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#244
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 606 Beigetreten: 26.03.2008 Mitglieds-Nr.: 40988 ![]() |
Nein, man lichtet den Schilderwald: Man streiche viele Schilder aus der STVO und ersetze sie mit nur einem Schild plus Bauanleitung
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Gast_Familienvater_* |
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#245
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![]() ![]() ![]() dafür ein hübsches Neues, das ich noch nie gesehen habe. Ein Parkplatz für Familien mit Kinderwagen. Zumindest deute ich das Schild so. (Pärchen händchenhaltend mit Kinderwagen) dürfen dort eigentlich auch alleinerziehende parken? |
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#246
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1900 Beigetreten: 31.12.2006 Mitglieds-Nr.: 26930 ![]() |
Ja. Und Alleinstehende.
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#247
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21969 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 ![]() |
Ich hatte mal gehört, man wolle den Schilderwald lichten.
Darunter würde ich verstehen, dass jemand den Spaten ansetzt und 50% der draußen vorhandenen Schilder ausbuddelt. Und nicht, dass in der StVO irgendwelche Ordnungszahlen durch andere Ordnungszahlen ersetzt werden ![]() Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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#248
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
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#249
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
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#250
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 112 Beigetreten: 12.04.2007 Mitglieds-Nr.: 30561 ![]() |
Ita est. Bei verwitterten Haltverbotsschildern parke ich auch. (Kein Scherz.) und wie oft musstest du das schon erfolgreich vor Gericht durchsetzen ? (ind welcher Stadt?) Stadt wird nicht genannt. Aber ich habe noch nie eine Verwarnung/Bußgeldbescheid deswegen bekommen. Das Schild, wo ich das öfters mal mache, wurde allerdings jetzt getauscht. :-( Als Wermutstropfen bleibt aber ein Schild mit einer Parkscheibe in schwarz-weiß und ohne Ziffern. <- ungültig. |
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#251
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4409 Beigetreten: 20.06.2009 Wohnort: "arm aber sexy"-Town Mitglieds-Nr.: 49054 ![]() |
Dass diese Potsdamer "Anwohner" niemals Besuch bekommen, läßt sich sicher verschmerzen.
Aber dass sie nicht mal in ihre eigenen Garagen fahren dürfen sollen..... ![]() -------------------- „Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“ Meine Beiträge können auch ohne Kennzeichnung Spuren von Ironie enthalten. Bei Risiken und Nebenwirkungen fressen sie die Packungsbeilage oder tragen sie ihren Arzt zum Apotheker. |
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#252
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Das ist ja mal eine ganz tolle Kombination
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#253
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1900 Beigetreten: 31.12.2006 Mitglieds-Nr.: 26930 ![]() |
Doch, sie dürfen. Denn beide unteren Schilder sind imho ungültig, zumnindest hab ich noch nie so ein Motorrad gesehen und das Autodach scheint mir auch sehr dünn zu sein..
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#254
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7901 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 ![]() |
Und der Querstrich geht ganz durch
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#255
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4178 Beigetreten: 15.09.2003 Mitglieds-Nr.: 38 ![]() |
Mit der neuen StVO (in Kraft seit 1.9.09) entfällt auch das Z. 353, bleibt jedoch bis 31.08.2019 gültig.
![]() Auf welche Weise wird den VT künftig mitgeteilt, dass sie sich in einer Einbahnstraße in ihrer Richtung befinden, wenn z.B. im vorigen Streckenverlauf Zweirichtungsverkehr vorlag, nach einer Einmündung jedoch nicht mehr? -------------------- Wo rohe Säfte sinnlos walten,
da kann sich auch kein Schwips entfalten. |
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#256
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Mit einem ggf. etwas schäg aufgestellten Zeichen 220.
Ein paar Schilder musste man ja nun wirklich streichen, auch wenn es statt der angekündigten 22 Zeichen nur noch insgesamt 7 sind ![]() |
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#257
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4409 Beigetreten: 20.06.2009 Wohnort: "arm aber sexy"-Town Mitglieds-Nr.: 49054 ![]() |
Ein paar Schilder musste man ja nun wirklich streichen, auch wenn es statt der angekündigten 22 Zeichen nur noch insgesamt 7 sind ![]() Der wirkliche Kahlschlag bei Schildern sieht anders aus: http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,496909,00.html In Sachsen-Anhalt grassiert der Schilderschwund: Weil eine Kreisgebietsreform die Zahl der Landkreise von 21 auf elf reduziert, schrauben Souvenirjäger die veralteten Ortsschilder im Dutzend ab. ![]() -------------------- „Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“ Meine Beiträge können auch ohne Kennzeichnung Spuren von Ironie enthalten. Bei Risiken und Nebenwirkungen fressen sie die Packungsbeilage oder tragen sie ihren Arzt zum Apotheker. |
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#258
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2501 Beigetreten: 21.04.2006 Wohnort: Pfalz Mitglieds-Nr.: 18634 ![]() |
Mit einem ggf. etwas schäg aufgestellten Zeichen 220. Schräg nach wo hin genau? ![]() -------------------- MfG
Troll Diese Nachricht wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. |
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#259
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7901 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 ![]() |
Genaugenommen könnte man es doch auch senkrecht zur Fahrbahn aufstellen, wie alle anderen Schilder auch, oder?
![]() Es steht doch nur parallel zur Fahrbahn, damit der 08/15-VT die PFeilrichtung erkennt ![]() |
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#260
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2501 Beigetreten: 21.04.2006 Wohnort: Pfalz Mitglieds-Nr.: 18634 ![]() |
Früher hieß es wohl
Zitat Es steht parallel zur Fahrtrichtung und schreibt allen Verkehrsteilnehmern auf der Fahrbahn die Richtung vor, Fußgängern jedoch nur, wenn sie Fahrzeuge mitführen. Die aktuelle StVO sagt nur noch Zitat Fahrzeugführer dürfen die Einbahnstraße nur in Richtung des Pfeiles befahren. Die Richtung des Pfeils ist also wichtig. Parallel muss es nicht mehr stehen. Darum wollte ich da nachhaken, denn das Schild schräg zu stellen sollte man sich genau überlegen.
-------------------- MfG
Troll Diese Nachricht wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. |
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#261
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7901 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 ![]() |
Achso
![]() Dann nehm ich meine Aussage zurück Edit: Hm, dann sind ja jetzt auch Einbahnstraßen in verkehrsberuhigten Bereichen legal |
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#262
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4409 Beigetreten: 20.06.2009 Wohnort: "arm aber sexy"-Town Mitglieds-Nr.: 49054 ![]() |
Kann man denn die kompletten Änderungen der STVO von vorgestern zu gestern irgendwo nachlesen (außer per mühsamen Zeile-für-Zeile-Vergleich der alten und neuen Version) ?
-------------------- „Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“ Meine Beiträge können auch ohne Kennzeichnung Spuren von Ironie enthalten. Bei Risiken und Nebenwirkungen fressen sie die Packungsbeilage oder tragen sie ihren Arzt zum Apotheker. |
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#263
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1900 Beigetreten: 31.12.2006 Mitglieds-Nr.: 26930 ![]() |
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#264
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3302 Beigetreten: 20.09.2004 Wohnort: Rheingau Mitglieds-Nr.: 5649 ![]() |
Kann man denn die kompletten Änderungen der STVO von vorgestern zu gestern irgendwo nachlesen ... Aber sicher doch ![]() z.B. hier: klickklack Suche nach: "46. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher" -------------------- Gruß Enrico
![]() Bildung ist Bundessache! |
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#265
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7901 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 ![]() |
Naja, praktisch gibts die bei uns schon zuhauf, da steht halt auf einer Seite Verbot der Einfahrt. Ja, das ist dann ja aber keine Einbahnstraße. Mit der neuen StVO, die anscheinend nicht mehr auf Fahrbahnen beschränkt ist, ist dann auch eine "echte" Einbahnstraße möglich (falls die VwV das zulässt, gerade nicht im Kopf) |
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#266
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1043 Beigetreten: 12.04.2006 Wohnort: OF Mitglieds-Nr.: 18416 ![]() |
Hallo ukr,
danke für die Übersicht! Gehört ![]() jetzt zu den offiziellen VZ? Grüße, André -------------------- Und ich saß da und sah, das es schlimm war. Da hörte ich eine Stimme, die sprach: "Lächle, denn es könnte schlimmer kommen!" Und ich lächelte und es kam schlimmer. |
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#267
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1900 Beigetreten: 31.12.2006 Mitglieds-Nr.: 26930 ![]() |
Ja. Das ist das ZZ 1012-32, hat aber keine wirkliche Bedeutung
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#268
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6635 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 13 ![]() |
Gehört es schon lange. Z1012-32 ist nicht neu.
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#269
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19635 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 ![]() |
Naja, praktisch gibts die bei uns schon zuhauf, da steht halt auf einer Seite Verbot der Einfahrt. Ja, das ist dann ja aber keine Einbahnstraße. Mit der neuen StVO, die anscheinend nicht mehr auf Fahrbahnen beschränkt ist, ist dann auch eine "echte" Einbahnstraße möglich (falls die VwV das zulässt, gerade nicht im Kopf) Aber auch echte Einbahnstraßen im VBB gibt es in meiner Heimat zuhauf. Wie sieht es die neue StVO eigentlich mit für Radverkehr freigegebenen Einbahnstraßen? ![]() -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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#270
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
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#271
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4689 Beigetreten: 20.04.2004 Mitglieds-Nr.: 2885 ![]() |
Um mich meinen Vorpostern anzuschließen: Ja ![]() Um Missverständnissen vorzubeugen widerspreche ich mal: nein, es ist kein offizielles Vz, sondern ein offizielles Zz. und das schon länger. Regelungsgehalt hat es weiterhin keinen (sprich: Nur aufgrund des Zz. "Radfahrer absteigen" alleine muß kein Radfahrer absteigen). -------------------- 10 Gebote des sicheren Radfahrens
"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5 |
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#272
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
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#273
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4409 Beigetreten: 20.06.2009 Wohnort: "arm aber sexy"-Town Mitglieds-Nr.: 49054 ![]() |
Ich bin gerade dem angegebenen Link gefolgt und versuche mich über die Änderungen der STVO zu infomieren.
Dabei fällt mir auf: Im neu gefassten §12 (Halten und Parken) wird das Halteverbot auf und 5 Meter vor Zebrastreifen (FGÜ) nicht mehr erwähnt?! ![]() Das kann doch nicht sein. Was habe ich überlesen? -------------------- „Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“ Meine Beiträge können auch ohne Kennzeichnung Spuren von Ironie enthalten. Bei Risiken und Nebenwirkungen fressen sie die Packungsbeilage oder tragen sie ihren Arzt zum Apotheker. |
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#274
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
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#275
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19635 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 ![]() |
Ich bin gerade dem angegebenen Link gefolgt und versuche mich über die Änderungen der STVO zu infomieren. Dabei fällt mir auf: Im neu gefassten §12 (Halten und Parken) wird das Halteverbot auf und 5 Meter vor Zebrastreifen (FGÜ) nicht mehr erwähnt?! ![]() Mir ist aufgefallen, dass einzelne Tatbestände aus dem § 12 herausgenommen wurden und dort angefügt wurden, wo speziell jener materielle Bereich geregelt wird. So wird z.B. das Verbot, im Bereich von Dauerlichtzeichen zu halten, nicht mehr im § 12 ausgedrückt, sondern nun im neu geschaffenen Absatz 5 des § 37. Ich vermute, dass also das Haltverbot auf FGÜs jetzt auch speziell dort geregelt wird. Zu spät ![]() -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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#276
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4409 Beigetreten: 20.06.2009 Wohnort: "arm aber sexy"-Town Mitglieds-Nr.: 49054 ![]() |
Ja hast Du - siehe Zeichen 293 ![]() Danke dir. Öhm, sehr geschickt gemacht. Man nehme die Vorschrift aus dem thematisch passenden Paragraphen heraus und verstecke dieselbe Regel in der Anlage bei den Bilderläuterungen. Das trägt natürlich erheblich zur Klarheit und zum Inhalts-Verständnis des unbedarften Lesers bei. ![]() -------------------- „Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“ Meine Beiträge können auch ohne Kennzeichnung Spuren von Ironie enthalten. Bei Risiken und Nebenwirkungen fressen sie die Packungsbeilage oder tragen sie ihren Arzt zum Apotheker. |
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Gast_Georg_g_* |
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Beitrag
#277
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Mir ist aufgefallen, dass einzelne Tatbestände aus dem § 12 herausgenommen wurden und dort angefügt wurden, wo speziell jener materielle Bereich geregelt wird. Die Halt- und Parkverbote, die sich auf ein Verkehrszeichen gründen, wurden ausgegliedert und befinden sich jetzt bei dem jeweiligen Verkehrszeichen. Das finde ich von der Systematik her auch gar nicht schlecht. So wird z.B. das Verbot, im Bereich von Dauerlichtzeichen zu halten, nicht mehr im § 12 ausgedrückt, sondern nun im neu geschaffenen Absatz 5 des § 37. Hier gab es übrigens eine kleine Änderung: Bisher war das Halten nur vor roten Dauerlichtzeichen verboten, jetzt ist es bei allen Dauerlichtzeichen verboten. |
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#278
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4409 Beigetreten: 20.06.2009 Wohnort: "arm aber sexy"-Town Mitglieds-Nr.: 49054 ![]() |
Neulich in Stuttgart-Feuerbach gesehen:
Auf den ersten Blick ein ausgeschilderter Motorrad-Parkplatz. ![]() Man muss ![]() Leider scheint man irgendwie vergessen zu haben, dieses Zeichen in den Zusatzzeichen-Katalog der neuen StVO aufzunehmen. Schlamperei! -------------------- „Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“ Meine Beiträge können auch ohne Kennzeichnung Spuren von Ironie enthalten. Bei Risiken und Nebenwirkungen fressen sie die Packungsbeilage oder tragen sie ihren Arzt zum Apotheker. |
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Beitrag
#279
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4178 Beigetreten: 15.09.2003 Mitglieds-Nr.: 38 ![]() |
(1) Nochmal dazu:
Mit der neuen StVO (in Kraft seit 1.9.09) entfällt auch das Z. 353, bleibt jedoch bis 31.08.2019 gültig. ![]() Auf welche Weise wird den VT künftig mitgeteilt, dass sie sich in einer Einbahnstraße in ihrer Richtung befinden, wenn z.B. im vorigen Streckenverlauf Zweirichtungsverkehr vorlag, nach einer Einmündung jedoch nicht mehr? Mit einem ggf. etwas schäg aufgestellten Zeichen 220. Früher hieß es wohl Zitat Es steht parallel zur Fahrtrichtung und schreibt allen Verkehrsteilnehmern auf der Fahrbahn die Richtung vor, Fußgängern jedoch nur, wenn sie Fahrzeuge mitführen. Die aktuelle StVO sagt nur nochZitat Fahrzeugführer dürfen die Einbahnstraße nur in Richtung des Pfeiles befahren. Die Richtung des Pfeils ist also wichtig. Parallel muss es nicht mehr stehen. Darum wollte ich da nachhaken, denn das Schild schräg zu stellen sollte man sich genau überlegen.Ob die Idee, das Vz. schräg aufzustellen, so gut ist? Gibt es etwa für Z. 220-10, 220-20 (Einbahnstraße) eine Sonderregel, abweichend von VwV-StVO Zu den §§ 39 bis 43, III Nr. 9, Rz. 26 Zitat Verkehrszeichen sind gut sichtbar in etwa rechtem Winkel zur Verkehrsrichtung auf der rechten Seite der Straße anzubringen, soweit nicht in dieser Verwaltungsvorschrift anderes gesagt ist. (2) Und dazu: dann sind ja jetzt auch Einbahnstraßen in verkehrsberuhigten Bereichen legal Naja, praktisch gibts die bei uns schon zuhauf, da steht halt auf einer Seite Verbot der Einfahrt. Ja, das ist dann ja aber keine Einbahnstraße. Mit der neuen StVO, die anscheinend nicht mehr auf Fahrbahnen beschränkt ist, ist dann auch eine "echte" Einbahnstraße möglich (falls die VwV das zulässt, gerade nicht im Kopf) Habe ich da etwas verpasst? Seit wann gibt es (legal) in VB Fahrbahnen? Dass solcher Unsinn bisher bereits so ausgeschildert wurde (auch ich kenne einige solcher Negativbeispiele), macht den Unsinn aber noch lange nicht legal. -------------------- Wo rohe Säfte sinnlos walten,
da kann sich auch kein Schwips entfalten. |
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#280
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1055 Beigetreten: 25.06.2005 Wohnort: Frankfurt a.M. Mitglieds-Nr.: 10687 ![]() |
hi ukr!
Hast du dieses Zeichen schon in Deiner Sammlung? ![]() ![]() Edit: Hier noch ein sonnenverwöhntes Warnzeichen: ![]() -------------------- §2Abs.6StVO: Autofahrer dürfen einzeln in zweispurigen Fahrzeugen fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. ;)
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#281
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Ob die Idee, das Vz. schräg aufzustellen, so gut ist? Gibt es etwa für Z. 220-10, 220-20 (Einbahnstraße) eine Sonderregel, abweichend von VwV-StVO Zu den §§ 39 bis 43, III Nr. 9, Rz. 26 Zitat Verkehrszeichen sind gut sichtbar in etwa rechtem Winkel zur Verkehrsrichtung auf der rechten Seite der Straße anzubringen, soweit nicht in dieser Verwaltungsvorschrift anderes gesagt ist. So ist es. Denk doch aber mal genau nach was passiert, wenn man Zeichen 220 wirklich rechtwinklig zur Verkehrsrichtung aufstellt (die Verkehrsrichtung der Einbahnstraße) @Velo: Nein ![]() |
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#282
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4178 Beigetreten: 15.09.2003 Mitglieds-Nr.: 38 ![]() |
So ist es. Denk doch aber mal genau nach was passiert, wenn man Zeichen 220 wirklich rechtwinklig zur Verkehrsrichtung aufstellt (die Verkehrsrichtung der Einbahnstraße) Genau darüber habe ich nachgedacht: Und deshalb finde ich es unverständlich, dass das bisherige Z. 353 entfallen soll. Wenn dieses rechtwinklig zur Verkehrsrichtung aufgestellt ist, ist es in jedem Fall besser sichtbar als eines, von dem allenfalls die Blechdicke wahrnehmbar ist. Und wenn Z. 220-10, -20 so schräg aufgestellt wird, dass es wahrnehmbar ist, zeigt es in eine andere Richtung. Und es darf nach zit. VwV auch gar nicht schräg aufgestellt werden. Das konträre Pendant zum bisherigen Z. 353 ist das Z. 125. Das bleibt ja auch. Sinnvollerweise. Das Thema habe ich angesprochen, weil ich es unsinnig finde, auf Z. 353 zu verzichten. Jetzt tauchen nämlich genau diese Fragen auf: Wie schildert man diese Situation sinnvoll aus, wenn man es nicht mehr durch Z. 353 tun darf? -------------------- Wo rohe Säfte sinnlos walten,
da kann sich auch kein Schwips entfalten. |
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Beitrag
#283
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7901 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 ![]() |
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Beitrag
#284
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Ob die Steichung von Zeichen 353 notwendig war möchte ich auch mal bezweifeln.
Eine Schrägaufstellung kann man am Beginn einer Einbahnstraße schon realisieren. Es müssen ja nicht zwingend 45° sein. |
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Beitrag
#285
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 17 Beigetreten: 14.03.2007 Mitglieds-Nr.: 29576 ![]() |
...auch wenn ich jetzt hier den Miesepeter spielen sollte
![]() Ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass die Gerichte der Argumentation hier folgen werden. Ich kann mich noch an das alte Geschwindigkeitsschild, z.B. 50km, erinnern. Das Schild wurde damals nicht für ungültig erklärt, weil es nicht der StVO entsprach, sondern, weil es keine Geschwindigkeitsangabe, sondern eine Entfernungsangabe darstellte. Was will ich damit sagen?!?! Z.B. ein Überholverbotszeichen (alter Art) wurde mit einem Sinn angeordnet. Wenn ich hier nun beim Überholen erwischt werde und angebe, "ja, ich habe das Schild gesehen, mich aber wissentlich darüber hinweggesetzt, weil es ungültig sein soll", dann weiß ich nicht, ob die Gerichte mir folgen werden. Insbesondere dann nicht, wenn etwas passiert. Von der zivilrechtlichen Seite gänzlich abgesehen. Was mich an der Sache aber ehrlich gesagt total verwirrt... viele (Polizei-)Behörden und Straßenverkehrsämter sind absolut unwissend und wussten nichteinmal, was ich von ihnen wollte. Das auf der rsa-95-Seite zitierte Urteil des BayOLG geht ja noch weiter... ein Verkehrszeichen bzw. das Symbol das darauf zu sehen ist, ist die "Fiktion der Realität" - so lange man erkennt, was es bedeuten soll, soll das VZ auch gelten, da ist wohl das schneebedeckte Vorfahrt-Gewähren-Schild (ist auch nicht in der StVO genannt) nicht anders. ICH BIN SEHR GESPANNT... und bevor ihr nun über mich herfallen tut... ist nicht böse gemeint, aber es gibt vielleicht auch Leute, die für die "Gegenseite" oder "Obrigkeit" argumentieren werden... |
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#286
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 270 Beigetreten: 25.09.2008 Wohnort: Bayreuth Mitglieds-Nr.: 44504 ![]() |
Straßenstrich ergänzt. ![]() Die Schilder erstelle ich alle selbst. ...im Entwurf hab ich den Strich sogar mit gezeichnet, aber beim Drag & Drop ist er leider verloren gegangen und das ist mir noch nicht mal aufgefallen ![]() Aber vielen Dank, wem noch weitere Fehler auffallen - bitte mitteilen. ![]() Warum sind bei Zeichen 307 (Ende der Vorfahrtstraße) die drei dicken Querstriche geblieben, während sonst immer fünf Querstriche gezeigt werden? |
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#287
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
ICH BIN SEHR GESPANNT Ich bin auch gespannt. Allerdings sollte man dann auch nicht die Vorgaben so haargenau definieren und jeder kann künftig Verkehrszeichen mit Wachsmalstift auf ein Stück Pappe kritzeln. Das Problem ist aber, daß die StVO genau definiert, was gültig ist und was nicht. Ansonsten hätte man sich die jetzt gestrichenen Übergangsfristen auch schon früher sparen können. Wären diese Fristen nur in der VwV-StVO enthalten, oder in den ganzen anderen Ausgestaltungs- und Aufstellvorschriften, hätte das keine Auswirkungen auf den Verkehrsteilnehmer. Da es nun aber explizit in der StVO geregelt ist, wenden sich die Aussagen zur Gültigkeit auch an den Verkehrsteilnehmer. Und wenn die StVO ein Schild als ungültig einstuft, kann es kein Verkehrszeichen sein, insofern kann ein Gericht auch nichts anderes behaupten. Das gleiche gilt für den gestrichenen § 53 Abs 9. Wenn man im Jahr 1992 die neuen Verkehrszeichen veröffentlicht, welche die alten Zeichen ablösen sollen, dann sind die alten Schilder schlichtweg nicht mehr gültig. Also benötigt man eine Festlegung, die die alten Zeichen weiter gültig bleiben lässt. Wäre das automatisch so, hätte man diesen Absatz nicht zusätzlich ergänzen müssen. Der Verordnungsgeber hat diesen Absatz aber ergänzt, vermutlich weil es erforderlich ist. Jetzt hat der Verordnungsgeber diesen Absatz gestrichen, also ist die unbegrenzte Übergangsregelung aufgehoben. Genau so wurde mir das auch vom BMVBS und vom BMJ bestätigt. Die verantwortlichen Behörden haben die letzten 17 Jahre schlichtweg gepennt, ihre Beschilderungen weder der aktuellen Gestaltung, noch dem Stand der Technik angepasst. Jetzt kommt die Quittung und ich hoffe, der Gesetzgeber knickt hier nicht ein und lässt den alten Absatz 9 wieder auferstehen. Wenn die Behörden jetzt gezwungen werden, ihre Beschilderungen auf alte Schilder zu überprüfen, fangen sie vielleicht wirklich an, den Schilderwald zu lichten - nämlich aus Kostengründen um den Austausch zu sparen. Zitat Was mich an der Sache aber ehrlich gesagt total verwirrt... viele (Polizei-)Behörden und Straßenverkehrsämter sind absolut unwissend und wussten nichteinmal, was ich von ihnen wollte. Dann verweise sie einfach auf die Website, dann werden sie es verstehen. Der § 53 ist leider sehr weit hinten in der StVO und wird daher gerne übersehen. und bevor ihr nun über mich herfallen tut... ist nicht böse gemeint, aber es gibt vielleicht auch Leute, die für die "Gegenseite" oder "Obrigkeit" argumentieren werden... Natürlich gibt es die. Dann muß der Staat einfach eine neue Abwrackprämie auflegen, eine für Verkehrszeichen. ![]() |
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Gast_Georg_g_* |
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#288
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Und deshalb finde ich es unverständlich, dass das bisherige Z. 353 entfallen soll. Wenn dieses rechtwinklig zur Verkehrsrichtung aufgestellt ist, ist es in jedem Fall besser sichtbar als eines, von dem allenfalls die Blechdicke wahrnehmbar ist. Was die Sichtbarkeit des Z 353 betrifft, hast du ja völlig recht. Aber wenn du das Schild so sehr vermissen wirst, dann muss es in deiner Gegend offenbar regelmäßig aufgestellt sein, oder? Bei uns war das Z 353 schon immer quasi nicht-existent, wodurch ja irgendwie auch der Nachweis erbracht ist, dass es offenbar entbehrlich ist. |
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Gast_Familienvater_* |
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#289
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Zitat (ukr) Straßenstrich ergänzt. laugh2.gif Gibts da jetzt schon Hinweisschilder für? Und was ist dabei zu beachten? ![]() |
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#290
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4689 Beigetreten: 20.04.2004 Mitglieds-Nr.: 2885 ![]() |
Bei uns war das Z 353 schon immer quasi nicht-existent, wodurch ja irgendwie auch der Nachweis erbracht ist, dass es offenbar entbehrlich ist. Stimmt, ich kenn hier in Dortmund und Umgebung auch kaum (vielleicht 5% wenn's hoch kommt; gefühlt eher deutlich weniger) wo das Zeichen verwendet wird.
-------------------- 10 Gebote des sicheren Radfahrens
"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5 |
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#291
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7901 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 ![]() |
In Frankreich oder Italien (oder wars Belgien?) wird, iirc, ausschließlich dieses Zeichen verwendet, das für uns "normale" gibts da anscheinend gar nicht
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#292
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1043 Beigetreten: 12.04.2006 Wohnort: OF Mitglieds-Nr.: 18416 ![]() |
Gehört ![]() jetzt zu den offiziellen VZ? Um mich meinen Vorpostern anzuschließen: Ja ![]() Danke an alle, die geantwortet haben! ![]() -------------------- Und ich saß da und sah, das es schlimm war. Da hörte ich eine Stimme, die sprach: "Lächle, denn es könnte schlimmer kommen!" Und ich lächelte und es kam schlimmer. |
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#293
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19635 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 ![]() |
Ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass die Gerichte der Argumentation hier folgen werden. Sicherlich wird es einige anderslautende Amtsgerichtsurteile geben, am AG fließt das Bauchgefühl in solchen Dingen ab und zu mal überdurchschnittlich ein. Spätestens dann aber, wenn ein solches Urteil das OLG erreicht, wird schon recht genau auf die Norm geguckt. -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 13.05.2025 - 23:42 |