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> Gedimmtes Fernlicht als Tagfahrlicht?, immer häufiger zu sehen
Deden
Beitrag 24.06.2009, 21:51
Beitrag #1


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Hallo zusammen,

in letzter zeit sehe ich sehr häufig PKW mit gedimmtem Fernlicht auf den Strassen.

Gibts inzwischen legale Schaltungen bzw. "Module" im Handel? Oder sind tatsächlich soviele Fahrzeuge mit nicht zugelassenen TFL unterwegs?

Ich fänds jedenfalls schöner wenn ich die serienmässigen Leuchten anstelle der Anbau-TFL nutzen dürfte.

Gruss Deden


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Offroad-Events
Beitrag 24.06.2009, 22:04
Beitrag #2


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Das sind werksseitige Schaltungen und die Leuchten tragen zusätzlich die Kennzeichnung für Tagfahrlicht. Eine Nachrüstung ohne entsprechendes Prüfzeichen auf dem Scheinwerfer ist nicht zulässig.


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Deden
Beitrag 24.06.2009, 22:12
Beitrag #3


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Wäre es (zumindest theoretisch) möglich, dass ein Hersteller von so genannten Modulen ein Mustergutachten für den legalen Betrieb gedimmter älterer Fern- oder Hauptscheinwerfer bekommt oder ist das "RL" auf den Leuchten zwingend vorgeschrieben?

Gruss Deden


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janr
Beitrag 24.06.2009, 22:16
Beitrag #4


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Vielleicht hilft dir diese Seite: Wikipedia/Tagfahrlicht.

Interessant finde ich was auf dieser Seite noch steht:
Zitat
Nachdem die Unfallzahlen in Österreich im Jahr 2007 sehr stark angestiegen sind,...
...Seit 1. Januar 2008 ist die Lichtpflicht für Tagfahrten wieder aufgehoben, da zwar Autos besser gesehen wurden, Radfahrer und Fußgänger hingegen schlechter.

Spezielles Tagfahrlicht mag grad noch sinnvoll (weil nicht so hell) sein, aber daß Fußgänger und Radler übersehen werden wenn man Tags mit Ablendlicht finde ich gefährlich, mal abgesehen davon, daß das Ablendlicht einiges an Strom und somit Kraftstoff braucht. Co2 ist bei über 40 Mio Fahrzeugen in Deutschland auch nicht zu vernachlässigen.


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Ernschtl
Beitrag 24.06.2009, 22:35
Beitrag #5


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Zitat (Deden @ 24.06.2009, 23:12) *
Wäre es (zumindest theoretisch) möglich,
Theoretisch ist alles möglich, in der Praxis sieht's dann aber ganz anders aus.
Du kannst nicht einfach ein Modul einbauen um einen normalen Scheinwerfer als TFL zu nutzen. Eine Dimmung würde das Lampenkontrollgerät aufwecken und Du hättest ständig einen Alarm im Cockpit. Dann müssen die geschalteten Abhängigkeiten zwischen den Lampen erhalten bleiben. D.h. man bräuchte für fast jedes Auto ein anderes Modul da die Lampen anders zusammen geschaltet sind. Dementsprechend wäre der Umbau auch recht aufwändig.
Für mein altes Auto gab's schon vor 20 Jahren serienmässig so eine gedimmte Version für den skandinavischen Markt. Ich habe die Stromlaufpläne und der Unterschied zur deutschen Ausführung ist erheblich, inkl. anderem Lichtschalter. Ich dachte auch an einen, hier sogar legalen, Umbau. Hab's aber wieder verworfen. Und das obwohl ich Elektroniker bin und gerne bastel.


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Deden
Beitrag 24.06.2009, 22:49
Beitrag #6


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Für ältere Fahrzeuge wäre es technisch kein Problem. Neumodische Autos mit CAN-Bus und anderem Schnickschnack reizen mich nicht.
Ich frage mich nur, ob in D das Prüfzeichen auf der Streuscheibe wichtiger ist als eine per Gutachten festgestellte Leuchtkraft. In A gings doch auch.

Gruss Deden


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Seeperle
Beitrag 24.06.2009, 22:55
Beitrag #7


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Lampenkontrollgerät ? Beim Volvo werden z.B. die Lampenwiderstände paarig gemessen, fallen sie ausserhalb einer Toleranzgrenze (manchmal etwas zu gering), leuchtet eine Glühlampen-Anzeige auf.
Man könnte Vorwiderstände nehmen und sie mit Transistoren verschalten.(Nachteilig ist hier die Verlustleistung)
Wie wäre es mit DC/DC-Wandler, Tiefsetzsteller oder sogar gepulsten Ansteuerung , die man in beiden Lampen vorschalten könnte ?


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Beitrag 25.06.2009, 08:23
Beitrag #8


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Fehlt aber immer noch das heilige Prüfzeichen auf dem Scheinwerfer think.gif


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Ernschtl
Beitrag 25.06.2009, 08:37
Beitrag #9


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Zitat (Deden @ 24.06.2009, 23:49) *
Für ältere Fahrzeuge wäre es technisch kein Problem.
das hat mit dem Alter wenig zu tun
Zitat
Neumodische Autos mit CAN-Bus und anderem Schnickschnack reizen mich nicht.
CAN Bus hat mit den Scheinwerfern nix zu tun
Zitat (Seeperle @ 24.06.2009, 23:55) *
Lampenkontrollgerät ? Beim Volvo werden z.B. die Lampenwiderstände paarig gemessen,
Da wird ganz bestimmt kein Widerstand gemessen, denn der ändert sich erheblich je nach Temperatur. In Oberklasse Autos mag es eine Ruhestromüberwachung geben, ansonsten wird der Strom bei eingeschaltetem Licht gemessen. Wie auch immer, ein Vorwiderstand brächte jedes System durcheinander.
Zitat
Man könnte Vorwiderstände nehmen und sie mit Transistoren verschalten.(Nachteilig ist hier die Verlustleistung)
Wie wäre es mit DC/DC-Wandler, Tiefsetzsteller oder sogar gepulsten Ansteuerung , die man in beiden Lampen vorschalten könnte ?
Man könnte sich auch ein neues Auto mit TFL kaufen rolleyes.gif Der ordentliche Umbau ist teuer und aufwändig, alles andere ist Pfusch.


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Deden
Beitrag 25.06.2009, 09:03
Beitrag #10


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Zitat (Ernschtl @ 25.06.2009, 09:37) *
Zitat (Deden @ 24.06.2009, 23:49) *
Für ältere Fahrzeuge wäre es technisch kein Problem.
das hat mit dem Alter wenig zu tun
Zitat
Neumodische Autos mit CAN-Bus und anderem Schnickschnack reizen mich nicht.
CAN Bus hat mit den Scheinwerfern nix zu tun


Welche Elektronik bei neuen Autos was überwacht ist mir relativ egal wink.gif

Ich bevorzuge Fahrzeuge, bei denen ich den "Fehlerspeicher" mit meinen Sinnesorganen auslesen kann. Unsere Autos haben einen Boxer im Heck.
Bei diesen Autos könnte man mit Serienschaltungen und Stinkewiderständen eine TFL-Schaltung für Fernscheinwerfer relativ einfach selbst stricken, wenn da nicht das Problem mit der Zulässigkeit wäre.

Gruss Deden


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Seeperle
Beitrag 25.06.2009, 09:07
Beitrag #11


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Zitat (Ernschtl @ 25.06.2009, 10:37) *
Da wird ganz bestimmt kein Widerstand gemessen, denn der ändert sich erheblich je nach Temperatur.


Aber die temperaturabhängigen Kennlinien gleichen Lampentyps sind ähnlich, bei paariger Messung würde ja nur die Abweichung gemessen werden, diese dürfte weitgehend temperaturunabhängig sein. (Indirekte Widerstandsmessung über Spannungsabfälle an den Leitungen.)
Bei mir leuchtet ab und zu die Glühlampen-Defekt-Anzeige, obwohl keine Lampe defekt ist, da wird wohl eine Lampe ausserhalb des erlaubten Toleranzbereiches sein oder ein Steckkontakt schlechte Verbindung haben.

Man könnte ja eine Messung mit einstellbaren Last-Widerständen statt der eingebauten beiden Lampen machen und die Widerstände solange verstellen bis die Warnanzeige verschwindet. Wenn die Warnanzeige unabhängig vom absoluten Widerstands-Wert ist, konnte man die Lampen über einen Spannungswandler mit geringerer Spannung ansteuern.
Vorwiderstände sind zwar einfach, haben aber den Nachteil, dass elektrische Energie verheizt wird und der Verbrauch unnötg höher ist.


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Ernschtl
Beitrag 25.06.2009, 09:45
Beitrag #12


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Zitat (Seeperle @ 25.06.2009, 10:07) *
Vorwiderstände sind zwar einfach, haben aber den Nachteil, dass elektrische Energie verheizt wird und der Verbrauch unnötg höher ist.
Das ist bei einem bezahlbaren Spanungswandler nicht anders. Nur ist dort die Ausgangsspannung stabil und die Energie wird in einem Transistor verheizt.


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Seeperle
Beitrag 25.06.2009, 10:16
Beitrag #13


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Bei einem linearen Regler ja (Differenz zwischen Eingang und Ausgang), bei einem getakteten Wandler nein: hier wird nur die Spannung "zerhackt" und mit Kondensator und Spule wieder in die "gewünschte" Form gebracht (Hier entstehen natürlich auch Schalt-und Durchlassverluste des Transistors, der Wirkungsgrad ist aber deutlich höher, also weniger verbratene Verlustenergie.)
Der geringste, verlustarme Aufwand ist ein Tiefsetzsteller mit einstellbarem Tastverhältnis.
Ein DC/DC-Wandler mit Potentialtrennung braucht man nicht.
Aber zuerst kann man mit einem verlustbehaftetem, einfachen, linearen Regler oder noch einfacher mit Widerständen anfangen.


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Stefan Süßmann
Beitrag 25.06.2009, 11:52
Beitrag #14


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Technisch wäre das alles machbar, es bleibt aber unzulässig. Wobei das Dimmen alleine nicht ausreicht, da die Scheinwerfer von der restlichen Beleuchtung abgetrennt werden müssten.

mfg

Stefan
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Seeperle
Beitrag 25.06.2009, 12:01
Beitrag #15


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Die einfachste Möglichkeit sind Relais, die den Ausgang des Wandlers bzw. Widerstandes von der Lampe trennen oder verbinden z.B. ein Wechslerkontakt, besser und zuverlässiger sind Schalttransistoren z.B. Mosfets.
Und natürlich ein extra Schalter am Armaturenbrett.


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Deden
Beitrag 25.06.2009, 12:04
Beitrag #16


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Zitat (Stefan Süßmann @ 25.06.2009, 12:52) *
Technisch wäre das alles machbar, es bleibt aber unzulässig.
...

Also muss in D der Scheinwerfer tatsächlich ein RL tragen? Ein Gutachten oder eine Eintragung in den Papieren kann das nicht legalisieren?

Zitat (Stefan Süßmann @ 25.06.2009, 12:52) *
...
Wobei das Dimmen alleine nicht ausreicht, da die Scheinwerfer von der restlichen Beleuchtung abgetrennt werden müssten.
...

Das sollte kein Problem sein.

Gruss Deden


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janr
Beitrag 25.06.2009, 12:11
Beitrag #17


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Spezielle Tagfahrleuchten müssen der ECE-Regelung R87 entsprechen und die Kennbuchstaben RL (steht für „Running Light“) tragen, ansonsten kann es zum Verlust des Versicherungsschutzes kommen.


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Kolbenfeder
Beitrag 25.06.2009, 12:19
Beitrag #18


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Alles Blödsinn!

1. 20% weniger Helligkeit geben höchstens 10% ( 10% von 110W ) weniger Leistungsaufnahme.

2. Bei Halogenlampen aller Art gilt, annährend die Auslegeungshelligkeit und Stromaufnahme sollte eingehalten werden sonst funktioniert der chemisch-physiklische Prozeß im Inneren nicht, deutlich kürzere Lebensdauer.

Es bleibt also nur erwägenswert für LED- oder Xenon-Anlagen, da ist aber nischt mit Basteln!


Fahrräder:

Unabhängig ob das lichttechnische Wettrüsten sinnvoll ist, die neuen Nabendynamos und LED-Scheinwerfer sind für den Radfahrer kein Gegenargument von der Leistung her am Tage auf entsprechenden Straßen Licht einzuschalten.

Manche Fahrradscheinwerefer haben "Automatik-Modus", schalten sich dann in dunklen Waldpartien ein, im freien wieder auss.
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Deden
Beitrag 25.06.2009, 12:22
Beitrag #19


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Zitat (janr @ 25.06.2009, 13:11) *
Spezielle Tagfahrleuchten müssen der ECE-Regelung R87 entsprechen und die Kennbuchstaben RL (steht für „Running Light“) tragen, ansonsten kann es zum Verlust des Versicherungsschutzes kommen.

es geht mir nicht um spezielle TFL sondern um die Modifikation des Fernlichts.

Ich dachte an so ein Gutachten (klick) Scheinbar wird das in D aber nicht mehr positiv begutachtet.

Gruss Deden


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janr
Beitrag 25.06.2009, 12:26
Beitrag #20


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Deden, ich weis nur nicht warum du unbedingt Tagfahrlicht haben willst? think.gif

Eine Langzeitstatistik der UN-Wirtschaftskommission für Europa von 1970 bis 1988 weist keine Vorteile der Lichtpflicht nach.

Eine 2000 für die Schweiz erstellte zusammenfassende Untersuchung 24 unabhängiger Studien, die zwischen 1960 und 1996 in neun Ländern durchgeführt wurden, ergab dagegen eine positive Auswirkung auf die Verkehrssicherheit, insbesondere in Norwegen, Schweden und Finnland. Dies liegt aber vor allem daran, dass in den nordischen Ländern die langen Dämmerungszeiten früher sehr unfallträchtig waren.

In Österreich wurde im Herbst 2007 das Parlament mit der Abschaffung der seit November 2005 herrschenden Verpflichtung zum „Licht am Tag“ befasst.[8] Dabei wurde es am 1. Januar 2008 wieder abgeschafft. Studien ergaben, dass die Maßnahme „Licht bei Tag“ in Summe keinerlei Sicherheitsgewinn erbrachte, den CO2-Ausstoß erhöhte und die Autofahrer mit durchschnittlich 50 Euro pro Jahr belastete.

Der letztendliche Grund für diese Maßnahme war aber eine wahrnehmungsphysiologische Studie, die erstmals anhand von Augenbewegungsmessungen nachwies, was viele Licht-am-Tag-Gegner behaupten, und was auch schon früher seitens Augenfachärzten eingewendet worden war: dass nämlich durch das Licht eine Fixierung auf für das unmittelbare Vorfeld des eigenen Fahrzeuges unwesentliche Information erfolgt, und dadurch die Reaktion auf plötzlich auftretende Gefahren verschlechtert wird.

Die Unfallzahlen stiegen in Östereich massiv an, vor allem Fussgänger und Radler wurden übersehen.

Ich erkenne keinen Sinn in Tagfahrscheinwerfern.
Jemand anderes vielleicht?


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Seeperle
Beitrag 25.06.2009, 12:30
Beitrag #21


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Geht es nicht auch mit Standlicht immerhin fallen hier keine extra Kosten an ? (wird wahrscheinlich verboten sein ?)


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Stefan Süßmann
Beitrag 25.06.2009, 12:53
Beitrag #22


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Zitat
Und natürlich ein extra Schalter am Armaturenbrett.


Genau den darf es nicht geben :-)

Zitat
Spezielle Tagfahrleuchten müssen der ECE-Regelung R87 entsprechen und die Kennbuchstaben RL (steht für „Running Light“) tragen, ansonsten kann es zum Verlust des Versicherungsschutzes kommen.


Anfang richtig - >Ende Unsinn.

Zitat
Ich dachte an so ein Gutachten (klick) Scheinbar wird das in D aber nicht mehr positiv begutachtet.


Diese Abnahme scheint mir ziemlich fragwürdig zu sein.........

mfg

Stefan
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janr
Beitrag 25.06.2009, 13:02
Beitrag #23


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Zitat (Stefan Süßmann @ 25.06.2009, 14:53) *
Zitat
Spezielle Tagfahrleuchten müssen der ECE-Regelung R87 entsprechen und die Kennbuchstaben RL (steht für „Running Light“) tragen, ansonsten kann es zum Verlust des Versicherungsschutzes kommen.

Anfang richtig - >Ende Unsinn.

Dadurch, daß die Betriebserlaubnis erlischt, erlischt auch der Versicherungsschutz. Und somit keine Unsinn. wavey.gif


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Stefan Süßmann
Beitrag 25.06.2009, 13:04
Beitrag #24


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Zitat
Dadurch, daß die Betriebserlaubnis erlischt, erlischt auch der Versicherungsschutz.
crybaby.gif

Diese Argument kommt immer wieder......wird aber dadurch nicht richtiger.

mfg

Stefan
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janr
Beitrag 25.06.2009, 13:21
Beitrag #25


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Schau mal in die AGB Deiner Versicherung.
Da steht was drin zum Thema Verkehrssicherheit, und in welchen Fällen der Versicherungsschutz erlischt. Bei mir erlischt der VS.

Es stimmt, daß es keinen gesetzlichen Zusammenhang zwischen BE und VS. Die BE ist gesetzlicher und der VS wirtschaftlicher Natur, aber wenn Du mit einem Auto ohne BE einen Bumms baust, wird die Versicherung, wenn sie es spitz kriegt, erstmal den gegnerischen Schaden bezahlen, dich aber später in Regress nehmen können.

Da es vllt Versicherungverträge gibt, in denen bauliche Veränderungen am FZ, bei denen die BE erlischt, nicht der VS erlischt, schrieb ich in meinem Posting:
Zitat
...ansonsten kann es zum Verlust des Versicherungsschutzes kommen.

cheers.gif


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Stefan Süßmann
Beitrag 25.06.2009, 13:41
Beitrag #26


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Zitat
erstmal den gegnerischen Schaden bezahlen, dich aber später in Regress nehmen


Das klingt schon gaaaanz anders......

Da aber davon auszugehen ist, dass eine TFL nicht unfallursächlich ist, würde die Versicherung ohne Wenn und Aber bezahlen.

mfg

Stefan
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Deden
Beitrag 25.06.2009, 13:42
Beitrag #27


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Es ging mir bei meiner Frage nicht um Sinn oder Unsinn von TFL und auch nicht darum festzustellen was passiert wenn ich illegale Beleuchtungseinrichtungen am Fahrzeug habe.

Es interessiert mich nur, ob es überhaupt eine Chance gibt, vorhandene, nicht mit "RL" versehene Leuchten legal als TFL betreiben zu dürfen.

Die Fa. Salm scheint ja für A zugelassene Module verkauft zu haben.

Gruss Deden


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Ernschtl
Beitrag 25.06.2009, 13:54
Beitrag #28


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Zitat (Kolbenfeder @ 25.06.2009, 13:19) *
2. Bei Halogenlampen aller Art gilt, annährend die Auslegeungshelligkeit und Stromaufnahme sollte eingehalten werden sonst funktioniert der chemisch-physiklische Prozeß im Inneren nicht, deutlich kürzere Lebensdauer.
Dies ist imho das beste Argument diesen Blödsinn sein zu lassen. Die Birnen werden blind und überleben kaum ein Jahr. Und das für ein Gimmik von dem man als Fahrer sowieso keine Vorteil hat.
Wenn ich der Meinung bin, dass man mich besser sehen sollte, z.B. bei tief stehender Sonne, dann schalte ich einfach das Licht ein.


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helmet lampshade
Beitrag 25.06.2009, 18:20
Beitrag #29


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Zitat (janr @ 24.06.2009, 23:16) *
Spezielles Tagfahrlicht mag grad noch sinnvoll (weil nicht so hell) sein, aber daß Fußgänger und Radler übersehen werden wenn man Tags mit Ablendlicht finde ich gefährlich

Tagfahrlich erscheint heller als Abblendlicht (außer man ist im Lichtkegel des ABlichts), deshalb ist es ja nachts nicht zulässig und schon gar nicht als Standlicht geeignet
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Sachse
Beitrag 30.06.2009, 16:24
Beitrag #30


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think.gif Wie hat der TÜV Mann die Lichtstärke von 400 - 1200 cd gemessen ????? think.gif
hypocrite.gif Ich beuge mich vor dem Herrn !! notworthy.gif


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...sing mei Sachse sing....
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C3PO
Beitrag 02.07.2009, 07:23
Beitrag #31


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Zitat (Sachse @ 30.06.2009, 18:24) *
think.gif Wie hat der TÜV Mann die Lichtstärke von 400 - 1200 cd gemessen ????? think.gif

Vermutlich die gängige Methode: Hand auflegen. laugh2.gif

Zitat (Deden @ 25.06.2009, 15:42) *
Es ging mir bei meiner Frage nicht um Sinn oder Unsinn von TFL und auch nicht darum festzustellen was passiert wenn ich illegale Beleuchtungseinrichtungen am Fahrzeug habe.
Die Diskussion war wohl einfach unvermeidlich. wink.gif

Zitat
Es interessiert mich nur, ob es überhaupt eine Chance gibt, vorhandene, nicht mit "RL" versehene Leuchten legal als TFL betreiben zu dürfen.
Klare Antwort: Nein, da die Leuchte/der Scheinwerfer nicht als TFL geprüft ist.

Zitat
Die Fa. Salm scheint ja für A zugelassene Module verkauft zu haben.

In der Alpenrepublik ist aber nicht in Deutschland.
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Sachse
Beitrag 02.07.2009, 18:09
Beitrag #32


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Wenn man öfter Hochwasser hat und den Rest des Jahres Schnee wird manches weich. laugh2.gif


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...sing mei Sachse sing....
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Diesel-Georg
Beitrag 02.07.2009, 18:36
Beitrag #33


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Zitat (Stefan Süßmann @ 25.06.2009, 15:41) *
Zitat
erstmal den gegnerischen Schaden bezahlen, dich aber später in Regress nehmen


Das klingt schon gaaaanz anders......

Da aber davon auszugehen ist, dass eine TFL nicht unfallursächlich ist, würde die Versicherung ohne Wenn und Aber bezahlen.

mfg

Stefan

Dem muss ich ganz entschieden widersprechen!
Es war zwar kein Tagfahrlicht, sondern versehentlich voll aufgeblendeter Scheinwerfer während der Taglichtpflichtzeit in Österreich.
Ein mir entgegenkommendes Fahrzeug hatte voll aufgeblendetes Fernlicht an. Ist für mich verständlich, weil selber schon passiert. Bei normaler Tageshelligkeit fällt das schwache blaue Birnchen im Amaturenbrett nicht besonders auf und dann fährt man eben mit Fernlicht, ohne es zu bemerken. Mir kam so einer entgegen und, obwohl ich das eigentlich nicht wollte hab da rein gestarrt und mich geärgert. Dadurch habe ich einen Fußgänger, zugegeben in Original Bundesheer-Tanrfarben gekleidet, erst im allerletzten Moment erkannt und nur durch ein beherztes Steuer umreißen einen bösen Unfall gerade noch einmal vermeiden können. Die Pflicht ist, Gott sei Dank, Schnee von gestern. Leider fahren immer noch viele bei besten Sonnenschein mit Abblendlicht und Nebelscheinwerfer durch Gegend. Besonders die Nebelscheinwerfer scheinen schick und "in" zu sein. Beides sollte verboten werden, weil eben die Gefahr besteht, dass versehentlich Fernscheinwerfer eingeschaltet werden.
Echtes Tagfahrlicht halte ich zwar für überflüssig bei guten Sichtverhältnissen, aber es schadet und gefährdet wenigstens niemanden.


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Stefan Süßmann
Beitrag 02.07.2009, 19:29
Beitrag #34


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Zitat
Dem muss ich ganz entschieden widersprechen!
Es war zwar kein Tagfahrlicht, sondern versehentlich voll aufgeblendeter Scheinwerfer während der Taglichtpflichtzeit in Österreich.


Du vergleichst gerade Äpfel mit Birnen.

mfg

Stefan
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Diesel-Georg
Beitrag 02.07.2009, 22:21
Beitrag #35


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Das stimmt nur bedingt.
Die Tagfahrlichtmode und noch viel mehr die Zeit der allgemeinen Lichtpflicht in Österreich hat immer mehr Leute dazu bewogen auch bei besten Lichtverhältnissen mit normalem Abblendlicht, oft auch mit Nebelscheinwerfer zu fahren. Insofern ist das sehr wohl in Bezug zu setzen. Noch vor 10 Jahren wäre ein Fahrer, der bei hellichten Tag mit Abblendlicht von jedem Entgegenkommenden mit Aufblinken auf seine unnötige Beleuchtung hingewiesen worden. Heute wäre es eher umgekehrt möglich...

Wenn man es so sieht, ist Tagfahrlicht doch wieder gefährlich. Es regt andere Fahrer ohne Tagfahrlicht an, das normale Abblendlicht einzuschalten. Und dabei kommt es öfters als man denkt zum versehentlichen Fernlicht.


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Stefan Süßmann
Beitrag 03.07.2009, 08:00
Beitrag #36


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Zitat
Wenn man es so sieht, ist Tagfahrlicht doch wieder gefährlich. Es regt andere Fahrer ohne Tagfahrlicht an, das normale Abblendlicht einzuschalten. Und dabei kommt es öfters als man denkt zum versehentlichen Fernlicht.


Wenn man die Konstruktion so weit herholt, dann ist es sicherer morgens das Bett nicht zu verlassen rolleyes.gif

mfg

Stefan
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Offroad-Events
Beitrag 03.07.2009, 08:24
Beitrag #37


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Aus eigener Erfahrung kann ich sagen das die Häufigkeit des "übersehenwerdens" rapide abgenommen hat seitdem ich Tagfahrlicht am Fahrzeug habe.


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Tnixm
Beitrag 03.11.2009, 06:55
Beitrag #38


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wollte schon ein neues Thema posten, da habe ich den Thread hier entdeckt.... hatte jetzt zur dunklen Jahreszeit auch über ein TFL nachgedacht... so hässliche LED -Dinger a´la Audi habe ich für den BMW verworfen, passt da nicht.

Aber bei unserem neuen A3 mit dem TFL (led) siehts passabel aus und bringt in Punkto passiver Sicherheit denke ich schon was.

Für den BMW habe ich das eDaylight gefunden, wie sieht es dabei denn rechtlich aus ?

Für den Preis dieser Programmierung finde ich das eigentlich eine ganz passable TFL- Lösung.


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arnolt
Beitrag 03.11.2009, 16:43
Beitrag #39


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Rechtlich = unzulässig

hier werden bauartgenehmigte Teile nachträglich verändert (umprogrammiert).
"USA üblich" ist halt nicht in einer EG-RiLi verankert.


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dopero
Beitrag 03.11.2009, 17:18
Beitrag #40


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Außerdem hat das Tagfahrlicht wegen der Sichtbarkeit bei Tag einen ganz anderen Abstrahlwinkel als das Abblendlicht.
Deswegen ist imho gedimmtes Abblendlicht als Ersatz für TFL nicht sinnvoll.
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anschu
Beitrag 03.11.2009, 18:58
Beitrag #41


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Zitat (Deden @ 25.06.2009, 13:42) *
...
Es interessiert mich nur, ob es überhaupt eine Chance gibt, vorhandene, nicht mit "RL" versehene Leuchten legal als TFL betreiben zu dürfen.
...


Nach meinem Wissenstand in D nicht möglich! Ätzend was da im Moment fürn Murks an die Fahrzeugs gebaut und geschaltet wird! wavey.gif
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Tnixm
Beitrag 03.11.2009, 19:03
Beitrag #42


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also müsste man, so mehr Sicherheit gewünscht, entweder ein neues Auto kaufen, oder so´n murks dranbasteln, der halt aber konform dieser Richtlinie 87 ist ...schön deutsch.....

edit: schön EU


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anschu
Beitrag 03.11.2009, 19:05
Beitrag #43


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Was ist daran so schwierig zugelassene TFL zu kaufen think.gif
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Tnixm
Beitrag 03.11.2009, 19:21
Beitrag #44


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oh, schwer ist daran gar nix, die sehen einfach nur sch...e aus, das ist das Problem... scarey.gif


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dopero
Beitrag 03.11.2009, 19:29
Beitrag #45


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Was nicht dran ist kann auch nicht Schlecht aussehen.
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Tnixm
Beitrag 03.11.2009, 19:36
Beitrag #46


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aber auch nicht für mehr Sicherheit sorgen !!

eben weil ich nichts dranbauen wollte, fand ich die eDaylight- Lösung ja so einfach....


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Heinz Wäscher
Beitrag 03.11.2009, 23:40
Beitrag #47


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Stimmt, sieht irgendwie ..... bescheiden aus whistling.gif

Ach ja, fast vergessen !!!


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Diesel-Georg
Beitrag 04.11.2009, 07:27
Beitrag #48


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Zitat (Tnixm @ 03.11.2009, 19:36) *
aber auch nicht egoistisch nur für mehr eigene Sicherheit sorgen !!

dafür die zusätzliche starke Gefährdung gerade der schwächsten Verkehrsteilnehmer vermeide.

(Erfahrung aus gescheitertertem Grossversuch in Österreich)


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Tnixm
Beitrag 04.11.2009, 07:40
Beitrag #49


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@heinz Wäscher

bei den Fahrzeugen machtes nix, die sehen schon per se potthässlich aus....

@Diesel Georg

das Argument ist allerdings in der tat überlegenswert, hast Du einen Link zur Österreichischen Studie aktuell ?


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dopero
Beitrag 04.11.2009, 07:42
Beitrag #50


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Wieso brauchst du die Studie? Reicht es nicht das der österreichische Gesetzgeber die Lichtpflicht wieder abgeschafft hat?
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