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> Frage zu Zusatzzeichen 1049-13, In Verbindung mit Überholverbot.
GerhardNL
Beitrag 19.06.2009, 07:34
Beitrag #1


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Hallo,

mal eine Frage an die Experten. Angenommen, an einer Autobahn steht ein Überholverbotsschild mit Zusatzzeichen 1049-13, also folgende Kombination:




Völlig klar ist, das Überholverbot gilt für alle Fahrzeuge über 3,5 t zul. Gesamtmasse, für Kraftomnibusse und für PKW mit Anhänger.

Wie ist das dann aber mit Fahrzeugen, die zwar unter 3,5 t zulässige Gesamtmasse haben und einen Anhänger ziehen, aber keine PKW sind? Also beispielsweise als LKW zugelassene Kleintransporter oder Wohnmobile. Gilt, streng rechtlich gesehen, das Überholverbot auch für solche Fahrzeuge? Gilt es auch dann, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger die 3,5 t nicht überschreitet?

MfG
Gerhard


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Achim
Beitrag 19.06.2009, 07:39
Beitrag #2


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Hallo Gerhard,

erst mal danke für den Datenklau ranting.gif

Zur Frage:
Eigentlich beantwortest Du die Sache doch selbst. Das Überholverbot gilt für die abgebildeten Fahrzeuge. Andere fallen nicht darunter. In der Praxis kenne ich aber keine Kleintransporter mit Anhänger, welche die 3,5 t zul. Gesamtmasse unterschreiten.


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GerhardNL
Beitrag 19.06.2009, 08:17
Beitrag #3


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Hallo Achim,

und ich bitte erst mal um Entschuldigung für den Datenklau. blushing.gif Aber ich kenne halt sonst niemanden, der die Zusatzzeichen so übersichtlich präsentiert. flowers.gif

Zitat (Achim @ 19.06.2009, 08:39) *
In der Praxis kenne ich aber keine Kleintransporter mit Anhänger, welche die 3,5 t zul. Gesamtmasse unterschreiten.

Das kann ich mir schon vorstellen: Man nehme einen zum Wohnmobil ausgebauten Kleintransporter, lasse diesen als "So. Kfz - Wohnmobil" mit 3,0 t zul. Gesamtmasse zu, und hänge einen Anhänger mit 450 kg zul. Gesamtmasse hinten dran.

MfG
Gerhard


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Bonsai-Brummi
Beitrag 19.06.2009, 08:43
Beitrag #4


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Zitat (GerhardNL @ 19.06.2009, 09:17) *
Zusatzzeichen so übersichtlich präsentiert. flowers.gif


klick wink.gif

Zitat (Achim @ 19.06.2009, 08:39) *
In der Praxis kenne ich aber keine Kleintransporter mit Anhänger, welche die 3,5 t zul. Gesamtmasse unterschreiten.


Doch - oder wenigstens den stolzen Besitzer smile.gif eines solchen "Lastzugs" yes.gif

Der hier schon gelegentlich Thema gewesen ist, auch und gerade im Zusammenhang mit ZZ1049-13 biggrin.gif

lg
c.s.
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GerhardNL
Beitrag 19.06.2009, 08:53
Beitrag #5


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 19.06.2009, 09:43) *

Danke!

Speziell 1049-13 ist da halt nicht dabei ...

MfG
Gerhard


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MisterOJ
Beitrag 19.06.2009, 10:23
Beitrag #6


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 19.06.2009, 09:43) *
Zitat (Achim @ 19.06.2009, 08:39) *
In der Praxis kenne ich aber keine Kleintransporter mit Anhänger, welche die 3,5 t zul. Gesamtmasse unterschreiten.


Doch - oder wenigstens den stolzen Besitzer smile.gif eines solchen "Lastzugs" yes.gif

lg
c.s.


Tia Bonsai-Brummi - du bist halt schon was Besonderes!!!


OJ wavey.gif


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 19.06.2009, 11:00
Beitrag #7


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Zitat (GerhardNL @ 19.06.2009, 08:34) *
... Völlig klar ist, das Überholverbot gilt für alle Fahrzeuge über 3,5 t zul. Gesamtmasse, für Kraftomnibusse und für PKW mit Anhänger...

Nö, nicht für ALLE Fahrzeuge über 3,5 t, sondern nur für Lkw über 3,5 t.
Wenn Du einen Solo-Pkw von mehr als 3,5 t zGG hast, DARFST Du überholen.

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 19.06.2009, 11:22
Beitrag #8





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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 19.06.2009, 12:00) *
Nö, nicht für ALLE Fahrzeuge über 3,5 t, sondern nur für Lkw über 3,5 t.

Das stimmt allerdings auch nicht. Das Lkw-Symbol bedeutet eben nicht "Lastkraftwagen" und auch nicht "Lastkraftwagen mit mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse", sondern ist etwas ausführlicher formuliert:

"Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse."

In dem von GerhardNL genannten Beispiel, also So.Kfz. Wohnmobil mit 3,0 t z.G. und Anhänger, gilt das Überholverbot also auch, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmasse von Wohnmobil und Anhänger die 3,5 t überschreitet. Bei dem Beispiel mit dem Anhänger mit 450 kg z.G. wird der Zug dementsprechend nicht vom Verbot erfasst.
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Gast_BAB3_*
Beitrag 19.06.2009, 11:22
Beitrag #9





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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 19.06.2009, 12:00) *
...sondern nur für Lkw über 3,5 t...
Nö! Nur Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse sind gemeint...

Oder hat sich da was geändert? think.gif

Wenn ja: blushing.gif

Wenn nein:



















wavey.gif laugh2.gif
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 19.06.2009, 11:30
Beitrag #10





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Zitat (BAB3 @ 19.06.2009, 12:22) *
Wenn nein:

Der Korrektheit halber solltest du eine 2 auf den Pokal machen. Platz 1 gebührt mir. laugh2.gif
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Gast_BAB3_*
Beitrag 19.06.2009, 11:32
Beitrag #11





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Aber nur weil du schneller warst und das gestehe ich natürlich gerne ein. Also auch dir einen
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ukr
Beitrag 19.06.2009, 11:55
Beitrag #12


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Die amtliche Bezeichnung für Zeichen 1049-13 ist etwas unglücklich gewählt:

Zitat (VzKAt)
nur LKW (Zeichen 1048-12), Kraftomnibus (Zeichen 1048-16) und Pkw mit Anhänger (Zeichen 1048-11)

Man spricht also von "LKW" verweist aber auf Zeichen 1048-12, daß wiederum nur die normale Definition (Kfz über 3,5t...) enthält.
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Gast_BAB3_*
Beitrag 19.06.2009, 11:57
Beitrag #13





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Zitat (ukr @ 19.06.2009, 12:55) *
...Man spricht also von "LKW" verweist aber auf Zeichen 1048-12, daß wiederum nur die normale Definition (Kfz über 3,5t...) enthält...
Jetzt stell dir mal vor, man würde Definitionen formulieren, die jeder sofort und unmißverständlich verstehen könnte. Das wäre doch ein bißchen zu einfach, oder findest du nicht auch? laugh2.gif
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GerhardNL
Beitrag 19.06.2009, 12:08
Beitrag #14


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Hallo,

manche werden es sich schon gedacht haben, es ging mir hauptsächlich um Wohnmobile.

Wenn ich es also richtig zusammenfasse, dann sind von einem so ausgeschilderten Überholverbot also die folgenden Fahrzeug(kombinationen) nicht betroffen:
  • Alle Kraftfahrzeuge ohne Anhänger, ausgenommen Kraftomnibusse, bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t
  • PKW ohne Anhänger auch mit einer zul. Gesamtmasse über 3,5 t - sollte es das geben
  • LKW und sonstige Kfz. (auch Wohnmobile) mit Anhänger, wenn die zulässige Gesamtmasse des gesamten Zuges 3,5 t nicht überschreitet.


Richtig so?

Ist ja eigentlich paradox, dass man mit einem betagten, als Campingbus ausgebauten Bulli, der schon ohne Anhänger auf dem letzten Loch pfeift, dann auch mit Anhänger überholen darf, mit einem modernen, zugkräftigen Wohnmobil und Anhänger jedoch nicht. think.gif

MfG
Gerhard


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Bonsai-Brummi
Beitrag 19.06.2009, 12:12
Beitrag #15


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Zitat (ukr @ 19.06.2009, 12:55) *
Man spricht also von "LKW" verweist aber auf Zeichen 1048-12, ...


Davon darf man gerne sprechen - allein maßgeblich ist freilich §39(4), und der sagt unmißverständlich aus:

Zitat
Werden Sinnbilder auf anderen als den in §§ 40 bis 42* dargestellten gezeigt, so bedeuten die Sinnbilder:

(...)

Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse


Das nette "Lkw"-Bildchen kann also, auf einem ZZ1049-13 aufgebracht, nicht auf einmal bedeuten "Die Lkw, die ganzen Lkw und nichts als die Lkw"... no.gif

lg
c.s.

*btw: Kann's sein, daß da was fehlt? unsure.gif


EDIT @GerhardNL:

Solche Wunderlichkeiten findest Du im Straßenverkehr zuhauf - überall dort nämlich, wo nach Fahrzeugarten selektiert wird statt nach meßbaren Parameter wie Abmessungen oder Gewichten wink.gif
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MisterOJ
Beitrag 19.06.2009, 13:21
Beitrag #16


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 19.06.2009, 13:12) *
Solche Wunderlichkeiten findest Du im Straßenverkehr zuhauf - überall dort nämlich, wo nach Fahrzeugarten selektiert wird statt nach meßbaren Parameter wie Abmessungen oder Gewichten wink.gif


Hmmm - das kommt mir irgendwie bekannt vor.... whistling.gif laugh2.gif

An meinem Bahnübergängen muss ich des öfteren auch auf solche "gilt nur für ...." bzw. ".... frei"-Zusatzzeichen zurückgreifen.
Ist oftmals nicht das Optimum oder die Bedeutung muss hingeschummelt ähmmmmm rolleyes.gif *hüstel* angepasst werden... thread.gif



OJ wavey.gif


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Bonsai-Brummi
Beitrag 19.06.2009, 13:28
Beitrag #17


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Zitat (MisterOJ @ 19.06.2009, 14:21) *
Ist oftmals nicht das Optimum oder die Bedeutung muss hingeschummelt ähmmmmm rolleyes.gif *hüstel* angepasst werden... thread.gif


Eine Beschilderung (oder anderweitige Regelung), die ausschließlich auf Fahrzeugarten Bezug nimmt, *kann* nicht "optimal" sein, wenn irgendwo Probleme durch die Überschreitung irgendwelcher Maße oder/und Gewichte drohen... no.gif

Und wieso sollte da irgendwo...

Zitat
...geschummelt ähmmmmm rolleyes.gif *hüstel* angepasst werden...


... müssen, wo doch für solche Fälle die VZ262-266 zur Verfügung stehen? unsure.gif

think.gif
c.s.
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Kuli
Beitrag 19.06.2009, 13:32
Beitrag #18


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 19.06.2009, 14:28) *
... müssen, wo doch für solche Fälle die VZ262-266 zur Verfügung stehen? unsure.gif


Nunja, eben deswegen hat M-OJ ja auch 2 eigene Threads eröffnet.. Wie willst du z.B. beschildern, dass alles über 12m Länge nicht nach links abbiegen darf? Mit Zeichen 262-266 geht das nicht no.gif
Aber eigentlich geht es mit gar keinen offiziellen Zeichen wink.gif
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Bonsai-Brummi
Beitrag 19.06.2009, 13:37
Beitrag #19


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Zitat (Kuli @ 19.06.2009, 14:32) *
Wie willst du z.B. beschildern, dass alles über 12m Länge nicht nach links abbiegen darf?


Mit dem entsprechenden VZ266 plus ?

think.gif
c.s.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 19.06.2009, 13:43
Beitrag #20





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Zitat (Bonsai-Brummi @ 19.06.2009, 14:37) *
Mit dem entsprechenden VZ266 plus ?

Dieses Zusatzzeichen kann "offiziell" nur unter Gefahrzeichen angebracht werden.
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Kuli
Beitrag 19.06.2009, 13:44
Beitrag #21


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Nein, das würde nur auf ein Verbot für Fahrzeuge nach dem Abbiegen hinweisen (Wobei hier eher das ZZ ohne den Knick im Pfeil zu nehmen ist)
Damit das wirksam wäre, müsste dort dann auch wirklich ein Z266 stehen. Damit dürfte dann aus den anderen Richtungen aus denen es nicht problematisch ist, aber auch niemand mehr einfahren no.gif
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 19.06.2009, 13:44
Beitrag #22





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Zitat (MisterOJ @ 19.06.2009, 14:21) *
An meinem Bahnübergängen muss ich des öfteren auch auf solche "gilt nur für ...." bzw. ".... frei"-Zusatzzeichen zurückgreifen.

Hauptsache, du verwendest keine Smilies als Beschilderung. Wundern würde es mich ja nicht ...
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Bonsai-Brummi
Beitrag 19.06.2009, 13:58
Beitrag #23


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Zitat (Kuli @ 19.06.2009, 14:44) *
(Wobei hier eher das ZZ ohne den Knick im Pfeil zu nehmen ist)


Solche Details verwirren nur tongue.gif Zudem ist der geknickte Pfeil etwa unter VZ274 ja auch nicht soooo selten... no.gif

Zitat
Damit das wirksam wäre, müsste dort dann auch wirklich ein Z266 stehen. Damit dürfte dann aus den anderen Richtungen aus denen es nicht problematisch ist, aber auch niemand mehr einfahren no.gif


Wieso? Da müßte doch das gleiche Prinzip greifen wie etwa beim Einbiegen in eine Straße mit vorher verhängtem Tempolimit, das nach der Einmündung nicht wiederholt wird: Zwar eigentlich verboten, aber nicht ahndbar rolleyes.gif

lg
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Kuli
Beitrag 19.06.2009, 14:05
Beitrag #24


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Zitat (Georg_g @ 19.06.2009, 14:44) *
Hauptsache, du verwendest keine Smilies als Beschilderung. Wundern würde es mich ja nicht ...

Nanana
Sei mal nich so frech zu unserem OJ

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haidi
Beitrag 19.06.2009, 14:15
Beitrag #25


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Zitat (GerhardNL @ 19.06.2009, 14:08) *
Ist ja eigentlich paradox, dass man mit einem betagten, als Campingbus ausgebauten Bulli, der schon ohne Anhänger auf dem letzten Loch pfeift, dann auch mit Anhänger überholen darf, mit einem modernen, zugkräftigen Wohnmobil und Anhänger jedoch nicht. think.gif

MfG
Gerhard


Die rasen wenigstens nicht beim Überholen smile.gif

Liebe Grüße
Hannes derauchohneanhängermitmbulliganzseltenüberholt
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Beitrag 20.06.2009, 14:14
Beitrag #26


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Zitat (GerhardNL @ 19.06.2009, 13:08) *
[*]Alle Kraftfahrzeuge ohne Anhänger, ausgenommen Kraftomnibusse, bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t und ausgenommen Zugmaschinen unabhängig von ihrer zgM
wavey.gif


--------------------
[A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]

Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge.
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MisterOJ
Beitrag 21.06.2009, 22:41
Beitrag #27


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Zitat (Kuli @ 19.06.2009, 15:05) *
Zitat (Georg_g @ 19.06.2009, 14:44) *
Hauptsache, du verwendest keine Smilies als Beschilderung. Wundern würde es mich ja nicht ...

Nanana
Sei mal nich so frech zu unserem OJ

rofl1.gif

Danke Kuli für deine Rückenstärkung!!


@ georg_g: Gar nicht mal so schlecht dein Vorschlag!! (Du bringst mich da auf Ideen...)

... eine Art interaktive Beschilderung.
Darf ein heranfahrendes Fahrzeug abbiegen, so wird ein lachender Smiley angezeigt ->
Ist das Fahrzeug z.B. zu lang, dann erscheint ein negativer Smiley ->
(Und falls er doch abbiegt, dann gibt´s -> )

--> ich werd das mal der Straßenverkehrsbehörde vortragen ...


OJ


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MisterOJ
Beitrag 21.06.2009, 23:42
Beitrag #28


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 19.06.2009, 14:58) *
Zitat (Kuli @ 19.06.2009, 14:44) *
(Wobei hier eher das ZZ ohne den Knick im Pfeil zu nehmen ist)


Solche Details verwirren nur tongue.gif Zudem ist der geknickte Pfeil etwa unter VZ274 ja auch nicht soooo selten... no.gif

Ich persönlich bin auch eher ein Freund von der geknickten Ausführung. Das entspricht auch der Wegweisung (Thema: Umklappregel).
Gerade auch bei Vorankündigungen von Gefahren oder auch Geschwindigkeitsbegrenzungen vor einer Ausfädlung oder abgehenden Seitenstraße.

Das sehe ich als praktikable und selbsterklärende BEschilderung an.

Der "nur"-Pfeil wirkt auf mich eher wie ein "hier genau jetzt abbiegen..." Da kann es örtlich auch schon mal zu Missvertsändnissen kommen.. unsure.gif

Zitat (Bonsai-Brummi @ 19.06.2009, 14:58) *
Zitat
Damit das wirksam wäre, müsste dort dann auch wirklich ein Z266 stehen. Damit dürfte dann aus den anderen Richtungen aus denen es nicht problematisch ist, aber auch niemand mehr einfahren no.gif


Wieso? Da müßte doch das gleiche Prinzip greifen wie etwa beim Einbiegen in eine Straße mit vorher verhängtem Tempolimit, das nach der Einmündung nicht wiederholt wird: Zwar eigentlich verboten, aber nicht ahndbar rolleyes.gif

lg
c.s.


Das Thema hatten wir im VP schonmal.

Ein Z266 (hier mal als Beispiel) mit dem Zz 1000-11 ("Knickpfeil") ist defacto nur eine Vorankündigung auf das am Anfang der Seitenstraße stehende Z266.
(quasi als Vorabinformation vor der Einmündung, damit das betreffende Fahrzeug nicht erst das Abbiegen beginnt und dann sieht *upps* hier darf ich nicht rein; bei größeren Knoten um ein falsches Einordnen zu vermeiden)

Für eine Gültigkeit muss das Z266 dann am Anfang der Seitenstraße regulär aufgestellt werden!


OJ


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MisterOJ
Beitrag 22.06.2009, 00:23
Beitrag #29


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 19.06.2009, 14:28) *
Zitat (MisterOJ @ 19.06.2009, 14:21) *
Ist oftmals nicht das Optimum oder die Bedeutung muss hingeschummelt ähmmmmm rolleyes.gif *hüstel* angepasst werden... thread.gif


Eine Beschilderung (oder anderweitige Regelung), die ausschließlich auf Fahrzeugarten Bezug nimmt, *kann* nicht "optimal" sein, wenn irgendwo Probleme durch die Überschreitung irgendwelcher Maße oder/und Gewichte drohen... no.gif

eine andere für die Allgemeinheit auch verständliche Möglichkeit hab ich bis dato nicht gefunden.

Mein Problem ist oftmals, dass Einmündungsbereiche wegen der Örtlichkeit nicht so groß aufgeweitet werden könne, dass dort alle Fahrzeuge rum kommen.

Aber z.B. ein Traktor mit Anhänger rumkommen muss, da der dort ansässige Bauer halt nun mal einen Traktor mit Anhänger fährt und der ja auch weiterhin zu seinem Hof fahren will.

--> also wird der Einmündungsbereich auf diesen speziellen Nutzer und dessen Fahrzeug-Schleppkurven
ausgelegt. Andere, längere Fahrzeuge (z.B. ein Sattelzug oder ein Pkw mit laaaaangem Bootsanhänger aber kommen dort nicht rum).
Aber wie nun ausschildern?? think.gif

Deshalb hab ich in ABstimmung mit der Str.verkehrsbehörde dann oftmals diese Zz mit den Sinnbildern in Kombination mit Fahrtrichtungsgeboten genutzt.
Das Problem hierbei ist aber oftmals, dass diese "nur ..." bzw. "... frei" Zusatzzeichen nicht abwärts- / aufwärtskompatibel sind.
(Beispiel: Wenn ein Z209-30 mit "Pkw-frei" steht, dann darf ein Pkw abbiegen [gewollt], ein Pkw mit Anhänger jedoch nicht [auch gewollt], ein LKW auch nicht [ebenso gewollt] aber auch ein Motorrad sowie Fahrrad nicht [nicht gewollt])

Ich werd künftig etwas anders vorgehen und z.B. die Fahrzeuglänge als Kriterium für Abbiegeverbote nehmen.
(so a´la Z266; jedoch nicht als rotes Rundes Zeichen, sondern als Zusatzzeichen.)
=> dann hat auch unser Q-Tipp mal wieder neues Futter..... thread.gif

Zitat (Bonsai-Brummi @ 19.06.2009, 14:28) *
Und wieso sollte da irgendwo...

Zitat
...geschummelt ähmmmmm rolleyes.gif *hüstel* angepasst werden...


... müssen, wo doch für solche Fälle die VZ262-266 zur Verfügung stehen? unsure.gif

c.s.

Das Z266 kanst du eben nicht als Vorankündigung für nur eine Richtung einsetzen...(siehe anderer Beitrag)


OJ


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MisterOJ
Beitrag 22.06.2009, 00:51
Beitrag #30


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Zitat (Kuli @ 19.06.2009, 14:32) *
Zitat (Bonsai-Brummi @ 19.06.2009, 14:28) *
... müssen, wo doch für solche Fälle die VZ262-266 zur Verfügung stehen? unsure.gif


Nunja, eben deswegen hat M-OJ ja auch 2 eigene Threads eröffnet.. Wie willst du z.B. beschildern, dass alles über 12m Länge nicht nach links abbiegen darf? Mit Zeichen 262-266 geht das nicht no.gif
Aber eigentlich geht es mit gar keinen offiziellen Zeichen wink.gif

Hallo Kuli, wavey.gif

du scheinst ja meine Beiträge aufmerksam zu verfolgen... rolleyes.gif


Gute Nacht wünscht
OJ


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Kuli
Beitrag 22.06.2009, 15:52
Beitrag #31


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Zitat (MisterOJ @ 22.06.2009, 01:51) *
Hallo Kuli, wavey.gif

du scheinst ja meine Beiträge aufmerksam zu verfolgen... rolleyes.gif

Na logo smile.gif

Ob ich meine Zeit hier im Verkehrsportal wohl von der Uni als Praktikumszeit angerechnet bekomme?! unsure.gif
Sonst muss ich wohl wirklich noch n paar Wöchlein mit zu euch ins Ingenieurbüro rolleyes.gif
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MisterOJ
Beitrag 24.06.2009, 23:21
Beitrag #32


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Zitat (Kuli @ 22.06.2009, 16:52) *
Zitat (MisterOJ @ 22.06.2009, 01:51) *
Hallo Kuli, wavey.gif

du scheinst ja meine Beiträge aufmerksam zu verfolgen... rolleyes.gif

Na logo smile.gif

Na das freut mich aber sehr!!!

(Die Themen scheinen wohl dein Interesse zu treffen..)
Zitat (Kuli @ 22.06.2009, 16:52) *
Ob ich meine Zeit hier im Verkehrsportal wohl von der Uni als Praktikumszeit angerechnet bekomme?! unsure.gif

Warum nicht?? unsure.gif Du kannst ja deine eigenen Beiträge und die zugehörige Korrespondenz mal ausdrucken und damit unterm Arm zum Praktikumsamt deiner Uni (für welche hast du dich entschieden? think.gif ) marschieren... rolleyes.gif

Mal sehen was die Tante dann dazu sagt..... thread.gif
Zitat (Kuli @ 22.06.2009, 16:52) *
Sonst muss ich wohl wirklich noch n paar Wöchlein mit zu euch ins Ingenieurbüro rolleyes.gif

Ach das geht auch - Praktikanten hab ich immer gern. So bekomm ich immer meinen , was zu oder auch mal


Nein im Ernst: Ich hab meine ersten "Berufsschritte" auch durch viele Praktika gemacht. Man lernt dabei viel (nicht nur Fachliches, sondern auch so Dinge wie man ein Projekt aufbaut bzw. abwickelt, wie ein Ing.-Büro organisiert ist oder das ganze drumherum - also Behördentermine, Anwohnerbesprechungen, Gesetze und Regelwerke..)


OJ wavey.gif


@ Kuli: also bis morgen früh 8°° dann im Büro!! wavey.gif Sei pünktlich!! (Achso: ich trinke meinen immer ohne Milch!!)


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Kuli
Beitrag 25.06.2009, 00:12
Beitrag #33


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Zitat
(Die Themen scheinen wohl dein Interesse zu treffen..)

Joa... schon als kleines Kind habe ich so einen kleinen "Verkehrszeichenkatalog" hinten in einem Kalender gefunden und interessiert alle Schilder und ihre Bedeutung studiert yes.gif
Später wurde ich dann auch praktisch aktiv und habe kleine Verkehrsschildchen auf meinem Straßenteppich aufgestellt oder Straßen im Sandkasten gebaut laugh2.gif

Zitat (MisterOJ @ 25.06.2009, 00:21) *
Uni (für welche hast du dich entschieden? think.gif )

Hab mich jetzt für ein Verkehrsingenieurwesenstudium in Dresden entschieden smile.gif

Zitat
Zitat (Kuli @ 22.06.2009, 16:52) *
Sonst muss ich wohl wirklich noch n paar Wöchlein mit zu euch ins Ingenieurbüro rolleyes.gif

Ach das geht auch - Praktikanten hab ich immer gern. So bekomm ich immer meinen , was zu oder auch mal
Ich kann auch zum Imbiss fahren und etwas holen oder auch selbst mal was kochen
Ganz wie Chef OJ wünscht wink.gif


Zitat
Nein im Ernst: Ich hab meine ersten "Berufsschritte" auch durch viele Praktika gemacht. Man lernt dabei viel (nicht nur Fachliches, sondern auch so Dinge wie man ein Projekt aufbaut bzw. abwickelt, wie ein Ing.-Büro organisiert ist oder das ganze drumherum - also Behördentermine, Anwohnerbesprechungen, Gesetze und Regelwerke..)
Joa, also für meinen Studiengang muss ich auch 2 Praktika machen. Eines vor dem Vordiplom (12 Wochen) und eines nach dem Vordiplom (14 Wochen) wink.gif
Freu ich mich aber auch schon drauf smile.gif

Zitat
@ Kuli: also bis morgen früh 8°° dann im Büro!! wavey.gif Sei pünktlich!! (Achso: ich trinke meinen immer ohne Milch!!)

Hm, auch im Ernst: Ich trinke keinen Kaffee und habe keinen blassen Schimmer, wie ich einen solchen richtig zubereite laugh2.gif
Lernt man das auch im Praktikum? rolleyes.gif
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MisterOJ
Beitrag 25.06.2009, 21:26
Beitrag #34


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Hallo Kuli,

du warst heute nicht wie vereinbart im Büro!!!

So geht das aber nicht als Praktikant!!!
(So hatte ich heute morgen keinen und die ganze Arbeit mußte ich dann allein erledigen...

Zitat (Kuli @ 25.06.2009, 01:12) *
Joa... schon als kleines Kind habe ich so einen kleinen "Verkehrszeichenkatalog" hinten in einem Kalender gefunden und interessiert alle Schilder und ihre Bedeutung studiert
Später wurde ich dann auch praktisch aktiv und habe kleine Verkehrsschildchen auf meinem Straßenteppich aufgestellt oder Straßen im Sandkasten gebaut

Echt??? Das erinnert mich an meine Kindheit. Ich hab mir selber verkehrszeichen gebastelt und im Sandkasten Straßen und Knotenpunkte nachgebaut...
Zitat (Kuli @ 25.06.2009, 01:12) *
Zitat (MisterOJ @ 25.06.2009, 00:21) *
Uni (für welche hast du dich entschieden?)

Hab mich jetzt für ein Verkehrsingenieurwesenstudium in Dresden entschieden


Gute Wahl!!!

Dann sicherlich an der TU, oder?
(Ich hatte in den Hörsälen und Räumen deiner künftigen Fakultät auch viele Vorlesungen und Seminare..)

Ich hab dort ja auch 5 Jahre gelebt und mich gut wohlgefühlt. Schöne Stadt, die Elbe, angenehmes Studentenleben, Kneipenszene, schöne Umgebung, etc.

Na dann wünsche ich dir jetzt schon mal gutes Einleben und schönes Studium....
(Da werd ich dich wohl mal besuchen kommen...)


Zitat (Kuli @ 25.06.2009, 01:12) *
Ganz wie Chef OJ wünscht

Gute Einstellung!!!! Das nenn ich mal einen hochmotivierten, engagierten und flexiblen Mitarbeiter....
Na dann steht einer guten Berufskarriere nichts mehr im Wege!!
Zitat (Kuli @ 25.06.2009, 01:12) *
Joa, also für meinen Studiengang muss ich auch 2 Praktika machen. Eines vor dem Vordiplom (12 Wochen) und eines nach dem Vordiplom (14 Wochen)
Freu ich mich aber auch schon drauf

Ja das war bei mir auch so! Finde/fand ich aber auch gut und richtig so, denn nur durch solche Praktika gewinnst du einen Einblick wie´s draußen so abläuft, kannst so erste Erfahrungen für dich sammeln und stehst nach Studienende nich Kontaktelos und kopflos da!
Und die TU Dresden is wirklich ne sehr gute Wahl!!
Zitat (Kuli @ 25.06.2009, 01:12) *
Zitat
@ Kuli: also bis morgen früh 8°° dann im Büro!! Sei pünktlich!! (Achso: ich trinke meinen immer ohne Milch!!)

Hm, auch im Ernst: Ich trinke keinen Kaffee und habe keinen blassen Schimmer, wie ich einen solchen richtig zubereite
Lernt man das auch im Praktikum?

Also - erstes haben wir auch und zweitens: kann man Kaffee kochen ja auch lernen!!! Das is sowieso die erste Lektion bei uns im Büro!!!


Einen schönen Abend wünscht
der OJ wavey.gif



PS: Huch - da hab ich ja ne ganze Menge zusammen . Und ich hoffe ich hab nicht zu viele Smileys verwendet...


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Kuli
Beitrag 25.06.2009, 21:45
Beitrag #35


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Zitat (MisterOJ @ 25.06.2009, 22:26) *
Hallo Kuli,

du warst heute nicht wie vereinbart im Büro!!!
Ich hab dich heut morgen aber auch noch hier im Forum schreiben sehen laugh2.gif


Zitat
Dann sicherlich an der TU, oder?


Na dann wünsche ich dir jetzt schon mal gutes Einleben und schönes Studium....
(Da werd ich dich wohl mal besuchen kommen...)

Ja, an der TU

Danke für die Wünsche smile.gif Ich freu mich auch jetzt schon tierisch drauf wink.gif

Und ja, besuchen darfste gerne wink.gif Dann aber besser nicht auf einen , sondern lieber ein gemütliches

Zitat
PS: Huch - da hab ich ja ne ganze Menge zusammen . Und ich hoffe ich hab nicht zu viele Smileys verwendet...

Zu viele Smileys? aaach, du doch nicht
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Bonsai-Brummi
Beitrag 26.06.2009, 17:47
Beitrag #36


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Zitat (Kuli @ 19.06.2009, 14:32) *
Wie willst du z.B. beschildern, dass alles über 12m Länge nicht nach links abbiegen darf?


Genau dieses "Problem" hat man irgendwo in Ba-Wü wie folgt gelöst:



über 12m Länge


Wenn's außerdem noch geradeaus geht, gehört dort natürlich statt des VZ209 ein 214er hin wink.gif

lg
c.s.
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MisterOJ
Beitrag 27.06.2009, 18:33
Beitrag #37


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 26.06.2009, 18:47) *
Zitat (Kuli @ 19.06.2009, 14:32) *
Wie willst du z.B. beschildern, dass alles über 12m Länge nicht nach links abbiegen darf?


Genau dieses "Problem" hat man irgendwo in Ba-Wü wie folgt gelöst:



über 12m Länge


Wenn's außerdem noch geradeaus geht, gehört dort natürlich statt des VZ209 ein 214er hin wink.gif

lg
c.s.

Hallo Bonsai-Brummi, wavey.gif

danke für deinen konstruktiven Tipp!!

Gibt´s das als offizielles Zz oder ist das Bastelarbeit?? think.gif


OJ


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Bonsai-Brummi
Beitrag 27.06.2009, 18:45
Beitrag #38


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Zitat (MisterOJ @ 27.06.2009, 19:33) *
Gibt´s das als offizielles Zz oder ist das Bastelarbeit?? think.gif


Das sah schon sehr nach "echtem ZZ" aus yes.gif
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MisterOJ
Beitrag 27.06.2009, 19:12
Beitrag #39


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 27.06.2009, 19:45) *
Zitat (MisterOJ @ 27.06.2009, 19:33) *
Gibt´s das als offizielles Zz oder ist das Bastelarbeit?? think.gif


Das sah schon sehr nach "echtem ZZ" aus yes.gif

Na dann werd ich künftig bei meinen Bahnübergangsplanungen solch ein Zz mit in meine planerischen Betrachtungen mit einbeziehen. (Denke, dass manche erforderlichen Abbiegeverbote dann klarer beschildert sind unsure.gif )


OJ wavey.gif



PS: Manchmal wünschte ich mir in solchen Situationen es gäbe noch die "Abbiegeverbots"-Zeichen - dann wäre manches auch klarer...
(Wann & warum hat man die überhaupt abgeschafft??)

Zitat (Kuli @ 25.06.2009, 22:45) *
Zitat (MisterOJ @ 25.06.2009, 22:26) *
Hallo Kuli,

du warst heute nicht wie vereinbart im Büro!!!
Ich hab dich heut morgen aber auch noch hier im Forum schreiben sehen laugh2.gif


Na und?? unsure.gif

Jedenfalls warst du nicht da!!! ranting.gif
Ich rechne nun am Montag mit dir!!! pünktlich 8:00 - klar!?

Zitat (Kuli @ 25.06.2009, 22:45) *
Zitat
Dann sicherlich an der TU, oder?


Na dann wünsche ich dir jetzt schon mal gutes Einleben und schönes Studium....
(Da werd ich dich wohl mal besuchen kommen...)

Ja, an der TU

Danke für die Wünsche smile.gif Ich freu mich auch jetzt schon tierisch drauf wink.gif

Und ja, besuchen darfste gerne wink.gif Dann aber besser nicht auf einen , sondern lieber ein gemütliches


Jo das klingt gut!! Dann melde dich wenn du in DD gelandet bist....

... ich komm dann vorbei...

Zitat (Kuli @ 25.06.2009, 22:45) *
Zitat
PS: Huch - da hab ich ja ne ganze Menge zusammen . Und ich hoffe ich hab nicht zu viele Smileys verwendet...

Zu viele Smileys? aaach, du doch nicht


Na da bin ich ja beruhigt!!! wavey.gif
(Dachte teilweise, dass es wohl doch etwas viele bunte, annimierte Kleinbilder wären.. unsure.gif )


Schönes WE dir noch wavey.gif
OJ


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Kuli
Beitrag 27.06.2009, 19:26
Beitrag #40


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Zitat (MisterOJ @ 27.06.2009, 20:12) *
Na dann werd ich künftig bei meinen Bahnübergangsplanungen solch ein Zz mit in meine planerischen Betrachtungen mit einbeziehen.


Wie viele Bahnübergänge planst du eigentlich so pro.. Jahr?
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MisterOJ
Beitrag 27.06.2009, 20:38
Beitrag #41


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Zitat (Kuli @ 27.06.2009, 20:26) *
Zitat (MisterOJ @ 27.06.2009, 20:12) *
Na dann werd ich künftig bei meinen Bahnübergangsplanungen solch ein Zz mit in meine planerischen Betrachtungen mit einbeziehen.


Wie viele Bahnübergänge planst du eigentlich so pro.. Jahr?


Na an Einzelprojekten hab ich derzeit so ca. 12 ... 15 Stück in Arbeit. Allerdings kann man so einen BÜ nicht in paar Wochen fertigplanen.

Hier gibt es verschiedene Planungsphasen die zu durchlaufen sind. Beispielsweise der Entwurf, so die Gesamtlösung durchgeplant wird einschl. Kosten und betrieblicher Punkte. Oder das Planfeststelungsverfahren - was mitunter auch mal länger dauern kann.
Manche Bahnübergänge sind mehrere Jahre in Arbeit (mit Pausen natürlich) ...


OJ


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