverbot (ich weiß jetzt nicht, durch welches Zeichen, 260, 245 oder ähnlich, ist auch egal) mit Zusatzzeichen "nur Verkehrsbetriebe Rostock" (sinngemäß). Eigentlich ist "außer Verkehrsbetriebe Rostock" gemeint... 260 oder 245 ist aber schon ein Unterschied bezüglich des ZZ. Ja. Wenn ein Bussonderstreifen nur für die Verkehrsbetriebe gilt, dürfen da keine Busse der Verkehrsbetriebe fahren, alle anderen dürfen fahren. Bei einem 260 dürften gar keine Fahrzeuge der Verkehrsbetriebe fahren. Ich kann mich nicht erinnern, welches Zeichen da steht, aber 245 eher nicht, weil da auch Straßenbahnen fahren. Irgendetwas, das fließenden Verkehr einschränkt. Wahrscheinlich 250 sein. Gilt aber eben "nur" für die Verkehrsbetriebe. Gruß Andreas |
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#443
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1710 Beigetreten: 28.09.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 23604 ![]() |
Ich habe eine interessante Auslegung des neuen §53 bekommen: Zitat Lediglich die im neuen § 53 Abs. 5 StVO genannten Zeichen sind entfallen, bleiben aber bis zum 31.08.2019 gültig. Das heisst, um zu wissen welche Verkehrszeichen künftig zu beachten sind, muss man die gültigen Verkehrszeichen der alten Fassung kennen und davon ab dem 31.08.2019 die Verkehrszeichen aus dem Absatz 5 abziehen. Das wird ja noch ein Spaß ... ![]() Und mittlerweile kommt aus gleicher Quelle: Zitat ... ungültig sind lediglich die Verkehrszeichen 237, 240 oder 241 geworden, die dem Stand der StVO vor 1992 entsprechen. Warum trauen sich die Verantworlichen nur nicht, diese Aussagen auch öffentlich zu verbreiten? ![]() -------------------- "Auch das Parken auf Radwegen werde abends nicht geahndet, weil eine Gefährdung zu der ruhigen Tageszeit nicht mehr zu befürchten ist." (Klasse sowas!)
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 08.05.2025 - 07:23 |