mit Klasse B ein Auto auf einem Anhänger transportieren! |
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mit Klasse B ein Auto auf einem Anhänger transportieren! |
15.08.2009, 01:41
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 15.08.2009 Mitglieds-Nr.: 50012 |
Wie im Thema schon beschrieben, möchte ich ein Auto auf einem Autotrailer (Anhänger) transportieren mit Führerscheinklasse B. Nun ist es für mich unklar ob es rechtlich erlaubt ist! Jetzt zu den Daten: Mein Auto, Zugfahrzeug: 1490 kg Zulässiges Gesamtgewicht des Autos: 1980 kg Anhänger (Leergewicht): 600 kg Anhänger zulässige Gesamtgewicht (Nutzlast): 2000kg Fahrzeug dass Transportiert werden soll: 1000 kg Also, wenn ich alles summiere komm ich auf (Mein Auto+Anhänger Leergewicht+Fahrzeug dass Transportiert werden soll) auf insgesamt 3090kg. Ich bin, dann deutlich unter der 3,5t Grenze. Wie sieht es mit dem Zulässigen Gesamtgewicht meines Autos aus (Zugfahrzeug) sind ja nur 1980kg, also kann ich theoretisch nur 490 kg mit rumführen, aber der Hänger ist allein schon 600 kg schwer! Darf ich das Fahrzeug transportieren mit Führerscheinklasse B? Über eine Antwort wäre ich euch sehr dankbar!! Gruß Alex |
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15.08.2009, 01:57
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#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1162 Beigetreten: 03.03.2009 Mitglieds-Nr.: 47183 |
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15.08.2009, 02:28
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#3
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 15.08.2009 Mitglieds-Nr.: 50012 |
danke für die schnelle Antwort, ich bin wohl nicht der einzige der noch nicht schläft
und wenn die zulässige Gesamtgewicht von 1490 kg nicht überschritten wird, dann kann ich also? also um genauer zu sein wiegt der zu transportierende wagen 925kg, also darf der Hänger maximal 565kg wiegen! Jetzt nach drei Jahren könnt ich mir in den Ar*ch beissen, dass ich keinen BE gemacht habe damals dachte ich mir "Du willst doch keine Pferde transportieren also wozu?" Jetzt hab ich die möglichkeit supergünstig dem Motorsport zu widmen, alles kommt hin nur der bescheuerte Autotransport steht mir im Wege ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Ich trage noch mal die genauen Daten ein, da ich gemerkt habe, dass es sich wirklich um kg habdelt! Mein Auto, Zugfahrzeug: 1490 kg Zulässiges Gesamtgewicht des Autos: 1980 kg Anhänger (Leergewicht): 280 kg Anhänger zulässige Gesamtgewicht (Nutzlast): 1300kg Fahrzeug dass Transportiert werden soll: 925 kg hier ist zum Beispiel so ein Anhänger, der Links soll nicht zur Werbung führen, sondern lediglich die Situation besser zu erklären http://suchen.mobile.de/fahrzeuge/showDeta...mp;pageNumber=2 Kann ich in der Kombination das Fahrzeug überführen? Der Beitrag wurde von billyjean12 bearbeitet: 15.08.2009, 02:29 |
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15.08.2009, 02:34
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#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1162 Beigetreten: 03.03.2009 Mitglieds-Nr.: 47183 |
und wenn die zulässige Gesamtgewicht von 1490 kg nicht überschritten wird, dann kann ich also? Es gibt zwei Bedingungen: 1. zul. GG Anhänger <= Leergewicht ZugFZ 2. zul. GG Anhänger + zul. GG Zugfahrzeug <= 3,5 t Bei einem zul. GG des Trailers von 1490 kg sind mit diesem speziellen Zugfahrzeug beide Bedingungen erfüllt. Es gibt Einachser, die diese Bedingung erfüllen, z.B. hier. Der müsste dann auf 1490 kg abgelastet werden, bzw. das Zugfahrzeug müsste 10 kg Leergewicht zulegen. Für den Preis bekommst Du aber einen gebrauchten Tandemtrailer und den BE-Schein und sparst Dir die Rechnerei. Außerdem musst Du dann Deine Zugfahrzeuge nicht nach den Gewichten aussuchen. |
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15.08.2009, 02:55
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#5
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 15.08.2009 Mitglieds-Nr.: 50012 |
das gibt mir doch wieder Hoffnungen
aber wie Kann ich einen Trailer um 10kg abspecken oder meinen Auto um 10kg zulegen, ich meine Eintragungstechnisch krieg ich das doch nie hin, die zulässige Gesamtmasse des Trailers und das Leergwicht von meinem Auto ist doch ab Werk aus angegeben und nicht einfach veränderbar, oder? Also das Zugfahrzeug hab ich es wigt 1490 kg, das zu transportierte Fahrzeug hab ich mir ausgesucht 925kg, ich suche nur einen Trailer der die 1490 kg zulässige Gesamtmasse nicht überschreitet hier noch ein paar Anzeigen die müssen doch alle hinhauen http://suchen.mobile.de/fahrzeuge/showDeta...mp;pageNumber=1 http://suchen.mobile.de/fahrzeuge/showDeta...mp;pageNumber=2 Und was ist ist ein Tandemtrailer? Vorteil gegenüber normalen? |
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15.08.2009, 03:14
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#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1162 Beigetreten: 03.03.2009 Mitglieds-Nr.: 47183 |
Mit "Tandemtrailer" meine ich einen Autotransportanhänger mit Tandemachse, also mit zwei Achsen hintereinander. Die Vorteile sind, dass er wesentlich stabiler geradeaus läuft als ein Einachser und dass es weniger schwierig ist, das zu transportierende Fahrzeug so draufzustellen, dass die Stützlast stimmt. Nachteil sind die höheren Unterhaltskosten, weil vier Reifen und vier Bremsen verschleißen statt je zwei, und dass die Zusätzliche Achse zusätzliches Leergewicht bedeutet.
Den Trailer um 10 kg abzulasten ist simpel: Du lässt ihn von jemandem mit passender Fahrerlaubnis zum TÜV fahren, da bekommt er eine Änderungsabnahme und ein neues Typenschild, mit dem Gutachten dann zur Zulassungsstelle und da gibt es neue Papiere. Das Zugfahrzeug aufzulasten ist ein wenig komplizierter. Wenn z.B. eine Gasanlage eingebaut wurde, die ein paar KG wiegt, kannst Du das Fahrzeug zu einer geeichten Waage fahren, dabei müssen alle Betriebsstoffe mit Ausnahme der Kraftstoffe voll aufgefüllt sein, Kraftstoffe zu 90%. Alles was Du immer mitführst (Ersatzrad, Bordwerkzeug, Wagenheber, Verbandkasten, Warndreieck, ...) bleibt im Auto, andere Ladung und Du kommen raus. Zu der Masse, die dann auf dem Wägeschein steht werden 75 kg addiert und das wird als neue Leermasse vom TÜV in einer Änderungsabnahme bescheinigt und von der Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eingetragen. |
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15.08.2009, 03:26
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#7
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 15.08.2009 Mitglieds-Nr.: 50012 |
Ich danke dir, deine Hilfe war echt nützlich für mich!
Es wäre also garnicht so verkehrt eine 1500kg Trailer zu kaufen und diesen dann um 10 kg abgespeckt einzutragen. Alle Trailer unter 1500kg sind echt sehr knapp in der Breite, könnte sehr eng werden, vom Radstand her passt es allerdings, die 1500er sind großzügiger bemessen von daher praktischer. Aber was soll ich als Grund beim TÜV angeben, dass der Autohänger um 10kg leichter geworden ist? ich meine die wollen bestimmt irgendwas sehen, was ich ausgebaut habe, wie pingelich streng die sind, würd ich denen sogar zutrauen, dass sie das abgebaute Stück auch von Gewicht her messen. Mir fällt jetzt auch nicht ein was ich an einem Trailer ausbauen könnte Der Beitrag wurde von billyjean12 bearbeitet: 15.08.2009, 03:26 |
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15.08.2009, 03:30
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#8
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 397 Beigetreten: 22.06.2008 Wohnort: bei hamburg Mitglieds-Nr.: 42753 |
Guten Abend allerseits, ich klinke mich mal ganz frech ein, als jemand der erst 2008 seinen Lappen gemacht hat (und schon wieder verloren, aber ist noch einiges hängen gebliben^^)...ich habe in der fahrschule gelrnt, das ein Fahrer der Klasse PKW nur einachsiger Hänger mit einer Gesamtmasse von 750 kg fahren darf...sprich ganz simpel der kleine OBi - Hänger mit 4 Bierkisten oder einem Sessel drauf o.ä.....mehr nicht!!! Alles über 750 kg Anhängelast benötigt die Führerscheinklasse BE. So habe ich es in Erinnerung...
Zitat Stück auch von Gewicht her messen. Mir fällt jetzt auch nicht ein was ich an einem Trailer ausbauen könnte think.gif ich würde das vordere Stützrad abbauen, das ist für die Fahrt nicht wichtig und gehört nicht zu den tragenden Teilen, viele Alternativen hast du nicht, denn alles an der Achse darf nicht verändert werden, nur Anbauteile und Auflagefläche, sowie Teile die nicht zur Sicherung des Systems gehören dürfen verändert werden -------------------- Meine hier niedergeschriebenen Äußerungen sind nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und ausschließlich Teil meiner persönlichen Meinung.
"HSP - Ich kann Kanzler" |
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15.08.2009, 03:35
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#9
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1162 Beigetreten: 03.03.2009 Mitglieds-Nr.: 47183 |
Aber was soll ich als Grund beim TÜV angeben, dass der Autohänger um 10kg leichter geworden ist? Es geht dabei lediglich um das zulässige Gesamtgewicht. Das zu senken ist eine reine Formsache, am Leergewicht ändert sich dadurch nix, nur die mögliche Zuladung wird geringer. Alles über 750 kg Anhängelast benötigt die Führerscheinklasse BE. So habe ich es in Erinnerung... Dann hast Du was falsch in Erinnerung: Zitat Klasse B: Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt) Quelle; Hervorhebung durch mich |
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15.08.2009, 03:50
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#10
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 15.08.2009 Mitglieds-Nr.: 50012 |
Aber was soll ich als Grund beim TÜV angeben, dass der Autohänger um 10kg leichter geworden ist? Es geht dabei lediglich um das zulässige Gesamtgewicht. Das zu senken ist eine reine Formsache, am Leergewicht ändert sich dadurch nix, nur die mögliche Zuladung wird geringer. hätt ich jetzt überlegt, müsste ich eigentlich von selbst dadraf kommen, die zulässige Gesamtmasse wird ja nur verringert, spricht eigentlich nichts gegen besser heute morgen noch zum TÜV fahren und fragen. @ mousepad89 manchmal sind die Rechtslagen recht verwirrend dargestellt, musste auch 10 mal langsam durchlesen und trotzdem keinen Ergebniss in meinem Fall gesehen. Ich bedanke mich noch mal und gehe jetzt nun mit guten Gewissen schlafen Ich freue mich schon riesig auf mein neues Hobby |
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15.08.2009, 09:03
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#11
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21795 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 |
Alles über 750 kg Anhängelast benötigt die Führerscheinklasse BE. So habe ich es in Erinnerung... Dann hast Du was falsch in Erinnerung... Under Umständen hat @mousepad89 es auch wirklich falsch beigebracht bekommen. Auch mein Sohn (ich hatte ihm seinerzeit einen "BE" spendiert, damit er auch MEIN Gespann fahren darf) behauptete, dass sein Fahrlehrer gesagt habe, OHNE "BE" sei bei 750 kg zul. Anhängergewicht Ende der Fahnenstange. ... aber wie Kann ich einen Trailer um 10kg abspecken oder meinen Auto um 10kg zulegen... Letzteres habe ICH schon zweimal gemacht: Der VITO ist für die 100km/h-Ausnahmegenehmigug bei einen 2000kg-Anhänger nach dem Leergewichts-Eintrag im Kfz-Schein um einige wenige Kilos zu leicht. Andererseits sind die meisten Autos in der Praxis ein gutes Stück schwerer als nach "Aktenlage". Ich habe also ganz einfach meinen jeweiligen VITO beim TÜV nachwiegen lassen und das aktuelle Leergewicht anschließend in meinen Kfz-Schein eintragen lassen. Ich HÄTTE natürlich auch meinen Anhänger um 20 kg ablasten lassen können, aber dann hätten mir reale 20 kg Zuladung gefehlt. Außerdem fahre ich nicht nur mit MEINEM, fondern manchmal auch mit ANDEREN 2t-Anhängern mit 100km/h-Zulassung. ... Jetzt nach drei Jahren könnt ich mir in den Ar*ch beissen, dass ich keinen BE gemacht habe... Du hast natürlich immer noch die Möglicheit, den "BE" nachzuholen. Das kann nicht wesentlich teurer sein, als wenn Du ihn seinerzeit GLEICH gemacht hättest: Extra-Fahrstunden mit Anhänger und eine Extra-Prüfungsfahrt hättest Du damals ja ebenfalls gebraucht. Wenn Du dann den "BE" hast, brauchst Du Dir um das Thema "wie kriege ich das mit den Gewichten hingetrickst" keine Gedanken mehr zu machen. Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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16.08.2009, 01:19
Beitrag
#12
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8126 Beigetreten: 13.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20252 |
Das Zugfahrzeug aufzulasten ist ein wenig komplizierter. Wenn z.B. eine Gasanlage eingebaut wurde, die ein paar KG wiegt, kannst Du das Fahrzeug zu einer geeichten Waage fahren, dabei müssen alle Betriebsstoffe mit Ausnahme der Kraftstoffe voll aufgefüllt sein, Kraftstoffe zu 90%. Alles was Du immer mitführst (Ersatzrad, Bordwerkzeug, Wagenheber, Verbandkasten, Warndreieck, ...) bleibt im Auto, andere Ladung und Du kommen raus. Zu der Masse, die dann auf dem Wägeschein steht werden 75 kg addiert und das wird als neue Leermasse vom TÜV in einer Änderungsabnahme bescheinigt und von der Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eingetragen. Das könnte bei den hier fraglichen 10 kg auch einfacher gehen: Die Anhängerkupplung allein ist schon nicht ganz leicht. In den mitgelieferten Papieren wie ABE ist normalerweise deren Gewicht vermerkt. Ich habe bei meinen Papieren eine solche mit 12 kg. Normalerweise wird meiner Erfahrung nach beim Eintrag einer AZV das Leergewicht des Fahrzeuges nicht geändert. Wenn man im Einzelfall nur auf der Erhöhung um den angegebenen Wert dringen würde, sollte das schon ausreichen können. -------------------- _/ _/_/_/_/_/_/_/_/_/_/
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 28.04.2024 - 12:55 |