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> Sind Dienstwagen der Polizei versichert?, Oder alle anderen "Staatsautos"?
aufins
Beitrag 31.07.2009, 13:40
Beitrag #1


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Im Dunstkreis eines gerade populären Themas erzählte ein Bekannter ( ehem. Polizist), dass die Fahrzeuge der Polizei allesamt nicht versichert seien, u.a. um Geld zu sparen.
Das kann ich mir nur schwerlich vorstellen.
Ist dem tatsächlich so?
Wie sieht es mit anderen KFZ im "Dienste des Staates" aus?
Merci bereits an dieser Stelle

LG aus B

Aufins


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Ich habe einen üblen Charakter - und dazu die passende Figur
Roseanne

Ich gab viel Geld aus für Autos, Frauen und Suff - den Rest habe ich verprasst ( George Best)
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Kölnfahrer
Beitrag 31.07.2009, 13:43
Beitrag #2


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Ob die Fahrzeuge tatsächlich nicht versichert sind, dürfte im jeweiligen Einzelfall mehr oder weniger schwer zu ermitteln sein.

Fest steht jedenfalls, dass sie nicht versichert sein müssen.

Zitat (PflVG)
§ 1
Der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet, ... eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden ... abzuschließen und aufrechtzuerhalten, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen (§ 1 des Straßenverkehrsgesetzes) verwendet wird.


Zitat
(1) § 1 gilt nicht für

1. die Bundesrepublik Deutschland,
2. die Länder,
3. die Gemeinden mit mehr als einhunderttausend Einwohnern,
4. die Gemeindeverbände sowie Zweckverbände, denen ausschließlich Körperschaften des öffentlichen Rechts angehören,
...

(2) Die nach Absatz 1 Nrn. 1 bis 5 von der Versicherungspflicht befreiten Fahrzeughalter haben, sofern nicht auf Grund einer von ihnen abgeschlossenen und den Vorschriften dieses Gesetzes entsprechenden Versicherung Haftpflichtversicherungsschutz gewährt wird, bei Schäden der in § 1 bezeichneten Art für den Fahrer und die übrigen Personen, die durch eine auf Grund dieses Gesetzes abgeschlossene Haftpflichtversicherung Deckung erhalten würden, in gleicher Weise und in gleichem Umfang einzutreten wie ein Versicherer bei Bestehen einer solchen Haftpflichtversicherung. Die Verpflichtung beschränkt sich auf den Betrag der festgesetzten Mindestversicherungssummen.

...


Es ist für die einzelne Institution jeweils ein Rechenexempel , ob man lieber die Schäden aus eigener Tasche bezahlt oder die für solche Fahrzeuge gesalzenen Versicherungsbeiträge. Und es ist ein Glücksspiel: Treten (zu viele) Großschäden auf, ist es besser, man ist versichert. Bewegt man sich im üblichen Schadenaufkommen, zahlt man lieber selbst.

Ist für private Autofahrer übrigens im Prinzip nicht anders. Nicht ohne Grund kauft man ja kleinere Schäden zurück, um den Rabatt nicht zu gefährden. Nur müssen Privatleute eine KH haben, weil sie bei Großsschäden i.d.R. insolvent würden. Auf zwei Insolvente (und damit Empfänger von Transferleistungen) pro Großschaden (Geschädigter und Verursacher) hat der Staat keinen Bock, daher Versicherungspflicht.


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"... und es gibt Werbung für alles, das man nicht braucht,
damit man Auto fährt, anders riecht und dabei raucht."

F. Urlaub
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steveluke
Beitrag 31.07.2009, 13:50
Beitrag #3


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Ich kann nicht für sämtliche Dienstfahrzeuge im Bundesgebiet sprechen.
Richtig ist aber, dass viele Dienstwagen -aus genau den angeführten Gründen- tatsächlich nicht haftpflichtversichert sind.

Man muss das "Geldspar-Argument" natürlich richtig deuten: Es hat sich für den Dienstherrn als günstiger erwiesen, schuldhaft verursachten Fremdschaden aus eigener Tasche zu bezahlen, da diese langfristig betrachtet in der Summe deutlich unterhalb der theoretisch zu leistenden Versicherungsprämie liegen.


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Gast_Jamessulo_*
Beitrag 31.07.2009, 13:56
Beitrag #4





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Ich kann das auch bestätigen, Streifenwagen/Dienstkraftfahrzeuge sind nicht versichert. Wenn etwas passiert, zahlt das Land (Polizei ist Ländersache und ich spreche für Nrw) die Zeche, wenn der Fahrer des Dienstkfz. Verursacher ist.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 31.07.2009, 13:59
Beitrag #5


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Zitat (steveluke @ 31.07.2009, 14:50) *
... Es hat sich für den Dienstherrn als günstiger erwiesen, schuldhaft verursachten Fremdschaden aus eigener Tasche zu bezahlen, da diese langfristig betrachtet in der Summe deutlich unterhalb der theoretisch zu leistenden Versicherungsprämie liegen...

Logo.
Wäre es anders, dann wären die Versicherungen schon lange pleite.

Die Versicherungspflicht macht nur für Einzelpersonen oder kleinere Unternehmer Sinn, die im Zweifelsfall nicht in der Lage wären, einen eventuellen Großschaden von z.B. 50 Millionen Doppelmark aus eigener Tasche zu zahlen. Ein Großunternehmen wie z.B. die DB bezahlt diese 50 Mio schon locker aus der gesparten Versicherungsprämie für den Fuhrpark.

Übrigens: Der in Eschede verschrottete ICE-1-Zug (Neuwert umgerechnet rund 25 Mio €) wurde auch von keiner Vollkasko ersetzt crybaby.gif.

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
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cybershadow
Beitrag 31.07.2009, 14:13
Beitrag #6


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Die großen Autovermieter und Fuhrparkbetreiber haben i.d.R Versicherungsverträge abgeschlossen, die lediglich Insolvenzabsicherung bieten und das Schadensmanagement übernehmen.
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Offroad-Events
Beitrag 31.07.2009, 14:14
Beitrag #7


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UPS ist ebenfalls ein sog. "Eigenversicherer" in der Haftpflicht seiner eigenen Fahrzeuge <-Info direkt von UPS


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Sasquatch
Beitrag 31.07.2009, 14:29
Beitrag #8


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War früher bei der deutschen Post auch so. Als die noch staatlich war waren deren Autos auch nicht versichert, und soviel ich weiß ist es der Fuhrpark der Bundeswehr auch nicht.


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Feuerpferd
Beitrag 31.07.2009, 14:33
Beitrag #9


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Zitat (Sasquatch @ 31.07.2009, 15:29) *
ist es der Fuhrpark der Bundeswehr auch nicht.
yes.gif


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Dieses Zeichen gilt nicht für Busse, jedoch für Wohnmobile, denn dies sind keine PKW (OLG Braunschweig in VRS 86, 150).
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AlleyJazz
Beitrag 31.07.2009, 15:26
Beitrag #10


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ich hatte mal nen Unfall, bei dem der Gegner BGS hiess (heute ja Bundespolizei) - da war das aus meiner Erinnerung heraus so formuliert, dass die sich selber versichern. Aber wahrscheinlicher ist ja, dass sie nicht selber versichern, sondern selber zahlen, denn selber versichern würde ja grad mal gar keinen Sinn machen (ausser dass es ne andere Kostenstelle wäre, haha)


Gruß
AlleyJazz


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Skoda Octavia:
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tadzio
Beitrag 31.07.2009, 15:39
Beitrag #11


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Zitat (Offroad-Events @ 31.07.2009, 15:14) *
UPS ist ebenfalls ein sog. "Eigenversicherer" in der Haftpflicht seiner eigenen Fahrzeuge <-Info direkt von UPS


Hm, aber wie verträgt sich das mit dem oben von Kölnfahrer zitierten §1 Pflichtversicherungsgesetz?

Cheers
tadzio


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 31.07.2009, 16:04
Beitrag #12


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Zitat (tadzio @ 31.07.2009, 16:39) *
... Hm, aber wie verträgt sich das mit dem oben von Kölnfahrer zitierten §1 Pflichtversicherungsgesetz?

Ich nehme mal an, dass die Aufzählung von @Kölnfahrer nicht ganz vollständig ist. Schließlich folgen nach "4." noch einige Pünktchen...

Doc


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 31.07.2009, 16:09
Beitrag #13





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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 31.07.2009, 17:04) *
Ich nehme mal an, dass die Aufzählung von @Kölnfahrer nicht ganz vollständig ist. Schließlich folgen nach "4." noch einige Pünktchen...

Davon trifft aber nichts auf Fahrzeuge von UPS zu, sodass ich mich der Frage von tadzio anschließe. § 2 PflVG
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cybershadow
Beitrag 31.07.2009, 16:33
Beitrag #14


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Zitat (tadzio @ 31.07.2009, 16:39) *
Zitat (Offroad-Events @ 31.07.2009, 15:14) *
UPS ist ebenfalls ein sog. "Eigenversicherer" in der Haftpflicht seiner eigenen Fahrzeuge <-Info direkt von UPS


Hm, aber wie verträgt sich das mit dem oben von Kölnfahrer zitierten §1 Pflichtversicherungsgesetz?

Cheers
tadzio

Viele Großkonzerne haben eigene Versicherungsgesellschaften als 100-Prozentige Konzerntöchter, die die Konzernrisiken tragen. Diese haben Erlaubnisse nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz und natürlich auch die entsprechenden Pflichten.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 31.07.2009, 17:11
Beitrag #15





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Jetzt könnte man die Frage aber einfach wiederholen: Wie verträgt sich das mit §§1 und 2 PflVG?
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Q-Treiberin
Beitrag 31.07.2009, 17:17
Beitrag #16


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In Hamburg sind die Dienstfahrzeuge selbstverständlich alle versichert...








... über den Steuerzahler. thread.gif rolleyes.gif


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Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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steveluke
Beitrag 31.07.2009, 17:18
Beitrag #17


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Ich schließe mich der Frage mal an wink.gif

Edith:
Missverständnis, ich ziehe meinen Anschluss still und heimlich zurück shutup.gif

Der Beitrag wurde von steveluke bearbeitet: 31.07.2009, 17:28


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cybershadow
Beitrag 31.07.2009, 17:23
Beitrag #18


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Beispielsweise sind alle Fahrzeuge des VW-Konzerns versichert über die Volkswagen Financial Services AG, die ihrerseits eine 100%ige Tochter des VW-Konzerns ist. Wieso sollte sich das nicht mit dem PflVG vertragen?
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Trucker
Beitrag 31.07.2009, 17:31
Beitrag #19


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Zitat (Georg_g @ 31.07.2009, 17:09) *
Zitat (Doc aus Bückeburg @ 31.07.2009, 17:04) *
Ich nehme mal an, dass die Aufzählung von @Kölnfahrer nicht ganz vollständig ist. Schließlich folgen nach "4." noch einige Pünktchen...

Davon trifft aber nichts auf Fahrzeuge von UPS zu, sodass ich mich der Frage von tadzio anschließe. § 2 PflVG


UPS hat eine Eigene Versicherung UPS Insurenc Ltd mit Sitz in Irland .Die Versicherung stellt auch Grüne Karten für ihre Fahrzeuge aus.Gleichzeitig ist das die GüterschadenHaftpflicht von UPS Europe.


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Gruß Werner



Ich fahre nicht zum Spass, es ist mein Job, Euch die Zeitung zu bringen



wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 31.07.2009, 18:25
Beitrag #20





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Gut, in dem Fall leuchtet es mir ein und dann sehe ich auch keinen Widerspruch zum Wortlaut des PflVG. Ich hatte mich auf den obigen Satz "UPS ist ebenfalls ein sog. "Eigenversicherer" in der Haftpflicht seiner eigenen Fahrzeuge" bezogen. Das klang so als ob UPS gar keine Haftpflichtversicherung hätte, sondern Schäden ohne Inanspruchnahme einer Versicherung begleichen würde, also so, wie es der Bund oder die Länder machen können.

Wenn die Firmen eine konzerneigene und anerkannte Haftpflichtversicherung haben, ist die Frage also geklärt.
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steveluke
Beitrag 01.08.2009, 04:09
Beitrag #21


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@Georg_g:
Wir beide haben offenbar den selben Interpretationsfehler zum selben Zeitpunkt begangen, denn ich hatte es zunächst genau so verstanden wie du. think.gif


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Der_Veranstalter
Beitrag 03.08.2009, 09:01
Beitrag #22


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Möchte mich anschließen: Mir ist mal ein Hertz hinten rein, der war auch bei einer Hertz-Versicherungs-Tochter versichert. (War ein ewiges Geschisse, bis die bezahlt haben. Nachträglich kann ich nur raten, bei sowas SOFORT einen Anwalt zu nehmen.)

Jetzt der sinnvolle Zusatz zur Diskussion:

Das "Selbst zahlen bei Schäden" funktioniert nur für große Halter, also ein Bundesland oder so. Da bewegt sich die Schadenssumme immer auf einem planbaren Niveau.

Bei Gemeinden funktioniert das nicht mehr. Da könnte ein Unfall eines Winterdienst- oder eines Feuerwehrfahrzeugs (Drehleiter > 900.000 Euro!) den Haushalt sprengen. Die sind versichert über den Gemeindeunfallversicherungsverband. Alle Schäden (inkl. Vollkasko zum Zeitwert) werden von diesem ersetzt. Einzahlen müssen alle angeschlossenen Gemeinden entsprechend ihrer Finanzkraft, Schadenshäufigkeit etc.etc.

Ist soviel ich weiß eine Pflichtmitgliedschaft mit Opt-Out, damit auch eine Großstadt das selbst machen darf.

gb


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Cookiedeluxe
Beitrag 03.08.2009, 10:22
Beitrag #23


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Zitat (Der_Veranstalter @ 03.08.2009, 10:01) *
(Drehleiter > 900.000 Euro!)

Ich glaube unser Stadtkämmerer wäre heilfroh, hätte er für unsere neueste Drehleiter nur 900k Euro überweisen müssen... wink.gif

Wirklich krass, wie sich da die Preise entwickelt haben. Mitte der 90er hat man eine gut ausgestattete Drehleiter für etwas unter einer Million DM bekommen. Heute muss man eine Million Euro hinlegen und bekommt dann auch nur die einfachste Variante ohne jeglichen Schickschnack.


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Der_Veranstalter
Beitrag 03.08.2009, 10:48
Beitrag #24


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Unsere letzte DL bekamen wir 1991 (Magirus auf Mercedes), über eine neue haben wir uns noch keine Gedanken gemacht - wird aber langsam Zeit... (Wobei vielleicht zum Gelenkmast tendiert wird...)

Ich meine gelesen zu haben, dass aktuell für ein normales Fahrzeug 950kE aufgerufen werden. Was zum Geier habt ihr da alles drin?

gb


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magnum88
Beitrag 03.08.2009, 10:56
Beitrag #25


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Zitat (Der_Veranstalter @ 03.08.2009, 10:01) *
Ist soviel ich weiß eine Pflichtmitgliedschaft mit Opt-Out, damit auch eine Großstadt das selbst machen darf.


M.W. keine Pflichtmitgliedschaft. Die Gemeinden können, wenn sie denn wollen, ihre Fahrzeuge versichern, wo sie wollen, was auch manchmal noch praktiziert wird. Früher hatte praktisch jeder Bürgermeister und ähnlich einflussreiche Personen in den ländlichen Gemeinden eine eigene Versicherungsagentur laufen... rolleyes.gif thread.gif



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LKW-Stefan
Beitrag 03.08.2009, 11:12
Beitrag #26


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beim THW sind die Fahrzeuge auch nicht versichert, d.h. der BUND ist Eigenversicherer.


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magnum88
Beitrag 03.08.2009, 11:21
Beitrag #27


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Richtig.

Siehe Pflichtversicherungsgesetz


Zitat
§ 2 (1) § 1 gilt nicht für


1. die Bundesrepublik Deutschland,
2. die Länder,
3. die Gemeinden mit mehr als einhunderttausend Einwohnern,
4. die Gemeindeverbände sowie Zweckverbände, denen ausschließlich Körperschaften des öffentlichen Rechts angehören,
5. juristische Personen, die von einem nach § Aufsichtspflichtige UnternehmenVAG > Einleitende Vorschriften">1 Abs. 3 Nr. 3 des Versicherungsaufsichtsgesetzes von der Versicherungsaufsicht freigestellten Haftpflichtschadenausgleich Deckung erhalten,
6. Halter von

a) Kraftfahrzeugen, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit sechs Kilometer je Stunde nicht übersteigt,

b) selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Staplern im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, deren Höchstgeschwindigkeit 20 Kilometer je Stunde nicht übersteigt, wenn sie den Vorschriften über das Zulassungsverfahren nicht unterliegen,

c) Anhängern, die den Vorschriften über das Zulassungsverfahren nicht unterliegen.


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Wollf_0708
Beitrag 03.08.2009, 13:10
Beitrag #28


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Zitat (aufins @ 31.07.2009, 13:40) *
Im Dunstkreis eines gerade populären Themas erzählte ein Bekannter ( ehem. Polizist), dass die Fahrzeuge der Polizei allesamt nicht versichert seien, u.a. um Geld zu sparen.


Die im spanischen Dunstkreis entwendete Staatslimousine war demnach auch nicht gegen Diebstahl versichert think.gif
Solch einen PKW gibts bestimmt auch nicht zum Listenpreis wieder.

Zahlen das auch Du und ich und die anderen Staatsbürger think.gif zB. in Form einer minimal erhöhten Rezeptgebühr o.ä.. ?

GrussWolFgang

Bin gespannt, wo das Fahrzeug wieder auftaucht.
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Pionic
Beitrag 03.08.2009, 13:15
Beitrag #29


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Zitat (Wollf_0708 @ 03.08.2009, 15:10) *
Die im spanischen Dunstkreis entwendete Staatslimousine war demnach auch nicht gegen Diebstahl versichert think.gif

Richtig.

Zitat (Wollf_0708 @ 03.08.2009, 15:10) *
Bin gespannt, wo das Fahrzeug wieder auftaucht.

Du hast mitbekommen, dass es bereits wieder da ist? think.gif
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Wollf_0708
Beitrag 03.08.2009, 14:26
Beitrag #30


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Zitat (Pionic @ 03.08.2009, 13:15) *
Du hast mitbekommen, dass es bereits wieder da ist? think.gif

Nee, wie denn, wo denn ?

Grüsse
WolFgang
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superdiesel
Beitrag 03.08.2009, 14:35
Beitrag #31


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wo denn?
Hier: http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,639393,00.html


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„Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist
und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“

Meine Beiträge können auch ohne Kennzeichnung Spuren von Ironie enthalten.
Bei Risiken und Nebenwirkungen fressen sie die Packungsbeilage oder tragen sie ihren Arzt zum Apotheker.
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Sasquatch
Beitrag 03.08.2009, 14:53
Beitrag #32


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Wie, Cookie, eure Feuerwehrwagen sind nicht geleast? Ich dachte das sei mittlerweile überall üblich.


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Cookiedeluxe
Beitrag 03.08.2009, 16:26
Beitrag #33


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Geleast? Nee, nicht wirklich... gibt da keinen zivilen Zweitverwertungsmarkt für, der die Kisten dann nach Ablauf der Leasingzeit aufnimmt. wink.gif

Ausserdem laufen die Dinger so zwischen 15 und 35 Jahre, eine solch lange Leasingdauer ist schon von Gesetz her verboten.


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Cindy
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Beitrag #34


Neuling
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Ich kann Euch von meiner Eigenen Erfahrung berichten, dass Schneepflüge/Räumfahrzeuge, die vom Land für den Winterdienst eingesetzt werden, nicht versichert sind.
Da kommt Freude auf, wenn das Dein Unfallgegner ist! ranting.gif

Gruß Cindy
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aufins
Beitrag 03.08.2009, 17:40
Beitrag #35


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Ich muß mich auch mal wieder melden.

Zum einen werde ich meinem Bekannten Recht geben müssen ( was nicht immer leicht fällt...)
Zum anderen ist es wieder mal schön, mit anzusehen , was man alles im VP lernen kann, incl. den Preisen einer Drehleiter, bei denen ich doch davon ausgehe, dass hier vom Preis des Fahrzeuges insgesamt gesprochen wird, oder?

Zitat (Cindy @ 03.08.2009, 18:27) *
Ich kann Euch von meiner Eigenen Erfahrung berichten, dass Schneepflüge/Räumfahrzeuge, die vom Land für den Winterdienst eingesetzt werden, nicht versichert sind.
Da kommt Freude auf, wenn das Dein Unfallgegner ist! ranting.gif

Gruß Cindy

Edit: Sind das nicht alles Subunternehmer?


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Ich habe einen üblen Charakter - und dazu die passende Figur
Roseanne

Ich gab viel Geld aus für Autos, Frauen und Suff - den Rest habe ich verprasst ( George Best)
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Cindy
Beitrag 03.08.2009, 18:34
Beitrag #36


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Edit: Sind das nicht alles Subunternehmer?

Hallo aufins,

das sind Sie eben nicht, die gehören zum Landesbetrieb für Strassenbau!! Und das Schöne an der Geschichte, wenn Du mit denen in einen Unfall verwickelt bist, ist der Fahrer des Schneepflugs ganz normaler Zeuge und nicht Unfalltäter/ Beklagter. So sieht es aus, die haben Narrenfreiheit.
Cindy
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steveluke
Beitrag 03.08.2009, 18:42
Beitrag #37


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Zitat (Cindy @ 03.08.2009, 19:34) *
Und das Schöne an der Geschichte, wenn Du mit denen in einen Unfall verwickelt bist, ist der Fahrer des Schneepflugs ganz normaler Zeuge und nicht Unfalltäter/ Beklagter. So sieht es aus, die haben Narrenfreiheit.
Cindy

In einem möglichen Zivilverfahren (wenn also z.B. um die Einforderung des Schadenersatzes geht) sind die jeweiligen Fahrer immer Zeugen. Sämtliche beteiligten Fahrer/Verkehrsteilnehmer.
Bitte unterscheiden!
Im möglichen Bußgeld- oder Strafverfahren hingegen ist auch der Schneepflugfahrer Betroffener oder gar Beschuldigter, wenn es um die Ahnung eines von ihm begangenen Verkehrsverstoßes geht!


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Sasquatch
Beitrag 03.08.2009, 18:51
Beitrag #38


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Entschuldigung, aber das ist nicht richtig, steveluke. Zumindest nicht, wenn der Rechtsanwalt seinen Job versteht. Geht es um die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aus einem Verkehrsunfall und der Fahrer war nicht der Halter des Fahrzeuges, dann ist es schon erste Anwaltspflicht, drei Parteien zu verklagen: den Versicherer, den Halter und den Fahrer. Letzteren zumeist allein aus dem Grund, dass er Beteiligter des Rechtsstreits wird und so für die beklagte Versicherung eben gerade als Zeuge entfällt. Das ist auch recht einfach möglich, weil Fahrer, Halter und Versicherer gleichermaßen für den entstandenen Schaden haften, das ergibt sich aus PflVG und BGB.


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steveluke
Beitrag 03.08.2009, 19:37
Beitrag #39


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Zitat (Sasquatch @ 03.08.2009, 19:51) *
Entschuldigung, aber das ist nicht richtig, steveluke.

Kein Problem, ich verzeihe dir ( du kannst es mit einer Saalrunde in Berlin wieder gutmachen wink.gif ).

Zitat
Geht es um die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aus einem Verkehrsunfall und der Fahrer war nicht der Halter des Fahrzeuges, dann

Jup, an diese Konstellation hatte ich gar nicht gedacht.
Bislang hatte ich es immer mit der Kombination "Fahrer=Halter" zu tun. blushing.gif
Unter diesem Licht betrachtet hat dann auch @Cindy nicht so Unrecht wie ich annahm.

Dennoch bleibt es bei meiner eigentlichen Kernaussage, dass auch Schneepflugfahrer keine allgemeine "Narrenfreiheit" besitzen, sondern im OWi-/Strafverfahren genau so zur Rechenschaft gezogen werden können wie jeder andere VT auch.


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nachteule
Beitrag 03.08.2009, 20:16
Beitrag #40


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Hallo, Sasquatch,

herzlichen Dank für diese Aufklärung. wavey.gif

Vor ein - oder zwei Jahren war ich als Zeuge in einem Zivilprozess geladen, in dem es auch um Schadensersatzansprüche nach einem Unfall ging.

Die Versicherung des unfallverursachenden PKW wollte nicht so recht zahlen, und der Anwalt der Klägerin hatte sowohl die Versicherung, als auch den Fahrer (gleichzeitig Halter) verklagt.

Weil ich nicht wusste, warum auch der Fahrer/Halter verklagt wurde, habe ich ihn nach der Verhandlung nach dem Grund befragt, und die Antwort war: Genau weiß ich es auch nicht, aber so habe ich es halt gelernt. dry.gif

Ich hatte dabei nicht den Eindruck, dass er mich auf den Arm nehmen wollte, sondern dass er es tatsächlich so meinte, und ich war genau so klug, wie vorher.

Viele Grüße,

Nachteule


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Cindy
Beitrag 03.08.2009, 20:40
Beitrag #41


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Zitat (steveluke @ 03.08.2009, 21:37) *
Zitat (Sasquatch @ 03.08.2009, 19:51) *
Entschuldigung, aber das ist nicht richtig, steveluke.

Kein Problem, ich verzeihe dir ( du kannst es mit einer Saalrunde in Berlin wieder gutmachen wink.gif ).

Zitat
Geht es um die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aus einem Verkehrsunfall und der Fahrer war nicht der Halter des Fahrzeuges, dann

Jup, an diese Konstellation hatte ich gar nicht gedacht.
Bislang hatte ich es immer mit der Kombination "Fahrer=Halter" zu tun. blushing.gif
Unter diesem Licht betrachtet hat dann auch @Cindy nicht so Unrecht wie ich annahm.

Dennoch bleibt es bei meiner eigentlichen Kernaussage, dass auch Schneepflugfahrer keine allgemeine "Narrenfreiheit" besitzen, sondern im OWi-/Strafverfahren genau so zur Rechenschaft gezogen werden können wie jeder andere VT auch.



Korrekt, es ist ein Unterschied, ob es um einen Zivilprozess, oder um einen Strafprozess geht. Ich meinte natürlich den Zivilprozess.
Bei einem Strafprozess geht es auch nich unbedingt um Schadensbegleichung.

Aber mal im Ernst, ist das gerecht, wenn der Fahrer und evtl. der Beifahrer als Zeugen im Zivilprozessaussagen können?
Wenn Du ein Landesfahrzeuge als Unfallgegner hast, kannst Du bei diesem Unfall doch nur schlechte Karten haben, die können doch erzählen wie es gerade so passt, sei denn Du hast gute Beweise oder ebenfall 2 Zeugen die das Gegenteil beweisen.
Ich denke mal, dass es ähnlich auch bei einem Unfall mit einem Polizeifahrzeug ist.
So kommt das Land/Bund um einige Zahlungen herum. Man hat schließlich keine Versicherung und muß den Schaden aus dem Staatssäckel bezahlen.
Grüße Cindy
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Sasquatch
Beitrag 03.08.2009, 20:49
Beitrag #42


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Schau her, Mädle, ich finde es nicht unbedingt nett, hier mit deinem Problem den Thread zu kapern. Ganz davon abgesehen, hast du das, was ich geschrieben habe, gelesen und verinnerlicht? Ich habe geschrieben, dass, je nach Anwalts Geschick (und das halte ich eigentlich für Verkehrsrechtsanwalts Anfägerwissen) der Fahrer des beteiligten Schädigerfahrzeuges gerade eben nicht als Zeuge aussagen kann, weil er selbst Beklagter ist. Wenn das bei euch anders war frag deinen Anwalt warum, aber memm hier bitte nicht rum. Danke.

Zitat (nachteule @ 03.08.2009, 21:16) *
die Antwort war: Genau weiß ich es auch nicht, aber so habe ich es halt gelernt. dry.gif

wallbash.gif wallbash.gif wallbash.gif


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Cindy
Beitrag 03.08.2009, 22:42
Beitrag #43


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Junge Junge, ich will Dir nichts kapern, aber es ist nicht ganz korrekt was Du hierschreibst. Also der Halter ist das Land, der Fahrer nur Erfüllungsgehilfe, Du kannst mir glauben, dass das stimmt, was ich geschrieben habe, der Fahrer ist aus dem Schneider.Es ist nicht nur das die Landesfahrzeuge nicht versichert sind, der Fahrer kann in einem Zivilprozess nicht belangt werden, sonst müßte er ja auch für die Kosten aufkommen.

Üblicherweise wird aber das Land und der Fahrer angeklagt, was jedoch nur für den Verfahrensverlauf sinnvoll ist.
klingt vielleich widersprüchlich, aber es ist so.
So heißt es z.B. die Klage gegen den Schneepflugfahrer ist unschlüssig, da dieser Rahmen hoheitlicher Tätigkeiten im Sinne von § 839 BGB gehandelt hat, weshalb eine personliche Inanspruchnahme gemäß Art. 34 S 1 GG AUSSCHEIDET.Dies gilt auch bezüglich der Haftung aus dem StVG.
Liebe Grüße
Cindy
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Sasquatch
Beitrag 04.08.2009, 07:37
Beitrag #44


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Ich habe das Gefühl, dass du nicht ganz verstehst was ich dir vermitteln wollte, denn du behauptest, das was ich geschrieben habe sei nicht richtig, und einen Satz weiter behauptest du genau dasselbe wie ich. Dazu, ob der Fahrer letztlich haftet habe ich nichts geschrieben, nur dazu, dass ein sorgfältiger Anwalt ihn auch verklagt. Und das hast du mir bestätigt. Also, was willst du?

Außerdem kaperst du mir gar nichts, ich bin nicht der TE. Dennoch geht es in diesem Thread nicht um den sicherlich bedauerlichen Unfall deines Mannes.


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Cindy
Beitrag 04.08.2009, 10:57
Beitrag #45


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Hallo Sasquatch,

hier geht es mir auch nicht um den Unfall meines Mannes, sondern darum, dass Sonderfahrzeuge, Einsatzfahrzeuge der Polizei, Behördenfahrzeuge etc. nicht versichert sind. Es gibt eine Menge Ärger, wenn man mit solchen Fahrzeugen zusammenrasselt, da wegen fehlender Versicherung der Schaden aus dem Staatssäckel bestritten werden muß.
So kenne ich einen Fall, bei der eine junge Frau (die Frau war nicht schuld) von einem Polizisten angefahren wurde, Sie hatte ein paar Monate altes Baby. Die Frau ist durch den Unfall schwer behindert und kann Ihr Kind nicht mehr versorgen. Das Land hat bisher (nach 7 Jahren) gerade mal ein Butterbrot bezahlt.
DARUM GEHT ES!!!!
Und so kann es nicht aussehen, dass durch eine fehlende Versicherung, die Haftung bis aufs Letzte verweigert wird und alles in die Waagschale geworfen wird; nur um sich vor der Haftung zu drücken. Sicherlich drücken sich auch Versicherungen vor Zahlungen, aber die haben nicht die Sonderrechte auf Ihrer Seite und müßen es nicht aus dem Länderhaushalt bezahlen. Darum geht es.
Und führst Du einen Prozess, dann führst Du Ihn in dem gleiche Bundesland, welches Du verklagst und was für den Schaden aufkommen muß, egal ob es sich um Polizei oder sonstge Behörden oder Landesfahrzeuge handelt.
Darüber mach Dir mal Gedanken. Deshalb finde ich es eigentlich unhaltbar, dass das Land oder auch der Bund seine Fahrzeuge nicht versichert.
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Sasquatch
Beitrag 04.08.2009, 14:15
Beitrag #46


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Cindy, vergleich mal deine letzten Posts in diesem Thread. Wenn du ganz, ganz ehrlich zu dir bist, wirst du Folgendes feststellen: zuerst ging es dir um etwas ganz anderes als du jetzt in deinem letzten Post behauptest. Du hast also zwischenzeitlich die Baustelle gewechselt, wie man so schön sagt. Nett, aber nicht mit mir.
Und dann, sei bitte noch einmal ehrlich mit dir selbst: meinst du nicht, dass deine Polemik hier nicht doch auch der selbst erlebten Situation deines Mannes geschuldet ist?
Ich will das Schicksal deines Mannes beileibe nicht kleinreden oder sonstwie verniedlichen, aber ich denke, dass man nicht jedwede Diskussion damit befrachten muss. Schließlich gibt es dazu einen eigenen Thread.
Und, auch das sei gesagt, mit Fällen, die jemand kennt, von Leuten, die hundertprozentig nicht schuld waren wo man nichts anderes weiß als diese Informationen bin ich vorsichtig. Das ist einfach zu wenig um sich darüber ein realistisches Bild zu machen, habe dafür bitte Verständnis. Auch dafür, dass die etwas reißerische Aufmachung dieser Erzählung nicht meines ist (schwer behindert, Kind nicht mehr versorgen, nach sieben Jahren nur ein Butterbrot bezahlt, anschließend Fettdruck und reichlich Ausrufezeichen, sei mir net bös, aber das gemahnt sehr an Boulevardjournalismus) bitte ich um, erwarte aber kein Verständnis. Wir können uns gern über diese junge Dame unterhalten, dann aber unter Nennung von Ross und Reiter. Irgendwelche Dinge, von denen man weiß, dann sind wir nicht mehr weit entfernt von den Dingen, die immer nur dem Schwager des Arbeitskollegen von dem Kegelbruder des Sohnes des Nachbarn passieren, aber nie einem selbst.
Darüber, dass man gegebenenfalls dann einen Prozess gegen das Land führt, in dem man lebt, habe ich mir Gedanken gemacht. Und ich bin zu folgendem Ergebnis gelangt: Ja und? Solche Prozesse habe ich mehrfach geführt, gegen Kommunen und Länder. Nicht immer mit Bezug zum Straßenverkehr, aber das ist ja egal. Meinst du, das Land oder die Kommune schmeißen dich dann raus weil du so böse warst, gegen sie Ansprüche geltend zu machen? Oder das Ordnungsamt durchsucht deinen Müll deswegen oder dein Auto wird öfter kontrolliert? Glaub mir, die haben Besseres zu tun.


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Cindy
Beitrag 04.08.2009, 17:22
Beitrag #47


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Nochmal es geht nicht um den Unfall meines Mannes, es geht einfach darum, dass sich das Land um Haftpflichtschäden drückt, da es nicht versichert ist. Es geht auch nicht um einen Rausschmiss(bin auch im öffenlichen Dienst). Es geht auch nicht um einen Boulevardjournalismus. Die Geschichte stand in keiner Zeitung. Es kam einfach nur im Rundfunk, in einer seriösen Sendung,ich werde nachschauen ,ob ich die Link noch finde. Die Tochter der verunfallten Frau wächst bei der Tante auf. Die Tante erzählte die Geschichte und wußte nicht, dass das Land keine Versicherung hat und meinte die Versicherung würde den Schaden nicht zahlen. Ich finde es eigentlich unerhört, dass Du das als Boulevardjournalismus abtust. Es geht mir nicht um den Dienstwagen von Ulla Schmitt.
Beziehe diese Sache doch nicht immer auf meinen Mann, wenn Du das Thema verfolgt hast, müsstest Du eigentlich wissen, dass das so gut wie vom Tisch ist. Es gibt jedoch tausend andere Fälle, bei denen der Partner sich nicht so ins Zeug legt und die wegen fehlender Haftpflichtversicherung vom Land/Bund über den Tisch gezogen werden und nur um die geht es!!! Ich kann Dir auch noch einen anderen Fall nennen, dies stand nur in einem Forum: Ein Autofahrer ist bei Nacht und Nebel gegen einen unbeleuchteten Panzer gefahren, der Autofahrer wurde schwer verletzt. Der Prozess zog sich über 10 Jahre und mehrere Instanzen, bis er schließlich vor dem Bundesgerichtshof landete, dort bekam der Auotofahrer 100% RECHT zugesprochen.
Sicher, bin ich durch den Unfall meines Mannes bezüglich der Selbstversicherer sensibilisiert, das ist aber erst recht kein Grund, wegen dieser Problematik die Augen zu verschließen.
Die meisten solcher Fälle werden nicht bekannt, weil der Geschädigte schon vorher aufgibt.
Was heißt überhaupt solche Prozesse habe ich mehrfach geführt? Kläre mich doch mal bitte auf.
Ich kann die Geschichte von der anderen Baustelle auch nicht nachvollziehen, mir geht und ging es nur um die fehlende Versicherung bei Behördenfahrzeugen und um deren Sonderrechte, die dazu genutzt werden, um sich der Haftung zu entziehen und um sonst nichts.
Viele Grüße
Cindy
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Sasquatch
Beitrag 04.08.2009, 21:12
Beitrag #48


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Also, um mit dem Ende zu beginnen. Zuerst ist dir das ungeheuer wichtig:
Zitat
Aber mal im Ernst, ist das gerecht, wenn der Fahrer und evtl. der Beifahrer als Zeugen im Zivilprozessaussagen können?
Wenn Du ein Landesfahrzeuge als Unfallgegner hast, kannst Du bei diesem Unfall doch nur schlechte Karten haben, die können doch erzählen wie es gerade so passt, sei denn Du hast gute Beweise oder ebenfall 2 Zeugen die das Gegenteil beweisen.
Es geht dir also darum, dass der Fahrer des Behördenfahrzeugs als Zeuge zur Verfügung steht. Als ich dir erkläre, dass der Fahrer in solch einem Fall mitzuverklagen ist wenn der Anwalt sein Handwerk versteht meinst du, das was ich geschrieben habe sei nicht korrekt und gibst mir einen Satz weiter komplett Recht.
Einen Post weiter geht es dir aber plötzlich überhaupt nicht mehr um den Fahrer, der als Zeuge aussagen kann, nun geht es dir hierum:
Zitat
...sondern darum, dass Sonderfahrzeuge, Einsatzfahrzeuge der Polizei, Behördenfahrzeuge etc. nicht versichert sind. Es gibt eine Menge Ärger, wenn man mit solchen Fahrzeugen zusammenrasselt, da wegen fehlender Versicherung der Schaden aus dem Staatssäckel bestritten werden muß.
So kenne ich einen Fall, bei der eine junge Frau (die Frau war nicht schuld) von einem Polizisten angefahren wurde, Sie hatte ein paar Monate altes Baby. Die Frau ist durch den Unfall schwer behindert und kann Ihr Kind nicht mehr versorgen. Das Land hat bisher (nach 7 Jahren) gerade mal ein Butterbrot bezahlt.
DARUM GEHT ES!!!!
Das nenne ich die Baustelle wechseln. Wenns auf der einen nicht mehr klappt, dann wechselt man eben das Thema, dann geht es plötzlich um etwas ganz anderes.
Und, weils in diesem Zitat gerade passt, dass du meine Ansicht, deine Darstellung dieses Unglücksfalles gemahnt an Boulevardjournalismus, unerhört findest, das mag wohl so sein. Unerhört ist es dadurch mitnichten. Nicht die Geschichte selbst ist Boulevardjournalismus, das hast du falsch verstanden. Die auffällig plakative Darstellung durch dich, mit Übertreibungen, Fettdruck und Ausrufezeichen hast du dich bei der Schilderung dieser Sache eines Stils bedient, der in meinen Augen nun einmal an die Zeitungen mit den besonders großen Schlagzeilen erinnert. Reißerisch halt. Nüchterne Fakten berichtet man anders. Insofern war nicht ich unsachlich, sondern du. Die neuerliche Geschichte paßt dazu.
Das mit den Prozessen gegen Kommunen und Länder, die ich geführt habe meine ich so wie ich es geschrieben habe. Da gibt es nichts aufzuklären. Ich denke, dass diese Mitteilung deutlich genug war.
Allerdings erkläre du mir doch bitte einmal, welche "Sonderrechte" eine Behörde hat, um sich der Haftung zu entziehen. Das würde mich an sich einmal interessieren, vor allem inwiefern diese so besonders sind.
Wenn du meinst, dass Versicherungen nicht ebenso versuchen, sich vor einer Regulierung zu drücken, dann irrst du dich. Weit mehr als mit der öffentlichen Hand habe ich mit Versicherungen gestritten, damit die Mandantschaft auch zu ihrem Geld kommt. Die sind sehr erfinderisch, was das Abwenden von Zahlungsansprüchen angeht.


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Cindy
Beitrag 04.08.2009, 22:26
Beitrag #49


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ranting.gif Kann es sein, dass Du manche Passagen nicht verstehst oder nicht verstehen willst?
Es ist so und das gehört auch zu den Sonderrechten, dass der Fahrer als Zeuge aussagen kann.
Erkundige Dich mal! Wenn Du die Passage weiterliest, steht das:
So heißt es z.B. die Klage gegen den Schneepflugfahrer ist unschlüssig, da dieser Rahmen hoheitlicher Tätigkeiten im Sinne von § 839 BGB gehandelt hat, weshalb eine persönliche Inanspruchnahme gemäß Art. 34 S 1 GG AUSSCHEIDET.Dies gilt auch bezüglich der Haftung aus dem StVG.
Aber wahrscheinlich ist das auch reißerisch, weil ich es fett eingefügt habe!
Und auf einer anderen Baustelle bin ich auch nicht gelandet, nur weil ich über ein Fallbeispiel
schreibe, das sich so zugetragen hat. Ich denke es war kurz und bündig und auf den Punkt gebracht.
Es sollte ein Beispiel sein, wie Selbstversicherer sich verhalten.
Falsch verstanden habe ich nichts, ich habe es so verstanden wie Du es geschrieben hast.


Und schau, schau!!!!


think.gif Das mit den Prozessen gegen Kommunen und Länder, die ich geführt habe meine ich so wie ich es geschrieben habe. Da gibt es nichts aufzuklären.


"Getroffene Hunde bellen"

Das mit den Sonderrechten kann Du selbst nachschauen §§ 35 StVO.

Dieses hier stammt von mir um Dir das nochmal ins Gedächnis zu rufen:Sicherlich drücken sich auch Versicherungen vor Zahlungen, aber die haben nicht die Sonderrechte auf Ihrer Seite und müßen es nicht aus dem Länderhaushalt bezahlen.
Und das stammt von Dir:
Weit mehr als mit der öffentlichen Hand habe ich mit Versicherungen gestritten, damit die Mandantschaft auch zu ihrem Geld kommt. Die sind sehr erfinderisch, was das Abwenden von Zahlungsansprüchen angeht.

Cindy
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Heinz Wäscher
Beitrag 09.08.2009, 13:09
Beitrag #50


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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