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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4319 Beigetreten: 04.12.2006 Wohnort: Uppsala, Schweden Mitglieds-Nr.: 26107 ![]() |
mal eine Frage an die Experten. Angenommen, an einer Autobahn steht ein Überholverbotsschild mit Zusatzzeichen 1049-13, also folgende Kombination: ![]() ![]() Völlig klar ist, das Überholverbot gilt für alle Fahrzeuge über 3,5 t zul. Gesamtmasse, für Kraftomnibusse und für PKW mit Anhänger. Wie ist das dann aber mit Fahrzeugen, die zwar unter 3,5 t zulässige Gesamtmasse haben und einen Anhänger ziehen, aber keine PKW sind? Also beispielsweise als LKW zugelassene Kleintransporter oder Wohnmobile. Gilt, streng rechtlich gesehen, das Überholverbot auch für solche Fahrzeuge? Gilt es auch dann, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger die 3,5 t nicht überschreitet? MfG Gerhard -------------------- |
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#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 ![]() |
Hallo Gerhard,
erst mal danke für den Datenklau ![]() Zur Frage: Eigentlich beantwortest Du die Sache doch selbst. Das Überholverbot gilt für die abgebildeten Fahrzeuge. Andere fallen nicht darunter. In der Praxis kenne ich aber keine Kleintransporter mit Anhänger, welche die 3,5 t zul. Gesamtmasse unterschreiten. -------------------- |
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#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4319 Beigetreten: 04.12.2006 Wohnort: Uppsala, Schweden Mitglieds-Nr.: 26107 ![]() |
Hallo Achim,
und ich bitte erst mal um Entschuldigung für den Datenklau. ![]() ![]() In der Praxis kenne ich aber keine Kleintransporter mit Anhänger, welche die 3,5 t zul. Gesamtmasse unterschreiten. Das kann ich mir schon vorstellen: Man nehme einen zum Wohnmobil ausgebauten Kleintransporter, lasse diesen als "So. Kfz - Wohnmobil" mit 3,0 t zul. Gesamtmasse zu, und hänge einen Anhänger mit 450 kg zul. Gesamtmasse hinten dran. MfG Gerhard -------------------- |
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#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 ![]() |
Zusatzzeichen so übersichtlich präsentiert. ![]() klick ![]() In der Praxis kenne ich aber keine Kleintransporter mit Anhänger, welche die 3,5 t zul. Gesamtmasse unterschreiten. Doch - oder wenigstens den stolzen Besitzer ![]() ![]() Der hier schon gelegentlich Thema gewesen ist, auch und gerade im Zusammenhang mit ZZ1049-13 ![]() lg c.s. |
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#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4319 Beigetreten: 04.12.2006 Wohnort: Uppsala, Schweden Mitglieds-Nr.: 26107 ![]() |
Danke! Speziell 1049-13 ist da halt nicht dabei ... MfG Gerhard -------------------- |
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#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10200 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 ![]() |
In der Praxis kenne ich aber keine Kleintransporter mit Anhänger, welche die 3,5 t zul. Gesamtmasse unterschreiten. Doch - oder wenigstens den stolzen Besitzer ![]() ![]() lg c.s. Tia Bonsai-Brummi - du bist halt schon was Besonderes!!! ![]() OJ ![]() -------------------- Kampf
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#7
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 22002 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 ![]() |
... Völlig klar ist, das Überholverbot gilt für alle Fahrzeuge über 3,5 t zul. Gesamtmasse, für Kraftomnibusse und für PKW mit Anhänger... Nö, nicht für ALLE Fahrzeuge über 3,5 t, sondern nur für Lkw über 3,5 t. Wenn Du einen Solo-Pkw von mehr als 3,5 t zGG hast, DARFST Du überholen. Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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Gast_Georg_g_* |
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#8
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Nö, nicht für ALLE Fahrzeuge über 3,5 t, sondern nur für Lkw über 3,5 t. Das stimmt allerdings auch nicht. Das Lkw-Symbol bedeutet eben nicht "Lastkraftwagen" und auch nicht "Lastkraftwagen mit mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse", sondern ist etwas ausführlicher formuliert: "Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse." In dem von GerhardNL genannten Beispiel, also So.Kfz. Wohnmobil mit 3,0 t z.G. und Anhänger, gilt das Überholverbot also auch, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmasse von Wohnmobil und Anhänger die 3,5 t überschreitet. Bei dem Beispiel mit dem Anhänger mit 450 kg z.G. wird der Zug dementsprechend nicht vom Verbot erfasst. |
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Gast_BAB3_* |
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#9
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...sondern nur für Lkw über 3,5 t... Nö! Nur Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse sind gemeint...Oder hat sich da was geändert? ![]() Wenn ja: ![]() Wenn nein: ![]() ![]() ![]() |
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Gast_Georg_g_* |
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#10
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Gast_BAB3_* |
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#11
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Aber nur weil du schneller warst und das gestehe ich natürlich gerne ein. Also auch dir einen
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#12
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Die amtliche Bezeichnung für Zeichen 1049-13 ist etwas unglücklich gewählt:
Zitat (VzKAt) nur LKW (Zeichen 1048-12), Kraftomnibus (Zeichen 1048-16) und Pkw mit Anhänger (Zeichen 1048-11) Man spricht also von "LKW" verweist aber auf Zeichen 1048-12, daß wiederum nur die normale Definition (Kfz über 3,5t...) enthält. |
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Gast_BAB3_* |
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#13
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...Man spricht also von "LKW" verweist aber auf Zeichen 1048-12, daß wiederum nur die normale Definition (Kfz über 3,5t...) enthält... Jetzt stell dir mal vor, man würde Definitionen formulieren, die jeder sofort und unmißverständlich verstehen könnte. Das wäre doch ein bißchen zu einfach, oder findest du nicht auch? ![]() |
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#14
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4319 Beigetreten: 04.12.2006 Wohnort: Uppsala, Schweden Mitglieds-Nr.: 26107 ![]() |
Hallo,
manche werden es sich schon gedacht haben, es ging mir hauptsächlich um Wohnmobile. Wenn ich es also richtig zusammenfasse, dann sind von einem so ausgeschilderten Überholverbot also die folgenden Fahrzeug(kombinationen) nicht betroffen:
Richtig so? Ist ja eigentlich paradox, dass man mit einem betagten, als Campingbus ausgebauten Bulli, der schon ohne Anhänger auf dem letzten Loch pfeift, dann auch mit Anhänger überholen darf, mit einem modernen, zugkräftigen Wohnmobil und Anhänger jedoch nicht. ![]() MfG Gerhard -------------------- |
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#15
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Man spricht also von "LKW" verweist aber auf Zeichen 1048-12, ... Davon darf man gerne sprechen - allein maßgeblich ist freilich §39(4), und der sagt unmißverständlich aus: Zitat Werden Sinnbilder auf anderen als den in §§ 40 bis 42* dargestellten gezeigt, so bedeuten die Sinnbilder: (...) ![]() Das nette "Lkw"-Bildchen kann also, auf einem ZZ1049-13 aufgebracht, nicht auf einmal bedeuten "Die Lkw, die ganzen Lkw und nichts als die Lkw"... ![]() lg c.s. *btw: Kann's sein, daß da was fehlt? ![]() EDIT @GerhardNL: Solche Wunderlichkeiten findest Du im Straßenverkehr zuhauf - überall dort nämlich, wo nach Fahrzeugarten selektiert wird statt nach meßbaren Parameter wie Abmessungen oder Gewichten ![]() |
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#16
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Solche Wunderlichkeiten findest Du im Straßenverkehr zuhauf - überall dort nämlich, wo nach Fahrzeugarten selektiert wird statt nach meßbaren Parameter wie Abmessungen oder Gewichten ![]() Hmmm - das kommt mir irgendwie bekannt vor.... ![]() ![]() An meinem Bahnübergängen ![]() Ist oftmals nicht das Optimum oder die Bedeutung muss hinge ![]() ![]() OJ ![]() -------------------- Kampf
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#17
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Ist oftmals nicht das Optimum oder die Bedeutung muss hinge ![]() ![]() Eine Beschilderung (oder anderweitige Regelung), die ausschließlich auf Fahrzeugarten Bezug nimmt, *kann* nicht "optimal" sein, wenn irgendwo Probleme durch die Überschreitung irgendwelcher Maße oder/und Gewichte drohen... ![]() Und wieso sollte da irgendwo... Zitat ...ge ![]() ... müssen, wo doch für solche Fälle die VZ262-266 zur Verfügung stehen? ![]() ![]() c.s. |
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#18
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... müssen, wo doch für solche Fälle die VZ262-266 zur Verfügung stehen? ![]() Nunja, eben deswegen hat M-OJ ja auch 2 eigene Threads eröffnet.. Wie willst du z.B. beschildern, dass alles über 12m Länge nicht nach links abbiegen darf? Mit Zeichen 262-266 geht das nicht ![]() Aber eigentlich geht es mit gar keinen offiziellen Zeichen ![]() |
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#19
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Gast_Georg_g_* |
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Nein, das würde nur auf ein Verbot für Fahrzeuge nach dem Abbiegen hinweisen (Wobei hier eher das ZZ ohne den Knick im Pfeil zu nehmen ist)
Damit das wirksam wäre, müsste dort dann auch wirklich ein Z266 stehen. Damit dürfte dann aus den anderen Richtungen aus denen es nicht problematisch ist, aber auch niemand mehr einfahren ![]() |
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Gast_Georg_g_* |
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(Wobei hier eher das ZZ ohne den Knick im Pfeil zu nehmen ist) Solche Details verwirren nur ![]() ![]() Zitat Damit das wirksam wäre, müsste dort dann auch wirklich ein Z266 stehen. Damit dürfte dann aus den anderen Richtungen aus denen es nicht problematisch ist, aber auch niemand mehr einfahren ![]() Wieso? Da müßte doch das gleiche Prinzip greifen wie etwa beim Einbiegen in eine Straße mit vorher verhängtem Tempolimit, das nach der Einmündung nicht wiederholt wird: Zwar eigentlich verboten, aber nicht ahndbar ![]() lg c.s. |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5124 Beigetreten: 25.08.2008 Wohnort: Wien/Österreich Mitglieds-Nr.: 43905 ![]() |
Ist ja eigentlich paradox, dass man mit einem betagten, als Campingbus ausgebauten Bulli, der schon ohne Anhänger auf dem letzten Loch pfeift, dann auch mit Anhänger überholen darf, mit einem modernen, zugkräftigen Wohnmobil und Anhänger jedoch nicht. ![]() MfG Gerhard Die rasen wenigstens nicht beim Überholen ![]() Liebe Grüße Hannes derauchohneanhängermitmbulliganzseltenüberholt |
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#26
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6673 Beigetreten: 24.10.2006 Mitglieds-Nr.: 24455 ![]() |
[*]Alle Kraftfahrzeuge ohne Anhänger, ausgenommen Kraftomnibusse, bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t und ausgenommen Zugmaschinen unabhängig von ihrer zgM ![]() -------------------- [A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]
Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge. ![]() |
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#27
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10200 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 ![]() |
Hauptsache, du verwendest keine Smilies als Beschilderung. Wundern würde es mich ja nicht ... Nanana ![]() Sei mal nich so frech ![]() ![]() ![]() Danke Kuli für deine Rückenstärkung!! ![]() @ georg_g: Gar nicht mal so schlecht dein Vorschlag!! (Du bringst mich da auf Ideen...) ... eine Art interaktive Beschilderung. Darf ein heranfahrendes Fahrzeug abbiegen, so wird ein lachender Smiley angezeigt -> ![]() Ist das Fahrzeug z.B. zu lang, dann erscheint ein negativer Smiley -> ![]() (Und falls er doch abbiegt, dann gibt´s -> ![]() --> ich werd das mal der Straßenverkehrsbehörde vortragen ![]() OJ -------------------- Kampf
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#28
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10200 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 ![]() |
(Wobei hier eher das ZZ ohne den Knick im Pfeil zu nehmen ist) Solche Details verwirren nur ![]() ![]() Ich persönlich bin auch eher ein Freund von der geknickten Ausführung. Das entspricht auch der Wegweisung (Thema: Umklappregel). Gerade auch bei Vorankündigungen von Gefahren oder auch Geschwindigkeitsbegrenzungen vor einer Ausfädlung oder abgehenden Seitenstraße. Das sehe ich als praktikable und selbsterklärende BEschilderung an. Der "nur"-Pfeil wirkt auf mich eher wie ein "hier genau jetzt abbiegen..." Da kann es örtlich auch schon mal zu Missvertsändnissen kommen.. ![]() Zitat Damit das wirksam wäre, müsste dort dann auch wirklich ein Z266 stehen. Damit dürfte dann aus den anderen Richtungen aus denen es nicht problematisch ist, aber auch niemand mehr einfahren ![]() Wieso? Da müßte doch das gleiche Prinzip greifen wie etwa beim Einbiegen in eine Straße mit vorher verhängtem Tempolimit, das nach der Einmündung nicht wiederholt wird: Zwar eigentlich verboten, aber nicht ahndbar ![]() lg c.s. Das Thema hatten wir im VP schonmal. Ein Z266 ![]() (quasi als Vorabinformation vor der Einmündung, damit das betreffende Fahrzeug nicht erst das Abbiegen beginnt und dann sieht *upps* hier darf ich nicht rein; bei größeren Knoten um ein falsches Einordnen zu vermeiden) Für eine Gültigkeit muss das Z266 dann am Anfang der Seitenstraße regulär aufgestellt werden! OJ -------------------- Kampf
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#29
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10200 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 ![]() |
Ist oftmals nicht das Optimum oder die Bedeutung muss hinge ![]() ![]() Eine Beschilderung (oder anderweitige Regelung), die ausschließlich auf Fahrzeugarten Bezug nimmt, *kann* nicht "optimal" sein, wenn irgendwo Probleme durch die Überschreitung irgendwelcher Maße oder/und Gewichte drohen... ![]() eine andere für die Allgemeinheit auch verständliche Möglichkeit hab ich bis dato nicht gefunden. Mein Problem ist oftmals, dass Einmündungsbereiche wegen der Örtlichkeit nicht so groß aufgeweitet werden könne, dass dort alle Fahrzeuge rum kommen. Aber z.B. ein Traktor mit Anhänger rumkommen muss, da der dort ansässige Bauer halt nun mal einen Traktor mit Anhänger fährt und der ja auch weiterhin zu seinem Hof fahren will. --> also wird der Einmündungsbereich auf diesen speziellen Nutzer und dessen Fahrzeug-Schleppkurven ausgelegt. Andere, längere Fahrzeuge (z.B. ein Sattelzug oder ein Pkw mit laaaaangem Bootsanhänger aber kommen dort nicht rum). Aber wie nun ausschildern?? ![]() Deshalb hab ich in ABstimmung mit der Str.verkehrsbehörde dann oftmals diese Zz mit den Sinnbildern in Kombination mit Fahrtrichtungsgeboten genutzt. Das Problem hierbei ist aber oftmals, dass diese "nur ..." bzw. "... frei" Zusatzzeichen nicht abwärts- / aufwärtskompatibel sind. (Beispiel: Wenn ein Z209-30 mit "Pkw-frei" steht, dann darf ein Pkw abbiegen [gewollt], ein Pkw mit Anhänger jedoch nicht [auch gewollt], ein LKW auch nicht [ebenso gewollt] aber auch ein Motorrad sowie Fahrrad nicht [nicht gewollt]) Ich werd künftig etwas anders vorgehen und z.B. die Fahrzeuglänge als Kriterium für Abbiegeverbote nehmen. (so a´la Z266 ![]() => dann hat auch unser Q-Tipp mal wieder neues Futter..... ![]() Und wieso sollte da irgendwo... Zitat ...ge ![]() ... müssen, wo doch für solche Fälle die VZ262-266 zur Verfügung stehen? ![]() c.s. Das Z266 kanst du eben nicht als Vorankündigung für nur eine Richtung einsetzen...(siehe anderer Beitrag) OJ -------------------- Kampf
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#30
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10200 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 ![]() |
... müssen, wo doch für solche Fälle die VZ262-266 zur Verfügung stehen? ![]() Nunja, eben deswegen hat M-OJ ja auch 2 eigene Threads eröffnet.. Wie willst du z.B. beschildern, dass alles über 12m Länge nicht nach links abbiegen darf? Mit Zeichen 262-266 geht das nicht ![]() Aber eigentlich geht es mit gar keinen offiziellen Zeichen ![]() Hallo Kuli, ![]() du scheinst ja meine Beiträge aufmerksam zu verfolgen... ![]() Gute Nacht wünscht ![]() OJ -------------------- Kampf
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7903 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 ![]() |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10200 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 ![]() |
Hallo Kuli, ![]() du scheinst ja meine Beiträge aufmerksam zu verfolgen... ![]() Na logo ![]() Na das freut mich aber sehr!!! ![]() (Die Themen scheinen wohl dein Interesse zu treffen..) Ob ich meine Zeit hier im Verkehrsportal wohl von der Uni als Praktikumszeit angerechnet bekomme?! ![]() Warum nicht?? ![]() ![]() ![]() ![]() Mal sehen was die Tante dann dazu sagt..... ![]() Sonst muss ich wohl wirklich noch n paar Wöchlein mit zu euch ins Ingenieurbüro ![]() Ach das geht auch - Praktikanten hab ich immer gern. So bekomm ich immer meinen ![]() ![]() ![]() Nein im Ernst: Ich hab meine ersten "Berufsschritte" auch durch viele Praktika gemacht. Man lernt dabei viel (nicht nur Fachliches, sondern auch so Dinge wie man ein Projekt aufbaut bzw. abwickelt, wie ein Ing.-Büro organisiert ist oder das ganze drumherum - also Behördentermine, Anwohnerbesprechungen, Gesetze und Regelwerke..) OJ ![]() @ Kuli: also bis morgen früh 8°° dann im Büro!! ![]() ![]() -------------------- Kampf
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7903 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 ![]() |
Zitat (Die Themen scheinen wohl dein Interesse zu treffen..) Joa... schon als kleines Kind habe ich so einen kleinen "Verkehrszeichenkatalog" hinten in einem Kalender gefunden und interessiert alle Schilder und ihre Bedeutung studiert ![]() Später wurde ich dann auch praktisch aktiv und habe kleine Verkehrsschildchen auf meinem Straßenteppich aufgestellt oder Straßen im Sandkasten gebaut ![]() Uni (für welche hast du dich entschieden? ![]() Hab mich jetzt für ein Verkehrsingenieurwesenstudium in Dresden entschieden ![]() Zitat Sonst muss ich wohl wirklich noch n paar Wöchlein mit zu euch ins Ingenieurbüro ![]() Ach das geht auch - Praktikanten hab ich immer gern. So bekomm ich immer meinen ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Ganz wie Chef OJ wünscht ![]() Zitat Nein im Ernst: Ich hab meine ersten "Berufsschritte" auch durch viele Praktika gemacht. Man lernt dabei viel (nicht nur Fachliches, sondern auch so Dinge wie man ein Projekt aufbaut bzw. abwickelt, wie ein Ing.-Büro organisiert ist oder das ganze drumherum - also Behördentermine, Anwohnerbesprechungen, Gesetze und Regelwerke..) Joa, also für meinen Studiengang muss ich auch 2 Praktika machen. Eines vor dem Vordiplom (12 Wochen) und eines nach dem Vordiplom (14 Wochen) ![]() Freu ich mich aber auch schon drauf ![]() Zitat @ Kuli: also bis morgen früh 8°° dann im Büro!! ![]() ![]() Hm, auch im Ernst: Ich trinke keinen Kaffee und habe keinen blassen Schimmer, wie ich einen solchen richtig zubereite ![]() Lernt man das auch im Praktikum? ![]() |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10200 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 ![]() |
Hallo Kuli,
du warst heute nicht wie vereinbart im Büro!!! ![]() So geht das aber nicht als Praktikant!!! ![]() (So hatte ich heute morgen keinen ![]() ![]() ![]() Joa... schon als kleines Kind habe ich so einen kleinen "Verkehrszeichenkatalog" hinten in einem Kalender gefunden und interessiert alle Schilder und ihre Bedeutung studiert Später wurde ich dann auch praktisch aktiv und habe kleine Verkehrsschildchen auf meinem Straßenteppich aufgestellt oder Straßen im Sandkasten gebaut Echt??? Das erinnert mich an meine Kindheit. ![]() Uni (für welche hast du dich entschieden?) Hab mich jetzt für ein Verkehrsingenieurwesenstudium in Dresden entschieden Gute Wahl!!! ![]() Dann sicherlich an der TU, oder? (Ich hatte in den Hörsälen und Räumen deiner künftigen Fakultät auch viele Vorlesungen und Seminare..) Ich hab dort ja auch 5 Jahre gelebt und mich gut wohlgefühlt. Schöne Stadt, die Elbe, angenehmes Studentenleben, Kneipenszene, schöne Umgebung, etc. ![]() Na dann wünsche ich dir jetzt schon mal gutes Einleben und schönes Studium.... (Da werd ich dich wohl mal besuchen kommen...) ![]() Ganz wie Chef OJ wünscht Gute Einstellung!!!! ![]() ![]() Na dann steht einer guten Berufskarriere nichts mehr im Wege!! Joa, also für meinen Studiengang muss ich auch 2 Praktika machen. Eines vor dem Vordiplom (12 Wochen) und eines nach dem Vordiplom (14 Wochen) Freu ich mich aber auch schon drauf Ja das war bei mir auch so! Finde/fand ich aber auch gut und richtig so, denn nur durch solche Praktika gewinnst du einen Einblick wie´s draußen so abläuft, kannst so erste Erfahrungen für dich sammeln und stehst nach Studienende nich Kontaktelos und kopflos da! Und die TU Dresden is wirklich ne sehr gute Wahl!! Zitat @ Kuli: also bis morgen früh 8°° dann im Büro!! Sei pünktlich!! (Achso: ich trinke meinen ![]() Hm, auch im Ernst: Ich trinke keinen Kaffee und habe keinen blassen Schimmer, wie ich einen solchen richtig zubereite Lernt man das auch im Praktikum? Also - erstes haben wir auch ![]() Einen schönen Abend wünscht der OJ ![]() PS: Huch - da hab ich ja ne ganze Menge zusammen ![]() -------------------- Kampf
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#35
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7903 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 ![]() |
Hallo Kuli, Ich hab dich heut morgen aber auch noch hier im Forum schreiben sehen du warst heute nicht wie vereinbart im Büro!!! ![]() ![]() Zitat Dann sicherlich an der TU, oder? Na dann wünsche ich dir jetzt schon mal gutes Einleben und schönes Studium.... (Da werd ich dich wohl mal besuchen kommen...) ![]() Ja, an der TU ![]() Danke für die Wünsche ![]() ![]() Und ja, besuchen darfste gerne ![]() ![]() ![]() Zitat PS: Huch - da hab ich ja ne ganze Menge zusammen ![]() Zu viele Smileys? aaach, du doch nicht ![]() |
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Beitrag
#36
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 ![]() |
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Beitrag
#37
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10200 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 ![]() |
Wie willst du z.B. beschildern, dass alles über 12m Länge nicht nach links abbiegen darf? Genau dieses "Problem" hat man irgendwo in Ba-Wü wie folgt gelöst: ![]() über 12m Länge Wenn's außerdem noch geradeaus geht, gehört dort natürlich statt des VZ209 ein 214er hin ![]() lg c.s. Hallo Bonsai-Brummi, ![]() danke für deinen konstruktiven Tipp!! Gibt´s das als offizielles Zz oder ist das Bastelarbeit?? ![]() OJ -------------------- Kampf
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Beitrag
#38
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 ![]() |
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Beitrag
#39
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10200 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 ![]() |
Gibt´s das als offizielles Zz oder ist das Bastelarbeit?? ![]() Das sah schon sehr nach "echtem ZZ" aus ![]() Na dann werd ich künftig bei meinen Bahnübergangsplanungen ![]() ![]() OJ ![]() PS: Manchmal wünschte ich mir in solchen Situationen es gäbe noch die "Abbiegeverbots"-Zeichen - dann wäre manches auch klarer... (Wann & warum hat man die überhaupt abgeschafft??) ![]() Hallo Kuli, Ich hab dich heut morgen aber auch noch hier im Forum schreiben sehen du warst heute nicht wie vereinbart im Büro!!! ![]() ![]() Na und?? ![]() Jedenfalls warst du nicht da!!! ![]() Ich rechne nun am Montag mit dir!!! pünktlich 8:00 - klar!? Zitat Dann sicherlich an der TU, oder? Na dann wünsche ich dir jetzt schon mal gutes Einleben und schönes Studium.... (Da werd ich dich wohl mal besuchen kommen...) ![]() Ja, an der TU ![]() Danke für die Wünsche ![]() ![]() Und ja, besuchen darfste gerne ![]() ![]() ![]() Jo das klingt gut!! Dann melde dich wenn du in DD gelandet bist.... ... ich komm dann vorbei... ![]() Zitat PS: Huch - da hab ich ja ne ganze Menge zusammen ![]() Zu viele Smileys? aaach, du doch nicht ![]() Na da bin ich ja beruhigt!!! ![]() (Dachte teilweise, dass es wohl doch etwas viele bunte, annimierte Kleinbilder wären.. ![]() Schönes WE dir noch ![]() OJ -------------------- Kampf
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Beitrag
#40
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7903 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 ![]() |
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Beitrag
#41
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10200 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 ![]() |
Na dann werd ich künftig bei meinen Bahnübergangsplanungen ![]() Wie viele Bahnübergänge planst du eigentlich so pro.. Jahr? Na an Einzelprojekten hab ich derzeit so ca. 12 ... 15 Stück in Arbeit. Allerdings kann man so einen BÜ nicht in paar Wochen fertigplanen. Hier gibt es verschiedene Planungsphasen die zu durchlaufen sind. Beispielsweise der Entwurf, so die Gesamtlösung durchgeplant wird einschl. Kosten und betrieblicher Punkte. Oder das Planfeststelungsverfahren - was mitunter auch mal länger dauern kann. Manche Bahnübergänge sind mehrere Jahre in Arbeit (mit Pausen natürlich) ... OJ -------------------- Kampf
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 10.10.2025 - 18:21 |