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Beitrag
#1
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 99 Beigetreten: 13.01.2009 Wohnort: Wentorf bei Hamburg Mitglieds-Nr.: 46240 ![]() |
Nun bin ich in der FZV §10 auf folgendes gestoßen: (5) Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein. Was würdet ihr unter FEST verstehen? ![]() |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
Wenn das Kennzeichen ohne Werkzeug mühelos entfernt werden kann, ist es m. E. nicht fest angebracht.
Edith sagt: Zitat Feste Anbringung des Kennzeichens bedeutet, daß es nur mit Hilfe von Werkzeugen gelöst werden kann
OLG Köln, Beschluss vom 16.02.79, 3 Ss 79/79 Der Beitrag wurde von Andreas bearbeitet: 12.08.2009, 07:41 -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2154 Beigetreten: 23.02.2005 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 8533 ![]() |
allerdings kann mann die KZ aus den allermeisten Plasterähmchen auch Mühelos ohne Werkzeug entfernen...
Gruss Kami -------------------- Wer in keinster weise etwas verrückt ist und deshalb denkt er wäre normal, der irrt.
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Beitrag
#4
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2705 Beigetreten: 29.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10819 ![]() |
In der Tuningscene wird das vordere Kennzeichen häufiger mit Magneten oder Saugnäpfen befestigt und dann auf Treffen komplett abgenommen oder gegen Show-Schilder ersetzt. Das das so eigentlich nicht zulässig ist weiß da jeder, aber das sind auch meistens Fahrzeuge die im Alltag wenig gefahren werden und vor allem fast nie "frei" geparkt. Kennzeichendiebstahl ist also eher selten möglich.
Das hintere Kennzeichen wird eher an einem Gestänge, das an der Heckklappe eingehängt oder im Innenraum befestigt wird, angebracht um es dann auf dem Treffen spurlos ("clean" halt) entfernen zu können. Das jemand ein Kennzeichen verloren hat hab ich noch nicht gehört, könnte aber sicherlich passieren. Die Befestigung mit Klettband ist eher ungewöhnlich weil eine Seite des Klettbands ja auf der Karosse klebt, die ja in den meisten Fällen möglichst "clean" gezeigt werden soll. gruß Acki |
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Beitrag
#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 99 Beigetreten: 13.01.2009 Wohnort: Wentorf bei Hamburg Mitglieds-Nr.: 46240 ![]() |
Aha!
Der Einwurf das Kennzeichen sich aus den Kennzeichenhaltern genau so schnell lösen lassen ist berechtigt. Also ist FEST mal wieder recht deeeehnnnnbaaar..... |
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Beitrag
#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
Der Einwurf das Kennzeichen sich aus den Kennzeichenhaltern genau so schnell lösen lassen ist berechtigt. Also ist FEST mal wieder recht deeeehnnnnbaaar..... Na ja, bei einem Kennzeichenhalter braucht man ohne Werkzeug schon rohe Gewalt um das Kennzeichen zu entfernen. Bei einem Klettband kann das auch ein Kleinkind. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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#7
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4847 Beigetreten: 28.03.2006 Mitglieds-Nr.: 17973 ![]() |
Die Kennzeichen bei Klippkennzeichenhaltern kann man eigentlich nur ohne Werkzeug entfernen und es geht in 10sek und sehr einfach.
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Beitrag
#8
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3095 Beigetreten: 16.07.2006 Mitglieds-Nr.: 21252 ![]() |
Da sich bei mir Kennzeichen im Gelände schon mal aus den Haltern gelöst haben fahre ich seit einem Jahr mit Klettbefestigung. Ich habe dabei einen Klett genommen der 10 cm breit ist und ihn fast über die ganze Kennzeichenfläche verklebt. Gemeckert hat bis jetzt noch keiner und halten tut die große Klettfläche so gut das man das Kennzeichen eigentlich nicht mehr runter bekommt ohne es komplett zu Verbiegen (Das sollte daher als "fest" durchgehen).
@ Andreas Kannst bei mir gerne mal probieren wie einfach das geht (oder auch nicht) kleine Anekdote noch zu diesem Thema: Ein Bekannter hat sein vorderes Kennzeichen mit Sikaflex an die Haube geklebt (fest!). Da hat dann der Sachbearbeiter von der Zulassungsstelle aber gemeckert als er zum Auto gehen musste um sich bei der Stilllegung vom Entfernen der Plaketten zu Überzeugen. ![]() |
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Beitrag
#9
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2066 Beigetreten: 16.09.2003 Wohnort: Nordhessen Mitglieds-Nr.: 71 ![]() |
Quelle : Kirschbaum:§ 10 FZV Kennzeichenverstärker (Schilderrahmen) mit Werbeaufschriften.
BMV/StV 11/ 36.22.03 vom 23. 1. 1990, VkBl S 70: Die Bestimmungen des § 60 Abs 2 Satz 1 u Abs 7 StVZO – alt – (jetzt § 10 Abs 5 u 11 FZV) schreiben vor, dass KfzKennzeichen fest angebracht sein müssen u Einrichtungen aller Art, die zu Verwechslungen mit amtlichen Kennzeichen Anlass geben oder die Wirkung dieser Zeichen beein- trächtigen können, an Kfz u ihren Anh nicht angebracht werden dürfen. Zur Frage, inwieweit im Wege der Auslegung dieser Bestimmungen Kennzeichen- verstärker (Schilderrahmen) mit Werbeaufschriften verwendet werden können, gebe ich nach Abstimmung mit den obersten Landesbehörden Folgendes bekannt: a) Die Anbringung von Kennzeichen u Kennzeichenhalterungen muss § 60 StVZO – alt – (jetzt § 10 FZV) entsprechen; dh das Kennzeichen muss fest am Fz ange- bracht sein. Eine unmittelbare Anbringung von Kennzeichen u Rahmen am Fz (zB mittels zweier Schrauben durch Kennzeichenschild u Rahmen) ist nicht zwingend erforderlich. Jedoch muss dann der Kennzeichenrahmen mit der Ka- rosserie fest verbunden u das Kennzeichenschild am bzw im Rahmen so ange- bracht sein, dass es nur mittels Werkzeug u nicht von Hand abnehmbar ist. b) Das Kennzeichenschild muss vorschriftsmäßig; dh mit dem schwarzen Rand versehen sein. Das Erscheinungsbild eines im Kennzeichenrahmen befindli- chen amtlichen Kennzeichens muss den Mustern in Anlage V StVZO – alt – (jetzt Anlage 4 FZV) entsprechen. Wenn der schwarze u 4,0 bzw 4,5 mm breite Rand des Schilds überdeckt wird, muss der Rahmen so gestaltet sein, dass der optische Eindruck des vorgeschriebenen Schilds gewährleistet bleibt. c) Die Schrifthöhe von Werbeaufschriften u die Höhe von Abbildungen (zB Fir- mensymbolen) darf maximal nur 12 mm betragen. d) Eine Beschriftung des Kennzeichenrahmens darf nur oben oder unten, nicht aber seitlich (links oder rechts) erfolgen. e) Kennzeichenrahmen mit schwarzer Beschriftung auf weißem Grund sind nicht zul. Auch Kennzeichenrahmen mit hellfarbenem Untergrund (zB orange-rot, gelb, hellblau oder hellgrün) sind nicht zugelassen. f) Die vorstehenden Anforderungen gelten ab 1. 3. 1990. Übergangsregelung: Am Fz bereits angebrachte Kennzeichenverstärker, Schilderrahmen u Auf- schriften, die nicht den vorstehenden Anforderungen entsprechen (zB solche mit schwarzer Beschriftung auf weißem Grund), brauchen nicht ausgetauscht So steht es im Gesetz . -------------------- ...sing mei Sachse sing....
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Beitrag
#10
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 99 Beigetreten: 13.01.2009 Wohnort: Wentorf bei Hamburg Mitglieds-Nr.: 46240 ![]() |
Quelle : Kirschbaum:§ 10 FZV Kennzeichenverstärker (Schilderrahmen) mit Werbeaufschriften. BMV/StV 11/ 36.22.03 vom 23. 1. 1990, VkBl S 70: Die Bestimmungen des § 60 Abs 2 Satz 1 u Abs 7 StVZO – alt – (jetzt § 10 Abs 5 u 11 FZV) schreiben vor, dass KfzKennzeichen fest angebracht sein müssen..... Eine unmittelbare Anbringung von Kennzeichen u Rahmen am Fz (zB mittels zweier Schrauben durch Kennzeichenschild u Rahmen) ist nicht zwingend erforderlich. Jedoch muss dann der Kennzeichenrahmen mit der Ka- rosserie fest verbunden u das Kennzeichenschild am bzw im Rahmen so ange- bracht sein, dass es nur mittels Werkzeug u nicht von Hand abnehmbar ist. ... So steht es im Gesetz . Aha! Da kenne ich so einige Rahmen die dem zwar nicht entsprechen, aber das ist ja nicht meine Frage gewesen. ![]() Das mit dem Klett schließe ich dann auch mal aus. Werkzeug ist bei der Entfernung wohl nicht nötig. Danke für die rege Beteiligung. ![]() |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 13.07.2025 - 18:18 |